565

# S T #

Bericht der

Finanzdelegation der eidgenössischen Räte an die Finanzkommission des Nationalrates und des Ständerates über ihre Tätigkeit vom 1. Oktober 1934 bis zum 30. September 1935.

(Vom 5. November 1935.)

Herr Präsident!

Hochgeachtete Herren!

Wir haben die Ehre, Ihnen nach Art. 12 des Eegulativs für die gemeinsame Finanzdelegation der eidgenössischen Bäte (vom 25. September 1907) Bericht zu erstatten.

Im Hinblicke darauf, dass die Finanzdelegation selbst den Bundesrat auf die dringende Wünschbarkeit einer wesentlichen Kürzung seines Geschäftsberichtes aufmerksam gemacht hat, soll der vorliegende Bericht so kurz als möglich gehalten werden. Wir lassen allgemeine Erörterungen beiseite und verzichten auf eine eingehende Besprechung des Voranschlages für das laufende Jahr und der Staatsrechnüng 1934, da sie doch nur rückblickenden Charakter hätten.

, :

I. Personelles.

.

,

Am 1. Oktober 1934 war die Finanzdelegation bestellt aus den Herren Nationalräten Stähli. Schmid und Fazan; Ständeräten Messmer, Mercier und Amstalden.

Als Ersatzmänner amteten die Herren Nationalräte Tschudy, Walter und ab Yberg; .

Ständeräte Bosset, Savoy und Zust.

Am Ende des Jahres traten folgende Änderungen ein : Wegen Ablaufes der Amtsdauer im Monat Dezember 1934 schieden die Herren Nationalräte .Schmid und Walter sowie Herr Ständerat Amstalden aus der Delegation aus.

Bundesblatt, 87. Jahrg. Bd. II.

46

566 Ferner reichte Herr Ständerat Messmer seine Demission ein. Sie wurden ersetzt durch die Herren Nationalrat Huber und Ständeräte Bosset und Zust als Mitglieder. . Als Ersatzmänner wurden die Herren Walter, Bosset und Zust durch die Herren Nationalrat Mäder und Ständeräte Béguin und Thalmann ersetzt.

Zufolge Hinschiedes des Herrn Ständerat Savoy wurde Herr Ständerat Winzeler als Ersatzmann bezeichnet.

Ende März 1935 trat Herr Nationalrat Fazan, dessen Amtsdauer abgelaufen war, als Mitglied aus der Delegation aus. Er wurde ersetzt durch Herrn Nationalrat ab Yberg und dieser als Ersatzmann durch Herrn Nationalrat Wunderli.

II. Sitzungen.

Im Berichtsjahre fanden neun ordentliche Sitzungen in Bern statt.

III. Yerhandlungsgegenstände.

1.

2.

8.

4.

5.

Voranschlag für das Jahr 1935.

Eidgenössische St-aatsrechnung 1934.

Nachtragskredite II. Folge 1934 und I. Folge 1935.

Kreditübertragungen von 1984 auf 1935.

Durchsicht der von der eidgenössischen Finanzkontrolle verfassten Bevisionsprotokolle und schriftlichen Anregungen.

6. Durchsicht der Bundesratsbeschlüsse, soweit sie den Finanzhaushalt des Bundes betreffen.

Einzelne Eevisionsprotokolle sowie schriftliche Anregungen der Finanzkontrolle und Bundesratsbeschlüsse gaben Anlass zu Anfragen und zur Bekanntgabe des Standpunktes der Finanzdelegation.

Die Verwaltungsrechnung 1934 gab zu einigen Einzelbemerkungen Anlass: Bücher, Zeitungen und Zeitschriften. Die Frage der Herabsetzung der Ausgaben für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften hat- sowohl den Bundesrat als die Finanzdelegation schon wiederholt beschäftigt. Allgemein wurde nach einem Abbau jener Ausgaben tendiert. Dank der bundesrätlichen Weisungen konnten die Ausgaben sowohl im Jahre 1933 als im letzten Jahre um einige tausend Franken herabgesetzt werden. Bei einer Gesamtausgabe von ca.

