855 (am 1. Mai 1885) als Posthalter in Bülach :

Hr. Hans Fehr, von Berg, Postkommis in Zürich; ,, ,, ,, Alveneu-Bad : ,, Franz Laim, Polizeikommissär, von Alveneu-Dorf, in AlveneuBad (Graubünden) ; ,, Postkommis in Romanshorn : ,, Philipp Hausammann , Postaspirant, von und in Romanshorn (Thurgau).

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Inserate.

Bekanntmachung.

Der VII. Band der eidgenössischen Gesetzsammlung, neue Folge, ist nunmehr in deutscher Sprache, 631/2Bogenu stark, vollständig erschienen, und es kann derselbe, sorgfältig brochirt, beim Sekretariatfürr Drucksachen der Bundeskanzlei à 4 Franken bezogen werden.

Bern, den 2. Mai 1885.

Die Schweiz. Bundeskanzler

856

Publikation.

Von verschiedenen Seiten darauf aufmerksam gemacht, daß namentlich im Kanton Tessin italienische Silberscheidemünzen in Menge zirkuliren und u. A. auch an den Kassen der Gotthardbahnverwaltung ausgegeben und angenommen werden, sehen wir uns zu der wiederholten Anzeige veranlaßt, daß die eidgenössischen Kassen zur Annahme italienischer Silberscheidemünzen gegenwärtig nicht befugt sind.

Im Fernern wird in Erinnerung gebracht, daß die Fabrikbesitzer nach Art. 10 des Fabrikgesetzes verpflichtet sind, die Löhnungen ihrer Arbeiter in gesetzlichen Münzsorten auszurichten.

Italien hat im Jahr 1878 im Schooße der internationalen Münzkonferenz die Abschaffung seines Papiergeldes unter fünf Franken notifizirt, und es mußten zu diesem Zwecke vertragsgemäß seine 2-, l- und 1/2 Frankenstücke aus den übrigen Staaten der lateinischen Münz-Union eingezogen und dorthin abgeliefert werden. So lange nun dieses Papiergeld nicht zurückgezogen ist, verlangt Italien, daß seine Silberscheidemünzen von der Zirkulation in den Staaten der Mitkontrahenten ausgeschlossen bleiben, und es liegt nicht im Ermessen des Bundesrathes, hievon abweichenden Beschluß zu fassen.

B e r n , den 27. April 1885.

Eidg. Finanzdepartement.

Statistik des Waarenverkehrs der Schweiz mit dem Auslande.

Das erste Heft der vom Zolldepartement herausgegebeneu vierteljährlichen Uebersichten der Bin- und Ausfuhr der wichtigsten Waarenartikel ist im Drucke erschienen.

Exemplare dieser Quartal-Uebersichten können bezogen werden: in feinem Papier, geheftet, in Umschlag à 25 Cts. per Stück, in ordinärem Papier, ungeheftet .

. ,, 15 ,, ,, Die 4 Quartalhefte pro 1885 im Abonnement kosten: feines Papier, geheftet, in Umsehlag .

.

. Fr. 1. -- ordinäres Papier, ungeheftet .

.

.

· --.60

857 Bei Versendung mit der Post erfolgt jeweilen ein Zuschlag von 5 Cts. für Porto.

Bestellungen beliebe man unter Einsendung des Betrages (in Baar oder in Briefmarken) an das Bureau für Handelsstatistik (altes Inselgebäude) in Bern zu richten.

B e r n , den 30. April

1885.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Abbruch von Gebäuden.

Folgende zum ehemaligen Spitalgebäude an der Inselgasse gehörende, zwischen dem letztern und der Casinobesitzung gelegene Bauobjekte werden hiemit auf Abbruch zum Verkaufe ausgeschrieben: 1) das Badhaus; 2) der Secirsaal mit Todtenkammer und angehängtem Gartenkabinet; 3) das Holzhaus und 4) das große Dampfkamin mit Blitzableitung.

Die Bedingungen können im Bureau des eidg. Oberbauinspektorates im Bundesrathhause eingesehen werden.

Kaufsofferten sind der unterzeichneten Verwaltung bis und mit dem 5. Mai nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 25. April 1885.

Eidg. Ober-Bauinspektorat.

Abbruch des alten Kornhauses in St, Gallen.

