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Botschaft des

Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend die Erwerbung des Waffenplatzes Frauenfeld.

(Vom 1. Dezember 1885.)

Tit.

Bis zur Bewaffnung unserer Artillerie mit gezogenen Geschützen.

Anfangs der 60er Jahre, konnten die Hebungen dieser Waffe auf den bestehenden W äffen platzen in St. Gallen, Zürich, Aarau und Luzern noch abgehalten werden, weil die zur Verfügung stehenden Exerzier- und Schießplätze, wenn auch nothdürftig, die für glatte Geschütze erforderlichen Schußweiten darboten.

Seit der Einführung der neuen Geschütze mit einer mehr als doppelten Tragweite reichten diese Waffenplätze für die Schießübungen nicht mehr aus.

Während in Bière und Thun die Verhältnisse in ungleich günstigerer Weise vorhanden waren, mußte für die Artillerie der Ost- und theilweise der Mittelschweiz mit allem Nachdrucke darnach gestrebt werden, einen Uebungsplatz zu gewinnen, welcher den neuen Bedürfnissen, insbesondere mit Bezug auf die Ermöglichung entsprechender Schießübungen, thunlichst Rechnung trug. Durch den Waffenchef der Artillerie, Herrn General Herzog, wurde weitgehende Umschau in diesem Landesgebiet zum Zwecke einer passenden Erwerbung gehalte und bezügliche Anerbieten von den Gemeinden von Bischofszell, Weinfelden und der Bürgergemeinde Frauenfeld einer eingehenden Prüfung unterzogen, die schließlich das Ergebniß hatte, daß mit dieser letztern Korporation, welche mit Bezug auf Größe und Lage

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des in Aussicht genommenen Uebungsplatzes die günstigsten Offerten machte, in Unterhandlung getreten wurde. Im Jahre 1862 fand ein ersten Abkommen statt, laut weichern die Bürgergemeinde Frauenfeld sich verpflichtete, eine Kaserne für 700 Mann mit entsprechendem Mobiliar, genügenden Stallungen für 224 Pferde und zwei gedeckten Reitbahnen zu erstellen, sowie eiuen Manövrir- und Schießplatz von circa 178 Jucharten Größe anzuweisen gegen einen jährlichen Miethzins von Fr. 13,500, sich dabei verpflichtend, diese Beschaffungen nach den speziellen Weisungen der eidg. MilitärVerwaltung und nach genehmigten Plänen durchzuführen.

Die daherigen Vereinbarungen stützten sich auf die Untersuchung der Projekt vorlagen durch einen Artilleriestabsoffizier, der folgenden Kostenvoranschlag aufstellte: A. Kasernen, Stauungen, Reitbahnen, Landerwerb .

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. F r . 18,000 Kasernenbau .

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. ,, 221,700 Stauungen inkl. 2 Reitbahnen . ,, 111,400 Mobiliar und Brunnen .

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,, 23,900 Fr. 375,000 B. Kommunikationen zum Exerzierplatz .

. Tl 10,000 C. Exerzier- und Schießplatz .

.

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. ^ 82,350 D. Verschiedenes ,, 8,650 Summa

Fr. 476,000

Auf diesen Grundlagen wurde der Bau in Frauenfeld ungesäumt, an Hand genommen und die vertraglich zugestandenen Objekte nach und nach und so ausgeführt, daß bereits im Jahre 1863 ein Theil der Artillerie-Uebungen dort abgehalten, alle Bauten dagegen erst Anno 1865 ganz dem Bunde übergeben werden konnten. Wenn diesen Bau- und Erwerbsberechnungen a.n sich schon weit unter der Wirklichkeit stehende Einheitspreise zu Grunde lagen und die Unternehmerin schon von Anfang an auf eine nicht unwesentliche Ueberschreitung des aufgestellten Voranschlages rechnen mußte, so ist hier zu bemerken, daß während der Bauperiode allen den von den eidgenössischen Experten, den Herren Wolf, Fornaro und Kindlimann, gestellten Forderungen, Verbesserungen nnd Erweiterungen in höchst anerkennenswerther Weise entgegengekommen, überhaupt die ganze Anlage so vollendet wurde, daß die baulichen Einrichtungen auch jetzt noch befriedigen. Nach diesen Darlegungen kann nicht auffallen, daß die im Jahre 1866 aufgestellte Baurechnung, in welcher zwar die Einnahmen und Ausgaben der vorhergehenden Benutzungsjahre, beziehungsweise di;; Defizite des bezüglichen Betriebes, eingeschlossen sind, mit einer

3t)U iGresarnmtausgabe von Fr. 730,589. 87, oder mit einer Ueberschreitung des Kosten Voranschlages von mehr als einer Viertel million abschloß.

Wie in den meisten Fällen hatte auch hier das Bauprogramm ·nicht allen Bedürfnissen der Instruktion Rechnung getragen. Es zeigte sich die Erstellung eines Hafermagazins als unerläßlich, daß im Kasernenhof, der zugleich als Parkplatz zu dienen hat, ungenügend Raum vorhanden war, namentlich für die Hebungen vor dem Ausrücken und nach dem Rückmarsch von dem circa 2 Kilometer entfernten Exerzierfeld, und es mußte sehr werthvolles Land hiezu bleibend hinter der Kaserne angewiesen werden. Die Erstellung einer Positionsbatterie neben dem an sich etwas beengten Exerzierfeld machte neue Landerwerbungen nöthig und für das alljährlich sich mehrende Schulmaterial an Geschützen, Pferdegeschirren etc. war, behufs zweckmäßiger Magazinirung dieser Vorräthe unter Dach statt im Freien, der Bau eines größern Zeughauses erforderlich. Die gehörige Ausnützung der vorhandenen Kasernenräume erheischte über die ursprüngliche Annahme hinaus eine Vermehrung des Mobiliars für circa 200 Mann, nämlich für 70 Offiziere und 820 Soldaten; endlich konnte eine Verlängerung des Manövrirfeldes bis zur hintersten Schießposition, sowie die Erweiterung der Kurzdorfer Allmend bis auf 22 1/ï Jucharten gleich 8 Hektaren und 5 Aren bei den vielfach ungünstigen Boden-, beziehungsweise Feuchtigkeitsverhältuissen auf dem großen Exerzierfelde bei hochgehender Thur nicht umgangen werden. Zu dieser Vervollständigung der Kasernenunternehmung, die in die Jahre 1865 bis 1872 fiel, bot die Bigenthümerin stets bereitwillig Hand, allerdings gegen entsprechende Erhöhung des Miethzinses bis auf Fr. 20,800 per Jahr, für eine Miethdauer bis Anno 1888 und unter Festhaltung der ursprünglichen Vertragsbestimmung, daß, wenn die Eidgenossenschaft vorziehen sollte, vor Ablauf dieses Termins die zur Waffenplatzunternehmung gehörenden Objekte eigentümlich zu erwerben, die Bürgergerneinde Frauenfeld dieselben gegen Vergütung der nachweisbaren Erwerbs- und Erstellungskosten jederzeit abzutreten habe.

