573

Indem wir Ihnen demgemäß Nichteintreten auf den gestellten Antrag empfehlen, benutzen wir den Anlaß, um Sie, Tit., aufs.

Neue unserer vollkommenen Hochschätzung zu versichern.

B e r n , den 6. März 1885.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes., Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Schenk.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft : Ringier.

# S T #

Botschaft des

Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend die Uebernahme der meteorologischen Station auf dem Säntis durch den Bund und die .entsprechende Er. höhung des jährlichen Gesammtkredites für die schweizerische meteorologische Centralanstalt.

(Vom 6. März 1885.)

Tit.

Die meteorologische Station auf dem Säntis, deren hohe wissenschaftliche Bedeutung heute sowohl irn Inland als im Ausland allgemein anerkannt wird, verdankt ihre Entstehung einem vom zweiten internationalen Meteorologenkongreß ausgesprochenen Wunsche. Der von der Direktion der schweizerischen meteorologischen Centralanstalt im Oktober letzten Jahres über die Thätigkeit derselben veröffentlichte Bericht sagt darüber Folgendes: ,,Schon Anfangs der 60er Jahre, bei Organisation der meteorologischen Beobachtungen in der Schweiz durch die naturforschende Gesellschaft, nahm die hiefür bestellte meteorologische Kommission die Etablirung einer möglichst vollständigen , mit Registririnstrumenten auszurüstenden Bergstation in ihr Programm auf, und es wurde dazu zunächst das Faulhorn, nachher das Gotthardhospiz in Aussicht genommen. Allein Schwierigkeiten verschiedener Art, worunter hauptsächlich die großen Kosten, hinderten die Ausführung des Projekts, welches erst wieder in den Vordergrund trat, als der zweite, im April 1879 in Rom abgehaltene internationale Meteore-

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logenkongreß die für den Fortschritt der Meteorologie so außerordentlich wichtige Frage betreffend die Beobachtungen auf hohen Bergen zum Gegenstand der Berathung machte. Herr Kann, Direktor der k. k. meteorologischen Centralanstalt in Wien, war beauftragt, dem Kongreß einen hierauf bezüglichen Bericht zu erstatten und geeignete Anträge einzubringen. Der zweite derselben lautete folgendermaßen : ,,,,Der Kongreß hält es bei dem gegenwärtigen Standpunkte der Meteorologie von besonderer Wichtigkeit, einige vollständig ausgerüstete Observatorien a u f d o m i n i r e n d e n B e r g g i p f e l n zu errichten und die Beobachtungen an denselben unverkürzt im Druck zu veröffentlichen, um sie allen Meteorologen zugänglich und sie zur Lösung aller auch etwa in Zukunft erst auftauchender Probleme nach Möglichkeit nutzbar zu machen"", und in einem nachfolgenden Absatz stellte er folgenden speziellen Antrag : ,,,,Der Kongreß hält die Gründung eines Gipfelobservatoriums in der S c h w e i z für besonders wünschenswert und spricht mit Rücksicht darauf, daß die Schweiz bereits seit einer Reihe von Jahren das dichteste überhaupt existirende Netz von Höhenstationen besitzt und die Beobachtungen au denselben seit 1863 mit größter Liberalität publizirt und unter die Meteorologen vertheilt hat, seine Bereitwilligkeit aus, die Gründung oder die Unterhaltung eines Gipfelobservatoriums in der Schweiz mit internationalen Beiträgen zu unterstützen.""

