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Inserate.

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines a d m i n i s t r a t i v e n I n s p e k t o r s des s c h w e i z e r i schen E i s e n b a h n d e p a r t e m e n t s ist in Folge Ablebens des bisherigen Inhabers neu zu besetzen.

Anmeldungen auf diese Stelle, mit welcher ein Jahresgehalt von Fr. 8000 verbunden ist, können bis am 20. März d. «f. dem unterzeichneten Departement eingereicht werden.

B e r n , den 25. Februar 1885.

Schweiz. Post- und Eis< nbahndepartement : Eisenbahnab theilung.

Ausschreibung.

In Folge Todesfall ist die Stelle eines Garderobie rs b e i m N a t i o n a l r a t h e zu besetzen. Anmeldungen sind bis und mit 3. März schriftlich bei unterzeichneter Amtsstelle einzureichen, wo auch das Pflichtenheft eingesehen werden kann.

B e r n , den 25. Februar 1885.

Schweiz. Bundeskanzler

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Bekanntmachung.

Hans Widmer-3Intti.r in Köllikm (Aartrau) hat als Untera^ent der Auswanderungstirma W. Breuckmann, jr., in Btisel zu fungiren aufgehört.

B e r n , den 25. Februar 1885.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartcment : II. Abtheihmg : Autnvandenmgsivescn.

Ausschreibung zur

Stellviiig- VOM jMEilitsii'pferdoii.

Der Waffenplatz Thuti bedarf: I. Für die erste Artillerieschule auf 18. April ca. 80 Reit- xind auf 16. März 106 Zugpferde bis 10. Juni.

II. Für die Gehirgs-Artillerieschule auf 22. Mai ca. 24 Reit- und auf 20. .Juni 6 Zugpferde bis 13. Juli.

III. Für eine Landwehrbatterie auf 10. Juni o,a. 60 Zugpferde bis 17. Juni IV. Für die Positionsschule auf 10. Juni ca. 6 Zog- und auf 27. Juni 44 Zugpferde bis 13. Juli.

V. Für die zweite Rekrutenschule auf 17. Juni ca. 70 Reit- und auf 15. Juli 98 Zugpferde bis 11. August, VI. Für das Trambataillon III, 2. Abtheilung, auf 1. August ca. 110 Reitund Zugpferde bis 14. August.

VII. Für Divisionspark 111 auf 11. August ca. 106 Reit- und Zugpferde bis 29. August.

Vili. Für Batterien der V. Division auf 29. August ca. 180 Reit- und Zugpferde bis 18. September.

IX. Für Batterien der III. Division auf 5. September eine größere Anzahl Reit- und Zugpferde bis 24. September.

X. Für die Armee-Trainschule auf 25. September und 19. Oktober eine größere Anzahl Reit- und Zugpferde bis 5. November.

Der Annahme der nöthigen Miethpt'erde liegt das im letzten Jahr bestandene Regulativ für Miethang von Dienstpferden zu Grunde.

Als Miethgeld für Schulpferde I. Annahme wird in Aassicht gestellt Fr. 2. 20 per Tag: als Miethgeld für Schulpferde II. Annahme wird in Aussicht gestellt Fr. 2. 60 per Tag,

443 in der Meinung, daß diese Pferde unter dun gleichen Bedingungen au den nachherigen Wiederholungskursen Theil zu nehmen habiin und die Lieferanten sich anheischig macheu, für ein Schulpferd für die Berbstübnngen ein bis zwei weitere Pferde zu einer Tagesentschädiguug bis auf Fr. Bl/i zu liefern.

Pferdebesitzer, die zur theilweisen oder ganzen S;ellung dieses Pferdebedarfs geneigt sind, wollen sich bis zum 7. März an's Kriegskommissariat in Thun oder das Oberkriegskommissariat in Bern werden.

B e r n , den 23. Februar 1885.

Das eilig. Ober-Kriegskoiniuissariat.

Ediktalvorladung.

mit Hinterlassung eines Nachlasses von c Betreffend die Erben der 4. Klasse, d. h. die Nachkommen des ergiht sich aus dem oberkeitliuheu Stammbuche soviel: Weitere Angaben fehlen.