190,000 Fr. hat sich gegenüber 1932 eine Herabsetzung von weniger als 10 % ergeben. In dieser Beziehung hat man noch nicht das erreicht, was man im Hinblick auf die Finanzlage des Bundes unbedingt erreichen sollte. Dazu kommt, dass einige Abteilungen ihre Ausgaben für diesen Zweck im Jahre 1984 haben anwachsen lassen. Die Finanzdelegation hält dafür, dass die Bemühungen um den weitern Abbau der Ausgaben für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften nicht erlahmen dürfen und dass Mehrausgaben energisch bekämpft werden müssen, wenn nicht ganz triftige Gründe für eine Erhöhung vorhanden sind.

567

Die Kosten für Teilnahme an Kongressen und V e r a n s t a l t u n g e n im In- und Ausland beliefen sich für 1934 auf Fr. 134,741.75. Wir wiederholen daher unsere im letztjährigen Bericht gemachte Bemerkung, dass die gegenwärtige Finanzlage Behörden und Verwaltung zwingt, auf allen Gebieten Einsparungen zu erzielen. Möge sich der Bundesrat zur strengen Eegel machen, bei ausländischen und wohl auch inländischen Delegationen überall dort abzubauen, wo ein solcher Abbau mit der Würde unseres Landes vereinbar ist. Wir erwarten denn auch, dass man inskünftig von der Beschickung von Kongressen und Veranstaltungen Umgang nehme, sofern für unser Land keine zwingende Notwendigkeit besteht, daran vertreten zu sein.

Auch in der Frage der Festsetzung der Taggelder für die Teilnahme an Kongressen und Veranstaltungen im In- oder Ausland sollte grösste Zurückhaltung geübt werden.

Weil gerade von Einsparungen die Rede ist, gestatten wir uns noch darauf hinzuweisen, dass sich auf dem Gebiete der Statistik namhafte Vereinfachungen .erzielen liessen. Neben dem eidgenössischen Statistischen Amt bestehen in verschiedenen Departementen und Verwaltungsabteilungen besondere Dienstzweige, die sich mit statistischen Arbeiten befassen. Die Frage sollte deshalb geprüft werden, ob nicht durch eine Zusammenlegung der verschiedenen statistischen Dienste Einsparungen erzielt werden könnten. Sodann ist die Veröffentlichung gewisser statistischer Arbeiten, die viel zu weit in die Einzelheiten gehen, mit,nicht unwesentlichen Kosten verbunden. : Durch entsprechende Zusammenfassung der Ergebnisse: liessen sich voraussichtlich ebenfalls Ein: sparungen erzielen.

Auch der G e s c h ä f t s b e r i c h t des Bundesrates ist viel zu umfangreich.

Wie bereits erwähnt, hat die Finanzdelegation der eidgenössischen Bäte auf die Wünschbarkeit aufmerksam gemacht, den Geschäftsbericht des Bundesrates von Grund auf umzugestalten, und zwar in einer Art und Weise, die der parlamentarischen Kontrolle. Genüge leistet. Der Geschäftsbericht gibt vielzuviel Details, die dieser Kontrolle und wohl auch derjenigen des Bundesrates entgehen. Er dient nicht den Bedürfnissen des Parlaments, sondern den eigentlichen Bedürfnissen der Verwaltung. Es steht ausser Zweifel, dass der Geschäftsbericht einen allzu grossen Umfang angenommen hat (über 1000 Seiten für
1933!). Nicht umsonst hat der Bundesrat in seinem Beschluss vom 9. Januar 1935 betreffend Geschäftsbericht pro 1934 auf den Rhythmus hingewiesen, der seit 1927 eingesetzt hat und der seiner Ansicht nach nicht beibehalten werden darf ! Allein diese Aufforderung ist unbeachtet geblieben^ die Abteilungen glaubten, in dieser Hinsicht auf keine Einzelheiten verzichten zu können; so kommt es, dass der Geschäftsbericht für 1934 wiederum ca.11000 Seiten stark ist. Das kann nicht so weiter gehen. Es will uns scheinen, dass neben der Weglassung aller nebensächlichen Geschäfte, die für die Ausübung der parlamentarischen Kontrolle nicht von Belang sind, viel, sehr viel Taibellenmaterial aus dem Geschäftsbericht ausgemerzt werden sollte. Dieser soll in der Hauptsache Beschlüsse, Massnahmen und Handlungen des Bundesrates anführen, die der

