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Inserate.

Anzeige.

Der eidgenössische Staatskalender fUr 1885/1886, mit dem Militäretat, 18 3/4 Bogen stark, ist nunmehr Im Druck erschienen und kann à 1 Franken beim Sekretariat fUr Drucksachen der Bundeskanzlei broschirt bezogen werden.

B e r n , den 23. Mai 1885.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Bekanntmachung.

Der VII. Band der eidgenössischen Gesetzsammlung, neue Folge, ist nunmehr in deutscher Sprache, 63 Va Bogen stark, vollständig erschienen, und es kann derselbe, sorgfältig brochirt, beim Sekretariat für Drucksachen der Bundeskanzlei à 4 Franken bezogen werden.

Bern, den 2. Mai 1885.

Die Schweiz. Bandeskanzlei.

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Ausschreibung.

Die Lieferungen von F o u r r a g e (Hafer, Heu und Stroh) für die Militärkurse pro 1885 auf dem Waffenplatz St. G a l l e n werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Die Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Fourrage" bis 20. Juni nächsthin dem Ober-Kriegskommissariat franko einzusenden, diejenigen für Hafer mit Muster begleitet.

Bezeichnung der Bürgen und gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbescheinigung sind in üblicher Weise den Angeboten beizulegen. Letztere Requisite sind unerläßlich.

Die Lieferungsbedingungen sind auf dem K a n t o n s - K r i e g s k o m m i s s a r i a t in St. Gallen und bei unterfertigter Amtsstelle aufgelegt.

B e r n , den 26. Mai 1885.

Das eidg. Ober-Kriegskommissariat.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von F o u r r a g e (Heu und Stroh) für die Militärkurse pro 1885 auf dem Waffenplatz L u z e r n werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Die Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für F o u r r a g e " bis 30. Mai nächsthin dem Ober-Kriegskommissariat franko einzusenden.

Bezeichnung der Bürgen und gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbescheinigung sind in üblicher Weise den Angeboten beizulegen. Letztere Requisite sind unerläßlich.

Die Lieferungsbedingungen sind auf dem K a n t o n s - K r i egskommissar i a t in Luzern und bei unterfertigter Amtsstelle aufgelegt.

B e r n , den 14. Mai 1885.

Das eidg. Ober-Kriegskommissariat.

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Bekanntmachung.

Die Konkurrenz-Entwürfe für ein eidg. Parlaments- nnd Verwaltungsgebäude in Bern sind von Freitag den 22. Mai bis und mit Donnerstag den 4. Juni nächsthin täglich von Morgens 9 Uhr bis Abends 5 Uhr im ersten Stock des ehemaligen Spitalgebäudes an der Inselgasse in Bern öffentlich ausgestellt.

B e r n , den 21. Mai 1885.

Eidg. Departement des Innern.

Abtheilung Bauwesen.

Bitte an Hoteliers und Gastwirthe.

Anfangs April hat sich ein junger l6jähriger hübscher Bursche, angeblich Student, gut mittelgroß, schlank, brünett, mit in Mitte des Kopfes etheiltem Handgelenk Haare, Anflug von Bart, S c h n i t t n a r b e am innern linken andgelenk, mit Lodenrock, genagelten Schuhen, nach Art der Obersteierer Gebirgstracht neu gekleidet, mit Rucksack nnd Bergstock, wahrscheinlich in Gesellschaft eines etwas größeren ähnlich gekleideten 17jährigen Burschen, auch mit Bartanflug, von seinem Bestimmungsort gegen die Schweiz in's Gebirge entfernt, und ist bis dato nicht zurückgekehrt. Gefertigter bittet gegen Entschädigung der Auslagen und Mühe um schnelle N a c h r g e - t wesenen oder gegenwärtigen Aufenthaltes.

Emerich Markl, Aschach a./Donau, Ober-Oester.

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Gotthardbahn.

Mit 15. Juni tritt zum Ausnahmetarif für S t e i n e im Verkehr zwischen der Gütthardbahn, der Schweizerischen Nordostbahn, Tößthalbahn nnd den Vereinigten Schweizerbahnen, gültig vom 15. April 1885, ein I. Nachtrag in Kraft, durch welchen die Anwendung des Steintarifs auch auf die Bötzbergbahn nnd die bisher ausgeschlossenen Stationen der Nordostbahn ausgedehnt wird.

189 Exemplare dieses Nachtrages können bei unserem kommerziellen Bureau «der durch Vermittlung der Stationen unentgeltlich bezogen werden.

L u z e r n, den 23./25. Mai 1885.

