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Kreisschreiben des

ßundesrathes an sämmtliche eidgenössische Stände, betreffend die Theilnahme der Schweiz am internationalen Kongreß zu Rom in Sachen des Gefängnißwesens.

(Vom 6. Januar 1885.)

Getreue, liebe Eidgenossen!

Das Vollziehungskomite des internationalen Kongresses für Gefängnisswesen, welcher dieses Jahr in Rom abgehalten werden soll, gedenkt, mit demselben eine doppelte Ausstellung zu verbinden ; die eine würde Modelle von Gefängniß-Zellen und Gefängniß-Mobiliar, die andere die Arbeits-Erzeugnisse der Gefangenen umfassen.

Das Komite des schweizerischen Vereins für Gefängnißwesen hat es übernommen, die Betheiligung der Schweiz an dem erstgenannten Theile dieser Ausstellung zu organisiren.

Was den zweiten Theil betrifft, welcher es ermöglichen soll, Muster der verschiedenen Arbeits- und Industrie-Erzeugnisse der Gefangenen zu vereinigen und zu vergleichen, so ersuchen wir Sie um baldige Mittheilung, ob Sie geneigt sind, daran Theil zu nehmen, und bejahendenfalls, welche Gegenstände Sie in Rom auszustellen gedenken. Das beigefügte, gefälligst auszufüllende und uns zurückzusendende Formular wird Sie in Stand setzen, genau zu bestimmen, in welchem umfange Sie allfällig an dieser Ausstellung sich betheiligen wollen.

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Ebenso wollen Sie uns gleichzeitig melden, welchen OberflächeRaum, sei es bedeckten, sei es unbedeckten, die Ausstellung der von Ihnen zu sendenden Gegenstände erheischt.

Das italienische Romite versichert uns, daß man die Gegenstände, welche Sie nach Italien senden werden, dort kaufen, und dali für den Transport, (der Ihnen zur Last fiele), eine Reduktion um mindestens 50 °/o auf den Staatseisenbahnen eintreten wird.

Wir ersuchen Sie um gefällige Beantwortung des gegenwärtigen Schreibens vor Ende Februar nächstbin und benutzen auch diesen Anlaß, Sie, getreue, liebe Eidgenossen, sani m t uns in den Schutz des Allmächtigen zu empfehlen.

B e r n , den 6. Januar 1885.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathea, Der B u n d e s p r ä a i d e n t :

Schenk.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft : Ringier.

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Bericht der

ständeräthlichen Kommission, betreffend das Tarifwesen der schweizerischen Eisenbahnen.

(Vom 9. Dezember 1884.)

I.

Allgemeine Betrachtungen über das Tarifwesen.

Der Bericht des Bundesrathes und derjenige der nationalräthlichen Kommission haben das Tarifwesen zum Gegenstande ausführlicher und gelehrter Erörterungen gemacht. Wir unserseits verfügen weder über ein Verwaltungspersonal noch über das statistische Material, welches durch den Vorort des schweizerischen Handels- und Industrievereins gesammelt worden ist. Wir begnügen uns daher, einige Hauptpunkte hervorzuheben und die Frage viel summarischer zu behandeln.

Zur Zeit, da die ersten Eisenbahnen in der Schweiz gebaut wurden, waren es die Kantonsregierungen, welche die Konzessionen ertheilten. Das Auftauchen von Konzessionsbegehren wurde jeweilen mit Genugthuung begrüßt, da Alles Eile hatte, die Vortheile dieses neuen Verkehrsmittels möglichst bald zu genießen.

Dagegen scheint man sich wenig darum bekümmert zu haben, ob die Bedingungen eines Pflichtenheftes die gleichen seien wie in andern derartigen Akten und ob deren Anwendung möglich sein werde; das Wesentliche war, wieder einmal eine Konzession ertheilen zu können.

Hätte man die ia jeder einzelnen Konzession enthaltenen Bedingungen in aller Strenge anwenden wollen, so wäre die Folge

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Kreisschreiben des Bundesrathes an sämmtliche eidgenössische Stände, betreffend die Theilnahme der Schweiz am internationalen Kongreß zu Rom in Sachen des Gefängnißwesens. (Vom 6. Januar 1885.)

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Jahr

1885

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

02

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

10.01.1885

Date Data Seite

27-29

Page Pagina Ref. No

10 012 592

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