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Schweizerisches Bundesblatt

58. Jahrgang. II.

Nr. 16.

# S T #

18. April 1906.

Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung über

seine Geschäftsführung im. Jahre

1905

Finanz- und Zolldepartement.

A. Finanzverwaltung.

I. Finanzbureau Personelles.

Keine Änderung.

Gesetzgebung und Postulate.

Ausführungsgesetz su Art. 39 B.-V. (Banknotenmonopol).

Die Beratung des .vom Ständerat in der Dezembersession des Jahres 1904 behandelten Entwurfs eines Bundesgesetzes über die Errichtung einer zentralen Notenbank (vide Geschäftsbericht des Finanzdepartements für das Jahr 1904) wurde vom NationalBundesblatt. 58. Jahrg. Bd. II.

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842

rat zuerst in der außerordentlichen Frühjahrssession des Berichtsjahres bis zu Artikel 25 durchgeführt und dann in der ordentlichen Sommersession beendigt.

Vor allem wurde der Titel des Gesetzes umgeändert in Bimdesgesetz über die schweizerische Nationalbanlc.

Von den übrigen materiellen Abänderungen war die wesentlichste die im Gesetz durchgeführte E r l e d i g u n g der S i t z f r a g e , welche zu dem schließlichen Zustandekommen des Gesetzes viel beigetragen hat. Als rechtlicher und administrativer Sitz der Nationalbank, wo die Generalversammlung der Aktionäre, die Sitzungen des Bankrates und in der Regel auch diejenigen des Bankausschusses stattzufinden haben, wurde B e r n , als Sitz.

des Direktoriums Z ü r i c h bezeichnet. Von den drei Mitgliedern des Direktoriums sollen zwei in Zürich und eines in Bern wohnen.

Die näheren Bestimmungen über die Verteilung der Geschäfte des Direktoriums sollen durch eine vom Bundesrat zu erlassende und von den eidgenössischen Räten zu genehmigende Verordnung festgesetzt werden nach folgenden im Gesetz bestimmten Grundlagen : Die Geschäfte sind auf drei Departemente zu verteilen.

Das Departement für das Diskontogeschäft und den Giroverkehr und dasjenige für die Kontrolle haben ihren Sitz in Zürich, dasjenige für die Leitung der Notenemission, für die Verwaltung der Barvorräte und für den Geschäftsverkehr mit der Bundesverwaltung und den Bundesbahnen hat seinen Sitz in Bern.

Als fernere wichtigere Abweichungen vom bundesrätlichen Entwurf und von den ständerätlichen Beschlüssen seien hier noch folgende erwähnt: Gleichstellung mit den übrigen zur Diskontierung zugelassenen Wechseln von solchen aus dem landwirtschaftlichen Geschäftsverkehr, denen eine Handelsoperation zu Grunde liegt.

Abänderung der Festsetzung der jährlichen Entschädigung an die Kantone in der Weise, daß die nach dem 15. Geschäftsjahre den Kantonen noch zukommende Entschädigung statt auf 75 Rappen auf 80 Rappen pro Kopf der Wohnbevölkerung festgesetzt wurde.

Beseitigung der Rückerstattung an den Bund der ihm aus der Kontrolle der Nationalbank erwachsenden Kosten. Wegfall der allfälligen Superdividende an das Aktienkapital. Weitere Erleichterung für die bisherigen Emissionsbanken bezüglich der Liquidation ihres Notengeschäfts durch Bewilligung von Vorschüssen auf Schuldurkunden neben denjenigen auf Wertpapieren.

Der so abgeänderte Gesetzesentwurf ging an den Ständerat zurück, der in der außerordentlichen Herbstsession den wesent-

843

liebsten abweichenden Beschlüssen des Nationalrates zustimmte.

Bezüglich der hierauf noch bestehenden Divergenzen konnte eine Einigung erzielt werden und noch während der nämlichen Session wurde am 6. Oktober 1905 der so bereinigte und von den Redaktionskommissionen revidierte Text von beiden Räten mit großer Mehrheit angenommen.

Gegen das am 11. Oktober 1905 im Bundesblatt veröffentlichte Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Es gingen jedoch innerhalb der festgesetzten Frist nur 28,137 Unterschriften, wovon 28 ungültige, ein, so daß die zur Veranstaltung einer Volksabstimmung gesetzlich vorgeschriebene Zahl von 30,000 nicht erreicht ward.

Infolgedessen erklärte der Bundesrat am 16. Januar 1906 das Gesetz über die schweizerische Nationalbank in Kraft und ordnete dessen Aufnahme in die eidgenössische Gesetzessammlung an (vide A. S. n. P. XXIT, 47). Zugleich wurde das Finanzdepartement beauftragt, nach Maßgabe der Übergangsbestimmungen dieses Gesetzes, alle diejenigen Maßnahmen sukzessive vorzubereiten und dem Bundesrate zu beantragen, welche notwendig sind, um die Nationalbank beförderlichst ins Leben zu rufen.

Das Zustandekommen nach 14jähriger Arbeit eines Ausführungsgesetzes zum Artikel 39 der Bundesverfassung wurde von der großen Mehrzahl des Schweizervolkes, namentlich aber von den dabei besonders beteiligten Kreisen, wie Banken, Handel, Industrie und Gewerbe mit großer Befriedigung aufgenommen.

Verordnung über die Organisation und den Betrieb der eidgenössischen Münzverwaltung.

Im Hinblick auf den baldigen Bezug des neuen Münzgebäudes erliessen wir unterm 29. Dezember 1905 eine neue Verordnung über die Organisation und den Betrieb der eidgenössischen Münzverwaltung (A. S. n. F. XXII, 10), welche diejenige vom 17. März 1860 (A. S. VI, 463 ff.) und den Bundesratsbeschluss vom 20. Januar 1870 (A. S. X, 372) ersetzt.

Die Kompetenz des Bundesrates zu dem obigen Erlass leitet sich ab aus dem Bundesbeschluss vom 28. Januar 1854, betreffend Errichtung einer eidgenössischen Münzstätte (A. S.

IV, 19 ff.).

Die Verordnung schuf zwei neue Stellen, wofür die Bundesversammlung die Kredite im Budget pro 1906 bewilligt hatte, nämlich diejenige eines Werkführers für die Münzfabri-

844 kation und diejenige eines Werkiührers für die Wertzeichenfabrikation, wogegen der bisherige Münzmechaniker wegfiel.

Im übrigen bezweckten die neuen Bestimmungen hauptsächlich eine genauere Ausscheidung der Kompetenzen und eine bessere Verteilung der Arbeit unter die Beamten.

Als diese Verordnung veröffentlicht wurde und der Bundesrat den Beschluss fasste, die Fabrikation der Postwertzeichen der eidgenössischen Münzstätte zu übertragen, wurde in der Presse behauptet, ,,es werde ganz im stillen, heimlich und verstohlen in einer Ecke der Bundesverwaltung in Bern eine Staatsdruckerei errichtet". Dieser Vorwurf war durchaus ungerechtfertigt. Sohon in den Botschaften des Bundesrates an die Bundesversammlung vom 10. Juni 1901, betreffend den Ankauf eines Bauplatzes für das neue Münzgebäude (Bundesbl. 1901, III, 666 ff.), und vom 14. März 1902, betreffend die Erstellung dieses Gebäudes (Bundesbl. 1902, II, 314), war die Absicht, dort eine Druckerei für die Postwertzeichen einzurichten, deutlich kundgegeben worden. Es war damals sogar von der Herstellung der Banknoten in der Münzstätte die Rede gewesen. Auch in der Botschaft zum Budget für das Jahr 1906 war bei der Begründung der Kredite für die Münzverwaltung auf das Hinzukommen zu den bisherigen Arbeiten der Münzstätte des Druckes der Postwertzeichen hingewiesen worden. Man scheint übrigens vollständig vergessen zu haben, class schon durch die obzitierte Verordnung vom 17. März 1860 die Fabrikation von Frankomarken für die Postverwaltung ohne irgendwelche Einschränkung der eidgenössischen Münzstätte übertragen worden war. Also vor mehr als 40 Jahren hatte man es bereits als selbstverständlich angesehen, dass der Staat, der seine Münzen prägt, auch die Postwertzeichen erstellen dürfe.

Postulate.

Von den auf Ende 1904 hängig gewesenen und das Finanzdepartement betreffenden Postulaten sind im Laufe des Jahres 1905 folgende e r l e d i g t worden : Nr. 592. Revision des Banknotengesetzes.

Nr. 619. Post- und Telegraph. Inventarrechnung.

Nr. 625. Staatsrechnung pro 1904. Einstellung des Postens Alte Regieanstalt in Thun unter die unproduktiven Liegenschaften.

Nr. 626. Liquidation des Eisenbahnfonds.

845 In seinem ersten Teile unerledigt geblieben ist: Nr. 616. Ausschreibung der Druckarbeiten und Beschaffung der Bureaumaterialien. Dasselbe liegt jedoch nicht mehr beim Finanzdepartement, sondern beim Departement des Innern.

P e n d e n t geblieben sind : Nr. 588. Reiseentschädigungen für den Bereich der gesamten Bundesverwaltung. Der Bundesrat ist im Begriffe, diese ganze Materie neu zu ordnen, und wird nicht verfehlen, der Bundesversammlung von dem neuen Reglement Kenntnis zu geben.

Nr. 636. Dienstverhältnis der ganz oder teilweise invaliden Beamten.

Hier gedenkt der Bundesrat vorerst die Erledigung des Postulats betreffend die Einrichtung einer Alters- und Invalidenkasse abzuwarten, und zwar im Interesse des Zustandekommens dieser letztern. Würde das Dienstverhältnis der ganz, oder teilweise arbeitsunfähigen Beamten und Angestellten im gegenwärtigen Momente durch irgend einen Erlass (Reglement, Verordnung oder Gesetz) geregelt, so wäre damit den offenen und versteckten Gegnern einer Alters- und Invalidenkasse eine willkommene Waffe in die Hand gegeben ; denn man könnte alsdann behaupten, diese Kasse sei nicht mehr nötig, nachdem der Bund anderweitig für sein Personal gesorgt habe. Kommt die geplante Einrichtung zu stände, so ist die Frage eo ipso erledigt für alle diejenigen, welche in die Alters- und Invalidenkasse eintreten können, und man wird nur noch für die übrigen zu sorgen haben.

Nr. 638. Zirkulation der Silberscheidemünzen. Wir gestatten uns, hier auf das im Bericht der eidgenössischen Staatskasse Gesagte zu verweisen.

Anregungen der Finanzdelegation beziehungsweise der Finanzkommissionen der eidgenössischen Räte.

1. Bezüglich der noch aus dem Vorjahre stammenden Anregung betreffend das Abrechnungswesen zwischen der eidgenössischen Staatskasse und dem Postbureau, Filiale Bundeshaus, schrieb die Finanzdelegation dem Finanzdepartement unterm 5. August 1905, dass sie von ihrer Forderung der Einführung eines Buches für den Verkehr zwischen den zwei vorgenannten

846

Amtsstellen mit täglichem Abschluss und gegenseitiger Unterzeichnung verzichte, in der Meinung, dass der Verkehr zwischen der eidgenössischen Staatskasse und den übrigen Kassen sich inskünftig auf dem Wege des Postcheck- und Giro vollziehe und damit die Notwendigkeit, Mandate auszustellen, aufhören werde.

Das Finanzdepartement nahm von dem Verzicht Vormerk, indem es die Finanzdelegation auf folgende Punkte aufmerksam machte : Der Verkehr zwischen der Bundeskasse und den übrigen eidgenössischen Kassen, wobei hauptsächlich die Postverwaltung und die Zollverwaltung in Betracht fallen, habe schon bisher nicht durch Postmandate, sondern immer durch Giro von einer Kasse zur ändern stattgefunden. Wie sich die Dinge mit Bezug auf den übrigen Verkehr der Staatskasse nach Einführung des Postcheckund Giro gestalten werde, lasse sich nicht voraussehen. Die Schuldner des Bundes können selbstverständlich nicht gezwungen werden, auf die Verwendung von Postmandaten zu verzichten und sich des neuen Postdienstes zu bedienen. Ob die Staatskasse von dem Postcheck- und Giro für die von ihr zu leistenden Zahlungen Gebrauch machen werde, hange von der Gestaltung dieses Dienstes ab. Biete derselbe Vorteile, so werde man sich dieselben nicht entgehen lassen.

2. Zufolge eines Gesuchs vom 14. Februar 1905 wurde der gemeinsamen Finanzdelegation der beiden Räte eine Zusammenstellung der in den Jahren 1903 und 1904 bewilligten Besoldungsnachgenüsse zugestellt, wonach deren Bemessung nach Alter, Dienststellung, Dienstalter, Hinterlassen en und Vermögens verhältnissen der betreffenden Beamten und Angestellten ersichtlich war. Dagegen lohnte es der Bundesrat unterm 22. April unter einlässlicher Begründung ab, dermalen bezüglich der Ausmessung der Besoldungsnachgenüsse bestimmte Normen aufzustellen.

3. Entsprechend einem Wunsche der Finanzkommissionen betreffend Bereitstellung von Akten fasste der Bundesrat unterm 8. Dezember 1905 folgenden Beschluss: ,,Sämtliche Departemente, das Bundesgericht und die Bundeskanzlei werden eingeladen, inskünftig diejenigen Akten, auf welche in der Budgetbotsehaft, in den Botschaften betreffend Nachtragskredite und im Bericht zur Staatsrechnung speziell verwiesen wird, dem hierfür verantwortlichen Sekretariate der eidgenössischen Finanzkommissionen, zu Händen dieser letztern, jeweils am Anfange der Sessionen im Zimmer Nr. V, Bundeshaus-Mittelbau, zur Verfügung zu stellen.a

847

MUnzwesen.

Schweizerische Münzenquete vom 23. Januar 1905.

Die Verarbeitung der Ergebnisse dieser Enquete, über deren Vorbereitung im letztjährigen Geschäftsbericht schon berichtet ·wurde, wurde so gefördert, dass die hauptsächlichsten Resultate -am 7. Juni 1905 in einem Bulletin bekannt gegeben werden konnten. Wir lassen sie hier folgen.

a^ I.

II.

III.

IV.

V.

Gesamttotal der gezählten Beträge.

Banknoten Fr. 62,379,376. 99 Goldmünzen ,, 22,528,121.08 Silber-Courant-Münzen ,, 17,953,248.54 Silberscheidemünzen ,, 3,262,976.78 Nickel- und Kupfermünzen . . . ,, 876,627.15 Fr. 107,000,350. 54

Im Jahr 1892 "hatte sich die Münzenquete nur auf die Süber-Courant- und Silberscheidemünzen erstreckt, und es waren gezählt worden : Silber-Courant-Münzen Fr. 23,036,835. -- Silberscheidemünzen ,, 1,619,751.-- Fr. 24,656,586. -- I. Banknoten.

Schweizerische Französische Deutsche Andere Staaten

Fr. 60,001,150. -- ,, 709,359.90 ,, 962,606.02 ,, 706,261.07 iFrT 62,379,376. 99

II. Goldmünzen.

Schweizerische Fr. 6,042,140.-- Französische ,, 13,690,735.-Italienische ,, 849,640.-- Belgische ,, 930,980. -- Griechische ,, 25,490. -- Total der lateinischen Münzunion Fr. 21,538,985. -- Osterreichische 8 Florin und 4 Florin . . ,, 314,210. -- Deutsche ,, 471,126.74 Anderer Staaten ,, 203,799.34 Fr. 22,528,121. 08

848

III. Silber-Gourant-Münzen.

Fünffrankenstttcke der lateinischen Münznnion.

1892 1906 Schweizerische .

Fr.

1,190,420.-- 3% = 7% Französische .

. .

24 % .,, 6,580,695. -- = 36% Italienische . .

63 % ,, 6,588,715.-- = 37 % Belgische .

9 % ,, 3,371,830.-- = 19% Griechische . . . .

206,940. -- = 1% 1% ,, Anderes grobes Silber.

Deutsches .

Anderer Staaten

100 %

Gesamttotal

Schweizerische .

Französische .

Belgische .

Griechische . .

Italienische Total der lateir Münz union Deutsche .

Anderer Staaten

Fr. 17,938,600. -- = 100% ,, fl

11,141. 34 3,507. 20

Fr. 17,953,248. 54

IV. Silbersciieidemünsen.

1892 1905 . .

34 % Fr. 2,082,909. -- 857,235. -- . .

13 % ,, 233,531. -- . ' . ' "3 % ,, 40,271. 50 1% ,, . .

49 °/o ,, 7,582. 50

= = = = =

65 % 27 % 7% 1 % (0,02

%)

. ' . 100 % Fr. 3,221,529. -- = 100% ,, 36,128. 71 ,, 5,319. 07

Gesamttotal

Fr. 3,262,976. 78

V. Nickel- und Kupfermünzen.

Schweizerische Französische Italienische Deutsche.

Fr. 870,861. 52 ,, 623.94 ,, 2,311.36 ,, 2,830.33 Fr. 876,627.15

Das Finanzdepartement hat hierauf das Material statistisch weiter verarbeitet und das Ergebnis seiner Zusammenstellungen und Vergleichungen mit Genehmigung des Bundesrates in einem

849 eingehenden Berichte in der ,,Zeitschrift für schweizerische Statistik" veröffentlicht. Separatabzüge dieser Arbeit sind sowohl der Bundesversammlung als den bei der Erhebung beteiligten Verwaltungen, Banken und Kassen, sowie der Presse Ende März 1906 zugestellt worden, weshalb wir uns hier darauf beschränken, auf diese Publikation zu verweisen.

Bekanntmachungen betreffend ausländische Banknoten.

Wie schon in früheren Jahren machte das Finanzdepartement unter zweien Malen das schweizerische Publikum mittelst des bundesrätlichen Bulletins und durch Veröffentlichungen im Bundesblatt und Handelsamtsblatt auf verschiedene Erlasse betreffend den Rückzug und die Ausgabe von Noten der ÖsterreichischUngarischen Bank in Wien und Budapest, sowie betreffend die Einlösung und Verjährung italienischer Noten alten Typus aufmerksam. Wir verweisen diesbezüglich auf das Bundesblatt 1905, (Bd. I, S. 663 und 782, Bd. V, S. 178, 234 und 470) und das Handelsamtsblatt vom gleichen Jahrgang (I. Semester, S. 358 und 367; II. Semester, S. 1478, 1550 und 1626).

Neben diesen Bekanntmachungen wurden noch besondere Schreiben an die Grenzkantone Thurgau, St. Gallen, Graubünden, Tessin und Wallis erlassen, um ihnen eine weitere Publikation auf ihrem Gebiet nahe zu legen.

Münzkommissariat.

Im Berichtsjahre wurden kontrolliert: 20 Münzwerke Goldmünzen.

19 ,, ,, Silbermünzen.

10 ,, Nickelmünzen.

20 ,, Kupfermünzen.

Das Ergebnis war folgendes: MDnzsorte.

Mittlerer Feingehalt.

Taustndstil.

Zwanzigfrankenstücke Zweifrankenstücke .

Einfrankenstücke .

Halbfrankenstücke .

Fünfrappenstücke .

Einrappenstücke .

.

.

.

.

.

.

Mittleres Gewicht, gr.

Abweichungen im Feingehalt im Gewicht mehr, weniger. mehr. weniger Tagiindstel. Tamiaditil.

899,796 6,45006 -- 834,9 10,00008 -- 835,4 4,9987 0,4 834,9 2,50106 -- -- 2,00128 -- -- 1,9976 --

gr.

gr.

