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Bericht des

schweizerischen Bundesgerichts an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1905.

(Vom 2. März 1906.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren !

Wir haben die Ehre, Ihnen nach Vorschrift des Art. 47 des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege den Bericht über unsere Geschäftsführung im Jahre 1905' zu erstatten.

A. Allgemeiner Teil; Das Jahr 1905 war für das Bundesgericht ein Jahr der Trauer. Schlag auf Schlag verlor das Gericht drei seiner hervorragendsten Mitglieder, die Herren Bundesrichter R o 11 (am 4. Juni), S t a m m (am 5. August) und L i e n h a r d (am 10 September), den zweitgenannten plötzlich, die beiden ändern nach langer Krankheit. Die aufeinander folgenden drei Beerdigungen, anläßlich deren die eidgenössischen und die kantonalen Behörden dem Bundesgerichte ihr und der ganzen Eidgenossenschaft Beileid ausdrückten, warfen einen düstern Schatten auf die zweite Hälfte des Jahres.

412 Als Nachfolger von Herrn Bundesrichter Rott wählte die Bundesversammlung in ihrer Junisession Herrn Professor Dr. A. R e i c h e t , welcher sein Amt am 1. August antrat, und als Nachfolger der Herren Bundesrichter Stamm und Lienhard in der SeptemberSession die Herren Dr. A. G y s i n und A. Stooß, welch letzere ihr Amt am 15. November antraten. Die Herren Reiche! und Stooß traten in die III. Abteilung (Schuldbetreibungs- und Konkm'skammer) ein, Herr Gysin in die II. (staatsrechtliche Abteilung). Nachdem die verschiedenen Abteilungen des Bundesgerichts auf diese Weise ergänzt worden waren, verfügten dieselben gegen Jahresschluß wieder über ihre Normalbesetzung / und war somit die erste und hauptsächlichste Bedingung eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges wieder erfüllt. Immerhin hatten die erwähnten Todesfälle und die damit zusammenhängende Anhäufung der Arbeit zur Folge, daß die Wirkungen der im Juni 1904 von der Bundesversammlung beschlossenen Vermehrung der Mitglieder des Bundesgebietes sich im Berichtsjahre noch nicht in dem Maße fühlbar machen konnten, wie dies sonst der Fall gewesen wäre. Insbesondere hätten bei vollständiger Besetzung des Gerichts mehr Geschäfte erledigt werden können und hätten daher auch weniger Geschäfte auf das nächste Jahr übertragen werden müssen. Wir verweisen in dieser Beziehung auf den speziellen Teil dieses Geschäftsberichtes.

Der Bundesrat hat dem Bundesgericht ein Postulat der eidgenössischen Räte übermittelt, in welchem die Frage aufgeworfen wird, ,,ob es nicht zweckmäßig wäre, das Justiz- und Polizeidepartement zu beauftragen, die Vorschläge zum Budget und die Rechnung des Bundesgerichts direkt entgegenzunehmen, um sie nachher dem Finanzdepartemente zu übermitteln.11 Unter Vorbehalt seiner definitiven Stellungnahme hat sich das Bundesgericht in einem an das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement gerichteten Schreiben d. d. 15. Juni 1905 hierüber ausgesprochen und das genannte Departement um ergänzende Erklärungen bezüglich bestimmter Punkte ersucht. Es darf wohl angenommen werden, daß dadurch eine allseitig befriedigende Lösung der Frage erleichtert werden wird.

Über eine Eingabe des schweizerischen Anwaltsverbandes betreffend bundesgesetzliche Regulierung des Fähigkeitsausweises für Anwälte hat sich das Bundesgericht in einem zu Händen des eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes erstatteten Gutachten eingehend ausgesprochen.

413

Behufs Erledigung gewisser Meinungsverschiedenheiten sowie auch behufs gleichmäßigerer Verteilung der Geschäfte unter die verschiedenen Abteilungen des Bundesgeri ehts sind die Artikel II und III des Geschäftsreglementes vom 7. September 1893 folgendermaßen abgeändert worden : a. Die in den Art. 48 und 52 d?s Organisationsgesetzes dem Bundesgericht zur erst- und letztin stanzlichen Beurteilung zugewiesenen Zivilstreitigkeiten, soweit sie Materien beschlagen, die durch das eidgenössische Zivilrecht geregelt sind, vorbehaltlich der Streitigkeiten im Gebiete der Haftpflichtgesetzgebung und des Bundesgesetzes über Zivilstand und Ehe, wurden der I. Abteilung zugewiesen.

b. Von den in Art. 50 des Organisationsgesetzes aufgezählten Rechtsstreitigkeiten fallen in Zukunft: in die Kompetenz der I. Abteilung die sub 5, 6, 7, 10, II, 12, 13 und 14 erwähnten; in die Kompetenz der II. Abteilung; die sub l, 2, 3, 4, 8, 9 und 15 erwähnten.

c. Don Mitgliedern der III. Abteilung sind die sämtlichen Berufungen aus dem Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz und überdies direkte Prozesse in gleicher Anzahl zuzuweisen, wie den Mitgliedern der ändern Abteilungen.

Um ein einheitliches Verfahren hinsichtlich der Feststellung des dies a quo für die Berechnung der Berufungsfrist zu erzielen, haben wir durch Zirkular vom 10. Juli die kantonalen Obergerichte eingeladen, sich von den Parteien den Empfang der zugestellten schriftlichen Urteile bescheinigen zu lassen und diese Empfangsbescheinigung mit den Akten uns einzusenden. Dabei haben wir zugleich die Gelegenheit wahrgenommen, einige mancherorts in Vergessenheit geratene Bestimmungen des Organisationsgesetzes vom 22. März 1893 in Erinnerung zu rufen : so mußten wir z. B. wiederholt konstatieren, daß die Fristen des Art. 63, Ziff. 4, O.-G. betr. das beschleunigte Verfahren ganz bedeutend überschritten worden waren.

Was die Fortsetzung des Generabegisters zu der amtlichen Urteilssammlung betrifft, so ist beschlossen worden, das Register für die Bände 20 bis 30 (1894--1904) herstellen zu lassen.

Die Frage, ob das Register in kürzeren Zeitabschnitten zu publizieren sei, ist ebenfalls geprüft worden, wurde aber aus OpporBundesblatt. 58. Jahrg. Bd. II.

27

414 tunitätsgründen, vorderhand wenigstens, verneint. Mit der Abfassung des Registers zu Bd. 20--30 wurde Herr Kantonsgerichtsschreiber Dr. Becker in St. Gallen betraut. Der deutsche Text wird Ende dieses Jahres dem Drucke übergeben werden können, Die Frage einer Revision des Kanzleireglements war einer Kommission zur Begutachtung überwiesen worden. Gemäß dem Antrag dieser Kommission wurde von der Vornahme einer solchen Revision, da ein dringendes Bedürfnis danach gegenwärtig nicht besteht, für einmal Umgang genommen.

