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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1906 (II. Serie).

(Vom 28. Mai 1906.)

Tit.

Wir haben die Ehre, Ihnen folgende Nachtragskreditbegehren für das laufende Jahr (II. Serie) zu unterbreiten :

Dritter Abschnitt.

Departemente, B. Departement des Innern.

I. Kanzlei

Fr. 75

5. Ein provisorischer Kanzlist und ausserordentliche Aushülfe Fr. 75 Am 10. April abbin haben wir einen seit 1904 bloss provisorisch angestellten Gehülfen der Zentralbibliothek definitiv zum Gehülfen II. Klasse gewählt und dessen Besoldung auf jährlich Fr. 2200 festgesetzt. Hierdurch erfährt obige Kreditrubrik eine Mehrbelastung von Fr. 75; wir sind daher genötigt, zu deren Deckung um einen Nachtragskredit einzukommen.

804 IV. Statistisches Bureau

Fr. 46,000

8. V i e h z ä h l u n g : 1. Papierbedarf und Druck der Formulare u. s. w., sowie Versendung des Zählmaterials an die Gemeinden Fr. .1,000 5. (neu) Entschädigung an die Viehzähler . ,, 45,000 Total Fr. 46,000 Ad 8/1. Der Umstand, dass unvorhergesoheneweise das Zählmaterial für die eidgenössische Viehzählung vom 20. April dieses Jahres vom statistischen Bureau den einzelnen Gemeinden direkt zugesandt wurde, während diese Zustellung bei frühem Viehzählungen durch Vermittlung der Kantonsbehörden geschah, hat eine nicht unbedeutende Kostenerhöhung zur Folge gehabt.

Auch die Ausgaben für die PapierbeschafFung, sowie den Druck der Formulare, Kreisschreiben und übrigen Drucksachen aller Art überstiegen um etwas die Voraussetzungen des Budgets. Der Mehrbedarf beläuft sich diesem gegenüber auf etwa Fr. 1000, weshalb wir um einen Nachtragskredit in dieser Höhe einkommen.

Ad 8/5. Infolge Bundesratsbeschlusses vom 9. Januar dieses Jahres sollen die Zähler durch Vermittlung der Kantone für die Erhebungsarbeiten entschädigt werden. Die Entschädigungssumme wird auf Grund der vom eidgenössischen statistischen Bureau sofort nach Eingang des Erhebungsmaterials zu publizierenden vorläufigen Ergebnisse der Zählung für jeden Kanton nach dem Einheitssatze von 15 R a p p e n per Besitzer berechnet Die Kantone haben ihre Betreffnisse ausschliesslich für die Entschädigung der Viehzähler zu verwenden ; der Verteilungsmodus bleibt ihnen aber freigestellt.' Über die Verwendung sind der Bundeskasse die Belege einzusenden (Art. 17 der Verordnung betreffend die VI. eidgenössische Viehzählung, vom 9. Januar 1906).

Diese zur Zeit der Aufstellung des Budgets noch nicht vorgesehenen Entschädigungen werden nun, bei einer anzunehmenden Zahl von höchstens 300,000 Viehbesitzern, den Betrag von 300,000 X 15 Rappen = Fr. 45,000 erfordern; wir sehen uns deshalb in die Lage versetzt, Sie um Bewilligung dieser Summe sja Nachtragskredit zu ersuchen.

VI. Beiträge an Arbeiten Schweiz. Vereine . Fr. 5800 10. Schweizerische Gesellschaft für Erhaltung historischer Kunstdenkmäler

Fr. 5800

805 Der Vorstand der schweizerischen Gesellschaft für Erhaltung historischer Kunstdenkmäler brachte mit Schreiben vom 9. Februar abhin dem Departement des Innern zur Kenntnis, dass eine Landparzelle samt daraufstehendem kleinen Hause auf der Nordseite des 1898 angekauften Bodens des römischen Amphitheaters in Vindonissa zum Preise von Fr. 5800 käuflich sei und dass sich diese Erwerbung für den Bund empfehle, um einer unliebsamen Spekulationsbaute auf der dem Amphitheater anliegenden Parzelle vorzubeugen. Zur Sicherung des schon früher (vgl. Bundesbl. 1898, II, 701J gemachten Landankaufes traten wir auf die Offerte ein.

Für Deckung der Summe ist die Bewilligung eines Extrakredites erforderlich.

VII. Beiträge an Anstalten

Fr. 1375

9. Schweizerische Landesbibliothek

Fr.

375

Anlässlich eines Wechsels im Gehülfenpersonal dieser Anstalt sahen wir uns bewegen, Herrn K. Bernodet, bisherigen Bibliotheksdiener, zum technischen Gehülfen zu befördern und ihm als solchen eine Besoldung von Fr. 3000 jährlich zuzusprechen. Diese Beförderung bedingt nun eine kleine Erhöhung des diesjährigen Kredites der Landesbibliothek.

11. Arbeitstisch am Institut Marey in Boulogne s/Seine

Fr.

1000

Herr Dr. Hugo Kronecker, Professor an der Universität Bern und Direktor des physiologischen Institutes Marey in Boulogne s/Seine, stellte mit Zuschrift vom 26. Januar abhin das Gesuch, es möchte die Schweiz am genannten Institute einen Arbeitstisch erwerben, und zwar gegen Entrichtung eines jährlichen Beitrages von Fr. 500 für den Arbeitsplatz und Fr. 500 für Logierung des jeweiligen schweizerischen Besuchers im Institute selbst. Der Zweck des genannten Institutes ist ein international-wissenschaftlicher, nämlich das Studium und die Erforschung der geeigneten Mittel zur Vereinheitlichung der verschiedenen in der Physiologie angewandten Methoden und die Vergleichung der Resultate der physiologischen Forschungen aller Länder.

