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Inserate.

Bekanntmachung.

Es wird hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Abonnementspreis für das schweizerische Bundesblatt auch für das Jahr 1885 bloß Fr. 4 beträgt, mit Inbegriff der portofreien Zusendung im ganzen Umfange der Schweiz.

Das Bundesblatt wird enthalten: Die zur Veröffentlichung sich eignenden Verhandlungen des Bundesrathes; alle Botschaften und Berichte des Bundesrathes an die Bundesversammlung, sammt Beschluß- und Gesetzentwürfen ; gewisse Beschlüsse der Räthe, und Schlußnahmen des Bundesrathes über Sachen, welche nicht von allgemeiner Bedeutung sind ; Auszüge aus den Verhandlungen der Bundesversammlung und Berichte ihrer Kommissionen; die Uebersichten der monatlichen Einnahmen der Zollverwaltung im Laufe eines Monats, verglichen mit dem Vorjahre ; ferner das Viehseuchenbülletin ; Ausschreibungen von Stellen und von Lieferungen an eidg.

Departemente; die Uebersicht der Eisenbahnzüge und Verspätungen ; Anzeigen von Eisenbahndirektionen über Tarife, Verpfandungen etc. ; endlich Anzeigen von eidgenössischen und kantonalen Behörden, und nicht selten auch von auswärtigen Stauten.

Dem Bundesblatte werden auch in Zukunft beigegeben : Die neu erscheinenden Bundesgesetze und Verordnungen, die Bundesbeschlüsse, welche die Eisenbahnen nicht betreffen; die mit dem Auslande abgeschlossenen Verträge; die jährliche eidgenössische Staatsrechnung, und die in den drei Laudessprachen verfaßte Uebersicht der im Zeitraum eines Jahres in der Schweiz ein-, aus- und durchgeführten zollpflichtigen Waaren ; die Uebersicht der Bundesbeiträge an schweizerische Gesellschaften im Auslande, und das Tableau über die Auswanderung von Schweizern nach überseeischen Landern etc.

Bestellungen auf das Bundesblatt können jederzeit, aber nur für ein ganzes Jahr, bei allen schweizerischen Postämtern gemacht werden, und es sind diese letztem verpflichtet, die Jahres-Abonnemente anzunehmen, wann es sein mag. Die im Laufe des Jahres schon herausgekommenen Nummern werden den Abonnenten immer

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und beförderlich nachgeliefert. Die alten Abonnemente müssen aber am Schluße eines Jahres oder gleich im Anfang des neuen Jahres erneuert, werden, da das Bundesblatt nur aufbestimmtee Bestellung hinversandt; wird. Ausgenommen sind Abonnemente, die ausdrücklich nicht bloß auf einJahr,, sondern fest genommen werden.

Ganze Jahrgänge des Bundesblattes, sowie einzelne Nummern desselben, können stets von der Expedition des Bundesblattes bezogen werden, den Bogen à 20 Rappen ; hingegen bat man sich für geschlossene Gesetzbände an das Sekretariat für Drucksache» der Bundeskanzlei zu wenden.

Alle Reklamationen in Betreff des Bundesblattes müssen in erster Linie bei den betreffenden Postbureaux, in zweiter Linie bei der Expedition des Bundesblattes in Bern, und nur ausnahmsweise beim Sekretariat für Drucksachen der Bundeskanzlei gemacht werden, und zwar haben die Reklamationen am besten sofort, spätestens alber inner drei Monaten, vom Erscheinen der betreffenden Bundesblattnummer oder des betreffenden Gesetzbogens an gerechnet, zu geschehen. Nach Verfluß von drei Monaten wird per Bogen 20 Rappen verlangt.

B e r n , im Dezember 1884.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Publication.

Le Consul Général de S. M. le Roi des Pays-Bas en Suisse, par la présente, fait savoir à tous les ressortissants Néerlandais, domiciliés ou résidants dans les divers cantons de la Suisse, que la proclamation solennelle de l'article 198, modifiée, de la loi fondamentale au sujet d'un changement dans l'ordre de la succession du trône pendant la durée d'une régence, a eu lieu dans tontes les communes des Pays-Bas, le 27 Décembre d., a la teneur de la Publication royale du 5 Décembre 1884.