Als Oberaufsichtsbehörde über die Betreibungs- und Konkursämter der Schweiz hat die III. Abteilung des Bundesgerichts zu Beginn des Berichtsjahres beschlossen, Inspektionsreisen vorzunehmen. Die Ergebnisse der betreffenden Inspektionen sind im speziellen Teil dieses Geschäftsberichts resümiert.

Die Anzahl der im Berichtsjahre behandelten Geschäfte (1454) bleibt etwas unter derjenigen des Vorjahres (1495), übersteigt aber diejenige der Jahre 1899 bis 1904 noch beträchtlich.

Die auffallend große Anzahl der Expropriationen (630) rührt hauptsächlich von den Fällen her, in welchen es sich um Entschädigungen wegen Legung elektrischer Schwach- und Starkstromleitungen handelte (158 Fälle). Es ist nicht zu verkennen, daß der Streitwert in den meisten dieser Fälle in einem gewissen Mißverhältnis zu dem zur Erledigung derselben in Bewegung gesetzten Apparate steht; indessen ist diese Art der Erledigung in Art. 54 des Bundesgesetzes vom 20. Juni 1902 ausdrücklich vorgeschrieben.

Die Gesamtzahl der Sitzungen des Bundesgerichts im Jahre 1905 beträgt 228 (gegenüber 226 im Vorjahre). Sie verteileii sich wie folgt: Plenarsitzungen 15 Sitzungen der I. Abteilung 83 ,, ,, E. Abteilung 82 ., ,, Schuldbetreibungs- und Konkurskammer . 39 .n des Kassationshofes 7 ,., der Anklagekammer 2

415

B. Spezieller Teil.

1. Zivilrechtspflege.

Eine Übersicht über die Zivilsachen, mit denen das Bundesgericht im Jahre 1905 befaßt war, gibt die folgende Tabelle:

Natur der Streitsache.

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.Ss =,« 1. Erst- und letztinstanzlich zu beurteilende Zivilsachen 2. Rekurse in Expropriationssachen 3. Berufungen gegen Urteile kantonaler Gerichte 4 . Revisionsbegehren . . . .

5. Erläuterungsbegehren 6 . Kassationsbegehren . . . .

7 . Moderationsbegehren . . . .

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Ad 1. Vom B u n d e s g e r i c h t fils e i n z i g e I n s t a n z zu beurteilende Streitigkeiten.

Die 75 beim Bundesgericht als eiizige Instanz anhängigen Fälle verteilen sich folgendermaßen : 2 Prozesse zwischen dem Bund und einem Kanton; 10 Prozesse zwischen dem Bund als Beklagtem und Privaten als Klägern ; 23 Prozesse zwischen Kantonen einerseits und Privaten oder Korporationen anderseits ; 1 Prozeß aus Art. 39, Absatz 2, des ßundesgesetzes über Bau und Betrieb der Eisenbahnen, vom 23. Dezember 1872; 6 Klagen aus Art. 30, Absatz 3, de? nämlichen Gesetzes; 2 Klagen aus Art. 47 des Bundesges e.tzes vom 1. Mai 1850; 6 Klagen aus Art. 23 desselben Gesetzes ; 50 Übertrag

416 50 Übertrag 3 Streitigkeiten aus Art. 10, in Verbindung mit Art. 8 und 9 des Bundesgesetzes über die Erstellung von Telegraphenund Telephonlinien, vom 26. Juni 1889 ; 11 durch Parteivereinbarung direkt vor das Bundesgericht gebrachte Prozesse ; 11 Streitigkeiten aus Art. 12, alinea 6, des Bundesgesetzes betreffend die Erwerbung und den Betrieb von Eisenbahnen für Rechnung des Bundes etc., vom 15. Oktober 1897.

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Natur der Streitsache.

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1 . Prozesse zwischen dem Bund und Kantonen -- 2. Prozesse Privater als Kläger 1 gegen den Bund als Beklagten 3. Pro/esse zwischen Kantonen einerseits und Privaten oder Korporationen anderseits 5 4. Prozeß aus Art. 39, Abs. 2, des Bundesgesetzes über Bau und Betrieb der Eisenbahnen, 1 vom 23. Dezember 1872 .

5. Klagen aus Art. 30, Abs. 3, des nämlichen Gesetzes .

-- 6. Klagen aus Art. 47 des Bundesgesetzes vom 1. Mai 1850 über die Verbindlichkeit zur Abtretung von Privatrechten Übertrag

7

Inkompetenz II oder sonstiges II Nichteintreten. || Klage ganz II oder teilweise 1 gutgeheissen. |

Die Erledigung dieser Geschäfte ist aus nachstehender Tabelle ersichtlich : S S.3

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o Übertrag 7. Prozesse aus Art. 23 desselben Gesetzes . . . .

8. Streitigkeiten aus Art. 10 in Verbindung mit Art. 8 und 9 des Bundesgesetzes betreffend die Erstellung von Telegraphen- und Telephonlinien, vom 26. Juni 1889 .

9. Prozesse , in welchen das Bundesgericht als vereinbarter Gerichtsstand angerufen wurde 10. Streitigkeiten aus Art. 12, al. 6, des Bundesgesetzes betreffend die Erwerbung und den Betrieb von Eisenbahnen für Rechnung des Bundes, v. 15. Oktober 1897 Total

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Nichteintreten. 1 Klage ganz II oder teilweise II gutgeheissen. |

Natur der Streitsache.

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Von den 7 erledigten Streitigkeiten zwischen Korporationen oder Privaten als Klägern und dem Bund als Beklagten betrafen : l Eisenbahnhaftpflicht, l Fabrikbaftp flicht, 2 Posthaftpflicht, i Frachtvertrag, l Eisenbahnrilckkauf und l Auslegung einer Eisenbahnkonzession.

Von den 12 erledigten Prozessen zwischen Kantonen einerseits und Privaten oder Korporationen anderseits betrafen : 5 Schadenersatz, 2 Fischereirecht, l ungerechtfertigte Bereicherung, l Wasserrecht, 2 Eigentum und l Fährerecht.

418 Unter die zwei Abteilungen verteilen sich die beim Bundesgerichte als einziger Instanz anhängig gemachten Zivilsachen folgendermaßen : I.

II.

Abteilung.

Abteilung.

Total.

iVon 1904 hinübergenommene Prozesse 15 32 47 Im Jahre 1905 neu eingegangene 9 19 28 Total 24 51 75 Im Berichtsjahr erledigt . . . 12 22 34 Pendent geblieben . . . . . . 12 29 41 Von den 41 nicht erledigten Fällen sind anhängig: l seit 1901, l seit 1902, 3 seit 1903, 13 seit 1904, die übrigen 23 sind im Berichtsjahre eingegangen.

Ad 2. R e k u r s e in E x p r o p r i a t i o n s s a c h e n .

