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Inserate.

Bekanntmachung.

Es wird hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Abonnementspreis für das schweizerische Bundesblatt auch für das Jahr 1885 bloß Fr. 4 beträgt, mit Inbegriff der portofreien Zusendung im ganzen Umfange der Schweiz.

Das Bundesblatt wird enthalten: Die zur Veröffentlichung sich eignenden Verhandlungen des Bundesrathes; alle Botschaften und Berichte des Bundesrathes an die Bundesversammlung, sammt Beschluß- und Gesetzentwürfen ; gewisse Beschlüsse der Räthe, und Schlußnahmen des Bundesrathes über Sachen, welche nicht von allgemeiner Bedeutung sind; Auszüge aus den Verhandlungen der Bundesversammlung und Berichte ihrer Kommissionen; die Uebersichten der monatlichen Einnahmen der Zollverwaltung im Laufe eines Monats, verglichen mit dem Vorjahre ; ferner das Viehseuchenbülletin ; Ausschreibungen von Stellen und von Lieferungen an eidg.

Departemente; die Uebersicht der Eisenbahnzüge und Verspätungen ; Anzeigen von Eisenbahndirektionen über Tarife, Verpfändungen etc. ; endlich Anzeigen von eidgenössischen und kantonalen Behörden, und nicht selten auch von auswärtigen Staaten.

Dem Bundesblatte werden auch in Zukunft heigegeben: Die neu erscheinenden ßundesgesetze und Verordnungen, die Bundesbeschlüsse, welche die Eisenbahnen nicht betreffen; die mit dem Auslande abgeschlossenen Verträge; die jährliche eidgenössische Staatsrechnung, und die in den drei Landessprachen verfaßte Uebersicht der im Zeitraum eines Jahres in der Schweiz ein-, aus- und durchgeführten zollpflichtigen Waaren; die Uebersicht der Bundesbeiträge an schweizerische Gesellschaften im Auslande, und das Tableau über die Auswanderung von Schweizern nach überseeischen Ländern etc.

Bestellungen auf das Bundesblatt können jederzeit, aber nur für ein ganzes Jahr, bei allen schweizerischen Postämtern gemacht werden, und es sind diese letztern verpflichtet, die Jahres-Abonnemente anzunehmen, wann es sein mag. Die im Laufe des Jahres schon herausgekommenen Nummern werden den Abonnenten immer

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und beförderlich nachgeliefert. Die alten Abonnemente müssen aber am Schluße eines Jahres oder gleich im Anfang des neuen Jahres erneuert werden, da das Bundesblatl nur auf bestimmte Bestellung hin versandt wird. a Ausgenommen sind Abonnemente, die ausdrücklich nicht bloß auf ein Jahr, sondern fest genommen werden.

Ganze Jahrgänge des Bundesblattes, sowie einzelne Nummern desselben, können stets von der Expedition des Bundesblattes bezogen werden, den Bogen à 20 Rappen ; hingegen hat man sich für geschlossene Gesetzbände an das Sekretariat für Drucksachen der Bundeskanzlei zu wenden.

Alle Reklamationen in Betreff des Bundesblattes müssen io erster Linie bei den betreffenden Postbllreaux, in zweiter Linie bei der Expedition des Bundesblattes in Bern, und nur ausnahmsweise beim Sekretariat für Drucksachen der Bundeskanzlei gemacht werden, und zwar haben die Reklamationen am besten sofort, spätestens aber inner drei Monaten, vom Erscheinen der betreffenden Bundesblattnummer oder des betreffenden Gesetzbogens an gerechnet, zu geschehen. Nach Verfluß von drei Monaten wird per. Bögen 20 Rappen verlangt.

B e r n , im Dezember 1884.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Publication.

Le Consul Général de S. M. le Eoi des Pays-Bas en Suisse, par la présente, fait savoir à tous les ressortissants Néerlandais, domiciliés ou résidants dans les divers cantons de la Suisse, que la proclamation solennelle de l'article 198, modifiée, de la loi fondamentale au sujet d'un changement dans l'ordre de la succession du trône pendant la durée d'une régence, a eu lieu dans tontes les communes des Pays-Bas, le 27 Décembre d., a la teneur de la Publication royale du 5 Décembre 1884.

