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Inserate.

Ausschreibung.

Die Lieferung von 100 eisernen Bettstellen mit hölzernen Seitenwänden: fUr die eidg. Kaserne In Herisau wird hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

0 Die Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift: ,,Angebot für Kasernematerial " bis 26. September nächsthin dem Oberkriegskommissariat, franko einzusenden.

Muster-Bettstellen können in den Kasernen von Thun, Bern, Zürich und Herisau besichtigt und die Lieferungsbedingungen auf dem eidg. Kriegskommissariat in T h u n und auf den Kantons-Kriegskommissariaten in B e r n , Z ü r i c h und T e u f e n , sowie bei unterfertigter Amtsstelle eingesehen werden.

B e r n , den 5. September 1885.

Das eidg. Oberkriegskommissariat.

Bekanntmachung.

Herr Walker-Zehnder in Baden ist als Unteragent der Auswanderungsagentur A. Zwilchenbart in Basel gestrichen worden.

B e r n , den 7. September 1885.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement: II. Abtheilung : Auswanderungswesen

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Verpfändung einer Eisenbahn.

Mit Eingabe vom 2. Juli d. J. sucht die aargauisch-luzernische Seethalbahn beim Bundesrath die Bewilligung nach zur Bestellung eines Pfandrechts auf ihre Bahn für ein Anleihen von Fr. 650.000, das in erster Linie zur Erstellung der Zweiglinie von Beinwyl nach Reinach und iu zweiter Linie für Deckung verschiedener schwebender Schuldverpflichtungen, sowie für Anlage eines Betriebsfonds und eines Theils des Reservefonds dienen soll.

Das Pfandrecht erstreckt sich auf die in Betrieb stehende Linie Lenzburg-Emmenbrücke und umfaßt den Bahnkörper als solchen nur insoweit, als nicht die Staatsstraße als solcher benutzt wird. Soweit letzteres der Fall ist, hildet Gegenstand des zu bestellenden Pfandrechtes außer den Oberbaueinrichtungen lediglich die Benutzung der Staatsstraßen für die Bahnanlage, wie solche durch die kantonalen Konzessionen gestattet wurde. Im Uebrigen ist für den Umfang des Pfandrechts Art. 9 des Eisenbahnverpfändungsgesetzes vom 24. Juni 1874 maßgebend.

Nach Mitgabe von Art. 2 des gleichen Gesetzes wird das Pfandbestellungsbegehren der aargauisch-luzernischen Seethalbahn hiemit bekannt gemacht, unter gleichzeitiger Ansetzung einer mit dem 30. dieses Monats anslaufenden Frist zur Einreichung allfälliger Einsprachen bei dem Bundesrathe.

B e r n , den 1. September 1885.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Die Bundeskanzlei.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i e h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Einige bisher provisorisch besetzte Gehülfenstellen bei der Zollverwaltung. Anmeldungen sind bis zum 22. September nächsthin der Oberzolldirektion in Bern einzureichen. Die gegenwärtigen provisorischen Inhaber dieser Stellen werden als angemeldet betrachtet.

2) Postablagehalter in Nydeck-Bern. Anmeldung bis zum 25. September 188 & bei der Kreispostdirektion in Bern.

864 3) Briefträger in Romainmôtier (Waadt). Anmeldung bis zum 25. September 1885 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

4) Briefträger in Derendingen (Solothurn). Anmeldung bis zum 25. Sep tember 1885 bei der Kreispostdirektion in Basel.

5) Briefträger in Siebnen (Schwyz). Anmeldung bis zum 18. September 1885 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

6) Zwei Telegraphisten in Basel. Gehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 30. September 1885 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

1) Posthalter und Briefträger in Lenz (Graubünden). Anmeldung bis zum 18. September 1885 bei der Kreispostdirektion in Chur.

2) Telegraphist in Lenz (Graubünden). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 23. September 1885 bei der Telegrapheninspektion in Chur.

3) Telegraphist in Hütten (Zürich). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 16. September 1885 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

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Jahr

1885

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

41

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

12.09.1885

Date Data Seite

862-864

Page Pagina Ref. No

10 012 863

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