Das auf dem Bauplatz für das neue Postgebäude iu St. Gallen stehende sog. K o r n h a n s wird hiemit auf Abbruch zum Verkauf ausgeschrieben.

Mit dem Abbruch kann acht Tage nach erfolgtem Zuschlage begonnen werden, und es muß das Gebäude bis Ende Juni nächsthin abgetragen sein.

858 Für die Besichtigung des Gebäudes wolle man sich an das Bauamt der Stadt St. Gallen wenden.

Kaufsofferten sind der unterzeichneten Verwaltung bis und mit dem 8. Mai nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 25. April 1885.

Eidg. Ober-Bauinspektorat.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von F o u r r a g e ( H a f e r , Heu und S t r o h ) für die Militärkurse pro 1885 auf dem Waffenplatz W i n t e r t h u r werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Die Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Fourrage" bis 16. Mai nächsthin dem Ober-Kriegskommissariat franko einzusenden, die Offerten für Hafer mit Muster begleitet.

Bezeichnung der Bürgen und gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbescheinigung sind in üblicher Weise den Angeboten beizulegen. Letztere Requisite sind unerläßlich.

Die Lieferungsbedingungen sind auf dem K a n t o n s - K r i e g s k o m missariat in Zürich uud bei unterfertigter Amtsstelle aufgelegt.

B e r n , den 27. April 1885.

Das eidg. Ober-Kriegskommissariat.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r o d und F l e i s c h für die Militärkurse pro 1885 auf den Waffenplätzen S a m a d e n , S c h a f f h a u s e n , W i n t e r thur und Z o f i n g e n werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Die Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angehot für Brod oder Fleisch" bis 16. Mai nächsthin dem Ober-Kriegskommissariat franko einzusenden.

Bezeichnung der Bürgen und gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbescheinigung sind in üblicher Weise den Angeboten beizulegen. Letztere Requisite sind unerläßlich.

859 Die Lieferungsbedingungen sind auf den K a n t o n s - K r i e g s k o m missariaten in Chur, Schaffhausen, Zürich und Aarau und bei unterfertigter Amtsstelle aufgelegt.

B e r n , den 27. April 1885.

Das eidg. Ober-Kriegskommissariat.

Publikation der Eisenbahntarife.

Vom 1. Juli dieses Jahres hinweg werden die Publikationen betreffend die neuen Tarife und Tarifänderungen als besonders paginirte Beilage zum Bundesblatt erscheinen, die den Abonnenten des letztem ohne Preiserhöhung zukommt, aber auch für 1 Franken per Jahr bei der Expedition des Bundesblattes separat bezogen werden kann.

Die Redaktion des Schweiz. Handelsamtsblattes wird fortfahren, im nichtamtlichen Theil des Blattes die Tantanzeigen in der bisher üblichen Weise zu registriren.

B e r n , den 4. April 1885.

Schweizerisches Post- und Eisenbahndepartement, Eisenbahnabtheilung.

Reproduzirt im Mai 1885.

Schweizerische Nordostbahn.

Der Ansnahmetarif für den Transport von hartem Nutzholz ab Stationen der österreichischen Südbahn, der Mohàcs-Fünfkirchner, der FünfkirchnerBarcser und der Alföld-Fiumaner Bahn nach Romanshorn, Verrières und Genf transit in Bestimmung Frankreich, vom 1. März 1882, tritt mitsammt dem dazu erschienenen I. Nachtrag auf den 31. Juli nächsthin außer Kraft.

Z ü r i c h , den 23./27. April 1885.

860 Mit 1. Mai ds. J. tritt zu den österreichisch-ungarisch-süddeutschen Getreideausnahmetarifen, vom 1. November 1884, je ein I. Nachtrag mit neuen direkten Taxen für Meßkirch, Station der Badischen Bahn, sowie für einige österreichische bzw. ungarische Stationen in Kraft.

Dieselben können beim diesseitigen Tarif bureau eingesehen werden.

Z ü r i c h , den 23./27. April 1885.

Mit 17. Mai tritt ein neuer Ausnahmetarif Nr. IV für Getreide etc. ab Stationen der k. k. priv. Donau-Dampfschifffahrtsgesellschaft nach der Schweiz in Kraft, durch welchen der entsprechende seitherige, vom Tage der Betriebseröffnung der Arlbergbahn an gültige Tarif aufgehoben und ersetzt wird.

