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Inserate.

V erfüg un g des

kgl. Württembergischen Ministeriums des Innern vom 24. Oktober 1885 (Regierungsblatt für das Königreich Württemberg Nr. 46, Seite 487), betreffend die Einfuhr und Durchfuhr von Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen aus Italien und der Schweiz, sowie die Ein- und Durchfuhr von Schweinen aus Oesterreich-Ungarn.

Im Hinblick auf die fortdauernde Verbreitung der Maul- und Klauenseuche im Königreich Italien, sowie auf die neuerlich mehrfach vorgekommene Einschleppung dieser Seuche durch aus Rußland und Rumänien eingeführte Schweinetransporte wird auf Grund des § 7 des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880, die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend, R.-G.-Bl. 8. 153, sowie unter gleichzeitiger Aufhebung der Ministerialverfügung vom 9. Juni 1883, Reg.-Bl. Seite 132, bis auf Weiteres Nachstehendes verfügt: 1) Die Ein- und Durchfuhr von Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen aus Italien, sowie die Ein- und Durchfuhr von Schweinen aus Rußland und aus den Hinterländern Oesterreich-Ungarns ist verboten.

2) Die Ein- und Durchfuhr von Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen aus der Schweiz, sowie die Ein- und Durchfuhr von Sehweinen über die Landesgrenze gegen Oesterreich ist nur unter den nachfolgenden Bedingungen gestattet : a. Die Einfuhr darf nur über Friedrichshafen und nur am Donnerstag erfolgen. Dieselbe muß mindestens zwei Tage vorher

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der Hafendirektion Friedrichshafen unter Angabe des Tages und der Stunde der Einfuhr angezeigt werden.

b. Der Einführende muß hei jeder einzelnen Einfuhr mit einem amtlichen Zeugniß, welches das genaue Signalement der Rinder, sowie die Stückzahl und sonstige nähere Bezeichnung der Schafe, Ziegen und Schweine enthalten muß, versehen sein, durch welches nachgewiesen wird , daß die Thiere unmittelbar aus einem Orte der Schweiz beziehungsweise Oesterreich Ungarns stammen, in welchem in den letzten 30 Tagen kein Fall von Maul- und Klauenseuche vorgekommen ist.

Außerdem muß bei der Ein- und Durchfuhr von Rindvieh aus der Schweiz durch amtliches Zeugniß nachgewiesen werden, daß die Thiere unmittelbar zuvor mindestens 30 Tage in einem seuchenfreien Orte der Schweiz gestanden sind.

Sämmtliche Zeugnisse haben nur fünf Tage lang Gültigkeit.

c. Die einzuführenden Thiere werden in Friedrichshafen, ehe sie das Schiff verlassen haben, durch den beamteten Thierarzt oder dessen Stellvertreter, welche von der Ankunft des Transportes durch die Hafendirektion Friedriehshafen rechtzeitig zu benachrichtigen sind, auf ihren Gesundheitszustand untersucht. Gleichzeitig hat derselbe die Herkunftszeugnisse (lit. b) in Empfang zu nehmen und zu prüfen.

Die Kosten dieser Untersuchung sind von dem Einführenden zu tragen und vorschußweise zu erlegen.

d. Wird bei der tierärztlichen Untersuchung festgestellt, daß eines der Thiere eines Transportes an einer Seuche leidet, oder derselben verdächtig ist, oder die Folgezustände überstandener Maul- und Klauenseuche an sich trägt, so ist der Transport von der Hat'endirektion zurückzuweisen.

Gleiches hat zu geschehen, wenn die vorgeschriebenen Zeugnisse (lit. b) nicht oder nicht in vorschriftsmäßiger Beschaffenheit beigebracht werden.

Diese Verfügung tritt eine Woche nach ihrer Verkündigung in Kraft.

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Bekanntmachung betreffend

Massregeln gegen. "Viehseuchen.