En conséquence de quoi le changement du dit article 198 doit être considéré comme ayant la même vigueur que les autres dispositions de la loi fondamentale et former avec celles-là la loi fondamentale du royaume des Pays-Bas.

Enge près Zurich, le 30 décembre 1884.

Le Consul général: B. L. Vewey.

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Ausschreibung.

Am 21. Oktober 1881 ist in Batavia ein gewisser Kaspar L e u t h o l d , Sohn des Jakob Leuthold und der Anna Knebnet, geboren in Hairingen (?)

.am 1. März 1838, gewes. pensionirter Soldat, mit Hinterlassung von fl. 50. 43 h. W. gestorben.

Allfällige Aufschlüsse über die Zuständigkeit des Verstorbenen, sowie Ansprüche auf die Verlassenschaft, nimmt die unterfertigte Amtsstelle entgegen.

B e r n , den 6. Januar 1885.

Schweiz. Bundeskauz lei.

Stelle-Ausschreibung.

Die vakant gewordene Stelle eines S e k r e t ä r s , gleichzeitig R e c h nungsführers der B u n d e s k a n z l e i , wird hiedurch zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.

Bewerber, welche u. A. der drei Landessprachen mächtig sein müssen, wollen ihre Anmeldung bis zum 81. Jannar nächsthin der Bundeskanzlei schriftlich einreichen und gleichzeitig ihre Studien- und Leumundszeugnisse beilegen.

Der Jahresgehalt beträgt Fr. 4000--5000 ; dagegen hat der Inhaber deiStelle eine Realkaution von Fr. 5000 zu leisten.

B e r n , den 9. Januar 1885.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Stellen-Ausschreibung.

Infolge Ablaufes der Amtsdauer auf 31. März nächsthin werden die Stellen der sämmtlichen Beamten des eidg. Justiz- nnd Polizeidepartements zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die bisherigen Beamten werden ohne weitere Eingabe als angemeldet betrachtet. Andere Bewerber haben ihre Anmeldung schriftlich und in Begleit der nöthigen Ausweise über Befähigung bis längstens den 14. Februar nächsthin dem unterzeichneten Departemente einzureichen.

B e r n , den 9. Januar 1885.

Eidg. Justiz- und Polizeidepartement.

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Stellen-Ausschreibung.

Wegen Ablaufs der Amtsdauer mit dem 31. März nächsthin werden die Stellen der Beamten des politischen Departements zu freier Bewerbung ausgeschrieben.

Die bisherigen Beamten werden ohne Weiteres als angemeldet betrachtet.

Andere Bewerber haben ihre Anmeldungen schriftlich und mit allfälligen Zeugnissen versehen bis am 31. Januar 1885 dem diesseitigen Departement einzureichen.

B e r n , den 7. Januar 1885.

Eidg. politisches Departement: Schenk.

Stellen-Ausschreibung.

Infolge Ablaufes der Amtsdauer auf 31. März 1885 werden die Stellen sämmtlicher Beamten des eidg. Finanzdepartements und der demselben unterstellten Verwaltungen hiermit zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.

Die bisherigen Inhaber werden ohne weitere Eingabe als angemeldet betrachtet. Andere Bewerber haben ihre Anmeldung schriftlich und mit den nöthigen Ausweisen über Ehrenfähigkeit, Bildungsgang und allfällige Leistungen begleitet bis zum 20. laufenden Monats franko dem unterzeichneten Departemente einzureichen.

B e r n , den 7. Januar 1885.

Eidg. Finanzdepartement.

Stellen-Ausschreibung.

Wegen Ablaufs der Amtsdauer mit dem 31. März nächsthin werden die Stellen sämmtlicher Beamten d e s schweizerischen Handels- u n d Die bisherigen Beamten werden ohne Weiteres als angemeldet betrachtet.

Andere Bewerber haben ihre Anmeldungen schriftlich und mit Zeugnissen versehen bis zum 31. Januar 1885 dem unterzeichneten Departement einzureichen.