Diese Vertrags Verhältnisse blieben bis jetzt unverändert. Trotzdem alle inzwischen erlaufenen unausweichlichen Ausgaben für Erweiterungen oder bauliche Verbesserungen auf Baurechnung getragen wurden und die letztere deßhalb
bis Ende 1884 auf eine Gesammtausgabe von Fr. 937,294. 47 anwuchs, gelang es der Eigenthümerin nur in seltenen Jahren, einen etwas über 21/2°/o betragenden Zins aus der Unternehmung zu ziehen, und sie mußte, da ihre liquiden Vermögensbestaiidtheile nur circa Fr. 300,000 betrugen, .zur Verzinsung des diesfalls entlehnten Kapitals erhebliehe Zuschüsse BandesMatt. 37. Jahrg. Bd. IV.

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auf ahderm Wege aufbringen, was ihr in der Folge trotz allem guten Willen auch unmöglich machte, die Vergrößerung der Allmend und die Erstellung einer dritten gedeckten Reitbahn in eigenen Kosten auszuführen.

Die finanziell gedrückte Lage der nur einen geringen Bestandtheil der Ortsgemeinde Frauenfeld ausmachenden Bürgerkorporation und der Umstand, daß alljährlich neue Anforderungen bezüglich der KasernenunternehiBung in Aussicht genommen werden mußten, veranlaßte den Verwaltungsrath derselben bereits im Dezember 1882, an den Bundesrath mit dem Ansuchen auf käufliche Uebernahme dieser Realitäten unter Darlegung Dachfolgender Verhältnisse zu gelangen : ,,Die gesteigerten Bedürfnisse und die wachsenden Anforderungen für die Waffenplätze der Artillerie verursachten successive eine erhebliche Vergrößerung des Platzes Frauenfeld, welcher sich die Bürgergemeinde in bereitwilligster Weise stets unterzogen hat und dabei keine Opfer scheute, um den Wünschen der eidgenössischen Militärverwaltung und der ' kommandirenden Offiziere gerecht zu werden. Es hatten sich deßhalb die Beziehungen zu denselben bis jetzt nur angenehm gestaltet, was allgemein anerkannt worden sei.

Bei dem Rückgang des Vermögensbestandes auf nicht ganz 300,000 Franken sei aber die Bürgergemeinde Frauenfeld im Interesse ihrer ökonomischen Existenz unbedingt darauf angewiesen, in Zukunft sich auf die strikte Erfüllung ihrer Vertragspflichten zu beschränken und weitere Begehren um Mehrleistungen und nicht unumgänglich nothwendige Verbesserungen ablehnen zu müssen. Seit Erstellung der Kaserne habe sich die Gemeinde in ihren Finanzen möglichst eingeschränkt, seit 1870 für gemeinnützige und andere öffentliche Zwecke gar nichts geleistet und sei gleichwohl mit so großen Verbindlichkeiten belastet, daß die Oberbehörden sich zu der Mahnung besserer Ordnung der Finanzen veranlaßt fanden.

Bei den Einschränkungen, denen sich die Bürgergemeinde in Zukunft unterwerfen müsse, sei vorauszusehen, daß die Beziehungen zu den eidg. Behörden und Offizieren, welche naturgemäß die Gemeindefinanzen weniger als den Zweck der gehörigen Ausbildung der Truppen in's Auge fassen, sieh nicht mehr so angenehm, als es bisher der Fall war, gestalten würden, indem ja leicht vermuthet werden könne, daß böser Wille obwalte und die finanziellen Bedenklichkeiten nur
vorgeschoben würden. Dazu komme, daß die Eidgenossenschaft auf dem Waffenplatze bereits Eigenthum besitze und der Dualismus der Verwaltung leicht zu widrigen Reibereien führen könnte.

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Dem Allem werde vorgebeugt, wenn der Rund durch Uebernahme des Platzes über denselben frei verfügen und alsdann die im militärischen Interesse liegenden Anordnungen treffen könne.

Die Bürgergemeinde Frauenfeld sehe voraus, falls eine Verständigung über die Acquisition zur Zeit zu Stande käme, daß sie außer der bisher erlittenen Zinseinbuße sich noch ein erhebliches Opfer gefallen lassen müsse. Vorausgesetzt, daß der Bund das game Kasernenunternehmen, Gebäude, Liegenschaften und Mobiliar um Fr. 700,000 übernehme, würde die Bürgergemeinde über diese Zinseinbußen hinaus ein Opfer von circa Fr. 226,000 bringen und hätte, da zur Zeit die Schulden von der Erstellung der Kaserne her sich noch auf Fr. 812,000 belaufen, noch ein Defizit von Fr. 112,000 zu decken.

Der Bund würde da in den Besitz von Gebäuden, Liegenschaften und Mobiliar gelangen, welche einen Fr. 700,000 übersteigenden Werth haben und einen Waffenplatz erhalten, der in der Ostschweiz nicht schöner zu finden sei. Er hätte in Zukunft die Fr. 20,800 Pachtzins nicht mehr zu bezahlen, wurde den Zins der Kantine (jetzt Fr. 6000), den Erlös des Düngers zwischen Fr. 3000--5000 per Jahr und andere Nebennutzungen beziehen.

Für den Bund wäre die Erwerbung des Waffenplatz.es Frauenfeld eine bloße Vermögensmutation, da voraussichtlieh die Zahlung in Form von Anweisungen an unsere Kreditoren erfolgen könnte.

Nach thurs;auischer Verfassung und Gesetz seien die Bürgergemeinden nicht öffentliche Organe, sondern lediglich Trägerinnen des Bürgerrechts, irn Uehrigen Privatkorporationen. Au dem Kasernenunternehmen sei der Kanton gar nicht betheiligt, ebenso auch nicht die Ortsgemeinde, sondern die Bürgergemeinde, beziehungsweise die Privatkorporation allein.

Die Bürgergemeinde glaube daher, daß die eidg. Behörden ihre Bereitwilligkeit, einen sehr bedeutenden Theil des Vermögens dem militärischen Zwecke zu opfern, würdigen werden und hoffe deßhalb auf ein freundliches Entgegenkommen des Bundes rechnen zu dürfen. tt Mit Rücksicht darauf, daß ein Artilleriewaffenplatz in der Ostschxveiz absolut nicht entbehrt werden kann und daß nach wenigen Jahren das bestehende Miethverhältniß zu Ende geht und Frauenfeld ohne Zweifel bei diesem Anluß suchen wird, seinem bisher unrentablen Besitzthum einen bessern Ertrag abzugewinnen, glaubten wir die Gelegenheit zur Aufnahme von Kaufsverhandlungen nieiit von der

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Hand weisen zu sollen, utn bei allfällig negativem Erfolge rechtzeitig diejenigen Schritte einzuleiten, die einen ungestörten Fortgang der Instruktion der Artillerie sichern, und beauftragten unser Militärdepartement mit der nähern Prüfung dieses Anerbietens.