Das Gesuch wurde dem Zentralkomitee der schweizerischen naturforschenden Gesellschaft zur Begutachtung unterbreitet und von diesem angelegentlich empfohlen. In Betracht dessen beschlossen wir, Herrn Prof. Dr. Kronecker die Übernahme eines Bundesblatt. 58. Jahrg. Bd. III.

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Arbeitsplatzes inklusive Logis unter dem Vorbehalte Ihrer Zustimmung zuzusichern. Der Ansatz bildet den Beitrag für das laufende Jahr.

IX. Terschiedenes

Fr. 51,125

9. Erstellung eines schweizerischen Schulatlasses

Fr. 50,000

Durch Bundesbeschluss vom 28. März laufenden Jahres bewilligten Sie an die Kosten der Herausgabe eines schweizerischen Schulatlasses einen Bundesbeitrag von Fr. 100,000. Obiger Ansatz betrifft nun die im laufenden Jahre fällige Hälfte der Subvention.

10. Studienreise des Herrn Prof. Léon Gart in Neuenburg nach dem Orient Fr. 500 Das Erziehungsdepartement des Kantons Neuenburg kam unter dem 8. Dezember 1905 mit dem Gesuche ein, es möchte Herrn Prof. Léon Gart, dem Orientalisten und Archäologen an der dortigen Akademie, behufs Teilnahme an einer Forschungsund Studienreise nach dem Orient ein Bundesbeitrag von Fr. 500 bewilligt werden. Im Hinblick auf verschiedene frühere ähnliche Unterstützungen und in Anbetracht, dass der Reiseplan des Herrn Prof. Gart einer Förderung wirklich würdig ist, traten wir unter dem Vorbehalte Ihrer Zustimmung auf das Gesuch ein.

11. Internationale seismologische Association . .

. Fr. 625

Während der letzten drei Jahre hat sich eine Vereinigung europäischer und aussereuropäischer Staaten zur Veranstaltung internationaler Erdbebenforschungen, mit Sitz in Strassburg, gebildet, der wir beizutreten als zweckmässig erachtet haben. Nach längern Verhandlungen hat die Zentralbehörde dieser Association im letzten Quartal des verflossenen Jahres ihre Tätigkeit begonnen, und es ist damit für die beteiligten Staaten die Pflicht zu einer Beitragsleistung eingetreten, welche für die Schweiz jährlich Fr. 500 beträgt. Im Zeitpunkt der Aufstellung des Budgets für das laufende Jahr war wegen der oben angedeuteten Verhandlungen noch nicht vorauszusehen, wann die Vereinigung wirklich ins Leben treten würde ; infolgedessen wurde damals auf die Einstellung eines Kredites für den Beitrag vernichtet. Seither hat nun das Betreffnis des Beitrages für die Zeit vom Monat Oktober des verflossenen bis März des laufenden Jahres mit

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Fr. 250 ausgerichtet werden müssen, und es ist ferner auf Beschaffung der Mittel für die auf die übrigen drei Quartale dieses Jahres fallende Quote Bedacht zu nehmen. Daher der obige Ansatz von Fr. 625.

X. Olberbauinspektorat

Fr. 19,630

VIII. Untersuchung derWasserverhältnissederSchweiz

Fr. 19,630

d. Beteiligung der Eidgenossenschaft an den Kosten d e s Etzelwerkprojektes . . . . F r . 19,630 Diese Summe setzt sich aus folgenden zwei Beträgen zusammen : 1. Beitrag an den Kanton Zürich an die Kosten der Überprüfung des Projektes für den Bau und den Betrieb des sogenannten Etzelwerkes, im Maximum . . Fr. 18,400 2. Kosten der Vertretung des Bundes in der Etzelwerkkommission Fr. 1227. 85 Zur Begründung dieses Kreditbegehrens beehren wir uns, Ihnen nachstehende Mitteilungen zu machen.

Auf ein uns im Jahre 1904 seitens des Regierungsrates des Kantons Zürich und des Stadtrates der Stadt Zürich eingereichtes Gesuch, dahingehend, es möchte der Bund bei der von diesen Behörden eingeleiteten Prüfung des Eteelwerkprojektes in technischer, rechtlicher und finanzieller Hinsicht, mitwirken, haben wir seinerzeit nach reiflicher Überlegung und gestützt auf die grosse Wichtigkeit des in Frage kommenden öffentlichen Werkes beschlossen, diesem Gesuche zu entsprechen.

Seit Beginn der Arbeiten der zur Prüfung der Vorlage niedergesetzten interkantonalen Etzelwerkkommission haben die vom Bundesrate gewählten Vertrauensmänner den Sitzungen dieser Kommission beigewohnt.

Die Prüfung des Projektes wurde durchgeführt, es musste jedoch die weitere Verfolgung der Angelegenheit mangels Erzielung eines Einverständnisses unter den interessierten Kantonen Zürich, Schwyz und Zug aufgegeben werden.

Wenn auch diese Prüfung zurzeit leider zu einem negativen Resultat geführt hat, so sind dennoch die durchgeführten Arbeiten sehr wertvoll. Ihre Bedeutung hat sich für die Eidgenossenschaft sogar gesteigert, da angesichts der gegenwärtigen Situation der Gedanke der Sicherung des grossartigen Werkes

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für die schweizerischen Bundesbahnen in den Vordergrund tritt.