Nachkommen dieser Ehe sind die in Amerika sich

Da unbekannt ist, ob von vorbenannten Personen Nachkommen vorhanden sind, welche zum Nachlasse der gedachten nebst bekannten Erben, erbberechtigt wären, so ergeht anmit gemäß § 210 d. b.

G. B. an die allfällig erbberechtigten Nachkommen die peremptorische Aufforderung, sich bis 31. Juli 1885 bei der Gerichtskanzlei des Kantons Unterwaiden n. d. W. in der Schweiz anzumelden, ansonster die betreffende Verlassenschaft unter die übrigen Erben vertheilt wird.

So geschehen, S t a n s , den 23. Februar 1885.

Für die C erichtskommission, Der Präsident: (sig.) C unst. Odermatt.

Der Gerichtsschreiber: I. Wyrsch.

444 .

Technikum des Kantons Zürich in Winterthur.

Instruktionskurs für Zeichnungslehrer an gewerblichen Fortbildungsschulen.

Der Kauton Zürich veranstaltet mit Bundessubvention im kommenden Sommersemester (20. April bis 15. August) am Technikum einen Kurs zur Heranbildung von Lehrern an gewerblichen Fortbildungsschulen.

Das Programm des Kurses kann bei der Direktion des Technikums bezogen werden.

Schriftliche Anmeldungen werden bis spätestens 31. März d. J. von derselben Stelle entgegengenommen.

Stellen-Ausschreibung.

Die infolge Beförderung des bisherigen Inhabers vakant gewordene Stelle eines K a n z l i s t e n der B u n d e s k a n z l e r wird hiermit zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die Anforderungen, die man an den Bewerber stellt, sind: Eine gute, allgemeine Bildung und die Kenntniß der drei Landessprachen, insbesondere auch des Italienischen. Juristische Kenntnisse sind erwünscht.

Die Besoldung beträgt gegenwärtig Fr. 3200 im Maximum, jedoch könnte, je nach Umständen, mit der Stelle diejenige eines Uebersetzers ins Italienische -- mit entsprechender Besoldungszulage -- verbunden werden.

Anmeldungen sind, nebst Studien- und Leumundszeugnissen und einer autobiographischen Notiz, bis und mit 14. März nächsthin der Bundeskanzle i einzureichen.

B e r n , den 20. Februar 1885.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

. 445

Bekanntmachung.

Infolge der fortwährend einlangenden, zahlreichen Reklamationen, den Zollbezug auf Postsendungen betreffend, sieht sich die unterzeichnete Direktion veranlaßt, dem Publikum neuerdings in Erinnerung zu bringen, daß die gesetzliche Vorschrift, w o n a c h in den Z o l l d e k l a r a t i o n e n d i e I n h a l t s b e z e i c h n u n g der tarifgem ä ß e n B e n e n n u n g a n z u p a s s e n ist, xuch auf die Postsendungen Anwendung findet.

Beim Waarenbezug aus dem Auslande empfiehlt es sich daher, den Absender hinsichtlich der abzugebenden Inhaltserklärung jeweilen entsprechend zu instruiren, ansonst im Falle ungenügender oder zweideutiger Deklaration nach den Bestimmungen von Art. 15 und 16 des Zollgesetzes verfahren wird, die folgendermaßen lauten: ,,Art. 15. Grüter, welche auf eine zweideutige Weise angegeben oder bezeichnet werden, unterliegen der höchsten Gebühr, die ihnen nach Maßgabe ihrer Art auferlegt werden kann."

,,Art. 16. Wenn Waaren verschiedener Art, welche verschiedene Gebühren zu bezahlen hätten, mil einander zusammen verpackt sind, und es erfolgt nicht eine genügende Angabe über die Menge jeder einzelnen Waare, so ist das ganze Frachtstück mit derjenigen Gebühr zu belegen, welche es bezahlen müßte, wenn es nur von der in demselben am höchsten zu belegenden Waare enthielte."

B e r n , den 12. Februar 1885.

Eidg, Oberzolldirektion.

Schweizerische Nordostbahn.

