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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 4. Juli 1935.)

Dem Kanton Zürich wird an die zu Fr. 71,000 veranschlagten Kosten der Durchführung von Entwässerungen in den "Riedwiesen" bei Rutschwil, Gemeinde Dägerlen. Bezirk Winterthur, ein Bundesbeitrag von 20 %, im Maximum Fr. 14,200, bewilligt.

("Vom 6. Juli 1935.)

Der Bundesrat hat Herrn Maxime de Stoutz, Chef der Abteilung für Auswärtiges des eidgenossischen Politischen Departements, als außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister der Schweizerischen Eidgenossenschaft in Warschau gewählt.

(Vom 9. Juli 1935.)

Die Zolleinnahmen betrugen: im 2. Quartal 1934 im 2. Quartal 1935 Mindereinnahmen 1935

Fr. 72,583,666. 83 » 66,006,423. 43 Fr. 6,577,243.40

Als Delegierter des Bundesrates an dem in Budapest im Jahre 1936 stattfindenden II. internationalen Kongress für Forstwirtschaft wird bezeichnet : Herr M. Petitmermet, Oberforstinspektor. in Bern.

Als ausserordentlicher Professor fur Pharmokognosie an der Eidgenössischen Technischen Hochschule wird gewählt: Herr Dr. Hans Flück, diplomierter Apotheker, von Brienz (Bern). Privatdozent an der Eidgenössischen Technischen Hochschule.

Als Direktor des eidgenossischen Amtes für geistiges Eigentum wird gewählt: Herr Dr. jur. Hans Morf. von Winterthur und Uster, Rechtsanwalt, in Winterthur.

Am 8. Juli 1935 hat das Aktionskomitee, in Lausanne, für ein Volksbegehren gegen die eidgenössische Steuer auf inlandischem Wein und Most

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bei der Bundeskanzlei eine Anzahl Unterschriften bogen eingereicht. Die Bogen, die nach den Angaben des Aktionskomitees 159,168 Unterschriften enthalten, sind dem eidgenössischen statistischen Amt zur Prüfung übermittelt worden.

(Vom 10. Juli 1935.)

Dem Kanton Wallis wird an die zu Fr. 40,000 veranschlagten Kosten der Erstellung eines Waldweges Saas-Fee-Konggi, Gemeinde Saas-Fee, ein Bundesbeitrag von 80 %, im Maximum Fr. 12,000, bewilligt.

(Vom 11. Juli 1935.)

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: 1. Dem Kanton Tessin an die zu Fr. 67,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Seilbahn «Cala-Chironico», 32%, im Maximum Fr. 21,440.

2. Dem Kanton Wallis an die zu Fr. 100,000 veranschlagten Kosten der Erstellung eines Waldweges «Tufteren», I.Teil, Gemeinde Zermatt, 30%, im Maximum Fr. 30,000.

3. Dem Kanton Neuenburg an die zu Fr. 65,000 veranschlagten Kosten der Erstellung von Waldwegen «de la Grande Côte et de la Petite Côte» (Chaumont). Gemeinde Neuenburg, 20%, im Maximum Fr. 13,000.

Bekanntmachungen von DepartementeD und andern Verwaltungsstellen des Bandes.

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Rekrutierung im eidgenössischen Grenzwachtkorps.

Die eidgenössische Oberzolldirektion wird auf das Frühjahr 1936 eine Anzahl Grenzwachtrekruten einstellen.

1. Als Bewerber kommen ledige Schweizerbürger in Frage, welche a. die Eekrutenschule bestanden haben, im Auszug der schweizerischen Armee eingeteilt sind, sowie das 20. Altersjahr zurückgelegt, das 28. Altersjahr jedoch noch nicht überschritten haben; b. einen tadellosen Leumund gemessen: c. eine gute Elementarschulbildung besitzen;

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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Jahr

1935

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

29

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

17.07.1935

Date Data Seite

109-110

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10 032 711

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