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3182

Botschaft des

JBundesrates an die Bundesversammlung über die Bewilligung der Nachtragskredite für das Jahr 1935, I. Teil.

(Vom 17. Mai 1985.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wir haben die Ehre, Ihnen Bericht und Antrag über die Bewilligung der Nachtragskredite für das Jahr 1935, I. Teil, vorzulegen.

Die für die allgemeine V e r w a l t u n g erforderlichen Kredite betragen insgesamt

Er. 33,949,604

An grössern Einzelkrediten erwähnen wir: Departement des Innern.

Direktion der eidgenössischen Bauten: Ausbau des Zeughauses Kriens (Fr. 107,800 und Er. 52,200) Ankauf eines Gebäudes für die schweizerische Gesandtschaft in Buenos Aires Neubau eines Unterkunftsgebäudes für Grenzwächter auf dem Passe San Giacomo

Fr.

160,000

»

105,000

»

130,000

»

350,000

»

3,000,000

Volkswirtschaftsdepartement.

Handelsabteilung : Internationale Ausstellung in Brüssel Bundesamt für Industrie. Gewerbe und Arbeit: Hilfsmassnahmen zugunsten des notleidenden Hotelgewerbes Krisenbekämpfung und Arbeitsbeschaffung, erster Teil des Gesamtkredites von 40 Millionen Franken

» 18,000,000

Übertrag ,

Fr. 21,745,000 63

Bundesblatt. 87. Jahrg. Bd. I.

858 Übertrag Abteilung für Landwirtschaft: Bundeshilfe für die schweizerischen Milchproduzenten . .

Verschiedenes.

Sicherung der Getreideversorgung des Landes Der B e s t von betrifft eine Eeihe kleinerer Kredite für bauliche Aufwendungen sowie für Personal- und Sachausgaben.

Gesamtbetrag

Fr. 21,745,000'.

» 10,000,000' Fr. 1,800,000 Fr .-33,545,000 » 404,604

Fr. 33,949,604

Für dringliche Ausgaben sind von uns, unter Vorbehalt Ihrer Genehmigung, Vorschusskredite bewilligt worden. Davon sind nicht alle in der gegenwärtigen Vorlage enthalten, weil es nicht möglich ist, die Kredite schon heute im einzelnen genau festzusetzen. So fehlen u. a. diejenigen für Personal- und Sachausgaben sowie für Drucksachen, Bureaumaterial und Bureaumaschinen des A u f s i c h t s amtes für Kreditkassen mit Wartezeit und die Mobiliar- und Bureaumaterialkredite für die D u r c h f ü h r u n g der eidgenössischen Getränkesteuer. Die erforderlichen Kredite werden in den II. Teil der Nachtragskreditbegehren eingestellt werden.

I. Verwaltungsrech.iru.ng.

Dritter Abschnitt.

Departemente.

B. Departement des Innern.

I. Abteilung ffir Kultur, Wissenschaft und Kunst . . . .

F. Eidgenössische Technische Hochschule

Fr.

34,556

Fr.

12,000

39. Pharmazeutisches Institut Fr. 12,000 Die E. T. H. bedarf infolge der demnächst in Kraft tretenden editio quinta der Pharmacopoea Helvetica sowie der bevorstehenden neuen Studienordnungfür Pharmazeuten, die auf Grund des Beglements für die eidgenössischen Medizinalprüfungen (vom 22. Januar 1935) eingeführt werden muss, für die Abteilung für Pharmacie dringend noch einiger Laboratoriumsplätze. Der Schulrat glaubte zuerst, mit der endgültigen Einrichtung dieser Plätze, wozu auch der Ankauf der nötigen Platzinventargegenstände gehört, bis 1936.

zuwarten zu können. Infolge der erwähnten Neuordnung für die Studierenden der Pharmacie, die u. a. das Studium um ein Semester verlängert, hat die betriebsfertige Einrichtung der Laboratoriumsplätze jedoch möglichst rasch zu erfolgen.

859 G. Materialprùfungsanstalt

Fr.

