Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die Schweizerische Betonwaren-Industrie Verlängerung und Änderung vom 10. April 2017 Der Schweizerische Bundesrat beschliesst: I Die Geltungsdauer der Bundesratsbeschlüsse vom 10. Juli 2003, vom 18. August 2006, vom 30. Juni 2009, vom 20. April 2015 und vom 27. Mai 2016 1 über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die Schweizerische Betonwaren-Industrie wird bis zum 31. Dezember 2018 verlängert.

II Folgende geänderte Bestimmungen des in der Beilage zu den in Ziffer I erwähnten Bundesratsbeschlüssen wiedergegebenen Gesamtarbeitsvertrages (GAV) für die Schweizerische Betonwaren-Industrie werden allgemeinverbindlich erklärt: Art. 4 Abs. 3 3

(Lohn)

Die Minimallöhne betragen für vollarbeitsfähige Arbeitnehmende über 19 Jahre: ­

Ungelernte Arbeitnehmende

Fr. 4 000.­*

­

Angelernte Arbeitnehmende

Fr. 4 150.­

­

Berufsarbeitende: Orts- bzw. branchenüblicher Lohn, mindestens

Fr. 4 350.­

* Bei einer Neuanstellung kann der Lohn im ersten Dienstjahr um Fr. 200.­ unterschritten werden.

Art. 7 Abs. 1

(Absenzentschädigung)

Es wird den ArbeitnehmerInnen in folgenden Fällen die Absenz vergütet (Verzicht auf Abzug im Monatslohn) (...): 1

1

BBl 2003 5162, 2006 6789, 2009 5147, 2015 3565, 2016 4663

2017-0939

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Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die Schweizerische Betonwaren-Industrie. BRB

BBl 2017

­

bei Tod des Ehegatten, der Ehegattin, des/der Lebenspartner(s)In (mit dem der/die ArbeitnehmerIn längerfristig in eheähnlicher Beziehung gelebt hat), der Eltern und eigener Kinder:

3 Tage

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bei Geburt eigener Kinder:

3 Tage

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bei eigener Heirat:

1 Tag

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bei Tod eigener Geschwister, Grosseltern oder von Schwiegereltern:

1 Tag

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bei militärischen Ausrüstungs- und Waffeninspektionen inklusive Zivilschutz:

½ Tag

­

bei Verlegung des Wohnsitzes:

1 Tag

III Dieser Beschluss tritt am 1. Mai 2017 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2018.

10. April 2017

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates: Die Bundespräsidentin, Doris Leuthard Der Bundeskanzler, Walter Thurnherr

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