Es ist aus diesen Propositionen zu ersehen, daß speziell eine vollständige Bergstation in der Schweiz an maßgebender Stelle für wichtig genug erklärt wurde, um internationale Subventionen hiefür nachzusuchen. Natürlich konnte der Antrag nur in dem Falle Genehmigung finden, als der Kongreß die Bildung eines internationalen Fondes oder internationaler Beiträge zu Zwecken der Förderung gewisser meteorologischer Unternehmungen beschließen sollte. Leider aber scheiterte diese Proposition an der bestimmten Erklärung einzelner Kongreßmitglieder, wonach ihre resp. Regierungen solche internationale Staatssubventionen auf das Bestimmteste ablehnen würden. Der Kongreß konnte also nichts weiter thun, als den einzelnen Staaten die Errichtung solcher Bergstationen angelegentlichst empfehlen, und sein auf die Schweiz bezüglicher Beschluß lautete deßhalb folgendermaßen : ,,,,Der Kongress
empfiehlt der "Schweizerischen naturforschenden Gesellschaft", ihr Möglichstes zu thun, damit ein Observatorium auf einem der hohen Gipfel der Schweiz errichtet werde.""

Die meteorologische Kommission der naturforschenden Gesellschaft, angeregt durch diesen Impuls, nahm die Angelegenheit wieder an die Hand. In ihrer Sitzung vom 29. Februar 1880 bezeichnete dieselbe vorerst, gestützt auf einen Bericht des Herrn R. Billwiller, welcher im August 1879 gemeinschaftlich mit Herrn Direktor Kann eine Inspektion des S ä , n t i s g i p f e l s und der dort vorhandenen Lokalitäten vorgenommen hatte, diesen Punkt als den für die Aufnahme einer meteorologischen Station am besten geeigneten, da er bei bedeutender Höhe so vollständig frei Hegt, wie vielleicht kein zweiter in den Alpen, und dabei verhältnißmäßig leicht zugänglich ist. Vom Bau eines eigentlichen Observatoriums mußte die Kommission der großen Kosten wegen zunächst absehen und viel mehr darnach trachten, die Einrichtung in den vorhandenen Lokalitäten so zu treffen, daß dea Beobachtungen dennoch ein hoher Werth gesichert wurde. Auch so war die Beschaffung der finanziellen Hülfsmittel für die meteorologische Kommission keine geringe Aufgabe; denn die der letztern vom Bunde gewährte jährliche Subvention wurde vollständig durch das bereits bestehende Netz in Anspruch genommen.

In einem ersten Voranschlag wurden die Kosten der Einrichtung der Station auf Fr. 5000, diejenigen der als durchaus nothwendig erachteten (elegraphischen Verbindung auf Fr. 3000 und endlich die laufenden Betriebskosten der Station auf Fr. 6000 per a n n u m veranschlagt. Die Kommission wandte sich nun zunächst mittelst Cirkulars an den schweizerischen Alpenklub, au einzelne seiner Sektionen, an die verschiedenen kantonalen naturwissenschaftlichen Gesellschaften, an die Regierungen der Kantone der Ostsehweiz, endlich auch an einzelne Private, von denen man annehmen konnte, daß sie die Pflege der Naturwissenschaft auf heimischem Boden unterstützen würden, mit dem Gesuche um einmalige oder jährliche Beiträge an die Kosten der Station, deren Funktionsdauer zunächst auf drei Jahre festgesetzt wurde. Das Projekt fand Anklang und Unterstützung bei den obenerwähnten Gesellschaften und Behörden, wovon das Verzeichniß der Subscribenten Zeuguiß gibt. Auch das größere Publikum nahm lebhaftes Interesse an dem Unternehmen, allein die Beiträge der Privaten flössen etwas spärlich, wie es bei den meisten Unternehmungen, denen nicht der Charakter der Wohlthätigkeit
oder wenigstens in eminenter Weise derjenige der Gemeinnützigkeit zukömmt, der Fall sein dürfte. Die Ausführung des Projekts erlitt nun aber durch den Umstand eine Verzögerung, daß das ausführende Organ, die meteorologische Centralanstalt, in einer Reorganisation begriffen war. Dieselbe wurde nämlich aus ihrer bisherigen, nicht offiziellen Stellung durch Bundesbeschluß vom 23. Dezember 1880 zum Buudesinstitut erhoben und hiebei ihr Arbeitsprogramm erheblich erweitert. Die vom Bundesrath bestellte

