1. Die Angeklagten . . . Wirth, Collitz und Kölbl werden der im Komplott begangenen Zuwiderhandlung gegen Art. 2, Abs. 2, des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1924 betreffend den verbrecherischen Gebrauch von Sprengstoffen usw. schuldig erklärt und verurteilt: 1) Collitz in contumaciam zu 3 Jahren Zuchthaus und lebenslänglicher Landesverweisung ; 2) Kölbl in contumaciam zu 2 Jahren Zuchthaus und lebenslänglicher Landesverweisung ; 3) 4) 5) ...

63 Wirth in contumaciam zu 14 Monaten Zuchthaus und zehnjähriger Landesverweisung.

2. Die Strafen sind im Kanton St. Gallen zu vollziehen.

3. Die beschlagnahmten Sprengstoffe und sämtliches Sprengmaterial, die Waffen mit Munition, das Propagandamaterial und das Motorboot .,,Seelöwe" werden konfisziert.

4. Die Kosten des Verfahrens werden zu je 1/s den Angeklagten Matt, Hämmerle, Kalb und Wirth, zu je 1/i den Augeklagten Collitz und Kölbl auferlegt, unter solidarischer Haftbarkeit sämtlicher Angeklagter für das Ganze.

Die Gerichtsgebühr wird auf Fr. 300. -- bestimmt ; die übrigen Kosten werden später festgesetzt werden.

5. Dieses Urteil ist dem Bundesrate zur Vollziehung und der Bundesanwaltschaft zuzustellen. Soweit es die Angeklagten Wirth, Collitz und Kölbl betrifft, ist das Dispositiv einmal im Bundesblatt zu publizieren.

St. G a l l e n , den 28. November 1934.

Im Namen des Bundesstrafgerichtes, Der Präsident: Strefoel.

Der Gerichtsschreiber: Ziegler.

# S T #

Wettbewerb- tmd Stellenaussehreibungen, sowie Anzeigen.

Aufruf

im Sinne von Art. 89 des Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes der Schweiz.

Schmid, Johann Martin, von Oberegg (Appenzell I.-Rh.), geboren am September 1877, unbekannten Aufenthaltes, wird hiermit aufgefordert,

sich innert sechs Monaten bei der unterzeichneten Behörde schriftlich oder mündlich zu melden, ansonst gemäss Art. 89 des Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes (vom 13. Juni 1911) Verwirkung seiner ihm aus dem Unfalltode seines Sohnes Jakob zustehenden Versicherungsansprüche eintritt.

L u z e r n , den 28. Dezember 1934.

Schweizerische Unfallversicherungsanstalt, Der Direktor : A. Tzaut.

Verwaltiingsenfscheide der Bundesbehörden.

4. Heft (1930).

Das 4. Heft der Verwaltungsentscheide der Bundesbehörden ist erschienen und kann beim Drucksachenbureau der Bundeskanzlei bezogen werden. Das Heft umfasst 179 Seiten.

Die Sammlung der Verwaltungsentscheide der Bundesbehörden enthält nicht nur Entscheidungen des Bundesrates oder von Departementen in Beschwerdefällen, sondern, sogar zum grössern Teil, Äusserungen grundsätzlicher Natur von Verwaltungsstellen, die sich zur Publikation eignen, Auskünfte, Weisungen.

Preis des Exemplars Fr. 1. 80, zuzüglich Porto und Nachnahmespesen.

Die Hefte l, 2 und 3 sind zum Preise von Fr. 1.30 per Stück erhältlich.

Postcheckkonto in 233

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Sfaafsverträge der Schweiz mit dem Ausland.

Nachtrag zu der Sammlung von. Marx.

Als Nachtrag zu dem von Dr. Paul Marx verfassten ^Register zu den geltenden Staatsverträgen der schweizerischen Eidgenossenschaft und der Kantone mit dem Ausland" hat die Justizabteilung die von 1917 bis Ende Januar 1934 in der eidgenössischen Gesetzsammlung publizierten Staatsverträge der Schweiz mit dem Ausland zusammengestellt.

Diese Zusammenstellung ist bei der Justizabteilung zum Preis von Fr. 1. 80 (zuzüglich Portoauslagen) beziehbar.

Eidgenössische Justizabteilung.

10

Neue Ausgabe der Bundesverfassung.

Die unterzeichnete Verwaltung hat eine neue Ausgabe der Bundesverfassung mit den bis zum 1. April 1934 erfolgten Abänderungen herausgegeben. Sie enthält überdies einen geschichtlichen Überblick über die Entwicklung detf Verfassungsrechts seit dem Bundesvertrag sowie ein Sachregister.

Der Preis des Heftes beträgt Fr. 1. 50, zuzüglich 10 Rappen Porto; bei Bezug gegen Nachnahme F'r. 1. 75.

