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Bundesblatt

87. Jahrgang.

Bern, den 20. Februar 1935.

Band I.

Erscheint wöchentlich. Preis SO Franken im Jahr, 10 Franken im Halbjahr, zuzüglich Nachnahme- und Postbestellungsgebühr, Einrückungsgebühr : 50 Kappen die Petitzeile oder deren Baum. -- Inserate franko an Stämpfli & de. in Bern.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 11. Februar 1935.)

Herr Ladislas Tahy de Tahvàr et Tarkeö hat dem. Bundesrate sein Abberufungsschreiben als ausserordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister von Ungarn bei der Schweizerischen Eidgenossenschaft überreicht.

(Vom 12. Februar 1935.)

Der regierungsrätlichen Verordnung vom 27. Februar 1934 betreffend die Abänderung der Verordnung zum Einführungsgesetz des Kantons BaselStadt zum schweizerischen Zivilgesetzbuch wird die Genehmigung erteilt.

(Vom 14. Februar 1935.)

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: 1. Dem Kanton Zürich an die zu Fr. 283,000 veranschlagten Kosten der Melioration Humlikon, Bezirk Andelfingen, im Maximum Fr. 74,200.

2. Dem Kanton Bern an die zu Fr. 48,300 veranschlagten Kosten der Erweiterung der Wasserversorgung auf dem Plateau des Reussilles, Gemeinde Tramelan-dessus, 20%, im Maximum Fr. 9660.

3. Dem Kanton Aargau: a. an die zu Fr. 300,000 veranschlagten Kosten der Melioration in der Gemeinde Oberflachs, im Maximum Fr. 85,100; b. an die zu Fr. 495,000 veranschlagten Kosten der Melioration in der Gemeinde Villigen, im Maximum Fr. 122,050.

4. Dem Kanton Thurgau an die zu Fr. 169,200 veranschlagten Kosten der Melioration Herten-Langdorf, Gemeinde Frauenfeld, 20%, im Maximum Fr. 33,840.

5. Dem Kanton Wallis: a. an die zu Fr. 160,000 veranschlagten Kosten der Melioration der «Combe de Vercorin», Gemeinde Chalais, im Maximum Fr. 61,560; Bundesblatt. 87. Jahrg. Bd. I.

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94 b. an die zu Fr. 76,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Strassenanlage Loc-Eandogne, Gemeinde Eandogne, 20%, im Maximum Fr. 15,200.

(Vom 15. Februar 1935.)

Als Delegierte des Bundesrates für die Verhandlungen mit Ungarn über die Neuregelung des Mahlungsverkehrs werden bezeichnet die Herren: Legationsrat Dr. P. Vieli, I. Adjunkt der Handelsabteilung des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements, Direktor Schnorf von der Schweizerischen Nationalbank und Direktor Laesser von der Schweizerischen Getreideverwaltung.

Als Delegierter des Bundesrates an die am 18. Februar 1935 in Bom zusammentretende Expertenkonferenz zur Aufstellung einheitlicher Eichtlinien für die Stammzuchtbuchführung und die Leistungserhebungen beim Eindvieh wird bezeichnet : Herr Dr. W. Engeler, Stammzuchtbuchführer für das schweizerische Braunvieh, in Luzern.

Als technischer Delegierter des Bundesrates an die in Genf ab 14. Februar 1935 stattfindende Abrüstungskonferenz wird bezeichnet: Herr Oberst E. Fierz, Chef der Kriegstechnischen Abteilung des eidgenössischen Militärdepartements in Bern.

Als Adjunkt II. Kl. des Bundesamtes für Sozialversicherung wird gewählt : Herr Dr. jur. Hermann Maetzler, von St. Gallen, zurzeit wissenschaftlicher Experte I. Kl. dieses Amtes.

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Kreditkassen mit Wartezeit: Aufforderung zur Anmeldung.

Der Bundesrat hat arn 5. Februar 1935 eine Verordnung über die Kreditkassen mit Wartezeit erlassen. Als Kreditkassen mit Wartezeit gelten gemäss Artikel l der Verordnung alle Unternehmungen, die auf Grund von Verträgen Geldleistungen mehrerer Personen entgegennehmen und diesen Personen hieraus sowie allenfalls aus andern Mitteln planmässig einen Anspruch auf Tilgung sdarlenen einräumen.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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Jahr

1935

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1

Volume Volume Heft

08

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

20.02.1935

Date Data Seite

93-94

Page Pagina Ref. No

10 032 563

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