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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Uebertragung der Konzession und Fristverlängerung füreine Drahtseilbahn von Grindelwald nach der Ofni.

(Vom 11. Juni 1906.)

Tit.

Durch Bundesbeschluss vom 13. April 1904 (E. A. S., XX, 73), haben Sie die unterm 21. Dezember 1900 (E. A. S., XVI, 278) dem Herrn Josef Durrer in Kägiswil zu Händen einer zu bildenden Aktiengesellschaft erteilte Konzession für den Bau und Betrieb einer Drahtseilbahn von Grindelwald (Station der Berner Oberlandbahnen) nach der Ofni unter einigen Abänderungen auf Herrn Othmar Kopschitz, Hotelier in Grindelwald, übertragen, und bestimmt, dass die im Art. 5, Abs. l, der Konzession vorgesehene Frist von 6 Monaten auf 12 Monate verlängert, und dass sowohl diese letztere als auch die im Art. 2 angesetzte Konzessionsdauer vom 13. April 1904 an zu berechnen seien.

Die Frist zur Einreichung der technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschaftsstatuten wurde hierauf durch Bundesratsbeschluss vom 22. April 1905 (E. A. S. XXI, 113) um ein Jahr, d. h. bis zum 13. April 1906, verlängert.

Mittelst Eingabe vom 26. März 1906 stellte die Allgemeine Immobiliengenossenschaft ,,Fortuna" in Zürich das Gesuch, es möchte die Konzession für die genannte Drahtseilbahn auf den Namen der Immobiliengenossenschaft übertragen, und zugleich die im Art. 5, Abs. l, vorgesehene Frist um ein Jahr verlängert werden.

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Laut einer von dieser Genossenschaft vorgelegten Erklärung des Herrn Othmar Kopschitz vom 18. April 190ö hat dieser das Hotel Viktoria nebst Umgelände in Grindelwald, sowie die Konzession für die Drahtseilbahn Grindelwald-Ofni an die Allgemeine Immobiliengenossenschaft ,,Fortuna" in Zürich verkauft und ist damit einverstanden, dass die fragliche Konzession auf die genannte Genossenschaft übertragen werde.

Der Regierungsrat des Kantons Bern erhob weder gegen das Gesuch um Übertragung der Konzession auf die Allgemeine Immobiliengenossenschaft ,,Fortuna10 in Zürich, noch gegen die Fristverlängerung von einem Jahre Einwendungen.

Wir empfehlen Ihnen den nachstehenden Beschlussesentwurf, durch welchen dem Gesuche entsprochen werden soll, zur Annahme, und benützen auch diesen Anlass, Sie, Tit., unserer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 11. Juni 1906.

Im Namen des Schweiz. Bundesra,tes, Der Bundespräsident:

L. Forrer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft : Bingier.

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(Entwurf.)

BumlesbescHluss betreffend

Uebertragung der Konzession und Fristverlängerung für eine Drahtseilbahn von Grindelwald nach der Ofni.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1. einer Eingabe der Allgemeinen Immobiliengenossenschaft ,,Fortuna" in Zürich vom 26. März 1906; 2. einer Erklärung des Herrn Othmar Kopschitz vom 18. April 1906; 3. einer Botschaft des Bundesrates vom 11. Juni 1906, beschließt: I. Die durch Bundesbeschluss vom 21. Dezember 1900 (E. A. S., XVI, 278) erteilte und unterm 13. April 1904 (E. A. S., XX, 73) mit einigen Abänderungen auf Herrn Othmar Kopschitz, Hotelier in Grindelwald, übertragene Konzession wird unter den gleichen Bedingungen auf die Allgemeine Immobiliengenossenschaft ,,Fortuna" in Zürich übertragen, jedoch mk der Massgabe, dass die im Art. 5, Abs. l, der Konzession vorgesehene und unterm 13. April 1904 auf 12 Monate verlängerte Frist vom Inkrafttreten des gegenwärtigen Beschlusses an zu berechnen ist.