Abgesehen von der allgemeinen Prüfung des Projektes durch berufene Sachverständige erweisen sich für den Bund und die Bundesbahnen die angestellten Untersuchungen als ausserordentlich wertvoll.

Angesichts dieser Tatsache glaubten wir, dass es der Billigkeit entsprechen würde, wenn die Eidgenossenschaft ejnen Teil der Kosten der Überprüfung des Etzelwerkprojektes Obernähme.

Die Nettoausgaben, welche die angestellten Untersuchungen und Studien verursacht haben, belaufen sich auf zirka Fr. 70,000.

Nach Abzug eines Beitrages von Fr. 15,000 seitens der Maschinenfabrik Oerlikon verbleiben annähernd Fr. 55,000, an welche Summe wir einen Bundesbeitrag von einem Dritteil, oder von im Maximum Fr. 18,400 zugesichert haben, unter dem Vorbehalte, dass dem Bunde ein vollständiges Projektdoppel, sowie alle wichti geren auf das Projekt bezüglichen Dokumente abgeliefert werdenAls Entschädigungen an die von ihm gewählten Delegierten, in die Etzelwerkkommission hätte der Bund im fernem noch zusammen Fr. 1227.85 zu vergüten, somit einen Gesamtbetrag von Fr. 19,627. 85 oder rund Fr. 19,630.

Wir ersuchen Sie daher, uns den erforderlichen Kredit in dieser Höhe nachträglich bewilligen zu wollen.

XI. Direktion dei- eidgenössischen Bauten

Fr. 975,600

IV. Hochbauten

Fr. 975,600

b. Umbau- und Erweiterungsarbeiten . . . Fr. 12,100 1. Duschenanlage in der Kaserne in Thun Fr. 2,800 Im Budget pro 1906 ist unter Nr. 4 der Rubrik IV. b. ein Kredit von Fr. 1700 für die Erneuerung des Heizkessels für Duschen im Soldatenbaderaum in der Kaserne Thun vorgesehen.

Eine nochmalige Untersuchung der ganzen Badeinrichtung hat nun ergeben, dass sich nicht nur der Heizkessel für das SoldatenBadlokal in defektem Zustande befindet, sondern dass auch derjenige für die Offiziersbäder und Duschen in nicht ferner Zeit durch einen neuen ersetzt werden muss. Beide Kessel sind nach einem veralteten System gebaut und im Betriebe sehr unökonomisch. Es ist nun angezeigt, beide Kessel gleichzeitig ausser Betrieb zu setzen und einen neuen grössern Heizkessel modernen

809 Systems aufzustellen, mit welchem dann sowohl die Offiziers- als die Soldatenbäder bedient werden können. Die hierdurch erwachsenden Mehrkosten werden durch Ersparnis an Bedienung und besonders an Brennmaterialien in kurzer Zeit ausgeglichen sein.

Die Mehrausgaben sind berechnet zu Fr. 2800.

2. Kohlenschuppen hinter der Hülsenfabrik der eidg. Munitionsfabrik in Thun Fr. 4500 Für den umbau des Kohlenschuppens, wofür im diesjährigen Budget unter IV. b. Nr. 10 a. ein Kredit von Fr. 8500 vorgesehen ist, war keine Bedachung in Aussicht genommen, weil nur die Lagerung von Steinkohlen beabsichtigt war. Nun sollen aber für die Glühofenanlage auch Gaskoks zur Verwendung gelangen, deren Lagerung eine Bedachung erfordert. Diese soll aus Wellblech erstellt werden und bedingt eine Mehrausgabe von Fr. 4500.

3. Küherwohnung in Übeschi Fr. 4800 In Übeschi ist ein neben dem dortigen eidg. Ökonomiegebäude stehendes Häuschen angekauft worden, das als Wohnhaus für die Kuher dienen soll. Dieses Häuschen befindet sich in baufälligem Zustande und es müssen in demselben, damit es durch die im Herbst einziehenden Küher bewohnt werden kann, verschiedene Umbau- und Instandstellungsarbeiten ausgeführt werden. Die bezüglichen Kosten sind auf Fr. 4800 devisiert.

c. Neubauten Fr. 961,500 1. Erwerbung von Liegenschaften für Z wecke der polytechnischen Schule in Zürich .

Fr. 401,500 Den 30. März 1906 bewilligten Sie einen Kredit von Fr. 401,500 für Erwerbung von drei in Zürich-Oberstrass gelegenen Liegenschaften. Zwei derselben sind im April in Besitz des Bundes übergegangen, während der Kaufsantritt der Wirtschaft zum ,,Tivoli a an der Sonneggstrasse auf 1. Juli nächsthin zu erfolgen hat.

2. Munitionsmagazine Nr. l--7 in Goldau Fr. 260,000 Unterm 28. März 1906 haben Sie uns zum Zwecke der Vermehrung der Munitionsbestände und Erstellung der nötigen Magazine einen Kredit von Fr. 10,400,000 eröffnet, der auf die Betriebsbudgets der Jahre 1906 bis 1908 zu verteilen ist. In dieser Summe ist ein Betrag von Fr. 400,000 für Erstellung von Munitionsmagazinen inbegriffen.

810 Vorläufig ist der Bau von sieben Magazinen in der Nähe von Goldau in Angriff genommen, ein weiteres soll im laufenden Jahre bei den Befestigungswerken in St. Maurice erstellt werden.

Die daherigen Ausgaben werden sich bis Ende dieses Jahres auf zirka Fr. 260,000 belaufen.

