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Bundesbeschluss über die Ausrichtung von Stipendien an ausländische Studierende in der Schweiz # S T #
(Vom 3.Dezember 1975)
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 8, 85 Ziffern 5 und 6 und 102 Ziffern 8 und 9 der Bundesverfassung, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 21. Mai 19751\ beschliesst:
Art. l 1
Für die Gewährung von ein- oder mehrjährigen Stipendien zugunsten ausländischer Studierender an schweizerischen Hochschulen und Angehöriger künstlerischer Berufe zur Aus- oder Weiterbildung wird ein Rahmenkredit von 18,5 Millionen Franken bewilligt.
2 Der jährliche Zahlungsbedarf ist jeweils in den Voranschlag des Bundes aufzunehmen.
3
Sofern ausserordentliche Verhältnisse besondere Aufwendungen erfordern, kann hiefür der Rahmenkredit um den Betrag von höchstens 1,5 Millionen Franken überschritten werden.
Art. 2 1
Die Stipendien für Studierende an Hochschulen werden dem Eidgenössischen Departement des Innern von einer Kommission beantragt, in welcher der Bund, die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren, die schweizerischen Hochschulen und der Verband der schweizerischen Studentenschaften vertreten sind.
» BB11975 II 85 1975-927
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Die Wahl der Kommission und ihres Präsidenten erfolgt durch den Bundesrat auf Antrag des Eidgenössischen Departements des Innern. Der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren, den schweizerischen Hochschulen und dem Verband der schweizerischen Studentenschaften steht für ihre Vertretung ein Vorschlagsrecht zu.
3
Über die Gewährung von Stipendien an Angehörige künstlerischer Berufe bestimmt ausschliesslich das Eidgenössische Departement des Innern.
Art. 3 1
Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich, er untersteht nicht dem Referendum.
2
Er tritt am 21. März 1976 in Kraft und gilt während fünf Jahren.
Also beschlossen vom Ständerat Bern, den 30. September 1975 Der Präsident: Oechslin Der Protokollführer : Sauvant Also beschlossen vom Nationalrat Bern, den 3. Dezember 1975 Der Präsident: Etter Der Protokollführer : Hufschmid
Bundesblatt 127 Jahrg Bd II
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Bundesbeschluss über die Ausrichtung von Stipendien an ausländische Studierende in der Schweiz (Vom 3.Dezember 1975)
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Jahr
1975
Année Anno Band
2
Volume Volume Heft
52
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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
29.12.1975
Date Data Seite
2296-2297
Page Pagina Ref. No
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