Das Staatsministerium des Innern des Königreichs Bayern hat "aus Veranlaßung der fortdauernden Verbreitung der Maul- und Klauenseuche in Italien" unterm 3. 1. M. folgende Verfügungen getroffen : ,,1. Die Ein- und Durchfuhr von Rindvieh, Schafen, Ziegen und Schweinen aus Italien ist verboten.

,,2. Die Ein- und Durchfuhr von Rindvieh, Schafen, Ziegen und Sehweinen aus d e r S c h w e i z ist nur dann gestattet, wenn durch a m t l i c h e s Zeugniß der mindestens dreißigtägige Aufenthalt der einzuführenden Thiere an einem seuchenfreien Orte der Schweiz nachgewiesen wird.

,,3. Die vorstehend in Ziff. l und 2 getroffene Verfügung tritt acht Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. a B e r n , den 5. November 1885.

Schweiz. Landwirthschaftsdepartement.

Bekanntmachung.

Es haben als Unteragenten der Auswanderungsfirma W. Breuckmann, junior, in Basel, zu fungiren aufgehört : Nikiaus Glauser in Bern, Eduard Herter in Basel, und Paolo Olgiati in Cadenazzo (Tessin;.

B e r n , den 4. November 1885.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement: II. Abtheilung : Auswanderungswesen.

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Hafer-Lieferungsausschreibung.

Die eidg. Militärverwaltung schreibt hiermit die Lieferung von 80--100 Waggons H a f e r à 10,000 kg., gleich 8000 --10,000 metrische Zentner, zur freien Konkurrenz aus.

Der Hafer ist franko Lagerhaus Romanshorn, daselbst auf die Schütte geleert, oder franko Station B u c h s zu liefern, für schweizerisches Produkt jede andere beliebige Bahnstation.

Bewerber haben ihre Offerten, mit Master begleitet, franko, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Haferlieferung" bis spätestens den 21. November nächsthin der unterzeichneten Stelle einzusenden.

In den Angeboten ist das zu liefernde Quantum, der Lieferungstermin, sowie die Provenienz der Waare, genau anzugeben.

B e r n , den 31. Oktober 1885.

Das eidg. Oberkriegskommissariat.

Bekanntmachung.

Da Druckschriften, welche zur Vertheilung an die Mitglieder der Bundesversammlung bestimmt sind, meistens in ungenügender Anzahl eingesandt -werden, indem Nachforderungen, sowie der Bedarf des Archivs etc. unberücksichtigt gelassen werden, so wird wiederholt daran erinnert, daß für solche Schriften eine Auflage von mindestens 250 Exemplaren erforderlich (wo der deutsche und französische Text existirt, 250 deutsche und 150 französische), und daß bei direkter Vertheilung, d. h. ohne die Vermittlung unseres Sekretariates für Drucksachen, ein etwelcher Reservevorrath an letzteres eingesandt werden sollte. Besser ist jedoch die Vermittlung durch genanntes Sekretariat.

B e r n , den 22. Dezember 1881.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Reproduzirt im November 1885

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Material-Ausschreibung.

Die schweizerische Telegraphenverwaltung bringt pro 1886 nachstehendes Material zur Ausschreibung: *) 2)

3500 mit Kupfervitriol imprägnirte 8 m. lange Stangen, im Minimum nuten 18, oben 10cm. dick.

3) 500 gleich imprägnirte 10 m. lange Stangen, im Minimum unten 22, oben 10 cm. dick.

39) 15000 Porzellanisolatoren Nr. 4, einfache Glocke.

40a) 1UOO ,, ,, 6, 41) 2000 Porzellanrundelle.

45) 1500 kg. weichen galvanisirten Eisendraht von lyzmm. Durchmesser.

48) 40000 kg. galvanisirten Eisendraht von 3mm. Durchmesser.

51) 15000 kg. Patentgußstahldraht von 2mm. Durchmesser.

62) 500 k#. Zinkblech in Tafeln von "/* mm. Dicke, l m. Breite und 2 m. Länge.

63) 20000 verzinkte Nägel, mit flachem Kopf.

65) 224 Tafeln Weißblech von Y> mm. Dicke, 24 cm. Breite und 65 cm.