H. Der Bundesrat ist mit dem Vollzuge dieses Beschlusses, welcher am 1. Juni 1906 in Kraft tritt, beauftragt.

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Nachtrags-Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Beteiligung der Schweiz an der internationalen Ausstellung in Mailand im Jahre 1906.

(Vom 11. Juni 1906.)

Tit.

Mit Beschluss vom 22. Dezember vorigen Jahres haben Sie uns zur Bestreitung der Kosten der schweizerischen Beteiligung an der internationalen Ausstellung in Mailand, die am 28. April letzthin eröffnet worden ist, einen provisorischen Kredit von Fr. 500,000 bewilligt.

Der Art. 13 jenes Beschlusses bestimmt, dass der definitive und Maximalkredit von der Bundesversammlung auf Grund einer besondern Botschaft des Bundesrates festgesetzt werde.

Wir beehren uns, Ihnen diese Botschaft hiermit vorzulegen.

Für die definitive Bemessung der vom Bunde zu tragenden Kosten fallen in Betracht einerseits die Zahl der Aussteller, der Umfang und die Natur der schweizerischen Beteiligung in jeder Sektion der Ausstellung, anderseits die für die Subventionierung im Art. 2 des oben angeführten Bundesbeschlusses aufgestellten Grundsätze, wonach der Bund alle

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allgemeinen Kosten, die Transport- und Baukosten, die Kosten für Auspackung und Installation, für Überwachung und Wiederverpackung, die Kosten für Transportversicherung, für Versicherung gegen Feuer, Diebstahl und alle Risiken übernimmt.

Wir haben weder den Erwägungen allgemeiner Natur noch den Details in unserer Botschaft vom 14. Dezember 1905 etwas beizufügen und können nur bestätigen, dass die Ausstellung in Mailand den erwarteten Umfang angenommen hat ; zu den Ländern, deren Beteiligung damals schon bekannt war, sind selbst noch weitere hinzugekommen.

Was die Zahl der schweizerischen Aussteller und den von ihnen in Anspruch genommenen Raum betrifft, müssen wir Sie momentan noch auf die Ziffern der genannten Botschaft verweisen ; dieselben haben allerdings einen gewissen Zuwachs erfahren, genaue Angaben sind zur Stunde jedoch noch nicht möglich, da das Verzeichnis der Teilnehmer an den temporären Ausstellungen, der Viehausstellung und derjenigen der Milchprodukte noch nicht definitiv festgestellt ist.

Unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände haben wir folgenden Voranschlag aufgestellt : 1. Generalkommissariat Fr. 50,000 2. Internationales Preisgericht ,, 20,000 3. Bureaukosten, Katalog etc ,, 6,000 4. Transportversicherung, Versicherung gegen Feuer, Diebstahl etc ,, 50,000 5. Überwachungs- und Sicherheitsdienst . . ,, 24,000 6. Bauten in den Galerien, Fertigstellung, Wand-, Decken- und Fussbodenverkleidung, Erstellung der notwendigen Zwischenwände, Podien und Gruppenbezeichnungen ,, 35,000 7. Allgemeine Dekoration ,, 15,000 8. Fundationsarbeiten für die Maschinen . . ,, 10,000 9. Leitungsanschlüsse für Gas, Wasser und Elektrizität . ,, 5,000 10. Installation der Ausstellungsgüter, Auspackung, Aufbewahrung und Versicherung der Kisten ; Wiederverpackung ,, 30,000 11. Bau und Unterhalt des offiziellen Pavillons ,, 60,000 12. Viehausstellung ,, . ,, 50,000 Überirag Fr. 355,000

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Übertrag Fr. 355,000 Ausstellung von. Milchprodukten . . . . ,, 35,000 Uhrenausstellung ,, 20,000 Fischereiausstellung ,, 4,000 Ausstellungen des schweizerischen Gesundheitsamtes, der Sanitätsabteilung des eidgenössischen Müitärdepartements und des Roten Kreuzes ,, 5,500 Platzmiete für die eidgenössischen Verwaltungszweige Post, Telegraph, Sanitätsbiireaüx, hydrometrisches Bureau etc ,, 3,600 Hin- und Rücktransport ,, 140,000 Berichte ,, 10,000 Verschiedenes und Unvorhergesehenes . . ,, 27,000 Total

