Konzept für den Gütertransport auf der Schiene Anhörung der Kantone und Gemeinden sowie öffentliche Mitwirkung gemäss Artikel 19 der Raumplanungsverordnung Mit dem Konzept für den Gütertransport auf der Schiene legt der Bundesrat gemäss Artikel 3 des Bundesgesetzes über den Gütertransport durch Bahn- und Schifffahrtsunternehmen die Grundlagen für die Entwicklung verschiedener Anlagenkategorien des Schienengüterverkehrs fest.

Mit dem Instrument des Konzepts nach Artikel 13 des Bundesgesetzes über die Raumplanung erarbeitet der Bund Grundlagen, um seine raumwirksamen Aufgaben zu erfüllen. Dieses neu erstellte Konzept legt die Position des Bundes mit Blick auf die langfristige Ausrichtung der Planung von Anlagen des Schienengüterverkehrs fest und beschreibt, wie die Kantone die Bundesinteressen bei der Planung dieser Anlagen wahrnehmen sollen. Zudem formuliert das Konzept Grundsätze zur Priorisierung des Mitteleinsatzes des Bundes für die Anlagen des Schienengüterverkehrs.

Von besonderer Bedeutung ist die Abstimmung mit der Planung des Ausbaus und des Erhalts der Bahninfrastruktur sowie mit den Instrumenten zur Finanzierung der Bahninfrastruktur. Der Bund erhöht damit die Planungssicherheit für heutige und zukünftige Eigentümer und Betreiber von Anlagen sowie für die verschiedenen Akteure im Schienengüterverkehr, die die Anlagen direkt oder indirekt in Anspruch nehmen.

Die Unterlagen können bezogen werden über die Internetadresse: www.bav.admin.ch / Aktuell / Vernehmlassungen / Konsultationen des BAV.

Auf Voranmeldung können sie auch beim Bundesamt für Verkehr, Mühlestrasse 6, 3063 Ittigen eingesehen werden.

Auskünfte erteilen: Nicolas Schmidt Tel.: 058 462 50 54

nicolas.schmidt@bav.admin.ch

Laëtitia Béziane

laetitia.beziane@are.admin.ch

Tel.: 058 465 07 49

Eingaben sind spätestens bis am 7. Juli 2017 in elektronischer Form an folgende E-Mail-Adresse zu senden: finanzierung@bav.admin.ch.

19. April 2017

2017-0917

Bundesamt für Verkehr Bundesamt für Raumentwicklung

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