20,000

12. Errichtung eines Laboratoriums für technische Böntgenographie Fr. 20,000 Die Schaffung eines solchen Laboratoriums entspricht, besonders für die Industrie und das Bauwesen, einem Bedürfnis; es soll eine wirtschaftlichere Ausnützung der Baustoffe fördern helfen und damit der Ersparnis an Werkstoff und Gewicht bei gleichbleibender Leistung dienen, erfordert aber eine Apparatur, die sich industrielle Unternehmungen von sich aus, namentlich in der jetzigen Krisenzeit, nicht beschaffen können. Dazu kommt, dass nach den Berechnungen der Organe der E. T. H. das Röntgenlaboratorium sich in der Hauptsache selbst erhalten wird.

K. Meteorologische Zentralanstalt 1. Besoldungen, Gehälter und Zulagen

Fr.

.

Fr.

2,556

600

Vorübergehende Anstellung einer Hilfskraft für einen erkrankten Beamten.

2. Auslagen und Vergütungen nach Art. 44 , B. G Fr.

1,956 Ersatz von Unizugskosten für die Übersiedlung des Leiters der neuen Prognosestation im Tessin nach Locamo und Entschädigung für vorzeitige Auflösung des bisherigen Met Verhältnisses.

m. Direktion der eidgenössischen Bauten

Fr.

586,150

9. Hochbauten Er.

b. Umbau- und Erweiterungsar beiteli Fr.

1. Zeughausanlage in Kriens, Ergänzungs- und Umbauten Fr. 107,800 2. Festung St. Gotthard, Einrichtung eines Kellers für Gasschutz » 9,600 3. Zolldirektionsgebäude in Lausanne, Einrichtung der Warmwasserversorgung...

» 6,800 c. Neubauten » 1. Gesandtschaftsgebäude in Buenos Aires, Ankauf Fr. 105,000 2. Zeughaus in Kriens, Anbau einer Tröcknerei, Vergrösserung und U n t e r k e l l e r u n g . . . .

» 52,200 3. Waffenplatz Kloten-Bülach, Wäschereigebäude, Schaffung eines Gasmaskenkellers » 28,000 4. Zollamt in Boncourt, Erwerbung einer Liegenschaft . . . » 50,000 5. Zollamt m Arbon, Ankauf einer Bootshalle » 6,500

541,900 124,200

417,700

860

6. Unterkunftsgebäude für Grenzwächter auf dem Passe San Giacomo, Neubau. . . .

7. Weinbauversuchsanstalt in Pully, Ankauf einer Liegenschaft

Fr, 130,000 »

46,000

10. Strassen- und Wasserbauten Fr.

9,300 Festung St-Maurice, Einzäunung des Forts Savatan Fr. 9,300 Die Begründungen der einzelnen Ausgabenposten befinden sich bei den den Finanzkommissionen zugestellten Akten.

12. Mobiliar für die Zentralverwaltung: a. Anschaffung

Fr.

11,000

Zur Durchführung der eidgenössischen Getränkesteuer mussten für rund Fr. 11,000 Mobiliargegenstände angeschafft werden. Als der Voranschlag für das Jahr 1935 aufgestellt wurde, war der Bundesratsbeschluss vom 4. August 1934 über die eidgenössische Getränkesteuer durch die Bundesversammlung noch nicht bestätigt, weshalb der erforderliche Mehrkredit im Voranschlag 1935 nicht berücksichtigt werden konnte.

14. Mietzinse für die Zentralverwaltung

Fr.

23,950

Verschiedene neu geschaffene Amtsstellen der Zentralverwaltung mussten wegen Platzmangels in bundeseigenen Gebäuden in Mieträumen untergebracht werden. Die daherigen Auslagen konnten bei der Aufstellung des Voranschlages 1935 nicht berücksichtigt werden, weil sie damals nicht bekannt waren. Die im Laufe dieses Jahres fälligen Mietbeträge erreichen bis jetzt die Summe von Fr. 23,950, die sich auf die einzelnen Mietobjekte und Dienststellen wie folgt verteilt : 1. Finanzverwaltung (Aufsichtsamt für Kreditkassen mit Wartezeit): Gutenbergstrasse l, IV. Stock. Betreffnis für die Mietzeit vom 1. Februar bis 31. Oktober 1935, laut Vertrag vom 24. Januar 1935 Fr.

