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Inserate.

Bekanntmachung.

Auf ein Gesuch der königlich italienischen Gesandtschaft in Bern wird nachstehendes Dekret des italienischen Ministeriums für Landwirtschaft, Industrie und Handel hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht (vergi.

Bundesblatt vom 16. Mai 1885): . - ekret.

Art. 1. Gleichzeitig mit der in San M i n i a t o stattfindenden Preisausstellung von Weintrester-Destillationsapparaten wird ebendaselbst auch eine Preisausstellung von Versuchsapparaten und Instrumenten, welche beim Destillationsverfahren und bei den Produkten der Destillation zur Verwendung kommen, abgehalten werden.

Art. 2. Die Anmeldungen für Theilnahme an der gedachten Ausstellung sind vor dem 15. September dem leitenden Komite für die Ausstellung von Destillationsapparaten in San Miniato einzureichen.

Art. 3. Die vom Ministerium ausgesetzten Preise sind: a) 4 silberne und 8 bronzene Medaillen; b) Ankauf von Apparaten und Instrumenten bis auf den Betrag von Fr. 2000.

Art. 4. Das Preisgericht ist dasselbe, wie für die Destillationsapparate.

Art. 5. Die allgemeinen Bestimmungen des ministeriellen Dekretes vom 28. März 1885, betreffend die internationale Preisausstellung für WeintresterDestillationsapparate haben auch für die letztere Ausstellung von Apparaten und Instrumenten Gültigkeit.

R o m , den 18. Juni 1885.

Der Minister: (Sig.) B. Grimaldi.

B e r n , den 5. August 1885.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

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Erfindungs-Ausstellung in London.

Im Laufe des Monats Mai abbin ist in London eine internationale Erfindungs-Ausstellung (,,International Inventions Exhibition") eröffnet worden, welche bis Ende September dauern soll. Laut einer Mittheilnng des schweizerischen Generalkonsuls in London, Hrn. H. V e r n e t , erfreut sich dieselbe eines großen Erfolges und soll an Interesse für Fachleute die meisten frühern Ausstellungen, übertreffen. Herr Vernel schildert den Besuch dieser Ausstellung als sehr vortbeilhaft und ladet hiezu angelegentlich ein.

B e r n , den 5. August 1885.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Internationale Ausstellung in Liverpool.

Mit Note vom 30. Juli d. J. hat die königlich großbritannische Gesandtschaft in Bern dem Bundesrathe zur Kenntniß gebracht, daß im Jahr 1886 in L i v e r p o o l eine internationale Ausstellung für Schifffahrt, Verkehr, Handel und Industrie stattfinden und im Monat Mai beginnen werde.

B e r n , den 7. August 1885.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Bekanntmachung.

Johann Flutsch, ITnteragent der Auswanderungsfirma Bauer wnd Müller, Nachfolger von M. Goldsmith, in Basel, hat sein Domizil von Davos nach St. Moritz (Graubünden) mit Filiale in Ponte verlegt.

B e r n , dea 7. August 1885.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

II. Abtheilwng : Auswandenmgswesen.

771 Bau-Ausschreibung.

Die Arbeiten für Erstellung einer eisernen Passerelle längs des Postgebäudes in Lausanne zum Zwecke der Verbindung der neuen Telegraphenlokale im Hause Schmidhauser mit dem Grand Pont werden hiemit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Pläne, Voranschlag und Bedingungen sind im Bureau des Herrn A.S.Maget, Architekt in Lausanne, zur Einsicht aufgelegt.

Uebernahmsofferten sind dem unterzeichneten Departement bis und mit dem 15. August niichsthiu, versiegelt und mit der Aufschrift: ,,Eingabe für die neuen Telegraphenlokale in Lausanne" verseilen, franko einzureichen.

B e r n , den 6. August 1885.

Schweiz. D e p a r t e m e n t des I n n e r n : Abtheüuug Bauwesen.

Statistik des Waarenverkehrs der Schweiz mit dem Äuslande.

Das zweite Heft der vom Zolldepartement herausgegebenen vierteljährlichen Uebersichten der Ein- und Ausfuhr der wichtigsten Waarenartikel ist im Drucke erschienen.