3. Post- und Telegraphengebäude in La Chaux-de-Fonds Fr. 300,000 Mit den Bauarbeiten für das Post- und Telegraphengebäude in La Chaux-de-Fonds, für dessen Erstellung Sie am 31. März 1906 einen Kredit von Fr. 1,950,000 bewilligt haben, wird im Laufe des Sommers begonnen werden. Für die diesjährigen Ausgaben werden zirka Fr. 300,000 erforderlich sein.

d. Bauliche Arbeiten in gemieteten Gebäuden 4. Hauptgebäude der polytechnischen Schule in Zürich

Fr. 2000

Fr. 2,000

Die übereinanderlicgenden Zimmer B 26, C 27 und D 17 im Hauptgebäude der polytechnischen Schule sind durch Scheidewände in je zwei ungleiche Teile geteilt. Der schmale, dem Korridor zuliegende Streifen ist dunkel und hat nie rechte Vorwendung finden können. Im Interesse der bessern Ausnützung dieser Lokale sollten die Scheidewände in demselben entfernt und daselbst verschiedene Instandstellungsarbeiten vorgenommen werden, welche auf Fr. 2000 veranschlagten Arbeiten in den nächsten Sommerferien auszuführen wären.

C. Justiz- und Polizeidepartement.

T. Amt für geistiges Eigentum Fr. 500 2. Ausserordentliche Arbeiten

Fr. 500

Eine längere Militärdienstabsenz, sowie anhaltend starker Geschäftsandrang nötigten zur Einstellung ausserordentlicher Kanzleiaushülfe während der Monate Februar und März, wodurch der unter dieser Rubrik ausgesetzte Kredit von 500 Franken zum grössten Teil beansprucht worden ist. Da weitere Militärdienstabsenzen bevorstehen, eine wiederholte Einstellung von Aushülfspersonal daher in Aussicht genommen werden muss, so erscheint eine Kreditergänzung von Fr. 500 als erforderlich.

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D. Militärdepartement.

I. Verwaltung.

J. Kriegsmaterial

Fr. 5,090,500

2. Neuanschaffungen

Fr. 5,090,500

«. Stäbe Fr.

500 b. Infanterie : 2. Gebirgsausrüstung für Infanterie ,, 340,000 d. Artillerie : 6. Beschaffung eines neuen Materials für die Gebirgsartillerie ,, 1,000,000 &. Allgemeines Korpsmaterial : 5. Vermehrung der Munitionsbestände . . . . ,, 3,750,000 Fr. 5,090,500 Ad a. Für Anschaffung von Kisten benötigen wir diesen Kredit. Für die Begründung der Ausgabe wird auf die Akten verwiesen.

Ad b. Mit Beschluss vom 28. März 1906 bewilligten Sie für die Gebirgsausrüstung für Infanterie einen auf zwei Jahre zu verteilenden Kredit von Fr. 677,000. Für 1906 stellen wir einen Betrag von Fr. 340,000 ein.

Ad d. Für die Beschaffung eines neuen Materials für die Gebirgsartillerie bewilligten Sie am 26. März 1906 einen Kredit von Franken 2,515,000, welcher auf die Jahre 1906 und 1907 zu verteilen ist. Pro 1906 stellen wir eine Rate von Franken 1,000,000 ein.

Ad h. Für Vermehrung der Munitionsbestände und die Erstellung der nötigen Munitionsmagazine bewilligten Sie am 28. März 1906 einen auf die Jahre 1906, 1907 und 1908 zu verteilenden Kredit von Fr. 10,400,000. Pro 1906 stellen wir für Munition eine erste Rate ein von Fr. 3,750,000.

L. Befestigungen b. St. Maurice

Fr. 5000 Fr. 5000

812 III. Unterhalt: l. Unterhalt der Bauten, Strassen, Wege, des Materials und Inventars, Vorsicherungen und Transporte etc Fr. 5000 Für ausserordentliche Transporte im Frühling und Munitionsrevisionen bedürfen wir dieses Nachtragskredites. Für die Begründung der Ausgabe verweisen wir auf die Akten.

P. Druckkosten

Fr. 30,000

Die Generalstabsabteilung bedarf für Druckarbeiten eines Kredites von Fr. 30,000. Für die Begründung wird auf die Akten verwiesen.

III. Pferderegieanstalt.

1. V e r w a l t u n g s k o s t e n .

k. Offiziere, Bereiter, Fahrer, Wärter etc.

.

.

. Fr. 300

Der in dieser Unterrubrik eingestellte Posten von Fr. 1200 für Equipemententschädigung an die Offiziere ist zu niedrig angesetzt, weil diese Entschädigung nicht nur für die Offiziere (Beamte), sondern auch für Bereiteroffiziere zu berechnen ist.

Wir sind daher im Falle, zur Deckung der Mehrkosten um die Bewilligung eines Nachtragskredites von Fr. 300 nachzusuchen.

I V . Konstniktionswerkstätte

. . . . . F r . 770,000

A. Betrieb der Werkstätte.

2. F a b r i k a t i o n s k o s t e n .

a . Arbeiterlöhnungen . . . .

è. Rohmaterial c. Unkosten, Betriebskraft, Heizung und Licht

F r . 200,000 ,, 500,000 ,,

50,000 Fr. 750,000

Ad 2 a, b und c. Diese Mehrausgaben sind bedingt durch die auf das Jahr 1906 fallenden Leistungen für die in der

813 Märzsession beschlossenen Anschaffungen für die Gebirgsausrüstung der Infanterie, Vermehrung der Munitionsbestände (Munitionskörbe und Transportkisten) und der Neubewaffnung der Gebirgsartillerie. Diesen Ausgaben stehen entsprechende Mehreinnahmen gegenüber.