Länge.

66) 3000 kg. Schlackenwolle.

73) 100 Paar Steigeisen ohne Gurt.

74) 20 Lederjjurte dazu.

75) 50 Paar Feilkloben sammt Stricken.

75 a) 50 Stricke zu Peilkloben.

78) 100 ordinäre Liniemloppelzangen.

79) 20 Liniendoppelzangen mit Stahlbacken.

80) 40 Löthlampen Nr. 3.

82) 5 englische Schlüssel.

85) 10 Baumscheeren.

87) 40 Schaufeln ohne Stiel.

88) 40 Stiele zu Schaufeln.

89) 15 Locheisen.

90) 10 konische Drahthäspel.

92) 5000 Meter Seil von 6 mm. Dicke.

130) 50 Morsetaster.

155) 700 Magnet-Induktoren mit Wechselstromglocken.

156) 50 ,, ,, Gleichstromglocken.

158) 15 ,, für Wechselstelle.

162) 20 dreilamellige Blitzplatten.

163) 24 vierlamellige ,, 167) 2 zehnlamellige ,, 172) 50 dreilamellige Kettenwechsel.

216) 20 kleine Stehtische.

218) 10 ,, Sitztische.

*) Nummern des allgemeinen Materialverzeichnisses.

229 223) 224) 225) 231) 258) 286) 287) 290) 291) 293) 294) 296) 297) 300) 303) 305) 307) 314) 322) 332) 386) 343) 346) 354) 358) 359) 363) 366)

6000 kg. Papierrollen.

700 Fläschchen blaue Farbe.

100 ,, schwärzt; Farbe.

50 gefaßte Boussolensteine.

100 ßandstöpselhiilsen.

300 Kontaktächienen.

2000 Kontaktklemmen.

1000 Aufhängehaken für Handtelephone.

40 flache große Pinsel.

24 Räderbürsten.

250 Felle Waschleder.

25 große grüne Decktücher.

140 kleine grüne Decktücher.

350 Fläschchen feinstes, säurefreies Schmieröl.

50 große Schraubenzieher.

50 Winkelschraubenzieher.

100 kleine Doppelzangen.

50 Batteriekästchen für 4--6 Elemente.

3000 Zinkplatten.

1700 vierkantige Gläser für Leclanché-Elemente.

300 Messingbügel zu Kohlenelektroden ohne Bleikopf.

3000 große ü-ummiringe.

2000 kg. Kupfervitriol.

200 kg. englische Schwefelsäure.

100 Zylinderbürsten.

130 Reisbiirsten.

4000 Porzellanknöpfe.

5000 m. Einfiihrungsdraht, Kupferseele, 1.3 mm. dick, 98% Leitungsfähigkeit, doppelte Guttaperchahülle und getheertes flanfgeflecht.

380) 600 kg. 3/* mm. dickes Kupferblech in Tafeln von mindestens l nu Länge und l m. Breite.

383)120000 Stück oder 56 kg. mittelgroße Krampen.

388) 50 deutsche Büreantafeln.

389) 20 französische Büreantafeln.

Allgemeine Bedingungen der Ausschreibung.

1. Soweit Muster und Pflichtenhefte der ausgeschriebenen Artikel vorhanden sind, werden dieselben auf Wunsch in Zimmer Nr. 74 des Postgebäudes in Bern vorgezeigt, können dagegen den Bewerbern nicht überlassen oder zugesandt werden.

2. Von solchen Personen, die noch nie Lieferanten der Telegraphenverwaltung waren oder die früher die Uebernahme einer ihnen zugewendeten Bestellung verweigerten, wird eine Bewerbung nur dann angenommen, wenn gleichzeitig mit ihr bei unterzeichneter Stelle eine Kaution von 200 Franken hinterlegt wird, die eventuell zur Deckung von Verlusten verwendet werden kann, falls der Bewerber eine ihm zugetheilte Bestellung nicht annehmen oder ungenügendes Fabrikat liefern sollte.