Fr. 600,000

Wir kommen somit zu einer Summe von Fr. 600,000, das heisst um Fr. 100,000 höher, als in der vorhergehenden Botschaft angenommen war. Es hat dies seinen Grund in zwei Umständen : einmal hatten die SpezialVoranschläge für die Ausstellung von Vieh, Milchprodukten und Uhren im Dezember letzten Jahres nur annähernd festgestellt werden können ; dieselben weisen, gegenüber der damaligen Bemessung, heute eine Erhöhung um Fr. 70,000 auf ; sodann haben die Kosten für Transport und für Versicherung die dem ursprünglichen Voranschlag zu Grunde gelegten Ziffern weit überschritten.

Verglichen mit den Ausgaben des Bundes für die Ausstellung in Paris im Jahre 1900 (Fr. 1,512^000) wird man die Ziffer von Fr. 600,000 nicht übertrieben finden, wenn man in Betracht zieht, dass die Zahl der Aussteller und der in Anspruch genommene Raum nicht wesentlich kleiner sind (ungefähr 700 Aussteller gegen 900 und 12,000 m2 gegen 15,000), und dass die Leistungen des Bundes für die Versicherung der Ausstellungsgegenstände diesmal noch weiter gehen.

Zu den einzelnen Posten des Voranschlages erlauben wir uns, folgendes zu bemerken : 1. G-eneralkommissariat

Fr. 50,000

Diese Rubrik ümfasst die Kosten für das gesamte Personal des Kommissariates (Generalkommissär, Generalsekretär, Ar-

968 chitekt, zwei Kommis und zwei Gehülfen) für die ganze erforderliche Zeit, d. h. für die Periode der Vorarbeiten, für die Dauer der Ausstellung und für die Liquidationsarbeiten. Das Personal wird natürlich in dem Masse reduziert werden, als es die Umstände gestatten.

2. Internationales Preisgericht

Fr. 20,000

Die Schweiz wird den ihr zukommenden Anteil am internationalen Preisgericht haben und in jeder Branche im Verhältnis zur Zahl ihrer Aussteller und zu dem von ihnen beanspruchten Raum vertreten sein. Die mutmassliche Ausgabe wird auf ungefähr den dritten Teil derjenigen in Paris, die Fr. 56,000 betragen hat, veranschlagt.

3. Bureaukosten, Katalog eie

Fr. 6,000

Man wird innerhalb dieser Grenze bleiben können, wenn man eine ganz einfache Ausgabe des allgemeinen Kataloges veranstaltet.

4. Versicherung

Fr. 50,000

Die durch Vermittlung der Gesellschaft T Universo" in Mailand mit einem Konsortium englischer Gesellschaften abgeschlossene Versicherung umfasst alle Risiken, ausgenommen Bruch und Rost, von dem Augenblicke an, wo die Waren einem Postbureau oder einer Eisenbahnstation übergeben werden, bis zu dem Augenblicke, wo sie von demselben Bureau oder derselben Station dem Eigentümer zurückerstattet werden ; die Versicherung ist daher während der ganzen Dauer des Hin- und Rücktransportes und während der ganzen Dauer der Ausstellung wirksam.

Die in Italien arbeitenden Versicherungsgesellschaften sind übereingekommen, mit Rücksicht auf die besondere Natur der Bauten und gewisse Vorfälle der jüngsten Zeit (Brand der Ausstellung in Como) sehr hohe Prämien zu verlangen ; es gereicht daher unserem Generalkommissariat zur Befriedigung, dass es den oben genannten Vertrag für eine Prämie von IVs °/° abschliessen konnte, wobei alles Inbegriffen ist, während andere Gesellschaften dieselbe Prämie für die Feuerversicherung allein verlangten. Die Gesellschaften sind uns gegenüber bis zum Maximum eines Gesamtwertes von 5 Millionen Franken haftbar ; wir glauben jedoch, dass der Gesamtwert der

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ausgestellten Gegenstände 3 bis 3% Millionen Franken nicht übersteigen werde.

5. Überwachungs- imd Sicherheitsdienst

. . .