Exemplare des neuen Tarifs können bei unserm Tarifbüreau eingesehen und vom 7. Mai an von letzterm direkt oder durch Vermittlung unserer Stationen bezogen werden.

Z ü r i c h , den 28./30. April 1885.

Auf 1. Mai tritt zum Theil II, Tarifhet't Nr. 2, des süddeutschen Eisenbahnverbandes ein Anhang in Kraft, enthaltend Taxen zwischen Konstanz einerseits und österreichisch-ungarischen Stationen anderseits. Derselbe kann bei unserer Güterexpedition Konstanz und beim Gütertarifbüreau unentgeltlich bezogen werden.

Z ü r i c h , den 28./30. April 1885.

Die Direktion.

Gotthardbahn.

Auf Verlangen der italienischen Bahnen können vom 16. Mai nächsthin an P e r s o n e n - und G ü t e r w a g e n für T r a m w a y und S c h m a l s p u r bahnen im schweizerisch-italienischen Verkehr nicht mehr direkt abgefertigt werden. Auf den schweizerischen Strecken bleibt die bisherige Tarifirung fortbestehen, wogegen auf den italienischen Bahnen vom genannten Datum an statt der in den Tarifheften II und Ha für Tramwaywagen angegebenen Taxen die internen Tarife zur Anwendung kommen.

L u z e r n , 28./30. April 1885.

Die Direktion.

861 Südwestdeutsch-schweizerischer Güter-Verband.

In den Ausnahmetarif Nr. 9 (für Steine) der T arifhefte IAunddIBB--F vom 1. März 1885 wurde nachträglich die schweizerische Station Freiburg mit einer Taxe von 63,45 Cts. pro 100 kg. für dieSchnitttariftabellee B aufgenommen.

Z ü r i c h , den 30. April/l. Mai 1885.

Namens des Verbandes: Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

Emmenthal-Bahn.

Für den direkten Verkehr zwischen den Stationen der Emmenthalbahn einerseits, und einer Anzahl Stationen der Centralbahn und der Jura-BernLuzern-Bahn anderseits, treten mit dem 1. Juni 1885 neue Personen- und Gepäcktarife mit e r m ä ß i g t e n Personentaxen in Kraft.

B u r g d o r f, den 28./29. April 1885.

Der Direktor.

J ura-Bern-Luzern-Bahn.

Mit 16. Mai 1. J. tritt eine Neuausgabe des Tarif international G. V. Nr. 3 für den Personentransport mit Retourbilleten zwischen Paris und Basel, bzw.

Luzern in Kraft, welcher auf unserer Einnehmerei Basel eingesehen werden kann.

B e r n , den 29. April 1885.

Die Direktion.

Bundesblatt. 37. Jahrg. Bd. II.

57

862

Bekanntmachung betreffend

die Zollbehandlung von Ausstellungsgegenständen.

In Erneuerung früherer Bekanntmachungen (siehe Bundesblatt 1875 Bd. IV, S. 207; 1879, Bd. l, S. 225; 1882, Bd. J, S. 434; 1884, Bd. I, S. 343, und Handelsamtsblatt 1883, I. Theil, Nr. 34; 1884 Nr. 21) werden nachstehend diejenigen zollamtlieh vorgeschriebenen Bedingungen in Erinnerung gebracht, unter welchen für Ausstellungssendungen Zollbefreiung eintreten kann.

Gegenstände, welche an eine Ausstellung im Anstände gesandt werden, sind, um zollfreie Rückkehr nach der »Schweiz zu genießen, bei ihrem Austritte aus der Schweiz der Freipaßabfertigung zu unterstellen. Zu diesem Behufe muß im Frachtbriefe und in der bezüglichen Deklaration das Verlangen nach einem Freipasse, unter genauer Bezeichnung der in der Sendung enthaltenen Gegenstände, deutlich angegeben sein, oder es müssen dem Vermittler der Sendung an der Grenze die uöthigen diesbezüglichen Instruktionen vom Absender ertheilt werden.

Wird diese Vorschrift, welche die zollamtliche Kontrolirung der Sendung bei der Aus- und Wiedereinfuhr behufs Feststellung der Identität ihres Inhaltes zum Zweck hat, außer Acht gelassen, so unterliegt die Sendung bei der Rückkehr der Verzollung.