0,204 -- 0,00055 0,1 0,00008 -- -- -- 0,0013 0,1 0,00106 -- -- 0,00128 -- -- -- 0,0024

850 Sämtliche Münzwerke befanden sich mit bezug auf dea Feingehalt und das Gewicht innerhalb der gesetzlichen Toleranz.

Für alles Nähere über die Münzfabrikation wird auf den Bericht der Münzverwaltung verwiesen.

Liegenschaften.

A. Waffenplätze.

Thun und Herisau-St. Gallen.

Ohne besondere Bemerkung, ausser der, dass der landwirtschaftliche Ertrag durch die Witterung ungünstig beinflusst wurde.

Frauenfeld.

Von den im Berichtsjahre ausgeführten Instandhaltungs- und Vorbesserungsarbeiten ist, die Erstellung eines Geschützmagazins zur Unterbringung von 12 Geschützen zu erwähnen.

Bière.

Ohne Bemerkung.

Schiessplats im Sand.

Der Bau einer Speisehalle für das Militär wurde im Berichtsjahre unter Dach gebracht.

B. Übrige Liegenschaften.

Papiermühlebesitsung in Worblaufen und Besitzung Nr. 7 an der Helvetiastrasse in Bern.

Dieselben geben zu keinen Bemerkungen Anlass.

Besitzungen Nr. 8 und 10 an der Bundesgasse in Bern.

Die Besitzergreifung dieser Gebäude durch den Bund konnte erst Anfang des Jahres 1906 stattfinden. In Nummer 8 wird voraussichtlich das seinen Sitz in Bern habende Departement der Generaldirektion der schweizerischen Nationalbank vorläufig untergebracht werden.

851

II. Finanzkontrolle.

Personelles.

Der Personalbestand hat sich im Jahre 1905 nicht geändert.

Auf Grund von Artikel 26 des Bundesgesetzes betreffend die Prüfung von Budget und Rechnung der Bundesverwaltung etc.

vom 9. Oktober 1902 hat die Finanzkontrolle der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte, außer dem ständigen Protokollführer, jeweilen auch das nötige Revisionspersonal zur Verfügung zu stellen. Im Berichtsjahre wurden von den einzelnen Sektionen der Delegation verschiedene Revisoren zugezogen, um Auskunft .zu erteilen and um besondere Arbeiten und Prüfungen zu besorgen. Auch außerhalb Berns wurden von Sektionen der Finanzdelegation Beamte der Finanzkontrolle zu Verifikationen und Untersuchungen bei eidgenössischen Dienstzweigen in Anspruch genommen.

Vorgängige Kontrollierung der Budgetkredite.

Artikel 6 des Regulativs für die Finanzkontrolle vom 24. Februar 1903 schreibt vor, daß alle von den Departementen, der Bundeskanzlei und dem Bundesgerichte auf die Bundeskasse ausgestellten Zahlungsanweisungen von der Finanzkontrolle auf ihre Budgetmäßigkeit geprüft werden, bevor die Bundeskasse Zahlung leisten darf. Die Finanzkontrolle kann nur solche Zahlungsmandate visieren, die sich auf einen Budget- oder auf einen von der Bundesversammlung bewilligten Nachtragskredit oder endlich auf einen speziellen Beschluß des Bundesrates stützen, wonach das betreffende Departement, oder die Bundeskanzlei, zu der Ausgabe ermächtigt worden, wofür aber jeweilen in der nächsten Session die Genehmigung der Bundesversammlung einzuholen ist.

Die Gesamtzahl der vom 1. Januar bis 31. Dezember 1905 ausgestellten Zahlungsmandate beläuft sich auf 6710 mit einer Bruttoausgabensumme von Fr. 304,359,437.31. Dabei ist zu bemerken, daß in dieser Zahl der restliche Teil Zahlungsmandate aus dem Rechnungsjahre 1904 Inbegriffen ist, indem die letzte Frist für Ausstellung von Zahlungsmandaten auf Rechnung des Voranschlages pro 1904 für das Militärdepartement auf Ende Februar und für die übrigen Departemente und das Bundesgericht auf den 15. Februar 1905 festgesetzt worden ist.

Von den ausgestellten Zahlungsmandaten entfallen :

852 Franken

Mandate

a. auf das eigentliche Budget der Bundesverwaltung .

(1904) b. auf die Betriebsanstalten (im Voranschlag aufgeführt, aber in der Additionnichtmit gezählt) (1904) c. auf Kapitalrechnung (nicht büdgetierte Ausgaben) . .

4382 mit 122,710,558. 10 (4268) ,, (121,583,801. 07)

257 (228)

V) T)

2071

l'i

(1904)

(2084)

n

Total (1904)

(6580)

6710

16,328,003. 64 (12,137,441. 83) 165,320,875. 57 (181,363,807. 17)

mit 304,359,437. 31 ,,

(315,085,050. 07)

Die Zahl der ausgestellten Zahlungsmandate hat gegenüber dem Vorjahre um 130 Stück zugenommen, hingegen ist die der Totalausgabe um rund Fr. 10,700,000 zurückgeblieben, indem sich der Kapital verkehr um Fr. 16,000,000 niedriger stellte.

Dagegen sind die Budgetausgaben um Fr. 1,100,000 und die Ausgaben der Betriebsanstalten um Fr. 4,200,000 gewachsen.

Die Verminderung in der Rubrik ,,Kapitalrechnung" hat ihren Grund im wesentlichen in dem Wegfall der im Jahre 1904 erfolgten Rückzahlung der nicht konvertierten Obligationen des Anleihens von 1894, im Rückgang der Anlagen bei den Banken und in der Abnahme der Ankäufe von Wechseln und Wertschriften.

· Die Vermehrung der ,,Budgetausgaben"· hat ihren Grund in den wachsenden Ansprüchen einiger Verwaltungsabteilungen, von denen erwähnt werden mögen : die Zollverwaltung für Personalvermehrung in Anbetracht des neuen Zolltarifs und der neuen Handelsverträge, die Militärverwaltung für Organisation neuer Truppenverbände und Instruktion derselben infolge der Neubewaffnung und Neuordnung der Feldartillerie, und für Neuanschaffung von Kriegsmaterial, die Postverwaltung für vermehrte Betriebsausgaben.

Die Zunahme der Ausgaben bei den ,,Betriebsanstalten11 (Munitionsfabrik, Konstruktionswerkstätte u. s. w.) ist die Folge erweiterter Anlagen zwecks Hebung und Vermehrung der Produktionsfähigkeit.

Von den 6710 Zahlungsmandaten konnten ohne weiteres 6585 zur Auszahlung durch die Bundeskasse visiert werden,

853 während 125 Mandate zu Bemerkungen Anlaß gaben. Von den beanstandeten Mandaten wurden erledigt : a. durch die Finanzkontrolle 81 Mandate b. ,, das Finanzdepartement 25 ^ c. ,, den Bundesrat 18 ,, Zur Zeit der Berichterstattung ist pendent .

l Mandat Total 125 Mandate Über das Detail der Anstände und deren Erledigung geben die einschlägigen Akten Aufschluß, welche bei der Finanzkontrolle den Rechnungsprüfungskommissionen zur Verfügung stehen.

Revision der Rechnungen.

Gemäß Artikel 10 des vorerwähnten Regulativs vom 24. Februar 1903 unterliegen sämtliche Rechnungen und Belege der Bundesverwaltung, der Alkoholverwaltung, der internationalen Bureaux und des Bundesgerichtes der Revision der Finanzkontrolle.

Die Prüfung erstreckt sich nicht bloß auf den kalkulatorischen, sondern auch auf den materiellen Teil derselben.

Zur Prüfung gelangten im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 1905 und wurden revidiert: a. Vom Jahre 1904 : Monatsrechnungen .

Quartalrechnungen .

Militärkomptabilitäten Jahresrechnungen .

Inventare

.

.

.

.

. . 101 . . 30 . . 214 . . 86 65

b. Vom Jahre 1905: Monatsrechnungen .

Quartalrechnungen .

Militärkomptabilitäten Jahresrechnungen .

Inventare

.

.

.

.

. . 376 . . 69 . . 109 . . -- -- 554

Total 1050 Rechnungen Die Anzahl der revidierten Rechnungsbelege betrug 517,522.

854

Bei der Prüfung wurden 1081 Revisionsbemerkungen aufgestellt. Gegenüber dem Jahre 1904 bedeutet dies eine Vermehrung von 104. Die Revisionsbemerkungen wurden erledigt: a. durch die Finanzkontrolle . . . . 929 Bemerkungen b. ,, das Finanzdepartement . . . 57 ., c. ,, den Bundesrat 17 ,, d. ,, die F i n a n z k o m m i s s i o n . . . .

5 ,, e. pendent 73 .n Total 1081 Bemerkungen Nach Art. 26 des Bundesgesetzes betreffend die Prüfung von Budget und Rechnung vom 9. Oktober 1902 bat die Finanzkontrolle alle Protokolle und Zensuren, welche über die revidierten Rechnungen aufgestellt worden sind, zur Disposition der Finanzdelegation zu halten.

Bei den ordentlichen vierteljährlichen Sitzungen der gemeinsamen Finanzdelegation und bei den Arbeiten der einzelnen Sektionen hatte die Finanzkontrolle die Revisionsprotokolle regelmäßig zur Verfügung zu stellen. Außerdem haben 'einzelne Mitglieder der Delegation auch in der Zwischenzeit sich die Revisionsprotokolle vorlegen lassen.

Veranlaßt durch die bei der Revision der Rechnungen gemachten Wahrnehmungen hat das Finanzdepartement im Jahre 1905 folgende Verfügungen von allgemeiner Gültigkeit getroffen: Am 12. Januar 1905, betreffend V e r r e c h n u n g von Taggeldern eidgenössischer Beamter und Angestellter bei Unterbruch des Urlaubes.

Wird ein Beamter oder Angestellter aus dem Urlaub zurückberufen, so dürfen für Reisen nur die gehabten Barauslagen verrechnet werden.

Am 16. August 1905, betreffend V e r r e c h n u n g von A u s gaben in derjenigen Jahresrechnung, zu deren Lasten sie tatsächlich fallen.

Durch das Zirkularschreiben des schweizerischen Finanzdepartements vom 26. August 1895 betreffend das Rechnungswesen ist in Ziffer 3 folgendes bestimmt worden: ,,Rechnungen, welche das künftige Jahr betreffen,, sollen nicht auf alte Rechnung zur Verrechnung gelangen, es sei denn, es handle sich um Ausgaben, deren Einstellung

855

im einen wie ändern Jahre als zulässig erscheint, wie z. B.

Anschaffung von Bureaubedürfnissen, Reparaturen etc., für welche beim Rechnungsschluß noch eine Kreditrestanz auf alte Rechnung vorhanden wäre."

Zur Vermeidung von Bemerkungen der Finanzkommissionen der eidgenössischen Räte wird diese Bestimmung hiermit wieder aufgehoben, und es soll zukünftig dei- Artikel 80 des Finanzreglements vom 19. Februar 1877 ausnahmslos respektiert werden.

Am 2.Oktober 1905, betreffend V e r r e c h n u n g von N e b e n auslagen eidgenössischer Beamter und Angestellter, außer den Taggeldern, Nachtlagerentschädigungen und Transportkosten.

Die Spesen für die Beförderung ihrer Person und ihres Gepäckes vom und zum Bahnhof und andere kleine Auslagen können nur in außergewöhnlichen Fällen verrechnet werden. In der Regel sind diese vom Rechnungssteiler zu bestreiten.

Am 30. Dezember 1905, betreffend V i s u m der B e l e g e mit Tintenstift.

Unterm 9. April 1904 hat der Bundesrat ein Gesuch der Postverwaltung, in der Folge für die Visa der Belege und Unterbelege (Rechnungen) Tintenstifte anstatt Tinte und Feder verwenden zu dürfen, abgelehnt.

Das Finanzdepartement hat am 30. Dezember, anläßlich eines Spezialfalles, verfügt, daß diese Entscheidung für alle Abteilungen und Verwaltungen Geltung habe. Es igt dies eine Forderung der Ordnung und einer guten Verwaltung.

Kontrollierung der Verzinsung und Tilgung der Staatsanleihen.

Gemäß Art. 22--24 des Regulativs vom 24. Februar 1903 gehört auch zum Geschäftskreis der Finanzkontrolle die Kontrollierung der Verzinsung und Tilgung der Staatsanleihen.

In Betracht kamen im Jahre 1905 die Anleihen von 1890 mit Fr. 69,333,000, 1897 mit Fr. 24,248,000 und 1903 mit Fr. 70,000,000, alle zu 3 % verzinslich.

Auslosungen fanden im Berichtsjahre keine statt, indem mit denselben für das Anleihen von 1897 erst per Ende Dezember 1906 und für dasjenige von 1903 am 15. April 1913 begonnen wird.

856

Für das Anleihen von 1890 (Schweiz. Eisenbahnrente) hat sich der Bundesrat das Recht vorbehalten, die Stücke im ganzen oder serienweise mit zwölfmonatiger Frist auf einen Couponstermin zu kündigen. Bis zur Stunde wurde jedoch von diesem Rechte kein Gebrauch gemacht und fanden daher auch noch keine Auslosungen statt. Der Dienst für dieses Anleihen soll übrigens in absehbarer Zeit der eidg. Staatskasse abgenommen und durch die Verwaltung der Schweiz. Bundesbahnen übernommen werden.

Der Stand der ausstehenden Obligationen der auf 30. Juni 1903 und 31. März 1904 gekündeten Anleihen von 1889, 1892 und 1894 war per Ende 1904 laut letztjährigem Geschäftsbericht folgender :

Im Jahr 1905 gelangten zur Rückzahlung . . .

Bleiben ausstehend .

.

.

1889 Fr.

1892 Fr.

1894 Fr.

12,000

2,000

228,000

12,000

2,000

201,000

--

--

27,000

. Es sind somit die beiden auf 30. Juni 1903 gekündeten Anleihen von 1889 und 1892 vollständig getilgt und von dem auf 31. März 1904 gekündeten Anleihen von 1894 nur noch wenige Fr. 27.000 ausstehend.

Einschreibungen und Übertragungen von Titeln der 3 % Eisenbahnrente von 1890 fanden folgende statt: . . ..

Anleinen von

1890

Inhaber auf Namen.

r

s

Namen auf Inhaber.

-

Namen auf Namen.

r

Fr. 5000 Fr. 10,000 Fr. 5000 Fr. 10,000 Fr. 5000 Fr. 10,000 11 5 53 41 8 3

Total 121 Titel.

An D e p o t c e r t i f i k a t e n wurden ausgestellt für Titel des Anleihens 3% von 1890 ( E i s e n b a h n r e n t e ) : 3 Certifikate für Fr. 3600 Rente (Fr. 120,000 Kapital) in 6 Titeln à Fr. 150 und 9 Titeln à Fr. 300 Rente.

3°/0 von 1903: 9 Certifikate für Fr. 281,000 Kapital in 562 Titeln mit Couponsbogen und l Certifikat für Fr. 10,000 Kapital in 20 Titeln o h n e Couponsbogen.

An Depotcertifikaten wurden zurückgezogen und die bezüglichen Titel den Inhabern wieder zugestellt:

857

3% von 1890: 4 Certifikate für Fr. 3600 Rente (Fr.

120,000 Kapital) in 12 Titeln zu Fr. 150 Rente und 6 Titeln zu Fr. 300 Rente.

3% von 1903: l Certifikat für Fr. 10,000 Kapital in 20 Titeln o h n e Couponsbogen.

Ausserordentliche Revision der Kassenbestände und Bücher der Hauptkassen.

Im Berichtsjahre wurden einmal einer unvermuteten Kassenund Bücherrevision unterzogen: a. sämtliche eidg. Kassen, welche mit der Bundeskasse in direktem Geldverkehr stehen ; b. je eine Hauptzollamtskasse eines jeden der sechs schweizerischen Zollgebiete; V. eine Anzahl Abteilungen und Verwaltungen der verschiedenen Departemente, denen die Bundeskasse zur Bestreitung kleiner Bureaubedürfnisse u. dgl. ständige Barvorschüsse macht.

Über die Ergebnisse dieser außerordentlichen Revisionen ist folgendes mitzuteilen : Im ganzen wurden 88 Kassen und ständige Barvorschüsse verifiziert.

Bei 80 Amtsstellen ergab der am Revisionstage ermittelte Sollbestand mit dem wirklich vorgefundenen Kassenbestand volle Übereinstimmung. Namentlich war dies bei allen Hauptkassen der Fall. Ungangbare oder falsche Geldsorten zeigten sien keine, und in den Kassenschränken herrschte Übersicht und Ordnung.

Die Kassenbücher waren auf den Tag nachgetragen und richtig geführt. Einnahmen und Kontrollbücher zeigten Übereinstimmung.

Die Ausgaben waren durch ordnungsmäßige Quittungen belegt.

Die Gründe, warum die Finanzkontrolle 8 Kassen gegenüber zu Bemerkungen veranlaßt war, lassen sich nach folgenden Gruppen zusammenfassen: 1. Privat- und Staatsgelder waren nicht in gehöriger Weise auseinander gehalten.

2. Differenzen zwischen Soll- und Istbestand konnten nicht ermittelt werden, wahrscheinlich in falscher Berechnung von Kurs und unrichtiger Auszahlung.

3. Wurden an Beamte nicht bewilligte BesoldungsVorschüsse gemacht.

Bundesblatt. 58. Jahrg. Bd. II.

55

858 Durch Verfügung des Finanzdepartements wurden die gerügtem Mißstände gehoben und die gefundenen Differenzen ausgeglichen;.

Bei einer Hauptkasse wurde der schadhafte Zustand einer Wand beim Kassenlokal konstatiert, bei einer ändern die ungenügende Sicherung der Kasse gegen Diebstahl und bei einer dritten die Notwendigkeit der Anschaffung eines neuen feuer- und diebssichern Kassenschrankes. An allen drei Orten ist das Erforderliche angeordnet worden.

Revision der Inventare an Ort und Stelle.

In Ausführung des Art. 30 des Regulativs vom 24. Februar 1903 haben im Berichtsjahre folgende örtliche Inventarrevisionen; unvermutet stattgefunden : Bundeskanslei : Warenbestände der Materialverwaltung.

Departement des Innern: Mobiliar im neuen Gebäude der Landestopographie.

Mobiliar, Instrumente, Sammlungen und Bibliothek der meteorologischen Zentralanstalt in Zürich.

Milüärdepartement : Kriegsdepot Luzern (Teilrevision) ; Instruktionsmaterial des IV. Divisionskreises in Luzern; Landestopographie in Bern; Armeemagazine in Schwyz-Seewen ; Bekleidungsmagazin in Bern.

Post- und Eisenbalmd&parternent : die Oberpostdirektion : Wertzeichenbestände ; die Kreispostdirektion in Chur: Wertzeichenvorräte, Mobiliarund Bureaugerätschat'ten und Fuhrwesenmaterial; die Postbureaux Davos-Platz und Dorf, St. Moritz-Bad und Dorf,, Samaden, Thusis, Ragaz, Sargans und Wallenstadt: Fuhrwesenmaterial, Mobiliar und Bureaugerätschaften; die Telegrapheninspektion in Ölten, Telegraphenbureaux und Telephonzentralstationen in Zürich, Baden, Brugg, Aarau,, Ölten, Solothurn, Biel und Bern : Bureaugerätschaften, Linienbau vorratsmaterial, Werkzeuge und Apparate.

Die Revision hatte festzustellen, ob die auf Grund der Inventarbücher ermittelten Inventarbestände vorhanden, ob siezweckmäßig aufbewahrt und ob die Inventarbücher vorschriftsgemäß geführt werden.