Das diesfalls vom Waffenchef und dem Instruktionspersonal der Artillerie über die Zweckmäßigkeit dieser Erwerbung vorerst eingeholte Gutachten geht im Wesentlichen dahin, daß zur Ausbildung der Artillerie das Vorhandensein von drei Waffenplätzen für dieselbe zum unbedingten Bedürfnis sei, daß insbesondere derjenige im Osten nicht entbehrt werden könne, weil diese Landesgegend ein starkes Kontingent zur Waffe stelle und durch die Verlegungen der Uebungen nach Thun, vorausgesetzt, daß dieser Platz so viel Mannschaft überhaupt aufnehmen könnte, unverhältnissmäßige Transportkosten für Personal und Material entstehen müßten, die alljährlich sich wiederholen würden. Ferner sei nicht undenkbar, daß sich ein näher gelegener Schießplatz auffinden lasse und noch weniger, daß sich ein Gemeinwesen finde, welches die, nöthigen Kasernen, Reitbahnen, Magazine und Exerzierplätze miethweise liefern würde, so daß der Bund nach Ablauf des bestehenden Mieth vertrag es im Jahre 1888 in eine Zwangslage käme, welche in finanzieller Beziehung nichts weniger als günstige Resultate haben könnte. Sodann sei nicht zu übersehen, daß gerade in Frauenfeld die Beschaffung von Lebensmitteln und Fourrage irn Verhältniß zu andern Plätzen der Central- und Westschweiz sich wesentlich billiger durchführen lasse, daß die Einmiethung der Artilleriepferde mit geringern Kosten als anderswo stattfinde, so daß in mancher Richtung die Beibehaltung des Platzes Frauenfeld für den Bund Vortheile biete, die auf den übrigen Artillerieplätzen nicht leicht erreichbar seien.

In Weiterverfolgung der Angelegenheit ließ unser Militärdepartement durch das Oberbauinspektorat eine Untersuchung des baulichen Zustandes, der Baukosten und Jetztwerthes der in Frage kommenden Gebäulichkeiten und der muthmaßlichen zukünftigen Unterhaltskosten anordnen und durch Fachmänner ein Inventar über das vorhandene Mobiliar etc. aufnehmen, dessen Anschaffungskosten und den gegenwärtigen Werth feststellen, endlich ermittein, welche Ergänzungen nöthig seieu, damit diese Kasernen- etc. Ausrüstungen denjenigen Anforderungen
entsprechen, wie sie auf andern eidg. Waffenplätzen bestehen.

Den daherigen Berichten, auf die wir im Uebrigen zu verweisen uns erlauben, entnehmen wir Folgendes :

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I. Kaserne (brandversichert zu Fr. 300,000).

Die Kaserne mit hinterliegenden Stallungen und Reitbahnen wurde in freier Lage östlich und unmittelbar am Bahnhofe Frauenfeld nach den jetzt gebräuchlichen Dimensionen bezüglich Höhe der Stockwerke u. s. w. in Hufeisenform mit solider Umfassung erbaut.

Es besteht dieselbe aus einem Souterrain, dem Erdgeschoß und zwei Stockwerken.

Nach den Baurechnungen müssen die Erstellungskosten dieses Gebäudes auf Fr. 302,800 ungeschlagen werden, bei einer Durchschnittshöhe von 17,90 m. ergibt sich ein Inhalt von 27111,34 rn3.

und es hätte demnach der Kubikmeter Fr. 11. 14 gekostet, ein Betrag, der um nahezu Fr. 1. 50 unter den jetzigen Baupreisen steht.

Was nun den baulichen Zustand des Gebäudes betrifft, so ist derselbe insofern ein nicht besonders günstiger, da bei dessen Ausführung zu große Sparsamkeitsrücksichten mögen gewaltet haben, was zur Folge hatte, daß theils die zur Verwendung gekommenen Materialien, theils die in Anwendung gebrachten Konstruktionen keineswegs einer unbedingten Solidität, wie sie bei einem solchen Gebäude gerade eine entschiedene Nothwendigkeit gewesen wäre, entsprechen.

So sind sämmtliche Keller und Räume des Souterrains, mit Ausnahme eine einzigen gewölbten Raumes, mit Balken überdeckt und mit Pflasterdecken versehen, was für ein Gebäude von dieser Bedeutung als ein großer Nachtheil bezeichnet werden muß.

Die Konstruktion der Stockgebälke ist eine zu leichte, indem dieselben bloß aus Decke, Balken und Boden bestehen, von einem Zwischenboden (Schrägboden) mit Schuttauffüllung aber Umgang genommen ist. Ferner bestehen die sämmtlichen Fußböden, mit Ausnahme zweier Räume im Erdgeschoß, aus tannenen ordinären Laden, die theilweise sich in einem sehr reparaturbedürftigen Zustande befinden.

Auch die sämmtlichen Fenster erweisen sich als ziemlich abgenutzt, weil zu leicht konstruirt.

Aus diesen Gründen wird 3/4 °/o des Baukapitals als Amortisation angenommen und deshalb, da das Gebäude 20 Jahre in Benutzung ist, ein Betrüg von Fr. 47,692 in Abzug gebracht. In gleicher Weise werden von demErstellungswerthhweiteree Fr. 11,468

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für unerläßliche Reparaturen abgezogen, wodurch sich der Jetztwerth dieses Gebäudes auf Fr. 243,640 stellt und der jährliehe Unterhalt auf Fr. 3000 veranschlagt wird.

Als in nächster Zeit in Aussicht stehende und beim Ankauf in Betracht zu ziehende Reparaturen von Belang bezeichnet das untersuchende Bauinspektorat den Ersatz von zirka 1178 m 2 Fußböden, Verbesserung der Abtrittanlagen, Instandstellen der Soldatenküchen, wofür die oben in Abzug gebrachte Summe ausreichen soll.

II. Stallungen (brandversichert zu Pr. 68,000).

Die Erstellungskosten der Stallungen, die südlich und nördlich den Hof hinter der Kaserne einschließen und die theils in Fachwerk, theils in Holzverschalung ausgeführt sind, belaufen sich nach den .Baurechnungen auf Fr. 106,700. Der Inhalt beträgt die Höhe bis Oberkant Knie, -Wandpfette gemessen 2 X 5984,6 m 8 oder 11970 m3.

Bei der leichten Ausführungsweise dieser beiden Gebäude und im Hinblick auf den entschiedenen Rückgang der ELolzpreise gegenüber denjenigen der sechziger Jahre, werden sich die Kosten der Erstellung eines Neubaues eher niedriger belaufen, als die ursprünglichen Ausfuhrungskosten.

Für die während eines Zeitraumes von 21 Jahren erfolgte Abnutzung des Gebäudes und da auch hier von einer in jeder Beziehung rationellen und soliden Ausführung nicht die Rede sein kann, nehmen wir wiederum 8/4°/o des heutigen Bauwerthes an und erhalten eine Amortisationssumme per Jahr von Fr. 800, in 21 Jahren also Fr. 16,800.

Der bauliche Zustand des Gebäudes ist im Verhältniß zu dessen Ausführung ein befriedigender, indessen sind immerhin einige wichtigere Reparaturen in Aussicht zu nehmen.

Es beziehen sich dieselben zunächst auf eine gänzlich mangelnde Ventilation der Ställe.

Die Kosten der Anbringung einer solchen, sei es, daß man sich mit der Anlage von Abzügen (Holzkanälen) helfe, oder die bestehenden Fensteröffnungen, so weit dies überhaupt zuläßig ist, zur Ventilation verwende, werden immerhin eine Summe in Anspruch nehmen von Fr. 1000 Einer weitern Reparatur, bedürftig sind die Stände, deren vorderer Holzbelag theilweise zu ergänzen, resp. zu erneuern ist.

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Es wird hiefür eine Summe hinreichen von .

.