En conséquence de quoi le changement du dit article 198 doit être considéré comme ayant la même vigueur que les autres dispositions de la loi fondamentale et former avec celles-là la loi fondamentale du royaume des Pays-Bas.

Enge près Zurich, le 30 décembre 1884.

Le Consul général: B. L. ~Ver>vey.

Stellen-Ausschreibungen.

Infolge Ablaufs der Amtsdauer auf 31. März 1885 werden die Stellen der sämmtlichen Beamten des eidg. Departements des Innern, sowie der Bundeskanzlei, hiemit zur Bewerbung ausgeschrieben. Ausgenommen hievon ist die Stelle des 1. Sekretärs des Departements des Innern, deren Ausschreibung wegen Ablebens dés bisherigen Inhabers bereits im Bundesblatt vom 20. und 27. Dezember abbin stattgefunden hat.

Die bisherigen Inhaber der betreffenden Stellen werden ohne weitere Eingabe als angemeldet betrachtet. Andere Bewerber haben ihre Anmeldung schriftlich und mit den nöthigen Befähigungsausweisen begleitet bis zum 1. Februar nächsthin dem Departement des Innern, beziehungsweise der Bundeskanzlei, einzureichen.

B e r n , den 27. Dezember 1884.

Eidg. Departement des Innern.

Stellen-Ausschreibungen.

Infolge Ablaufes der Amtsdauer auf 3l. März nächsthin werden die Stellen der sämmtlichen Beamten der schweizerischen Militärverwaltung, inklusive Instruktoren der verschiedenen Waffen, zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die bisherigen Beamten werden ohne weitere Eingabe als angemeldet betrachtet. Andere Bewerber haben ihre Anmeldung schriftlieh und in Beleit der nöthigen Ausweise über Befähigung bis längstens den 18. Januar 885 dem unterzeichneten Departement einzureichen.

B e r n , den 30. Dezember 1884.

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Schweiz. Militärdepartement.

Stellen-Ausschreibungen.

Wegen Ablaufs der Amtsdauer mit dem 31. März nächsthin werden die Stellen der Beamten der Eisenbahnabtheilung des Post- und Eisenbahndepartements zu freier Bewerbung ausgeschrieben.

10 Die bisherigen Beamten werden ohne Weiteres als angemeldet betrachtet.

Andere Bewerber haben ihre Anmeldungen schriftlich und mit allfälligen Zeugnissen versehen, bis am 17. Januar 1885 dem diesseitigen Departement einzusenden.

B e r n , den 26. Dezember 1884.

Schweiz. Post- und Eisenbahndepartement: Eisenbahnabtheilung.

Stellen-Ausschreibung.

Auf der eidg Finanzkontrole ist die Stelle eines Revisors, eventuell auch diejenige eines Revisionsgehülfen, neu zu besetzen.

Es wird Kenntniß der deutschen und französischen Sprache und namentlich für letztere Stelle eine saubere, geläufige Handschrift verlangt.

Die Besoldung beträgt: für den Revisor .

. Fr. 3500 bis Fr. 4000 ,, ,, Revisionsgehülfen ,, 2400 ,, ,, 3200.

Bewerber wollen ihre Anmeldungen unter Beifügung ihrer Zeugnisse his zum 10. Januar 1885 dem unterzeichneten Departemente franko einreichen.

B e r n , den 22. Dezember 1884.

Eidg. Finanzdepartement.

Eidgenössisches Polytechnikum in Zürich.

Die erledigte Lehrstelle für allgemeine Chemie, verladen mit der Leitung des chemisch-analytischen Laboratoriums am eidgenössischen Polytechnikum wird hiemit zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.

Aspiranten auf dieselbe wollen ihre Anmeldungen unter Beilegung von Zeugnissen und allfälligen wissenschaftlichen Arbeiten, sowie eines curiculum vitae bis 10. Januar 1885 an den Unterzeichneten .einsenden, der auf Verlangen über die Anstellungs- und Besoldungsverhältnisse nähere Auskunft ertheilen wird.

Z ü r i c h , den 16. Dezember 1884.

Der Präsident des Schweiz. Schulrathes: C. Kappeier.