B e r n , den 7. Januar 1885.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

Bnndesblatt. 37. Jahrg. Bd, I.

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Stellen-Ausschreibung.

In Folge Ablaufs der Amtsdauer auf den 31. März 1885 werden hiemit die sämmtlichen Amtsstellen der Telegraphenverwaltung zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.

Die gegenwärtigen Inhaber der Stellen werden als angemeldet betrachtet.

Die übrigen Bewerber haben ihre Anmeldungen schriftlich bis zum 28. Januar nächsthin einzureichen, und zwar : für die Stelle des Central-Telegraphendirektors -- dem unterzeichneten Departement ; für die übrigen Stellen der Centralverwaltung und diejenigen der Kreisinspektionen -- der Telegraphendirektion in Bern : für die Stellen der Bureauchefs und Telegraphisten -- der betreffenden Kreisinspektion.

B e r n , den 7. Januar 1885.

Das Post- und Eisenbahndepartement: Welti.

Stellen-Ausschreibungen.

Wegen Ablaufs der Amtsdauer auf 31. März 1885 werden die Stellen der sämmtlichen Beamten der Postverwaltung zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die bisherigen Beamten werden ohne weitere Eingabe als angemeldet betrachtet. Ändere Bewerber haben ihre Anmeldungen schriftlich , frankirt, mit der Alters- und Heimatsangabe und deh nöthigen Zeugnissen begleitet, einzureichen : a für die Stelle des Oberpostdirektors bis spätestens den 10. Januar 1885, dem Post- nnd Eisenbahndepartement (Postabtheilung) ; b. für die Stellen der übrigen Beamten der Oberpostdirektion, sowie der Kreispostdirektoren, bis zum 17. Januar 1885, der Oberpostdirektion; c. für alle andern Beamtenstellen der Postverwaltung, bis längstens Ende Januar 1885, der betreffenden Kreispostdirektion.

Die Behörden, welchen die Anmeldungen einzusenden sind, ertheilen auf Verlangen Auskunft über Pflichten und Besoldung der betreffenden Stellen.

B e r n , den 26. Dezember 1884.

Die Oberpostdirektion.

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Stellen-Ausschreibungen.

Infolge Ablaufs der Amtsdauer auf 31. März 1885 werden die Stellen der sämmtlichen Beamten des eidg. Departements des Innern, sowie der Bundeskanzlei, hiemit zur Bewerbung ausgeschrieben Ausgenommen hievon ist die Stelle des 1. Sekretärs des Departements des Innern, deren Ausschreibung wegen Ablebens des bisherigen Inhabers bereits im Bundesblatt vom 20. und 27. Dezember abhin stattgefunden bat.

Die bisherigen Inhaber der betreffenden Stellen werden ohne weitere Eingabe als angemeldet betrachtet. Andere Bewerber haben ihre Anmeldung schriftlich und mit den nöthigen Befähigungsausweisen begleitet bis zum 1. Februar nächsthin dem Departement des Innern, beziehungsweise der Bundeskanzlei, einzureichen.

B e r n , den 27. Dezember 1884.

Eidg. Departement des Innern.

Stellen-Ausschreibungen.

Infolge Ablaufes der Amtsdauer auf 31. März nächsthin werden die Stellen der sämmtlichen Beamten der schweizerischen Militärverwaltung, inklusive Instruktoren der verschiedenen Waffen, zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die bisherigen Beamten werden ohne weitere Eingabe als angemeldet betrachtet. Andere Bewerber haben ihre Anmeldung schriftlich und in Begleit der nöthigen Ausweise über Befähigung bis längstens den 18. Januar 1885 dem unterzeichneten Departement einzureichen.

B e r n , den 30. Dezember 1884.

Schweiz. Militärdepartement.

Stellen-Ausschreibungen.

Wegen Ablaufs der Amtsdauer mit dem 31. März nächsthin werden die Stellen der Beamten der Eisenbahnabtheilung des Post- und Eisenbahndepartements zu freier Bewerbung ausgeschrieben.

