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Kreisschreiben des

Bundesrathes an sämmtliche eidgenössische Stände, betreffend die Beiträge an schweizerische H ülfsge seil schatten im Auslande.

(Vom 4. Dezember 1885.)

Getreue, liebe Eidgenossen!

Wir haben die Ehre. Ihnen beigeschlossen die Tabelle") über die Vertheilung des diesjährigen Bundesbeitrages von Fr. 20,000 unter 85 schweizerische Hülfsgesellschaften i Auslande »u übermitteln.

Diese Tabelle enthält außerdem eine Uebersicht der Verthei king des Bundesbeitrages im Jahr 1884 und der kantonalen Beiträge im Jahr 1885. Sie gibt endlich Aufschluß über den Vermögensstand der Gesellschaften am Schlüsse des vorhergehenden und zu Anfang des gegenwärtigen Geschäftsjahres, sowie über die Höhe ihrer Ausgaben im Jahr 1884.

Der schweizerische Wohlthätigkeitsverein in Kharkoff, die schweizerische Gesellschaft ,,Helvetia" in Nürnberg und die schweizerische Hülfsgesellschaft in Regensburg sind dieses Jahr zum ersten Male auf der Kanzlei unseres politischen Departements eingeschrieben worden. Dagegen haben wir den seitweizerischen K l u b in Mailand, welcher eingegangen ist, und den schweizerischen Wohl thätigkeitsverein in Paterson, dessen Einrichtung derjenigen der übrigen Hülfsgesellschaften nicht entspricht, aus dem Verzeichniß gestrichen.

*) Siehe Beilage ,,Repartitionstabelle" zur heutigen Nummer des Bundesblattes.

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Das Repartitionstableau umfaßt 101 Vereine (100 im Jahre 1884). Das gesammte Gesellschaftskapital der letztem beläuft sich auf Fr. 1,639,908. 94 (im Jahr 1884 auf Fr. 1,311,978. 22), und ihre Ausgaben betrugen für 1884 Fr. 475,926 37 (im Jahr 1883 Fr. 441,272. 44) Bei Vereinen von nicht ausschließlich schweizerischem Charakter haben wir, wie bisanhin, auf Anführung des Gesellschaftsvermögens und der Ausgaben verzichtet. Sonach geben die drei ersten Zahlenkolonnen ziemlich genau den Betrag des Gesellschaftskapitals und der Ausgaben der schweizerischen Wohlthätigkeitsveveiue im Auslande an.

Einer Gesellschaft, welche uns über das Jahr 1884 einen sehr mangelhaften Bericht einsandte, haben wir deshalb für dieses Jahr den Beitrag entzogen. Die Beiträge für drei andere Vereine, deren allgemeine Vcrwaltungskosten oder Einnahmen zum Gesammtbetrag der verabfolgten Unterstützungen in keinem Verhältnisse stehen, haben wir um je Fr. 50 herabgesetzt. In gleicher Weise sind wir gegenüber einem andern Schweizerverein mit Rücksicht auf dessen besonders günstige finanzielle Verhältnisse verfahren. Wir waren endlich in der Lage, den Betrag der außerordentlichen Subsidien, welche letztes Jahr in Folge der Cholera-Epidemie mehreren Gesellschaften gewährt werden mußten, entsprechend zu reduziren.

Auch dieses Jahr sind von allen Kantonen Beiträge eingegangen, und wenn auch zu bedauern ist, daß dieselben die Höhe der vorjährigen nicht erreicht haben (Fr. 21,340 im Jahr 1885 gegenüber Fr. 21,690 im Jahr 1884), so wollen wir doch nicht unterlassen, Ihnen hiemit im Namen der bedachten Gesellschaften unsern besten Dank auszusprechen.

Endlich ist noch beizufügen, daß wir, laut Anmerkung am Fuße der Tabelle, die Summe von Fr. 700, welche die Regierungen von vier Kantonen zu unserer Verfügung stellten, ohne die nähere Verwendung selbst zu bestimmen, von uns aus unter eine Anzahl Gesellschaften vertheilt haben, für welche eine größere Subvention, als diejenige, welche wir ihnen aus dein Bimdesbeitrag zuwenden konnten, uns angezeigt schien. Im wohlverstandenen Interesse der Wohlthätigkeitsvereine und einer möglichst gerechten Vei-theilung sowohl dei- kantonalen als der Bundesbeiträge würden wir es begrüßen, wenn sätmntliche Kantonsregierungen jenes Beispiel nachahmten und künftighin es uns überließen, die Vertheilung ihrer Subsidien vorzunehmen, oder wenn sie sich lediglich darauf beschränken wollten, die Gesellschaften zu bezeichnen, welche be-

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dacht werden sollen, ohne den Betrag der einer jeden derselben zu verabfolgenden Subvention zu bestimmen.

Indem wir Ihnen unsern warmen Dank für das erneuern, was Sie auch dieses Jahr wieder zu Gunsten der schweizerischen Hülfsvereine im Auslande gethan haben, benutzen wir gerne den Anlaß, Sie, getreue, liebe Eidgenossen, sammt uns in Gottes Machtschutz zu empfehlen.

B e r n , den 4. Dezember

1885.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident:

Schenk.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft.

Ringier.

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Kreisschreiben des Bundesrathes an sämmtliche eidgenössische Stände, betreffend die Beiträge an schweizerische Hülfsgesellschaften im Auslande. (Vom 4. Dezember 1885.)

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12.12.1885

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