2,700 2. Oberzolldirektion (Getränkesteuer): Bundesgasse 30, III. Stock und Dachräume. Betreffnis für die Mietzeit vom 15. Dezember 1934 bis 30. September 1935, laut Vertrag vom 1. Dezember 1934 » 6,300 3. Oberzolldirektion (Buchhaltung) : Bundesgasse 14, III. Stock, Betreffnis für die Mietzeit vom 1. Mai bis 31. Oktober 1935, laut Vertrag vom 26. November 1934 » 3,500 4. Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (Zentralstelle für Arbeitsbeschaffung) : Effingerstrasse 37. Betreffnis für die Mietzeit vom 1. September 1934 bis 31. Oktober 1935, laut Vertrag vom 31. August 1934 . . . .

» 7,700 Übertrag

Fr.

20,200

861

Übertrag Er.

5. Arbeitsräume für die eidgenössische Bankenkommission : Effingerstrasse 1. Betreffnis für die Mietzeit vom 1. Mai bis 30. November 1935, laut Vertrag vom 1. April 1935 » Zusammen Fr.

20,200 3,750 23,950

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Absatz 3 des Art. 7 des Finanzprogramms vom 13. Oktober 1933 bezüglich der Aufwendungen für Miete, Heizung, Beleuchtung und Eeinigung von Diensträumen wegen der fortgesetzt der Bundesverwaltung übertragenen neuen Aufgaben, die den Bezug weiterer Mieträume für Dienststellen im Gefolge haben, nicht eingehalten werden kann.

VI. Statistisches Amt 2. Auslagen und Vergütungen nach Art. 44 B. G Fr.

Fr.

1,000

1,000

Nach den Vollziehungsverordnungen zum BG. vom 15. März 1932 über den Motorfahrzeug- und Fahrradverkehr und zum BB. vom 12. April 1933 über die Einführung einer eidgenössischen Fremdenverkehrsstatistik hat das Statistische Amt die für die Motorfahrzeugstatistik und die Fremdenverkehrs Statistik gemachten Angaben nötigenfalls an Ort und Stelle auf ihre Sichtigkeit und Vollständigkeit nachzuprüfen. Bei der Bearbeitung dieser beiden Statistiken für das Jahr 1934 zeigte sich, dass das Material einzelner Kantone einer gründlichen Revision unterzogen werden muss, um den künftigen Meldedienst auf eine solide Grundlage zu stellen. Die dadurch veranlassten Inspektionen nehmen im Jahre 1935 einen viel grösseren Umfang an als vorausgesehen werden konnte, so dass der von 3200 auf 2000 Franken gekürzte Eeisekredit nicht ausreicht.

C. Justiz- und Polizeidepartement.

II. Justizabteilung 2. Auslagen und Vergütungen nach Art. 44 B. G Fr.

Fr.

1,860

1,860

m. Polizeiabteilung Fr.

6,000 1. Besoldungen, Gehälter und Zulagen . . . Fr. 6,000 Die ständige Arbeitszunahme bei der Polizeiabteilung machte die Anstellung eines weitern juristischen Beamten notwendig.

IV. Bundesanwaltschaft 2. Auslagen und Vergütungen nach Art. 44 B. G Fr.

Fr.

1,860

1,860

862

D. Militärdepartement.

H. Ausbildung der Armee Fr.

24,000 B. Unterricht.

4. Kaderschulen: m. Übungen der Stäbe Fr. 24,000 Entsprechend dem für die Wiederholungskurse der Landwehr-Infanterie festgelegten Turnus finden im laufenden Jahre taktische Kurse für 6 Landwehr- Infanterie-Kegimenter statt. Bei der Aufstellung des Voranschlages ist leider übersehen worden, die Kosten für diese Kurse bei der Berechnung des Kredites zu berücksichtigen. Die Abhaltung dieser Kurse ist unbedingt notwendig, weshalb um den entsprechenden Nachtragskredit nachgesucht wird.

Vu. Passiver Luftschutz der Zivilbevölkerung

Fr.

5,000

Durch BB. vom 29. September 1934 ist der für die Vorbereitung und Einführung des passiven Luftschutzes für die Zivilbevölkerung notwendige Kredit bewilligt worden. Mit dem Ziele, die tatkräftige Mitwirkung der Bevölkerung auf diesem Gebiete zu fördern, wurde der schweizerische Luftschutzverband gegründet. Dieser Verband hat um die Ausrichtung einer Bundessubvention nachgesucht und dargelegt, dass er namentlich zum Beginn seiner Tätigkeit auf Staatsbeiträge angewiesen sei, um die Werbung von Mitgliedern und die Finanzierung seiner Bestrebungen an die Hand nehmen zu können. In Anerkennung der guten Dienste, die der Verband zu leisten imstande sein wird, haben wir ihm einen einmaligen Beitrag von Fr. 5000 bewilligt.