Fr. 24,000

Da die Schweiz in jeder Galerie besondere Räumlichkeiten hat, muss sie auch über eigenes Personal für die Überwachung, Reinigung und die Aufsicht im allgemeinen verfügen. In den grössten Räumen sind zwei Aufseher notwendig; in den ändern genügt je einer. Die Pavillons der Post- und der Telegraphenverwaltung erfordern beide je einen Aufseher, der von der betreffenden Verwaltung dem eigenen Personal entnommen wird ; allein das Kommissariat hat für einen Teil der Mehrbesoldung aufzukommen, die infolge der Versetzung entrichtet werden muss. Für den Salon der Uhrenindusfrie bedarf es 4 Aufseher, weil hier ein ununterbrochener Sicherheitsdienst für Tag und Nacht nötig ist. Man muss daher mit einer durchschnittlichen Zahl von 16 bis 18 Aufsehern rechnen, deren Dienst zum Teil vor Eröffnung der Ausstellung begonnen hat und einige Zeit über den Schluss hinaus zu dauern haben wird. Unter Berücksichtigung der besondern Umstände ist der Gehalt dieses Personals auf monatlich Fr. 180 angesetzt worden.

6. 7. 8. 9. Sauten in den Galerien; Wand-, Decken- und Fussbodenverldeidung, 'Erstellung von Zwischenwänden, Podien imd Gruppenbezeichnungstafeln; allgemeine Dekoration; Fundationßarbeiten für die Maschinen ; Leitungsanschlüsse für Gas, Wasser wnd Elektrizität, zusammen Fr. 65,000 Dieser Betrag begreift alle Arbeiten in sich, die in Art. 2, lit. e, des Bundesbeschlusses vom 22. Dezember 1905 vorgesehen sind und repräsentiert die Kosten, die der Bund übernimmt, um die für die Schweiz bestimmten Räumlichkeiten und Galerien für die Aufnahme der Ausstellungsgegenstände in Stand zu setzen.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass die vom Ausstellungskomitee zur Verfügung gestellten Galerien kaum vom baulichen Standpunkt aus fertig sind ; man ist deshalb genötigt, sie durch ziemlich kostspielige Ergänzungsarbeiten zweckentsprechend herzurichten ; man muss die Wände, die Fussböden, die Decken verkleiden, Zwischenwände und Podien errichten, Verstärkungen

970 anbringen, Orientierungstafeln aufstellen, für die allgemeine Dekoration der Räumlichkeiten sorgen, dies unabhängig von den besonderen Dekorationen, die jeder Aussteller anordnet, um seine Gegenstände vorteilhaft hervorzuheben.

10. Installation der Ausstellungsobjekte; Auspackung, Aufbeioahrung und Versicherung der Kisten, Wiederverpackung Fr. 30,000 Nach Art. 2, lit. f, des erwähnten Bundesbeschlusses fallen die Kosten des Auspackens und Wiedereinpackens der Gegenstände in Mailand, sowie für die Aufbewahrung der Kisten zu lasten des Bundes; nach lit. g übernimmt der Bund die Kosten ür die Installation der Ausstellungsgegenstände. Mit Rücksicht auf ihren inneren Zusammenhang vereinigen wir diese Posten zu einer Rubrik. Die Auspackung ist in der Weise geregelt worden, dass das Kommissariat den Ausstellern das erforderliche Personal zur Verfügung stellt, wenn sie es verlangen und nicht vorziehen, diese Arbeit selbst zu besorgen; auf die nämliche Weise wird man beim Wiedereinpack$n nach Schluss der Ausstellung verfahren. Die Aufbewahrung der leeren Kisten hat das Ausstellungskomitee gegen Entrichtung einer Gebühr von Fr. 5 per m 3 und 12x/2 pro mille Feuerversicherungsprämie übernommen. Der|Gesamtkredit von Fr. 30,000 stützt sich auf diese Ziffern.