859 Das Ergebnis dieser Prüfungen ist im allgemeinen ein befriedigendes. Kleinere Differenzen zwischen Solletat und Effektivbestand gab es da und dort, doch konnten dieselben größtenteils von den Verwaltungen aufgeklärt werden. Auch die Buchführung erwies sich nicht durchwegs als der Vorschrift entsprechend, und es mußten deswegen verschiedene Korrespondenzen mit den Departementen geführt werden. Seitens der betreffenden Verwaltungen sind Maßnahmen zur Beseitigung der konstatierten Mängel in Aussicht gestellt worden. Die Art der Aufbewahrung der Inventargegenstände bot bei einer Verwaltungsstelle Anlaß zu Aussetzungen, die bezügliche Vernehmlassung steht zur Zeit der Berichterstattung noch aus ; im übrigen wurde in dieser Hinsicht alles in Ordnung befunden.

Die Protokolle, welche die Details dieser Verifikationen enthalten, werden von der B'inanzkontrolle aufbewahrt.

Kontrollierung der Bundeskasse.

Artikel 15 des Finanzreglements vom 19. Februar 1877 und die bundesrätliche Verordnung vom 9. April 1897 schreiben der Finanzkontrolle in bezug auf die Bundeskasse vor : a. tägliche Verifikation der Eintragungen in das Kassabuch ; b. Vornahme monatlicher, sowie unvermuteter Kassenstürze.

Wie im Geschäftsberichte für das Jahr 1904 einläßlich ausgeführt wurde, hat das Finanzdepartement, auf die Anregung der eidg. Finanzdelegation hin, unterm 6. Dezember 1904 verfügt, daß in der Folge die Bundeskasse in jedem Quartal je einmal unvermutet zu revidieren sei, während in den zwei übrigen Monaten des Quartals die Kassenstürze am Ende des Monats stattzufinden haben. Früher wurde die Bundeskasse je am letzten Tage des Monats und wenigstens einmal jährlich auf einen beliebigen, von derselben nicht vorgesehenen Zeitpunkt revidiert.

Bei den vier unvermuteten Kassenstürzen des Jahres 1905 fanden sich folgende Bestände vor : Banknoten . .

Gold . . . .

Silber . . . .

Nickel . . .

Kupfer . . .

Appoint . . .

Wechsel . . .

Kassenrepräsentanzen Total

27. März 24. Mai 1,369,400.-- 3,698,840.-- 870,517.60 47,780.-- 1,960,178.73 1,651,479.07 467,275. -- 484,650. -- 17,774.-- 21,008.-- 401.50 267.82 2,760,633.35 1,243,650.85 527,912.27 1,301,888.40

11. August

2,008,520. -- 210,979.95 1,259,035.93 277,385.-- 14,577.-- 415.87 1,391,081.24 1,514,617.20 7,168,596.17 9,255,060.32 6,676,612.19

26. Dezember

3,088,600.-- 1,105,559.35 2,535,001.71 162,410. -- 2,888. ·278.15 4,776,721.11-!

922,857.37 12,594,315.71

Weder die Buchungen der Bundeskasse noch das Resultat der ordentlichen und unvermuteten Kassenstürze gaben zu Bemerkungen Anlaß.

Wechsel- und Bankdepositen.

Es wurden an Wechseln diskontiert und passierten die hierseitige Kontrolle : Fr 300,000.

. . à 2 /4. o/ ' 600,000.

T) n 2 /16 T) 100,000.

n n 2 /16 11 1 210,000. -- » n S /« 11 351,000.

3 VA n 500,317. 77 35/16 1) 1,222,633.

35 n 11 3>/2 n 659,094. 90 43/8 11 n 1 1,131,372. 90 11 4a/» " 90,000.

n 4 /16 11 4 /8 n 1,735,500.

11 504,000.

4»/18 100,000.

11 11 n 3

13

15

E ;;:::;

5

Fr. 7,503,918.92 Das mittlere Anlagekapital beträgt Fr. 2,232,224. 45 ; der Durchschnittsertrag, auf die Dauer der Anlage berechnet, beläuft sich auf 3,628 %· Der von der Finanzkontrolle festgestellte Portefeuillebestaud war folgender: im! 1. Januar .

. . . Fr. 2,913,500. -- 1. Februar .

·n n 3,936,133. 35 n 1. März . . . .

·n 3,436,133. 35 ·n 2,757,633. 35 ·n 1. April . . . .

n 1. Mai n 2,257,633. 35 f\ 1. Juni n 1,222,633. 35 ·n 1. Juli n 2,122,633. 35 11 j . August . . . , n 1,200,000. -- n 1,931,317. 77 n 1. September 1. Oktober .

n n 1,001,317. 77 n 1. November n 1,731,094.90 n 1. Dezember n 2,510,967. 80 Dezember 31.

n n 4,164,349. 05

861 Obwohl der Bestand des Wechselportefeuille am Schluß des Berichtsjahres größer war als auf Ende 1904 (Fr. 4,164,349. 05 gegen Fr. 2,913,500), war doch der Ertrag ein bedeutend geringerer (Fr. 80,986. 67 gegen Fr. 267,035. 90). Es rührt dies daher, weil der Portefeuillebestand das ganze Jahr 1905 hindurch ein sehr niedriger war und sich erst kurz vor Jahresschluß, hauptsächlich erst im Monat Dezember, wieder etwas hob. Auch ist zu berücksichtigen, daß der aus dem außergewöhnlich hohen Portefeuillebestand pro Ende 1903 Fr. 21,088,322. 39 sich ergebende große Betrag des Rückdiskontos bedeutend zur Vermehrung des Ertrages pro 1904 beitrug.

Der Stand der zinstragend angelegten eidgenössischen Gelder bei den beim Bunde akkreditierten Banken belief sich Ende 1905 auf Fr. 4,864,867. 65, was gegenüber dem Vorjahre einer Verminderung von Fr. 3,796,800. 70 gleichkommt.

Kontrollierung der Wertschriftenverwaltung.

Die in den Titelbeständen der eidg. Wertschriften, Spezialfonds, Depots und Kautionen vorkommenden Bewegungen unterliegen der Verifikation durch die Finanzkontrolle, welche zu diesem Zwecke eigene, von der Wertschriften Verwaltung unabhängige Lagerbücher führt und einen der Schlüssel zu den unter dreifachem Verschluß stehenden Wertschriftenschränken besitzt. Im Berichtsjahre wurden 35 Schrankverhandlungen vorgenommen. Das Protokoll darüber führt die Finanzkontrolle. Die auf Grund der Lagerbücher gemäß bundesrätlicher Vorschrift vom 2. November 1875 stattgehabte einmalige Nachzählung sämtlicher Titel und Couponsbogen ergab Übereinstimmung zwischen Solletat und Effektivbestand.

Titel, die der Wertschriftenverwaltung nur vorübergehend übergeben sind, werden in einem Schrank mit zweifachem Verschluß aufbewahrt, zu welchem die Wertschriftenverwaltung und die Finanzkontrolle je einen Schlüssel fuhren. Es betrifft dies angekaufte Werttitel und Wertschriftenhinterlagen, die bis zu ihrer definitiven Versorgung unter dreifachen Verschluß hierher gelegt werden, sowie die abgetrennten, für das laufende Jahr fälligen Zinscoupons. Dieser Schrank mußte sehr häufig geöffnet werden ; es wird darüber jedesmal ein besonderes Verbal geführt.

Die Kontrolle über die fälligen Zinsen und den Ertrag von verkauften oder ausgelosten Titeln konstatierte den richtigen und rechtzeitigen Eingang derselben.

862 Beaufsichtigung des Verkehrs beim Inspektorat der schweizerischen Emissionsbanken.

Die Kontrollarbeiten fanden, gemäß der Instruktion vom 4. Juli 1890, in der bisher üblichen Weise statt. Differenzen bei der Verifikation der Banknotenbestände wurden keine konstatiert. Dagegen ergab die Revision der Bücher Fehler, welche jeweilen sofort vom Inspektorat korrigiert worden sind.

III. Banknotenkontrolle.

Der folgende Bericht über den Geschäftsgang der Banknotenkontrolle und die Kontrollergebnisse des schweizerischen Notenbankwesens im Jahre 1905 umfaßt den d r e i u n d z w a n z i g s t o n Jahrgang der Tätigkeit des Inspektorates der schweizerischen Emissionsbanken.

Personelles.

Im Personalbestand dieses Kontrollorgans sind während des Berichtsjahres einige Änderungen eingetreten.

Am 1. März 1905 starb nach kurzer Krankheit im Alter von 64l/2 Jahren Herr Albert Sandoz von Locle, seit 1. April 1894 Inspektor der Emissionsbanken. Mit ihm hat die Bundesverwaltung einen langjährigen, treuen und tüchtigen Beamten verloren.

Zu seinem Nachfolger ernannte der Bundesrat am 4. April 1905 Herrn Jakob Ernst von Wiesendangen, Kanton Zürich, bisherigen Adjunkt der Abteilung.

Als Adjunkt wurde sodann am 30. Mai 1905 gewählt Herr Rudolf Locher, von Zürich, Notar und französischer Sekretär der kantonalen Hypothekarkasse in Bern.

Banken mit hinfälliger Emission.

Von den ursprünglich 7 Banken mit hinfälliger Emission, welche v o r dem Inkrafttreten des Banknotengesetzes von 1881 freiwillig auf die weitere Ausgabe von Banknoten verzichteten, waren Ende 1904 noch ihrer 5, welche ihre ausstehenden Noten noch einzulösen bereit waren.

Nun hat von diesen im Berichtsjahre auch die Bank für Graubünden in Chur ihr Notenkonto geschlossen und endgültig

Banknotenkontrolle.

Tabelle 1.

Stand der

Ordnungsnummer.

schweizerischen Emissionsbanken auf 31. Dezember 1905.

Eingezahltes Kapital auf Jahresschluß.

Firma.

Fr.

1

2 3 4 5 6 7 8 9

10 11 12 13 14 15 17 18 21 23 24 26 27 28 30 31 391 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42

St. Gallische Kantonalbank St. Gallen Basellandschaftliche Kantonalbank . . .

. .

. . Liestal Kantonalbank von Bern .

.

. Bern Zweiganntalten : Thun, Burgdorf, Langenthal, Biel, St. Immer.

Banca cantonale ticinese Bellinzona Zweiganstalten: Locamo, Lugano, Mendrisio.

Bank in St. Gallen . . .

^ St Gallen Crédit agricole et industriel de la Broyé Estavayer Thurgauische Kantonal bank Weinfelden Zweiganstalten: Frauenfeld, Romanshorn, Amrisweil, Bischofszell.

Aargauische Bank Aarau Toggenburger Bank .

Lichtensteig Zweiganstalten: Rorschach, St. Gallen, Rapperswil.

Banca della Svizzera italiana Lugano Zweiganstalt : Locamo.

Thurgauische Hypothekenbank Frauenfeld Zweiganstalten: Romanshorn, Kreuzungen, Weinfelden.

Graubündner Kantonalbank . . .

Chur Luzerner Kantoualbank Luzern Zweiganstalten: Willisau, Schupf heim, Sursee.

Banque d u Commerce .

.

. . .

.

Genf Appenzell A.-Rh. Kantonalbank Herisau Bank in Basel Basel Bank in Luzern . .

Luzern Zürcher Kantonalbank Zürich Zweiganstalten : Winterthur, Affoltern a/A., Rüti, Uster, Andelfingen, Bülach, Borgen, Bauma, Meilen, Dielsdorf.

Bank in Schaffhausen Schaffhausen Banque cantonale fribourgeoise Freiburg Banque cantonale vaudoise Lausanne Ersparniskasse des Kantons Uri Altdorf Kantonale Spar- und Leihkasse von Nidwaiden . . . . Staus Banque cantonale neuchâteloise Neuenburg Zweiganstalten: La Chaux-de-Fonds, Locle.

Banque commerciale neuchâteloise . Neuenburg Schaffhauser Kantonalbank . . .

.

. . .

. Schaffhausen Glarner Kantonal bank . .

Glarus Solothurner Kantonalbank Solothurn . Zweiganstalten: Ölten, Balsthal.

Ob waldner Kantonal bank . . .

.

. .

.

Samen Kantonalbank Schwyz Schwyz Credito Ticinese Locamo Zweiganstalten: Lugano, Bellinzona.

Banque d e l'Etat d e Fribourg . . . .

. . .

Freiburg Zuger Kantonalbank . . .

.

Zug Banca Popolare di Lugano Lugano Basler Kantonalbank Basel Appenzell I.-Rh. Kantonalbank Appenzell

Total

Bewilligte Emissionssumme auf Jahresschluß.

Fr.

Effektive Emission auf 31. Dezember 1905.

Deckungsart.

(Art. 12 des Banknotengesetzes.)

Fr.

Kantonsgarantie.

idem.

idem.

12,000,000 4,000,000 20 000 000

14,000 000 3,000 000 20 000 000

14,000,000 3,000,000 20 000 000

1 625 000

2,000 000

2 000 000

9 000 000 1 000,000 5 000,000

18 000 000 1 000 000 5 000 000

18 000 000 1,000 000 5 000,000

6 000,000 8 682,600

6,000 000 1 000 000

6,000,000 1,000,000

· idem.

Wertsehriften.

2,000,000

3,000,000

3,000,000

idem.

8,000,000

1,000,000

1,000,000

idem.

2,000,000 3,000,000

4,000,000 6,000,000

4,000,000 6,000,000

12,000,000 2,000,000 16,000,000 6,000,000 20,000,000

24,000,000 3,000,000 24,000,000 5,000,000 30,000,000

24,000,000 3,000,000 24,000,000 5,000,000 30,000,000

Wechsel-Portefeuille.

Kantonsgarantie.

Wechsel-Portefeuille.

Wertschriften.

Kantonsgarantie.

3,000,000 2,400,000 12,000,000 750,000 500,000 4,000,000

3,500,000 1,500,000 12,000,000 1,500,000 1,000,000 8,000,000

3,500,000 1,500,000 12,000,000 1,500,000 1,000,000 8.000,000

Wertschriften.

idem.

Kantonsgarantie.

idem.

idem, idem.

4,000,000 1,500,000 1,500,000 5,000,000

8,000,000 2,500,000 2,500,000 5,000,000

8,000,000 2,500,000 2,500,000 5,000,000

Wechsel-Portefeuille.

Kantonsgarantie.

idem.

idem.

500,000 1,500,000 1,500,000

1,000000 3,000,000 2,250,000

1,000,000 3,000,000 2,250,000

idem.

idem.

Wertschriften.

21,000,000 2,000,000 2,000,000 10,000,000 500,000

5,000,000 3,000,000 4,000,000 10,000,000 1,000,000

5,000,000 3,000,000 4,000,000 10,000,000 1,000,000

211,957.000

244,750,000

244,750,000

i

Wertachriften.

Wechsel-Portofeuille.

Wertschril'ten.

Kantonsgaruntie.

Kantonsgarantie.

idem.

Kantonsgarantie.

idem.

Wertschriften.

Kantonsgarantie.

idem.

;

863

a,us der Bilanz entfernt, so dass allfällig noch vorhandene Noten ihrer Emission von jetzt ab nicht mehr einlösbar sind.

Gemäß den erhaltenen Ausweisen waren von den Banken mit hinfälliger Emission Ende 1904 und Ende 1905 noch folgende lïotenbetrage ausstehend : Eidgenössische Bank A. G Bank in Glarus Leihkasse Glarus Bank für Graubünden Banque populaire de la Broyé

. . . .

1904

1905

Fr.

Fr.

54,850 54,800 29,150 29,150 2,590 2,590 7,660 -- 820 820 95,070

87,360

Im Berichtsjahre sind noch für Fr. 50 dieser Noten zur Einlösung gelangt gegen Fr. 150 im Vorjahre.

In den nachfolgenden, die gesetzlich autorisierten Emissionsbanken betreffenden Angaben und statistischen Tabellen sind vorstehende Ziffern nicht berücksichtigt.

Stand der Emissionsbanken am 30. Dezember 1905.

Gesamtbetrag Anzahl der der einbezahlten Banken Kapitalsummen Fr.

Total der bewilligten Emissionen Fr.

Totalsumme der effektiven Emissionen Fr.

1904 1905

. .

36 208,775,000 244,750,000 244,720,000 . .

36 211,957,600 244,750,000 244,750,000 Vorstehende Ziffern sind der im Anhang folgenden Tubelle I, entnommen.

Es ergibt sich aus denselben, daß sowohl die Anzahl der Banken, wie das Total der bewilligten Emissionen gegenüber ·dem Vorjahre stabil geblieben sind, während der Gesamtbetrag ·des einbezahlten Kapitals und die Totalsumme der effektiven Emissionen je eine Zunahme erzeigen, welche sich für erstere auf Fr. 3,182,600 und für letztere auf Fr. 30,000 beläuft.

An der Kapitalvermehrung partizipieren : Die Toggenburger Bank in Lichtensteig mit. . Fr. 2,682,600 Die Banca della Svizzera Italiana in Lugano mit ,, 500,000 Zusammen

Fr. 3,182,600

864

Das Total der effektiven Emissionen deckt sich diesmal mit dem der bewilligten Emissionen, was seit 10 Jahren nicht mehr der Fall gewesen ist und auf eine intensive Verwendung der Noten schließen läßt.

Der Abstand zwischen kleinster und größter Emissionssumme ist der gleiche wie im Vorjahre. Die Einzelemissionen beliefen sich wie im Jahr 1904: 1-- 2 Millionen bei 9 Banken auf .

2-- 5 15 ·n 5 5--10 11 ·n 4 10--20 Ï) ·n 2 20--25 11 11 l Bank 30 Bei 12 Banken erreicht die Emissionssumme die gesetzliehe Maximalgrenze, d. h. den doppelten Betrag des eingezahlten Kapitals.

Scheiden wir die Banken nach der Art ihrer Deckung aus, welche sie für die nicht durch Barschaft garantierten 60 °/0 ihrer Emission leisten, so gelangen wir zu folgender Aufstellung: % % Anzahl Einteahltes Billigte des einder teJabr der Deoli impart Kapital Emission bezahlten ïïilligttn Fr.

Fr.

Kapitals Emission 1904 1905

22 134,750,000 22 134,750,000

64,6 63,e

1904 1905

10 10

33,025,000 36,207,600

17,i

1904 1905

4 4

41,000,000 41,000,000

15,8

19,6 19,3

146,500,000 146,500,000

59,9 59,o

24,250,000 24,250,000

9,8

74,000,000 74,000,000

9,9

30,2 30,2

I. Kategorie.

Dccltinij dnreli Kantonalprantie.

II. Kategorie.

Deeknng dnreli Hinterlage m Vertsenrilten.

III. Kategorie.

Docking dnrtli Verpliindnng

Mit bezug auf die Emission ist keine Änderung zu verzeichnen. Beim einbezahlten Kapital haben sich die Prozentsätze um weniges verschoben. Kategorie II gewinnt l,s °/o auf Kosten von Kategorie I, welche l °/0, und von Kategorie III, welche 0,s %; einbüßt.

Bei den Depositenämtern ihrer betreffenden Kantone hatten die 10 Banken mit Wertschriftendeckung (Kategorie II) an Effekten deponiert:

865 ?

Am 31. Dezember 1904 . . . .

Im Laufe des Berichtsjahres sind hiervon zurückgezogen worden und dagegen hinterlegt so daß die Depots am 31. Dezember 1905 insgesamt bestanden aus

Titel

Schätzungswert

1,423 14,618 1,229

1,403,180 13,263,437 1,368,060

15,847

14,631,497

Stückzahl Fr.