11 Stellen-Ausschreibungen.

Wegen Ablaufs der Amtsdauer auf 31. März 1885 werden die Stellen der sämmtlichen Beamten der Postverwaltung zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die bisherigen Beamten werden ohne weitere Eingabe als angemeldet betrachtet. Andere Bewerber haben ihre Anmeldungen schriftlich, frankirt, mit der Alters- und Heimatsangabe und den nöthigen Zeugnissen begleitet, einzureichen : a. für die Stelle des Oberpostdirektors bis spätestens den 10. Januar 1885, dem Post- und Eisenbahndepartement (Postabtheilung) ; b. für die Stellen der übrigen Beamten der Oberpostdirektion, sowie der Kreispostdirektoren, bis zum 17. Januar 1885, der Oberpostdirektion; c. für alle andern Beamtenstellen der Postverwaltung bis längstens Ende Januar 1885, der betreffenden Kreispostdirektion Die Behörden, welchen die Anmeldungen einzusenden sind, ertheilen auf Verlangen Auskunft über P fliehten und Besoldung der betreuenden Stellen.

B e r n , den 26. Dezember 1884.

Die Oberpostdirektion.

Bekanntmachung.

Es haben als Auswanderungs-Unteragenten zu fungiren aufgehört: Von der Firma Ph. Rommel té Cie. in Basel : Adolf Reichen in Frutigen (Bern).

Joseph Burch in Samen.

Bernhard Widmer in Brittnau, Von der Firma Wirth-Herzog in Aarau: Rudolf Werdenberg in Basel.

Martin Biser in Schwyz.

B e r n , den 31. Dezember 1884.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

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Konkurrenz-Ausschreibung.

Die Lieferung von zwei eisernen Pulverwalzenpressen gleicher Konstruktion und Größe, im ungefähren Gewichte von je 4500 Kilogramm wird hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Ein Plan der Maschine, sowie die Lieferungsbedingungen sind einzusehen auf dem Bureau der unterzeichneten Amtsstelle, welcher schriftliche Angebote bis am 15. J a n u a r n ä c h s t h i n eingereicht werden müssen.

B e r n , den 26. Dezember 1884.

Eidg. Pulververwaltung.

Lieferungs-Ausschreibung.

Es wird hiemit die Lieferung der Doklarationsformulare und der Anschreibeblätter für die Waarenstatistik zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Der jährliche Bedarf an Deklarationsformnlaren beträgt muthmaßlich circa 1,800,000 Exemplare, vertheit auf 22 verschiedene Formulare. Derjenige an Anschreibeblättern beträgt muthmaßlich circa 200,000 Exemplare, vertheilt anf sechs verschiedene Formulare.

Inländische Buchdruckereien, welche gesonnen sind, sich um diese Lieferung zu bewerben, werden hiermit eingeladen, ihre Angebote in frankirten Briefen und mit der Aufschrift ,,Formular-Lieferung" bis und mit dem 20. Januar nächsthin der Schweiz. Oberzolldirektion einzureichen.

Die Angebote sind für die gesammte Lieferung zu] stellen.

Muster sämmtlicher Formulare, sowie die Lieferungsbedingungen, können bei der Oberzolldirektion in Bern oder bei den Zollgebietsdirektionen in Basel, Schaffhausen, Chur, Lugano, Lausanne nnd Genf bezogen werden.

B e r n , den 26. Dezember 1884.

Eidg. Oberzolldirektion.

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Schweizerische Nordostbahn.

Auf 10. Januar nächstkünftig treten in Ergänzung beziehungsweise Aendernng des Ansnahmetarifs Nr. I für Zucker in Broden im württembergischschweizerischen Verkehr folgende neue Taxen in Kraft: .

Genf loco.

Weinfelden.

Wagenladungen von 10,000 Kilogramm Centimes per 100 Kilogramm.

Altshausen .

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383 110 ßöblingen .

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428 184 Heilbronn .

.

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430 230 Stuttgart .

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441 199 Z ü r i c h , den 30. Dezember 1884.

Die Direktion.

Schweizerische Nordostbahn.

Vom 1. Januar 1885 an finden die in den südwestdeutsch-schweizerischen Gütertarifheften II C und III C vom 1. Oktober, beziehungsweise 1. November dieses Jahres für die Station Biebrich vorgesehenen Taxen des Ausnahmetarifs Nr. 7 für Cément auch auf nachbezeichnete Düngemittel, in Wagenladungen von 10,000 kg. oder hiefür zahlend, Anwendung : Chili-Salneter, Natron-Salpeter, Guano aller Art, Kainit, salzsanres Kali (Chlor-Kalium), Kalidünger, Knochenmehl und Superphosphat.

