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Schweizerisches Bundesblatt.

37. Jahrgang. II.

Nr. 21.

9. Mai 1885.

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Kreisschreiben des

Bundesrathes an sämmtliche eidgenössische Stände, betreffend die Zulassung junger Männer, welche von Ausländern abstammen, zum schweizerischen Militärdienste.

(Vom 5. Mai 1885.)

Getreue, liebe Eidgenossen!

Schon zu wiederholten Malen haben wir bei Behandlung von Heimatrechtsfragen die Beobachtung gemacht, daß junge Männer, die zwar in der Schweiz geboren waren, jedoch von Ausländern abstammten, iu der schweizerischen Armee zum Militärdienste zugelassen wurden und dann diese Thatsache geltend machten, um den Verlust ihrer ursprünglichen und den Erwerb der schweizerischen Nationalität zu behaupten.

Es versteht sich von selbst und liegt auch im Sinne der bezüglichen Vorschriften der Bundesverfassung, daß nur Schweizerbürger die Pflicht und das Recht haben, der schweizerischen Armee anzugehören. Die Rekrutirung von Ausländern ist, abgesehen von den Inkonvenienzen, die im Falle kriegerischer Ereignisse entstehen könnten, auch darum zu vermeiden, weil die Angehörigen verschiedener Staaten durch den Eintritt in die Armee eines andern Staates ihre Nationalität verlieren, ohne deßhalb von den Folgen befreit zu sein, welche denjenigen treffen, der die Waffen gegen sein Vaterland trägt.

Wir wollen nicht unterlassen, Sie auf diese Erscheinung aufmerksam zu machen und Sie einzuladen, strenge Instruktionen daBundesblatt. 37. Jahrg. Bd. II.

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hin zu ertheilen, daß nur wirkliche Schweizerbürger in die Rekrutirungslisten aufzunehmen seien, mit dem ausdrücklichen Bemerken, daß alle Folgen, welche aus der Rekrutirung eines Ausländers entstehen könnten, auf diejenige Gemeinde zurückfallen müßten, in welcher dessen erste Eintragung in das Mannschaftsverzeichniß stattgefunden hat.

Gerne benutzen wir den Anlaß, um Sie, getreue, liebe Eidgenosssn, sammt uns in Gottes Maehtschutz zu empfehlen.

B e r n , den 5. Mai 1885.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Schenk.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

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Kreisschreiben des Bundesrathes an sämmtliche eidgenössische Stände, betreffend die Zulassung junger Männer, welche von Ausländern abstammen, zum schweizerischen Militärdienste. (Vom 5. Mai 1885.)

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Jahr

1885

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

21

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

09.05.1885

Date Data Seite

877-878

Page Pagina Ref. No

10 012 731

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