Ebenso ist ein Theil der Böden auf dem Dachraum in schlechtem Zustande, so hauptsächlich in dem über der Schmiede befindlichen Theoriesaal.

Wir rechnen für Reparatur .

.

.

.

Weitere Hauptreparaturen dürften für die nächste Zukunft nicht erforderlich sein, wir hätten somit für

Fr.

700

,,

400

diese Reparaturen in Summa anzusetzen

Fr. 2100

.

.

.

Der Jetztwerth dieses Gebäudes beziffert sich auf Fr. 106,700 -- (Fr. 16,800 -f Fr. 2100) = Fr. 87,800, und ein Ansatz von annähernd 1,2 °/o als muthmaßlicher jährlicher Unterhalt oder Fr. 1000 erscheint dem Experten im Hinblick auf die Bauart, welche eine fortwährend sorgfältige Ueberwachung nothwendig macht, nicht zu hoch gegriffen.

III. Reitbahnen (brandversichert zu Fr. 34,000).

Sie bilden den östlichen Abschluß des Kasernenhofes zwischen den beiden Stauungen, sind in der Hauptsache in Holzkonstruktion erstellt mit einem Inhalt von beiläufig 8225 m3. In der Baurechnung figuriren dieselben mit einem Betrage von Fr. 37,500, welcher Aufwand mit Rücksieht auf die ausnahmsweise starken Holzdimensionen angemessen erscheint.

Für Amortisation rechnen wir nur 1/2% der Bausumme, weil die Abnutzung des Gebäudes in Folge seiner Beschaffenheit, ein einziger hohler Raum, nur eine minime ist.

Es ergibt dies, Il2°lo von Fr. 37,500 = Fr. 187,5 oder in 21 Jahren rund Fr. 4000.

Eigentliche Hauptreparaturen sind für die nächsten Jahre nicht in Aussieht zu nehmen, indem der bauliche Zustand als gut bezeichnet werden kann.

Es ergibt sich somit ein Jetztwerth von Fr. 37,500 -- Fr. 4000 = Fr. 33,500, und den Unterhalt veranschlagen wir nach obigem Maßstabe jährlich auf Fr. 400.

IV. Zeughaus (brand versichert zu Fr. 45,000).

Die Kosten des in gewöhnlicher Art · zwischen Bahn und Kasernenrealitäten erstellten massiven Gebäudes betragen laut Baurechnung Fr. 51,335.

Das Gebäude hat einen Inhalt von 5624,42 m8, kostet also per Kubikmeter Fr. 9. 12.

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Die Kosten eines Neubaues können bei dieser Ausführung kaum niedriger taxirt werden, wir belassen dieselben daher auf Fr. 51,334. 30. Für Amortisation kann in Anbetracht, des guten baulichen Zustandes und der soliden Ausführung 1/2% des Baukapitals gerechnet werden.

Das Gebäude ist seit 1870 in Betrieb, macht also für 16 Jahre (Wo per Jahr = Fr. 256.67) rund Fr. 4100 und wir erhalte» folgendes Resultat: Baukosten Fr. 51,335. -- Amortisation in 16 Jahren ,, 4,100. -- Heutiger Werth des Zeughauses .

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. Fr. 47,235. --

Hauptreparaturen sind für die nächste Zukunft keine in Aussicht zu nehmen und wird für den Unterhalt des Gebäudes eia Ausatz von circa 3/4 °/o der Bausumme oder Fr. 385 genügend sein.

V. Stallung und Schöpf östlich der Stallungen und Bahn (brandversichert zu Fr. 2000).

Dieses in Holz konstruirte kleine Gebäude figurirt in den Rechnungen mit rund Fr. 2775, wovon, weil dessen Abnutzung eine nicht unbeträchtliche ist, für Amortisation zirka l °/o in 20 Jahren, im Ganzen Fr. 575 abzuschreiben sind und sich daraus ein Jetztwerth von Fr. 2200 ergibt. · Hauptreparaturen sind einstweilen nicht erforderlich, hingegen ist der Unterhalt des Gebäudes jährlich auf Fr. 50 zu veranschlagen.

VI. Koch'sches Haus (brandversichert zu Fr. 9000).

Dieses Wohngebäude, ganz in der Nähe der Kaserne südwärts gelegen, wurde im Jahre 1875 zu Fr. 13,000 zum Zwecke der Gewinnung passender Lokalitäten für den Kantinier erworben.

Das Gebäude repräsentirt, einen Theil des gewölbten Kellers mit gemessen, zirka 695 m3 und dürfte angesichts des Ausbaues zu einem Wohngebäude der Kubikmeter zu Fr. 15 zu taxiren sein, s o d a ß d e r Erstellungswerth a u f .

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. F r . 10,350 käme. An Amortisation rechnen wir für 10 Jahre 8 /4 °/o der Bausumme, macht per Jahr Fr. 77. 62 oder f ü r 1 0 Jahre ,, 7 7 0 Der heutige Werth des Koch'schen Hauses würde demnach betragen .

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. F r . 9,580

407 Hauptreparaturen sind auch hier keine vorzunehmen und ist für den Unterhalt des Gebäudes der bei solchen Wohnhäusern gebräuchliche Ansatz von l °/o der Bausumme, also rund Fr. 105in Anschlag zu bringen.

VII. Waschhaus bei der Kaserne (brandversichert zu Fr. 1600).

Der Erstellungswerth dieser Dépendent geht aus den Rechnungen nicht genau hervor, kann aber auf circa Fr. 1400 und der Jetztwerth mit Rücksicht auf die starke Benutzung infolge seiner Bestimmung als Waschhaus auf Fr. 1000 angesetzt werden. Hauptreparaturen sind auch hier nicht nöthig, und eine Ausgabe von Fr. 25 per Jahr für den gewohnten Unterhalt dürfte ausreichen.

Als weitere Gebäude existiren auf dem Exerzierfeld: VIII. Das Laboratorium (brandversichert zu Fr. 6000).

Nach den Rechnungen müssen die Erstellungskosten dieses in der Hauptsache aus Holz, konstruirten Gebäudes auf Fr. 9090 angesetzt und während den vergangenen 20 Jahren eine jährliehe Amortisation von circa 3/4 °/o oder mit Fr. 1390 in Betracht gezogen werden, woraus ein Jetztwerth von Fr. 7700resultirt..

Hauptreparaturen fallen keine in Betrauht, nachdem die Besitzerin im laufenden Jahre die defekte Wetterseite des Gebäudes gründlich restaurirt hat, und für den Unterhalt dürften alljährlich Fr. 80 genügen.

IX. Soldatenkantine mit Küche und Offizierskantine (brandversichert zu Fr. 2400).

Nach dem Expertenbericht kann diesen vielfach veränderten und ergänzten Anlagen ein Jetztwerth von rund Fr. 2500 beigemessen und es muß zur Bestreitung der jährlichen Unterhaltungskosten eine Summe von Fr. 40 in Aussicht genommen werden.

X. Munitionsmagazin.

Dieses von der Brandversicherung ausgeschlossene Gebäude figurirt in den Rechnungen mit Fr. 2680 Erstellungskosten. Die Experten setzen die Jahresabschreibung auf circa 3/4% oder in 19 Jahren auf Fr. 380 an, und bezeichnen als demnächst nöthige Reparaturen eine Erneuerung der Einfriedigung und den Anstrich des Gebäudes in seinem Aessern mit Fr. 250. Es muß daher für

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·dieses Gebäude ein Jetztwerth von Fr. 2050 angesetzt werden. Der Jahresunterhalt läßt sich mit Fr. 30 bestreiten.