Z ü r i c h , den 25. Dezember 1884.

Die Direktion der Schweiz. IVordostbahn, Namens des südwestdeutsch-schweizerischen Verbands.

Schweizerische Centralbahn.

Auf dem Wege der Rückerstattung und gegen Vorlage der Originalfraohtbriefe gewährt die Centralbahn auf dem Transport von 100 Tonnen Eisenmaterial zum Brückenbau ab B a s e l nach L u z e r n die Taxe des Spezialtarif'es III (allgemeiner Tarif). Diese Transporte haben in Ladungen von 10,000 kg. per Wagen à zwei Achsen, von 15,000 kg. in dreiachsigen und von 20,000 kg. in vierachsigen Wagen, oder je für diese Gewichte zahlend, innert Jahresfrist zu erfolgen.

B a s e l , den 29. Dezember 18g4.

Das Direktorium.

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Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Mit dem 1. Januar 1885 tritt ein I. Nachtrag zum Tarif für die direkte Personen- und Gepäckbeförderung zwischen den Stationen der Jura-BernLnzern-Bahn einerseits nnd denjenigen der Westschweizerischen Bahnen, Simplon-Bahn und Bulle-Romont-Bahn anderseits, vom 1. November 1884, in Kraft.

Derselbe enthält einige Berichtigungen der Taxen und Distanzen des Haupttarifes im Verkehr mit Delsberg, Laufen, Malters, Montier nnd St. Immer, worüber die betreffenden Stationen die nöthige Auskunft ertheilen.

B e r n , den 26. Dezember 1884.

Zu den gegenwärtig noch für den Verkehr zwischen der schweizerischen Centralbahn, der Emmenthalbahn und der Jura-Bern-Luzern- und Bödeli-Bahn, einerseits, und den Westschweizerischen und Simplon-Bahnen anderseits, gültigen Transportbestimmungen und Waarenklassifikation vom 1. August 1877, bezw. 15. Oktober 1863 (Ausgabe vom Juli 1881) tritt mit 1. Januar 1885 ein II. Nachtrag in Kraft, enthaltend veränderte Passung der Artikel II, III und IV der Transportbestimmungen (Eilgut, Berechnung der Frachtgelder und Minimaltaxe).

Die wichtigsten Aenderungen beruhen in der Abschaffung des Eilgutzwanges, ferner in der Herabsetzung des Minimalgewichtes auf 20 kg. für Eilgut sowohl als für Frachtgut und schließlieh in der Aufrundung des 20 kg.

übersteigenden Gewichtes von 10 zu 10 kg. (statt wie bisher von 5 zu 5 kg.).

Exemplare des erwähnten Nachtrages können durch Vermittlung unserer Stationen unentgeltlich bezogen werden.

B e r n , den 31. Dezember 1884.

Die Direktion.

Westschweizerische Bahnen nnd Simplonbahn.

Dem Publikum wird bekannt gemacht, daß mit 1. Januar 1885 ein I. Nachtrag zum Spezialtarif Nr. 58 für den Transport von Brennholz in Scheiten, vom 25. April 1884, in Kraft treten wird.

L a u s a n n e , den 31. Dezember 1884. h Die Direktion der Westschweizerischen Bahnen nnd der Simplonbahn.

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Westschweizerische Bahnen und Paris-Lyon-Mittelmeer-ßahn.

Im Anschluß an die im Bundesblatt vom 4. und 6. Dezember 1884, Nr. 58 und 59, veröffentlichten Bekanntmachungen, wird dem Publikum zur Kenntniß gebracht, daß der I. Nachtrag zum Tarif commun de transit (P. V.)

Nr. 445 für den Transport von Getreidemehl und Gries ab Marseille (St. Charles und Joliette), Arles, La Ciotat, Toulon und Cette nach Stationen der Westschweizerischen Bahnen und Simplon, vom 10. Juni 1883, his zum 31. Januar 1885 in Kraft verbleiben wird.