Die Gesamtzahl der im Berichtsjahre anhängigen Rekurse gegen Entscheidungen eidgenössischer Schätzungskommissionen beläuft sich auf 627, wozu noch kommen 3 Beschwerden aus Art. 28, Abs. l, des Bundesgesetzes betreffend die Verbindlichkeit zur Abtretung von Privatrechten. Von diesen 630 Geschäften stammen 132 aus dem Vorjahre, 498 sind neu eingegangen.

Diese 630 Fälle verteilen sich folgendermaßen auf die Bxproprianten : Bundesbahnen : Kreis I 31 \ Kreis II 56 Kreis III 38 Kreis IV 37 Eisenbahngesellschaften : Gotthardbahn 5 Rhätische Bahn 4 Erlenbach-Zweisimmen-Bahn 3 Großherzoglich Badische Bahn 6 Wengernalpbahn 2 Nyon-Crassier-Bahn 9 Appenzeller Straßenbahn l Übertrag 192

419 Übertrag Solothurn-Münster-Bahn Bern-Schwarzenburg-Bahn Tramways in Schaffhausen

192 l 6 5

Elektrische Bahnen: Chatel-Bulle-Montbovon Montreux-Berner-Oberland Brunnen-Morschach Locarno-Bignasco Bellinzona-Misox Aigle-Ollon-Monthey Martigny-Châtelard Birseckbahn Birsigtalbahn Spiezer Verbindungsbahn Sernftalbahn

7 25 l 42 108 3 l l 4 l 3

Elektrizitätswerke : Wangen a. d. Aare ,,Motor* Luzern-Engelberg Kander- und Hagneckwerke Gemeinde Bellinzona für Schießplatz Bundesrat für Zollwachtgebäude in Bonc.ourt

145 8 4 l 71 l

^30 Von diesen 630 Fällen wurden 315 erledigt, und zwar durch : Rückzug oder Gegenstandslosigkeit das Rekurses . .

26 Vergleich 3 Annahme des Vorentscheides der Instruktionskommission 269 Urteil des Gesamtbundesgerichts 17 1Ü5 Von den im Jahre 1905 nicht erled.gten 315 Fällen stammen: 1 aus dem Jahre 1904, die übrigen c>08 sind im Berichtsjahre eingegangen, und zwar 259 in der srweiten Hälfte des Jahres {152 vom Oktober bis Dezember).

Von den 17 durch das Plenum des Bundesgerichts beurteilten Fällen waren 15 solche, in welchen der Vorentscheid der In-

420 struktionskommission von der einen oder ändern Partei nicht angenommen worden ist; in einem Falle ist dieser Vorentscheid modifiziert, in 14 bestätigt worden. Was die beiden ändern Geschäfte anbelangt, so ist das Bundesgericht auf die bezüglichen Rekurse nicht eingetreten, im einen wegen Inkompetenz, im ändern wegen Unzulässigkeit. Die drei Beschwerden aus Art. 28,.

Abs. l, des eidgenössischen Expropriationsgesetzes sind wegen Gegenstandslosigkeit (die eine zufolge Rückzuges) als erledigt abgeschrieben worden.

A d 3 . B e r u f u n g e n gegen Z i v i l u r t e i l e k a n t o n a l e r G e r i chte.

Von diesen 327 Streitsachen betrafen durch das eidgenössische Eecht geregelte Materien: Ehescheidungen und Eheeinsprachen Haftpflicht der Eisenbahn- und Dampfschifiahrtsunternehmungen Haftpflicht aus Fabrik- und Gewerbebetrieb Obligationenrecht : Vertragsabschluß Betrug bezw. Furchterregung Unerlaubte Handlungen Ungerechtfertigte Bereicherung Konventionalstrafe Konkurren/verbot Cession Schuldübernahme Eigentum Pfandrecht Retentionsrecht Kauf Miete Pacht Darlehen Dienstvertrag Werkvertrag Verlagsvertrag Auftrag Übertrag

16 5 3S 2 3 57 2 4 l 3 7 2 5 2 24 8 3 2 16 7 l 9 214

421 Übertrag 214 Maklervertrag 3 Kommission 3 Bürgschaft 12 Frachtvertrag 2 Hinterlegungsvertrag l Spiel und Wette 2 Einfache Gesellschaft 7 Kollektivgesellschaft 2 Kommanditgesellschaft '3 Aktiengesellschaft 3 : Genossenschaftsrecht "t Wechselrecht l f Firmenrecht 2 Lebensversicherung l Unfallversicherung 3 Feuerversicherung l Transportversicherung 2 Sonstige Verträge und Forderungen 2 Expropriationsrecht l Fakrik- und Handelsmarken .

5 Erfindungspatente 7 Musterschutz l Urheberrecht 2 Anfechtungsklage 3 Andere das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht betreffende Fälle 25 Durch das kantonale oder ausländische Recht geregelte Materien 16

327 Über die Art der Erledigung und die Herkunft der im Berichtsjahre behandelten Berufungen gibt die nachfolgende Tabelle Auskunft :

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Baselstadt . . . .

Bern (deutscher Teil) ,, (franz. Teil) . .

Freibure Genf Graubünden . . . .

Luzern Neuenburg . . . .

Nidwaiden . . . .

Obwalden . . . .

Schaffhausen Schwyz Solothurn . . . .

S t . Gallen . . . .

Tessin Thurgau Waadt Wallis / . . . .

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16 5 26 27 5 13 52 8 25 18 3 1 5 3 9 11 14 6 21 1 5 53 327

Die Gründe, aus welchen das Bundesgericht in 48 Fällen auf die Berufung nicht eintreten konnte, waren folgende: In 16 Fällen war das Bundesgericht nicht kompetent, weil kantonales Recht anwendbar war; in 6 Fällen war die angefochtene Entscheidung kein Haupturteil im Sinne des Organisationsgesetzes; in 13 Fällen erreichte der Streitwert den gesetzlichen Betrag nicht, und in 13 Fällen waren Form oder Frist des Rechtsmittels nicht gewahrt.

423

In 37 von diesen 48 Fällen ist ein Referent nicht bestellt, sondern die Sache der betreffenden Abteilung direkt vom Präsidenten derselben vorgelegt worden.

Von den 62 Fällen, in welchen das kantonale Urteil ganz oder teilweise abgeändert wurde, betrafen : 5 Ehescheidung; l Haftpflicht der Eisenbahn- und ÜLmpfschiffahrtsunterneh mungen; 6 Haftpflicht aus Fabrik- und Gewerbebetrieb ; 47 Obligationenrecht (unerlaubte Handlungen 17, Konkurrenzverbot l, Schuldübernahme l, Pfandrocht 3, Miete l, Dienstvertrag 2, Werkvertrag 3, Mandat 4, Maklervertrag 2, Bürgschaft 4, einfache Gesellschaft 2, Kommanditgesellschaft 2, Aktiengesellschaft 3, Genossenschaftsrecht l, Firmenrecht 1) ; l Markenrecht; l Anfechtungsklage ; l anderer, das Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz betreffender Fall, 62~~ 9 Geschäfte sind an die Vorinstanz zurückgewiesen worden zum Zwecke der Aktenvervollständigung;, beziehungsweise materiellen Entscheidung pendent gebliebene:' Streitfragen. ' Das s c h r i f t l i c h e V e r f a h r e n kam in 58 Fällen zur Anwendung.