92 Die bisherigen Beamten werden ohne Weiteres als angemeldet betrachtet.

Andere Bewerber haben ihre Anmeldungen schriftlich und mit allfälligen Zeugnissen versehen, bis am 17. Januar 1885 dem diesseitigen Departement einzusenden.

B e r n , den 26. Dezember 1884.

Schweiz. Post- und Eisenbahndepartement: Eisenbahnabtheilung. ·

Bekanntmachung.

In Wiederholung früherer Publikationen und um sowohl dem Publikum als den Zollbehörden Weitläufigkeiten zu vermeiden, wird hiemit bekannt gemacht, daß gegen v o r h e r i g e E i n s e n d u n g der bezüglichen hienach verzeichneten K o s t e n b e t r ä g e folgende Impiumate bei den Zollgebietsdirektionen in Basel, Schaffhausen, Chnr, Lugano, Lausanne und Genf, sowie bei der Oberzolldirektion portofrei bezogen werden können : 1) Zolltarif mit alphabetischem Register, nebst Anmerkungen Fr. 1. 60 Die Anmerkungen separat ,, --. 5& 2) Vollziehungsverordnnng zum Zollgesetz vom 18. Okt. 1881

,, --. 55

3) Verordnung des Bundesrathes betreffend die Statistik des Warenverkehrs ,, --.05 4) Waaren- und Länderverzeichniß für die Statistik des Warenverkehrs der Schweiz mit dem Anslande .

. ,, --.55 Per 100 Stück.

5) Deklarationsformulare, sofern es Quantitäten von hundert Stück und mehr betrifft, zum Preise von 50 Rappen, plus 10 Rappen für Frankatur, per 100 Stück .

.

.

. Fr. --. 60 Quantitäten unter 100 Stück sind bei den Zollstätten zu erheben.

B e r n , den 6. Januar 1885.

Eidg. Oberzolldirektion.

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Konkurrenz-Ausschreibung.

Die Lieferung von zwei eisernen Pulverwalzenpressen gleicher Konstruktion und Größe, im ungefähren Gewichte von je 4500 Kilogramm wird hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Ein Plan der Maschine, sowie die Lieferungsbedingungen sind einzusehen auf dem Bureau der unterzeichneten Amtsstelle, welcher schriftliche Angebote bis am 15. J a n u a r n ä c h s t h i n eingereicht werden müssen.

B e r n , den 26. Dezember 1884.

Eidg. Pulververwaltung.

Lieferungs-Ausschreibung.

Es wird hiemit die Lieferung der Deklarationsformulare und der Anschreibeblätter für die Waarenstatistik zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Der jährliche Bedarf an Deklarationsformularen beträgt muthmaßlich circa 1,800,000 Exemplare, vertheilt auf 22 verschiedene Formulare. Derjenige an Anschreibeblättern beträgt muthmaßlich circa 200,000 Exemplare, vertheilt auf sechs verschiedene Formulare.

Inländische Buchdruckereien, welche gesonnen sind, sich um diese Lieferung zu bewerben, werden hiermit eingeladen, ihre Angebote in frankirten Briefen und mit der Aufschrift ,,Formular-Lieferung" bis und mit dem 20. Januar nächsthin der Schweiz. Oberzolldirektion einzureichen.

Die Angebote sind für die gesammte Lieferung zu stellen.

Muster sämmtlicher Formulare, sowie die Lieferungsbedingungen, können bei der Überzolldirektion in Bern oder bei den Zollgebietsdirektionen in Basel, Schaffhausen, Chur, Lugano, Lausanne und Genf bezogen werden.

B e r n , den 26. Dezember 1884. " Eidg. Oberzolldirektion.

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Publikation.

Das Finanzdepartement sieht sich veranlaßt, zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, daß nachbezeichnete, den silbernen Fünffrankenstücken der lateinischen Münzunionsstaaten ähnliehe fremde Münzen je länger je mehr in unsern Verkehr sich eindrängen, -- Geldstücke, deren Annahme zu verweigern ist.

