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Wer den Vorschriften des Gesetzes, den gestützt darauf erlassenen Ausfuhrungsbestimmungen oder Anordnungen zuwiderhandelt, wird, sofern nicht eine nach Art. 46 oder 47 des Gesetzes strafbare Handlung vorliegt, mit einer Ordnungsbusse bis zu eintausend Franken bestraft.

(2.).

Bern, den 2. April 1935.

Eidgenössische Bankenkommission.

Ernennung eines Generalbevollmächtigten.

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartemeot hat am 5. April 1935 der erfolgten Ernennung des Herrn Hermann Weil-Eismann, von und in Zürich, Klosbachstrasse 111, zum Generalbevollmächtigten für die Schweiz der «De Nijmeegsche Glasverzekering Maatschappij N. V.» in Amsterdam seine Zustimmung erteilt. (Art. 47 der Verordnung vom 11. September 1931 über die Beaufsichtigung von privaten Versicherungsunternehmungen).

B e r n , den 6. April 1935.

Eidgenössisches Versicherungsamt.

# S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Eidgenössischer Staatskalender 1935.

Der eidgenössische Staatskalender, Ausgabe 1935, kann beim Drucksachenbureau der Bundeskanzlei zum Preise von Fr. 2.50 (broschiert), zuzüglich Porto und Nachnahmespesen, bezogen werden. Der eidgenössische Staatskalender enthält das Verzeichnis der Mitglieder der Bundesversammlung, des Bundesrates, der Gesandtschaften und Konsulate der Schweiz im Ausland und des Auslandes in der Schweiz, der höheren Beamten der Bundeszentralverwaltung sowie der Post- und Telegraphenverwaltung, der Behörden und höheren Beamten der Bundesbahnen, der Mitglieder und höheren Beamten des Bundesgerichtes und des Versicherungsgerichtes, der Direktoren und höheren Beamten der internationalen Bureaux. Überdies gibt der Staatskalender Auskunft über die Zusammensetzung der meisten außerparlamentarischen Kommissionen.

Postcheckkonto IH 233 Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

707

Schweizerisches Bundesrecht Staats- und verwaltungsrechtliche Praxis des Bundesrates und der Bundesversammlung seit 1903 Fortsetzung des Werkes von L. B. von Salis Im Auftrage des schweizerischen Bundesrates herausgegeben von

Prof. Dr. Walther Burckhardt Das Werk umfasst 5 Textbände mit über 5000 Seiten und einen Registerband. Es kostet Fr. 127.--.

Prof. Dr. Blumenstein in der ,,Monatsschrift für bernisches Verwaltungsrecht" : Es ist für Theorie und Praxis von grösster Wichtigkeit, die einschlägigen Gesetzgebungsmaterialien und Ausführungsverfügungen in einer übersichtlichen Zusammenstellung, wie sie hier gegeben wird, vor sich zu haben.

Prof. Dr. E. Hafter in der ,,Schweiz. Zeitschrift für Strafrecht" : Das Werk ist ein unvergleichlicher Führer.

Zeitschrift für schweizerische Statistik und Volkswirtschaft: Wer sich theoretisch oder praktisch mit der Staats- und verwaltungsrechtlichen Praxis der Bundesbehörden zu befassen hat, muss zu diesem Werke greifen und wird in ihm einen sicheren Führer haben.

Behörden und öffentliche Bibliotheken, sowie die Mitglieder der eidgenössischen Räte erhalten die Bände mit 25 % Rabatt (zuzüglich Porto) beim Bezug durch den

Verlag Huber & Co., Aktiengesellschaft Frauenfeld / Leipzig.

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Ausschreibung von Bauarbeiten, Postgebäude in Ölten.

Über die Ausführung der Gerüstungs-, Abbruch-, Erd-, Maurer-, Eisenbeton-, Kanalisations-, Steinhauer-, Zimmer- und Spenglerarbeiten zur Erweiterung des Postgebäudes in Ölten wird Konkurrenz eröffnet. -- Pläne, Bedingungen und Angebotsformulare liegen im Bureau des Postyerwalters in Ölten zur Einsicht auf.

Ein Beamter unserer Direktion wird dort am 10. April 1935, von 8 1/2 bis 12 uad 14 bis 18 Uhr anwesend sein, um jede gewünschte Auskunft zu erteilen.

Übernahmsofferten sind verschlossen mit der Aufschrift: ,,Angebot für Zwischenbau Postgebäude Ölten" bis und mit dem 16. April 1935 franko einzureichen an die Direktion der eidg. Bauten.

B e r n , den 29. März 1935.

(2..)

Stellenausschreibungen.

Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den gesetzlichen Grundbesoldungen ohne Rücksicht auf die von der Bundesversammlung am 13. Oktober 1938 beschlossene Herabsetzung. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht.

Anmeldestelle

Vakante Stelle

Direktion der eidg. Munitionsfabrik in Thun

Kanzleigehilfe I. Klasse

Erfordernisse

Gute allgemeine und gründliche kaufmännische Bildung; Praxis in Fabrikbetrieben, wenn möglich auch im Ausland; Stenographie und Maschinenschreiben; deutsch und französisch perfekt; militärdienstpflichtig Die Anstellung erfolgt vorläufig provisorisch.

Besoldung Fr.

Anmeldungstermin

3500 bis 6500

20. April 1935

(2..)

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1935

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

15

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

10.04.1935

Date Data Seite

706-708

Page Pagina Ref. No

10 032 624

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