L a u s a n n e , den 31. Dezember 1884. 2i Die Direktion der Westschweizerischen Bahnen und der Simplonbahn.

Tößthal-Bahn.

Für die Beförderung von Eis in offenen Wagen von Fischenthal nach Winterthur loco wird bei Auflieferung von mindestens 50 Wagenladungen à 10,0000 kg. binnen zwei Monaten eine Ausnahmetaxe von 14 Cts. per 100 kg.

im Wege der Rückvergütung bewilligt.

W i n t e r t h u r , den 30. Dezember 1884.

Die Direktion.

Bekan ntm achung · betreifend

die Deklaration der die schweizerische Grenze überschreitenden Waaren.

Gemäß Verordnung des Bundesrathes vom 10. Oktober abbin, betreffend die Statistik des Waarenverkehrs der Schweiz mit dem

16 Auslande, sind vom 1. Januar 1885 an alle die schweizerische Grenze überschreitenden Waaren nach Gattung, Menge, Herkunft, und Bestimmung den Zollstellen zu deklariren. Nebstdem ist bei der Ausfuhr für alle Waaren, bei der Einfuhr für die im statistischen Waarenverzeichniß diesfalls speziell bezeichneten Artikel, der Werth anzugeben.

Die Deklaration hat nach Mitgabe des vom Zolldepartement aufgestellten statistischen Warenverzeichnisses zu geschehen5 gleichzeitig mit derselben hat auch die Entrichtung der in Art. 4 des Bundesgesetzes betreffend einen neuen schweizerischen Zolltarif, vom 26. Juni 1884, vorgeschriebenen statistischen Gebuhr mittelst Aufkleben von Postwertzeichen im erforderlichen Betrage auf der Deklaration zu erfolgen.

Für die Deklaration sind die zu diesem Zwecke vorgeschriebenen Formulare zu verwenden; letztere können, nebst gedruckter Instruktion zum Ausfüllen derselben, zum Preise von 5 Rappen per 10 Stück bei den Zollstellen bezogen werden.

Exemplare des statistischen Waarenverzeichnisses sind bei der Oberzolldirektion in Bern , sowie bei den Zollgebietsdirektionen in Basel, Schaffhausen, Chur, Lugano, Lausanne und Genf, zum Preise von 50 Rappen erhältlich.

B e r n , im Dezember 1884.

Eidgenössisches Zolldepartement.

Publikation.

Das Finanzdepartement sieht sich veranlaßt, zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, daß Dachbezeichnete, den silbernen Fünffrankenstücken der lateinischen Münzunionsstaaten ähnliche fremde Münzen je länger je mehr in unsern Verkehr sich eindrängen, -- Geldstücke, deren Annahme zu verweigern ist.

Es betrifft dies folgende Sorten : 1) Die seit dem Jahr 1865 von den süd- und mittelamerikanischen Republiken (nämlich den Freistaaten: Peru, Bolivia, Chile, Argentinien, Venezuela, Columbia, Ecuador, Guatemala

17 und San Salvador) als gemeinsame Münzeinheit ausgegebenen Pesos oder Piaster, in Peru schon seit früher unter dem Namen Sol eingeführt. Diese Pesos oder Sois tragen je nach ihrem Ursprünge Wappen und Devise des betreffenden Staates und haben meistens gerippten Rand.

2) Die rumänischen 5-Lei-Stücke. Auf dem Avers steht de Kopf des Staatsoberhauptes mit der Umschrift: Carol I Domnul Romaniei, und geripptem Rand, oder mit der Umschrift: Carol I Rege al Romaniei, und der Randschrift: ,,Patria si dreptul men".

Das Revers enthält das rumänische Landeswappen, mit oder ohne Bezeichnung ,,Romania", die Werthangabe mit 5 L (5 Lei), sowie die Jahreszahl.

Da alle die benannten Stücke in den Staaten der lateinischen Münzunion weder gesetzlich noch vertragsmäßig anerkannt sind und ihr innerer oder Metallwerth bei dem jetzigen Stand des Silberpreises höchstens noch Fr. 4. 15 beträgt, so wird das Publikum behufs Verhütung von Schaden vor deren Annahme hiemit dringend gewarnt, da sämmtliche eidgenössische Kassen solche StUcke ausnahmslos zurückzuweisen beauftragt sind.