11. Bau und Unterhalt des offiziellen

Pavillons Fr. 60,000

Die Schweiz musste daran denken, ihr eigenes ,,Home11 zu errichten, gleich wie die meisten ändern an der Ausstellung beteiligten Nationen. Schon am Anfang hat uns das Ausstellungskomitee in einer der besten Lagen des Parkes ein Stück Land für den Bau eines offiziellen schweizerischen Pavillons umsonst zur Verfügung gestellt. Man entschied sich für einen Bau im Chaletstil, der die Bureaux des Genereikommissariates und zwei grosse Säle für Versammlungen, Konferenzen ei;c. enthalten würde. Der Pavillon wurde nach den Plänen des tessinischen Architekten Guidini ausgeführt und macht einen sehr günstigen Eindruck. Der verlangte Kredit repräsentiert die Summen, die sich aus den Verträgen für den Bau und die Dekoration des Gebäudes ergeben. Die Kosten für die Möblierung werden dagegen unbedeutend sein, weil das Kommissariat die

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hauptsächlichsten Möbel als Ausstellungsgegenstände von Schweizerfirmen erhalten konnte.

12. Viehausstellung

Fr. 50,000

Diese Summe wird von der Kommission verlangt, die unter der Mitwirkung des Landwirtschaftsdepartements von den grossen Zuchtgenossenschaften bestellt worden ist. Es handelt sich darum, 110 Stück Grossvieh nach Mailand zu bringen und für die Kosten ihres Hin- und Rücktransportes, der Begleitung, ferner des Unterhalts und der Besorgung während des Transportes und während der Ausstellung, sowie der Versicherung gegen jeden Schaden aufzukommen (lit. h und i des Bundesbeschlusses).

13. Ausstellung von Milchprodukten . . . . Fr. 35,000 Diesen Voranschlag hat die Spezialkommission aufgestellt, die zur Organisierung dieses Zweiges unserer Beteiligung eingesetzt worden ist. Die Ausstellung hat doppelten Charakter, d. h. sie ist zum Teil permanent, zum Teil temporär. Der bei den Akten liegende Bericht der Spezialkommission enthält alle nötigen Erläuterungen.

14. ührenausstellung

Fr. 20,000

Die Ausstellung dieser grossen Kollektivgruppe erfordert natürlich grosse Kosten für die Dekoration ; es sind dies Mehrausgaben im Sinne von Art. 2, lit.. fc, des Bundesbeschlusses von 1905, die den Ausstellern aus kollektiven Anordnungen in einzelnen Gruppen erwachsen. Als Grundlage hat man angenommen, was in dieser Richtung anlässlich der Ausstellung in Paris 1900 getan worden ist. Der Gesamtvoranschlag dieser Gruppe beläuft sich auf Fr. 50,000.

15. Fischereiaussteilung

Fr. 4000

Der Schweizerische Fischereiverein, der die Organisation dieser Ausstellung übernommen hat, berechnet 'die Kosten seiner Beteiligung auf Fr. 4000 ; wir stellen diese Summe in das Budget ein.

972 16. Ausstellungen des sclmeizcrischenGesundheitsamtes, desSanitätsbureaus des eidgenössischen Militärdepartements und des Roten Kreuzes Fr. 5,500 Diese Summe ist zur Erstellung von Plänen, graphischen Tabellen und anderen Ausstellungsgegenständen, sowie zur Entschädigung der Techniker, welche sich zum Zwecke der Installation nach Mailand zu begeben hatten, ausgegeben worden.

17. Ausstellungsraum für die eidgenössischen Verwaltungszweige Fr. 3,500 In diese Rubrik fällt die Platzmiete für 1000 m2, die von der Post- und Telegraphenverwaltung, dem hydrometrischen Bureau und den Sanitätsbureaux beansprucht werden; diesen Vorzugspreis von Fr. 3. 50 per m2 konnte das Kommissariat für alle schweizerischen Aussteller erlangen.