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neue eidgenössische meteorologische Kommission, welche dem Institute als berathendes und leitendes Organ beigegeben wurde, gelangte indessen schon in ihrer zweiten Sitzung mit dem Gesuch um einen Extrakredit von Fr. 5000 zur ersten Einrichtung der Station an die Bundesversammlung, welcher im Dezember 1881 bereitwilligst gewährt wurde. Da inzwischen auch auf einer von der Direktion der meteorologischen Centralanstalt veranstalteten Konferenz der verschiedenen Interessenten einer Telegraphenlinie von Appenzell resp. Weissbad nach dem Säntis eine für die Centralanstalt annehbare Uebereinkunft betreffs Repartition der Kosten erzielt worden, der Bau dieser Linie und die Errichtung eines öffentlichen Telegraphenbüreaus auf dem Säntis also gesichert war, konnte nun zur Realisirung des Projekts geschritten werden, zumal bis im Frühjahr 1882 die gezeichneten Beiträge für den laufenden Unterhalt als annähernd ausreichend befunden wurden. a Die Station trat, nachdem die vielen, zum Theil mit mannigfachen Schwierigkeiten verknüpften Einrichtungen getroffen waren, am 1. September 1882 in Funktion, und wir stehen bereits in der Mitte des letzten Jahres des zunächst für ihren Betrieb in Aussicht genommenen dreijährigen Zeitraums. Die meteorologische Kommission mußte sich deßhalb in ihrer letzten Sitzung vom 22. November 1884 die Frage vorlegen, ob und auf welcher Basis die Station fortgeführt werden soll. Sie war einstimmig der Ansicht, daß im Interesse der Entwicklung der Meteorologie und der Ehre des Landes Alles gethan weiden sollte, um dieselbe zu erhalten. Die g e naue P r ü f u n g de v Sachlage ergab n u n aber, daß die F o r t f ü h r u n g n u r m ö g l i c h sei, w e n n n i c h t n u r wie bisher die Leitung der Station d u r c h die e i d g e n ö s s i s c h e m e t e o r o l o g i s c h e Cent r al anst a lt.

s o n d e r n auch die Kosten d e r s e l b e n ganz v o m B u n d e ü b e r n o m m e n w e r d eu .

Wenn der Eidgenossenschaft diese finanzielle Leistung nicht schon Anfangs zugemuthet wurde, so geschah dies aus folgenden Erwägungen : Vorerst erschien die Errichtung einer solchen isolirten Bergstation und namentlich die Führung derselben im Winter als ein so schwieriges Unternehmen, daß man zum vornherein nicht wissen konnte, ob es überhaupt mit Erfolg durchzuführen sei; die meteorologische
Kommission wollte es daher vermeiden, diesen Versuch ausschließlich auf Staatskosten zu machen. Sodann glaubte sie durch die Sammlung freiwilliger Beiträge zunächst den Beweis dafür erbringen zu müssen, daß das Unternehmen auch im Publikum

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Anklang finde, da ja für die Behörden einer Republik das Interesse, welches in weitem Kreisen für eine Sache sich kundgibt, von Einfluß bei der Berathung über die Gewährung der dazu erforderlichen Geldmittel sein muß.

Die seither gewonnenen Erfahrungen haben nun einestheils erwiesen, daß der Durchführung des Unternehmens keine ernstlichen Schwierigkeiten mehr entgegenstehen, daß vielmehr die bereits erreichten und noch zu erwartenden Resultate der Wissenschaft zu großem Nutzen gereichen, während anderseits das Publikum ein offenkundiges, allgemeines Interesse daran genommen hat. Eben deßhalb hat sich aber auch mehr und mehr die Ansicht geltend gemacht, es sei durchaus Sache des Bundes, die Station, an die er bis jetzt nur einen verhältnißmäßig kleinen Beitrag geleistet hai, künftig ganz auf seine Kosten fortzuführen.