Postcheckkonto III 233

Drueksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Die Wappen der schweizerischen Eidgenossenschaft und der Kantone.

Preis Fr. 2, 40 ZH.sttgli.ch Porto.

Die Bundeskanzlei hat eine Broschüre herausgegeben, die auf acht farbigen Tafeln die nach den Originalentwürfen von f Dr. Rud. Munger, Heraldiker in Bern, wiedergegebenen authentischen Wappen der schweizerischen Eidgenossenschaft und der Kantone sowie deren heraldische Beschreibung enthält. Die Broschüre umfasst auch die Abbildungen der eidgenössischen Kontrollstempel für Edelmetallwaren.

Diese Sammlung wird in Anwendung der Bestimmungen der am 6. November 1925 revidierten Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums herausgegeben. Die Übereinkunft sieht vor, dass die vertragschliessenden Länder sich gegenseitig ein Verzeichnis der staatlichen Hoheitszeichen, amtlichen Kontroll- und Garantie-Zeichen und -Stempel mitteilen, deren Verwendung als Fabrik- oder Handelsmarken oder als Bestandteile dieser Marken sie zu untersagen wünschen, sofern es an der Ermächtigung der zuständigen Stellen fehlt.

Die Behörden, öffentlichen Bibliotheken und Buchhandlungen erhalten die Broschüre mit einer Preisermässigung von 80 Rappen.

Postcheckkonto III 233

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

11

Schweizerisches Bundesrecht Staats- und verwaltungsrechtliche Praxis des Bundesrates und der Bundesversammlung seit 1903 Fortsetzung des Werkes von L, R. von Salis lin Auftrage des schweizerischen Bundesrates herausgegeben von Prof. Dr.Waltheer Burckhardtt Das Werk umfasst 5 Textbände mit über 5000 Seiten und einen Registerband. Es kostet Fr. 127,--.

Prof.Dr. Blumenstein in der ,,Monatsschrift für bernisches Verwaltungsrecht" : Es ist für Theorie und Praxis von grösster Wichtigkeit, die einschlägigen Gesetzgebungsmaterialien und Ausführungsverfügungen in einer übersichtlichen Zusammenstellung, wie sie hier gegeben wird, vor sich zu haben.

Prof. Dr.E. Hafter in der ,,Schweiz. Zeitschrift fürStrafrecht"a : Das Werk ist ein unvergleichlicher Führer.

Zeitschrift für schweizerische Statistik und Volkswirtschaft: Wer sich theoretisch oder praktisch mit der Staats- und verwaltungsrechtlichen Praxis der Bundesbehörden zu befassen hat, muss zu diesem Werke greifen und wird in ihm einen sicheren Führer haben.

Behörden und öffentliche Bibliotheken, sowie die Mitglieder der eidgenössischen Räte erhalten die Bände mit 25 % Rabatt (zuzüglich Porto) beim Bezug durch den

Verlag Huber & Co., Aktiengesellschaft Frauenfeld /Leipzig.

12

Stellenausschreibungen.

Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den gesetzlichen Grundbesoldungen ohne Rücksicht auf die von der Bundesversammlung am 13. Oktober 1933 beschlossene Herabsetzung. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht.

Besoldung Fr.

Anmeldungstermin

Umfassende juristische 6500 Bildung. Gerichts- oder Verbis waltungspraxis erwünscht. 10,100 Muttersprache deutsch.

Beherrschung der französischen und der italienischen Sprache.

Persönliche Vorstellung nur auf persönliche Einladung.

15. Jan.

1935

Anmeldestelle

Vakante Stelle

Bundesanwaltschaft

Jur. Beamter II. Kl.

Erfordernisse

Sektion für Unteroffizier der Armee. BeKanzleigehilfe Festungswesen I. oder II. Klasse der fähigung zur Ausübung des der Abteilung Fortverwaltung Feldweibeldienstes einer für Artillerie

Andermatt

Fortwache und der damit verbundenen Kanzleiarbeiten

3400 bis 6380 bezw.

3200

(2,) 14. Januar 1935

bis 5580 Zollkreisdirektion Die Bewerber müssen Kontrollbeamter in Basel beim Hauptzollamt mindestens den Grad eines

Basel-SBB-Eilgut Zolikreisdirektion in Lausanne

Einnehmer beim Nebenzollamt Col-des-Roches

4800

bis

Revisionsbeamten der Zollverwaltung bekleiden

8400

Kenntnis des Zolldienstes

3700

(2).

5. Jan.

1935 (2..)

bis 7100

5. Jan.

1935 (2.)

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

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Foglio federale

Jahr

1935

Année Anno Band

1

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01

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

03.01.1935

Date Data Seite

8-12

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