E. Finanz- and Zolldepartement.

I. Finanzverwaltung Fr.

A. Abteilung.

6. Kommissionen und Sachverständige: c. Andere Kommissionen und Sachverständige Fr. 10,000

10,000

Der Voranschlagskredit von Fr. 10,000 ist bereits erschöpft, weil die Expertenkommission für die Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen bedeutend mehr Kosten verursachte als bei der Aufstellung des Voranschlages vorausgesehen werden konnte. Diese Kosten belaufen sich auf Fr. 8200. Wir schätzen die weitern unter dieser Eubrik zu verrechnenden Ausgaben auf Fr. 10,000.

B. Liegenschaftsverwaltung.

I. Waffen-, Schiess- und Flugplätze: 7. Waffenplatz Herisau-St. Gallen

Fr.

580

863

In Ermangelung genügender Anhaltspunkte über die Höhe der Kosten für die Bereinigung der dinglichen Eechte auf den Breitfeldliegenschaften (Gemeinden St. Gallen und Gossau) wurden in den Voranschlag des laufenden Jahres, gleich wie im Vorjahre, Fr. 600 eingestellt. Die eingegangenen Rechnungen betragen indessen Fr. 1130. In den beiden letzten Jahren wurden für den gleichen Zweck nur Fr. 82 ausgegeben.

H. Steuerverwaltung Fr.

8,000 4. Telegraphengebuhren. Frachten, Betreibungskosten und Verschiedenes Fr. 8,000 Damit die Statistik über die Krisenabgabe möglichst rasch durchgeführt werden kann, sollen die Kantone in vermehrtem Masse zur Mitwirkung herangezogen werden. Es ist beabsichtigt, einzelnen Kantonen, die hierfür die nötigen Einrichtungen besitzen, die Erstellung der Zählkarten zu übertragen. Den betreffenden Kantonen muss für ihre Arbeit eine massige Entschädigung ausgerichtet werden, die insgesamt einen Betrag von rund Fr. 8,000 erfordern wird.

F. Tolkswirtschaftsdepartement.

II. a. Handelsabteilung

Fr.

350,000

19. Internationale Ausstellung in Brüssel 1935.

BB. vom 19. Dezember 1934 Fr. 350,000 HI. Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit 1. Besoldungen, Gehälter und Zulagen . . Fr.

Fr. 21,058,616 58,616

Gehälter und Zulagen für das neuangestellte Personal der eidgenössischen Zentralstelle für Arbeitsbeschaffung. Im Voranschlag für das Jahr 1935 sind diese Neuanstellungen nicht berücksichtigt worden; immerhin wurde vorbehalten, zu gegebener Zeit diejenigen Kreditbegehren einzureichen, die notwendig werden zur Durchführung der Aufgaben, die der neugeschaffenen Zentralstelle obliegen. Der Nachtragskredit ist berechnet zur Bezahlung der Gehälter und Zulagen an den Leiter der Zentralstelle und seinen Stellvertreter, ferner für einen weitern Mitarbeiter, einen Kanzlisten und zwei Bureaugehilfinnen. Im Kredit Inbegriffen ist überdies das Gehalt für eine bereits angestellte juristische Hilfskraft der Sektion für Arbeitslosenversicherung.

12Ws. Krisenbekämpfung und Arbeitsbeschaffung Fr. 18,000,000 Erster Teil des Gesamtkredites von 40 Millionen Franken gemäss den BB.

vom 21. Dezember 1934 und 5. April 1935.

18. Hilfsmassnahmen zugunsten des notleidenden Hotelgewerbes Fr. 3,000,000 Erste Hälfte des Kredites gernäss BB. vom 5. April 1935.

864 V. Abteilung für Landwirtschaft Fr. 10,000,000 29. Bundeshilfe zur Milderung der Notlage in der schweizerischen Landwirtschaft : a. für die schweizerischen Milchproduzenten gemäss BB. vom 5. April 1935 . . . . Fr. 10,000,000 Nach Art. 4 des BB. über eine neue Fortsetzung der Bundeshilfe für die schweizerischen Milchproduzenten und für die Linderung der landwirtschaftlichen Notlage, vom 5. April 1935, sind von den aus allgemeinen Mitteln des Bundes bewilligten 15 Millionen 10 Millionen Franken in die Nachtragskredite für das Jahr 1935, I. Teil, einzustellen.