Ebenso tritt Bezug des Einfuhrzolles ein, wenu dei- Freipaß anläßlich der Wiedereinfuhr bei der Zollstätte, die ihn ausgestellt hat, nicht vor gewiesen wird.

In gleicher Weise ist andererseits für Gegenstände, welche an Ausstellungen in der Schweiz bestimmt sind, behufs zollfreier Einfuhr, die Freipaßabfertigung üu verlangen. Für die Wiederausfuhr muß in diesem Falle, bei Vermeidung der Entrichtung des Eingangszolles, die im Freipaß anberaumte Frist eingehalten werden, Verlängerung derselben vorbehalten, wenn das Gesuch hiefiir vor Ablauf des Freipasses gestellt wird.

Hat in Folge Außerachtlassung vorerwähnter Vorschriften die EinfuhrVerzollung stattgefunden, so bleibt der Zoll verfallen, und es können nachträgliche Reklamationen resp. Zollrückvergü.ungsbegehren keine Berücksichtigung finden.

B e r n , den 23. März 1885.

Eidg. Oberzolldirektion.

Reproduzirt im Mai 1885.

863

Ausschreibimg VOM erledigten Stellen.

Dio Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und portof r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein: ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren Namen, und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung testgesetzt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Briefträger in Genf. · 2) Briefträger m Celigny (Genf).

l Anmeldung bis zum 15. Mai > 1885 bei der Kreispostdirektion l ;n oenf.

3) Zwei Büreaudiener beim Hauptpostbüreau Bern. Anmeldung bis zum 15 Mai 1885 bei der Kreispostdirektion in Bern.

4) Postbote in Geneveys s/Coffrane Ì Anmeldung bis zum 15. Mai (Neuenburg).

| 1885 bei der Kreispostdirektion in 5) Briefträger in Les Bois (Bern).

j Neuenbnrg.

6) Briefträger in Laufen (Bern). Anmeldung bis zum 15. Mai 1885 bei der Kreispostdirektion in Basel.

7) Briefträger und Packer in Kothkreuz (Zug). Anmeldung bis zum 15. Mai 1885 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

8) Postablagehalter und Briefträger in Altendorf (Schwyz). Anmeldung bis zum 15. Mai 1885 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

1) Kontroleur lei der Hauptzollstätte am Rhein in Sehaffhunsen. Ai\ meldung bis 4. Mai nächsthin bei der Zolldirektion in Schaffhausen.

2) Postkommis in Genf. Anmeldung bis zum 8. Mai 1885 bei der Kreispostdirektion in Genf.

3) Posthalter in Martinach-Stadt (Wallis). ! ^ o Anmeldung bis zum 8. Mai ,,, J 1885 bei der Kreispostdirektion 4) Posthalter in Château d'Oex(Waadt). in Lausanne.

5) Posthalter und Briefträger in Lotzwyl (Bern). Anmeldung bis zum 8. Mai 1885 bei der Kreispostdirektion in Bern.

6) Kondukteur für den Postkreis Neuen-1 .

l Anmeldung bis zum 8. Mai Dur ,, } 1885 bei der Kreispostdirektion 7) Posthalter in Bavards (les) (Neuen- jn Neuenburg bürg).

J 8) Briefträger in Beute (Appenzell A. Eh.). Anmeldung bis zum 8. Mai 1885 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

864 9) Ausläufer des Telegrapheabüreau in Luzern. Jahresbesoldung Fr. 480, nahst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 6. Mai 1885 beim Chef des Telegraphenbüreau in Luzern.

10) Telegraphist in Morgins (Wallis). Jahresbesoldune; Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 6. Mai 1885 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

11) Telegraphist in Sauvernier (Genf). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depescheuprovision. Anmeldung bis zum 13. Jlai 1885 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

12) Telegraphist in Martigny (Wallis). Jahresbesoldnng Fr. 240, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 13. Mai 1885 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

13) Telegraphist in Lotzwyl (Bern). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 13. Mai 1885 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

14) Télégraphiât in Château d'Oex (Waadt). Jahresbesoldung Fr. 240, nebst Depesehenprovision. Anmeldung his zum 13. Mai 1885 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

15) Telegraphist in Breitenhach (Solothnrn). Jahresbesoldnng Fr. 200, nebst Depeschenprpvision. Anmeldung bis zum 6. Mai 1885 bei der Telegrapheniiispektion in Ölten.

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02.05.1885

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