Zum Gütertarif Basel S. C. B.-Ostschweiz vom 1. Oktober 1883 tritt auf 1. März nächsthin ein III. Nachtrag in Kraft, enthaltend veränderte Taxen für Romanshorn transit, Friedrichshafen, Lindau, Bregenz, Buchs transit und St. Margrethen transit, sowie Berichtigungen in die Taxen für die Stationen der Tößthalbahn.

Derselbe kann bei unsern Dienststellen unentgeltlich bezogen werden.

Z ü r i c h , den 19. Februar 1885.

Bundesblatt. 37. Jahrg. Bd. I.

32

446

Mit Bezugnahme auf unsere Publikation vom 23. Januar d. J. bringen wir zur Kenntniß, daß die Bestimmungen des darin erwähnten X, Nachtrags zu den Tarifvorschriften und der Waarenklassifikation vom 1. Juni 1872, betreffend die Minimaltaxe, das Minimalgewicht, die Gewichtsaufrundung und die Tarifirung von Sendungen unter 25 kg. Gewicht, auch für denjenigen Verkehr Anwendung finden, welcher auf Grund des kombinirten Tarifs Genf transit - Aarau transit - Ostschweiz vom 1. März 1876, ferner des Tarifs Delle transit, Verrières transit und Genf transit- Schaffhausen, Singen, Konstanz, Romanshorn transit etc., vom 1. Juli 1882, bezw. der Nachträge zu denselben abgefertigt wird.

Ebenso gelten dieselben auch für Sendungen, für welche die schweizerischen Spezialtarife Nr. l für Bier, Nr. 2 für Konsumtibilien und Nr. 16 für Geld und Edelmetalle Anwendung fiuden.

Die entgegenstehenden Bestimmungen der genannten Tarife treten hiedurch außer Kraft.

Z ü r i c h , den 25. Februar 1885.

Die Direktion.

Südwestdeutsch-schweizerischer Verband.

Mit 1. März d. J. treten für den Güterverkehr zwischen der Badischen Bahn, den Elsaß-Lothringischen Bahnen, der Main-Neckarbahn, den Pfälzischen Bahnen, der Hessischen Ludwigsbahn und den Verwaltungsbezirken der königlich preußischen Eisenbahndirektionen Frankfurt a. M. und Köln (linksrheinisch) einerseits und der Schweizerischen Centralbahn, Emmenthalbahn, Jura-Bern-Luzern-Bahn und den Westschweizerischen Bahnen anderseits direkte Tarife (Heft I, A bis F) in Kraft.

Exemplare derselben können bei den Stationen der betheiligten Bahnen bezogen werden.

Der provisorische Ausnahmetarif für metallurgische Erzeugnisse aus Elsaß-Lothringen, der Pfalz etc. nach einigen Stationer, der Westschweizerischen Bahnen, vom 15. August 1884, fällt gleichzeitig dahin, mit der Maßgabe, daß die Taxen desselben, soweit sie billiger sind als diejenigen der einschlägigen neuen Tarife, noch his 15. April d. J. in Kraft verbleiben.

Z ü r i c h , den 21. Februar 1885.

Namens des südwestdeutsch-schweizerischen Verbandes : Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

447 Gotthardbahn.

Die im schweizerisch-italienischen Gütertarif enthaltenen Bestimmungen über Güter, zu deren Beförderung gekuppelte Wagen erforderlich sind, erleiden vom 1. März nächstkünftig bezüglich der italier ischen Strecken einige Modifikationen, worüber die schweizerisch-italienischen^erbandsstationen Aufschluß ertheilen.

Im gleichen Verkehr treten am 1. März d. J. nacl stehende Aenderungen und Ergänzungen der Waarenklassifikation in Kraft: schweizerische italienische Klassifiliation Kali, schwefelsaures .

2 A21 III 16 19 -- Anilinöl .

.

.

l A B 11 13 -- L u z e r n , den 22. Februar 1885.

Die Direktion,

Jura-Bern-Luzern- Bahn.

Wir bringen anmit zur Kenntniß, daß die in dea Reexpeditionstarifen ab Delle transit und Basel transit, sowie ab Basel Bai. Bahnhof transit, für den Verkehr mit Belgien und Holland, vom 1. Januar 1883, enthaltenen Taxen für K o n o l f i n g e u mit dem 1. Juni d. J. aifgehoben werden und an deren Stelle die entsprechenden Taxen der allgemeinen Tarife ab Delle transit und Basel truten.