Exemplare dieser Quartal-Uebersichteii können bezogen werden: in feinem Papier, geheftet, in Unischlag à 25 Cts. per Stück, in ordinärem Papier, ungeheftet .

. ,, 15 ,, ,, ,, Die 4 Quartalhefte pro 1885 im Abonnement kosten: feines Papier, geheftet, in Umschlag .

.

. Fr. \. -- ordinäres Papier, ungeheftet .

.

.

.,, -- . 6 0 Bei Versendung mit der Post erfolgt joweilen ein Zuschlag von 5 Cts. für Porto.

Bestellungen beliebe man au das Bureau f'rir ilandelsslatislik (altes Inselgebäude) in Beru zu richten, unter gleichzeitiger Einsendung des Betrages inklusive Porto in baar odei- in Briefmarken, beziehungsweise : von 30 Cts. per Stück, für einzelne Exemplare in feinem Papier, ·n 20 n n r» -n v> v> v> ordinärem ,, ,, Fr. 1. 20 für ein Jahresabonnement in feinem Papier, ,, ,, --. 80 ,, ,, ,, ' ,, ordinärem ,, B e r n , den 1. August 1885.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Bundesblatt. 37. Jahrg. Bd. ILI.

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Bekanntmachung.

Unter Bezugnahme auf das bundesräthliche Kreisschreiben an die Kantonsregierungen vom 6. März d. J. (Bnndesblatt 1885, l, 584), betreffend die nach Frankreich gehenden Kogatorien, wird hienach der Inhalt einer Instruktion veröffentlicht, welche das Justiz-Ministerium Frankreichs am 25. Juni 1885 in Bezug auf Rogatorien französischer Gerichte an auswärtige erlassen hat.

Diese Instruktion lautet in TJebersetzung wie folgt: ,,Die französischen und die ausländischen Gerichte tauschen jährlich eine große Anzahl von Rogatorien aus.

,,Oft findet sich aher die Vollziehung solcher entweder verhindert oder doch verzögert infolge des Umstandes, daß die Behörde, welche ein Rogatorium erläßt, dasselbe nicht an die kompetente auswärtige Behörde adressirt. Diese Irrthümer im Bestimmungsorte rühren theils daher, daß ein requirirendes Gericht die Grerichtsorganisation des Landes, wo die Vollziehung stattfinden soll, nicht kennt; oft aher daher, daß die Partei oder der Zeuge, deren Erklärung einzuholen ist, den Wohnort geändert hahen.

,,Um den diesfälligen Uebelständen abzuhelfen, hat der Herr Minister der auswärtigen Angelegenheiten an die ausländischen Regierungen den Wunsch gerichtet, die Gerichte möchten, wenn sie eine französische Gerichtsbehörde, welche ein Rogatorium vollziehen soll, bezeichnen, diese Bezeichnung so allgemein halten, daß die Requisitionen allfällig auch durch eine andere als die besonders genannte Gerichtsbehörde vollzogen werden können, fiiezu würde es genügen, die Formel anzuwenden: ,,,,Der Apçellationshof (oder das Gericht) von an den Hof (oder das Gericht) von oder an jede andere kompetente Behörde."

,,Es wird mir mitgetheilt, daß bereits mehrere auswärtige Regierungen an ihre Gerichtsstellen entsprechende Weisungen erlassen hahen.

,,Einige Staaten sprachen den Wunsch ans, die französischen Gerichte möchten die Kogatorien, die sie an ausländische Gerichte richten, nach der gleichen Formel redigiren.

,,Um diesem gerechtfertigten Wunsche zu entsprechen, ersuche ich Sie, die verschiedenen Ihnen unterstellten Gerichtsbehörden, insbesondere die Herren Untersuchungsrichter, einzuladen, tur die Kogatorien, welche sie an auswärtige Behörden richten, die ohgenannte Fassung zu wählen."

B e r n , den 29. Juli 1885.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Publikation.