B. Betrieb der Kraft- und Lichtanlage.

2. I n v e n t a r a n s c h a f f u n g e n

Fr. 20,000

Mit der vorgesehenen Munitionsvermehrung und der Anschaffungen für Gebirgstruppen bleibt die Belastung der Betriebe in Thun noch für längere Zeit eine abnormal hohe.

Um nun Störungen im elektrischen Betriebe verhüten zu können, ist die Beschaffung von 2 Reserveankern für die Generatoren notwendig. Diese Maschinenteile, welche aus verschiedenen Gründen, z. B. Blitzschlag, defekt werden können, bedingen bei ihrer Reparaturbedürftigkeit, wenn kein Ersatz vorhanden, einen längern Betriebsunterbruch, was bei der gegenwärtigen Beanspruchung der Etablissemente sehr nachteilige Folgen haben müsste.

Bei der im Laufe der Jahre erfolgten Mehraufstellung von Maschinen in den verschiedenen Werkstätten der Munitionsfabrik, genügen die Kabelquerschnitte dem immer höher werdenden Stromkonsum nicht mehr, und es ist daher eine Kabelverstärkung zur absoluten Notwendigkeit geworden.

Aus vorstehenden Gründen sehen wir uns zum Gesuch eines Nachtragskredites in obigem Betrage genötigt.

T. Kriegspulverfaforik

Fr. 410,000

2. F a b r i k a t i o n s k o s t e n .

a . Arbeiterlöhnungen . . . .

b. Rohmaterial c. Unkosten, Betriebskraft, Heizung und Licht

F r . 50,000 ,, 250,000

3. Inventaranschaffungen

. . . . .

,,

60,000 Fr. 360,000 ,, 50,000 Fr. 410,000

814 Ad 2, a, b und c. Die Ausgaben sind bedingt durch die infolge der beschlossenen Vermehrung der Munitionsbestände, sowie der Einführung eines neuen Gebirgsartilleriematerials nötig gewordene Mehrlieferung von Pulver.

Ad 3. Infolge der Munitionsvermehrung werden nun die bestehenden Fabrikationseinrichtungen noch für mehrere Jahre vollständig in Anspruch genommen. Um Zufälligkeiten bei dem längere Zeit andauernden forcierten Betrieb, wie ein Defektwerden der Turbine, wodurch die Pulverfabrikation für Wochen in Frage gestellt und auch die Fertigstellung der Munition in Thun und Altdorf mitbetroffen würde, nach Möglichkeit zu begegnen, ist die Schaffung einer Kraftreserve dringendes Bedürfnis geworden.

Sodann benötigt die Fabrik noch weitere Maschinen und Apparate, um den neuen Anforderungen entsprechen zu können.

Den obigen Ausgaben stehen entsprechende Mehreinnahmen gegenüber.

VI. Munitionsfabrik Thun

Fr. 3,020,000

1. V e r w a l t u n g s k o s t e n : d. Bureaukosten

Fr.

300

2. F a b r i k a t i o n s k o s t e n : a. Arbeiterlöhnungen . . Fr. 280,000 b . Rohmaterial . . . . ,, 2,570,000 c. Unkosten, Betriebskraft, Heizung und Licht . . ,, 133,225

^ 2,983,225 3. I n v e n t a r a n s c h a f f u n g e n

,,

30,000

4. Z i n s des B e t r i e b s k a p i t a l s .

,,

6,475

Fr. 3,020,000 Ad l, d und 2, a, b und c. Diese Ausgaben sind bedingt durch die in der Märzsession beschlossene Vermehrung deiMuniti onsb estä n de, sowie den Lieferungen von Munition für die neuen Gebirgsgeschütze und endlich durch die von Ihnen genehmigte Fertiglaborierung der Bestände im Rohgeschossdepot.

Ad 3. Um die vermehrte Munitionslieferung in der gewöhnlichen Arbeitszeit und in den eigenen Werkstätten durch-

815 führen zu können, ist eine etwelche Vermehrung der maschinellen Einrichtungen notwendig.

Ad 4. Das zu verzinsende Betriebskapital beträgt auf 31. Dezember 1905 Fr. 1,955,020. 60, der Zips davon zu 3y 2 % Fr. 68,425. 70 gegenüber dem im Hauptbudget eingestellten Betrag von Fr. 61,950. Differenz Fr. 6475. 70.

VII. Munitionsfabrik Altdorf

Fr. 778,420

2. F a b r i k a t i o n s k o s t e n : a . Arbeiterlöhnungen . . . F r . 90,000 ö. Rohmaterial ,, 600,000 c. Unkosten, Betriebskraft, Heizung und Licht ,, 30,000 3. In v e n t a r a n s c h a f f u n g e n 4. Z i n s des B e t r i e b s k a p i t a l s

.

. .

Fr. 720,000 ,, 50,000 . ,, 8,420 Fr. 778,420

Ad 3 a--c. Diese Ausgaben sind bedingt durch die in der Märzsession beschlossene Vermehrung der Munitionsbestände, der Lieferungen von Munition für die neuen Gebirgsgeschütze und die Fertiglaborierung von Munition im Rohgeschossdepot.

Ad 3. Um die Fabrikation der Geschützzündpatronenhülsen im normalen Betrieb und in den eigenen Werkstätten durchführen zu können, ist eine Ergänzung des Hülsenfabrikationsmaschineninventars notwendig. Im weitern ist die Beschaffung einer Kraftreserve notwendig geworden, da die vom Elektrizitätswerk gemietete Kraft für den maschinellen Betrieb vollständig ausgenützt wird und es fraglich ist, ob n u r für die "Wintermonate Kraft für die Beleuchtung abgegeben werden kann. Auch aus betriebstechnischen Gründen ist die Beschaffung einer eigenen Reservekraftanlage sehr wünschenswert.

