144
Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.
# S T #
Notifikation.
jetzt unbekannten Aufenthalts, wurde auf Grund des unterm 26. Juni 1935 durch die Zollkreisdirektion in Lausanne gegen ihn eingeleiteten Strafverfahrens von der eidgenössischen Oberzolldirektion am 25. Juli 1935 in Anwendung von Art. 74, Ziffer 3, 75, 81, 82, 85 und 91 des Bundesgesetzes vom 1. Oktober 1925 über das Zollwesen wegen Zollübertretungen zu einer Busse von Fr. 2 876. 48 verurteilt.
Falls sich der Angeschuldigte hinnen vierzehn Tagen seit Erscheinen dieser Notifikation der Strafverfügung unbedingt unterzieht, wird ihm gemäss Art. 94 des Zollgesetzes ein Viertel der Busse mit Fr. 719.12 nachgelassen. Unterzieht er sich dem administrativen Strafausspruch nicht, so hat er binnen zwanzig Tagen Einspräche zu erheben und gerichtliche Beurteilung zu verlangen. Erhebt er innerhalb dieser Frist keine Einsprache, so erwächst die Strafverfügung unter Vorbehalt der Beschwerde in Eechtskraft.
Die Straf verfiigung wird dem Damiano Salvatore hiermit eröffnet. Er kann die Höhe der Busse binnen dreissig Tagen seit dem Erscheinen dieser Notifikation "beim eidgenössischen Finanz- und Zolldepartement in Bern durch Beschwerde anfechten.
Bern, den 25. Juli 1935.
# S T #
Eidgenössische Oberzolldirektion.
Wettbewerb- und Stellenausschreibnngen, sowie Anzeigen.
Staatsverträge der Schweiz mit dem Ausland.
Nachtrag zu der Sammlang von Marx.
Als Nachtrag zu dem von Dr. Paul Marx verfassten ,,Register zu den geltenden Staatsverträgen der schweizerischen Eidgenossenschaft und der Karttone mit dem Ausland" hat die Justizabteilung die von 1917 bis Ende Januar 1934 in der eidgenössischen Gesetzsammlung publizierten Staatsverträge der Schweiz mit dem Ausland zusammengestellt.
Diese Zusammenstellung ist bei der Justizabteilung zum Preis von Fr. 1. 80 (zuzüglich Portoauslagen) beziehbar.
Eidgenössische Justizabteilung.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1935
Année Anno Band
2
Volume Volume Heft
31
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
31.07.1935
Date Data Seite
144-144
Page Pagina Ref. No
10 032 720
Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.
Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.
Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.