16,041 14,666,617

Die Mutationen in den verschiedenen Depots (21 Rückzüge, 12 Einlagen) bildeten den Gegenstand von 21 Verbalprozessen.

Im Jahre 1904 betrug die Zahl der letztern 27.

Diese Ziffern lassen eine gegenüber frühern Jahren etwas größere Stabilität in den einzelnen Depots erkennen, was sehr zu begrüßen ist.

Die Portefeuilles der 4 Banken der III. Kategorie (Institute mit beschränktem Geschäftsbetrieb, welche die nicht durch Barschaft gedeckten 60 °/o ihrer Emission durch ihren, den Noteninhabern verpfändeten Wechselbesitz garantieren), wiesen an den Tagen der bei ihnen vorgenommenen Inspektionen folgende Ge-.

samtbestände auf: · .

Janr

1904 1905

Anzahl der Banken

SchweizerWechsel Fr.

Auslandwechsel Fr.

Faustpfandwechsel Fr.

Total Fr.

4 4

37,782,297 6,238,212 18,019,327 62,039,836 43,814,100 4,191,722 18,068,011 66,073,83a Aus diesen Zahlen ergibt sich eine Zunahme der Schweizerwechsel um 6 Millionen, dagegen eine Abnahme der Auslandwechsel um 2 Millionen Franken, während die Faustpfandwechsel annähernd auf ihrem vorjährigen Betrage von zirka 18 Millionen Franken verblieben sind.

Notenemission.

Die Zusammensetzung der Emission nach Abschnitten war am 30. Dezember 1905 folgende : 16,790 Noten à Fr. 1000 = Fr. 16,790,000 oder 6,8 % 61,226 ,, ,, ,, 500 = ,, 30,613,000 ,, 12,5 % 1,413,770 ,, ,, ,, 100 = ,, 141,377,000 ,, 57,8 % 1,119,400 ,, ,, ,, 50 = ,, 55,970,000 ,, 22,9 % 2,611,186 Noten = Fr. 244,750,000 oder 100 %

«66

Die prozentualen Verschiebungen gegenüber 1904 sind sehr minim. Für die Abschnitte von Fr. 500 und 100 sind die Verhältniszahlen die gleichen geblieben. Einzig die Fr. 50 Abschnitte haben den vorjährigen Prozentsatz von 22,7 um die kleine Fraktion von 0,2 % auf Kosten der Fr. 1000 Noten überholt, welche letztere statt 7,o % nur mehr 6,s % der Gesamtsumme ausmachen.

Zurückgerufene Noten.

Der eidgenössischen Staatskasse wurden seinerzeit von den Banken für ihre zurückgerufenen Noten einbezahlt: Fr.

für ausstehende Noten alten Typus 1,739,490. 07 ,, ,., ,, neuen ,, 3,987,550. -- Total Von der Staatskasse wurden dagegen von diesen Noten bis zum 31. Dezember 1904 eingelöst : Fr.

an Noten alten Typus für . .

960,813. 65 ,, ,, neuen ,, ,, . . 3,813,750. --

5,727,040.07

4,774,563. 65 und im Laufe des Berichtsjahres 1905 : Fr.

an Noten alten Typus für 2,040 ,, ,, neuen ,, ,, 24,400 26,440. -- Im ganzen sind von diesen Noten bis Ende 1905 eingelöst worden für Es sind somit davon noch ausstehend für.

.

4,801,003. 65 .

926,036. 42

Von dieser Summe sind in den Jahren 1886 und 1888 Fr. 637,063. 45 nach Massgabe von Art. 52, Alinea 3, des Bankgesetzes vom 8. März 1881 dem schweizerischen Invalidenfonds einverleibt worden. Der Rest von Fr. 288,972. 97 bildet den Buchsaldo der eidgenössischen Staatskasse auf den 31. Dezember 1905.

Vom Tage der Einzahlung des Gegenwertes an die eidgenössische Staatskasse an, erscheinen die zurückgerufenen Noten

867

·der Banken mit hinfälliger Emission nicht mehr in den statistischen Ausweisen über die Notenzirkulation der Emissionsbanken.

Die im Vorjahre von der Staatskasse eingelösten zurückgerufenen Noten im Gesamtbetrage von Fr. 30,790 sind gemäß reglementarischer Vorschrift vom 13. Oktober 1885 im Laufe ·des Berichtsjahres vernichtet worden.

Anfertigung von Banknoten.

Auf Rechnung vorjähriger Bestellungen gelangten Anfangs ·des Berichtsjahres zur Ausführung: 7000 Formulare zu Noten à 50 Franken 8000 ,, ,, ,, ,, 100 ,, Neubestellt wurden im Laufe des Jahres: 238,556 Formulare zu Noten à 50 Franken 222,372 ,, ,, ,, ,, 100 ,, 19,899 ,, ,, ,, ,, 500 ,, 6,100 ,, ,, ,, ,, 1000 ,, wovon angefertigt worden sind : 225,556 Formulare zu Noten à 50 Franken 213,372 ,, ,, ,, ,, 100 ,, 19,599 ,, ,, ,, 500 fl n 6,000 ,, , ,, 1000 ,, n Wegen zu späten Einlangens der Aufträge mußton unausgeführt bleiben : 13,000 Formulare zu Noten à 50 Franken 9,000 ,, ,, ,, ,, 100 ,, 300 ,, ,, ,, 500 ,, v 100 ,, ,, 1000 ,, B fl deren Erstellung ins Jahr 1906 fallen wird.

Es sind somit während der Berichtsperiode effektiv gedruckt und den Banken fakturiert worden : 232,556 Formulare zu Noten à 50 Franken 221,372 ,, ,, ,, ,, 100 ,, 19,599 ,, ,, 500 ,, B n 6,000 ,, ,, ,, fl 1000 ,, Total 479,527 Stück im Gesamtnominalwerte von Fr. 49,564,500 gegen 441,200 Formulare im Nominalwerte von Fr. 39,350,000 im Jahr 1904.

868

Behufs Kompletierung der Reserve wurde der Firma T. H.

Saunders & Cie., limited, in London, eine neue Lieferung von, Papier zu 500,000 Stück Noten à 50 Franken übertragen.

Die Bestellung gelangte im Spätherbst zur Ablieferung.

Da die Vorräte an Kupferdruckblanketten noch hinreichend waren, konnte dieses Jahr von einer Vergebung von K u p f e r d r u c k a r b e i t e n Umgang genommen werden, dagegen wurden von der Firma Stämpfli & Cie. in Bern mit t y p o g r a p h i s c h e m D r u c k v ersehen : 270,000 Formulare zu Noten à 100 Franken 96,000 ,, ,, ,, ,, 500 ,, Die nämliche Firma besorgte den Text-, S e r i e n - und N u m m e r n d r u c k von 233,000 Formularen zu Noten à 50 Franken 221,000 ,, ,, ,, ,, 100 ,, 19,600 ,, ,, ,, ,, 500 ,, 6,000 ,, ,, fl 1000 fl fl In den Kassen des Inspektorates befanden sich am 31. Dezember 1905 laut aufgenommenem Inventar folgende Vorräte : 1. Unbedrucktes Notenpapier: 125,950 Blatt zu 4 Noten à 50 Franken 2. Kupferdruckblarilteüe : 53,839 Blatt zu 2 Noten à 1000 Franken.

3. Elarikette mit Kupfer- und typographischem Druck : 24,452 Blatt zu 4 Noten à 50 Franken 89,183 ,, ,, 4 ,, ,, 100 fl 55,680 ,, ,, 2 ,, ,, 500 fl 10,716 ,, ,, 2 fl ,, 1000 ,, 4. Fertige, mit lext-, Serien- und Nummerndruclc versehene Formulare (Notenformular-Reserve) : 165,405 Stück Notenformulare à 50 Franken 211,556 ,, .,, ,, 100 ,, 18,485 ,, ,, 500 fl B 8,961 ,, ,, ,, 1000 B Total 404,407 Stück gegen 411,526 Stück im Vorjahre.

869

Falsche Noten.

Im September 1905 ist vom Schwurgericht des bernischeu Jura wegen photographischer Nachbildungen von Fr. 50 Noten ·der Banque du Commerce in Genf ein Pierre Joseph Jolidon, Liebhaber-Photograph, in Moutier, zu" einjähriger Korrektionshausstrafe verurteilt worden.

Die sehr schlecht ausgeführten und auf den ersten Blick als Fälschungen kenntlichen Stücke sind nicht zur Ausgabe gelangt, so daß ein effektiver Verlust für das Publikum nicht entstanden ist.

Die Falsifikate, 11 an der Zahl, wurden nebst den Clichés und Platten, die zur Anfertigung der Stücke gedient hatten, konfisziert.

Defekte Noten.

Die Banken haben im Jahre 1905 dem Inspektorat in 567 einzelnen Sendungen an defekten oder schmutzigen Noten zur amtlichen Vernichtung übermittelt: 219,905 Abschnitte zu 50 Franken 229,421 ,, ,, 100 ,, 19,835 ,, ,, 500 ,, 5,043 ,, ,, 1000 ,, Total 474,204 Stück im Gesamtnominalwerte von Franken 48,897,850 gegen 535 Sendungen mit zusammen 466,428 Stück im Nominalwerte von Fr. 43,715,100 im vorhergehenden Jahre.

Gemäß reglementarischer Vorschrift sind sämtliche dieser ausrangierten Noten, wie bisher, vor Jahresschluß vom Inspektorat unter Aufsicht der Finanzkontrolle und im Beisein eines beeidigten Notars durch Feuer vernichtet worden.

Die Gesamtzahl von Noten n e u e n Typus, die seit dem Inkrafttreten des eidgenössischen Banknotengesetzes von 1881 «durch das Inspektorat der Emissionsbanken vernichtet worden sind, beläuft sich bis und mit 31. Dezember 1905 auf 3,087,157 Stück à 50 Franken 3,026,376 ,, ,, 100 ,, 194,028 ,, ,, 500 ,, 68,394 ,, ,, 1000 ,, Total 6,375,955 Stück Fr. 622,403,450.

im Gesamtnominalwerte von

870 Aus nachstehender Aufstellung ist ersichtlich, in welchem Verhältnis zur durchschnittlichen Notenzirkulation seit einer Reihe von Jahren jeweilen eine Erneuerung von Noten stattgefunden hat: °USSChe

--Äieten

·/·

Fr.

Fr.

1898 194,140,000 52,954,700 = 27,s.

1899 199,470,000 49,409,000 -^= 24,& 1900 200,500,000 41,941,950 -- 20,9 1901 197,543,000 58,880,850 == 29,8 1902 206,284,000 50,817,850 ^ 24,6 1903 207,301,000 54,777,050 -- 26,* 1904 213,486,000 43,715,100 =_-= 20,6 1905 218,544,000 48,897,850 = 22,4 Wie diese Zahlen erzeigen, ist im Berichtsjahre in der Ausscheidung defekter Noten von Seite der Banken wiederum etwasmehr geschehen als im Vorjahre. Doch reicht auch dieser letzte Prozentsatz von 22,4, durchaus nicht hin, um die Zirkulation in genügendem Maße von schlechtem Notenmaterial zu säubern.

Gleich wie in frühern Jahren, haben die Bundeskasse, sowie die eidgenössischen Hauptzoll- und Kreispostkassen, offizieller Anordnung gemäß, sich Mühe gegeben, das schadhafte Material zu Händen der Emissionsbanken zurückzuhalten und es sind im Berichtsjahre wiederum für Fr. 9,417,200 solcher Noten den letztern zur Auswechslung gegen gute Stücke vorgewiesen worden. Auch das Inspektorat der Emissionsbanken läßt sich die ihm jeweilen bei Anlaß der Konstituierung von Notendepots durch die Banken gebotene Gelegenheit nie entgehen, eine Ausscheidung abgenutzter Stücke vorzunehmen. Trotzdem werden diese Maßnahmen alle so lange nicht genügen, um die beständigen und anhaltenden Klagen wegen des Umlaufs einer Menge verdorbener und unsauberer Noten verstummen zu machen, bis nicht das Publikum selbst es sich mehr angelegen sein läßt, solche in seinen Besitz, gelangende Noten, statt sie weiter zu geben, einer Emissionsbank zum Austausch gegen bessere Stücke vorzuweisen.

Bankausweise und wirtschaftliche Erscheinungen.

Die am Ende des Berichtes als Tabelle II beigegebene Generalsituation der schweizerischen Emissionsbanken bringt eine Zusammenstellung in chronologischer Reihenfolge der, von den

Banknotenkontrolle.

Tabelle. U.

General-Situation der

schweizerischen Emissionsbanken auf Ende jeder Woche des Jahres 1905.

i

1

1&O5.

Emission.

AusEffektive gewiesene Zirkulation.

Zirkulation.

Notenreserve.

Gesetzliche Ungedeckte Bardeckung Verfügbare Zirkulation. /(40i »/o der Barschalt.

l . « \ , Zirkulation).

Total Barvorrat.

Noten anderer Emissionsbanken.

Übrige Kassabestände.

Verhältnis des Barvorrats zu er effektiven Zirkulation.

i

Offizieller Diskontosatz dor Schweiz.

Emissionsbanken.

1$>O£*.

Prozente.

Zahlen in Tausenden Franken.

|

1. Januar 14.

,, 21. ,, 28.

,, 4. Februar 11.

18.

,, 25.

,, 4. März 11. * 18. ,, 25. ,, 1. April 8. ,, 15. ,, 22. ,, 29. ,, 1 6. Mai 13. ,, 20.

27.

w

,,

3. Juni 10. ,, 17. ,, 24. ,, 1. Juli 8. ,, 15. ,, 22. ,, 29. ,, 5. August 1 12.

,, 19.

,, 26.

,, 2. September 9,, 16.

23.

30.

7. Oktober 14.

,, , 21.

,, 28.

,, 4. November 11.

18.

25.

2. Dezember 9.

16.

23.

30.

Durchschnitt ! Maxima Minima

244,680 244,649 243,131 237,604 237,434 236,972 235,425 233,918 233,120 232,828 231,543 232,511 237,574 237,451 237,261 236,439 237,593 237,516 236,816 235,174 232,755 232,485 232,278 231,714 232,723 242,997 242,792 241,711 239,111 238,977 238,952 238,870 238,774 237,532 237,686 237,509 237,296 236,855 242,079 242,079 242,019 241,354 242,375 242,450 242,350 242,050 241,518 241,336 241,073 241,010 242.632 214,750

239,845 238,543 234,472 231,018 231,594 229,035 227,052 225,674 227,317 226,328 224,582 226,653 232,608 231,369 229,796 229,333 233,039 233,783 231,840 228,459 228,017 228,835 227,024 226,340 226,160 237,069 230,626 235,692 234,652 235,038 235,698 235,386 234,838 233,982 234,691 232,725 232,363 232,294 238,330 239,074 238,512 237,927 239,036 240,348 240,404 238,608 237,260 237,418 236,558 236,415 237,994 242,603

224,720 217,670 210,864 209,167 212,467 205,469 202,131 203,154 208,202 202,935 203,847 209,069 219,540 213,769 212,710 212,396 224,840 221,332 216,527 213,747 213,421 216,544 210,451 209,886 213,913 227,019 223,622 222.988 221,055 223,945 223,477 222,071 220,265 219,970 221,128 218,591 219,106 220,326 229,828 229,009 227,410 226,423 228,252 231.246 231,085 224,336 220,806 222,088 218,702 220,094 227.124 235,527

238,456 244,750 231,543

233,466

218544 235,527 202131

242,603

224 582

19,960 26,979 32,267 28,437 24,967 31,503

33,294 30,764 24,918 29,893 27,696 23,442 18,034 23,682 24,551 24,043 12,747 16,184 20,289 21,427 19,334 15,941 21.827 21,828 18,810 15,978 19,170 18,723 18,056 15,032 15,475 16,799 18,509 17,562 16,558 18,918 18,190 16,529 12,251 13.070 14,609 14,931 14,123 11,204 11,265 17,714 20,712 19,248 22,371 20,916 15,508 9,223 19,912 33,294 9,223

108,108 100,078 92,752 92,533 96,413 89,382

95,938 95,417 93,789 92,407 92,638 91,614 85,453 90,821 87,566 90,270 90,927 92,899 87,152 90,531 89,833 87,796 92,580 90,661 93,043 103,776 98,004 92,548 96,127 91,919 91,733 95,781 93,216 110,156 93,513 105,622 92,736 100,090 97,355 91,384 97,191 91,207 100,972 91,534 94,402 90,810 93,081 90,536 98,353 90,464 112.260 94,828 108,736 94,650 107,187 94,277 105,395 93,861 107,953 94,015 107,054 94,279 104,929 94,154 102,276 93,935 93,593 99,060 100,571 93,876 98,607 93,090 99,425 92,945 102,019 92,918 115,302 95,332 113,217 95,630 109,992 95,405 109,555 95,171 110,997 95,614 113,686 96,139 113,158 1 96,162 106,081 i 95,443 101,740 94,904 104,245 94,967 100,187 94,623 102,065 94,566 107,429 95,198 119,704 97,041 101663 119,704 85,453

93,387 97,041 89,833

20,674 22,175 24,323 24.227 23,416 24,473 25,857 25,318 24,376 25,252 26-218 25,828 22,721 23,217 24,664 24.882 21,474 22,197 23,701 25,008 25,023 24,038 25,239 26,269 25,096 19,931 20,236 21,524 21,799 21,977 2-', 144 22,988 24.054 27,317 26,681 26,894 26,736 25,389 19,194 20,162 22,013 21,697 21,641 21,421 21,765 22.812 24,162 22,876 23,892 23,463 24,497 18,782

23,494

116,612 117,592 118,112 116,634 116,054 116,087 116,678 115,588 115,303 115,783 116,051 116,489 115,764 115,765 116,583 116,015 114.690 115,710 116-437 116,392 116,230 115,572 116,049 116,805 115,560 114,759 114,886 115,801 115,660 115,992 116,423 117,142 117,989 120,910 120,557 119,984 119,681 118,307 114,526 115,792 117,418 116,868 117,255 117,560 117,927 118,255 119,066 117,843 118,515 118,029 119.695 115,823 1

116,881 120,910 114526

27317 18,782

15,125 20,873 23,608 21,851 19,127 23,566

24,921 22,520 19,115 23,393 20,735 17,584 13,068 17,600 17,086 16,937 8,193 12,451 15,313 14,712 14,596 12,291 16,573 16,454 12,247 10,050 13,004 12,704 1 3,597 11,093 12,221 13,315 14,573 14,012 13,563 14,134 13,257 11,968 8,502 10,065 11,102 11,504 10,784 9,102 9,319 14,272 16,454 15,330 17,856 16,321 10,870 · 7,076 14,922 24,921 7,076

2412 2121 2102 1892 2078 2117 1922 2070 2001 1885 1995 2382 2573 2003 2303 1941 2052 2806 1958 2199 2126 2229 2012 1958 2370 3203 2333 2655 2307 2305 2555 2595 2376 2469 2507 2426 2407 2596

51,9 54.0 56,0 55,8 54,0 50,5

57,7

2325 2075 2370 2105 2279 2315 2245 2193 2247 2237 2628 2670 2523

50,9 55,4 57,0 56,9 55,7 52,7 54,2 54,8 54,9 51,0 52,3 53,8 51,5 54,4 53,4 55,1 55,7 54,0 50,6 51,4 51,9 52,3 51,8 52,1 52,7 53,0 55,0 54,5 54,9 54,6 53,7 49,8 50,0 51,0 51,6 51,4 50,8 51,0 52,7 53,9 53,1 54,2 53,6 52,7 49,2

2310 3528 1885

53,5 57,7 49,2

3528

4,50 4,50 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00

3,50 3,50 5,50 ·5,50 3,50 -J,50 {,50 !,5() i,50 i,f»() i,5() Ì.50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,50 4,50 4,50 4,50

5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00

1 Durchschnitt Maxima Minima

1

234,319 244,720

228,431 241,230

227,370

221,755

213486 234,105 198,055

20,833 35,994 10,615

1905 Gold Fr. 107,274, = 91,8 %. Silber Fr. 9,607 = 8,2 °/o.

95,461

91,372

118,965 78,176

96,492 88,702

26,653 35,623 18,648

2

118,025 125,193 114,887

14945 24,959 7,125

» 1904 Gold Fr. 109,114 = 92,4 »/o. Silber Fr. 8,911 = 7,6 "lo.