568

Aufsicht der eidgenössischen Räte unterstehen. Dazu braucht es eine grundsätzliche Änderung am bisherigen schablonenhaften Verfahren. Hoffen wir, es werde den Bemühungen des Bundesrates gelingen, diese Neuerung für den Geschäftsbericht 1935 einzuführen.

Was die Bundesbeiträge anbetrifft, stellt die Finanzdelegation folgendes fest: Im Zeitraum von 1913 bis 1933 sind die Subventionen von 22 auf 215 Millionen angestiegen. Trotz des im Finanzprogramm vom 13. Oktober 1933 vorgesehenen Abbaues von grundsätzlich 20 % betrugen die Subventionen im Jahre 1934 dennoch 211 Millionen Franken. Das hat seinen Grund darin, dass zu den. ordentlichen Subventionen, die sich 1932 auf Fr. 72,630,000 beliefen (1934: Fr. 62,479,000), eine ganze Eeihe von ausserordentlichen, Subventionen und Krisenausgaben gekommen sind, die das Bild verändern, so z. B. für die bedürftigen Greise, Witwen und Waisen 8 Millionen (statt 1), für die Autostrassen 11,9 Millionen (10,6), für die Getreideversorgung 37,s Millionen (29,8), für Notstandsarbeiten 3,8 Millionen (2,4), für die produktive Arbeitslosenfürsorge 0,6 Millionen (0,2), für das Hotelgewerbe 1,5 Millionen (1), für die Kredithilfe für notleidende Bauern 5.8 Millionen (2), für die Milchstützungsaktion 42,6 Millionen (31), für private Transportunternehmimgen 0,t (0) usw., insgesamt 112(1 Millionen (78), somit Erhöhung um 34;1 Millionen. Die ordentlichen, nicht durch die Krise bedingten Bundesbeiträge beliefen sich im Jahre 1934 auf 62,4 Millionen Franken gegenüber Fr. 72,630,000 im Jahre 1932.

Der Abbau beträgt somit 10,2 Millionen Franken oder 14% und ist daher um 4 Millionen Franken hinter den Erwartungen geblieben.

Die Versuchung liegt nahe zu prüfen, welche ordentlichen Bundesbeiträge .überhaupt nicht oder nur in einem kleinern Umfange abgebaut wurden. Wir begnügen uns indessen mit dem Hinweis auf den Anhang zum Geschäftsbericht des Finanz- und Zolldepartementes betreffend die «Auswirkung des Bundesbeschlusses vom 13. Oktober 1933 über die ausserordentlichen und vorübergehenden Massnahmen zur Wiederherstellung des finanziellen Gleichgewichtes im Bundeshaushalt im Jahre 1934».

. In Zeitungseinsendungen wird behauptet, die Subventionen könnten ohne Schwierigkeit um mindestens 50 % abgebaut werden. Wer solche Dinge schreibt, .bleibt nicht nur den Beweis schuldig, sondern ist
nicht in der Lage, praktische Vorschläge zu machen.

Überlegt man sich die Folgen eines solchen Abbaues, der übrigens erst dann zur Durchführung gelangen könnte, wenn die einschlägigen Gesetze entsprechend abgeändert worden wären, so kommt man zum Schlüsse, dass es zurzeit ein Ding der Unmöglichkeit ist, derart schroffe, die wirtschaftliche Existenz öffentlicher Gemeinwesen sowie vieler hunderttausend Bürger bedrohenden Massnahmen so ohne weiteres durchzuführen. Man denke nur an die Verteilung der Subventionen nach Gruppen und Empfänger (Kantone und übrige) : .