B e r n , 26. Dezember 1884.

·

Eid g. F i n a n z d e p a r t e m e n t :

Hammer.

Publikation.

Die dem eidg. statistischen Bureau bewilligten Kredite ermöglichten ihm bisher bei der Vertheilung seiner Publikationen in der Regel nur die Austheilung einer beschränkten Zahl von Exemplaren an die Bundes- und kantonalen Behörden; Private und Vereine wurden bloß bei solchen Arbeiten berücksichtigt, für welche sie Materialien geliefert hatten, die Presse, insofern sie dafür besonderes Interesse zeigte.

Bundesblatt 37. Jahrg. Bd. I.

2

18 Um auch dem Verlangen der Gemeinden entgegenzukommen, wurde bereits seit einigen Jahren durch besondere Publikationen zum Abonniren auf die bevölkerungsstatistischen Publikationen zu herabgesetzten Preisen eingeladen und von diesem Anerbieten von einzelnen Gemeinden Gebrauch gemacht.

In weiterer Ausdehnung dieses Verfahrens hat das eidg. Departement des Innern verfügt, daß von nun an, jeweilen am Anfange des Jahres, auf alle Publikationen des eidg. statistischen Bureaus oder auch nur auf einzelne derselben bei letzterem mittelst Korrespondenzkarte abonnirt werdet! kann; die bezüglichen Sendungen werden von der Verlagsbuchhandlung Orell, Füssli & Comp.

in Zürich mit Bezug von Nachnahme besorgt. Der Preis eines jeden abonnirten Exemplars wird jeweilen zu 10 Cts. per Druckbogen berechnet mit der Einschränkung, daß kein Heft unter 50 Cts.

abgegeben wird ; es kosten somit alsdann die Publikationen über die Bewegung der Bevölkerung ca. Fr. 2. --, diejenigen über die Rekrutenprüfungen 50 Cts.

Der Inhalt und der Umfang der übrigen Publikationen unsers Bureaus ist nicht zum Voraus bestimmbar und hängt von dem jeweilen von den Bundesbehörden aufgestellten Pensum ab. Es kann daher in diesem Momente außer den bereits genannten Publikationen nur genannt werden eine im Jahre 1885 erscheinende Statistik der Sparkassen und die im Jahre 1886 zu publizirenden Ergebnisse der Viehzählung jenes Jahres.

B e r n , den 24. Dezember 1884.

Eidg. statistisches Bureau.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r o d und F l e i s c h für die Militärkurse pro 1885 anf den Waffenplätzen B e r n , L u z e r n , L i e s t a l , A a r a u , ß r u g g , Z ü r i c h , F r a u e n f e l d , St. Gallen, H e r i s a u und C h u r werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Die Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angehot für Brod oder Fleisch" his 10. Januar 1885 dem Ober-Kriegskommissariat franko einzusenden.

Bezeichnung der Bürgen und gemeinderäthliche Habhaftigbeitsbescheinignng sind in üblicher W eise den Angeboten beizulegen. Letztere Requisite sind unerläßlich.

19 Die Lieferungsbedingungen®sind auf den K a n t o n s - K r i e g s k o m m i s s a r i a t e n in Bern, Luzern, Liestal, Aarau, Zürich, Frauenfeld, St. Gallen, Herisau und Chur und bei unterfertigter Amtsstelle aufgelegt.

B e r n , den 17. Dezember 1884.

Das eidg. Ober-Kriegskoimmissariat.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von F o u r r a g e ( H a f e r , Heu und S t r o h ) für die Militärkurse pro 1885 auf den Waffen platzen Z ü r i c h und F r a u e n f e l d werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Die Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot fur Fourrage" bis 10. Januar 1885 dem Ober-Kriegskommissariat franko einzusenden.

Bezeichnung der Bürgen und gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbescheinigung sind in üblicher Weise den Angeboten beizulegen. Letztere Requisite sind unerläßlich.

Die Lieferungsbedingungen sind auf den K a n t o n s - K r i e g s k o m m i s s a r i a t e n m Zürich, und Prauenfeld und bei unterfertigter Amtsstelle aufgelegt.

B e r n , den 17. Dezember 1884.

Das eidg. Ober-Kriegskommissariat.

Anzeige.