B e r n , den 24. Februar 1885.

Laut erhaltenen Mittheilungen wird das neue Taifhef't, enthaltend den allgemeinen lokalen Tarif im helgisch südwestdeutscl en Güterverkehr, erst am 1. April 1. J. in Kraft treten und dem Publikum daher erst gegen Ende März zur Verfügung stehen.

B e r n , den 27. Februar 1885.

Die Direktion.

448

Eminenthai-Bahn.

Für den direkten Güterverkehr zwischen der Etnmenthalbahn einerseits und der Jnra-Bera-Luzern- und Bödeli-Bahn anderseits tritt mit dem künftigen 15. März ein neuer Tarif in Kraft, wodurch der gleichnamige Tarif vom 1. Januar 1883 nehst Nachträgen aufgehoben und ersetzt wird.

Exemplare dieses Tarifs können zum Preise von Fr. 1. 20 auf unsero Stationen bezogen werden.

B u r g d o r f, den 20. Februar 1885.

Der Direktor.

Vereinigte Schwei/erbahnen.

Für den Transport von rohen Steinen in Wagenladungen von 10,000 kg.

für den Kirchenbau in Bütschwyl sind folgende ermäßigte Frachtsätze im Kartirungswege bewilligt worden : ab Wattwyl .

.

. p e r 100 kg.

9 Cts.

,, Ebnat-Kappel .

.

,, ,,. ,, 11 ,, Außerdem wird vom Bezüge der reglementarischen Waaggebühren Umgang genommen.

St. G a l l e n , den 26. Februar 1885.

Die Generaldirektion.

Bekanntmachung.

Da Druckschriften, welche zur Vertheilung an die Mitglieder der Bundesversammlung bestimmt sind, meistens in ungenügender Anzahl eingesandt werden, indem Nachfordernngen, sowie der Bedarf des Archivs etc. unberücksichtigt gelassen werden, so wird wiederholt daran erinnert, daß für solche Schriften eine Auflage von mindestens 250 Exemplaren erforderlich (wo der deutsche und französische Text existirt, 250 deutsche und 150 französische), und daß bei direkter Vertheilung, d. h. ohne die Vermittlung unseres Sekre-

449 tariates für Drucksachen, ein etwelcher Reservevorrath in letzteres eingesandt werden sollte. Besser ist jedoch die Vermittlung durch genanntes Sekretariat.

B e r n , den 22. Dezember 1881.

Die schweiz. Bundeskanzlei.

Reproduzirt im Februar 1885.

Bekanntmachung.

Die K o n k u r r e n z - E n t w ü r f e f ü r d a s e i d g . P o s t g e b ä u d e in St. Gallen werden vom Sonntag den 22. Februar bis und mit Samstag den 6. März nächsthin täglich von Morgens 9 Uhr bis Abends 4 Uhr im ersten Stock des ehemaligen Spitalgebäudes an der Inselgasse in Bern öffentlich ausgestellt sein.

B e r n , den 20. Februar 1885.

Schweiz. D e p a r t e m e n t des Innern Abtheilung Bau wesen.

Konkurrenz-Ausschreibung,

Gemäß bundesräthlichem Beschlüsse soll zu Beschaffung von Plänen für ein eidg. Parlaments- und ein eidg. Verwaltungsgebäude in Bern unter den schweizerischen und in der Schweiz angesessenen Architekten ein ProjektKonkurs veranstaltet werden, zufolge dessen hiemit zur Betheiligung an demselben eingeladen wird.

Das Nähere geht aus dem bezüglichen Programm, welches vom eidg.

Oberbauinspektorat in Bern gratis bezogen werden kam, hervor. Für allfällige weitere gewünschte Auskunft wolle man sich ebenfalls an genannte Amtsstelle wenden.

B e r n , den 3. Februar 1885.

Schweiz. Departement des I n n e r n : Abtheilung Bauwesen.

450

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h tmd portofrei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein: ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich anheben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) 2) 3) 4)

Postkommis in Genf.

| Anm ei du ng bis zum 13. Miirz Postbüreaudiener in Genf.