Die Direktion.

Schweizerische Centralbahn.

Mit Bezug auf unsere Publikation vom 16./20. d. Mts. machen wir blêmit bekannt, daß der IV. Nachtrag zum internen Gütertarif der S. C. B.

erst mit 15. J u n i n ä c h s t k ü n f t i g in Kraft tritt.

Basel, den 25./27. Mai 1885.

Das Direktorium.

Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Für den Transport von Cellulose in Wagenladungen von 10,000 kg. oder dafür zahlend, mit Bestimmung Audincourt, Prankreich, treten mit sofortiger "Wirksamkeit folgende Frachtsätze in Kraft: Oensingen-Delle transit Fr. 8. 24 p. T. } Anf- und Ablad nicht Luterbach-Delle transit Fr. 7. 51 p. T. } inbegriffen.

B e r n , den 23./27. Mai 1885.

Die Direktion.

Gotthardbahn.

Mit Wirkung vom 1. d. Mts. an sind T r a m w a y w a g e n und W a g e n für schmalspurige E i s e n b a h n e n vom direkten deutsch-italienischen Verkehr ausgeschlossen. Dieselben werden bis auf Weiteres zu den SchnittBatzen nördlich von Chiasso transit und Fino transit der deutsch-italienischen Gütertarife auf die schweiz.-italienischen Grenzstationen abgefertigt. Auf

190 den italienischen Strecken gelangen die internen Tarife der italienischen Bahnen zur Anwendung. Soweit hiedurch Frachterhöhungen eintreten, werden dieselben indessen für die bis zum 15. Juni d. ,1. abgefertigten Transporte gegen Vorlage der Originalfrachtbriefe vergütet.

Vom letztgenannten Datum an gelangen auf den zu den deutsch-schweiz.

Schnittsätzen auf die schweiz.-italienischen Uebergangsstationen abgefertigten Transporten die im Dienstbefehl Nr. l vom 1. März 1884 (vergi. Seite 345 des Schweiz. Bundesblattes Nr. 11 vom 8. März 1884) für Eisensendungen festgesetzten Reexpeditionsgebühren zur Erhebung.

L u z e r n , den 2Ü./21. Mai 1885.

Die Direktion.

Postamtliche Bekanntmachung.

In Gemäßheit von Artikel 25 der Transportordnung für die schweizerischen Posten vom 7. Oktober 1884 sind sämmtliche vom Jahr 1884 stammenden Postsendungen, welche aus irgend einem Gründe nicht bestellt werden konnten und deren Aufgeber nicht zu ermitteln waren, sowie alle liegen gebliebenen Passagiereffekten, nebst den in anderer Weise aufgefundenen Gegenständen ans genannter Periode, bei den einzelnen Kreispostdirektionen gesammelt worden.

Es ergeht nun hiemit an alle Diejenigen, welche ein Eigenthumsrecht auf irgend einen dieser Gegenstände erheben zu können glauben, die Einladung, sich diesfalls bei der nächsten Kreispostdirektion unter genauen Angaben über Beschaffenheit, Inhalt u. dgl., beziehungsweise des Aufgabeortes, der Adresse, des Bestimmungsortes etc. des vermißten Gegenstandes, mittels frankirten Briefes anzumelden.

Nach Umfluß von drei Monaten von heute an werden die nicht reklamirten Gegenstände zu Gunsten der Postkasse veräußert.

B e r n , den 15. Mai 1885.

Die S c h w e i z . Oberpostdirektion: Ed. Höhn.

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Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und portofrei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist. wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt, Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Telegraphist in Chézard (Neuenburg). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 10. Juni 1885 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

2) Telegraphist in Meltingen (Solothurn). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 10. Juni 1885 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

1) Büreaudiener beim Hauptpostbüreau Genf. Anmeldung bis zum 5. Juni 1886 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Bureauchef beim Hauptpostbüreau Lausanne. Anmeldung bis zum 5. Juni 1885 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

3) Postablagehalter und Briefträger in Chézard (Neuenburg). Anmeldung bis zum 5. Juni 1885 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

4) Posfablagehalter und Briefträger in Kerenzen (Glarus). Anmeldung bis znm 5. Juni 1885 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

5) Telegraphist in Küblis (Graubünden). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 3. Juni 1885 bei der Telegrapheninspektion in Chur.

6) Telegrapbist in Müllheim (Dorf) [Thurgau]. Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 3. Juni 1885 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

7) Telegraphist in Vnarrens (Waadt). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 3. Juni 1885 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

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1885

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24

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

28.05.1885

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186-192

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