Die meisten der wissenschaftlichen Vereine und Alpenklub.sektionen, welche dem Unternehmen ihr Interesse entgegenbrachten, haben diesen Standpunkt betont, und es ist denselben nicht zu verargen, wenn sie erklären, daß bei voller Anerkennung der großen wissenschaftlichen Bedeutung der Säntisstation die ihnen näher stehenden eigenen Angelegenheiten es nicht gestatten , die übernommene Subvention weiter als für die zunächst in Aussicht genommene dreijährige Zeitdauer zu gewähren, dass aber die wirklic internationale Bedeutung der Station die Uebernahme durch den Bund vollständig rechtfertige. Auch Private, welche um weiter Subventionen für dieselbe ersucht w u r d e n , haben in gleicher Weise argumentirt, und es ist jedenfalls richtiger, man weise der Freigebigkeit der Begüterten das Feld der Wohlthätigkeit auf sozialein Gebiete, sowie die Förderung gemeinnütziger Bestrebungen im engern Sinne an, als die Unterstützung wissenschaftlicher Unternehmungen. Diese fällt in allen Ländern mehr und mehr ausschließlich dem Staate zu.

Aus den von Behörden , Gesellschaften und Privaten zugesicherten Beiträgen konnten die auf zirka Fr. 30,000 sich belaufenden Kosten der Errichtung der Station und des dreijährigen Betriebes bis auf ein verhältnißmäßig kleines , durch weitere freiwillige Beiträge zu deckendes Defizit bestritten werden. Hieran hatte sich der Bund durch einen Beitrag von Fr. 5001) für dir Einrichtungskosten und durch einen jährlichen Zuschuß von Fr. 1000 aus dem Kredit der meteorologischen
Centralanstalt für den Betrieb dar Station betheiligt. Die ganze übrige Summe ist mit etwa Fr. 23,000 das Resultat freiwilliger Subventionen, welche das große Interesse des Publikums an dem Unternehmen hinlänglich zu Tage treten lassen.

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W i r beantragen nun, e s s e i e n , u m d i e F o r t f ü h r u n g der S ä n t i s s t a t i o n zu e r m ö g l i c h e n , die jäh r l i eh e t w a F r . 6500 h e t r ä s e n d e n B e t r i e b s k o s t e n nach Ablauf der drei Versuchsjahre, also vom 1. September 1885 ao, g ä n z l i c h a u s d e m K r e d i t e dei' G e n t r a l a n s t a l t zu b e s t r e i t e n . Da aber der letztere durch Art. 5 des Bundesbeschlusses vom 23. Dezember 1880 auf Fr. 25,000 im Maximum beschränkt wurde, so ist hiezu eine Revision dieses Artikels im Sinne der Erhöhung des Gesammtkredites der Anstalt erforderlich.

Eine Erhöhung des jährlichen Kredites der meteorologischen Centralanstalt ist übrigens auch noch durch andere Umstände nothwendig geworden.

Einmal ist der bis jetzt zur Anschaffung und Reparatur von Instrumenten für das aus 80 vollständigen meteorologischen und ungefähr 250 Regenmeß- und Gewitterrapportstationen bestehende Netz auf Fr. 1200 jährlich angesetzte Posten absolut, unzureichend geworden, indem auf vielen Stationen die vorhandenen Instrumente nach mehr als zwanzigjährigem Gebrauche reparirt und theilweis« durch neue ersetzt werden müssen.