Von verschiedenen Seiten darauf aufmerksam gemacht, daß

namentlich im Kanton Tessin italienische Silberscheidemünzen

in

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Menge zirkuliren und u. A. auch an den Kassen der Gotthardbahnverwaltung ausgegeben und angenommen werden, sehen wir uns zu der wiederholten Anzeige veranlaßt, daß die eidgenössischen Kassen zur Annahme italienischer Silberscheidemünzen gegenwärtig nicht befugt sind.

Im Fernern wird in Erinnerung gebracht, daß die Fabrikbesitzer nach Art. 10 des Fabrikgesetzes verpflichtet sind, die Löhnungen ihrer Arbeiter in gesetzlichen Müozsorten auszurichten.

Italien hat im Jahr 1878 im Schooße der internationalen Münzkonferenz die Abschaffung seines Papiergeldes unter fünf Franken notiflzirt, und es mußten zu diesem Zwecke vertragsgemäß seine 2-, l- und Va Frankenstücke aus den übrigen Staaten der lateinischen Münz-Union eingezogen und dorthin abgeliefert werden. So lange nun dieses Papiergeld nicht zurückgezogen ist, verlangt Italien, daß seine Silberscheidemünzen von der Zirkulation in den Staaten der Mitkontrahenten ausgeschlossen bleiben, und es liegt nicht im Ermessen des Bundesrathes, hievon abweichenden Beschluß zu fassen.

B e r n , den 27. April 1885.

Eidg. Finanzdepartement.

Reproduzirt im August 1885.

Bekanntmachung betreffend Anstellungsgesuche.

Veranlaßt durch fortwährend hei ihr anlangende Anstellungsgesuche macht die Oberzolldirektion neuerdings aufmerksam, daß von der zuständigen Behörde keine neuen Stellen ohne dienstliche Nothwendigkeit kreirt werden und daß somit Anstellungsgesuche nur in solchen Fällen, oder bei Erledigung bereits bestehender Stellen, sofern solche zur Wiederbesetzung gelangen, Berücksichtigung finden können.

Da ferner den Zollgebietsdirektionen das Vorschlagsrecht bei Besetzung von Stellen in den Zollgebieten zusteht, so sind bezügliche Bewerbungsschreiben an die betreffende Zollgebietsdirektion zu richten, wobei der Ausweis über Kenntniß wenigstens zweier schweizerischer Landessprachen zu leisten, das Alter, der Heimatort, sowie die bisherige Beschäftigung des Postulanten anzugeben und ein amtliches Zengniß über Ehrenfähigkeit und guten Leumund beizufügen ist.

B e r n , den 1. August 1884.

Eidg. Oberzolldirektion.

. Reprodnzirt im August 1885.

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Bekanntmachung betreffend

die Zollbehandlung von Ausstellungsgegenständen.

In Erneuerung früherer Bekanntmachungen (siehe Bundesblatt 1875 Bd. IV, S. 207; 1879, Bd. I, S. 225; 1882, Bd.l, S. 434; 1884, Bd. I, S. 343, und Handelsamtsblatt 1883, I. Theil, Nr. 34; 1884 Nr. 21) werden nachstehend diejenigen zollamtlich vorgeschriebenen Bedingungen in Erinnerung gebracht, unter welchen für Ausstellungssendungen Zollbefreiung eintreten kann.

Gegenstände, welche an eine Ausstellung im Anslande gesandt werden, sind, um zollfreie Rückkehr nach der Schweiz zu genießen, hei ihrem Austritte aus der Schweiz der Freipaßabfertigung zu unterstellen. Zu diesem Behufe muß im Prachtbriefe und in der bezüglichen Deklaration das Verlangen nach einem Freipasse, unter genauer Bezeichnung der in der Sendung enthaltenen Gegenstände, deutlich angegeben sein, oder es müssen dem Vermittler der Sendung an der Grenze die nöthigen diesbezüglichen Instruktionen vom Absender ertheilt werden.

Wird diese Vorschrift, welche die zollamtliche Kontrolirung der Sendung hei der Aus- und Wiedereinfuhr behufs Feststellung der Identität ihres Inhaltes zum Zweck hat, außer Acht gelassen, so unterliegt die Sendung bei der Rückkehr der Verzollung.