\ 1885 bei der Kreispostdirektion Briefträger in Vernex (Genf).

J in Genf Postablagehalter und Briefträger inj Anmeldung bis zum 13. Mars Wynau (Bern).

{ jggg bei der Rreispostdircktion 5) Posthalter in Rüeggisberg (Bern), j in Bern.

6) Zwei Postkommis in Neuenburg.

7) Postpacker m Prnntrut (Bern).

) Anmeldung bis zum 13. Mars \ 1885 bei der Kreispostdu-ektion jn Neueuburg.

8) Postbüreaudiener in Basel. Anmeldung bis zum 13. Mävz 1885 bei der Kreispostdirektion in Basel.

9) Postverwalter in Altdorf.

] ,, Anmeldung bis zum 13. Marx } 1805 Vi der Kreispostdirektion 10) Briefträger in Luzern.

in Lnzern.

11) Posthalter und Briefträger in Unterhallau (Schaffhausen). Anmeldung bis zum 13. März 1885 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

12) Inspektor des 3. Telegraphenkreises in Ölten Besoldung gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Außerhalb der Verwaltung stehende Bewerber haben sich über allgemeine Bildung und technische Befähigung auszuweisen. Anmeldung bis zum 18. März 1885 bei der Telegrapheudirektion in Bern.

13) Telescraphist in Noville (Waadt). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 11. März 1885 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

14) Telegraphist in Altdorf. Jahresbesoldnng Fr. 240, nebst Depescheuprovision. Anmeldung bis zum 18. März 1885 bei der TelegraphenInspektion in Zürich.

15) Telegraphist in Fiesch (Wallis). Jahresbesoldung Fr. 270, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 18. März 1885 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

1) Kontrolew liei der Hauptzollstätte Basel Centralbalin (Wolf) Jahresbesoldung Fr. 3200. Anmeldung bis 2. März 1885 bei der Zolldirektion in Basel.

451 2) Sektionschef-Àdjunkt, eventuell Revisor bei der 3berpostdirektion. Anmeldung bis zum 8. März 1885 bei der Oberpostdirektion in Bern.

3) Postulier und Briefträger in j Anmeldan£ bis zum 6. Mä,, bt. Cergues (Waadt).

1885 bej der Kreispostdirektion in 4) Kondukteur für den Postkreis Genf.) tìenf.

5) Postkommis in Orbe (Waadt).

6) Posthalter in Chexbres (Waadt).

7) Postkommis in Lausanne.

Anmeldmg bis zum 6. März 1885 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

8) Posthalter iu Kenan (Bern).

l Anmeldung bis zum 6. März 9) Postlialter in Boudry (Nenenburg). | 1885 bei der Kreispostdirektion 10) .Postablagehalter und Bote in Epla-l in Neuen bw g.

tures (Neaenburg).

l 11) Briefträger in Liestal (Basel-Landschaft). Anmeldung bis zum 6. März 1885 bei der Kreispostdirektion in Basel.

12) Postkoinmis in Aarau. Anmeldung bis zum 6. Mi.rz 1885 bei der Kreispostdirektion in Aaran.

13) Briefträger in Eüti (Zürich). Anmeldung bis zur. 6. März 1880 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

14) Postpacker und Büreaudiener in Davos-Dörfli (Granbünden). Anmeldung bis zum 6. März 1885 bei der Kreispostdirektion in Chur 15) Zwei Briefkastenleerer in Zürich.

16) Zwei Briefträger und drei Briefträger, Packer und BriefkastenRéorganisation des Bestelldienstes in den Ausgemeinden von leerer in Nenmünster (Zürich).

Zürich.

17) Drei Briefträger und ein Packer und Briefkastenleerer in AnßerAnmelduig bis zum 6. März sihl (Zürich).

1885 bei der Kreispostdirektion 18) Je ein Briefträger iu Fluntern, in Zürich.

Oberstraß und Unterstraß (Zürich).

19) Paketträger in Enge (Zürk'h).

20) Telegraphist in St. Cergues. Jahreshesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 11. März 1885 sei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

21) Telegraphist in Boiidry (Neuenburg). Jahresbes
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1885

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28.02.1885

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441-452

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