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Schweizerisches Bundesblatt.

58 Jahrgang IV.

Nr. 25.

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20. Juni 1906.

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend eine neue Verlängerung des am 29. August 1905 zwischen der Schweiz und Spanien abgeschlossenen provisorischen Handelsübereinkommens, (Vom

14. Juni 1906.)

Tit.

Sie haben uns in Ihrer letzten Dezembersession die Vollmacht erteilt, mit der spanischen Regierung eine Verlängerung des bis 1. März dieses Jahres dauernden Handelsprovisoriums zu vereinbaren, unter der Bedingung, dass der Zeitpunkt des 1. Juli nicht überschritten werde.

Wir haben von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht und mit Spanien am 10. Februar eine Vereinbarung getroffen, nach welcher der status quo (neuer schweizerischer Gebrauchstarif gegen die alten spanischen Vertragszölle) unverändert bis zum 1. Juli fortdauern soll.

Wir sind heute leider genötigt, um eine neue Vollmacht einzukommen, weil es noch nicht möglich war, mit Spanien einen definitiven Vertrag abzuschliessen.

Wie wir Ihnen schon früher mitteilten, waren zwar unsere Vorbereitungen für die Unterhandlungen schon lange getroffen.

Die spanische Regierung wartete jedoch die Aufstellung eines neuen Zolltarifes durch die Cortes ab, um eine neue Unterhandlungsgrundlage zu gewinnen. Dieser Tarif kam erst im Bundesblatt. 58. Jahrg. Bd. IV.

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März zu stände und wurde am 23. des nämlichen Monats promulgiert. Die spanische Regierung, erklärte sich nun zu Unterhandlungen bereit; wir mussten aber zunächst unsere Begehren, die auf dem alten spanischen Tarif basierten, der völlig veränderten Einteilung und Nomenklatur des neuen Tarifs anpassen und, um dies tun zu können, eine Übersetzung desselben veranstalten. Infolgedessen wurde es Mitte Mai, bis wir die Liste unserer Begehren nach Madrid abgehen lassen konnten, um sie durch unser dortiges Generalkonsulat gegen die spanischen Begehren austauschen zu lassen. Diese letztern waren aber noch nicht bereit, und der Austausch hat auch jetzt noch nicht stattgefunden. Die Unterhandlungen über einen neuen Vertrag werden deshalb in keinem Falle bis zum 1. Juli beendigt werden können. Das jetzige Provisorium wird daher nochmals verlängert oder durch ein neues ersetzt werden müssen, um einen Unterbruch der gegenseitigen Handelsbeziehungen zu vermeiden.

Wir ersuchen Sie, uns durch Annahme des beigefügten Beschlussesentwurfes hierfür Vollmacht zu erteilen und die Bestimmung des Termins unserem Ermessen anheimzustellen.

Genehmigen Sie, Tit., bei diesem Anlasse den Ausdruck unserer vorzüglichen Hochachtung.

B e r n , den 14. Juni 1906.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates,, Der Bundespräsident: L. Forrer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

die Handelsbeziehungen zwischen der Schweiz und Spanien.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 14. Juni 1906, beschliesst: Der Bundesrat wird ermächtigt, mit der spanischen Regierung eine neue Verlängerung des gegenwärtigen provisorischen Handelsabkommens *) oder ein neues Provisorium zu vereinbaren.

*) Siehe eidg. Gesetzsammlung n. F. XXI, 447 und XXII, 24.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Kozession einer Schmalspurbahn von Stalden nach Saas-Fee (Tom 18. Juni 1906.)

Tit.

I.

Mittelst Eingabe vom 1. März 1905 unterbreitete Herr Ot h ma r K l u s e r , Advokat in Brig dem Eisenbahndepartement das Gesuch um Erteilung der Konzession für den Bau und den Betrieb einer Schmalspurbahn (teilweise Drahtseilbahn) von S t a l d e n nach Saas-Fee.

Indem sich der Konzessionsbewerber auf die mit dem Konzessionsgesuche eingereichten Pläne und den technischen Bericht beruft, führt er im allgemeinen Berichte an, dass die Bahn bei der Station Stalden der Visp-Zermattbah ihren Anfang nehme, als Zahnrad- und Adhäsionsbahn bis Saas-Grund, und von dort als Seilbahn bis zur Höhe von Saas-Fee geführt werde.

Es sei dem Konzessionsbewerber wohl bekannt, dass den Herren Ch. Masson & Cie., Banquiers in Lausanne, bereits eine Konzession für eine Bahn Stalden-Saas-Fee durch Bundesbeschluss vom 23. Dezember 1899 (E. A. S. XV, 866) erteilt worden sei.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend eine neue Verlängerung des am 29. August 1905 zwischen der Schweiz und Spanien abgeschlossenen provisorischen Handelsübereinkommens. (Vom 14. Juni 1906.)

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Jahr

1906

Année Anno Band

4

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25

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

20.07.1906

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1-4

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10 021 992

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