Bundesbeschluss über das Immobilienprogramm VBS 2017

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Armeebotschaft 2017 des Bundesrates vom 22. Februar 20172, beschliesst:

Art. 1

Grundsatz

Dem Immobilienprogramm VBS 2017 wird zugestimmt.

Art. 2

Der Ausgabenbremse unterstellter Gesamtkredit

Für die im Anhang verzeichneten Verpflichtungskredite wird ein Gesamtkredit von 461 Millionen Franken bewilligt.

Art. 3

Verschiebungen innerhalb des Gesamtkredits

Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) wird ermächtigt, im Rahmen des Gesamtkredits Verschiebungen vorzunehmen.

1

Mittels Kreditverschiebungen dürfen die Verpflichtungskredite je um höchstens 5 Prozent erhöht werden.

2

Art. 4

Delegation der Spezifikationsbefugnis

Für den Rahmenkredit für das Immobilienprogramm VBS 2017 wird die Spezifikationsbefugnis dem VBS delegiert.

Art. 5

Schlussbestimmung

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

1 2

SR 101 BBl 2017 2761

2016-1896

2819

Immobilienprogramm VBS 2017. BB

BBl 2017

Anhang (Art. 2)

Verzeichnis der Verpflichtungskredite Verpflichtungskredite

Mio. Fr.

Einzeln spezifizierte Verpflichtungskredite

251

­ Emmen, Neubau des Zentrums Luftfahrtsysteme

57

­ Emmen, Zusammenlegung der Wärmeversorgung von Waffenplatz und Flugplatz

18

­ Payerne, Bau des Brandausbildungszentrums Phenix

31

­ Payerne, Sanierung der Flugbetriebsflächen, 2. Etappe

31

­ Härtung der Netzknoten für das Führungsnetz Schweiz, 3. Etappe

27

­ Anbindung von Logistikstandorten an das Führungsnetz Schweiz, 1. Etappe

25

­ Luftwaffenstützpunkt, Härtung des Netzknotens und Sanierung der Haustechnik

19

­ Raum Wallis, Sanierung und Härtung der Telekommunikationsanlage

16

­ Anmiete von Immobilien in Epeisses und Aire-la-Ville (GE)

27

Rahmenkredit ­ Rahmenkredit für das Immobilienprogramm VBS 2017 Gesamtkredit für das Immobilienprogramm VBS 2017

2820

210 210 461