2177 3738 1642

55,3 60,6 49,2

1 |

i*. ,,

l

25.4. März.,,

;

2l.

,, 28. ,, 4. Februar.

11.

,, 18.

,, 11. ,, 18. ,, 25. ,, 1. April.

B.

,,

15.

,,

22.

29.

,, ,,

Ì

6. Mai.

13. ,, 20. ,, 27. ,, 3. Juni.

10. ,, 17. ,, 24. ,, 1. Juli.

8. ,, 15. ,, 22. ,, 21). ,, :>. August, 12* 19.

,, 1 2(5.

,, , 2. Siìptomlber. i 9.

,, 16.

,, 23.

,, 30.

,, 7. Oktober.

J4.

» 21.

» 28.

,, 4. November.

11.

,, l».

« 25.

2. Dezember.

9.

!23.(i-

«

30.

,,

4,05 5,00 3,50

Durchschnitt.

Maxima.

Minima.

4,05 4,50 3,50

1OO
Durchschnitt.

Maxima.

Minima.

19O4.

]

7. Januar.

871

Banken dem Inspektorat gemäß Gesetz und Reglementen eingesandten, und von diesem im Laufe des Jahres regelmäßig publizierten Wochenausweise.

Aus dieser Aufstellung sind für jede Woche des Jahres die Hauptpositionen der Banken, ihr jeweiliges Bardeckungsverhältnis,, sowie der Stand ihres offiziellen Diskontosatzes ersichtlich. Die Maximal- und Minimalziffern der einzelnen Positionen erscheinen in Fettdruck und finden sich übrigens am Fuße der Tabelle im Anschluß an die Durchschnittsziffern der Berichtsperiode reka^ pituliert. Ihnen sind zum Vergleiche die entsprechenden Zahlendes Vorjahres beigegeben.

Aus dieser Tabelle gewinnen wir alljährlich ein klares Bild über die Situation unseres Notenwesens nach verschiedenen Richtungen hin.

Die lebhaftere Geschäftstätigkeit, die namentlich in der zweiten Jahreshälfte ausgesprochener in die Erscheinung tratT nahm wie sozusagen in sämtlichen Industriestaaten, so auch bei uns, die disponibeln Mittel gegen das Jahresende hin in verstärkterem Maße in Anspruch. Diese, einige Monate anhaltende intensivere Anspannung hat sich selbstredend auch bei unsern Emissionsbanken fühlbar gemacht und ihre Spuren in den einzelnen Wochensituationen des letzten Quartals sehr wahrnehmbar hinterlassen. Von dieser vorübergehenden, wenn an sich auch noch so kurzen Periode der Versteifung sind selbst die Jahresziffern (Durchschnitt und Maximum) auf der vorerwähnten Tabelle bei den einschlägigen Positionen, wie wir sehen werden, nicht unbeeinflußt geblieben.

Stellen wir die Gesamtziffern des Berichtsjahres denen de» Vorjahres gegenüber, so ergeben sich folgende Resultate ; Effektive

1904 1905

Notenemission.

Durchschnitt (Millionen Fr.)

234,3

238,5

Maximum (Millionen Fr.)

244,7 244,7

+ 4,2

--

Minimum (Millionen Fr.)

227,4 231,5

+ 4,t

Durchschnitt und Minimum weisen eine Zunahme von 4,» und 4,i Millionen Franken auf. Das Maximum erreichte, wie übrigens schon annähernd das vorhergehende Jahr, die runde

872 Ziffer von 244,750 Millionen, d. h. den vollen Betrag der bew i l l i g t e n Emission. Ein Höhersteigen war somit bei dieser Position ausgeschlossen.

Bei dem immer noch, trotz den lobenswerten Anstrengungen der Emissionsbanken, zu schwach entwickelten schweizerischen Giroverkehr und dem spärlichen Gebrauche des Checks kann es heute angesichts einer alljährlich zunehmenden Verkehrsentwicklung nicht wundernehmen, daß unsere schweizerischen Noten eine intensive Verwendung finden. Zu verschiedenen Zeitpunkten des Jahres bestand eine lebhafte Nachfrage nach solchen, die Vorräte bei den Banken waren oft ziemlich knapp und den Begehren konnte deshalb nicht immer entsprochen werden.

Innert der letzten 5 Jahre hat die bewilligte Emission nur eine Vermehrung von 51/* Millionen Franken erfahren und es ist diese Zurückhaltung von Seite der Banken im Punkte der Einreichung von Emissionserhöhungsbegehren während der letzten Jahre angesichts des Standes der schwebenden Zentralbankfrage erklärlich und begreiflich. Da gemäß Art. 85 des neuen Bankgesetzes der Bundesrat nach dessen Inkrafterklärung ermächtigt ist, alle Begehren um Neu-Emissionen oder um Vermehrung bisheriger Emissionen von Banknoten auf Grundlage des Banknotengesetzes vom 8. März 1881 abzuweisen, und von dieser Ermächtigung Gebrauch macheu wird, sofern nicht zwingende Gründe ihn zu einem ändern Vorgehen bestimmen, so ist von jetzt ab, nachdem durch Bundesratsbeschluß vom 16. Januar 1906 der Beginn der Wirksamkeit des Bankgesetzes auf diesen Tag festgesetzt worden ist, bis zum Momente der Eröffnung der Nationalbank mit keiner Emissionsvermehrung mehr zu rechnen.

Der Verkehr hat sich also bis zum genannten Zeitpunkte mit dem heute vorhandenen Betrage fiduziärer Geldmittel zu behelfen. Es ist indessen zu hoffen, daß die neu ins Leben gerufene Institution des Postcheck- und Giroverkehrs rasch Wurzel fassen und dazu beitragen werde, die Bedürfnisse nach Noten um etwas zu verringern.

Ausgewiesene Zirkulation.

Durchschnitt Maximum (Millionen Fr.) (Millionen Fr.)

1904 . . '. . .

1905

228,4 233,5 + 5,i

241,2 242,6 + 1,4

Minimum (Millionen Fr.)

221,8 224,6 +~2^

873

Analog der effektiven Notenemission hat natürlich auch diese Position eine wesentliche . Steigerung gegenüber dem Vorjahre aufzuweisen, die im Durchschnitt 5,i, im Maximum 1,4 und im Minimum 2,s Millionen Franken beträgt.

Auf den Kopf der Bevölkerung entfallen im Durchschnitt des Berichtsjahres Fr. 67. 05 ausgewiesener Zirkulation, gegen Fr. 66. 25 im Jahre 1904 und Fr. 64. 95 im Jahre 1903'. Die Vermehrung pro Kopf betrug somit im Berichtsjahre Fr. --. 80 gegen Fr. 1. 30 im Jahre 1904.

Daß, trotz der allmählich ziemlich gespannt gewordenen Lage des Geldmarktes und der daher etwas außergewöhnlich gesteigerten Bedürfnisse, diese Position im Laufe des Jahres keinen bedeutenderen Umfang angenommen hat, ist auf den Umstand zurückzuführen, daß sich eben die jeweilen noch vorhandene Reserve von Noten auf 36 Institute verteilte, die alle, jedes an seiner Stelle, mit der obern Grenze, d. h. mit der Unmöglichkeit einer für den Moment beliebigen Ausdehnung der Zirkulation zu rechnen hatten.

Effektive

1904 . .

1905. .

.

.

.

.

Zirkulation.

Durchschnitt (Millionen Fr.)

Maximum (Millionen Fr.)

Minimum (Millionen Fr.)

213,5 218,5

234,i

235,6

198;l 202,i

+ 5,o

+ V

+ 4,o

.

.

Auch diese Rubrik erzeigt Verschiebungen nach oben in ähnlichen Proportionen. Ini Durchschnitt hat sie den vorjährigen Stand um 5, im Maximum um 1,4 und im Minimum um 4 Millionen Franken überholt.

Schon aus der letztjährigen, noch mehr aber aus der diesjährigen Situation der Emissionsbanken läßt sich erkennen, daß die Stagnation und die Rückschläge der kritischen Depressionsjahre zu Anfang dieses Jahrzehnts von einer Periode neuen geschäftlichen und wirtschaftlichen Aufschwungs abgelöst worden sind, die die verschiedensten politischen Zwischenfälle nicht zu hemmen, ja selbst nicht merklich zu beeinflussen vermochten.

Fané Anzahl unserer heimischen Industrien erfreut sich gegenwärtig einer wachsenden Prosperität, ebenso ist heute auch der Handel im Begriff, die sich ihm seit einiger Zeit schon bietonden Bundesblatt. 58. Jahrg. Bd. II.

56

874

bessern Konjunkturen nach Kräften auszunützen, und es ist anzunehmen, daß die Neugestaltung der zollpolitischen Verhältnisse die für die nächste Zeit guten Aussichten nicht schmälern, sondern erhöhen werde.

Notenreserve.

Durchschnitt Maximum (Millionen Fr.) (Millionen Fr.)

20,8 36,o 19,9 33,3

1904 1905

--

0,9

--

2,7

Minimum (Millionen Fr.)

10,6 9,2 --

1,4

Das Gegenstück zu den bisher besprochenen Positionen bildet die Rubrik ,,Notenreserve", mit ändern Worten der Gesamtbetrag der in den Kassen der Emissionsbanken verbliebenen eigenen und ändern schweizerischen Noten. Erzeigten die frühern drei Rubriken Verschiebungen nach oben, so muß hier, bei gleichem Stand der bewilligten Notenemission, naturgemäß eine gegenteilige Bewegung zu konstatieren sein.

Dementsprechend sind denn auch Durchschnitt, Maximum und Minimum, ersterer um 0,9, das zweite um 2,7 und das letzte 1,4 Millionen Franken hinter dem vorjährigen Stande zurückgeblieben.

Die Erklärung für diese Erscheinung ist durch den Kommentar zn den frühern Rubriken bereits gegeben. Außerdem darf aber auch noch beigefügt werden, daß der mit jedem Jahr wachsende Fremdenverkehr alljährlich zu bestimmten Zeiten eine zunehmende Menge unserer schweizerischen Noten, die vom Auslande für Reisezwecke verlangt werden, vorübergehend absorbiert.

Ungedeckte 2KrJculation.

Durchschnitt

1904 1905

. . . .

. . . .

Maximum

Minimum

(Millionen Fr.)

(Millionen Fr.)

(Millionen Fr.)

95,6 101,7

119,o 119,7

78,2 85,6

+

6,2

+

0,7

+ 7,3

Die ungedeckte oder mit ändern Worten gesagt, die nicht durch Barschaft gedeckte Zirkulation, weist durchwegs eine Stei-

875 gerung auf, die sich im Durchschnitt auf 6,s, im Maximum auf 0,7 und im Minimum auf 7,s Millionen Franken beläuft.

Wir haben fast regelmäßig, Jahr für Jahr, an dieser Stelle auf die hervorragende Bedeutung dieser wichtigsten Position des schweizerischen fiduziären Geldwesens hingewiesen. Wir haben auch öfters auf die Gefahren aufmerksam gemacht, die mit dem beständigen Anwachsen derselben bei unzureichenden Barvorräten, schon in ruhigen, normalen Zeiten, ungleich mehr aber noch in Momenten komerzieller, Geld- oder politischer Krisen in kreditwirtschaftlicher und währungspolitischer Beziehung damit in steigendem Maße verbunden sind. Diese Gefahren sind nicht geschwunden, sie haben sich im Gegenteil noch vermehrt. Nachdem nun aber endlich nach jahrelangen Mühen nnd Kämpfen das Gesetz für die Errichtung einer schweizerischen Zentralnotenbank glücklich zu stände gekommen ist, die uns in absehbarer Zeit eine Besserung dieser Zustände zu bringen verspricht, glauben wir uns diesmal mit einem einfachen Hinweis auf unsere frühern Ausführungen begnügen zu dürfen.

Gesetzliche Bardeckung Durchschnitt (Millionen Fr.)

1904 1905 . .

. '

.

91,4

93,4

+ 2,o

Maximum (Millionen Fr.)

96,5 97,o + 0,5

Minimum

(Millionen Fr.)

88,7 89,8 + 1,1

Die gesetzliche Bardeckung, welche 40 % der durch die Banken ausgewiesenen Zirkulation beträgt, ist selbstredend proportionell den Bewegungen dieser letztern gefolgt. Sie verzeichnet gegenüber dem Jahre 1904 Vorsprünge von : Im Durchschnitt 2,o, im Maximum 0,5 und im Minimum l,i Millionen Franken.

Verfügbare

1904 1905

Durchschnitt (Millionen Fr.)

26,7 23,6 - 3,,

Barschaft.

Maximum

(Millionen Fr.)

35,6 27,3

- 8,3

Minimum (Millionen Fr.)

18,6 18,8 +

0,2

Die verfügbare Barschaft oder derjenige Teil der Gesamtbarschaft, welcher nicht als gesetzliche Notendeckung gebunden

876

ist und dem übrigen geschäftlichen Verkehr der Banken dient, weist gegenüber den Ziffern des Vorjahres im Durchschnitt und im Maximum Verminderungen von 8,2, resp. 8,3 Millionen Franken auf; einzig im Minimum hat sie die vorjährige Ziffer um die kleine Fraktion von 0,a Millionen überschritten. Es bedeuten diese Ziffern wiederum eine notable Verschlechterung dieser Position, die am frappantesten zum Ausdruck kommt, wenn wir verfügbare Barschaft und ungedeckte Zirkulation einander gegenüberstellen. Noch im Jahre 1903 stellte sich die Verhältnisziffer der erstem zur letztern durchschnittlich auf 33,7 °/o; im Jahre 1904 sank sie bereits auf 27,9 % und im Berichtsjahre ist sie nun bis auf 23,i °/o zurückgegangen.

Die konstatierte Verminderung läßt sich allerdings durch die zugespitztere Lage des Geldmarktes und den zeitweise etwas ungünstigen Stand der Wechselkurse bis zu einem gewissen Grade erklären. Doch entheben solche Erscheinungen die Banken nicht von der Verpflichtung, beständig auf die Erhaltung einer hinreichenden Zahlungsbereitschaft bedacht zu sein.

Total Barvorrat.

1904 . . ,.

1905 . . .

.

.

Durchschnitt (Millionen Fr.)

.

118,o .

116,9

Maximum (Millionen Fr.)

i2s;2

120,9 - 4,3

- V

Minimum (Millionen Fr.)

'

H4,9 114,5 - 0,4

Hier zeigt sich der Rückgang gegenüber 1904 auf der ganzen Linie. Die Durchschnittsziffer ist gegenüber der vorjährigen Parallelposition um l,i Millionen, die Maximalziffer um 4,s Millionen und die Minimalziffer um 0,4 Millionen Franken zurückgeblieben.

Die merkliche Abschwächung, welche diese Position gegenüber ihrem vorjährigen Stande erfahren hat, wird noch deutlicher illustriert durch das Verhältnis des Barvorrates eu der effektiven Durchschnitt Maximum 1904 55,3 % 60,6 % 1905 57,, »/o 53,5 °/o -

1,8 «/O

-

2,9 «/o

Zirkulation.

Minimum 49,2 % 49,2 % --

877

Während allerdings die Minimalposition ihren schon im Vorjahre sehr sehwachen Stand von 49,2 °/o weiter innegehalten hat, erzeigen Durchschnitts- und Maximalzifier eine Einbuße von l,g und 2,9 °/o. Gegenüber den ParallelzifFern von 1903 beträgt die Abnahme sogar: im Durchschnitt 3,? °/o, im Maximum 4,s % und im Minimum 2,o °/o.

Schon im Bericht pro 1903 gaben wir der BefürchtungRaum, daß die in jenem Jahre etwas höhere Prozentziffer wohl nicht für lange werde aufrecht erhalten werden, so sehr dies im Interesse unserer Währungs- und Valutaverhältnisse geboten wäre. Wohl ist es eine durch die Erfahrung und die Statistik erhärtete und übrigens leicht faßliche Tatsache, daß eintretende Perioden wirtschaftlichen Aufschwungs stets von einer größern Anspannung der Geldmärkte ' begleitet sind, welche ihrerseits die disponibeln Mittel der Banken intensiver in Anspruch nehmen.

Diese Folge von Ursache und Wirkung macht sich naturgemäß jeweilen auch bei unsern schweizerischen Emissionsbanken geltend, und es hätte diese an sich durchaus nicht anormale Erscheinung auch für sie nichts Beunruhigendes an sich, wenn ihre Metallnotendeckung überhaupt und insgewöhnlich eine bessere wäre.

Es _ sei heute nicht wiederholt, was wir in unserem Bericht pro 1904 über die bisherige Auffassung betreffend Bardeckungsverhältnis gesagt haben, doch mag es angezeigt sein, zum Schlüsse dieses Kapitels eine Aufstellung der erwähnten Verhältnisziffern der letzten fünf Jahre folgen zu lassen: 1901

1902

1903

[1904

1905

59,2 %

55,5 %

57,2 %

55,3 %

53,6 %

Diskontosatze.

Im Jahre 1905 haben sich die schweizerischen Diskontoverhältnisse folgendermaßen gestaltet:

878 Datum der vorgenommenen Änderungen 1904: 31. Dezember

1905: 5. Januar "· ,, 20.

,, 26.

,, 16; Februar 10. März 29. Juni 10. August 18.

,, 14. September 22.

,, 28.

12. Oktober 16,, 19,, 23. November Durchschnitt des Jahres 1905 ,, ,, 1904

Offizieller Satz °/°

Privatsatz %

4Va

4

-- 4 -- 3'/2 -- -- 4 -- 4V« -- 5 -- 4,os% 4,05% -

33/4 3V.

3V4 3 -- 3 V* 3 V« 33/4 4 4V* 4V, 3 4A 3,66 °/o Wo + 0,12 %

Trotz dem Vorjahr gegenüber wesentlich veränderter Geldmarktlage erzeigen die Sätze des Berichtsjahres keine bedeutenden Abweichungen.

Der o f f i z i e l l e D i s k o n t o s a t z hat nur in seinem Maximalstand ein Plus von l/2 °/o aufzuweisen, während nach unten mit dem Satze von 37s °/o völlige Analogie mit dem Vorjahre herrscht.

Auch das Jahresmittel des offiziellen Satzes deckt sich mit dem vorjährigen vollständig, was angesichts der, wenigstens in der zweiten Hälfte des Berichtsjahres, ganz erheblich verschärften Verhältnisse einigermaßen seltsam erscheinen muß.

Etwas besser zum Ausdruck kommt die gespanntere Situation in der Gestaltung des Privatsatzes, der, von der vorjährigen Anfangsposition von 4 % ausgehend, sich gegen Mitte Februar bis auf das vorjährige Minimum von 3 °/o abschwächte, dann aber von da an ununterbrochen aufwärtsstrebend in der zweitletzten Novemberwoche den bis zum Jahresschluß in Geltung

879 gebliebenen Stand von 43/4 % erreichte. Im Durchschnitt überschreitet der Privatsatz mit 3,66 % ^e Parallelziffer des Vorjahres allerdings auch nur um den kleinen Bruchteil von 0,ta °/o.