Ad 4. Die budgetierte Verzinsung des Betriebskapitals beträgt: Fr. 23,000 während der Jahresabschluss ein Betriebskapital von Fr. 897,652 erzeigt, was zu 3y2°/o einen Zins von Fr. 31,418 erfordert, so dass wir genötigt, sind, Fr. 8418 Nachtragskredit zu verlangen.

816

Den Ausgaben stehen entsprechende Mehreinnahmen gegenüber.

YIJL Waffenfabrik

Fr. 50,195

2. F a b r i k a t i o n s k o s t e n : a. Kontrolle Fr. 1,500 b . Arbeiterlöhnungen . . . . ,, 30,500 c. Rohmaterial ,, 15,000 d. Unkosten, Betriebskraft, Heizung und Licht ,, 3,000 4. Z i n s des B e t r i e b s k a p i t a l s

. .

.

.

Fr. 50,000 ,, 195 Fr. 50,195

Ad 2 a--d. Die Erstellung von Aufsätzen zum neuen 7,6 cm. Rohrrücklaufgebirgsgeschütz erfordert diese Ausgaben.

Ad 4. Pro 1906 wurden in das Budget eingestellt Fr. 3850.

Laut Inventar auf Ende 1905 betragen nun aber die verzinslichen Vorräte Fr. 115,564.85 zu 3\/2°/0 = Fr. 4044. 75, so dass wir ein Nachtragskreditgesuch von Fr. 194. 75 stellen müssen.

E. Finanz- und Zolldepartement.

II. Zollverwaltung.

I. Gehalte

Fr/2900 b. Z o l l g e b i e t s d i r e k t i o n e n .

3. Revisoren

Fr. 2900

Infolge Inkrafttretens des neuen Zolltarifes und neuer Handelsverträge ist die Revisionsarbeit bei der Zolldirektion in Basel derart angewachsen, dass die Kreierung einer 2. Revisorenstelle mit einem Gehalt von Fr. 4300 notwendig geworden ist. Diese Stelle mussto auf 1. Mai 1906 besetzt werden.

Die Gesamtausgaben pro I. b. 3. Revisoren der Gebietsdirektionen belaufen sich infolgedessen auf Fr. 29,650, während bloss Fr. 26,750 budgetiert sind. Mehrausgabe somit Fr. 2900.

817

F. Handels-, Industrie- und Landwirtsehaftsdepartement.

III. Landwirtschaft

. Fr. 3700

IX. Eidgen, landwirtschaftliche Versuchs- und Untersuchungsanstalten

Fr. 2500

B. Agrtliulturcliemische Anstalt Zürich.

4. Betriebskosten

Fr. 800

Eine Putzerin, deren Besoldungsbetreffnis unter den ,,Besoldungen der Angestellten" Ï. b. vorgesehen war, hat auf 1. April laufenden Jahres die Anstalt verlassen. Die Stellvertreterin wurde aber nur als Hilfspersonal angestellt, dessen Entschädigung aber laut den bestehenden Vorschriften aus dem Kredit der Unterrubrik ,,Betriebskosten" zu entrichten ist. Es steht der Mehrausgabe von Fr. 800 auf der letztgenannten Unterrubrik eine Minderausgabe von Fr. 1050 auf der Unterrubrik ,,1. Besoldungen, b. Angestellte" gegenüber.

E. Samenuntersucliungs- und Versuchsanstalt Zürich.

1. Besoldungen, b. Angestellte .

Fr. 1500

Der bisherige Hülfsgärtner ist ab 1. April 1906 unter die Klasse der Angestellten eingereiht worden. Dessen ganze Jahresbesoldung ist im Budget 1906 aber unter der Unterrubrik ,,Betriebskosten" vorgesehen worden. Da eine Übertragung von einer Unterrubrik auf die andere nicht gestattet ist, inuss der obenerwähnte Nachtragskredit verlangt werden, wogegen ein entsprechender Betrag auf ,,Betriebskosten" unverwendet bleibt.

F. Samenuntersuchungs- und Versuchsanstalt Lausanne.

2. Bureaukosten

Fr. 200

Es ist verfügt worden, dass die Buchbinderkosten nicht auf die Unterrubrik ,,3. Mobiliar, Apparate, Bibliothek" zu verrechnen seien, sondern unter ,,Bureaukosten". Eine Kreditverschiebung ist nicht zulässig, so dassfür die letzterwähnte Rubrik ein Nachtragskredit notwendig wird von Fr. 200, die im Budget unter Ziffer 3 ,,Mobiliar, Apparate und Bibliothek" aufgenommen worden waren.

818 X. Eidgen. Versuchsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau in Wädenswil Fr. 1200 4. Betriebskosten

Fr. 1200

Auf 1. April 1906 war die definitive Anstellung eines Abwartes beschlossen, dessen Besoldung auf der Unterrubrik 1. b. ,,Angestellte" mit Fr. 1200 im Budget vorgesehen war. Der Betreffende hatte aber auf diesen Zeitpunkt die Anstalt verlassen, und es wurde an dessen Stelle vorläufig ein Laboratoriumsdiener als Hülfsarbeiter angestellt. Dessen Entschädigung muss auf die Unterrubrik ,,Betriebskosten" verrechnet werden. Dem Nachtragskredit steht eine entsprechende Ersparnis von Fr. 1200 in der Rubrik ,,Besoldungen" gegenüber.