XI. Blockhäuser (brandversichert zu Fr. 400).

Die vorhandenen Blockhäuser figuriren in den Rechnungen mit Fr. 4080, für ihre Amortisation und erforderlichen Reparaturen wäre völlig der halbe Betrag anzusetzen und ihr Jetztwerth auf Fr. 2000 zu stellen, endlich für deren Unterhalt jährlich Fr. 15 auszuwerfen.

XII. Fährhaus in Ochsenfurt mit angebautem offenem Schöpf (brandversichert zu Fr. 3000).

Die Rechnung gibt dessen Erstellungswerth auf Fr. 7000 an.

Das Gebäude, ganz in Fachwerk konstruirt, hat ohne Schöpf einen Inhalt von 410 m3, und es muß als Jahresamortisation während 21 Jahren Fr. 1450 oder circa l °/o in Abrechnung gebracht und für sofortige Reparaturen, wie Verschalen der Wetterseite, innere Instandstellungen und theilweiser Anstrich eine weitere Ausgabe von Fr. 450 in Rechnung gezogen werden, so daß sich daraus ein Jetztwerth von Fr. 5100 ergibt; der jährliche Unterhalt dieses Gebäudes wird endlieh mit l % oder Fr. 70 veranschlagt.

In Zusammenfassung des Vorstehenden ergibt sich, daß, soweit die ursprünglichen Bauausgaben sich aus den Baurechnungen ausscheiden lassen, die unter Nr. I bis XII aufgezählten Objekte einen Erstellungswerth von Fr. 538,210 haben, daß dieselben, den sogenannten Pulverthurm und einige Blockhäuser ausgenommen, gegenwärtig für Fr. 471,400 braud versichert sind, daß dagegen nach dem Gutachten des Bauinspektorats an den ersten Kosten infolge Alter Fr. 78,637 und weitere Fr. 15,268 wegen unaufschiebbaren Reparaturen außer Betracht fallen müssen und dadurch der" Jetztwerth derselben nur zu Fr. 444,305 anzunehmen, endlich als muthmaßlicher Unterhalt per Jahr ein Betrag von Fr. 5200 erforderlich ist.

Von den für Werthung des Mobiliars bezeichneten Experten wurde ein Inventar aufgenommen uad die bezüglichen Ausrüstungen nach ihren Anschaffungskosten und ihrem Jetztwerth taxirt. Demzufolge ist das Mobiliar für 70 Offiziere und 820 Soldaten vorhanden, und wenn die ursprünglichen Mobiliarausgaben sich auch auf Fr. 88,301 beziffern, so glaubt diese Kommission gleichwohl

409 ·deren Jetztwerth auf nicht, mehr als Fr. 38,252 taxiren zu dürfen.

Die bedeutende Differenz im Werthe dieses Kasernenmobiliars im Betrage von Fr. 50,049 suchen die Taxatoren auf den Urnstand zurückzuführen, daß die seinerzeitigen Einkaufskosten hoch stunden, das Mobiliar bereits seit 20 Jahren im Gebrauch sei und seither eine wesentliche Erneuerung desselben nicht stattfand. Entsprechen auch die Ausrüstungen dem seiner Zeit vom Bunde aufgestellten Regulativ, so haben inzwischen andere Anforderungen Platz gegriffen, und es darf daher nicht darauf gerechnet werden, daß die Ütensilien, namentlich die Betten, in ihrer primitiven Art wesentlich länger im Gebrauch bleiben können. Die Offiziersbetten müssen neben der vorhandenen Federnmatratze mit einer Roßhaarmatratze, das aus einem bloßen Strohsack bestehende Soldatenbett mit einer Seegrasmatratze und die Kopfpolster mit Anzügen versehen, endlich durch Ergänzungsanschaffung der Wolldeckenbestand auf zwei per Bett gebracht werden.

Der Expertenbefund nimmt neben der aufgezählten Mobiliarvermehrung noch eine Anzahl kleinere Ergänzungen in Aussicht und berechnet die muthmaßlichen Ausgaben auf circa Fr. 26,400, wodurch dann einerseits der Inventarbestand in der Kaserne Frauenfeld sowohl bezüglich Quantität als Qualität so vervollständigt würde, wie er in den übrigen Kasernen des Bundes sich vorfindet, anderseits dem von der eidg. Militärverwaltung im Jahre 187fi aufgestellten Regulativ entsprechen und zugleich auch den seit Jahren geführten ständigen Klagen über die Frauenfelder Kasernenausrüstungen abhelfen würde.

Juch.

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22 -- 7 209

Zum Kasernenunternehmen Frauenfeld gehören sodann : Q)' Hekt. Aren.

3,377 = 64 88,22 Land im großen Exerzierplatz, dessen Erwerbung inkl. Erstellen der nöthigen Kommunikationen eine Summe von Fr. 165,200 erfordert.

15,000= 8 5,5o Die Kurzdorfer-Allmend veranschlagen wir auf Fr. 22,500.

6,588 = -- 5,93 Land beim Koch'sehen Haus auf Fr. 2650.

7,444 = 2 58,70 Kasernen und Zeughaushauplatz mit kleinem Exerzierplatz auf Fr. 31,510, in Summa auf Fr. 221,860.

32,609 = 75 53,36.

Das Bauiuspektorat legt zwar dem am Bahnhof gelegenen Areal allein einen Werth von 60 und 40 Rappen per Quadratfuß bei und

410 gelangt dadurch zu einem Werthanschlage von Fr. 142,640 oder zu einem nahezu 4 1/2fachen Ansätze, verglichen mit unserer auf die ursprünglichen Erwerbungen basirten Taxation.

Wir können diese Werthung um so weniger gerechtfertigt finden, weil, wenn auf die durch die Kasernenanlage einzig erzeugte WerthVermehrung eingetreten werden wollte, es dann anderseits angezeigt wäre, am Werth der Exerzierplätze die infolge ihrer Benutzungsart erforderlichen Abschreibungen vorzunehmen.

Auf Grundlage aller dieser Erhebungen hat unser Militärdepartement die Kaufsunterhandlungen mit den zuständigen Organen von Frauenfeld aufgenommen, wobei nicht allein die Anlagewerthe, sondern hauptsächlich wegleitend der Umstand im Auge behalten w u r d e , für die in diese Unternehmung eingeworfenen Gelder eine mäßige landesübliche Jahresverzinsung ohne wesentliche Steigerung der bisherigen Waffenplatzmiethe zu erzielen..

Als Schlußergebniß einigte man sich auf nachfolgendes Vertragsprojekt.

I. Die Bürgergemeinde Frauenfeld tritt an die Schweiz. Eidgenossenschaft käuflich ihre gesammten Waffenplatzrealitäten ab, bestehend in : Rat. Nr. 8995 und 8996. 1. Die K a s e r n e , nämlich: Laut Plan 258 Aren 70 m 2 mit den darauf befindlichen Grebäulichkeiten : a. Kaserne, brandversichert unter Nr. 132 per . Fr. 300,000 b. die in Flügel form erbauten Stallungen , brand0 versichert unter Nr. 132 a und b per .