Es betrifft dies folgende Sorten : 1) Die seit dem Jahr 1865 von den Süd- und mittelamerikanischen Republiken (nämlich den Freistaaten: Peru, Bolivia, Chile, Argentinien, Venezuela, Columbia, Ecuador, Guatemala und San Salvador) als gemeinsame Münzeinheit ausgegebeneu Pesos oder Piaster, in Peru schon seit früher unter dem Namen Sol eingeführt. Diese Pesos oder Sois tragen je nach ihrem Ursprünge Wappen und Devise des betreffenden Staates und haben meistens gerippten Rand.

2)

Die rumänischen 5-Lei-Stücke. Auf dem Avers steht de Kopf des Staatsoberhauptes mit der Umschrift: Carol I Domnul Romaniei, und geripptem Rand, oder mit der Umschrift: Carol l Rege al Romaniei, und der Randschrift: ,,Patria si dreptul meu" Das Revers enthält das rumänische Landeswappen, mit oder ohne Bezeichnung ,,Romania", die Werthangabe mit 5. L (5 Lei), sowie die Jahreszahl.

Da alle die benannten Stücke in den Staaten der lateinischen Münzunion weder gesetzlich noch vertragsmäßig anerkannt sind und ihr innerer oder Metallwerth bei dem jetzigen Stand des Silberpreises höchstens noch Fr. 4. 15 beträgt, so wird das Publikum behufs Verhütung von Schaden vor deren Annahme hiemit dringend gewarnt, da sämmtliche eidgenössische Kassen solche Stücke ausnahmslos zurückzuweisen beauftragt sind.

B e r n , 26. Dezember 1884.

Eid g. F i n a n z d é p a r t e m e n t : Hammer.

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Publikation.

Die dem eidg. statistischen Bureau bewilligten Kredite ermöglichten ihm bisher bei der Vertheilung seiner Publikationen in der Regel nur die Austheilung einer beschränkten Zählvon Exemplaren an die Bundes- und kantonalen Behörden; Private und Vereine wurden bloß bei solchen Arbeiten berücksichtigt, für welche sie Materialien geliefert hatten, die Presse insofern sie dafür besonderes Interesse zeigte.

Um auch dem Verlangen der Gemeinden entgegenzukommen, wurde bereits seit, einigen Jahren durch besondere Publikationen zum Abonniren auf die bevölkerungsstistischen Publikationen zu herabgesetzten Preisen eingeladen und von diesem Anerbieten von einzelnen Gemeinden Gebrauch gemacht.

[n weiterer Ausdehnung dieses Verfahrens hat das eidg. Departement des Innern verfügt, daß von nun an, jeweilen am Anfange des Jahres, auf alle Publikationen des eidg. statistischen Bureaus oder auch nur auf einzelne derselben bei letzterem mittelst Korrespondenzkarte àbonnirt werden kann ; die bezüglichen Sendungen werden von der Verlagsbuchhandlung Orell, Füssli & Comp.

in Zürich mit Bezug von Nachnahme besorgt. Der Preis eines jeden abonnirten Exemplars wird jeweilen zu "10 Cts. per Druckbogen berechnet mit der Einschränkung, daß kein Heft unter 50 Cts.

abgegeben wird ; es kosten somit alsdann die Publikationen . über die Bewegung der Bevölkerung ca. Fr. 2. --, diejenigen über.die Rekrutenprüfungen 50 Cts.

Der Inhalt und der Unifang der übrigen Publikationen unsers Bureaus ist nicht zum Voraus bestimmbar und hängt von dem jeweilen von den Bundesbehörden aufgestellten Pensum ab. Es kann daher in diesem Momente außer den bereits genannten Publikationen nur genannt werden eine im Jahre 1885 erscheinende Statistik der Sparkassen und die im Jahre 1886 zu publizirenden Ergebnisse der Viehzählung jenes Jahres.

B e r n . , den 24.. Dezember 1884.

Eidg. statistisches .Bureau.

96 A. n z e i g e.

Im V e r l a g e von Max Fiala's Buchhandlung-, Otto Käser, in Bern, ist soeben erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen :

Strafgesetzbuch für

den Kanton Bern vom 30. Januar

1866.