Die internationale Centralstelle der Union zum Schutze des gewerblichen Eigenthums, welche durch die Konvention vom 20. März 1883 zwischen Belgien, Brasilien, Ecuador, Frankreich, Großbritannien, Guatemala, Italien, den Niederlanden, Portugal. Salvador, Serbien, Spanien, der Schweiz und Tunisien gegründet wurde, wird vom 1. Januar 1885 an monatlich unter dem Titel ,,La Propriété industrielle" in französischer Sprache eine Zeitschritt erscheinen lassen, welche bestimmt ist, Angaben aller Art zu centralisiren betreffend den Schutz, welchen die Erfindnngspatente, die industriellen Zeichnungen oder Modelle, die Fabrik- oder Handelsmarken und die Geschäftsfirmen in den verschiedenen Ländern genießen.

29 Die betreffende Zeitschrift wird enthalten : Artikel über Fragen, welche für die Union Interesse bieten ; den Text obenerwähnter Konvention und aller Dokumente, die sich anf deren Ausführung beziehen, der Gesetze und Verordnungen, sowie der internationalen Konventionen, welche auf die in der Konvention vorgesehenen Gegenstände Bezug haben ; offizielle Nachrichten betreffend den Schutz des gewerblichen Eigenthums ; statistische Angaben aller Art, Bibliographie, Entscheidungen der Gerichtshöfe, Miscellen.

Abonnemente auf diese Zeitschrift nehmen zum Preise von fünf Franken jährlich (Porto nicht Inbegriffen) die Herren Jent & Reinert in Bern entgegen.

B e r n , im November 1884.

Die Schweiz. Bandeskanzlei.

Bekanntmachung.

Es haben als Auswanderungs-Unteragenten zu fungiren aufgehört: Von der Firma A. Zwilchenbart in Basel: Johannes Schletti in Zweisimmen (Bern).

Ernst Jecker in Oberbuchsiten (Solothurn).

Von der Firma W. Breuckmann, junior, in Basel .Gerolamo Bianchetti in Locarno.

Pietro Vanetti in Locamo.

Karl Gustav Rumpf-Schlachter in Basel.

Moses Block in Basel.

Gebrüder Joseph und Clemens Räber in Küßnacht (Schwyz).

Friedrich Moser, Unteragent der Firma W. Breuckmann, junior, in Basel, bat sein Domizil von Wasen nach Biglen (Bern) verlegt.

B e r n , den 22./27. Dezember 1884.

Schweiz. Handels- and Landwirthschaftsdepartement.

21 Bekanntmachung.

Die im Königreich Italien gehornen Söhne von Schweizern, welche seit zehn Jahren in Italien domizilirt waren, als jene geboren wurden (der Aufenthalt als Kaufmann gilt nicht als Domizil), werden hiermit benachrichtigt, daß sie gemäß Artikel 8 des italienischen Civilgesetzbuches von den italienischen Behörden als Italiener angesehen und daher zum Militärdienst in der italienischen Armee einberufen werden müssen, sofern sie nicht im Laufe des auf die erlangte Volljährigkeit folgenden Jahres, d. h. nach zurückgelegtem 21. Altersjahre, vor dem Civilstandsbeamten ihres Wohnortes, wenn sie in Italien wohnen, oder vor den diplomatischen oder Consular-Agenten des Königreichs Italien, wenn sie außerhalb dieses Königreichs wohnen, eine Erklärung abgehen, daß sie die Eigenschaft als Fremde annehmen und daher die schweizerische Nationalität Beibehalten wollen, -- Alles im Sinne von Artikel 5 des erwähnten italienischen Civilgesetzbuches.

Ferner werden sie in Kenntniß gesetzt, daß 'nach Artikel 4 des Niederlassungs- und Konsularvertrages zwischen der Schweiz und Italien vom 22. Jmi 1868 sie nicht in den italienischen Militärdienst berufen werden dürfen, bis sie das Alter der Majorennität gesetzlich erreicht haben.

R o m , im Februar 1879

Die Schweiz. Gesandtschaft in Italien.