An Stabilität haben beide Sätze gegenüber dem Vorjahr etwas eingebüßt. Den 4 Modifikationen des offiziellen Satzes im Jahre 1904 stehen im Berichtsjahre deren 5 gegenüber. Der Privatsatz wurde im Jahre 1904 9mal, im Jahre 1905 limai abgeändert.

Das den Notenbanken vom Staate verliehene Recht der Ausgabe metallisch nicht voll gedeckter Noten auferlegt diesen Banken die Verpflichtung, für den Schutz der Valuta und die Erhaltung genügender Barbestände im Lande zu sorgen. Diese Verpflichtung leitet sich ab von der, solchen Noten innewohnenden Eigenschaft, in größerem oder kleinerem Maße, je nach ihrer mehr oder minder schwachen Metalldeckung, den innern Wert der Landeswährung zu beeinträchtigen oder gar zu erschüttern, die Wechselkurse in ungünstiger Weise zu beeinflussen und dadurch einem Abfluß von Barschaft direkt Vorschub zu leisten.

Ein Mittel, diesen schädlichen Wirkungen ihrer Noten mit Erfolg entgegenzutreten, besitzen die Banken vornehmlich in ihrer Diskontopolitik, d. h. in einer, den Bedürfnissen der jeweiligen finanziellen, wirtschaftlichen oder politischen Lage entsprechenden Regulierung der Diskontosätze, unterstützt von einer vorsichtigen, dem Zwecke und den Umständen angepaßten Verwendung ihrer Noten. Dieses" Mittel ist aber nur insofern wirksam, als es auf einer hinreichend gesunden Basis fußt und in zielbewußter, entschlossener Weise gehändhabt wird. Zu billiges Geldausleihen, eine zu leichte, willfährige Kreditgewährung, ein Ausleihen der Gelder auf langfristige Termine, oder aber insbesondere eine über das zuträgliche Maß hinaus dezimierte Metalldeckung der Noten, berauben den Diskontomechanismus der nötigen festen Grundlage.

Je mehr nach diesen Richtungen hin gefehlt oder vernachlässigt wird, desto unwirksamer erweisen sich die einschlägigen diskontopolitischen Maßnahmen und um so schwieriger gestaltet sich die Aufgabe der Erhaltung und Förderung gesundet Währungs- und Valutaverhältnisse für die Banken.

Es steht nun allerdings außer Frage, daß die vorstehend erörterten Pflichten für unsere schweizerischen Emissionsbanken in Verbindung mit einem unbilligen, drückenden Notenbesteuerungssystem
und im Zusammenhang mit einer etwas komplizierten Währungsverfassung, zu welchen Faktoren sich die Sorge um die eigenen Geschäftsinteressen gesellt, eine Aufgabe bilden, die

880

schon in geschäftlich normalen und politisch ruhigen Zeiten nicht so leicht in einer immer nach jeder Hinsicht zufriedenstellenden Weise zu erfüllen ist. Diese Aufgabe wird aber noch um so schwerer und ihre Komplexität erhöht sich, wenn besondere Verhältnisse oder Ereignisse die Lage beeinflussen, deren innere Natur und Tragweite oft nicht auf den ersten Blick erkennbar ist. Und an derartigen Vorkommnissen hat es im Berichtsjahre nicht gefehlt. Während des ersten Semesters dauerte noch der Krieg in Ostasien, und noch vor Zustandekommen des Friedensschlusses hatten bereits die innerpolitischen Wirren in Rußland ihren Anfang genommen. Im Inlande hatte eine lebhafte, um nicht zu sagen fieberhafte Spekulation in Wertpapieren sich entwickelt und mit ihren, auf gewisse Zeitpunkte stark angeschwollenen Engagements, den Banken die ruhige Abwicklung ihrer Geschäfte bisweilen etwas erschwert. Dazu gesellte sich in der zweiten Jahreshälfte ein erfreulicher Aufschwung auf kommerziellem und industriellem Gebiete, dessen Einfluß auf die Geldverhältnisse noch verstärkt wurde durch namhafte Warenimporte, zu denen in Ausnützung der kurzen Frist vor Inkrafttreten der neuen Handelsverträge eine Menge schweizerischer Firmen geschritten sind. Zu guter Letzt verdüsterten herumgebotene Gerüchte von drohenden kriegerischen Verwicklungen in Zentral- und Westeuropa den politischen Horizont, die auch die Banken zu weiser Vorsicht hätten mahnen sollen.

Es ist anzuerkennen, daß die Emissionsbanken! im allgemeinen den regelmäßigen Bedürfnissen von Handel und Industrie nach Kräften zu genügen suchen und auch im Berichtsjahre dieser Aufgabe befriedigend nachgekommen sind, soweit das jetzige Regime der Vielheit der Banken dies eben gestattet. Wenn wir aber die Diakontopolitik der Emissionsbanken im vergangenen Jahre an Hand der ,,Meinungsäußerungen" ihres Komitees und unter Würdigung der maßgebenden Faktoren in den einzelnen Phasen näher verfolgen, so können wir uns des Eindrucks nicht erwehren, daß in verschiedenen Momenten die Situation eine Höherhaltung der Raten und namentlich des offiziellen Satzes unbedingt erfordert hätte ; ebenso wäre, unseres Erachtens gegen den Monat Oktober hin, angesichts der kritischen Lage und in Anbetracht unserer eigenartigen, abhängigen Währungsverhältnisse, auch eine ausreichende Einfuhr von
Barschaft durchaus angezeigt gewesen. Es hätte zu letzterer Maßnahme um so eher geschritten werden können, als durch die fortwährende Beteiligung fremden Kapitals am schweizerischen Diskontogeschäfte, die Bedingungen,

881 zu solchen Hartgeldimporten keine zu ungünstigen gewesen wären.

Die Interessen des Handelsstandes sollen selbstredend stets möglichst geschont werden, allein in erster Linie verdienen denn doch die allgemein wirtschaftlichen Interessen des Landes den Vorzug.

Mit stark reduzierten Barbeständen und noch schwächern Notenreserven ist bei einem Eintritt schwerer Ereignisse weder dem Handel noch den Banken selber, am allerwenigsten aber dem Lande als Ganzem gedient. Wäre es wirklich zu einem Kriege gekommen, so wären unsere Banken dieser Kalamität völlig unvorbereitet gegenüber gestanden. Nicht nur hätte das Land an ihnen keinerlei Rückhalt gefunden, sondern sie selbst hätten, da die Stütze des schweizerischen Kreditsystems und die Quelle für Barschaftsbezüge sich heute noch außer der Landesgrenze befinden und letztere ihnen im gewünschten Moment wahrscheinlich verschlossen gewesen wäre, den sich plötzlich von allen Seiten an sie herandrängenden Ansprüchen (Rückzüge von Depositen, Spargeldern etc.)

mit ihrer disponiblen Barschaft zweifellos nicht genügen können.

Außergewöhnliche Maßregeln hätten daher gleich von Anfang an ergriffen werden müssen, um der Situation zu begegnen. Diese Zustände erzeigen aufs neue, in welch unzureichendem Maße unser Vielbankensystem den an Notenbanken im allgemeinen zu stellenden Anforderungen zu genügen vermag und daß die dem heutigen schweizerischen Notenwesen noch immer anhaftende bedrohliche Schwäche eben nur durch die nun ins Werk gesetzte Zentralisation gehoben werden kann.

Nachstehende Aufstellung bringt die Jahresdurchschnitte der Diskontosätze

der für unsere Geldverhältnisse hauptsächlich in Betracht kommenden Länder während der letzten 10 Jahre.

Im Jahr

1896 1897 1898 1899 1900 1901 1902 1903 1904 1905

Frankreich.

Deutschland.

Belgien.

England.

3,94

%

2,oo °/o

3,65 %

2,85

2,47

%

3,92

,,

2,00

3,81

3,oo ,,

2,63

,,

Schweiz.

,,

,,

°/0

4,31 ,,

2,30 ,,

4,« ,,

3,04

,,

3,25

,,

4,97

,,

3,06

5,04 ,,

3,91

,,

3,75

,,

4,88

,,

3,24

,,

5,33

,,

4,08

,,

3,96

,,

3,98

,,

3,00 3,00 3,00 3,oo 3,oo

,, ,, ,, ,,

4,io ,,

3,28

,,

3,7S

,,

3,77

,,

4,06

,,

,,

3,82

,,

3,oo ,,

3,3Z ,,

3,84

,,

3,17

3,76

,,

3,00 ,,

3

,,

4,22

,,

529

^

.n 3,18 ,, 3,oi ,, 4,05 ,, 3,83 ,, fl Die Diskontoverhältnisse des Berichtsjahres haben sich in den vorstehend zum Vergleiche herbeigezogenen Staaten ziemlich 4,05

882

ungleichmäßig entwickelt und auffallenderweise erzeigen sie auch mit einer einzigen Ausnahme nicht die Verschiebungen nach oben, die man nach den Eindrücken, die das vergangene Jahr gelassen hat, erwartet hätte. Eine stärkere Anspannung von 0,is % weist mit seiner Jahresdurchschnittszifier von 3,is % gegenüber 1904 nur Belgien auf, während Frankreich und die Schweiz genau auf ihrem vorjährigen Jahresmittel verblieben sind. Zwei der Länder, Deutschland und England, sind sogar um notable Fraktionen, ersteres um 0,39 °/o, letzteres um 0,28 % hinter ihrer letztjährigen Durchschnittsposition zurückgeblieben.

Dieser scheinbare Kontrast rührt aber nur davon her, daß wir in der obigen Aufstellung eben die Durchschnittsziffer des Jahres und nicht diejenige der letzten zwei oder drei Monate vor uns haben.

Devisenkurse.

Nachstehend folgt die gewohnte Zusammenstellung der Geldkurse für kurzfällige Wechsel auf die uns hauptsächlich interessierenden Länder Frankreich, England, Deutschland und Italien in den letzten 10 Jahren.

(Durchschnitt der Notierung der Plätze Basel, Genf und Zürich.)

Auf

Im Jahr

Frankreich

1896 1897 1898 1899 1900 1901 1902 1903 1904 1905

England

1896 1897 1898 1899 1900 1901 1902 1903 1904 1905

Durchschnitt.

Minimum.

Maximum.

100,24

99,85

100,«

100,35

100,00

100,68

100,36

100,12

100,71

100,49

100,22

100,80

100,54

100,29

100,78

100,14

99,75

100,52

100,30

99,97

100,70

100,04

99,82

100,23

100,15

99,85

100,50

100,09

99,85

100,33

25,28

25,3S

25,35

25,13 25,14 25,2s

25,33

25,25

25,48

25,26

25,14 25,10 25,ii 25,09 25,io 25,io

25,23

25,19 25,22

25,15 25,18 25,i6

25,37 25,46

25,48

25,28 25,3o 25,20 25,29

25,2i!

883 Auf

Deutschland

Im Jahr

Durchschnitt.

1896 1897 1898 1899 1900 1901 1902 1903 1904 1905

123,Ti

1896 1897 1898 1899 T.

,.

Italien {

1900 ig()1

1902 1903 1904 1905

Minimum.

Maximum.

124.45

123,48

123,40 123,50 123,70 123,60 123,05

123,33

122,97

124,o9 123,80

123,29

122,87

123,72

123,06

123,67

123,36

122,70 123,02

123,03

122,73

123,4G

92,7i 95,04 93,50 93,3i 94,i6

88,40 94,oo 91,oo

96,15

92,25

94,55

93,35

95,69

95,2o 98,70

99,88

94,7o 97,40 99,70 98,30

100,85

100,05

99,85

100,25

123,88

124,06 123,9i

98,83

99,9i

124,52 124,62 124,25

123,66

95,65

100,15 100,25

Das Bild, das sich aus der Zusammenstellung dieser Devisenkurse für den durchschnittlichen Wertgang unserer Valuta im Laufe des Berichtsjahres ergibt, ist, an den bisweilen schlimmeren Situationen früherer Jahre gemessen, im ganzen kein ungünstiges.

Allerdings hielten sich von den vier Devisen zwei derselben, diejenigen von Frankreich und Italien, im Jahresdurchschnitt über pari, doch verfolgte auch von diesen zweien wiederum nur eine, diejenige Italiens, steigende Richtung, indem sie statt des vorjährigen Durchschnittsstandes von 99,88 diesmal 100,05 notiert.

Im Minimum erreichte sie gegenüber 1904 einen Vorsprung von 1,55 °/o, während sie im Maximum die vorjährige Höhe von 100,25 % wohl erreicht, aber nicht überschritten hat. Bemerkt mag immerhin werden, daß der italienische Wechselkurs gegenüber der Schweiz nun schon seit dem Jahre 1899'eine ununterbrochen steigende Progression innegehalten hat.

Die Devise Frankreich ist im Durchschnitt von 100,i5 auf 100,09 zurückgegangen. Rückgang somit 0,oe Punkte. Der Minimalstand bleibt mit 99,85 der vorjährige. Im Maximum ergibt sich ein Zurückweichen um 0,i7 Punkte.

884

Von den zwei übrigen Devisen England und Deutschland erzeigt die erstere einen minimen Rückgang von im Durchschnitt 0,03 (für 4 £ 0,2i) und im Maximum 0,07 (für 4 S. 0,^) Punkton bei gleich gebliebenem Minimalstande.

Der Wertgang des deutschen Wechselkurses erzeigt der Schweiz gegenüber eine etwas ausgeprägtere Abschwächung.

Es beziffert sich dieselbe im Durchschnitt auf 0,33, im Minimum auf 0,29 und im Maximum auf 0,i9 Punkte.

Jahresdurchschnitt der Generalmonatsbilanzen.

Als Tabelle III figuriert im Anhang die Zusammenstellung der Jahresdurchschnitte der Generalmonatsbilanzen der schweizerischen Emissionsbanken umfassend die Jahre 1898 bis und mit 1905.

Bei dieser Zusammenstellung sind die Rechnungen der Banken unter sich und ihren Filialen kompensiert, d. h. es figurieren nur deren Saldi, um die 36 Banken als Einheit erscheinen zu lassen. In der nämlichen Weise sind die Gesellschaftskonti behandelt, indem auch bei diesen, Schulden und Guthaben, soweit möglich, ausgeglichen worden .sind. Die Bilanzen repräsentieren somit ausschließlich die eigenen Gelder der Banken, ihre Schulden und Guthaben gegenüber Dritten, ihre Kassa- und Portefeuillebestände.

Fassen wir zuerst die Aufstellung als Ganzes ins Auge und ziehen wir die Parallele zwischen der Totalbilanzziffer von 1905 und derjenigen von 1904, so tritt uns für die Berichtspcriode eine Zunahme von über 100 Millionen Franken entgegen, die ein sprechendes Zeugnis ablegt für die stete geschäftliche Entfaltung unserer Banken.

Zu den einzelnen [Kapiteln übergehend, konstatieren wir unter den Aktiven unter ,, K a s s a " eine Vermehrung der Barbestände um 2,i Millionen Franken, eine Verminderung der verfügbaren Barschaft um 3,2 Millionen und eine solche der eigenen Noten um l,s Millionen Franken.

Einen etwelchen Vorsprung fgegenüber den vorjährigen Ziffernhaben^'auch die k u r z f ä l l i g e n G u t h a b e n mit 3,e Millionen Franken aufzuweisen. Davon entfallen 0,? Millionen auf

Schweizerische Emissionsbanken.

Banknotenkontrolle.

Tabelle 111.

Jahresdurchschnitt der General-Monats-Bilanzen von 1898 bis und mit 1905.

Ermittelt und zusammengestellt vom Inspektorat der Emissionsbanken nach den Publikationen im Handelsamtsblatt

1898: 35 Banken. 1899: 34 Banken. 1900: 35 Banken. 1901 bis 1905: 36 Banken.

Passiven.

.A. k t i v e n.

1898.

1899.

1900.

1901.

1902.

1903.

1904.

1905.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

83,578,557 20,650,758 11,360,421 11,816,137 1,038,609

86,411,690 20,353,022 9,051,454 12,983,925 1,561,275

87,411,833 21,588,146 10,336,317 13,491,817 1,574,229

86,261,988 30.861,685 7,295,721 13,796,179 1,875,273

89,746,597 24,318,698 5,956,166 12,935,984 2,059,514

89,447,103 28,739,009 5,181,117 11,337,994 2,181,416

91,941,208 25,705,159 4,916.554 11.520J52 2,127,109

94,023,712 22,481,562 3.084,092 11,514,306 2,363,677

129,050,482

130,361,366

134,402,342

140,090,846

135,016,959

136,886,639

136,210,782

133.467,349

4,857,111 26,067,9115 2,724,919

3,750,278 31,512,701 2,957,391

4,632,226 43,011,369 2,288,562

5,704,229 56,222,223 2,580,958

6,395,307 77,977,189 2,825,053

5,184,636 52,856,09« 3,051,720

6,421.074 51,507.203 3,3 11 ,572

7,122,183 54,424,800 3,288,240

33,649,995

38,220,370

49,932,157

64,507,410

87,197,549

61,092,449

61,240.454

64,835,223

164,714,561

161,844,777

148,228,689

163,364,672

194,723,168

186,198,026

191,071,986

199,122,379

17,970,378 41,828,206

18,521.552 44,982,932

33,268,343 49,294,687

45,791,191 48,214,284

42,134,179 45,881,404

44,786,944 44,072,168

38,408,937 47,138,820

31,815,791 55,770,070

224,513,145

225,349,261

230,791,719

257,370,147

282,738,751

275,657,138

276,619.743

286,708,240

170,984.184 113,329,989 530,510,676 154,195,773 1,301,467

206,440,643 127,969,054 570,954,537 145,601,340 835,984

225,937,749 139,780,226 615,641,486 137,786,751 738,017

223,835,052 143,908,276 656,864,502 144,477,267 1,020,914

238,923,886 147,224,001 691,760,787 172,747,565 1,874,185

243,463,822 I50,751,06G 722,770,040 179,636,704 1,737,319

251,506.582 156,006. 200 760,o55,30(i 194,700.007 2,193,713

280,755,455 166,373,365 809,127,629 197,295,058 2,091,213

975,322,089 1,051,801,558

1,119,884,229

1,170,106,011

1,252,530,424

1.298,359,556

1,365,628,463

1,455,042,720

7,748,979 2,449,962

7,891,559 2,555,054

9,026,537 5,190,547

10,865,936 4,790,449

10,198,941 11,637,444

10,446,613 11,395,479

14,217,084 7,883,683

15,656,385 7,000,000

'l,384,372,096 1,407,574,647

1,557,111,214

1,654,730,799

12.768,072 9,687,310

14,851,260 2,459,478

14,870.300 1,878.970

14,207,043 1,810,350

22,455,382 !

17,310,744 6,500,000 1 6,920,242 i 1,780,439,065 1,796,226,768

10,749.776 0,500,000

16,083,893 6,708 937

1,802,949,223

1,%:» .505,802

l

Hern, Ja luar 190fi.

Kassa.

Gesetzliche Bardeckung der Notenzirkulation.

Verfügbare Barschaft.

Eigene Noten.

Noten anderer schweizerischer Emissionsbanken, s Andere Kassabestäode.

Kurzfällige Guthaben.

Emissionsbanken und Zweiganstalten (kompensiert).

Korrespondenten-Debitoren.

Diverse.

Wechselforderungen.