Sodann hat der schweizerische Abgeordnete auf der vorigen Jahres in London abgehaltenen Hygieine-Ausstellung mit Recht darauf hingewiesen , daß bei den meteorologischen Beobachtungen in der Schweiz diejenigen Elemente etwas mehr Berücksichtigung verdienen, welche die sanitarisch-klimatologischen Verhältnisse zu beleuchten besonders geeignet sind. Wir beabsichtigen, dieser zeitgemäßen Anregung auf den durch ihre samtarische Bedeutung hervorragenden Stationen Folge zu geben , sobald es die Mittel erlauben , d. h. sobald die hiezu erforderliehe Anschaffung einiger weiterer Instrumente möglich sein wird.

Ferner hat das Postulat vom 22. Dezember 1882, betreffend die Gewitter- und Hagelbeobachtung und deren Bearbeitung (Amtliche Sammlung n. P. VI, 639), der Centralanstalt nicht nur vermehrte Arbeit, sondern auch größere Druck- und Lithographiekosten verursacht.

Im Weitern muß der Posten für Gratifikationen an unbemittelte Beobachter, der bis jetzt im Ganzen nur Fr. 1200 betrug, höher angesetzt werden, da die stets sich mehrenden Gesuche um Ertheilung von Gratifikationen für derartige, dem Lande und der Wissenschaft bisher freiwillig geleistete Dienste nicht immer abgewiesen werden können, namentlich nicht gegenüber Beobachtern,

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welche ihre Station während einer Reihe von Jahren in der uneigennützigsten Weise pünktlich geführt haben.

Endlich wurden die Sitzungskosten der eidgenössischen meteorologischen Kommission mit etwa Fr. 500--1000 jährlich, welche früher aus einem allgemeinen Kredite des eidgenössischen Departements des Innern bestritten worden waren, im Jahre 1883 dem Budget der meteorologischen Centralanstalt zugetheilt -- eine naturgemäße Einrichtung, die wir fortbestehen lassen möchten.

In Berücksichtigung aller dieser Punkte haben wir, bei möglichst niedrig berechneten Ansätzen , den Mehrbedarf für die Centralanstalt, mit Einschluß der Säntisstation, auf Fr. 8000 per Jahr veranschlagt.

Um nun einestheils den jetzigen Bedürfnissen des Instituts gerecht zu werden, anderntheils durch Uebernahme der Kosten der Säntisstation die Portführung dieses für die Witterungskunde so bedeutungsvollen, von allen meteorologischen Autoritäten auf das Lebhafteste befürworteten und auch vom Publikum mit großem Beifall begrüßten Unternehmens zu ermöglichen, stellen wir den weitern Antrag, es m ö c h t e , in A b ä n d e r u n g von A r t. 5 d e s B u n d e s b e s c h l u s s e s v o m 23. D e z e m b e r 1880, der jährliche Gesammtkredit d e r s c h w e i z e r i s c h e n m e t e o r o l o g i s c h e n C e n t r a l a n s t a l t v o n Fr. 2 5 , 0 0 0 a u f Fr. 3 3 , 0 0 0 - e r h ö h t w e r d e n .

Indem wir Ihnen den nachstehenden Beschlußentwurf zur Annahme empfehlen, benutzen wir den Anlaß, Sie, Tit., unserer vollkommensten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 6. März 1885.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident:

Schenk.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

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(Entwurf)

Bundesbeschluß betreffend

die Uebernahme der meteorologischen Station auf dem Säntis durch den Bund und die entsprechende Erhöhung des jährlichen Gesammtkredits fUr die schweizerische meteorologische Centralanstalt.

D i e B u n d e s v e r Ka m m l n n g der s c h w e i z e r i s c h e n E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrathes vom 6. März 1885, beschließt: Art. 1. Die am I . September 1882 auf Grund freiwilliger Beiträge und unter Betheiligung des Bundes auf drei Jahre provisorisch errichtete meteorologische Station auf dem Säntis wird nach Ablauf dieser Probezeit, d. h. mit dem 1. September 1885, vom Bunde übernommen und unter der Leitung der schweizerischen meteorologischen Centralanstalt weitergeführt.