Die Berufungen verteilen sich auf die beiden Abteilungen des Bundesgerichts folgendermassen : I.

II.

Abteilung. Abteilung. Total.

Aus dem Vorjahre herübergenommene Fälle 20 6 26 Neu eingegangene 249 52 301 Total 269 58 327 Im Berichtsjahre erledigt . . . . 250 53 303 Pendent geblieben 19 5 24 Von den 24 Ende des Jahres anhängig gebliebenen Berufungen ist l im Monat Juli, l im Monat September und die übrigen im Monat Dezember eingegangen.

Ad à und 5. Re v i s i o n s - und E r l ä u t e r u n g s b e g e h r e n .

424

Von den 14 im Berichtsjahre anhängigen Revisionsbegehren waren 12 bei der I., 2 bei der II. Abteilung anhängig; 8 wurden abgewiesen, l begründet erklärt, 2 zurückgezogen ; auf 3 ist nicht eingetreten worden.

Die beiden Frläuterungsbegehren wurden ebenfalls erledigt; das eine, eine Expropriationssache betreffend, durch Vergleich, das andere ist abgewiesen worden.

Ad 6. K a s s a t i o n s b e g e h r e n .

3 wurden abgewiesen, l ist begründet erklärt worden.

Ad 7. M o d e r a t i o n s b e g e h r e n .

Von den 4 Moderationsbegehren sind 2 teilweise begründet erklärt, auf l ist nicht eingetreten worden, und l ist noch bei der II. Abteilung pendent.

IL Strafrechtspflege.

a. B u n d e s s t r a f g e r i c h t .

In dem aus dem Vorjahre übertragenen Straffall (Ilnicki, Attentat) wurde die Straf klage von der Anklagekammer, ohne Überweisung an die Kriminalkammer, erledigt, da die ärztlichen Experten den Angeklagten als unzurechnungsfähig erklärt hatten.

Unmittelbar vor Jahresschluss ging ein neuer Straffall ein (aus Genf). Die Untersuchung ist im Gange.

b. K a s s a t i o n s h o f .

Aus dem Vorjahre waren 8 Kassationsbegehren übergetragen und 14 gingen im Berichtsjahre ein (22 Fälle). 19 wurden erledigt, 3 wurden übergetragen. 2 Begehren betrafen das Urheberrecht, beide von den Zivilklägern eingelegt und beide abgewiesen. 6 Beschwerden betrafen das Markenrecht; 4 wurden abgewiesen, auf l wurde nicht eingetreten, l wurde begründet erklärt. 3 Begehren betrafen das Fabrikgesetz; sie wurden sämtlich begründet erklärt, l Begehren betraf das Viehseuchengesetz, es wurde abgewiesen. Auf l Begehren, Gefährdung von Bahnzügen betreffend, wurde nicht eingetreten, weil keine begründende Rechtsschrift eingegeben war. l Begehren, Entwendung elektrischer Kraft betreffend, wurde zurückgezogen, l Begehren, das Fischereigesetz betreffend, wurde begründet erklärt.

1 Begehren, Muster und Modelle betreffend, wurde abgewiesen.

4 Begehren betrafen Patentschutz- auf l wurde wegen Verspätung nicht eingetreten, l wurde teilweise begründet erklärt, 2 wurden übergetragen, l Begehren, betreffend Zolldefraudation, wurde übergetragen.

425 Von den 6 gutgeheissenen Begehren waren 5 gegen verurteilende Entscheide gerichtet und eines gegen einen freisprechenden.

Ihrer Herkunft nach stammen von den 22 Begehren je 5 aus den Kantonen Luzern und Zürich, 3 aus dem Kanton Waadt, je 2 aus den Kantonen Aargau, Neuenburg und Bern und je l aus den Kantonen Schwyz, Baselland und Baselstadt, d. h. sie waren gegen Urteile aus diesen Kantonen gerichtet.

III. Staatsrechtliche Streitigkeiten.

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Natur der Streitsache.

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Neu II eingegangen. ||

Die im Jahre 1905 beim Bundesgerichte anhängigen staatsrechtlichen Streitigkeiten verteilen sich wie folgt:

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4 2 3 1 1 . Streitigkeiten zwischenKantonen 2 2. Auslieferungen 7 7 7 3. Beschwerden von Privaten und Korporationen 03 304 367 ">,88 79 4. Begehren um Anerkennung als 1 1 1 Schweizerbürger 5. Verzicht auf das Schweizer1 1 1 bürgerrecht 6. Streitigkeiten zwischen dem Bundesrate und den Eisenbahngesellschaften betreffend das Rechnungswesen der Eisen1 1 1 -- bahnen 7. Revisionsbegehren bezw. Wie1 1 ?, ?, dererwägung 8. Streitigkeiten zwischen den Bundesbahnen und Kantonen 1 2 1 2 3 (Steuern betreffend.) . . . .

1 1 1 9. Moderationsbegehren 68 319 387 305 82

426 Ad 1. S t r e i t i g k e i t e n z w i s c h e n K a n t o n e n .

Die im Berichtsjahre erledigten 3 Fälle betrafen : l Hoheitsrecht an Gewässern : Bern c. Solothurn ; das Begehren wurde nur teilweise gutgeheißen; l Ersatz von Verpflegungskosten : Zug c. 8t. Gallen : die Beschwerde wurde gutgeheißen ; l Auslieferung eines Verbrechers : Waadt c. Thurgau : die Beschwerde wurde abgewiesen.

Ad 2. A u s l i e f e r u n g e n .

Die? behandelten Auslieferungen gingen aus: l von Argentinien, 4 von Italien, l von Österreich und l von Deutschland. Alle wurden bewilligt. In 2 Fällen handelte es sich auch um Aushingabe von Wertsachen bezw. Vermögensobjekten ; in l Fall : Wertsachen, von Argentinien begehrt, wurde die Aushingabe bewilligt, im 2. Falle: Vermögensobjekte, von Deutschland begehrt, verweigert.

Ad 3. B e s c h w e r d e n von P r i v a t e n und K o r p o r a t i o n e n g e g e n k a n t o n a l e V e r f ü g u n g e n u n d Erlasse.

Nach der Natur der als verletzt behaupteten Bestimmungen verteilen sich die 367 iin Berichtsjahre anhängigen Beschwerden wie folgt: 1 = !·!> >!

