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Botschaft des
Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend die vom Bunde an die Kantone für Bekleidung und Ausrüstung der Rekruten des Jahres 1886 zu leistende Entschädigung.
(Vom 22. Mai 1885.)
Tit.
Der Bundesrath beantragt, wie im Vorjahre, dem Entschädigungstarif für das Jahr 1886 die Rechnungen von 1882 zu Grunde zu legen.
In dem angefügten Tarife, auf welchem unser Entwurf zu einem Bundesbeschlusse fußt , finden sich gegenüber dem letztjährigen *) nur folgende unwesentliche Abweichungen : 1) Der bisherige Preis von Fr. 2. 55 wurde für die pro 1884 vom Bunde beschafften Einzelkochgeschirre bezahlt. Mit Uebergang der Anschaffungen an die Kantone sahen sich die Lieferanten zu einem Preisaufschlage von 10 Cts. veranlaßt, weil denselben durch die zersplitterte Bestellungsweise vermehrte Unkosten erwachsen; zu diesem Aufschlage sind für Transport und Kontroikosten noch weitere 5 Cts. zu zahlen, so daß den Kantonen zur Deckung ihrer eigenen Auslagen Fr. 2. 70 zu vergüten sind.
2) Schon wiederholt wurde seitens der Kantone über die Vergütung für Feldflaschen Klage geführt, und wir glauben Ihnen eine Zulage von 10 Cts. für diesen Ausrüstungsgegenstand empfehlen zu sollen.
*; Siehe Bundesblatt vom Jahr 1884, Band II, Seite 790.
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182
3) Im Laufe des Jahres 1884 wurden Versuche darüber angestellt, auf welche Art dem Infanteristen, ohne denselben wesentlich zu belästigen, ein vermehrtes und während der Aktion leicht zugängliches Quantum Patronen mitgegeben werden könne. Diese auch im Jahr 1885 fortgesetzten Versuche sind zwar noch nicht abgeschlossen, doch steht zu erwarten, daß das angestrebte Ziel durch Anbringung von zwei Beuteln im Vordertheil der Rockschöße erreicht werde. Diese Beutel werden pro Waffenrock eine Kostenvermehrung von 30 Cts. zur Folge haben. Wir beantragen, im Entschädigungstarif für 1886 diese Mehrausgabe vorzusehen , in der Meinung, daß, bei negativem Versuchsresultate, bei Aufstellung des Budgets für das Jahr 1886 nur der bisherige Ansatz für den Waffenrock in Berechnung zu ziehen sei.
Die Entschädigungsansätze für den Unterhalt der gesammten Bekleidung und für Kompleterhaltung der Reserve beantragen wir bis auf Weiteres unverändert beizubehalten.
Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung, B e r n , den 22. Mai 1885.
Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsideut:
Schenk.
Der Stellvertreter des eidg. Kanzlers : Schatzmaim.
Zur Seite 182.
Tarif.
Gegenstand..
Füsiliere.
Fr.
Ep.
Käppi mit Garnitur, für Kavallerie nach Ordonnanz v o n 1883 .
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7 70 Feldmütze mit Quaste 1 85 -- -- Achselschuppen für Kavallerie, 1 Paar Waffenrock mit Achselnummern *) .
28 35 Aermelweste mit Achselnummern -- Tuchhosen, hellblaumelirt, für Fußtruppen .
26 50 -- -- ,, dunkelblaumelirt. ,, ,, Qi* J? 11 f'ìti n ll nwi/i OlltMGJflOSGD lur T/"« lieLVailJGriG
Tuchhosen ,, ,, Beitrag an die Reitstiefel 2) ï?di tViAQATi lAiOl LllUöCli
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Tuchbesatz für ein Paar Reithosen sammt Aufnähen desselben .
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Eaput mit Achselnummern .
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Reitermantel mit Achselnummern Halsbinde Tornister, inkl. Ring für Schanzwerkzeug der Infanterie .
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Gamelle (Einzelkochgeschirr für Infanterie und Kavallerie) .
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Brodsack .
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Feldflasche Putzzeug für den Mann, Büchsen gefüllt8) Handschuhe, 1 Paar \ ^ M& Berittenen oporren, & ^ ) Munitionssäckchen Kontrole der kleinen Ausrüstung Entschädigung für das Jahr 1885 .
-- --
-- --
Schützen.
Fr.
Rp.
75 85 -- -- 29 '70 7 1
26 -- -- --
Dragoner und Guiden.
Fr.
Rp.
17 -- 1 85 5 50 27 70 19 60
50
--
-- A(\ *tu 20 15
-- --
-- 4. <; *fcO 25
31 -- --
95 -- 60
-- 39 --
17
--
17
--
--
2 4 2 4
70 50 50 35
2 4 2 4
70 50 50 35 20 10
70 50 -- -- 4 95 2 20 1 50 -- -- -- 10
70
203
--
-- -- 128
20 10 30
-- -- 129
Fr.
Rp.
Parksoldaten.
Feuerwerker
Fr.
Fr.
Ep.
Train der Batterien und Parkkolonnen.
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Rp.
Fr.
Ep.
Berittene Trompeter der Artillerie.
Fr.
Genie.
Ep.
Fr.
Ep.
