Bundesbeschluss über das Immobilienprogramm VBS 2017
Entwurf
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Armeebotschaft 2017 des Bundesrates vom 22. Februar 20172, beschliesst:
Art. 1
Grundsatz
Dem Immobilienprogramm VBS 2017 wird zugestimmt.
Art. 2
Der Ausgabenbremse unterstellter Gesamtkredit
Für die im Anhang verzeichneten Verpflichtungskredite wird ein Gesamtkredit von 461 Millionen Franken bewilligt.
Art. 3
Verschiebungen innerhalb des Gesamtkredits
Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) wird ermächtigt, im Rahmen des Gesamtkredits Verschiebungen vorzunehmen.
1
Mittels Kreditverschiebungen dürfen die Verpflichtungskredite je um höchstens 5 Prozent erhöht werden.
2
Art. 4
Delegation der Spezifikationsbefugnis
Für den Rahmenkredit für das Immobilienprogramm VBS 2017 wird die Spezifikationsbefugnis dem VBS delegiert.
Art. 5
Schlussbestimmung
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
1 2
SR 101 BBl 2017 2761
2016-1896
2819
Immobilienprogramm VBS 2017. BB
BBl 2017
Anhang (Art. 2)
Verzeichnis der Verpflichtungskredite Verpflichtungskredite
Mio. Fr.
Einzeln spezifizierte Verpflichtungskredite
251
Emmen, Neubau des Zentrums Luftfahrtsysteme
57
Emmen, Zusammenlegung der Wärmeversorgung von Waffenplatz und Flugplatz
18
Payerne, Bau des Brandausbildungszentrums Phenix
31
Payerne, Sanierung der Flugbetriebsflächen, 2. Etappe
31
Härtung der Netzknoten für das Führungsnetz Schweiz, 3. Etappe
27
Anbindung von Logistikstandorten an das Führungsnetz Schweiz, 1. Etappe
25
Luftwaffenstützpunkt, Härtung des Netzknotens und Sanierung der Haustechnik
19
Raum Wallis, Sanierung und Härtung der Telekommunikationsanlage
16
Anmiete von Immobilien in Epeisses und Aire-la-Ville (GE)
27
Rahmenkredit Rahmenkredit für das Immobilienprogramm VBS 2017 Gesamtkredit für das Immobilienprogramm VBS 2017
2820
210 210 461