.

,, 68,000 c. die dazwischen liegenden zwei gedeckten Reitbahnen, assekurirt unter Nr. 132 c und d zu ,, 34,000 d. Stallung mit Schöpf auf dei- Ostseite, Nr. 132 e, brandversichert z u .

.

.

.

.

.

.

2,000 e. das Waschhaus, Nr. 132, brand versichert zu .

,, 1,600 f. das Zeughaus zwischen Straße und Bahn, assekurirt unter Nr. 130 per .

.

.

· " 45,000 Kat. Nr. 8869 und 756. 2. Das Koch'sche B e s i t z t h u m , laut Plan 593 m 2 mit dem darauf stehenden Haus, brandversichert unter Nr. 131 per Fr. 9000.

In den unter Nr. l und 2 aufgeführten Realitäten sind inbegriffen :

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Der Grund und Boden, auf dem diese Gebäude und die dein Bunde bereits gehörige Reitbahn und Exerzierschuppen stehen, der eingeschlossene Hof, die vorhandenen Vorplätze und Düngergruben, ebenso der Exerzierplatz (das sog. Mätteli), sowie der Koch'sche Garten nebst Umgelände.

Nicht Inbegriffen sind dagegen die dieses Besitzthum durchziehenden, vermakten öffentlichen Straßen, deren Unterhalt der Ortsgemeinde Frauenfeld obliegt. Die Vermarkung des StraßenStücks vom Koch'schen Hause bis zum Artilleriezeughaus bleibt vorbehalten.

Kat. Nr. 8997.

circa 805,6 Aren.

3. Der Exe r z i e r p l a tz bei K u r z d o r f ,

4. Der E x e r z i e r - u n d S c h i e ß p l a t z unterhalb Langendorf mit Inbegriff des Brückliackers in der Nähe des Laboratoriums und westlich der Militärstraße, sowie Kultur-, Holz-, Stauden- und Wuhrland zwischen Exerzierplatz und Thurgebiet, westlich des steinernen Blockhauses und des sog. Meier'schen Landes, südöstlich dem ehemaligen Blockhaus.

Kat. Nr. 8998. Bann Langdorf, messend circa 5811,93 Aren.

,, ,, 4358 und 1432. Meiersland, messend circa 2'27,5i Aren.

,, ,, 1386.

Kann Felben, messend circa 70 Aren (GH-/,i).

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mit den auf dem Exerzierfeld stehenden Gebäulichkeiten, nämlich : a. dem Laboratorium, brandversichert unter Nr. 102 per Fr. 6000 b. der Soldatenkantine sammt Küche, versichert unter Nr. 102 a per ,, 1600 c. der Offizierskantine, versichert unter Nr. 114 per ,, 800 d. dem Pulvermagazin mit Einfriedigung (nicht brandversichert) ; e. dem Zeigerhaus mit Scheibenmagazin, brandversichert unter Nr. 102 b per .

.

.

.

,, 400 f. dem steinernen Blockhaus (nicht brandversichert).

Kat. Nr. 6327. 5. Auf dem r e c h t e n T h u r u f e r : Das Fährhaus mit Schöpf., brandversichert unter Nr. 56 per Fr. 3000.

Kat. Nr. 4446. Ca. 211/a Aren Ackerfeld im Hanackerzelg, Bann ,, ,, 4054. Ca. 19 Aren Ackerfeld im HanackerWeiningen.

zelg, ,, ,, 4081. Ca. 13 Aren Staudenland beim Seebach,

412

Das Fährhaus steht auf obgenannten drei Grundstücken. Dazu gehört die bestehende Fähre, für deren Fortbestand eine Pflicht nicht existirt, sondern der im Ermessen der Käuferin liegt.

6. Ebenfalls auf dem r e c h t e n T h u r u f e r : Das den Zielwall bildende Land sammt dem darauf stehenden Blockhaus, bestehend in : Kat. Nr. 4078. (Bann W einjagen.) Circa 41/« Aren Waldung im Bachofen.

,, ,, 5212 und 5213. Circa 487 m2 Wiesen im Thurwiesli.

,, ,, 5288. Circa 630 m 2 Thurboden im Thurwiesli.

,, ,, 3889.

,, 13 Aren Waldung im Bachofen.

,, ,, 3408.

,, 10,5 Aren Waldung irn Bachofen.

,, ,, 3142. (Bann Pfyn.) Circa 85 Aren Waldung im Gizi.

,, ,, 3164. Circa 17 Aren Waldung allda.

,, ,, 2377.

,, 17 Aren Waldung allda.

,, ,, 3155.

,, 30 Aren 16 m 2 Waldung im Pröbstenacker v ,, 3144.

,, 42% Aren Waldung allda.

,, ,, 326.

13 Aren Waldung im Gizi.

fl ,, ,, 2045.

,, 4 Ve Aren Waldung in Pröbstenäckern.

,, ,, 1453.

,, 23V5 Aren Waldung in Pröbstenäckern.

7. Das sämmtliche zum Kasernenunternehmen gehörige Mobiliar, wie solches inventirt und in den Lagerbüchern enthalten ist.

II. Dabei tritt die Käuferin in alle Rechte und Pflichten ein, welche zur Zeit der Bürgergemeinde aus dem Kasernen-Unternehmen zukommen, speziell : a. in die neben und hinterm Ziel laut obergerichtlichem Urtheil vom 28. Januar 1870 und später durch gütliches Uebereinkommen erworbenen Schießrechte, mit der Verpflichtung, der Verkäuferin zur nachträglichen Vormerkung derselben in den Pfandprotokollen unter Zustimmung der Pfandkreditoren, auf Kosten der Verkäuferin, soweit solches nicht schon geschehen sein sollte; b. in die gegenüber der Munizipal-Gemeinde Frauenfeld bestehenden Verpflichtungen vom 9. Juni J 862, und zwar nur in dem Sinne, daß bei Besammlung von kantonalen Korps oder Detaschementen zum Instruirions- oder Felddienst Truppen in der Kaserne, soweit dieselbe nicht bereits durch eidgenössische Instruktionskurse in Anspruch genommen ist, untergebracht werden können, gegen Ersetzung der entstandenen Selbstkosten für Heizung, Beleuchtung, Benutzung der Lingen, Reinigungsarbeiten und allfällige Beschädigungen. Die Käu-

413 feria übernimmt auch die in Ziffer 5 dieses Vertrages enthaltene Verpflichtung, an die Munizipalgemeinde Frauenfeld die von ihr seiner Zeit an die Kaserne-Erstellung geleisteten Beiträge im Gesammtbetrage von Fr. 30,000 zurückzubezahlen, jedoch ohne Zins, insofern das Kasernen-Gebäude seinem Zwecke bleibend entfremdet werden sollte (Beilage I).