18. Transportkosten

Fr. 140,000

Die Transportkosten anlässlich der Ausstellung in. Paris im Jahre 1900 haben sich auf Fr. 285,000 belaufen. Wir hatten ursprünglich mit der Möglichkeit gerechnet, die Summe von Fr. 100,000 nicht zu überschreiten; die Tatsachen haben uns aber gezeigt, dass man höher gehen muss. Das Ausstellungskomitee hat für die Inempfangnahme der Güter in Mailand einen besondern Dienst eingerichtet, der ziemlich hohe Tarife zur Anwendung bringt. Die Transportunternehmungen müssen die Sendungen bei der Ankunft im Bahnhofe Mailand diesem Dienste übergeben, der die Überführung in die Ausstellungsräume besorgt ; diese Operation ist zeitraubend und kostspielig.

Für den Hin- und Rücktransport hat unser Kommissariat mit der Speditionsfirma Fischer
Der verlangte Kredit stützt sich ftuf die ungefähre Zahl von 160 Waggons zum Durchschnittspreise von Fr. 800, worin alle Kosten, sowohl für den Hin- als für den Rücktransport, inbe-

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griffen sind. Überdies musste dem Umstände Rechnung getragen werden, dass gewisse Sendungen notwendigerweise in Eilfracht zu erfolgen haben.

19. Berichte

Fr. 10,000

20. Verschiedenes wnd Unvorhergesehenes

. . Fr. 27,000

Trotz aller Sorgfalt bei der Ausarbeitung des vorliegenden Budgets ist vorauszusehen, dass sich da oder dort eine Ausgabe als nötig erweisen werde, die nicht vorhergesehen oder zum voraus genau bestimmt werden konnte ; eine Summe von Fr. 27,000 für ,,Unvorhergesehenes" auf Fr. 600,000 Gesamtvoranschlag kann übrigens nicht als übermässig bezeichnet werden.

Gestützt auf diese Angaben beehren wir uns, Ihnen den beigefügten Beschlussesentwurf zur Genehmigung vorzulegen, und benutzen den Anlass, Ihnen, Tit., die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.

B e r n , den 11. Juni 1906.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: L. Forrer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft : Ringier.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluß zur

Feststellung des definitiven Kredites fUr die Beteiligung der Schweiz an der internationalen Aussteilung in Mailand im Jahre 1906.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 11. Juni 1906; gestützt auf Art. 13 des Bundesbeschlusses über die Beteiligung der Schweiz an der internationalen Ausstellung in Mailand im Jahre 1906, vom 22. Dezember 1905, beschliesst!

Art. 1. Der dem Bundesrate eröffnete definitive Kredit zur Bestreitung der Kosten für die Beteiligung der Schweiz an der internationalen Ausstellung in Mailand wird auf Fr. 600,000 im Maximum festgesetzt.

Art. 2. Diese Summe ist in das Budget des eidg. Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdopartements für das Jahr 1906, lit. F. I, Handel, 8, Ausstellung in Mailand, einzustellen.

Art. 3. Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

I-X3+ES-1-

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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung über den Rekurs des Verwaltungsrates der Drahtseilbahn Lugano-Monte S. Salvatore betreffend Herabsetzung der konzessionsmässigen Maximaltaxen.

(Vom 9. Juni 1906.)

Tit.

In Art. 19 des Bundesbeschlusses vom 12. Dezember 1885 betreffend Konzession einer Zahnradbahn von Lugano nach dem Gipfel des S. Salvatore (E. A. 8. n. F. VIII, 316), abgeändert durch Bundesbeschluss vom 23. Dezember 1887 in die Konzession für eine Drahtseilbahn (B. A. S. n. F. IX, 416), wird bestimmt, dass, wenn die Bahnunternehmung drei Jahre nacheinander einen 6 % übersteigenden Reinertrag abwirft, die konzessionsmässigen Maximaltaxen verhältnismässig herabzusetzen sind. An Hand der Geschäftsberichte dieser Unternehmung für die Jahre 1902 bis 1904 war folgendes Reinerträgnis der Bahnunternehmung festgestellt worden : in °/o des Aktienkapitals :

1902

1903

1904

7

9,28

7,97

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Uebertragung der Konzession und Fristverlängerung für eine Drahtseilbahn von Grindelwald nach der Ofni.

(Vom 11. Juni 1906.)

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Jahr

1906

Année Anno Band

3

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24

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

13.06.1906

Date Data Seite

962-975

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10 021 982

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