3. Alle Gegenstände sind fracht- und zollfrei nach Bern abzuliefern, die von außen kommenden in den Babnhof, die in Bern selbst bestellten in's Centralmagaziu der Telegraphenverwaltung. Für Verpackung darf nichts in Rechnung gebracht werden, dagegen werden auf spezielles Verlangen Kisten oder andere Packmaterialien unfrankirt zurückgesandt.

230 4. In den Lieferungsangeboten ist der Preis immer in Franken und Centimes anzugeben.

5. Der Lieferant ist verpflichtet, eventuell Nachbestellungen bis zur halben Höhe der ursprünglich gemachten Bestellung znm gleichen Preise anzunehmen und im Laufe des Jahres 1886 auszuführen.

6. Es ist den Bewerbern freigestellt, auf einen oder mehrere Artikel zu reflektiren und für das Ganze oder nur für einen Theil eines Artikels in Konkurrenz zu treten.

7. Die Lieferungstermine sind auf den 28. Februar, 31. März, 30. April nnd 31. Mai gestellt. An jedem dieser Termine soll wenigstens 1/t der gemachten Bestellung zur Ablieferung gelangen. Vorauslieferungen sind zuläßig, es kann daher vor dem oder auf den ersten Termin die ganze Bestellung abgeliefert werden. Als Datum der Ablieferung gilt derjenige Tag, an welchem die Lieferungen von auswärts im Bahnhof Bern, diejenigen von in Bern niedergelassenen Bewerbern im Centralmagazin eintreffen.

8. Für verspätete Ablieferungen wird per Tag Verspätung */a °/o des Ankaufspreises in Abzug gebracht. Als verspätet wird eine Ablieferung auch dann betrachtet, wenn bei rechtzeitiger Ablieferung das Material wegen mangelhafter Qualität zurückgewiesen werden muß.

9. Für särnmtliche rechtzeitig abgelieferte Gegenstände, welche den in jedem einzelnen Fall aufgestellten Lieferungsbedingungen entsprechen, erfolgt die Bezahlung gegen Ende des auf die Lieferung folgenden Monats.

(Ausnahmen sieht der Art. 10 vor.) Der hier erwähnte Zahlungsmodus gilt auch für Vorauslieferungen, jedoch mit der Einschränkung, daß keine Bezahlung vor Ende Februar 18t>6 erfolgen kann.

10. In Fällen, wo die unterzeichnete Stelle es für nothwendig findet, wird dieselbe einen Theil des Rechnungsbetrages zurückbehalten, um den unter Artikel 8 erwähnten Ahzng für künftige verspätete Lieferungen zn decken.

11. In den Eingahen, welche his spätestens den 12. Dezember 1885 franko an die unterzeichnete Stelle zu richten sind, haben die Bewerber ausdrücklich zu erklären, daß ihr Lieferungsangebot mit Anerkennung der in dieser Ausschreibung aufgestellten Bedingungen erfolgt.

12. Nach dem 12. Dezember können die eingegebenen Preise nicht mehr abgeändert werden.

13. Die Nummern 2 und 3 können, entgegen den allgemeinen Lieferungsfristen, den 31. Mai, 30. Juni, 31. Juli und 31. August, jeweilen mindestens */*
der ganzen Bestellung, abgeliefert werden, und zwar in einer beliebigen Bahnstation an der Peripherie oder im Innern der geschlossenen Figur BernLuzern-Zürich-Olten-Neuchatel-Yverdon-Freiburg-Bern.

14. Für die Nummern 2, U, 39, 48, 51, 155, 223 und 224 behält sich die unterzeichnete Stelle vor, den ausgeschriebenen Bedarf unter verschiedene Bewerber zu vertheilen, während für alle übrigen Nummern der Gesammtbedarf je einem Bewerber zugeschlagen wird.

15. Jeder Bewerber, welcher der Verwaltung unbekannt ist oder der bisanhin nur unbefriedigend lieferte, hat für alle Artikel, auf welche er reflektirt, Muster einzureichen.