Schießübungen, für welche laut Gesetz die Anweisung von Schießplätzen der Gemeinde obliegt, können mit Einwilligung des jeweiligen Platz-Kommandanten bezw. Schießoffiziers, oder in deren Abwesenheit von der Kasernenverwaltung auf dem großen Exerzierplatz vorgenommen werden; c. in die gegenüber der Ortsgemeinde Frauenfeld laut Vertrag vom 11. Dezember 1870 bestehende Verpflichtung, ihr die Mitbenutzung eines Theils des Kurzdorfer Exerzierplatzes für allfällige kantonale Truppenübungen zu gestatten , anderseits in das von der Ortsgemeinde erworbene Recht zum unentgeltlichen Bezüge von 24 Maß guten Quellwassers per Minute zu den Kasernen-Brunnen. Die Abgabe dieses Wassers von Seite der Ortsgemeinde an die Kaserne erfolgt am Theilstock, welcher an der südwestlichen Ecke des Kasernenplatzes bestellt (Beilage II); d. in die laut Uebereinkunft mit der Bürgergemeinde Langdorf, von früher bestehend und unterm 14. November 1885 erneuert, bestellende Verpflichtung, wonach der WaffenplatzEigenthümer am Unterhalte der auf und durch den großen Exerzierplatz führenden Straße, beginnend beim Altermatt'schen Wuhr und endigend mit dem Bürgergut Langdorf an der Militärstraße, zu zwei Dritttheilen zu partizipiren hat (Beilage III) ; e. gleichzeitig in die Betheiligung au der Wuhrkorporation Langdorf (Murgkorrektion), soweit die Militärstraße in Frage kommt. Die bis Ende 1885 erwachsenen Kosten trägt die Verkäuferin ; f. in die Betheiligung an der Wuhrkorporation Ochsenfurt gemäß Schlußnahme des thurgauischen Regierungsrathes vom 7. März 1884 und 25. September 1885. Die durch fraglichen Erlaß für nächsten Winter vorgeschriebenen Wuhrbauten soweit sie o nicht durch Subventionen des Bundes und des Kantons gedeckt werden, sind von beiden Kontrahenten zu gleichen Theilen zu tragen (Beilage IV und V); g. die Käuferin ist nicht verpflichtet, den Feuerweiher bei der Reitbahn bestehen zu lassen, dagegen hat sie das von der Stadt herfließende Abwasser abzunehmen.

414 Der mit der Munizipalgemeinde Gachnang unterm 9. Juni 1862 abgeschlossene Vertrag ist von der Verkäuferio auszulösen (Beil. VI).

Im Weitem tritt der Bund in f o l g e n d e a u f k ü n d b a r e Vertragsverhältnisse ein : 1) den Pachtvertrag mit Heinrich Erust's Wittwe in Ochsenfurt, ablaufend mit Martini 1887, über das Fährhaus, Fähre und Kulturboden am rechten Thurufer (Beilage VII) ; 2) den mit der Direktion der Nordostbahn unterm 10. Januar 1883 eingegangenen Pachtvertrag über eine Parzelle Land gegenüber der Kantine zu einer Garten-Anlage und die über dieselbe Parzelle mit dem Kantinen-Wirth abgeschlossene Afterpacht vom 10. Februar 1883. Den laufenden Zins bis Ende 1885 trägt die Verkäuferin (Beilage VIII und IX); 3) den Vertrag mit Jakob Peter Fehr betreffend Mitbenützung des Brunnens beim Waschhause vom 10. November 1869 (Beilage X); 4) den von Wittwe Bühler unterzeichneten Revers vom 26.

April 1885 (Beilage XI) : 5) den mit Kantinier H. Schellenberg am 15. Dezember 1878 abgeschlossenen, arn 2l. Januar 1884 erneuerten, mit Ende 1886 ablaufenden Kantinen-Pachtvertrag (Beilage XII); 6) den mit Kasernier J. Frei unterm 16. Mai 1885 für drei Jahre abgeschlossenen Dienstanstellungsvertrag, mit der Modifikation, daß Herr .Frei mit dem Uebergange der Kaserne auf den Bund des Stadtweibeldienstes enthoben wird; 7) die bestehenden Feuerversicherungsverträge über das KasernenMobiliar.

III. Der Eigenthums - Uebergang erfolgt auf den 1. Januar 1886, mit welchem Zeitpunkte die bisher mit der Eidgenossenschaft bestandenen Verträge über miethweise Benützung der Kaserne Frauenfeld dahinfallen. Bis zum genannten Zeitpunkte bezieht die Bürgergemeinde, soweit nicht speziell anders bestimmt ist, die verschiedenen Einnahmen aus den Verpachtungen (Kantine, Fährhaus, Miethe des Bundes) und dem Dünger, bestreitet dagegen alle und jode bis dahin erwachsenden Ausgaben für Besoldungen, für Gebäude, Straßen- und Mobiliar-Unterhalt, Gebäude- und Mobiliarversicherungen etc., während diese Rechte und Pflichten mit Neujahr 1886 auf den Bund übergehen.

Die Verkäuferin ist gehalten, Gebäude und Inventar in durchwegs gereinigtem, unklagbarem Zustande zu übergeben, mit demselben gehen auch allfällige Vorräthe an Soda, Seife, Oel, Holz u. dgl. an die Käuferin über.

415 IV. Die Verkäuferin übergibt mit dem Kaufs-Uebergange auch alle zur Kasernen - Unternehmung gehörigen Pläne und Verträge, in Original oder beglaubigten Abschriften.

V. Die Abtretung erfolgt pfandfrei.

VI. Der Kaufspreis ist auf die Summe von Fr. 620,000 (sechshundert zwanzig tausend Franken) festgesetzt und baar oder in vierprozentigen Wertpapieren, zur Hälfte bei der Fertigung, ohne Zins, zur andern Hälfte mit Martini 1886, letztere Summe mit Verzinsung zu eV-t'Vo vom 1. Januar 1886 an, direkt an den Verwaltungsrath der Bürgergemeinde zu bezahlen.

Nach diesem vorläufigen Abkommen käme der Bund um die Summe von Fr. 620,000 in den Besitz der Waffenplatzunternehmung Frauenfeld, die wir um Fr. 60,000 erhöhen, um bei der Uebernahme der Objekte einen Zustand herzustellen, der allen billigen Anforderungen entspricht und Sicherheit gibt, daß auf Jahre hinaus die auf Fr. 5200 veranschlagte Ausgabe für den Unterhalt ausreicht. Wir erhöhen den Uebernahmskredit um annähernd Fr. 20,000, insbesondere aus dem Grunde, weil uns scheinen will, die von den Bautechnikern angenommene erstmalige Ausgabe für dringende größere Reparaturen sei mit Rücksicht darauf, daß Verbesserungen an den Kochherdeinrichtungen nöthig sind, daß die in Aussicht stehende Wasserversorgung größere Kosten bringen wird, und endlich Fensterreparaturen und Umbauten in den Stallungen Mehrausgaben erfordern, etwas zu knapp bemessen.

Es gelang nicht, die Besitzerin zu einem billigern Abtretungspreis zu bestimmen, weil dieselbe dafür nachweisbar Fr. 937,294 aufgewendet hat, dieser Unternehmung wegen vor einer Schuldenlast von angeblich Fr. 812,000 steht und in den vergangenen 18 Betriebsjahren an Zinsen, verglichen mit den jährlichen Eingängen, je nachdem die aufgewendeten Kapitalien mit 4 oder 41la°lo verzinst werden mußten, Fr. 180,000 bis 250,000 eingebüßt wurden.