Wir ersuchen um Bewilligung der obenerwähnten Nachtragskredite von zusammen Fr. 3700, die nur Verschiebungen bereits bewilligter Beträge in den (Jriterrubriken der den verschiedenen Anstalten pro 1906 zuerkannten Gesamtkredite bilden.

G. Post- und Eisenbahndepartement.

I. Eisenbahnwesen.

II. Technische Abteilung

Fr. 7800

d. 24 I. und II. Kontrollingenieure f. II. Sekretär

Fr. 3000 ,, 4800 Fr. 7800

Wir haben unterm 2. März und unterm 27. April 1906 den Hinterlassenen zweier verstorbener Beamten, nämlich eines Kontrollingenieurs I. Klasse (zugleich II. Stellvertreters des technischen Direktors) und des Sekretärs der technischen Abteilung, je einen Besoldungsnachgenuss in der Höhe einer Jahresbesoldung vöYi Fr. 6800 bezw. 5300 gewährt. Auf der Unterrubrik d. können mit Rücksicht auf den Umstand, dass eine Kontrollingenieur-Stelle während eines halben Jahres unbesetzt blieb, sowie infolge verschiedener Personalmutationea, wobei für die Amtsnachfolger jeweilen eine geringere Jahresbesoldung vorgesehen ist, zirka Fr. 3800 erspart werden; aus dem letztern Grunde werden auch auf der Unterrubrik f. zirka Fr. 500 eingebracht, so dass die gewünschten Nachtragskredite von zusammen Fr. 7800 genügen.

819

III. Telegraphenverwaltung.

Vili. Verschiedenes f. Internationale Ausstellung in Mailand (neue Unterrubrik)

Fr. 13,000 Fr. 13,000

Die Kosten, die der Telegraphenverwaltung aus ihrer Beteiligung an dieser Ausstellung erwachsen, werden sich voraussichtlich auf zirka Fr. 13,000 belaufen. In dieser Summe sind alle diejenigen Auslagen enthalten, die gemäss Bundesbeschluss vom 22. Dezember 1905 (vide A. S. n. F. Bd. XXII, Seite 26) zu lasten des Ausstellers fallen, wie die Erstellungskosten der zahlreichen.

Modelle betreffend den ober- und unterirdischen Linienbau und die Stationseinrichtungen, der Karten, graphischen Darstellungen, Drucksachen etc., etc., sowie die Kosten der Installation und Überwachung der Ausstellungsgegenstände durch besonderes, fachkundiges Personal.

Diejenigen Objekte dagegen, die nach Schluss der Ausstellung in den Betrieb der Telegraphenverwaltung übergehen, werden aus den für 1906 bereits bewilligten Krediten der entsprechenden Unterrubriken bestritten und sind in obigem Betrage nicht inbegriffen.

Von der Gesamtsumme der geforderten und in der Hauptkolonne figurierenden Nachtragskredite im Betrage von Fr. 6,253,005 fallen auf b e s o n d e r e , seit der Aufstellung des Voranschlags gefasste B u n d e s b e s c h l ü s s e beim D e p a r t e m e n t des I n n e r n . Fr. 957,500 M i l i t ä r d e p a r t e m e n t . . . ,, 5,090,000 Post- u n d E i s e n b a h n d e partement (Telegraphenverwaltung) ,, 13,000 ',, 6,060,500 so dass für eigentliche Nachtragskredite verbleiben ' . F r . 192,505

820

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 28. Mai 1906.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

L. Forrer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

821 (Entwurf.)

Bundeslbescbluss betreffend

die Bewilligung von Nachtragskrediten an den Bundesrat für das Jahr 1906 (II. Serie).

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 28. Mai

1906, b eschliesst: Es werden dem Bundesrat für das Jahr 1906 folgende Nachtragskredite bewilligt:

Dritter Abschnitt.

Departemente.

B. Departement des Innern.

I. Kanzlei.

5. Ein provisorischer Kanzlist und ausserordentliche Aushülfe IV. Statistisches Bureau.

8. Viehzählung: 1. Papierbedarf und Druck der Formulare u. s. w 5. Entschädigung an die Viehzähler . .

fr75

Fr1,000 45,000 46,000 Übertrag

Bandesblatt. 58. Jahrg. Bd. UI.

46,075 54

822

Übertrag VI. Beiträge an Arbeiten schweizerischer Vereine.

10. Schweizerische Gesellschaft für Erhaltung historischer Kunstdenkmäler . .

VII. Beiträge an Anstalten.

9. Schweizerische Landesbibliothek . . .

11. Arbeitstisch am Institut Marey in Boulogne s. Seine

Fr.

46,075

5,800

Fr.

375 1000

1,375 IX. Verschiedenes.

9. Erstellung eines schweizerischen Schulatlasses 10. Studienreise des Herrn Prof. Léon Gart in Neuenburg nach dem Orient . . .

11. Internationale seismologische Association

50,000 500 625 51,125

X. Oberbauinspektorat.

VIII. Untersuchung der Wasseroerhaltnïsse der Schweiz.

d. Beteiligung der Eidgenossenschaft an den Kosten des Etzelwerkprojektes

19,630

XI. Direktion der eidgenössischen Bauten.

IV. Hochbauten, b. Umbau- und Erweiterungsarbeiten : 1. Duschenanlage in der Kaserne in Thun 2. Kohlenschuppen der eidgenössischen Munitionsfabrik in Thun 3. Küherwohnung in Übeschi . . . .

Fr.