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a. Verletzung der BundesverVerfassung b. Verletzung von Bundesgesetzen c. Verletzung von Kantons Verfassungen d. Verletzung von Staatsverträgen

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a. Die 271 Rekurse wegen Verletzung der B u n d e s v e r f a s s u n g betrafen folgende Verf assungsb 3stimmungen : Art. 4 (Gleichheit vor dem Gesetz, Reehtsverweigerung) 205 ,, 31/33 (Gewerbefreiheit und wissenschaftliche Berufsarten -- darunter auch l Art. 5 der Übergangsbestimmungen 4 ,, 44 (Bürgerrecht) l ,, 45 (Niederlassung) 3 ,, 46 (Doppelbesteuerung) 24 ,, 48 (Verpflegungskosten) l ,, 49/50 (konfessionelle Artikel) 5 ,, 54 (Recht zur Ehe) 2 ,, 55 (Preßfreiheit) 5 ,, 58/59 (Gerichtsstand) 17 ,, 60/61 (Gleichbehandlung mit Bürgern anderer Kantone und Vollzug von Urteilen aus ändern Kantonen) 4

"m b. Die 32 Beschwerden wegen Verletzung von B u n d e s g e s e t z e n betrafen : Das Bundesgesetz über Auslieferung von Verbrechern und Angeschuldigten l ,, ,, ,, persönliche Handlungsfähigkeit . .

17 ,, ,, ,, zivilrechtliche Verhältnisse der Niedergelassenen und Aufenthalter .

10 ^ , ,, .n Zivilstand und Ehe 3 ,, ,, ,, Expropriatioa (Forum) . . . .

l ~32 c. Bei behaupteter Verletzung einer K a n t o n s v e r f a s s u n g werden verschiedene Bestimmungen der kantonalen Verfassung angerufen, am häufigsten die Bestimmung über Eigentumsschutz und Trennung der Gewalten.

d. Bei den Rekursen wegen Verletzung von S t a a t s v e r t r ä g e n werden angerufen : der Gerichtsstandsvertrag mit Prankreich . . . in 7 Fällen ,, Staatsvertrag mit Deutschland ,, 3 ,, ,, l o ,, Niederlassungs- und Konsularvertrag mit Italien fl die internationale Übereinkunft für Prozeßrecht . ,, 3 ,, (einmal dabei zugleich Niederlassungsvertrag mit Deutschland) 14

428

Aargau Appenzell A.-Rh. .

Appenzell I.-Rh.

Baselland Baselstadt Bern Freiburg .

Genf Glarus Graubünden Luzern Neuenburg Nidwaiden Obwalden Schaffhausen . . . .

Schwvz Solothurn St. Gallen Tessin Thurgau Uri Waadt . . . .

Wallis Zug Zürich

5 2

Total

3

4

3 7 2 2

1 2 4 2 1

1 2 3 1

3 3

1

1 2 1

1 1

1

1

1 5 2

2

5

6

1 1

6

2 4 1 2 21 7 4 9 4 1 8

57

21

37

173

5 3 3 8 1

2 3 1

20 3 1 6 12 19 11 15 8 10 4 1

Pendent geblieben.

Abgewiesen.

Gutgeheissen.

Kantone.

Rückzug oder Gegenstandslosigkeit.

Nichteintreten.

1 |

Die K a n t o n e , gegen deren Behörden die 367 Beschwerden von Privaten und Korporationen gerichtet sind, und die Art der E r l e d i g u n g derselben sind ersichtlich aus nachfolgender Tabelle :

cd

£

7

40 6 1 7 18 41 26 24 1 16 21 7 1 Ï 6 11 6 5 39 16 7 27 11 2 28

79

367

8 1

9 8 5 1 3 4 2 1 1 3 4 2 8 3 3 6

Von den 79 pendent gebliebenen Fällen rühren : 2 aus dem Jahre 1903, 2 aus dem Jahre 1904; die übrigen gingen im Berichtsjahre ein, l im Februar, l im März, 4 im April, 3 im

429

Mai, 4 im Juni, 4 im Juli, 6 im August, 8 im September, 10 im Oktober, 8 im November, 26 im Dezember.

Die Gründe des Nichteintretens in 57 Fällen waren: in 17 Fällen Inkompetenz des Gerichts, in 14 Fällen Verspätung, in 2 Fällen war noch kein förmlicher Entscheid der kantonalen Behörden ergangen, in 11 Fällen war der Instanzenzug vor den kantonalen Behörden nicht durchgeführt, in 4 Fällen waren die Rekurrenten nicht legitimiert, in l Fall mangelte das rechtliche Interesse, in l Fall war kein Entscheid beigelegt, l Fall war von zivilrechtlicher Natur, in l Fall war die Beschwerde gegen einen schiedsgerichtlichen Entscheid gerichtet, 5 Rekurse waren formlos gehalten, nicht substanziiert oder ohne bestimmte Rechtsbegehren.

In 36 Fällen wurde wegen mutwilliger Beschwerdeführung Gerichtsgeld auferlegt.

Nach der N a t u r der S t r e i t s a c h e bezogen sich die 37 b e g r ü n d e t e r k l ä r t e n Beschwerden auf: Art. 4 der Bundesverfassung, Rechtsverweigerung . . 12 ,, 46 Doppelbesteuerung 6 ,, 49/50 Kultussteuern l ,, 58/59 Gerichtsstand 5 ,, 61 Vollzug von Zivilurteilen 3 Auf Kantonsverfassungen 4 ,, das Bundesgesetz über Zivilstand und Ehe . . . .

l ,, ,, ,, ,, Handlungsfähigkeit . . . .

2 ,, ,, ,, ,, die zivilrechtlichen Verhältnisse der Niedergelassenen und Aufenthalter l ,, den Staats v ertrag mit Deutschland l ,, die internationale Übereinkunft betreffend Prozeßrecht .

l "37

Beim Präsidenten gingen in sehr vielen Fällen Gesuche um Erlaß provisorischer Verfügungen ein. -- Besondere Verfügungen wurden oft durch eingetretenen definitiven Entscheid überflüssig.

Erlassen wurden 38 Verfügungen ; davon wurden gutgeheißen 20 Gesuche, teilweise gutgeheißen 9 Gesuche, abgewiesen 9.

Ad 4 und 5. Auf das Begehren um A n e r k e n n u n g als S c h w e i z e r b ü r g e r wurde nicht eingetreten.

Bundesblatt. 58. Jahrg. Bd. II.

28

430

Das Begehren um E n t l a s s u n g aus dem S c h w e i z e r b ü r g e r r e c h t wurde gutgeheißen, resp. die Einsprache der Heimatgemeinde abgewiesen.

Ad 6. Der seit 1899 hängende Streit zwischen der G o t t h a r d b a h n (ursprünglich 5 Bahnen) und dem B u n d e s r a t e betreffend Einlagen in den Erneuerungsfonds wurde durch Vergleich erledigt.