Art. 2. ZU dem Zwecke wird der durch Bundesbeschluß vom 23. Dezember 1880 auf Fr. '25,000 im Maximum festgesetzte jährliche Gesammtkredit. der schweizerischen meteorologischen Centralanstalt, in Abänderung von Art. 5 des citirten Bundesbeschlusses, um Fr. 8000, somit im Ganzen auf Fr. 33,000 jährlich, erhüllt.

ö

g

Art. 3. Der Bundesrath wird beauftragt, auf Grundlage der Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 17. Juni 1874 (Amtl. Samml. n. F. Bd. I , S. 116) , betreffend die, Volksabstimmung über Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse, ·die Bekanntmachung dieses Beschlusses zu veranstalten und den Beginn der Wirksamkeit desselbenfestzusetzen..

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Tarifentscheide des

Zolldepartements im Monat Februar 1885.

Tarifnummer.

1.

Weißblechschnitzel und -Abfälle.

8.

In den Anmerkungen I. Serie ist nach dem Passus ,,Cascarilla u. s. w. ... Rhabarberwurzel a einzuschalten : ,,und Abfälle von solchen."

9 a. In den Anmerkungen II. Serie ist ,,kohlensaure Magnesia* zu streichen.

17.

Naphtylamin; Naphtol.

18.

Baryum-Superoxyd ; sog. Antimerulion (Mittel gegen Hausseh warn m); kohlensaure Magnesia.

20.

Knallerbsen (Amorces) für Kinderpistolen.

47.

In der I. Serie der Anmerkungen ist das Wort ,,Milchglas" zu streichen.

47 a. Milchglas.

73.

Pinsel aus Borsten.

74.

Pinsel aus Haaren.

101.

NB. Orgelbestandtheile, wie Klaviaturen, Pfeifen, etc., sind zollfrei, wenn die Verwendung für eine öffentliche Kirche nachgewiesen ist.

105.

Hebelscheeren zum Schneiden von Eisenblech.

120.

Eisen- und Stahlspähne zum Reinigen von Parquetböden.

Radbandagen ausrangirte von Waggons oder Lokomotiven.

121.

In der I. Serie der Anmerkungen zum Zolltarif ist ad Nr. 121 der Passus ,,Radbandagen, ausrangirte, von Waggons oder Lokomotiven, zur Fabrikation kleiner Schmiedestücke tauglich" zu streichen.

Bundesblatt.. 37. Jahrg. Bd. I.

41

582 Tarifnnmmer.

124.

Eisen, geschmiedet, gewalzt, gezogen, mit Ausnahme du» Drahtes, verbleit, verzinkt, verkupfert, etc.

126.

Eisengußwaaren, ganz grobe, rohe, o h n e V e r » i « r u n g (Ornamentirung) oder Adjustirung uud ohne Verbindung mit anderen Materialien, mit Ausnahme solcher von gany. unwesentlichem Belang, wie a. B. Stifte, Knopfe u. dergl. von Schmiedeisen; rohe Gußkugelu für Aufzüge; Kochhäfen, Kessel, rohe.

1.27.

Rohe und andere Gußwaaren m i t V e r z i e r u n g (Ornamentirung) oder Adjustiiung. Gußwaaren in Verbindung mit anderen Materialien, sofern diese wesentliche Buslandtheile bilden oder aus anderem Metall als Sehmiod eisen bestehen.

130.

Achsen und Tragfedern für Lokomotiven.

146.

Zinkwaaren, roh abgedrehte.

156.

Als falsche Bijouterie siud außer den aus Imitatiou edler Metalle hergestellten Gegenständen auch alle Sdunuckgegenstände aus anderen Materialien zu verzollen, also z. B. Hals- und Uhrenketten, Ohrenbehänge, Broschen, Vorstecknadeln, Armbänder, Ceintürenschnallen, Manschetteuknöpfe, Fingerringe, Colliers u. dergl.

169.