Ebenso tritt Bezug des Einfuhrzolles ein, wenn 'der Freipaß anläßlich der Wiedereinfuhr bei der Zollstätte, die ihn ausgestellt hat, nicht vor gewiesen wird.

In gleicher Weise ist andererseits für Gegenstände, welche an Ausstellungen in der Schweiz bestimmt sind, behufs zollfreier Einfuhr, die 'Freipaßabfertigung zu verlangen. Für die Wiederausfuhr muß in diesem Falle, bei Vermeidung der Entrichtung des Eingangszolles, die im Freipaß anberäumte Frist eingehalten werden, Verlagerung derselben vorbehalten, wenn das Gesuch hiefür vor Ablauf des Freipasses gestellt wird.

Hat in Folge Außerachtlassung vorerwähnter Vorschriften die Einfuhrverzollung stattgefunden, so bleibt der Zoll verfallen, und es können nachträgliche Reklamationen resp. Zollrückvergüiungsbegehren keine Berücksichtigung finden.

B e r n , den 23. März 1885.

Eidg. Oberzolldirektion.

Eeproduzirt im August 1885.

775 Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und portofrei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren Namen, und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt, Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Briefträger in Moudon (Waadt).

2) n n Yverdon ,, 3) ,, . Gully ,,

j Anmeldung bis zum 21. August !> 1885 bei der Kreispostdirektion in J Lausanne.

4) Zwei Briefträger in Binningen (Basel-i Anmeldung bis zum 21. August Landschaft).

l 1335 bei df£. Kreispostdirektion ö) Postkommis in Ölten.

j in Basel.

6) Postablagehalter und Briefträger in Silenen (Uri). Anmeldung bis zum 21. August 1885 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

7) Postkommis in Zürich. Anmeldung bis zum 21. August 1885 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

8) Postkommis in Rorschach.

\ Anmeldung bis zum 21. August 9) PosthalterinLanggassebeiSt.Gallen. 1885 bei der Kreispostdirektion in 10) Briefträger in Degersheim (St. Gallen), j St Gallen.

11) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Thalkirch (Graubünden).

12) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Ober-Tschappina (Graub).

Anmeldung bis zum 21. August 1885 bei der Kreispostdirektion in Chur.

13) Ausläufer des Telegraphenbüreau Lausanne. Jahresgehalt Fr. 480, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 19. August 1885 beim Chef des Telegraphenbüreau Lausanne.

14) Telegraphist in Frutigen (Bern). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 19. August 1885 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

15) Telegraphist in Ragaz. Gehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873.

Anmeldung bis zum 26. August 1885 bei der Telegraphen Inspektion in St. Gallen

1) Briefträger in Vieh (Waadt).

2) ,, ,, La Plaine (Genf).

3) Postkommis in Genf.

Anmeldung bis zum 14. August l 1885 bei der Kreispostdirektion in J Genf-

776 4) Postkommis in Sissach (Basel-Landschaft). Anmeldung bis znm 14. August 1885 bei der Kreispostdirektion in Basel.

5) Briefträger in Gersau (Schwyz). Anmeldung bis zum 14. August 1885 bei der TIreis'postdirektion in Lnzern.

6) Postbüreaudiener in Grlarus. Anmeldung bis zum 14. August 1885 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

7) Büreaudiener beim Hauptpostbüreau Chnr. Anmeldung bis zum 14. August 1885 bei der Kreispostdirektion in Chnr.

8) Büreaudiener des Telegraphenbüreau Genf. Jahresbesoldung Fr. 1200 Anmeldung bis znm 12. August 1885 beim Chef des Telegraphenbüreau in Genf.

9) Telegraphist in Eüschegg (Bern). Jahresbesoldung Ifi. 200, nebst De peschenprovision. Anmeldung bis zum 19. August 1885 bei der Telegraphenmspektion in Bern.

10) Telegraphist in Brusio (Graubünden). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 12. August 1885 bei der Telegrapheninspektion in Chur.

11) Telegraphist in Eolle (Waadt). Jahresbesoldung Fr. 300, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 12. August 1885 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

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08.08.1885

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