Indem der schweizerische Bundesrath die Veröffentlichung der vorstehenden Bekanntmachung anordnet, glaubt er zugleich die Katitonsregierungen, sowie die Gemeindebehörden darauf aufmerksam machen zu sollen, daß gemäß der Erklärung zu dem Niederlassungs- und Konsularvertrage mit Italien vom 22. Juli 1868 diejenigen Italiener, welche in Folge Verzichtes, oder Erwerbung eines fremden Bürgerrechtes, oder wegen Annahme eines Amtes von einer fremden Regierung ohne Bewilligung ihrer heimatlichen Regierung, die italienische Nationalität verlieren, dennoch vom Militärdienste in der italienischen Armee nicht enthoben sind, noch von den Strafen, welche diejenigen treffen, die gegen ihr Vaterland (Italien) die Waffen tragen (Artikel 11 und 12 des bürgerlichen Gesetzbuches von Italien).

Die Söhne eines Italieners, welche ihm im Auslande geboren worden sind, b e v o r er die italienische Nationalität verloren hat, werden als Italiener betrachtet.

Sie werden selbst dann als Italiener betrachtet, wenn sie geboren sind, n a c h d e m ihr Vater die italienische Nationalität verloren hat, sofern sie im Königreich Italien geboren sind und dort wohnen. In diesem Falle sind sie aber berechtigt, während des Jahres, welches dem Zeitpunkte des Eintrittes ihrer Volljährigkeit folgt, für die nene Nationalität ihres Vaters zu optiren. (Siehe Artikel 5 des zitirten Gesetzbuches.)

Die Söhne eines Italieners, welche ihm im Auslande geboren worden sind, n a c h d e m er die italienische Nationalität verloren hat, werden als Fremde betrachtet, es sei denn, daß sie nach den im Artikel 5 des italienischen Civil-Gresetzbuches vorgeschriebenen Formen für die italienische Nationalität optiren nnd im Laufe des anf die Option folgenden Jahres im Königreiche Italien den Wohnsitz nehmen.

22 Sie werden ebenfalls als Italiener betrachtet, wenn sie in Italien ein öffentliches Amt angenommen, oder wenn sie in der Landarmee, oder bei den Seetruppen gedient, oder in anderer Weise im Königreiche der Militärdienstpflicht genügt haben, ohne wegen ihrer Eigenschaft als Fremde Einwendung zu erheben.

B e r n , im Februar 1879.

Die Schweiz. Bundeskanzlei, Reproduzirt im Januar 1885.

Aussscheibung FOU erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihre» Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o frei zn geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das Geburtsjahr deut lieh angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangn ah in e der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Posthalter in Les Bois (Bern). Anmeldung bis zum 16. Januar 1885 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

2) Briefträger in Bruggen (St. Gallen). Anmeldung bis zum 16. Januar 1885 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

3) Telegraphist in Veytaux (Waadt). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 14. Januar 1885 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

1) Postkommis in Genf. Anmeldung bis zum 9. Januar 1885 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Posthalter in Veytaux (Waadt). Anmeldung bis zum 9. Januar 1885 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

3) Postbalter in Tavannes (Bern). Anmeldung bis zum 9. Januar 1885 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

4) Briefträger in Kreuzungen (Thurgau). Anmeldung bis zum 9. Januar 1885 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

5) Posthalter in Malvaglia (Tessin). Anmeldung bis zum 9. Januar 1885 bei der Kreispostdirektion in Beilenz.

23 6) Télégraphiât in Tavannes. Jahresbesoldung Fr. 240, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 14. Januar 1885 bei der TelegraphenInspektion in Bern.

Jahresbesoldnng Fr. 200, nebst 7) Telegraphist in Langnau (Bern).

Depeschenprovision. Anmeldnng 8) Telegraphist in Les Bois (Bern).

bis zum 14. Januar 1885 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

9) Telegraphist in Pfyn (Thurgau). Jahresbesoldnng Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 18. Januar 1885 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

10) Telegraphist in Malvaglia. Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 18. Januar 1885 bei der Telegrapheninspektion in Beilenz.

11) Telegraphist in Auvernier. Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 7. Januar 1885 bei der TelegraphenInspektion in Bern.

12) Telegraphist in Binningen (Basel-Landschaft). Jahreshesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 7. Januar 1885 hei der Telegrapneninspektion in Ölten.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

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Volume Volume Heft

01

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

03.01.1885

Date Data Seite

7-24

Page Pagina Ref. No

10 012 588

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