569 Die im Jahre 1934 ausgerichteten Subventionen verteilen sich wie folgt: Subventionsempfänger Kantone 1. Strassen, Verbauungen 2) . .

2. Forstwesen, Jagd. Vogelschutz Fischerei . . . .

3. Landwirtschaft (Inbegriffen Getreideversorgung; ohne Alkoholverwaltung) . . . .

4. Unterricht 5. Gesundheitswesen 6 . Militär-, Turnwesen . . . .

7. Sozial-, Krisenpolitik (inbegriffen Gemeinnützigkeit, Armenfürsorge) 8. Grundbuchvermessung, Wissenschaft, Kunst, allgemeine Kultur, Handel, Industrie, Verkehr, Polizei, Eecht, Politik .

. .

. . .

übrige 1 )

Total

Fr.

19.184,000

Fr.

10,000

Fr.

19,194,000

2.970,000

65,000

3,035,000

51,237,000 10,182,000 3,009,000 601,000

47,100,000 1,167,000 249,000 3,494,000

98,337,0003) 11,979,000*) 3,258,0005) 4.095,000

32,223,000

54,260,000

86,483,000 6)

3,882,000

3,044,000

6,926,000

123,918,000 109,389,000

233,307,000

Der gesetzliche Anteil der Kantone an den Bundeseinnahmen von Fr. 33,949,000 (ohne Anteile am Alkoholmonopol vom 1. Juli 1934 bis 30. Juni 1935) verteilt sich wie folgt: 1. Militärpflichtersatz Fr. 5,272,000 2. Eidgenössische Patenttaxen » 1,382,000 » 12 250 000 3. Krisenabgabe 4. Entschädigung nach Nationalbankgesetz >> 8 253 000 5 Stempel- und Couponsteuer » 10 804 000 6. Kriegssteuer . .

. .

> 610,000 ,> 378000 7 . Handelsregistergebuhren . .

. . .

Insgesamt Fr. 33,949,000 1 ) Nicht auf die Kantone verteilbare Subventionen.

2 ) Mit Benzinzollanteil und Entschädigung für den Unterhalt der Alpenstrassen.

3 ) Davon Forderung der Viehzucht Fr. 1,241,269; Forderung des Pflanzenbaues und Bekämpfung von Schädlingen Fr. 1,043,406.

4 ) Davon gewerbliches Bildungswesen Fr. 3,898,541; kaufmännisches Bildungswesen Fr. 2,767,026.

5 ) Davon Bekämpfung der Tuberkulose Fr. 2,599,695.

6 ) Davon Kranken-, Unfall- und Lebensversicherung Fr. 14,375,765; Arbeitslosenversicherung Fr. 26,880,782.

570

An Bundessubventionen und gesetzlichem Anteil der Kantone an den Bundeseinnahmen wurden im Jahre 1934 ausgerichtet: Kantone Zürich .

.

. .

Bern . . .

Luzern Uri. . .

Schwyz Obwalden Nidwaiden .

Glarus .

Zug Freiburg . .

Solothurn Baselstadt Baselland . . .

Schaffhausen Appenzell A. -Eh. . . .

Appenzell I.-Eh St. Gallen Graubünden . .

. .

Aargau Thurgau Tessin Waadt Wallis . . .

Neuenburg Genf Total . . .

Übrige1) Insgesamt

Anteil an den Einnahmen

Subventionen

Insgesamt

Fr.

10,738,000 3,798,000 1,364,000 112,000 313,000 95,000 170,000 514,000 177,000 729,000 880,000 2,223,000 800,000 733,000 294,000 69,000 1,764,000 855,000 1,353,000 885,000 786,000 2,373,000 759,000 1,018,000 1,102,000 33,949,000

Fr.

12,989,000 24,866,000 5,722,000 670,000 1.202,000 794,000 379,000 1,090,000 660,000 5,991,000 4,990,000 3,976,000 2,064,000 1,891,000 996,000 234,000 5,308,000 5,378,000 5,795,000 3,096,000 5,343,000 13,614,000 5,400,000 6,938,000 4,532,000 123,918,000 109,389,000 233,307,000

Fr.