Vierter Abschnitt.

Verschiedenes.

A. Sicherung der Getreideversorgung des Landes Fr. 1,800,000 Aus der Ernte 1934 wurden rund 18,200 Tonnen Inlandgetreide mehr abgeliefert als im Voranschlage vorgesehen waren. Diese grössere Ablieferung verursacht Mehrausgaben von ungefähr Fr. 3,600,000. Dagegen hofft die Getreideverwaltung auf andern Posten ihrer Eeehnung Einsparungen gegenüber dem Voranschlage von insgesamt Fr. 1,800,000 machen zu können.

J. 2. Haftpflicht

für Motorfahrzeuge

des Bundes

Fr.

26,032

Im Voranschlage für das Jahr 1935 wurden für die Jahresprämie der Haftpflichtversicherung der Motorfahrzeuge des Bundes auf Grund des Fahrzeugbestandes von anfangs 1934 Fr. 40,000 eingestellt. Die vertragsgemäss Ende 1934 durchgeführte Erhebung über die im Jahre 1934 im Betriebe gewesenen Motorfahrzeuge des Bundes hat eine erhebliche Zunahme dieses Bestandes gezeitigt. Dementsprechend sind auch die Kosten für die Prämien gestiegen. Die Bestandes Vermehrung machte sich auch in der Zahl der Schadenfälle geltend: Beim Motorwagendienst wurden im Jahre 1934 insgesamt 70 Schadenfälle gemeldet, d. h. wesentlich mehr als im Vorjahre.

Der gesamte Finanzbedarf für die Haftpflichtversicherung der Motorfahrzeuge für 1935 beträgt: Vorläufige Prämie 1935 Fr. 53,206. 25 Nachzahlung 1934 » 14,212. 25 Zusammen Fr. 67,418. 50 Davon zu Lasten der Begiebetriebe . . » 1,386. 90 Eest auf allgemeine Eeehnung . . . .

Fr. 66,031. 60

Zur Erfüllung der Vertragsverpflichtungen des Bundes gegenüber den Versicherungsgesellschaften ist demnach ein Nachtragskredit von Fr. 26,032 erforderlich. Damit die Zahlung vertragsgemäss im Februar 1935 geleistet werden konnte, haben wir hierfür einen Vorschusskredit bewilligt.

865 L. Unvorhergesehenes: Bwndeslieitrag für die Olympiade 1936 Fr.

36,000

Die im Jahre 1896 zum erstenmal ausgetragenen internationalen Wettkämpfe, bekannt unter dem Namen «Olympische Spiele» finden seit Ende des Weltkrieges wieder regelmässig alle 4 Jahre statt. Sie wurden 1920 in Antwerpen, 1924 in Paris und Chamonix, 1928 in St. Moritz (olympische Winterspiele) und Amsterdam und 1932 in Los Angeles durchgeführt. Im Jahre 1936 werden die Wettkämpfe in Deutschland, und zwar in GarmischPartenkirchen die Winterspiele (6.--16. Februar) und in Berlin die Sommerspiele (1.--16. August) ausgetragen.

Die Beteiligung der Schweiz an diesen Spielen geht auf die Olympiade in Antwerpen im Jahre 1920 zurück. Damals bewilligte der Bundesrat einen Beitrag von Fr. 15,000. Für die Olympiade in Paris und Chamonix im Jahre 1924 wurde in den Voranschlag 1924 ein Beitrag von Fr. 65,000 aufgenommen und für die Olympiade 1928 in St. Moritz und Amsterdam ein solcher von Fr. 120,000 mit den Nachtragskrediten für das Jahr 1927. erste Folge, bewilligt (Bundesbl. 1927, Bd. I, S. 614). Der Antrag des Bundesrates, eine Subvention von Fr. 60.000 für die Olympiade 1932 in Los Angeles auszurichten, wurde nach der ablehnenden Stellungnahme der Finanzkommissionen der eidgenössischen Räte zurückgezogen.