Textausgabe mit Anmerkungen von

Dr. Karl Stooss Professor der Rechte.

Preis : kartonnirt Fr. 3. -- Diese neue Ausgabe des Strafgesetzbuches enthält: Einleitende geschichtliche Bemerkungen. -- Den genauen Abdruck des Strafgesetzbuches und der Erlasse, welche dasselbe abgeändert oder ergänzt haben. -- Ein ausführliches Sachregister.

0 Dem Texte beigegebene Anmerkungen weisen namentlich auf die korrespondirenden und derogirenden bernischen und schweizerischen Gesetze strafrechtlichen Inhalts hin, welche überdies anhangsweise in zwei Tafeln chronologisch zusammengestellt wurden.

Schweizerische Nordostbahn.

Für Cementtransporte in Wagenladungen von 10,000 kg. ab Travers nach St. Gallen, Rorschach, Romanshorn und Schafthausen sind unter der Bedingung der Auflieferung von mindestens 100 Wagenladungen per Jahr folgende ermäßigte Frachtsätze im Rückvergütungswege bewilligt worden : St. Gallen. Borschach. Romanshorn. Schaffhausen.

pro 100 kg. Cts. 117 122 116 105

Z ü r i c h , den 6. Januar 1885.

97 Auf 15. Januar d. J. gelangt ein Anhang zum schweizerischen Ausnahmetarif Nr. 6 für Getreide etc. vom 15. September 1884 die Taxen für die Station S i n g e n enthaltend, zur Ausgabe.

Exemplare können bei unserm Tarifbüreau und den Stationen zu 20 Cts.

bezogen werden.

Zürich, den 6. Januar 1885.

Die Direktion.

Westschweizerische Bahnen und Paris-Lyon-Mittelmeer-Bahn Im Anschluß an die im Bundesblatt vom 4. und 6. Dezember 1884, Nr. 58 und 59, veröffentlichten Bekanntmachungen, wird dem Publikum zur Kenntniß gebracht, daß der L Nachtrag zum Tarif commun de transit (P. V.)

Nr. 445 für den Transport von Getreidemehl und Gries ab Marseille (St. Charles und Juliette), Arles, La Ciotat, Toulon und Cette nach Stationen der Westschweizerischen Bahnen und Simplon, vom 10. Juni 1883, bis zum 31. Januar 1885 in Kraft verbleiben wird.

L a u s a n n e , den 31.Dezember 1884. 2 2 Die Direktion der Westschweizerischen Bahnen und der Simplonbahn.

Westschweizerische Bahnen und Simplonbahn.

Dem Publikum wird bekannt gemacht, daß mit 1. Januar 1886 ein I. Nachtrag zum Spezialtarif Nr. 58 für den Transport von Brennholz in Scheiten, · vom 25. April 1884, in Kraft treten wird.

L a u s a n n e , den 31. Dezember 1884. 22 Die Direktion der Westschweizerischen Bahnen und der Simplonbahn.

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Bekanntmachung.

Es haben als Auswanderungs-Unteragenten zu fungiren aufgehört: Von der Firma PU. Bommel & de. in Basel : Adolf Kelchen in Frutigen (Bern).

Joseph Burch in Samen.

Bernhard Widmer in Brittnau.

Von der Firma Wirth-Herzog in Aarau: Rudolf Werdenberg in Basel.

Martin Biser in Schwyz.

B e r n , den 31. Dezember 1884.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

Bekanntmachung.

Der Umstand, daß Deutsche, welche sich am das schweizerische Bürgerrecht bewerben, eine Urkunde über ihre definitive Entlassung aus dem deutschen Staatsverbande beibringen, hat für den Fall, daß deren Bewerbung ohne Erfolg ist, für die Betreffenden folgende Nachtheile: Eine einfache Zurücknahme der Entlassungsurkunde von Seiten der deutschen Behörden ist gesetzlich nicht zulässig, vielmehr hat jeder aus dem deutschen Staatsverband entlassene Deutsche in Gemässheit des deutschen Gesetzes über Erwerb und Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit vom 1. Juni 1870, § 8, Ziff. 3 und 4, zum Behufe der Wiedererwerbung des ursprünglichen Indigenates nachzuweisen, daß er in Deutschland an dem Orte, wo er sich niederlassen will, eine eigene Wohnung oder ein Unterkommen finde und an diesem Orte nach den daselbst bestehenden Verhältnissen sich und seine Angehörigen zu ernähren im Stande sei.