23,772,000 28,664,000 7,086,000 782,000 1,515,000 889,000 549,000 1,604,000 837,000 6,720,000 5,870,000 6,199,000 2,864,000 2,624,000 1,290,000 303,000 7,072,000 6,233,000 7,148,000 3,981,000 6,129,000 15,987,000 6,159,000 7,956,000 5,634,000 157,867,000 109,389,000 267,256,000

33,949,000

*) Nicht auf die Kantone verteilbare Subventionen.

Bei dieser Sachlage kann nur ein planmässig vorbereiteter Abbau die Lasten des Bundes lindern helfen. Dieser Abbau muss aber konsequent durchgeführt werden, sonst gelangen wir nicht ans Ziel.

Einzelne Subventionen werden herausgegriffen, um darzutun, dass man ohne Schwierigkeit den einen oder andern Beitrag sistieren könnte. Ganz einver-

571 standen, nur darf die Schlussfolgerung nicht gezogen werden, auf diese Weise könne man über 100 Millionen Franken einsparen.

Das Überbrückungsprogramm wird in dieser Hinsicht neue Eeduktionen vorsehen. Wir geben uns aber der Hoffnung nicht hin, dass dadurch Dutzende von Millionen eingespart werden, wenn nicht eine grundsätzliche Änderung im Subventionswesen eintritt.

Auch die Überschuldung des Bundes, die sich Ende 1934 auf 1,341,283,254 Franken belief (Bundesbahnen nicht inbegriffen), gibt gewissen Kreisen zu Bemerkungen Anlass. Es sei an dieser Stelle wieder einmal daran erinnert, dass sich die Aufwendungen des Bundes nur für nicht zu umgehende Hilfsaktionen in den Jahren 1914--1934 auf Fr. 1,074,700,578 belaufen: diese Aufwendungen, in denen aber die Kosten der Getreideversorgung (222 Millionen) und die Beiträge an die Bundesbahnen (95 Millionen) nicht inbegriffen sind, verteilen sich wie folgt: A u f w e n d u n g e n des B un des für Hilfsaktionen in den Jahren 1914/34: Fr.

1. Betriebsverluste der Ein- und Verkaufsorganisationen 382,597,290.71 2. Verbilligung der Lebenshaltung ; 55,811,483.8e1) 3. Arbeitslosenversicherung und -Unterstützung . . . . 375,187,053.40 4. Bundeshilfe für die Landwirtschaft 45,194,043.51 5. Bundeshilfe für die Milchproduzenten 103,342,482.86 6. Hilfsaktion für die Viehhaltung (1922/29) 4,954,046.07 7. Hilfsaktion für die Uhrenindustrie 16,787,329.50 8. Hilfsaktion für die Hôtellerie 6,893,174.90 9. Hilfsaktion für die Stickereiindustrie 9,750,000.-- 10. Hilfeleistung an Auslandschweizer, Bussen usw. . . . 32,447,413.73 2) 11. Unterstützung bedürftiger Greise, Witwen usw. . . . 11,000,000.-- 12. Krankenversicherung: Krisenhilfe 300,000.-- 13. Hilfsaktion für deutsche Versicherungen 13,938,773.37 14. Beiträge an Fahrpreisermässigung : 1,330,489.30 15. Krisenhilfe an private Transportunternehmungen . .

100,000.-- 16. Abschreibungen auf Beteiligungen und Vorschüssen . 65,066,996.93 1,074,700,578.14 1 ) Nicht inbegriffen Fr. 4,075,458 für Verbilligung von Lebensrnitteln für Auslandschweizer, die unter Ziff. 10 eingestellt sind.