Für die schweizerische Beteiligung an der Olympiade 1936 wird mit einem Gesamtkostenbetrag von Fr. 120,000 gerechnet. Hiervon sollen Fr. 70,000 auf dem Wege einer nationalen Sammlung und aus andern Erträgnissen aufgebracht werden. Das schweizerische olympische Komitee und der Schweizerische Landesverband für Leibesübungen verlangten daher vom Bundesrate einen Beitrag von Fr. 50,000. Im Hinblick auf die gespannte Finanzlage des Bundes setzte der Bundesrat die Subvention, auf Fr. 36,000 fest.

Wir halten dafür, dass die Schweiz an der nächsten Olympiade teilnehmen sollte. Die Bedeutung dieser grossen internationalen Veranstaltung für die Förderung der Leibesübungen, für die internationalen Beziehungen und die Einschätzung eines Volkes ist bei Anlass der Antragsstellung für frühere Olympiadesubventionen ausführlich dargelegt worden. Eine Beteiligung der Schweiz an der Olympiade 1936 wird auch aus Gründen der internationalen Höflichkeit und der Solidarität mit den Sportverbänden anderer Länder nicht zu umgehen sein. Insbesondere rechtfertigen die mannigfachen und intensiven Beziehungen zwischen der Schweiz
und dem benachbarten Deutschen Eeiche eine Beteiligung an dieser Veranstaltung und deren finanzielle Unterstützung.

Zu dieser Erwägung gesellt sich die Rücksicht auf die starken Schweizerkolonien in Deutschland, für die ein Désintéressement der Bundesbehörden eine Enttäuschung bedeuten müsste. Es ist dafür gesorgt, dass die Bundessubvention in richtiger und zweckmässiger Weise verwendet wird, indem die eidgenössische Turn- und Sportkommission sich ein Kontroll- und Aufsichtsrecht über die Auswahl und die Beschickung der Wettkampfmannschaften vorbehält.

866

Im übrigen gestatten wir uns, auf die einlässliche Begründung dieses Nachtragskreditpostens im BEB. vom 16. April 1935 hinzuweisen, de» den Finanzkommissionen der eidgenössischen Eäte zugestellt worden ist.

Wir beehren uns, Ihnen die Genehmigung der vorstehend aufgeführten Nachtragskreditbegehren zu beantragen, und benützen den Anlass, Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vollkommenen Hochachtung zu versiehern.

Bern, den 17. Mai 1935.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident : ß. Minger.

Der Bundeskanzler:

G. Boret.

867 {Entwurf.)

Bundesbeschluss über

die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1935, I.Teil.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 17. Mai 1985, beschliesst : Dem Bundesrat werden für das Jahr 1985 folgende Nachtragskredite bewilligt :

Verwaltungsrechnung.

Dritter Abschnitt.

Departemente.

B. Departement des Innern.

I.

F.

39.

G.

12.

Abteilung für Kultur, Wissenschaft und Kunst.

Eidgenössische Technische Hochschule.

Fr.

Pharmazeutisches Institut 12,000 Materialprüfungsanstalt.

Errichtung eines Laboratoriums für technische Röntgenographie . . . .

20,000 K. Meteorologische Zentralanstalt.

1. Besoldungen, Gehälterund Zulagen Fr. 600 2. Auslagen und Vergütungen nach Art. 44 B. G. . . .

» 1,956 2,556 Übertrag

Fr.

34,556 84,556

868 Fr.

Übertrag m. Direktion der eidgenössischen Bauten.

9. Hochbauten: b. Umbau- und Erweiterungsarbeiten : 1. Zeughaus anläge in Kriens, Ergänzungs- und Umbauten . .

2. Festung St. Gotthard, Einrichtung eines Kellers für Gasschutz 3. Zolldirektionsgebäude in Lausanne, Einrichtung der Warmwasserversorgung

Fr.

34,556

107,800 9,600 6,800 124,200

c. Neubauten: 1. Gesandtschaftsgebäude in Buenos Aires, Ankauf 2. Zeughaus in Kriens, Anbau einer Tröcknerei, Vergrösserung und Unterkellerung 3. Waffenplatz Kloten-Bülach, Wäschereigebäude, Schaffung eines Gasmaskenkellers. . . .

