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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen schuldhafter Nichtleistung von Militärpflichtersatz bestraften Marc Boujon, 5, rue Vinaigrerie, in Genf.

(Vom 11. September 1906.)

Tit.

Boujon wurde vom Militärdepartement des Kantons Genf den Strafbehörden überwiesen, weil er trotz wiederholten Mahnungen den Betrag von Fr. 20 nicht bezahlt hatte, die er dem Fiskus als Militärsteuern schuldete. Am 31. Mai 1906 setzte ihm der Richter eine Frist an zur Regulierung der Schuld und zwar bis 9. Juli. Am 25. Juni bezahlte Boujon beim Kreiskommando laut Dienstbüchlein Fr. 3, am 5. Juli weitere Fr. 5, am 9. Juli Fr. 2, den Rest von Fr. 8. 60 aber erst am 14. Juli. Der Polizeirichter, der von diesen Vorgängen keine Kenntnis hatte, verurteilte den Boujon am 9. Juli in Abwesenheit des Verzeigten zu 2 Tagen Gefängnis.

Nunmehr stellt Boujon das Gesuch um Nachlass der Strafe mit Rücksicht auf die geleistete Zahlung und mit der Behauptung, er habe geglaubt, es sei ihm hierzu eine weitere Frist gewährt und er brauche nicht mehr vor dem Richter zu erscheinen. Er glaubt, dass er durch den Strafvollzug seine Stelle verlieren könnte und dass dann seine Familie schwer zu leiden hätte.

Der Staatsanwalt des Kantons Genf hält dafür, dass die Strafe erlassen werden könne, wenn Ausweis darüber vorliege, dass Boujon vor dem Richterspruch bezahlt habe.

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Aus den Einträgen des Sektionschefs über die vom Potenten geleisteten Teilzahlungen geht hervor, dass der in dürftigen Verhältnissen lebende Mann sein möglichstes getan hat, um der gerichtlichen Strafe zu entgehen, und es ist wohl denkbar, dass ihm die Konsequenzen einer Überschreitung der richterlich angesetzten Frist nicht völlig klar waren. Daher kann seinem Gesuche auf dem Wege der Begnadigung entsprochen werden.

Wir stellen daher bei Ihrer hohen Versammlung den Antrag: Es sei dem Marc Boujon die Strafe von 2 Tagen Gefängnis zu erlassen.

B e r n , den 11. September 1906.

Im Namen des Schweiz. Bundosrates, Der Bundespräsident:

L. Forrer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft : Bingier.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen schuldhafter Nichtleistung von Militärpflichtersatz bestraften Marc Boujon, 5, rue Vinaigrerie, in Genf. (Vom 11. September 1906.)

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1906

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12.09.1906

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519-520

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