Ad 7. Die beiden R e v i s i o n s b e g e h r e n wurden abgewiesen.

Ad 8. Von den 3 Streitigkeiten zwischen den B u n d e s b a h n e n und K a n t o n e n , Steuerpflicht betreffend, wurde eine gutgeheißen, 2 sind noch pendent.

IT. Oberaufsicht über das Schuldbetreibungs- und Konkurswesen.

Unterm 7. Februar 1905 hat die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer grundsätzlich die Vornahme von I n s p e k t i o n e n bei den kantonalen Aufsichtsbehörden und den Betreibungs- und Konkursämtern beschlossen. Solche sind dann im Laufe des Berichtsjahres in einer größern Zahl von Kantonen, namentlich der romanischen Schweiz, jeweils durch ein Mitglied der Kammer mit einem Sekretär vorgenommen worden und zwar in der Weise, daß sie sich auf die obere Aufsichtsbehörde des betreffenden Kantons und einzelne ihr unterstellte erstinstanzliche Aufsichtsbehörden und Ämter erstreckten.

Was die Tätigkeit der A u f s i c h t s b e h ö r d e n betrifft, soergaben die bisherigen Erhebungen zunächst, daß den Anforderungen des Art. 14 Seh K G nicht überall gehörig nachgelebt wird. In einzelnen Kantonen werden die gesetzlich vorgeschriebenen periodischen Inspektionen nur oberflächlich ausgeführt und besitzen sie also mangels Ausübung einer effektiven Kontrolle keinen praktischen Wert. In einem Kanton hat man es bisher, wie es scheint, an der Vornahme von Inspektionen gänzlich fehlen lassen; in einem ändern erstrecken sie sich im wesentlichen nur auf das Kassawesen der Ämter, nicht auf deren Geschäftsführung überhaupt. Sodann gibt auch das Beschwerdewesen (Art. 17 u. 18), namentlich bei den erstinstanzlichen Aufsichtsbehörden, da und dort Anlaß zu Aussetzungen, sei es wegen ungehöriger Verschleppung in der Erledigung der Be-

431

schwerden, sei es, weil das angewendete Verfahren zu wenig Garantien für eine sachgemäße, die Interessen aller Beteiligten wahrende Beurteilung bietet, sei es endlich, weil die Protokollführung und die Ordnung in den Akten zu wünschen übrigläßt. All dem gegenüber ist anderseits zu bemerken, daß in einer großen Zahl von Kantonen die Aufsichtsbehörden ihre Obliegenheiten sowohl als Aufsichtsbehörden im engern Sinne wie als Beschwerdeinstanzen befriedigend und mehrfach vorzüglich erfüllen.

In Bezug auf die Inspektionen der B e t r e i b u n g s- und K o n k u r s ä m t e r glaubte die Kammer ihre Aufmerksamkeit in.

erster Linie dem Konkurswesen zuwenden zu sollen, davon ausgehend, daß man hier von einer richtigen und gleichmäßigen Anwendung des Gesetzes noch am weitesten entfernt ist. In.

der Tat haben sich denn auch bei einer Anzahl der inspiziertenÄmter eigentliche Mißstände gezeigt: So wurden vielfach unerledigte Konkursliquidationen angetroffen, die bis auf über' fünf Jahre, ja bisweilen solche, die bis auf zehn Jahre zurückreichen und zwar ohne daß sich solche Verzögerungen durch hinreichende Gründe rechtfertigen ließen. Ein Amt hatte in einem Konkurse den Masseerlös, der bereits im Jahre 1902 vollständig eingegangen war, noch zur Zeit der Inspektion (Oktober 1905) nicht zur Verteilung gebracht. Nachdem ferner die Kammer in einem Kanton mit zahlreichen solchen unerledigten Konkursen deren beschleunigten Abschluß verlangt hatte, zeigte sich bei zwei Ämtern, daß die erzielten Masseerlöse nicht mehr vorhanden waren. Sodann ist das Verfahren manchmal ein völlig gesetzwidriges, wofür etwa folgende Beispiele dienen mögen: Einzelne Ämter sehen dann und wann davon ab, die zweite Gläubigerversammlung einzuberufen und üben die diesem Organe zukommenden wichtigen Kompetenzen selbst aus ; oder sie nehmen wenigstens -- was ziemlich häufig angetroffen wurde -- unter Verletzung von Art. 243 Seh K G die Verwertung der gesamten Masse schon vor Abhaltung jener Versammlung nach eigenem Gutdünken vor. Ziemlich häufig ist es auch, daß trotz eines ganz erheblichen Massebestandes das summarische, statt des größere Garantien bietenden ordentlichen Verfahrens eingeschlagen wird. Ein Amt ließ gesetzwidrigerweise die Faustpfänder außerhalb des Konkursverfahrens durch den betreffenden Faustpfandgläubiger selbst verwerten. In vielen Fällen wird die Inventaraufnahme erheblich verzögert. Mehrfach trafen wir große Unordnung in den Konkursakten und eine ganz ungenügende

432 Protokollierung der einzelnen Konkursvorgänge. Auch im Kassenund Rechnungswesen herrsehen da und dort unbefriedigende Zustände ; bei einem Amte war ersichtlich, daß der Konkursbeamte Depotzinse aus Verwertungseingängen nicht zur Verteilung brachte, sondern für sich zurückbehielt. -- Und wenn sodann auch im ganzen und großen die Amtsführung der Konkursämter als eine korrekte und bei mehreren als eine vorzügliche bezeichnet werden darf, so sind doch ziemlich allgemein kleinere Ungesetzlichkeiten zu konstatieren (Überschreitungen gesetzlich innezuhaltender Fristen, in Einzelpunkten unvollständige Verurkundungen, Unterlassung oder unvollständige oder sonst unrichtige Ausführung bestimmter 'Vorkehren untergeordneter Natur etc.) und zeigten sich Verschiedenheiten von Kanton zu Kanton in der Auffassung und Handhabung gesetzlicher Vorschriften. Wenn einmal die Kammer ihre Inspektionen in konkursrechtlicher Beziehung auf das Gebiet der ganzen Schweiz ausgedehnt haben wird, dürfte es an der 2eit sein, die gewonnenen Erfahrungen in umfassender Weise (etwa durch Erlaß einer Verordnung) zu verwerten. Bis anhin hat sie jeweils der betreffenden Aufsichtsbehörde einen substan.zierten Bericht über das Ergebnis der im Kanton vorgenommenen .·Inspektion zukommen lassen.

Die Gesamtzahl der im Berichtsjahre anhängigen Rekurse betrug 225 ; davon waren aus dem Vorjahr übernommen 8, im Laufe des Jahres eingegangen 217. Erledigt wurden 219, s» dass auf das Jahr 1906 übertragen wurden 6 Fälle.