2,800 4,500 4,800 12,100

Übertrag

12,100

124,005

823 Übertrag

Fr.

12,100

Fr.

124,005

c. Neubauten : 1. Erwerbung von Liegenschaften für Zwecke der polytechnischen Schule in Fr.

Zürich 401,500 2. Munitionsmagazine Nr. l--7 in Goldau 260,000 3. Post-undTelegraphengebäude in La Chaux-de-Fonds . . 300,000 961,500 d. Bauliche Arbeiten in gemieteten Gebäuden : 4. Hauptgebäude der polytechnischen Schule in Zürich

2,000 975,600 1,099,605

C. Justiz- and Polizeidepartement.

V. Amt für geistiges Eigentum.

2. Ausserordentliche Arbeiten

500

D. Militärdepartement.

I. Verwaltung.

J. Kriegsmaterial.

2. Neuanschaffungen : Fr.

a. Stäbe 500 b. Infanterie 340,000 d. Artillerie 1,000,000 li. Allgemeines Korpsmaterial 3,750,000 5,090,500 L. Befestigungen.

b. St. M a u r i c e : III. Unterhalt P. DmckJcosten

5,000 30,000 5,125,500 Übertrag

6,225,605

824 Fr.

Übertrag 6,225,605 Fr.

300

III. Pferderegieanstalt : 1. Verwaltungskosten IV. Konstruktionswerkstiitte : A. Betrieb der Werkstätte: Fr.

2. Fabrikationskosten 750,000 B. Betrieb der Kraft- und Lichtanlage : 2. Inventaranschaffungen . . . .

20,000 --- V. Kriegspulverfabrik : 2. Fabrikationskosten .

3. Inventaranschaffungen

360,000 50,000 -- -

770,000

410,000

VI. Munitionsfabrik Thun : 1.

2.

3.

4.

Verwaltungskosten .

300 Fabrikationskosten . 2,983,225 Inventaranschaffungen 30,000 Zins des Betriebskapitals 6,475 : VII. Munitionsfabrik Altdorf : 2. Fabrikationskosten .

3. Inventaranschaffungen 4. Zins des Betriebskapitals . . . .

3,020,000

720,000 50,000 8,420 778,420

VIII. Waffenfabrik : 2. Fabrikationskosten .

4. Zins des Betriebskapitals . . . .

50,000 195 50,195 5,028,915 Übertrag 6,225,605

825 Fr.

Übertrag 6,225,605 E. Finanz- und Zolldepartement.

II. Zollverwaltung.

I. Gehalte.

b. Zollgebietsdirektionen : 3. Revisoren

2,900

F. Handels-, Industrie- und Lamtwirtschaftsdeparteraent.

III. Landwirtschaft.

IX. Eidgenössische landwirtschaftliche Versuchs- und Unter suchung sanstalten.

B. Agrikulturchemische Anstalt Zürich. Fr.

4. Betriebskosten 800 E. Samenuntersuchungs- und Versuchsanstalt Zürich.

1. Besoldungen: b. Angestellte F. Samenuntersuchungs- und Versuchsanstalt Lausanne.

2. Bureaukosten X. Eidgenössische Versuchsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau in Wädenswil.

4. Betriebskosten

1500

200 2500 1200 3,700

O. Post- und Eisenbahndepartement.

I. Eisenbahnwesen.

II. Technische Abteilung.

d. 24 I. und II. Kontrollingenieure . . .

3,000 f. II. Sekretär 4,800 7,800 III. Telegraphenverwaltung.

VIII. Verschiedenes.

f. Internationale Ausstellung in Mailand . 13,000 20,800 6,253,005

826

D. Militärdepartement *).

(Übertrag von Seite 824.)

III.

IV.

V.

VI.

VII.

VIII.

Fr.

300 770,000 410,000 3,020,000 778,420 50,195

Pferderegieanstalt Konstruktionswerkstätte Kriegspulverfabrik Munitionsfabrik Thun Munitionsfabrik Altdorf Waffenfabrik

5,028,915 *) Zur Vermeidung einer d o p p e l t e n A n r e c h n u n g werden seit einer Reihe von Jahren die Militärregieanstalten (inklusive Pulververwaltung) und die Münzstätte, deren Einnahmen und Ausgaben sich ausgleichen, in Voranschlag und Staatsrechnung nur noch in einer inneren Kolonne pro memoria aufgeführt.

^-
827

#ST#

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Genehmigung des zwischen der Schweiz und dem Deutschen Reiche abgeschlossenen Staatsvertrages über eine Eisenbahnverbindung zwischen Pfetterhausen und Bonfol.

(Vom 28. Mai 1906.)

Tit.

Mittelst Note vom 17. August 1905 teilte die deutsche Gesandtschaft dem Bundesrate mit, dass die Herstellung einer Bahnverbindung zwischen Dammerkirch und der schweizerischen Grenze bei Pfetterhausen beabsichtigt werde.

Durch den geplanten Weiterbau über die Grenze bis zur bestehenden schweizerischen Linie Bonfol-Pruntrut werde eine durchgehende Linie nach der Westschweiz geschaffen.

Die Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen habe von der Regionalbahngesellschaft Pruntrut-Bonfol bereits die bestimmte Zusage erhalten, dass diese bereit sei, ihre Bahn zum Anschluss an die Linie Dammerkirch-Pfetterhausen bis zu einem näher bezeichneten Punkte der Grenze zu verlängern und

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1906 (II. Serie). (Vom 28. Mai 1906.)

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Jahr

1906

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3

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22

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---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

30.05.1906

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803-827

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10 021 957

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