880

#ST#

Inserate.

Bekanntmachung.

Zufolge einer Mittheilung der k. italienischen Gesandtschaft in Bern ist die Eröffnung der internationalen Ausstellung von Weintrester-Destillationsapparaten in San M i n i a t o , welche auf den 15. Oktober nächsthin festgesetzt war, auf den 3. November hinausgeschoben worden.

B e r n , den 23. September 1885.

Schweiz. Landwirthschaftsdepartement.

Bekanntmachung.

Die Pensionsgesetze der Vereinigten Staaten Nordamerika's verfügen, daß Soldaten, die ein Bein am Hüftgelenk oder einen Arm am Schultergelenk verloren haben, auf eine Pension vonDoll.. 37. 50 per Monat Anspruch machen dürfen. Während das Gesetzbisherr streng interpretirt worden ist, vertritt nach Mittheilung der Schweiz. Gesandtschaft in Washington der unter der gegenwärtigen Regierung ernanntePensionskommissär,, General B l a c k , die mildere Auffassung, daß die höhere Pension auch dann zu gewähren sei, wenn die Amputation, obwohl nicht genau an den betreffenden Gelenken, doch so nahe den Hüften oder Schultern stattgefunden hat, daß der Stumpf unbrauchbar geworden ist.

Da diese Entscheidung vielen Invaliden eine Pensionsaufbesserung sichern dürfte, so wird sie anmit zuhanden derselben öffentlich bekannt gemacht.

Bern, den 18. September 1885.

Die schweiz. Bundeskanzlei.

881

Bekanntmachung.

A. Eberle in Flums (St. Galleu), Unteragent der Auswanderungsfirma Satter und Müller, Nachfolger von M. Goldsmith in Basel, ist gestorben und demzufolge aus der Liste der Auswanderungsunteragenten gestrichen worden.

B e r n , den 19, September 1885.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

II. Abfheüwng : Auswanderungswesen.

Ausschreibung ven Buchbinderarbeiten.

Es wird hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben: 1) der Einband von 20,000 DienstbUchlein; 2) die Erstellung von 20,000 Dienstbüchlein-Futteralen; 3) der Einband von ca. 17,000 Verwaltungsreglementen.

Muster, sowie die nähern Bedingungen für diese Arbeiten, liegen bei unserer Druckschriftenverwaltung zur Einsicht auf, bezw. werden von derselben auf Verlangen verabfolgt.

Lieferungsangebote sind franko, versiegelt und mit der Aufschrift: ,,Einabe für den Einband von DienstbUchlein etc." bis und mit Donnerstag en 15. Oktober niichsthin der unterzeichneten Amtsstelle* einzusenden.

t

B e r n , den 22. September

1885.

Das eidg. Oberkriegskonimissariat.

Ausschreibung.

Die Lieferung von 100 eisernen Bettstellen mit hölzernen Seitenwänden fllr die eidg. Kaserne in Herisau wird hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

882 Die Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift: ,,Angebot für Kasernematerial'' bis 26. September nächsthin dem Oberkriegskommissariat franko einzusenden.

Muster-Bettstellen können in den Kasernen von Thun, Bern, Zürich und Herisau besichtigt nnd die Lieferungsbedingungen auf dem eidg. Kriegskommissariat in T h u n und auf den Kantons-Knegskommissariaten in B e r n , Z ü r i ' c h und T e u f e n , sowie bei unterfertigter Amtsstelle eingesehen werden.

B e r n , den 5. September 1885.

Das eidg. Oberkriegskomiuissnriat.

Literarische Anzeige.

Beim Verfasser ist zu beziehen:

Verzeichniß der

ganz oder theilwcise in Kraft stehenden, in die eidgen.

amtlichen Sammlungen aufgenommenen Bundesgesetze und Verordnungen der schweizerischen Eidgenossenschaft fortgeführt bis 1. Februar 1885. Von 0. Holz, Advokat in Oberrieden am ZUrichsee. Geheftet, groß 8°, 356 Seiten. Preis Fr. 3. 50.

Dasselbe bezieht sich auf sämmtliche eidg. Gesetzsammlungen, auf die älteste (1820 erschienene) sowohl als auf die seitherigen, und zerfällt in drei Theile: einen chronologischen Theil, ein Materieuregister und einen alphabetischen Theil. Die gänzlich außer Kraft getretenen Erlasse sind nicht aufgenommen; bezüglich der nur theilweise in Kraft stehenden ist im chronologischen Theile angegeben, inwieweit sie nach der Ansicht des Verfassers noch gültig sind. Ein gleiches Verzeichniß ist erschienen mit Bezug auf die französische Ausgabe der eidg. Gesetzsammlungen und am gleichen Orte und zu gleichem Preise zu haben.

