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Bundesblatt

87. Jahrgang.

Bern, den 23. Oktober 1935.

Band II.

Erscheint wöchentlich. Preis 20 Franken im Jahr, 10 franken im Halbjahr, zuzüglich Nachnahme- and Postbestellungsgebühr Einrückungsgebühr 50 Kappen die Petitzeile oder deren Raum. -- Inserate franko an Stämpfli & de. in Bern.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 10. Oktober 1935.J Dem Rücktrittsgesuch des schweizerischen Konsuls in Guayaquil (Ekuador), Herrn Emil Mettler, wird, unter Verdankung der geleisteten Dienste, auf den 31. Oktober 1935 entsprochen. Die provisorische Leitung des Konsulates wird dem bisherigen ehrenamtlichen Kanzler, Herrn Robert Osterwalder, übertragen.

(Vom 11. Oktober 1935.)

Die Zolleinnahmen betrugen : im III. Quartal 1935 Fr.

,, ,, ,, 1934 ,, Mehreinnahmen 1935 Fr.

O

Vom 1. Januar bis Ende September im Jahr 1934 ,, ,, 1935 Mindereinnahmen 1935

67,372,888.80 63,999,033.79 3.373,855.01

Fr. 198,295,120. 02 ,, 182,844,401. 16 Fr. 15,450,718.86

(Vom 15. Oktober 1935.)

Herr Attilio Tamaro hat dem Bundesrat nebst dem Abberufungsschreiben seines Vorgängers, Herrn Giovanni Marchi, sein Beglaubigungsschreiben als ausserordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister des Königreiches Italien bei der Schweizerischen Eidgenossenschaft überreicht.

Bundesblatt.

87. Jahrg.

Bd. II.

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(Vom 17. Oktober 1935.)

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: Dem Kanton Graubünden : a. an die zu Fr. 257,500 veranschlagten Kosten der Durchführung der Güterzusammenlegung in der Gemeinde Vicosoprano, Bezirk Maloja, im Maximum Fr. 164,610; b. an die zu Fr. 125,700 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Güter- und Alpweganlage Cologria-Cansomè und der Güterzusammenlegung in der Gemeinde Poschiavo, im Maximum Fr. 65,900; c. an die zu Fr. 144,000 veranschlagten Kosten der Güterzusammenlegung ,,Vianoa, Gemeinde Brusio, im Maximum Fr. 80,700; d. an die zu Fr. 144,000 veranschlagten Kosten der Anlage einer Wasserversorgung, verbunden mit Entwässerungen in der Gemeinde Remüs, im Maximum Fr. 41,700.

(Vom 21. Oktober 1935.)

Herr Jörge Ubico hat dem Bundesrat seine Wiederwahl als Präsident der Republik von Guatemala angezeigt.

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Beschlagnahme gefundener Gegenstände.

Am 25. September 1935 wurde der Zollposten des Col de Coux benachrichtigt, dass eine in der Nähe der Dent de Bonavaux weidende Ziegenherde sich um zwei am linken Hörn mit B F gezeichnete Tiere vermehrt hatte. Da die Umstände darauf schliessen Hessen, dass die beiden Ziegen von einem Unbekannten aus Frankreich über den Col de Bossetan widerrechtlich eingeführt worden waren, wurden dieselben gestützt auf Art. 135 der Vollziehungsverordnung vom 10. Juli 1926 zum Bundesgesetz über das Zollwesen vom 1. Oktober 1925 durch das Zollamt Champéry beschlagnahmt; sie werden zur öffentlichen Versteigerung gelangen. Der rechtmässige Eigentümer wird anmit gemäss Art. 102 des Zollgesetzes hierüber benachrichtigt. Derselbe kann die Beschlagnahme binnen dreissig Tagen seit dem Erscheinen dieser Notifikation bei der Zollkreisdirektion in Lausanne durch Beschwerde anfechten. Die Ziegen oder deren Erlös werden ihm herausgegeben, wenn er nachweist, dass die Tiere schweizerischer Herkunft sind oder dass sie entweder unter richtiger Erfüllung der Zollpflicht oder aber ohne sein Wissen und wider

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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Jahr

1935

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

43

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

23.10.1935

Date Data Seite

477-478

Page Pagina Ref. No

10 032 784

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