16. Alle Bewerber ohne Ausnahme, welche auf die Artikel 63, 65, 66, 223, 224, 225, 287, 290, 291, 293, 294, 300, 343, 358, 359, 363, 366, 380 nnd 383 reflektiren, haben Muster einzusenden.

231 17. Muster, welche den Vorschriften der Verwaltung nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt.

18. Für die Nummern 155, 156 und 158 setzt die Verwaltung von sich aus die Preise fest, welche sie zu bezahlen gedenkt, nämlich für 155 43 Fr.

50 Cts., für 156 42 Fr. 50 Cts., und für 158 19 Fr. 50 Cts. Bewerber um diese Artikel haben zu diesen Preisen Muster einzusenden, deren Qualität dann über die Vergebung entscheidet. Von Bewerbern um diese Artikel, deren Lieferungen bis jetzt nicht befriedigten, behält sich die Verwaltung vor, eine Kaution von 10 °/o des zugetheilten Betrages zu verlangen.

B e r n , den 27. Oktober 1885.

Die schweizerische Telegraphen-Direktion: Frey.

Stellen - Ausschreibung.

Auf dem e i d g e n ö s s i s c h e n s t a t i s t i s c h e n ß ü r e a u sind zwei Kalkulatorenstellen zu besetzen. Bewerber uin dieselben haben ihre Anmeldung nebst allfäiligen Zeugnissen bis zum 13. November nächsthin an den Direktor des ßüreau's zu richten und sich am 14. N o v e m b e r M o r g e n s 8 Uhr auf diesem Bureau zu einer schriftlichen Prüfung einzufinden.

B e r n , den 30. Oktoher 1885.

Schweiz. Departement des Innern.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihrer. Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und portof r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von i inen gefordert, daß sie ihren N a m e u , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angehen.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Postpacker, Briefkastenleerer und Büreaudiener in Chaux-de-Ponds.

Anmeldung bis zum 20. November 1885 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

232 2) Postkommis in Ölten. Anmeldung bis zum 20. November 1885 bei der Kreispostdirektion iu Basel.

3) Posthalter und Briefträger in Dagmersellen (Luzern). Anmeldung bis zum 20. November 18S5 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

4) Postpaketträger in Herisau.

l Anmeldung bis zum 20. Novem5) Briefträger in Herisau.

' > ber 1885 bei der Kreispostdirek6) Postablagehalter in Wylen-Herisau.j tion in St- Gallen7) Posthalter in Wallenstadt (St. Gallen). Anmeldung bis zum 20. November 1885 bei der Kreispostdirektion in Chur.

8) Telegraphist in Osogna (Tessin). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 25. November 1885 bei der Telegrapheninspektion in Beilenz.

9) Télégraphiât in Wallenstadt (St. Gallen). Jahresbesoldung Fr. 240, nebst Depeschenprovisiou. Anmeldung bis zum 18. November 1885 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

1) Postkommis in Freiburg.

Anmeldung bis zum 13. Novem2) Briefträger und Packer in Gilly ber 1885 bei der Kreispostdirek(Waadt).

tion in Lausanne.

3) Briefkastenleerer in Lausanne.

4) Paketträger in Genf. Anmeldung bis zum 13. November 1885 bei der Kreispostdirektion in Genf.

5) Büreandiener beim Hauptpostbüreaal Anmeidung bis zum 13. Novem/ mch " , [ ber 1885 bei der Kreispostdirek6) Briefträger in Herrlibßrg (Zürich). J tion in Zürich.

7) Telegraphist in Mörschwyl (St. Gallen). Jahresbesoldung Fr. 200;1 nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 18. November 1885 be der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

8) Telegraphist in Prato-Sornico (Tessiti). Jahissbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 18. November 1885 bei der Telegrapheninspektion in Beilenz.

9) Telegrapbist in Vésenaz (Genf). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depesehenprovision. Anmeldung bis zum 18. November 1885 bei der lelegrapheninspektion in Lausanne.

10) Telegraphist in Herrliberg (Zürich). Jabreshesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 11. NovemDer 1885 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

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1885

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07.11.1885

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224-232

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