883

Bekanntmachung.

Ungeachtet der Bekanntmachung vom 12. Februar abbin (Bundesbl. 1885, I. Bd., S. 375; Handelsamtsblatt Nr. 19), den Zollbezug auf P o s t s e n d u n g e n betreffend, wird die Zollverwaltung fortwährend wegen vermeintlich unrichtiger Verzollung von Fahrpoststücken mit Reklamationen überhäuft, welche auf ungenaue, nicht tarifgemäße Deklarationen seitens der Absender zurück zuführen sind.

Da die Behörde dadurch unnützer "Weise über alle Maßen in Anspruch genommen wird, so muß hiemit neuerdings darauf aufmerksam gemacht werden, daß gemäß den bestehenden, auf dem Zollgesetz von 1851 beruhenden Vorschriften, die durch das neue Zolltarit'gesetz keine Aenderung erfahren haben, sie nicht in der Lage ist, Reklamationen betreffend Zollabfertigung von Postsendungen, für welche eine genaue und tarifgemäße Deklaration bei der Einfuhr nicht vorgelegen hat, berücksichtigen zu können.

Wer Waaren per Post bezieht, soll dafür besorgt sein, daß dieselben mit einer tarifgemäß lautenden Deklaration versehen werden. Zu diesem Behüte hat der W aarenbezüger den Absender über den Wortlaut der mit zugebenden Deklaration genau zu instruiren oder ihm wörtlich die bezügliche Inhaltserklärung vorzuschreiben.

Diese Forderung ist durchaus unerläßlich in Rücksicht darauf, daß eine zollamtliche Kevision der Postsendungen nur dann vorgenommen wird, wenn die Vermuthung einer unrichtigen Deklaration, zum Nachtheil der Verwaltung vorliegt, und es sich daher um Einleitung des Strafverfahrens wegen Zollübertretung handelt. Mit Ausnahme dieses Falles hat sich die Verzollung nach folgenden Bestimmungen des Zollgesetzes zu richten: ,,Art. 14. Güter oder Waarenstücke ohne Angabe ihrer Art werden mit dem höchsten Zollansatze belegt."

,,Art. 15. Güter, welche auf eine zweideutige 'Weise angegeben oder hezeichnet werden, unterliegen der höchsten Gebühr, die ihnen nach Maßgabe ihrer Art auferlegt werden kann."

,,Art. 16. Wenn Waaren verschiedener Art, welche verschiedene Gebühren zu bezahlen hätten, mit einander zusammenverpackt sind, und es erfolgt nicht eine genügende Angabe über die Menge jeder einzelnen Waare, so ist das ganze Frachtstück mit derjenigen Gebühr zu belegen, welche es bezahlen müßte, wenn es nur von der in demselben am höchsten zu belegenden Waare enthielte."

B e r n , den 25. März 1885.

Eidg. Oberzolldirektion.

Reproduzirt im September 1885.

884

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und porto" f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1; Briefträger in Château d'Oex (Waadt). Anmeldung bis zum 9. Oktober 1885 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

2) Postkommis in Chaux-de-Fonds. Anmeldung bis zum 9. Oktober 1885 bei der Rreispostdirektion in Neuenburg.

3) Postkommis in Basel.

Ï Anmeldung bis zum 9. Oktober 4) Postkommis in Ölten.

> 1885 bei der Kreispostdirektion 5) Postverwalter in Ölten.

j in Basel6) Brifräpr in Teufen (Appenzell | Anmeld bis zuin 9. oktober Außerrhoden).

( mö bei deAreispostdirektion in 7) Briefträger und Packer in Buchs l St. Gallen.

(St. Gallen).

l 1) Zwei Briefträger in Heimiswyl (Bern;. Anmeldung bis zum 2. Oktober 1885 bei der Kreispostdirektion in Bern.

2) Briefträger in La Terrière (Bern). Anmeldung bis zum 2. Oktober 1885 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

3) Paketträger in Zürich. Anmeldung bis zum 2. Oktober 1885 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

4) Zwei Telegraphisten in Basel. Gehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung his zum 30. September 1885 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Inserate.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1885

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

43

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

26.09.1885

Date Data Seite

880-884

Page Pagina Ref. No

10 012 872

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.