Infusorienerde-Präparate als Umhullungsmasse für Dampfkessel ^Infusorienerde mit Theerwasser, Oel und K u h haaren vermischt).

194.

Liebe's Kindernahrungsmittel. Löfflund's Kiudernahrungsmittel.

215.

Wicken.

286.

Handtücher (Abreibtücher), nicht abgepaßte, gebleicht oder gefärbt.

237.

Brochirter Tüll mit einfachen Festons.

289.

Handtücher (Abreibtücher) abgepaßt (mit Fransen).

299/301. Gesteiftes Packtuch (Steifleinwand) nach Fadenzahl wio gewöhnliche Leinwand zu verzollen.

348.

Kautschuk- und Guttapercha-Platten, etc., auch mit Gewebeeinlage (Treibriemen s. Nr. 108 des Tarifs).

349.

Kautschuk- und Guttapercha-Schläuche, Röhren mit oder ohne GewebeeinlaM.

583 Tarifnummer.

350.

Mit Kautschuk oder Guttapercha behandelte Gewebe zu Regenmänteln u. dergl.

351.

Elastiques für Schuhe, Handschuhe, Hosenträger, Strumpfbänder u. dergl.

361.

Hutfutter aller Art; Immortellenkränze.

367.

Integrirende Bestandtheile von Schirmgestellen, wie Glocken, Kronen, Gestellrippen und Gabeln, lakirte, gebeizte Meerrohrstangen für Gestellrippen, Schieber, Platten, Schlüssel und Spitzen.

410/411. Schmuckgegenstände aller Art fallen unter Nr. 156; siehe hievor.

411.

Knöpfe aller Art mit Ausnahme der Manschettenknöpfe (s. ad Nr. 156 hievor); Cigarrenspitzen aus Holz mit Bernstein und Meerschaum oder Nachahmung von solchen.

412.

Pausleinwand ; in den Anmerkungen I. Serie ist das Wort ,,Farbstifte" zu streichen.

412 a. Blei- und Farbstifte, mit oder ohne Holzschaftung.

584

# S T #

Kreisschreiben des

Bundesrathes an sämmtliche eidgenössische Stände, betreffend die nach Frankreich gehenden Rogatorien.

(Vom 6. März 1885.)

Getreue, liebe Eidgenossen !

Die französische Botschaft macht in einer Note vom 1. dies auf die Unzukömmlichkeiten aufmerksam, welche bei Vollziehung von Rogatorien ausländischer Gerichte in Frankreich sich daraus ergeben, daß dieselben nur die Bezeichnung des speziell mit der Vornahme der betreffenden Amtshandlung beauftragten Gerichts enthalten. Es kommt nämlich öfter vor, daß letzteres, wenn es in den Besitz des Requisitionsschreibens gelangt, örtlich nicht mehr zuständig ist, so z. B. wenn der einzuvernehmende Zeuge inzwischen seinen Wohnsitz anderswohin außerhalb des Gerichtssprengeis verlegt hat und sich nicht mehr unter der Jurisdiktion des requirirten Gerichts befindet. Dieses kann dann, weil inkompetent, das Requisitorial nicht vollziehen, auch nicht von sich aus dem zuständigen Richter überweisen, so daß nichts Anderes übrig bleibt, als dasselbe behufs Ersetzung der Angabe des früheren, durch die des dermaligen Aufenthaltes dem requirirenden Richter zurückzustellen. Daher Weiterungen und unnützer Zeitverlust zum großen Nachtheil einer geordneten Rechtspflege.

Diesem Uebelstand ließe sich, wie die Botschaft bemerkt, leicht dadurch abhelfen, daß die ausländischen Gerichte, welche in den

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend die Uebernahme der meteorologischen Station auf dem Säntis durch den Bund und die entsprechende Erhöhung des jährlichen Gesammtkredites für die schweizerische meteorologische Centralanst...

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1885

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11

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14.03.1885

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573-584

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