Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinden Sargans und Wartau, Schiessplatz Schollberg und Schiessplatz Schollbergweite; Altlastensanierungen vom 3. März 2017

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 14. September 2015 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Altlastensanierung der Schiessplätze Schollberg und Schollbergweite in den Gemeinden Sargans und Wartau unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

14. März 2017

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

2017-0573

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