Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) Anpassung Objektblatt für den Flugplatz Birrfeld Information und Mitwirkung der Bevölkerung

Herausgeber:

Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) Bundesamt für Raumentwicklung (ARE)

Gegenstand:

Das SIL-Objektblatt legt den generellen Rahmen für die bauliche und betriebliche Entwicklung des Flugplatzes behördenverbindlich fest. Es wird nach der Durchführung der öffentlichen Information und Mitwirkung sowie der Anhörung der Behörden bereinigt und durch den Bundesrat verabschiedet.

Verfahren:

Der Entwurf zur Anpassung des SIL-Objektblatts für den Flugplatz Birrfeld wird im Sinne der Informationspflicht und der Mitwirkungsrechte gemäss Artikel 4 des Bundesgesetzes vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (RPG, SR 700) öffentlich aufgelegt. Bürgerinnen und Bürger (Privatpersonen) sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts können sich zu diesem Entwurf äussern.

Auflagezeit:

Das SIL-Objektblatt für den Flugplatz Birrfeld kann vom 15. Mai 2017 bis und mit 14. Juni 2017 zu den ordentlichen Öffnungszeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­ Bundesamt für Zivilluftfahrt, Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen ­ Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau ­ Gemeindeverwaltung Lupfig, Breitenstrasse 14, 5242 Lupfig Das Objektblatt ist zudem ab dem 15. Mai 2017 im Internet publiziert unter: www.bazl.admin.ch/sil-mitwirkung

Auflageorte:

Eingaben und Fristen:

Stellungnahmen zum SIL-Objektblatt sind bis am 14. Juni 2017 schriftlich einzureichen an das Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern

Auskünfte

Folgende Stellen geben Auskunft: ­ Bundesamt für Zivilluftfahrt, Tel. 058 465 80 65 ­ Bundesamt für Raumentwicklung, Tel. 058 462 40 59

9. Mai 2017

2017-1136

Bundesamt für Zivilluftfahrt

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