Anderseits hat der Betreifende, weil er nicht mehr im Besitze von Ausweisschriften ist, die Ausweisung aus der Schweiz durch die betreffenden kantonalen Behörden zu gewärtigen.

Künftige Bewerber um das schweizerische Bürgerrecht werden nun aufmerksam gemacht, daß der Bundesrath für die Ertheilung der Bewilligung zum Erwerb eines schweizerischen Bürgerrechts nicht die Vorlage einer Urkunde über die Entlassung aus dem bisherigen Staatsverbande ( E n t l a s s u n g s u r k u n d e ) verlangt, sondern sien mit einer vorbehaltlosen Erklärung der zuständigen auswärtigen Behörde darüber, daß für den Fall

99 der Erwerbung eines schweizerischen Bürgerrechts die Entlassung aus dem frühern Staatsverbande bewilligt werde (Entlassungs z usich e r u n g), begnügt.

B e r n , den 29. Februar 1884.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Reproduzirt im Januar 1885.

Bekanntmachung.

Moritz Walter in Grächen (Wallis) dessen Anstellung als Auswanderungsunteragent der Bundesrath seiner Zeit genehmigt hat, ist nunmehr in gleicher Eigenschaft von der Agentur A. Zwilchenbart in Basel angestellt.

B e r n , den 9. Januar 1885.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und portofrei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren Namen, und außer dem Wohnorte auch den Heimatort, sowie das Geburtsjahr deut lieh angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist. wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Postverwalter in Orbe (Waadt). Anmeldung bis zum 23. Januar 1885 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

2) Postablagehalter und Briefträger in Rytzenbach (Bern). Anmeldung bis zum 23. Januar 1885 bei der Kreispostdirektion in Bern.

3) Posthalter und Briefträger in Frégiécourt (Bern). Anmeldung bis zum 28. Januar 1885 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

100 4) Postverwalter in RichtersweiJ (Zürich). Anmeldung bis zum 23. Januar 1885 bei der .Kreispostdirektion in Zürich.

5) Postablagehalter, Briefträger nnd Bote in Schwarzenbach (St. Gallen).

Anmeldung bis zum 23. Januar 1885 bei der Kreispostdirektion 6) Postablagehalter und Briefträger in St. Gallen.

in Riken (St. Gallen).

7) Postkommis in St. Gallen.

8) Telegraphist in Richtersweil (Zürich). .Jahresbesoldung Fr. 200, Debet Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 28. Januar 1885 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

9) Telegraphist in Orbe (Waadt). Jahresbesoldung Fr. 240, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis znm 28. Januar 1885 bei der TelegraphenInspektion in Lausanne.

1) Posthalter in Les Bois (Bern). Anmeldung bis znm 16. Januar 1885 bei der Kreispostdirektion in Neuenbnrg.

2) Briefträger in Brnggen (St. Gallen). Anmeldung bis zum 16. Januar 1885 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

3) Telegraphist in Veytaux (Waadt). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 14. Januar 1885 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

4) Telegraphist in Tavannes. Jahresbesoldnng Fr. 240, nebst Depeschen provision. Anmeldung bis zum 14. Januar 1885 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

Jahresbesoldnng Fr. 200, nebst 5) Telegraphist in Langnau (Bern).

Depeschenprovision.

Anmeldung 6) Telegraphist in Les Bois (Bern).

bis zum 14. Januar 1885 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

7) Telegraphist in Pfyn (Thurgau). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 18. Januar 1885 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

8) Telegraphist in Malvagli». Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis znm 18. Januar 1885 bei der TelegraphenInspektion in Bellenz.

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

10.01.1885

Date Data Seite

86-100

Page Pagina Ref. No

10 012 601

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