In den Fr. 937,294 betragenden Baukonto sind zweifellos eine Anzahl kleinere Ausgaben eingestellt worden, um den Nettoertrag der Betriebsrechnung nicht allzu ungünstig zu beeinflussen, Ausgaben, die ihrer Natur nach von dem Betriebe hätten getragen werden sollen, wodurch aber nur die oben angegebene Einbuße erhöht worden wäre.

Immerhin darf hier hervorgehoben werden, daß der Bund durch Annahme dieses Abtretungsvertrages in Besitz folgender Wertha gelangt: Bundesblatt. 37. Jahrg. Bd. IV.

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416 An Gebäuden nach ausgeführten Reparaturen . Fr. 500,000 An Mobiliar nach erfolgter Vervollständigung .

,, 64,000 An Liegenschaften nach Anschlag ,, 221,000 Summa Fr. 785,000 und Besitz nimmt einerseits von den nahezu vollendeten Thurwuhrungen, wofür über Fr. 15,000 verausgabt wurden, andererseits von den hinter dem Ziel mit einem Kostenaufwande von über Fr. 25,500 erworbenen Schießrechtsservituten.

Ueber die weitern einzelnen Bestimmungen des Vertragsentwurfes haben wir lediglich beizufügen, dass die vom Bunde diesfalls übernommenen Verpflichtungen von keiner besondern Tragweite sind und die Ausnützung des Waffenplatzes in keiner Weise beeinträchtigen.

Der in dem projektirten Vertrage vorgesehenen, an den Bund übergehenden Verpflichtung, der Munizipalgemeinde Frauenfeld ihren seiner Zeit an den Kasernenbau geleisteten freiwilligen Beitrag von Fr. 30,000 zinslos rückzuerstatten, kann kaum großes Gewicht beigelegt werden, weil nicht denkbar, daß diese Unternehmung je ihrer bisherigen Zweckbestimmung entfremdet werden kann.

Da auch hier nicht zu vermeiden war, daß Geschosse sich neben und hinter das Ziel verirren, so wurde die Verkäuferin in Erledigung einer von den betroffenen Grundbesitzern anhängig gemachten Klage und nach einem durch obergerichtlichen Entscheid bestimmt flxirten Maßstab verhalten, Schießrechtsservitute auf einem Terrainabschnitt mit einer Tiefe von circa 1600 m. und einer durchschnittlichen Breite von 500 m. zu bestellen, welcher Rayon von Geschoßverirrungen in den letzten paar Jahren trotz Gebrauch der neuen Kinggeschütze nur in seltenen Fällen überschritten wurde, auch nicht anzunehmen ist, daß in der Folge eine wesentliche Erweiterung desselben nöthig werden dürfte.

Auf die finanzielle Seite dieser Waffenplatzübernahtne eintretend , so erfordert die Verzinsung des Anlagekapitals inkl. Ergänzungen von Er. 620,000 à 4 °/o alljährlich .

. Fr. 24,800 Die weiteren Ausgaben veranschlagen wir sodann : für den Grebäudeunterhalt und Assekuranzen . auf Fr. 5,500 ,, ,, Unterhalt von Straßen, Hofräumen, Wuhrungen und Liegenschaften .

.

,, ,, 1,500 ,, ,, Mobiliarunterhalt -n -n 2,000 Uebertrag Fr. 33,800

417 üebertrag für die Auslagen für Wäsche .

.

.

. auf ,, ,, ,, ,, die Hauptreinigungen .

. ,, ·n-,, ,, ,, Servitutsentschädigungen . ,, ,, ,, Kasernierbesoldung .

.

.

,, ,, ,, übrigen Betriebsausgaben und Verschiedenes ,,

Fr. 33,800 ,, 1,300 ,, 400 ,, 300 ,, 1,000 2,000 n

Summa Die Einnahmen beziffern wir wie folgt : a. Cantinen- und Fährhauszins .

. Fr. 5800 b. Erlös aus dem Dünger ,, 3200 c. Liegenschaftsertrag und Verschiedenes ,, 2000

Fr. 38,800

·,, 11,000

Mehrbetrag der Ausgaben Fr. 27,800 oder mit andern Worten, die bisherige Waffenplatzmiethe würde sich von Fr. 20,800 auf obige Summe erhöhen.

Trotz dieser eintretenden Mehrausgabe halten wir die Uebernahme als im Interesse des Bundes liegend und wiederholen, daß die Bürgergemeinde Frauenfeld, die nur einen verschwindend kleinen Theil der Stimmberechtigten der dortigen Ortsgemeinde ausmacht, ihre Mittel erschöpft hat, um weitere Opfer für die Kasernenunternehmung, so nothwendig dieselben auch sein dürften, zu bringen, und es wird der jetzige Zustand für den Rest der Miethsdauer einfach entgegen genommen werden müssen. Tritt dieser Zeitpunkt ein, so dürfte die Besitzerin, ihrer beständigen Einbußen müde, sich zu einer weitern Verpachtung nur verstehen, wenn ihr Propositionen gemacht werden, die jene wesentlich verringern und die Mittel bieten, um die unerläßlichsten Verbesserungen an Gebäuden und Mobiliar aus denselben zu bestreiten, was sicher einen wesentlich höhern als den bisherigen Mietlmns zur Folge hätte.

Wenn auch der beabsichtigte Vertragsabschluß die bisherige Entschädigung, die um Fr. 4200 unter derjenigen von Bière steht, erhöht, so rechtfertigt sich die Mehrausgabe schon mit Rücksicht auf den billigen Lebensunterhalt, dessen sich die Truppen in Prauenfeld erfreuen, insbesondere aber durch den Umstand, daß daselbst die Fouragepreise, verglichen mit Thun und Bière, nach einem Durchschnitt der letzten fünf Jahre um annähernd 35 Rp.

per Ration, die Pferdemiethpreise um 17 bis 35 Rp. tiefer stehen, was bei den alljährlich in Betracht zu ziehenden 40,000 Diensttagen einzig eine Jahresersparniß von Fr. 20--28,000 ausmacht.

418 Wir empfehlen Ihnen daher den nachfolgenden Beschlußentwurf zur gefälligen Annahme und benutzen im Uebrigen diesen Anlaß, Sie, Tit., unserer vollkommensten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 1. Dezember 1885.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident:

Schenk.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft : Ringier.

419 (Entwurf)

Bundesbeschluß betreffend.

Erwerbung des Waffenplatzes Frauenfeld.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrathes vom 1. Dezember 1885, beschließt: 1. Der Bundesrath ist ermächtigt, dem zwischen dem eidgenössischen Militärdepartement und dem Verwaltungsrathe der Bürgergemeinde Frauenfeld vereinbarten Kaufvertrage, durch welchen die Realitäten des Waffenplatzes Frauenfeld Eigenthum des Bundes werden sollen, die Genehmigung zu ertheilen.

2. Dem Bundesrath wird zur Bezahlung der Kaufsumme, sowie zur Deckung der Kosten für Verbesserungen und Neuanschaffungen ein Gesammtkredit von Fr. 680,000 auf Rechnung der Jahre 1885 und 1886 eröffnet.

3. Dieser Beschluß tritt als nicht allgemein verbindlicher Natur sofort in Kraft.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend die Erwerbung des Waffenplatzes Frauenfeld. (Vom 1. Dezember 1885.)

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Bundesblatt

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1885

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

53

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

05.12.1885

Date Data Seite

397-419

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10 012 937

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