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Aus denVerhandlungen das Schweiz. Bundesrathes (Vom 14. J u l i 1805.)

13er Bundesrath h u t Einsicht genommen von dem K redi ti v, mit welchem der Präsident, der Vereinigten Staaten von Nordamerika den Hrn. B o y d - W n ch es te r unterm 12. Mai d. J. zum dortseitigen Minister-Resident und General-Konsul bei der schweizerischen Eidgenossenschaft accreditirte Die Abgabe des Kreditivs hat am 9. dieses Monats stattgefunden.

Der Bundesrath hat den Bundesbeschluß vom 27. Marx d. J., betreffend die Errichtung einer Centralanstalt für das forstliche Versuchswesen, gegen welchen Beschluß während der 90tägigen Referendumsfrist [vom 4. April bis 3. Juli) keine Einsprache erhoben wurde, in Kraft gesetzt und mit dem 1. Januar 1886 vollziehbar erklärt.

Da die gesetzliche Referendumgsfrist für den Bundesbeschluss vom 27. März d. J., betreffend die Uebernahme der meteorologischen Station auf dein Säntis durch den Bund, mit dem 10. dieses Monats unbenutzt abgelaufen ist, so hat der Bundesrath den genannten Beschluss als in Kraft erwachsen und von heute an als vollziehbar erklärt.

Auf einen Bericht des eidg. Zolldepartements hat der Bundesrath beschlossen, es sei die Einfuhr von rohen Steinen und Sand ab dem savoyischen Ufer des Genfersees dem Grenzverkehr gleich zu behandeln und daher von der Entrichtung der statistischen Gebühr »u befreien.

Der Bundesrath hat die konziessionsgemässen Fristen für Erstellung einer elektrischen Bisenbahn von T e r r i t e t nach M o n t f l e u r i um 4 Jahre und diejenigen für den Bau der Brünig- und der Wynenthalbahn neuerdings um ein J a h r verlängert.

735 Der Bundesrath hat die, am 30. Juni abhin zwischen der Schweiz, Deutschland und Holland abgeschlossene Uebereinkunft betr. die Lachsfischerei im Rhein, gestützt auf die ihm im Art. 15 des Bundesgesetzes über die Fischerei, vom 18. Herbstmonat 1875, ertheilte Ermächtigung genehmigt.

O O o C* Als Schweiz. Vertreter an der mit dem 10. August nächsthin in B e r l i n zusammentretenden internationalen Telegraphenkonferenz wird Herr Telegraphendirektor August F r e y abgeordnet.

Hr. Oberlieutenant Georg v. Diesbach, von Frei bürg, hat die von ihm nachgesuchte Entlassung von seiner Stelle als Instruktor U. Klasse der Kavallerie erhalten.

(Vom 17. Juli 18850 Kraft der von der Bundesversammlung am 16. Juni 1885 ertheilten Ermächtigung hat der Bundesrath die für den Bau und Betrieb der Eisenbahn von Sulgen über Bischofszell nach Goßau ertheilten Konzessionen an die Gesellschaft der schweizerischen Nordostbahn übertragen, mit der Wirkung, daß für den Bahnbetrieb der Nordostbahn das Rechtsdomizil der letztem an die Stelle des Domizils der bisherigen Gesellschaft tritt, unter dem Vorbehalt indessen der Vorschriften im Artikel 6 des Eisenbahngesetzes vom 23. Dezember 1872, betreffend die Vorzeigung eines Domizils in den Kantonen und des Gerichtsstandes der gelegenen Sache.

Der Bundesrath, welcher von der k. belgischen Regierung eingeladen wurde, an dem in B r ü s s e l am 8. August nächsthin stattfindenden Kongreß zu Prüfung der im Bau und Betrieb der Eisenbahnen möglichen Verbesserungen sich vertreten zu lassen, hat hiefür die Herren F a r n er, Chef der administrativen Abtheilung des Schweiz. Eisenbahndepartements, und den Kontroiingenieur G l a u s e r gewählt.

Vom Bundesrathe sind gewählt worden : (am 14. Juli 1885) als Postkommis in Aarau: Hr. Martin Wohler, v. Wohlen (Aargau) Postkommis in Luzern; ,, ,, ,, Lausanne: ,, Eugène Maillard, v. Vivis, Posthalter in Rolle (Waadt) ;

73(5 (am 17. Juli 1885) als Postkommis in Zürich : Hr. Mathias Schönenberger, Postaspirant;, von Mitlödi (Glarus), in St. Gallen; " Telegraphistin in Seon : Frau Marianna Hauri, von und in Seon (Aargau).

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Inserate.

Bekanntmachung.

Hr. Joseph Köstler in Bern, bisher Unteragent der Auswanderungsagentur Bauer & Müller, Nachfolger von M. Goldsmith, in Basel, hat aufgehört, in dieser Eigenschaft zu fungiren.

B e r n , den 14. Juli 1885.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

II. Abtheilung : Auswanderungswesen.

Berichtigung-.

In einer neuem Auflage von mehreren hundert Exemplaren des Zolltarifs, deutsche Ausgabe, hat sich der Druckfehler eingeschlichen, daß der Konventionalansatz für Pos. 352 (Schuhwaaren ans Kautschuk mit Näharbeit) auf bloß 20 Fr. angegeben ist, während derselbe dem Tarifgesetze gemäß 30 Fr. per q. beträgt.

Das Publikum wird ersucht, hievon Notiz zu nehmen.

B e r n , den 7. Juli 1885.

Eidg. Oberzolldirektion.

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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes

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1885

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18.07.1885

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734-736

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