Diskonto-Schn-eizer-Weehse! (inklusive Wechsel zum Inkasso).

Wechsel aufs Ausland.

Wechsel mit Faustpfand, Warrauts und Gantrödel.

Andere Forderungen auf Zeit.

Kontokorrent-Debitoren.

Schuldscheine ohne Wechselverbindlichkeit.

Hypothekaranlagen aller Art.

Effekten (öffentliche Wertpapiere).

Liquidationen, Restauzeu und Diverse.

Feste Anlagen und Gesellschalts-Konti.

Mobilien und Immobilien.

Kommanditen und Beteiligungen.

Gesellschafts-Konli (kompensiert).

Notenemission.

Noten in Zirkulation (in Händen Dritter) i Eigene und andere Schweizernuteu in Kassa

1904.

1903.

1902.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

223,544,973 14,598,398

218,332,268 16,437,306

212,279,764 16,519,111

238,143,371

234,769,574

27,038,464 2,134.665 22,250,014 153,284,664 906,944

1901.

1900.

Fr.

Fr.

1899.

;

Fr.

1898.

!

Fr.

;

211,430,508 18,892,! 50

201,858,792 21,091,900

205,037,766 23,828-134

203,045,300 22,035,379

197,130,255 23,182,553'

228,798,875

230,322,658

222,950,092

228,865,900

225,080,679

220,312,813

25,991,029 2,189,964 13,822,549 145,431,961 894,878

23,382,593 2,408,242 12,556,132 140,814,535 947,275

23,954,496 2,432,196 32,572,394 143,062,916 716,593

25,132,370 2,504,085 16,067.709 125,233,039 721,526

22,293,741 3,056.609 17,520.424 114,146,145 011.216

23,573,60-5 21,558,585 4,106,866 4.024.453 13,580,017 l>.910,61'> 105,786.165 110,964,372 493,834 475,526

205,664,751

188,330,381

180,108,777

202,738,595

109,658,729

157,628,135

147,540,547

146,933,548

4.385.337 20^434,317

1,425,380 18,587,197

5,232,658 16,122,941

5,953,115 16,874,368

6,227,610 15,879,660

5,445,265 15,705,779

5.007,222 15,374,771

ß.259,öS2 IT^oO.e&S

30,819,704

20,012,577

21,355,599

22,827,483

22,107,282

21,151,044

20,981,993

24,216,231

68,183,985 397,939,259 722,363,616 36,462,233 1,386,841

60,778,141 379,023,911 680,156,672 40,547,042 1,549,448

65,616,423 353,072,890 666,622,350 27,093,400 1,000,693

73,700,551 319,028,605 661,055,991 30,234,100 818,256

55,240,929 291,562,258 019,196,664 30,070,800 1,020,907

63,112.901 280,606,871 548,553,302 27.145,035 555.338

63,547,50.-; 43.197,144 280,617,030 2 j l . 1 32 Si'i 489,454,071 443.723.2;>U 17,100,807.

8.'ä76,7u6 430.520 321,303

1.226,335,934

1,162,055,214

1,113,405,756

1,084,837,563

997,091,558

919,073,947

851,149.940

77S.001.30S

3,185,862 43,081,240 l 2u J, 000,003

3,211,957 41,294,520 206.775,000

3,014,213 4l, 226,8!- 1 201,396,42:!

1,868,595 39,902,505 197,441,666

2,320.556 38,535,315 195.'006,607

2,793.745 36.250,777 132.557,933

3,369,47?

:U,468.67i.

l7S.587't-54

3.074,7;!

32.550.0; 1 1 '".040,51 v |

255,773,165 6,708,937

251,281,477 6,500,000

245,637,519 ' 6,820,242 '·

239,212,706 6,500,000

235,922,538 7,000,000

22-1. «08,505 7,883,083

211,420,009 11.395.479

203,270,002 j 11.637,444 j

1,903,505,802

1,802,949,223

1,796,226,768 j 1,780.439,005

1,654,730,799

Kurzfällige Schulden.

Giro- und Check-Konti Kurzsichtige Schuldscheine ;il!ur Ai-t . . . .

Korrespondenten-Kreditoren Kontokorrent-Kreditoren Emissionsbanken und Zweigansialteu (kompensiert)

i

Wechselschulden.

Tratten imd Acceptatiouen Andere Schulden auf Zeii.

'< Kontokorrent-Kreditoren Sparkassa- Einlagen Obligationen uud andere Scliuldnvriiciuu Feste Anleihen !

. .

Gesellschafts-Konii und eigene G e iti er.

Gesellscliafts-Koüti (kompensiert) Ordentlicher und außeroHeiillicIit-r Ke^crvelbuüs Eingezahltes Kapital

: Ausstehendes Kapital.

1905.

;

Ausstehendes Kanita!

1,557,111.214 1.467.574.647 1.3*4.372,090

885 die Emissionsbanken und deren Zweiganstalten und 2,o Millionen auf die Korrespondentendebitoren.

Als die, neben den Barbeständen und den kurzfälligen Guthaben für Notenbanken hauptsächlich in Betracht fallende Position sind die W e c h s e l f o r d e r u n g e n anzusehen, indem diese drei Kategorien von Aktiven, außer vielleicht noch einem Teil des Effekten- (Werttitel-) Portefeuilles, sozusagen die einzigen Vermögensbestandteile sind, welche bereits vorhandene oder rasch realisierbare Disponibilitäten darstellen und die für eine fortwährend aufrecht zu erhaltende Zahlungsbereitschaft, insbesondere in kritischen Zeiten, die Mittel liefern können.

Bei diesen Wechselforderungen nun erzeigt sich gegenüber dem Vorjahr eine Zunahme von insgesamt zirka 10,i Millionen Franken. An dieser Zunahme partizipieren die Diskonto-Schweizerwechsel mit 8,1 Millionen, und die Wechsel mit Faustpfand (Lombardwechsel) mit 8,6 Millionen Franken, während die Auslandwechsel eine Verminderung von 6,e Millionen Franken erfahren haben.

Diese Vermehrung des Wechselportefeuilles um rund 10 Millionen Franken ist erfreulich, wenn schon, wie wir gleich nachher sehen werden, die Zunahme aller disponibeln Mittel und kurz realisierbaren Forderungen zusammen, lange nicht die gleiche Proportion aufweist, wie diejenige der Forderungen auf Zeit.

Diese Vermehrung -wäre noch erfreulicher, wenn nicht die ganze Zusammensetzung der Portefeuillesbestände seit einigen Jahren eine namhafte qualitative Verschlechterung dadurch erleiden würde, daß die Emissionsbanken insgesamt, und vermutlich in gewissem Maße auch die übrigen Banken, in der Auswahl und Bewertung des ihnen zum Diskonto angebotenen Papieres zu wenig wählerisch sind. Unter den sogenannten Diskonto-Schweizerwechseln figuriert eine ganze Anzahl von Wechseln, die diese Bezeichnung nicht verdienen. Es sind keine kommerziellen Wechsel, deren Ursprung auf eine legitime Waren- oder Handelstransaktion zurückzuführen ist und die neben den Auslandwechseln und einer beschränktem Zahl von Bankakzepten mit prima Unterschriften eben immer noch als die zuverlässigste und banktechnisch richtigste Notendeckung anzusehen sind, sondern es sind Papiere, die offensichtlich von und für die Spekulation, mit und ohne Hinterlage geschaffen, meistens dem Börsengeschäfte dienen und erst durch das Hinzutreten von zwei oder mehreren anerkannt soliden Unterschriften nach und nach den scheinbaren Charakter von Diskontopapier annehmen.

886

Solches Papier sollte zum mindesten für die Notendeckung keine Verwendung finden, und es sollte dasselbe überhaupt im Interesse gesunder Geld- und Kreditverhältnisse durch Anwendung schärferer Diskontobedingungen mehr zurückgedrängt werden. Die Leichtigkeit, derartiges Wechselmaterial unterbringen und selbst zu den günstigsten Sätzen diskontieren zu können, reizt zu dessen Kreierung und begünstigt überdies Praktiken, die durchaus verwerflich sind. So sollen, wie man aus Emissionsbankkreisen selbst vernimmt, viele Lombardwechsel existieren, über deren Hinterlage der erste Inhaber und Geldgeber sich ein u n b e d i n g t e s V e r f ü g u n g s r e c h t verschreiben läßt, das ihm gestattet, die Deckung dieser Wechsel für ein anderes Geschäft zu verwenden.

Wird dieses Recht von ihm ausgenützt, so sind die Wechsel ohne Unterlage. Welches Risiko dann der Diskonteur, der von diesem Umstände keine Kenntnis hat, mit der Erwerbung solcher Wechsel läuft, bedarf keiner Erörterung. Es ist dies ein Vorgehen, das jeder gesunden geschäftlichen Auffassung zuwiderläuft und unter Umständen direkt gegen Treu und Glauben verstößt.

Alle derartigen Erscheinungen in unserm Kreditwesen sind krankhafter Natur und sie schließen Gefahren in sich, die nicht gering anzuschlagen sind.

Von dieser Überzeugung geleitet, hat denn auch das Komitee der Emissionsbanken in sehr anerkennenswerter Weise durch Zirkular die Aufmerksamkeit der letztern auf diese und andere Übelstände hingelenkt und ihnen entsprechende Maßnahmen anempfohlen. Es bleibt abzuwarten, ob sich der wünschbare Erfolg einstellen wird.

A n d e r e F o r d e r u n g e n auf Z e i t . Wie alljährlich, haben sich die langfristigen Forderungen gegenüber den kurzfälligen in auffallendem Maße vermehrt. So stehen der vorjährigen Ziffer von 1365,6 Millionen anderer Forderungen auf Zeit im Berichtsjahre 1455,6 Millionen Franken gegenüber. Es erzeigt dieses Kapitel also eine Vermehrung von rund 90 Millionen Franken.

Das Hauptkontingent an diesen Zuwachs stellen, wie bisher immer, die Hypothekaranlagen mit 48,» Millionen. Weitere Vorsprünge weisen auf: Die Konto-Korrent-Debitoren mit 29,s Millionen, die Schuldscheine mit 9,? Millionen und die Effekten mit 2,e Millionen, während der letzte Posten, die Liquidationen, um weniges zurückgegangen ist.

Angesichts der nun bald notwendig werdenden Liquidation ihres Notengeschäftes wird es sich für die Emissionsbanken empfehlen, von nun an bei der Verwendung ihrer Gelder diesen

887

Umstand nicht aus den Augen zu lassen und sich durch hinreichende Flüssighaltung der nötigen Mittel die Durchführung dieser Operation möglichst leicht und anstandslos zu gestalten.

Die festen Anlagen und Gesellschaftskonti erzeigen einen kleinen Rückgang von 0,e Millionen Franken, der sich in seinem Hauptteil auf der Rubrik Mobilien und Immobilien vollzogen hat.

Die Summe des a u s s t e h e n d e n K a p i t a l s hat eine unwesentliche Vermehrung von zirka 0,s Millionen Franken erfahren.

Passiven.

Die N o t e n e m i s s i o n erscheint im Jahresmittel, auf Grundlage der Monatsbilanzen ausgerechnet, um 3,a Millionen Franken höher als im Jahr 1904. Die Ursachen dieser Verschiebung sind uns bereits bekannt.

Die k u r z f ä l l i g e n S c h u l d e n haben im Berichtsjahre um einen Betrag von zirka 17 Millionen Franken zugenommen. Die Vermehrung setzt sich zusammen aus einer Vermehrung der Giround Checkkonti um l,i Millionen, der Korrespondentenkreditoren um 8,5 Millionen und der Konto-Korrentkreditoren um 7,9 Millionen Franken, während die übrigen Rubriken dieses Kapitels in ihren Beträgen nur unbedeutende Veränderungen erzeigen.

Einen etwas auffälligen Vorsprung gegenüber der vorjährigen Summe haben die W e c h s e l s c h u l d e n genommen mit 30,s gegen 20 Millionen Franken. Die Eigenwechsel erzeigen ein Plus von nahezu 3 Millionen und die Tratten und Acceptationen ein solches von 7,s Millionen Franken. Die bis weilige Knappheit der flüssigen Mittel, der Noten insbesondere, mag das ihrige zu diesem Anschwellen beigetragen haben.

Nicht im Verhältnis zu den ändern Forderungen auf Zeit, aber dennoch sehr beträchtlich sind auch die ä n d e r n Schulden auf Z e i t angewachsen; ihre Zunahme beträgt gegenüber dem Vorjahre 64,2 Millionen Franken. Den wesentlichsten Teil zu dieser Steigerung lieferte die Zunahme der Obligationen und anderen Schuldscheine um 42,2 Millionen Franken. Andere Posten, wie die Konto-Korrentkreditoren, figurieren mit einem Mehrbetrage von 7,4 Millionen, die Sparkassaeinlagen mit einem solchen von 18,9 Millionen Franken. Im Gegensatz zu diesen erzeigt sich bei den festen Anleihen eine Abnahme um 4 Millionen und bei den Diversen eine solche von 0,i Millionen.

88S

D i e G e s e l l s c h a f t s k o n t i u n d e i g e n e n G e l d e r sind insgesamt um 4,o Millionen angewachsen. In der Rubrik Gesellschaftskonti hat keine erwähnenswerte Verschiebung stattgefunden, dagegen haben die Reserven um l,s Millionen und die eingezahlte Kapitalsumme um 2,? Millionen Franken zugenommen.

Ziehen wir dasFacit aus diesen gesamten Gegenüberstellungen, so ist es im großen Ganzen das nämliche wie immer: Auf der einen Seite eine verhältnismäßig starke Zunahme der kurzfälligen Schulden gegenüber einer schwächern Vermehrung der kurzfälligen Guthaben und auf der ändern Seite eine minder starke Zunahme der langfristigen Schulden gegenüber einer weit bedeutenderen Vermehrung der langfristigen Forderungen auf Zeit.

Es bedeuten diese Verschiebungen neuerdings das Gegenteil von dem, was für die Verbesserung der Zahlungsbereitschaft der Banken angezeigt und wünschbar wäre.

Gesetzgebung über das Banknotenwesen.

Diesen Gegenstand betreffende Ausführungen finden sich im einleitenden Abschnitt des Berichtes des Finanzdepartements, auf den wir hiermit verweisen.

Inspektionen. Beziehungen zu den Banken.

Die dem Berichte beigegebene Tabelle IV bringt die Zusammenstellung der Resultate dor bei den Banken, den kantonalen Depositcnämtern und bei der Abrechnungsstelle der Emissionsbanken im Jahre 1905 vorgenommenen Inspektionen.

Dieselben vollzogen sich wie immer im Rahmen und nach Maßgabe von Art. 44 des Banknotengesetzes vom 8. März 1881.

Näherer Ausführungen oder Erklärungen bedürfen die ziffernmäßig in der Tabelle niedergelegten Ergebnisse nicht. Besondere Erscheinungen oder Vorkommnisse sind keine zu erwähnen. Die Beziehungen zu den Banken waren auch im Berichtsjahre geordnete und angenehme.

Beschlüsse und Vereinbarungen der Emissionsbanken.

Am 9. Juni J905 ist in Lausanne unter den Emissionsbanken eine neue außerkonkordatliche V e r e i n b a r u n g zur F e s t s e t z u n g e i n e s P r i v a t - D i s k o n t o s a t z e s zu stände gekommen, welcher aber, wie schon der bisherigen, nicht alle Banken beigetreten sind.

Tabelle IV.

Banknotenkonlroile.

Resultat der Inspektionen bei den Emissionsbanken und den kantonalen Depositenämtern im Jahre 1905 Datum

Banken-

Emission.

der

Banca popolare di Lugauo

Bauca della Svizzera italiana Schaffhauser Kantonalbank Thurgauische Kantonaìbank Banca cantonale ticinese Credito ticinese Kantonalbank von Bern Banque cantonale vaudoise

Broyé .

. . .

. . .

. . .

. . .

Nidwaiden . . . .

. . . .

23.

24.

25.

30.

31.

G./7.

8.

9.

23.

24.

28.

29.

4.

6.

12.

13 14.

19.

20.

27.

28.

3./5.

5.

9./11.

12.

13.

24.

26.

31.

2.

14.

22./24.

29.

30.

7.

8.

13.

15.

20.

27.

Gold.

Silber.

Abrechnungsstelle.

Total

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

T

23,600,000

2,138,350 2,869,900 1,900,000 949,450 1,421,900 26,980,600 5,584,500 2,853,900 957,850 2,835,750 3,786,450 2,322,050 3,977,000 1,484,050 5,832,000 4,893.850 2,980,050 '968,450 13,592,200 968,600 953,300 7.895,250 7,983,950 23.777,700 9,844,150 2,888,600 3,499,650 997,850 4,956,650 4,960,600 23,545,950 17,736.000 3,973.900 2,987,050 2,457.700 4,976,500 1,987,100 2,231,000 18,269,000 11,936,200

900,000 1,200,000 800,000 400,000 560,000 12,000,000 2,400,000 585,000 400,000 1,200,000 1,600,000 1,000,000 1,600,000 600,000

November

2,139,750 2,873,000 1,900,000 950,000 1,429,000 28,500,000 5,700,000 2,866,000 964,000 2,850,000 4,000,000 3,375,000 4,000.000 1,500,000 6,000,000 5,000,000 3,000,000 975,000 13,650,000 975,000 975,000 8,000,000 8,000,000 24,000,000 9,965,000 2,925,000 3,500,000 1,000,000 5,000,000 4,999,750

Mai

11 Juni 11 TI

n TI

n

n Juli

September

T>

Oktober ·n 11 T)

·o n

n

Dezember "i n r,

·", "

18,000,000 4,000,000 3,000,000 2,500,000 5,000,000 2,000,000 2,250,000 19,000,000 12,000,000

40,000

615,000

2,300,000 2,000,000

100,000

1,100,000 400,000 5,600,000 400,000 400,000 3,200,000 3,200,000 9,300,000 4,000^000 1,200,000 1,400,000 400,000 2,000,000 2,000,000 9,600,000 7,200,000 1,600,000 1,200,000 1,000,000 2,000.000 800,000

100,000

300,000

900,000 8,000,000 4,800,000

Wertschrifteii' hiuterlagc.

Wecuselijortefeuiile.

Zirkulation.

Inspektionen.

Credito ticinese Banca della Svizzera italiana Banca cantonale ticinese Crédit agricole et industriel de la Banque cantonale fribourgeoise .

Zürcher Kantonalbank Aargauische Baiik Zuger Kantonalbank Appetiteli I.-Rh. Kantonalbank .

Appenzell A.-Eh. Kantonalbank .

Graubundner Kantonalbank Glarner Kantonalbank Banca popolare di Lugano Ersparniskasse d e s Kantons U r i .

Luzerner Kantonalbunk Bank in Luzern Kantonalbank Schwvz Toggenburger Bank St. Gallische Kantonalbank Obwaldner Kantonalbank Kantonale Spar- und Leihkasse von Banque commerciale neuchâteloise Banque cantonale neuchâteloise Bank in Basel Basler Kantonalbank Basellandschaftliche Kantonalbank Bank in Schaffhausen Thurgauische Hypothekenbank Solothurner Kantonalbank Banque de l'Etat de Fribourg Banque du commerce Bank in St. Gallen

Deckung von 60 % der Emission. (Art. 12 des Gesetzes.)

Bardeckung: 40 % der Zirkulation.

(Art. 10 des Gesetzes.)

900,000 1,200,000 800,000 400,000 600,000 12,000,000 2,400,000 1,200,000 400,000 1,200,000 1,600,000 1,000,000 1,600,000 600,000 2,400,000 2,000,000 1,200,000 400,000 5,600,000 400,000 400,000 3,200,000 3,200,000 9,600,000 4,000,000 1,200,000

DiskontoSchweizerWechsel.