2 ) Heimsschaffung und Unterstützung von Bussen Fr. 4,608,493; Heimschaffung und Unterstützung von Busslandschweizern Fr. 2,215,591 ; Hilfeleistung an die übrigen Auslandschweizer Fr. 15,756,592; diverse Hilfsaktionen für Ausländer Fr. 157,939;
Vorschüsse an Busslandschweizer (abgeschrieben) Fr. l ,914,630 ; Hufs- und Kreditorengenossenschaft für Busslandschweizer Fr. 3,718,706;Verbilligungg von Lebensmitteln für Auslandschweizer Fr. 4,075,458.

572

.

Der letzte Posten, Abschreibungen auf Beteiligungen und Vorschüssen an Unternehmungen, setzt sich wie folgt zusammen: Fr. 1,268,652. -- Kohlenzentrale AG.

. » 31,281,478. -- Seetransportunion » 3,559,517. 40 Schweizerische Torfgenossenschaft » 2,922,571.68 Furka-Oberalpbahn » 8,307,319.-- Lötschbergbahn » 20,068,478. 75 Banque de Genève und Banque d'Escompte, Genève » 907,292.10 Verschiedene Unternehmungen Fr. 68,315,308. 93 » -- 3,248,312. -- Gewinn auf Beteiligungen (1921) Fr. 65,066,996. 93 Diese Zahlen sprechen für sich; sie legen ein beredtes Zeugnis ab von den ungeheuren und mannigfaltigen Schwierigkeiten, mit denen Bundesrat und eidgenössische Bäte während des Krieges und in den Nachkriegsjahren zu kämpfen hatten und heute noch zufolge der Wirtschaftskrise zu kämpfen haben.

Wenn wir nun darauf verzichten, uns an dieser Stelle mit dem wichtigen Problem des Subventionswesens näher zu befassen, so geschieht es deshalb, weil sich bei der Behandlung des vom Bundesrate angekündigten Überbrückungsprogrammes Gelegenheit bieten wird, uns dazu näher zu äussern.

IV. Verkehr mit der eidgenössischen Finanzkontrolle.

Die Finanzdelegation erhielt von der eidgenössischen Finanzkontrolle im Berichtsjahre 410 Eevisionsprotokolle zur Einsichtnahme, ebenso die Berichte, welche die Kontrolle über die Wahrnehmungen bezüglich Bureauorganisation und Arbeitsweise zu erstatten hat.

Im abgelaufenen Amtsjahre hat die Delegation von 834 Bundesratsbeschlüssen Kenntnis genommen, die sich auf Budgetkredite und den Finanzhaushalt im allgemeinen beziehen.

Wir konnten uns erneut davon überzeugen, dass die Finanzkontrolle ihre im Eegulativ vom Jahre 1927 umschriebene, keineswegs leichte Aufgabe mit Eifer und Sachkenntnis erfüllt. Die zu überwindenden Schwierigkeiten sind gross und. mannigfaltig ; doch versucht die Finanzkontrolle ihrer im wohlverstandenen Interesse der Bundesfinanzen Meister zu werden. Das ist ihr in den meisten Fällen gelungen, was unsererseits gerne anerkannt wird. In der Finanzkontrolle besass die Finanzdelegation auch die beste Stütze, die zur Bewältigung der Arbeit viel beitrug und wofür wir auch dankbar sind.

573

T. Inspektionen.

Im Berichtsjahre wurde ein kleinere Anzahl von Inspektionen durchgeführt.

Die damit betrauten Organe haben dabei im allgemeinen einen vorzüglichen Eindruck von derf Bundesbetrieben erhalten. Dort, wo es angebracht erschien, wurden zuhanden der zuständigen Stellen Anregungen im Sinne von Vereinfachungen usw. gemacht.

Bern, den 5. November 1935.

.

.

Im Namen der Finanzdelegation der eidgenössischen liate,.

Der Präsident: H. Stähli.

;

·

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte an die Finanzkommission des Nationalrates und des Ständerates über ihre Tätigkeit vom 1. Oktober 1934 bis zum 30.

September 1935. (Vom 5. November 1935.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1935

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

47

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

20.11.1935

Date Data Seite

565-573

Page Pagina Ref. No

10 032 802

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.