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Bundesversammlung.

Die Herbstsession ist am 28. September 1935 geschlossen worden.

Die Übersicht der Verhandlungen wird nächstens dem Bundesblatt beigelegt werden.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 25. September 1935.)

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: 1. Dem Kanton Zürich an die zu Fr. 290,000 veranschlagten Kosten der Korrektion und Verbauung des Mühlebaches bei Richterswil, 30 °/o, im Maximum Fr. 87,000.

2. Dem Kanton Luzern an die zu Fr. 105,000 veranschlagten Kosten der Erstellung eines Waldweges ^Krutzi-Grosscheidegg", 24%, im Maximum Fr. 25,200.

3. Dem Kanton Schwyz an die zu Fr. 55,100 veranschlagten Kosten der Errichtung einer Siedlung auf ,,KummenweidTM im Sihlseegebiet, Bezirk Einsiedeln, 15°/o, im Maximum Fr. 8265.

4. Dem Kanton Obwalden an die zu Fr. 86,300 veranschlagten Kosten der dritten Teilstrecke ,,Schwändeli-Hirtbiel" der Strassenanlage am Grossteilerberg, Gemeinde Giswil, 25 °/o, im Maximum Fr. 21,575.

5. Dem Kanton St. Gallen: a. an die zu Fr. 175,000 veranschlagten Kosten der Verbauung des Rietbaches, Gemeinde Rorschacherberg, 30 °/o, im Maximum Fr. 52,500 ; b. an die zu Fr. 130,000 veranschlagten Kosten der Verbauung und Korrektion der Steinach, Gemeinde Steinach, 30°/o, im Maximum Fr. 39,000 ; c. an die zu Fr. 275,000 veranschlagten Kosten der Verbauung der Maseltrangerbäche, Gemeinde Schanis, 40 °/o, im Maximum Fr. 110,000.

6. Dem Kanton Graubünden: a. an die zu Fr. 178,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Bergweganlage von Lumbrein nach Surrhin, Gemeinde Lumbrein, Bezirk Glenner, 35 %, im Maximum Fr. 62,300 ; b. an die zu Fr. 210,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Weganlage in Seewis i. 0. bis Riein, Bezirk Glenner, 35 °/o, im Maximum Fr. 73,500;

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c. an die zu Fr. 69,000 veranschlagten Kosten der Erstellung, einer Wasserversorgungsanlage in der Gemeinde Almens (Domlescbg), 15%, im Maximum Fr. 10,350 5 d. an die zu Fr. 232,000 veranschlagten Kosten der Entwässerung, Verbauung und Aufforstung ,,Val Gonda, I. bis III. Sektionen", Gemeinde Villa, im Maximum Fr. 174,540; e. an die zu Fr. 12,500 veranschlagten Kosten der Aufforstung ^Bual", Gemeinde Morissen, im Maximum Fr. 12,040; f. an die zu Fr. 52,000 veranschlagten Kosten der Verbauung und Aufforstung ,,Rudiala-Lavadinas", Gemeinde Peiden, im Maximum Fr. 43,870.

7. Dem Kanton Wallis: a. an die zu Fr. 58,000 veranschlagten Kosten der Erstellung eines Waldweges ,,Bächialp, I. Sektion", Gemeinde Reckingen, 30%, im Maximum Fr. 17,400 ; b. an die zu Fr. 49,000 veranschlagten Kosten der Erstellung eines Waldweges ,,Lavantier I. Sektion", Gemeinde Nendaz, 28 %, im Maximum Fr. 13,720.

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Erlöschen der Auswanderungsagentur Marcel A. Burnod in Zürich.

Am 31. März 1935 ist das Herrn Marcel A. Burnod, in Zürich, am 10. Februar 1927 erteilte Patent zur geschäftsmässigen Beförderung von Auswanderern und Passagieren erloschen und hat die gleichnamige Agentur zu existieren aufgehört.

Ansprüche, die nach Massgabe des Bundesgesetzes vom 22. März 1888 betreffend den Geschäftsbetrieb von Auswanderungsagenturen von Behörden, Auswanderern, Passagieren oder Rechtsnachfolgern von solchen an die von der Agentur Marcel A. Burnod deponierte Kaution geltend gemacht werden können, sind dem unterzeichneten Amt vor dem 31. März 1936 zur Kenntnis zu bringen.

(2.).

B e r n , den 2. April 1935.

Eidgenössisches Auswanderungsamt.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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1935

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02.10.1935

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439-440

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