85 85
7 1
85 85
7 1
(5 i5
7 1
85 85
7 1
60 85
7 1
85 85
7 1
85 85
26 18 -- 28
65 55
26 18
65 55
26 18
26 18
65 55
26 18 --
65 55 --
26 18 --
65 55 --
28 18 26
30 55 50
90
28
90
28
65 5^5 -h 90
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20
6
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6 -- 39 --
-- ·-- 95 60
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Sanität.
Verwaltung.
Fr.
Fr.
Ep.
Ep.
7 60 1 85
7 1
55 85
05 55 50
28 18 26
05 55 50
28 18 26
~
-- 70 60
32 --
--
17
--
20 -- 60 --
-- -- -- 146
20 -- 60
32 --
--
1 10 4 50 2 50 4 75
32 -- --
17
1 10 4 50 2 50 4 60
2 4
60
Fr.
Armeeund Linientrain.
7 1
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95 -- 60
31 --
Kanoniere derFeld-unc Positionsartillerie.
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-- 39 --
95 60
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20
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1 4 2 4
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40
146
75
146
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eb 1) 2b
1 10 4 50 2 50 5 10 2 20 1 50 -- -- -- 10 215
65
6 -- 39 --
95 60
20
-- 1 10 4 50 2 50 5 10 2 20 1 50 -- -- -- 10 215
40
--
-- 32 -- --
-- 20 -- 60
31 --
17
--
17
--
95 -- 60
31 -- --
95 -- 60
--
17
--
1 10 4 50 2 50 4 95
1 10 4 50 2 50 4 20
1 4 2 4
10 50 50 20
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-- 1 10 4 50 2 50 5 25 2 20 1 50 -- -- 10 --
-- --
20 10
-- --
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-- --
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146
20
144
50
144
45 Ì
80
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J l ) Sollten die in Versuch genommenen Mnnitionsbentel pro 1886 noch nicht zur Einführung gelangen, so ist der Preis für Füsilier- nnd Schützenwaffenröcke auf den früheren Ansatz von Fr. 28. 05, resp. Fr. 29. 40 zn reduziren.
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) Diese Entschädigung wird gemäß dem Kreisschreihen des schweizerischen Militärdepartements Kr. 8/s vom 14. Angust 1879 denjenigei . Kavallerierekruten geleistet, welche sich über den Besitz eines ordonnanzmäßigen Paares · !
1 .Reitstiefel ausweisen, fällt dagegen bei Berechnung der Entschädigung für Unterhalt außer Betracht.
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) An die Stelle der bisherigen Gewehrfettflasche, Ordonnanz 1875, im Putzzeuge nnd des Oelfläschchens in der Patrontasche treten zwei 'Waffenfettbüchsen, Modell 1882. Bezugsquelle: eidgenössische Waffenfabrik.
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(Entwurf)
Bnndesbeschluß betreffend
die vom Bunde an die Kantone für die Bekleidung und Ausrüstung der Rekruten des Jahres 1886 zu leistende Entschädigung.
Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrathes vom 22. Mai 1885, beschließt: 1. Die vom Bunde an die Kantone auszurichtenden Entschädigungen für Bekleidung und Ausrüstung der Rekruten des Jahres 1886 werden festgesetzt wie folgt: F ü r einen Füsilier .
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. F r . 128. 30*) ,, ,, Schützen . ,, 129. 70**) ,, ,, Dragoner (inklusive Beitrag für Reitstiefel) .
.
. ,, 203. 60 ,, Guiden (inklusive Beitrag für " Reitstiefel) . ,, 203. 60 ,, ,, Kanonier der Feld- und Positionsartillerie ,, 146. 40 ,, ,, Parksoldaten . ,, 146. 75 ,, ,, Feuerwerker .
.
,, 146. 20 *) Eventuell Fr. 128. --) Falls die in Aussicht genommenen Munitionsbeutel an den Waffenröcken * ' » " 129' 40} pro 1886 nichzur Einführungggelangen.
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Für einen Trainsoldaten der Batterien und Parkkolonnen .
. Fr. 215. 65 ,, ,, Trainsoldaten des Armee- und Linientrains .
.
,, 215. 40 ,, ,, berittenen Trompeter der Artillerie .
.
.
. ,, 195. 80 ,, ,, Geniesoldaten .
.
. ,, 146. 20 ,, ,, Sanitätssoldaten ,, 144. 50 ,, ,, Verwaltungssoldaten .
. ,, 144. 45 2. Die durch die Bundesbeschlusse vom 10. Juni 1882 und 30. Juni 1883 festgesetzte Entschädigung für den Unterhalt der gesammten Bekleidung und für die Erhaltung einer kompleten Jahresausrüstung als Reserve wird bis auf Weiteres unverändert beibehalten.
3. Der Bundesrath wird mit der Vollziehung beauftragt.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Botschaft des Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend die vom Bunde an die Kantone für Bekleidung und Ausrüstung der Rekruten des Jahres 1886 zu leistende Entschädigung. (Vom 22. Mai 1885.)
In
Bundesblatt
Dans
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In
Foglio federale
Jahr
1885
Année Anno Band
3
Volume Volume Heft
24
Cahier Numero Geschäftsnummer
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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
28.05.1885
Date Data Seite
181-184
Page Pagina Ref. No
10 012 755
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