4. Zollamt in Boncourt, Erwerb einer Liegenschaft 5. Zollamt in Arbon, Ankauf einer Bootshalle 6. Unterkunftsgebäude für Grenzwächter auf dem Passe San Giacomo, Neubau 7. Weinbauversuchsanstalt in Pully, Ankauf einer Liegenschaft

105,000 52,200 28,000 50,000 6,500 130,000 46,000 417,700

10. Strossen- und Wasserbauten: Festung St-Maurice, Einzäunung des Forts Savatan 12. Mobiliar für die Zentralverwaltung: a. Anschaffung 14. Mietzinse für die Zentralverwaltung: 1. Finanzverwaltung (Aufsichtsamt für Kreditkassen mit Wartezeit) Gutenbergstrasse l Übertrag Übertrag

9,300 11,000

2,700 2,700

562,200 34,556

869 Fr.

Fr.

34,556

2,700

562,200

Übertrag

2.

3.

4.

5.

Übertrag Oberzolldirektion ( Getränkesteuer) , Bundesgasse 30 Oberzolldirektion (Buchhaltung), Bundesgasse 14 Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (Zentralstelle für Arbeitsbeschaffung) Effingerstrasse 37 Arbeitsräume für die eidgenössische Bankenkommission, Effingerstrasse 1

Fr.

6 300 3 500

7,700

3 750

23 950

586,150 VI. Statistisches Amt.

2. Auslagen und Vergütungen nach Art. 44 B. G.

1,000 621,706

C. Justiz- und Polizeidepartement.

II. Justizabteilung.

2. Auslagen und Vergütungen nach Art. 44 B. G.

1,860

m. Polizeiabteilung.

1. Besoldungen, Gehälter und Zulagen . . .

6,000

IV. Bundesanwaltschaft.

2. Auslagen und Vergütungen nach Art. 44 B. G.

1,860 9,720

D. Militärdepartement.

II. Ausbildung der Armee.

B. Unterricht.

4. Kaderschulen: m. Übungen der Stäbe

24,000

VII. Passiver Luftschutz der Zivilbevölkerung

. . .

5,000 29,000

Übertrag

660,426

870

Fr.

Fr.

Übertrag E. Finanz- und Zolldepartement.

I. Finanzverwalfcung.

A. Abteilung.

6. Kommissionen und Sachverständige: c. Andere Kommissionen und Sachverständige B. Liegenschaftsverwaltung.

I. Waffen-, Schiess- und Flugplätze : 7. Waffenplatz Herisau-St. Gallen

Fr.

660,426

10,000

530 10,530

II. Steuerverwaltung.

4. Telegraphengebühren, Frachten, kosten und Verschiedenes

Betreibungs8,000 18,530

F. Volkswirtschaftsdepartement.

II a. Handelsabteilung.

Beiträge: 19. Internationale Ausstellung in Brüssel. BB. vom 19. Dezember 1934

350,000

III. Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit.

1. Besoldungen, Gehälter und Zulagen 58,616 Beiträge: 12Ws. Krisenbekämpfung und Arbeitsbeschaffung (BB. vom 21. Dezember 1934 und 5. April 1935) 18,000,000 13. Hilfsmassnahmen zugunsten des notleidenden Hotelgewerbes (BB. vom 5. April 1935) 3,000,000 21,058,616

V. Abteilung für Landwirtschaft.

Beiträge: 29. Bundeshilfe zur Milderung der Notlage in der schweizerischen Landwirtschaft : a. für die schweizerischen Milchproduzenten gemäss BB. vom 5. April 1935

10,000,000 31,408,616

Übertrag

32,087,572.

871 Fr.

Übertrag

Fr.

32,087,572

Vierter Abschnitt.

Verschiedenes.

A. Sicherung der Getreideversorgung des Landes .

J. 2. Haftpflicht für Motorfahrzeuge des Bundes .

L. Unvorhergesehenes : Bundesbeitrag für die Olympiade 1936

1,800,000 26,032 36,000 1,862.032

Verwaltungsrechnung

33,949,604

Zusammenstellung, a. Neue Kredite 2,599,604 è. Durch besondere BB. bewilligte Kredite (siehe Seiten 863 und 864) 31,350,000 33,949,604

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Bewilligung der Nachtragskredite für das Jahr 1935, I. Teil. (Vom 17. Mai 1935.)

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Jahr

1935

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

21

Cahier Numero Geschäftsnummer

3182

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

22.05.1935

Date Data Seite

857-871

Page Pagina Ref. No

10 032 652

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