Von den erledigten Beschwerden bezogen sich: 2 auf die Pflichten der Betreibungs- und Konkursbeamten; 1 ,, Amtskaution ; 14 '.n Rechts ver Weigerung oder Rechtsverzögerung; 6 v Zustellung der Betreibungsurkunden ; 2 ,, die Art der Betreibung; 2 ,, Betreibung gegen Erbschaften; 1 ,, Betreibung auf Sicherstellung; 2 ,, Zahlungsbefehl ; 1 ,, Betreibungsfähigkeit ; 2 ,, Rechtsvorschlag ; 5 ,, Rechtsöffnung ; 5 ,, Nichtigkeit bezw. Einstellung der Betreibung; 4 ,, Sistierung der Betreibung; l ,, Wechselbetreibung ; 48 Übertrag.

433

48 Übertrag.

4 auf Fortsetzung der Betreibung ; 47 ,, Pfändung, Vollziehung derselben und pfändbare Gegenstände ; 19 ,, Lohnpfändung-, l ,, Anschlusspfändung ; l ,, amtliche Verwahrnahme ; 3 ,, Retentionsrecht ; 11 ,, Eigentums- oder Pfandrechtsansprachen im Pfandungsverfahren ; 3 ^ Eigentumsansprachen im Konkurse ; 1 ,, Aufschubsbewilligung ; 4 ,, Verwertungsbegehren ; 2 ,, Betreibung auf Pfand Verwertung 5 7 ,, Verwertung beweglicher Sachen oder Forderungen ; 9 ,, Verwertung von Liegenschaften; l ,, Verwertung aus freier Hand ; l ,, Verwertung der Konkursmasse; 7 ,, Kollokation und Verteilung im Pfändungsverfahren ; 12 ,, Kollokation und Verteilung im Konkurse; 1 ,, Konkurserkenntnis ; 2 ,, Feststellung der Konkursmasse ; 4 ,, Konkursverwaltung ; 2 ,, Konkursverfahren ; 2 fl Abtretung von Masserechten nach Art. 260 Seh K G ; l ,, das Gläubigerstimmrecht im Konkurs; 3 .n Lastenverzeichnis; 6 ,, Arrest und dessen Vollzug; 4 ,, auf Verlustschein; 4 ,, Betreibungs- und Konkurskosten; l ,, Zahlung durch das Betreibungsamt; l ,, Einsicht in die Protokolle bezw. Auszüge aus denselben ; l ., Kosten im Beschwerdeverfahren; 1 ,, Betreibungsferien ; 2 ,, Nachlassvertrag ; 3 ., Revisionsgesuche.

219

Über die V e r t e i l u n g der Geschäfte nach K a n t o n e n und über das S c h i c k s a l der B e s c h w e r d e n gibt nachstehende Tabelle Auskunft:

Kantone.

's.c

0

Z

Aargau Appenzell A.-Rh Appenzell I.-Rh Baselland Baselstadt Bern (deutscher Teil) Bern (französischer Teil) Freiburg . . . .

Genf . . . .

Glarus Graubünden Luzern Neuenburg . . . .

Nidwaiden . . . .

Obwalden . . . .

Schaffhausen . . .

Schwyz Solothurn St. Gallen Tessin . . . .

Thureau Uri . .

Waadt Wallis .

Zug . .

Zürich Total

1

1 1

1

9 5

Pendent geblieben.

C

s

Begründet erklärt.

... . | ii Abgewiesen.

1

Rückzug oder Gegenstands- 1 losigkeit.

434

._.

1

3 1

1

1

1

3

1

1 7 1

1 1

2 6 2 3 2 4

1 4 1 2 9 1

1

1

30

10

13

3 2 11 1 3 1 1

1 2

--

2

H

11

7 1 11 21 6 5 6 21 4 5 21 5 2

4 3 3 7 18 3 2 1 3 1 1?, 2 1 2 3 19,

2 3 5 10 25 1 7 6 1 16 4 3 9, 18

43 136

6 225

1 1

6 13 4 3 3

3o

435

Die Gründe, aus welchen die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer in 30 Fällen auf die Beschwerde nicht eintrat, waren : in 4 Fällen mangelnde Substanzierung, in 14 Fällen Inkompetenz der Oberaufsichtsbehörde (weil es sieh um Beschwerden handelte, die in die Kompetenz der Gerichtsbehörden fallen), in 8 Fällen Versäumung der Rekursfrist, in 3 Fällen Nichteinhaltung des Instanzenzuges und in l Revisionsgesuche der Mangel eines Revisionsgrundes.

Die 43 begründet erklärten Beschwerden betrafen folgende Gegenstände : l Art der Betreibung-, l Zahlungsbefehl; 3 Rechtsvorschlag; l Betreibbarkeit einer Ehefrau ; l Betreibungst'ähigkeit ; 1 Betreibung gegen eine Erbschaft; 2 Fortsetzung der Betreibung; 1 Pfändung, Vollziehung derselben und pfändbare Gegenstände ; 2 Lohnpfändung; 2 amtliche Verwahrnahme von Pfändungsobjekten; 4 Eigentums- oder Pfandrechtsansprachen im Pfändungsverfahren ; 2 Eigentumsansprache im Konkurse; 2 Verwertungsbegehren ; l Verwertung beweglicher Sachen oder Forderungen ; l Verwertung einer un verteilten Erbschaft; l Lasten Verzeichnis ; l Verwertung der Konkursmasse; 3 Kollokation und Verteilung im Pfändungsverfahren; 6 Kollokation und Verteilung im Konkurse; 1 Abtretung von Masserechten nach Art. 260 Seh K G ; 2 Arrest und dessen Vollzug; l Verlustschein ; l Einsicht in die Protokolle bezw. Auszüge aus denselben; l Nachlassverfahren.

43

436

G e s ù eh e u m p r o v i s o r i s c h e V e r f ü g u n g e n w u r d e n gestellt 23 davon bewilligt 11) 16 abgewiesen 5/ Verfugungen a. der Aufsichtsbehörde mitgeteilt, unter Anweisung, vorläufig den bestehend enZustand festzuhalten; b. wegen Erledigung der Sache keine Verfügung erlassen . . .

7 keineVerfügungen 23

V. Freiwillige Gerichtsbarkeit.

Die Liquidation der D r a h t s e i l b a h n zum R e i c h e n b a c h f a l l ist nun abgeschlossen bis an den Bericht des Experten über die Schlussrechnung. Der Fall musste so auf das folgende Jahr übertragen werden.

Die Frage der Liquidation der Strassenbahn L a u s a n n e M o u d o n ist noch nicht definitiv erledigt; der Entscheid wurde auf Verlangen beider Parteien sistiert.

Im Laufe des Jahres ging eine Anzahl Liquidationsbegehren gegen die elektrische Bahn S a i g n e l e g i e r - G l o v e l i e r ein.

Die einen wurden zurückgezogen, andere aber wurden festgehalten bezw. neu eingelegt und waren Ende des Jahres noch pendent.

Unter dieser Rubrik werden auch 2 Begehren um ßestellungeines Schiedsgerichts bezw. eines Obmannes aufgeführt; dem ersten konnte mangels Kompetenz nicht entsprochen werden,.

das zweite wurde durch Vergleich erledigt.

VI. Zusammenstellung und mittlere Dauer der Streitsachen.

Folgende zwei Tabellen geben eine Übersicht über die beim Bundesgericht im Berichtsjahre anhängigen und die von ihm erledigten Geschäfte unter Vergleichung mit dem vorhergehenden Jahre, sowie über die Dauer der Streitsachen.

437

A. Vergleichung mit dem Vorjahr : Gesamtzahl der Geschäfte.

Natur der Streitsache.

1904.

I. Zivilsachen: \. Erst- und letztinstanzliche Geschäfte 2 . Expropriationen . . . .

3. Berufungen 4. Revisionsbegehren .

5. Erläuterungsbegehren .

6. Kassationsbegehren .

7. Moderationsbegehren 8. Beschwerden gegen Entscheide des Massaverwalters in Zwangsliquidationen II. Strafsachen: i. Klagen beim Bundesstrafgerichte 2. Kassationsbegehren .

III. Staatsrechtliche Streitigkeiten: 1. Streitigkeiten zwischen Kantonen 2 . Auslieferungen . . . .

3. Beschwerden von Privaten oder Korporationen .

4. Verzicht auf das Schweizerbürgerrecht 5. Anerkennungsbegehren 6. Rechnungswesen der Eisenbahnen . .

. . . .

7. Revisionsbegehren .

8. Bundesbahnen gegen Kantone 9. Moderationsbegehren IV. Beschwerden betreffend das Schuldbetreibungs- und Konkwswesen .

V. Freiwillige Gerichtsbarkeit .

Total

1905.

75 67 315 630 376 327 14 8 1 2 -- 4 2 4 4

--

Erledigt.

1905.

1904.

34 20 183 315 350 303 5 14 1 2 -- 4 1 3 4

--

2 15

2 22

1 7

1 19

6 6

4 7

4 6

3 7

384

367

320

288

-- 2

1 1

-- 2

1 1

1 3 1 --

1 2 3 1

3 -- --

1 2 1 1

299 3

225 3

291 219 1 --

1495 1695 1199 1219

438

Natur der Streitsachen.

/. Zivilsachen.

1. Erst- und letztinstanzliche Prozesse . .

. .

2 . Expropriationen . . . .

3. Berufungen.

4. ßevisionsbegehren . . .

5. Erläuterungsbegehren . .

6. Kassatiocsbegehren . . .

7. Moderationsbegehren . .

II. Strafsachen.

1 . Strafklagen . . . .

2. Kassationsbegehren . . .

III. Staatsrechtliche Streitigkeiten.

1. Bund contra Eisenbahnen 2. Bundesbahnen contra Kantone 3. Streitigkeiten zwischen Kantonen 4 . Auslieferungen . . . .

5. Beschwerden von Privaten und Korporationen . . .

6. Anerkennung als Schweizerbürger 7. EntlassungausdemSchweizerbürgerrecht . . . .

8. Revisionsbegehren . . .

9. Moderationsbegehren . .

IV. Beschwerden betr. Schuldbetreibungs- und JLonkwrswesen .

Total Verhältnis

Gesamtzahl der 1 erledigten Geschäfte pro 1905. j

B. Die D a u e r der Streitsachen ergibt sich aus nach-

34 315 303 14 2 4 3

Dauer bis a5

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3 10 32 153 2 3 1 1

6 82 2 1 1

13 9 1 1 2 1

6

6

1 4

2

32

21

1

1 19 1 1 3 7

3

2

2 1

1

288

25

32

89

79

1

1

1 2 1

1

219

124

1219

193 132 293 187

% 100

1

1

1

%

59 %

29 %

7 %

15,836 10,882 24,036 15,341

64 o/ /o 5,3GO

54 V« 4,«»

439

folgender Tabelle : zum Urteil.

sa sIOo

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Mittlere Dauer

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Größte Dauer bis zum Urteil.

bis zum Urteil.

3

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-- --

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Wonate Tage

Tage

63

23

26 7 11 4 4 5

20 8 21 16 8 21

19 10 1 2 2 3 3

9 8 24 21 18 9 --

28 15

_

4 11

19 15

4 3

19 22

2 41

--

75

15

75

15

40

--

11

12

11

12

59

--

1 --

65 2

3 6

23 --

19 26

50 20

-- --

38 29 11 59 89

--

--

--

--

--

--

--

3

2

2

--

--

--

3

33

18

3

3

45

--

--

--

--

--

--

--

--

12

--

12

35

-- --

-- --

-- --

-- --

-- 6 --

12 3 15

-- 4 --

12 6 15

44 65 37

-- 13

9

--

19

23

2

4

-- 12

2

48

-- 10

3,938

0,869

1,066

0,164

0,328

0,982

--

-- 207 16,88

--

--

CO

o t^ C^

Monate Tage

197 --2 --

m g T3 N (i) <ü 2 §

Nach den N a t i o n a l s p r a c h e n verteilen sich die im Berichtsjahre anhängig gewesenen Fälle wie folgt: Deutsche Schweiz.

I. Zivilsachen: 1. Erst- und letztinstanzliche Prozesse . . .

2. Expropriationen .

3 . Berufungen . . . .

4. Andere Zivilsachen II. Strafsachen: 1. Klagen beim Strafgericht 2. Kassationsbegehren .

52 = 69 % 330 = 52 % 203 = 62 % 14 = 58 %

Französische Schweiz.

21 = 79 = 110 = 10 =

28 % 13 % 34 % 42 %

Italienische Schweiz.

2= 3 % 221 = 35 »/o 14= 4 %

Total.

75 = 100% 630 = 100% 327 = 100% 24 = 100%

1 -- 50 % 17 = 77 %

1 -- 50 % 5 = 23 %

III. Staatsrechtliche Streitigkeiten

245 = 63 %

100 = 26 %

42 = 11 %

387 = 100 %

IV. Beschwerden betr. Sclmldbetreibungs- und Konkurswesen

143 = 64 %

57 = 25 %

25 = 11 %

225 = 100%

V. Freiwillige Gerichtsbarkeit .

1 = 33 °/o

2 = 67 %

Total

1006 = 60 %

385 = 23 %

--

2 -- 100 % 22 = 100%

3= 304 = 17 %

100%

1695 = 100%

04-

o

441 Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.

L a u s a n n e , den 2. März 1906.

Im Namen des Schweiz. Bundesgerichts, Der Präsident: F. A. Monnier.

Der Gerichtsschreiber: Kirchhofer.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des schweizerischen Bundesgerichts an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1905. (Vom 2. März 1906.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1906

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

14

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

04.04.1906

Date Data Seite

411-441

Page Pagina Ref. No

10 021 887

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