Fr.

Wechsel

Wechsel

auf das Ausland.

mit Faustpfand.

Total.

Bundesrätl.

Schatzungswert.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

1,355,000 1,801,599 1,212,275 615,830 912,300

Wertschriften.

Kantonsgarantie.

n ·n n ·n

2,402,115 3,009,420 619,740

6,312,520 !

12,699,633

47,771

1,369,146

7,729,437

2,756,213 10,062,749

25,518,595

Wertschrifteu.

Kantonsgarantie.

·n Wertschriften.

Kantonsgarantie.

Wertschriften.

Kantousgarantie.

Wechselportefeuille.

Kantonsgarantie.

Wechselportefeuille.

Kantonsgarantie.

D

2,104,375 602,500

1,400,000

400,000

Wertschriften.

T)

Kantonsgarantie.

2,000,000 2,000,000

9,600,000 7,200,000 1,600,000 1,200,000 1,000,000 2,000,000 800,000 900,000 8,000,000 4,800,000

Art der Deckung.

*f,

18,447,385 6,354,562

1,314,521 l 632,400 73,217 ! 6,003,716

Wechselportefeuille.

20,394,306 12,431,495 2,417,065 1,801,590

Wertschriften.

n

Kantonsgarantie.

1,204,900 1,355,000

n

Wertschriften.

T>

Kantonsgarantie.

Bemerkung. Die obigen Zahlen enthalten nur die Bestände der Haaptbank ohne Herbeiziehnag derjenigen der Zweiganstaiten.

Kantonale Depositenämter.

Die Untei-suchungen wurden vorgenommen: Am S.Juli und 14. Dezember bei dem tessJnischen, am 21. September bei dem st. gallischen, am 29. September bei dein luzercischeo, ain 25. Okiober bei dem schaffhausiscfaen, am 27. Oktober bei dem thurgauiscoen und am 3. November be; dem freiburgischea Depositenamte.

Abrechnungsstelle der Emissionsbanken.

Die ara 6. 7. Jaa: vorgenommene Inspektion ergab die genaue Übereinstimmung der Buchsaidi mit dem Effektiv bestand. Der ESektivbestand war zusamnaecgesatzt aus Konto A: Fr. 1,340,000 ia Gold l XoH Fr- 3285000 .- B: ,, 1,945,000 in Xotea j ** ';

889

Das Übereinkommen regelt insbesondere das Prozedere für ·die Aufstellung und Normierung eines für die Vertragsbanken verbindlichen, einheitlichen Privatsatzes, eine bessere Sichtung und qualitätsgemäße Taxierung des zum Diskonto angebotenen Wechselmaterials u. dgl.

Der Niehtbeitritt einer Anzahl Banken zu dieser Vereinbarung ist im Interesse der schweizerischen Diskonto Verhältnisse au bedauern, denn nicht allein nur bedarf es zur Durchführung «iner gesunden und den Bedürfnissen der Verhältnisse angepaßten Diskontopolitik des solidarischen Zusammenwirkens aller Emissionsbanken, sondern es wäre namentlich auch dringend nötig, daß der zunehmenden qualitativen Verschlechterung der Wechselportefeuilles durch ein einheitliches und geschlossenes Vorgehen ·energisch entgegengearbeitet würde.

Eine zweite Neuerung ist am 10. Juni in Lausanne von der 'Generalversammlung der Emissionsbanken beschlossen worden.

.Sie besteht in einer V e r e i n b a r u n g b e t r e f f e n d N o r m i e rung der Zinsvergütung auf Check- und sonstigen G u t h a b e n r e c h n u n g e n ' mit jederzeitiger Verfügbarkeit.

Die Veranlassung hierzu gab die Wahrnehmung, daß sehr häufig von schweizerischen Geldinstituten auf Guthaben von Banken in laufender oder in Check-Rechnung, ein für die Geldverhältnisse allzu hoher Zinsfuß bewilligt wird, wodurch Depotgelder angezogen werden, welche, statt dem schweizerischen ·Geldmarkte zu nützen, weit eher eine Gefahr für denselben bedeuten, da solche Gelder bei der geringsten Geldversteifung im Auslande zurückgezogen werden.

Von der richtigen Erwägung ausgehend, daß derartige Depots nur dann für die Bank von Nutzen sein können, wenn sie zu einem Zinsfuß angenommen werden, der zwischen diesem und dem offiziellen Diskontosatz eine genügende Marge läßt, wurde die Übereinkunft getroffen, daß die schweizerischen Emissionsbanken in Check- oder sonstigen Guthabenrechnungen mit jederzeitiger Verfügbarkeit, an Banken, Bankiers und Agents de Change im In- oder Auslande nur einen Zinssatz vergüten sollen, der sich mindestens l'/a °/° unter ihrem offiziellen Diskontosatze hält.

Dieser Zinssatz soll nie höher sein als 3 °/o und nicht niedriger als 1%.

Bundesblatt. 88. Jahrg. Bd. II.

67

890 Um aber diesem Beschlüsse eine ihm nach seiner Bedeutung für die schweizerischen- Geldverhältnisse zukommende größere Wirkung zu verschaffen, wurde das Präsidium beauftragt, dea maßgebenden schweizerischen Geldinstituten von demselben Kenntnis zu geben und sie einzuladen, dem Übereinkommen im eigenen und allgemeinen Interesse beizutreten, was denn auch von seiten sämtlicher Institute, an welche die Einladung erging, geschehen ist.

Es bedeutet dieses Übereinkommen eine Errungenschaft für die Emissionsbanken und es verdient auch das solidarische Entgegenkommen von Seiten der freien Geldinstitute lobende Erwähnung.

Abrechnungsstelle der Emissionsbanken.

Der geschäftliche Verkehr zwischen dem Inspektorat und der Abrechnungsstelle der schweizerischen Emissionsbanken in Zürich hat sich auch im Berichtsjahre in normaler Weise abgewickelt. Die periodischen Rechnungsausweise langten regelmäßig ein und wurden, soweit es die monatlichen Aufstellungen und den Jahresausweis anbetrifft, wie schon früher, nach Empfang im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht.

Nachstehende Verkehrsziffern sind den Ausweisen der letzten zwei Jahre entnommen. Sie zeigen- uns, in welchem Umfange die Institution der allgemeinen Abrechnungsstelle während dieser Zeit von den Emissionsbanken für ihre Transaktionen benützt worden sind : Verkehr in den Jahren 1904: und 1905.

Konti A ffür Barschaft).

^°4 ^°5 Ü b e r t r a g u n g e n von Konto auf Konto und K a s s a b e wegung (Eingang und Ausgang zusammen) . . . . 12,815,100.-- 2,606,570.-- Konti B (für Noten).

Ü b e r t r a g u n g e n von Konto auf Konto und K a s s a b e w e g u n g (Eingang und Ausgang zusammen) . . . . 67,388,494.37 70,665,927.75 G e n e r a l m a n d a t e (Betrag der ausgestellten und der eingelösten zusammen) . . 77,572,581.72 87,799,036. 65 Saldi der wöchentlichen A b r e c h n u n g e n . . . 19,055,719.05 16,401,845.35 Total 176,831,895.14 177,473,379.75

891 Umsatz der wöchentlichen Abrechnungen (in einfacher Aufrechnung)

34,279,304.45

30,033,768. 50

Der Gesamtumsatz beider Kategorien von Konti zusammen, Inbegriffen die Saldi der wöchentlichen Abrechnungen betrug im Jahre 1904 Fr. 176,831,895.14 und im Jahr 1905 ,, 177,473,379.75 Mehrumsatz im Jahre 1905 somit

. . .

Fr.

641,484.61

Die Umsatzziffer in den K o n t i A blieb mit Fr. 2,606,570 gegenüber dem Vorjahr mit Fr. 12,815,100 um 10j2 Millionen zurück, nachdem sie schon einen ähnlichen Rückgang im Jahr 1904 aufzuweisen hatte.

Besser stellt sich der Umsatz in den K o n t i B. Sämtliche Rubriken dieser Kategorie von Konti, inklusive die Saldi der wöchentlichen Abrechnungen, erzeigen zusammen gegenüber 1904 eine Zunahme von zirka 10,9 Millionen Franken. Die einzelnen Unterabteilungen weisen eine verschiedenartige Bewegung auf.

Während die Saldi der wöchentlichen Abrechnungen, am Vorjahr gemessen, einen Betrag von 2,6 Millionen eingebüßt haben, sind die Übertragungen und die Kassabewegung um 8,3 Millionen und die Generalmandate um 10,2 Millionen Franken im Berichtsjahr angewachsen.

Die jährlich steigende Gesamtziffer der ausgestellten Generalmandate liefert den erfreulichen Beweis, daß diese neueste Verkehrseinrichtung der schweizerischen Emissionsbanken nach und nach beim Publikum Wurzel zu fassen beginnt und sich einlebt.

Die Kassabewegung und die Übertragungen von Konto auf Konto dagegen dürften im Interesse der Banken selber bessere Zahlen aufweisen.

Temporäre Emiseionsreduldionen.

Die seinerzeit von den Emissionsbanken vereinbarten temporären Emissionsreduktionen, die, wie in frühern Berichten schon ausgeführt, zum Zwecke haben, die Notenzirkulation elastische;r zu gestalten, die Wirksamkeit der diskontopolitischen Maßnahmen zu erhöhen und den Banken für Momente gesteigerten Geldbedarfes Reserven zu schaffen, sind während des Berichtsjahres in folgendem Maße zur Ausführung gelangt:

892 Es wurden dem Inspektorate von den Banken eingeliefert am 27. Januar 5°/o auf . Fr. 244,750,000 -- Fr. 12,237,500 davon zurückverlangt am 25. März %l/a °/o . = ,, 6,118,750 Fr. 6,118,750 eingeliefert am 24. Mai 2V« °/o auf

Fr. 244,750,000 = ,,

Zurückverlangt am 24. Juni 5 %

6,118,750

Fr. 12,237,500 ,, 12,237,500 Tf r J. l

.

«

eingeliefert am 22. Juli 272% auf Fr. 244,750,000 = Fr. 6,118,750 zurückverlangt am 25. September 2 1 /3°/o. . . ,, 6,118,750 Fr.

--. -- Es waren somit deponiert: Fr. 12,237,500 -- 5 %> der Emission während 88 Tagen ,, 6,118,750 = 2V3% ,, ,, ,, 125 ,, gegen Fr. 18,356,250 -=-- l1/* % der Emission während 80 Tagen ,, 12,237,500 = 5o/o ,, ,, ,, 186 ,, ,, 6,118,750 = 2V 2 % ,, * r, ? * im Jahr 1904 und Fr. 24,150,000 = 10% der Emission während 134 Tagen ,, 12,075,000 = 5 % ,, ,, ,, 141 ,, ,, 6,037,500- 272% ,, ,, 12 ,, fl im Jahi- 1903.

Auf einen einzelnen Tag des Jahres ausgerechnet, fand sich die Gesamtemission der Banken durchschnittlich reduziert: im Jahre 1903 um Fr. 13,729,110 oder 5,ei % ,, , 1904 ,, ,, 10,376,729 ,, 4,a* «/o ,, ,, 1905 ,, ,, 2,950,411 ,, l,,i %

Aus diesen Verhältniszahlen geht hervor, daß die Banken in ihrem Bestreben, den Notenumlauf durch temporäre Emissionsreduktionen zu reglieren, im vergangenen Jahre bedeutend nachgelassen haben. Wohl darf zugegeben werden, daß sie in der Verfolgung dieses Zieles durch die, in den letzten Monaten gespannteren Marktverhältnisse, in Verbindung mit der alljährlichen

893 Verkehrszunahme, etwas gehemmt worden sind, allein in Anbetracht des verhältnismäßig leichten Geldstandes während der übrigen Zeit des Jahres, vermögen diese Faktoren für sich allein eine hinreichende Entschuldigung für diesen bedeutenden Rückschritt nicht abzugeben. Es wäre in ihrem eigenen Interesse und in demjenigen des Landes sehr zu wünschen, daß sie diesem Punkte im begonnenen Jahre wieder mehr Beachtung schenken würden.

IT. Staatskasse.

Personelles.

Keine Änderung.

Münzauswechslungsdienst.

A u s w e c h s l u n g . Wie in früheren Jahren lassen wir hier eine Übersicht über diesen für die Kasse wegen seiner vielen Einzelheiten sehr wichtigen Dienst folgen: Auswechslungsbegehren von auswärts in 1922 Sendungen Fr. 4,128,170 2092 Auswechslungen am Schalter ,, 776,700 Ablieferungen an Militärschulen und Militäranstalten ,, 885,520 Aus dem Umlauf zurückgezogene abgeschliffene Fünfzigrappenstücke ,, 386,000 Fr. 6,176,390 oder Fr. 666,470 mehr als im Vorjahre. Auch die Zahl der Auswechslungen hat um 690 zugenommen.

Zur Bewältigung dieses Verkehrs stunden der Kasse folgende Beträge zur Verfügung: Fr. 1,095,000 Vorrat auf 1. Januar; ,, 1,695,000 neugeprägte Silberscheide- und Billonmünzen ; ,, 400,000 vom Staatsschatz in Paris gegen abgeschliffene Fünfzigrappenstücke umgetauschte Silberscheidemürizen ; ,, 100,000 von der belgischen Nationalbank gegen abgeschliffene Fünfzigrappenstücke umgetauschte Silbersch'oidemünzen ; Fr. 3,290,000 Übertrag

894

Fr. 3,290,000 Übertrag ,, 186,000 aus Italien gegen Gold zurückgezogene Münzen; ,, 241,210 von den schweizerischen Bundesbahnen durch deren Kreiskasse II und den Güterbahnhof Bern zugestellte Beträge ; ,, 2,122,550 Zusendungen der Kreispost- und Zollgebietskassen, sowie einiger Banken ; ,, 529,600 herrührend von 434 Lieferungen am Schalter.

Fr. 6,369,360 Die Auswechslungsbegehren mussten um Fr. 718,300 reduziert werden, sei es, weil es sich um offenbar übertriebene Forderungen handelte, sei es, weil die gewünschte Münzsorte augenblicklich nicht mehr vorhanden war.

Es hat also ein gewisser Mangel an Scheidemünzen bestanden, der jedoch nicht allein von der bei der Abreise der Fremden stattfindenden Ausfuhr herrührt, sondern von der missbräuchlichen Ansammlung solcher Münzen in einigen Landesgegenden, wo man die Gewohnheit hat, alle Zahlungen in Silberscheidemünzen zu leisten. Es werden da sehr grosse Mengen von Münzen verbraucht, die sich jeder Untersuchung entziehen, weil sie sich auf unendlich viele Leute verteilen.

Dieser Mangel an Scheidemünzen lässt sich kaum auf eine andere Weise erklären, da von den Staaten der lateinischen Münzunion, welche für unsere Zirkulation hauptsächlich in Betracht fallen, die Schweiz verhältnismässig am meisten solcher Stücke ausgegeben hat.

Es haben nämlich geprägt auf den Kopf der Bevölkerung: Belgien Fr. 6. 85 Italien ,, 9. 50 Frankreich ,, 11. 60 die Schweiz ,, 12. 90 Der Rückzug der abgeschliffenen Silberscheidemünzen ist fortgesetzt worden in einem Umfange, welcher demjenigen des Vorjahres zum mindesten gleichkommt; die Lage scheint sich aber allmählich verbessern zu wollen. Die französische Verwaltung ist nicht mehr so strenge wie früher und viele von den Stücken, welche sonst in unser Land kamen, werden jetzt in Frankreich selbst ausgewechselt. Leider wird man in Bälde auch Vorkehren treffen müssen bezüglich der Einfrankenstücke, die

895

sehr stark abgeschliffen sind und die das Publikum anfängt zurückzuweisen.

Postmandate.

Die der Postverwaltung zur Besorgung des Mandatverkehrs geleisteten Vorschüsse beliefen sich 1904 auf Fr. 71,150,000; im Berichtsjahre sind sie auf Fr. 76,990,000 gestiegen.

Der Postscheck- und Giroverkehr ist noch zu wenig lange in Wirksamkeit, als dass man sich von dessen Einfluss auf diese sehr grossen Vorschüsse schon jetzt eine Vorstellung machen könnte.

Kassabestand auf Ende des Jahres.

L a u f e n d e K a s s e : Am 26. Dezember 1905, wo ein allgemeiner Kassensturz stattgefunden hatte . Fr. 7,532,874.89 In dieser Summe sind Fr. 632,647.50 eingelöste, aber noch nicht verrechnete Obligationen und Coupons inbegriffen.

Gewölbe: 1. Alte schweizerische, zur Umprägung bestimmte Fünffrankenstücke . . Fr.

2. Silberscheidemünzen . .. ,, 3. Billonmünzen . . . . ,, 4. Alte zur Einschmelzung bestimmte Nickelmünzen ., --'Depotkasse: Neues Schweizergold

130,000 440,000 127,000 20,000 ,,

717,000.--

,, 10,000,000.-- Fr. 18,249,874.89

V. Wertschriftenverwaltung.

Personelles.

Im Personalbestand ist allerdings keine Veränderung eingetreten; dagegen wurde auf Beginn des Jahres der bisherige Kanzlist Herr Ch. Droz zum stellvertretenden Gehülfen befördert; die Begründung findet sich in der Botschaft zum Budget (Bundesblatt 1904, V, 609).

896 Bundesbahnverwaltung.

Von der auf Ende des Vorjahres im Gewölbe des Finanzdepartements in Verwahrung befindlichen Serie H der ^/n °/o> Bundesbahnobligationen von 1902 haben wir der Generaldirektion zur Deckung ihrer flottanten Schuld Fr. 35,000,000 und zum Austausch gegen Jura-Simplon-Aktien für Fr. 11,028,000 aushändigen · lassen, so daß auf Jahresschluß noch Fr. 3,972,000zur Verfügung bleiben.

Wertschriften des Bundes und der Spezialfonds.

Vom allgemeinen Wertschriftenportefeuille wurden die Partialen der Nationalbahnschuld vom Invalidenfonds wieder übernommen mit Fr. 1,786,928.19 (vide hiernach) ; neue Erwerbungen konnten hier keine .erfolgen.

Die verfügbaren Gelder wurden hauptsächlich rerwendet zum Ersatz dieser Titel im Invalidenfonds, zur Anlage der Einschüsse in diesen, sowie in die beiden Amortisationsfonds. Zur Wiederanwendung erfolgter Rückzahlungen mußten obigem für 5 verschiedene Spezialfonds auf Jahresschluß verschiedene Titel im Gesamtbetrage von Fr. 563,000 enthoben werden.

Eine fernere Verminderung des Bestandes erfolgte durch die Veräußerung unserer 3 °/o eidgenössischen Obligationen 1903 von Fr. 869,500, sowie durch den rechtzeitigen Verkauf unserer 4 % russischen Konsols mit nominell Fr. 365,000.

Die Konti der allgemeinen Wertschriften und der verschiedenen Spezialfonds erzeigen (ohne obige Nationalbahnpartialen), zum Nominalwert eingestellt, im Vergleich zum Vorjahre folgenden Verkehr: 1905

im Eingang im Ausgang

1904

. . Fr. 10,358,000. -- Fr. 13,687,281. -- . . ,, 6,242,000. -- ,, 4,230,661. 86 Total Fr. 16,600,000. -- Fr. 17,917,942. 86

Bankdepositen.

Auf Grund von Art. 7 des Bundesgesetzes vom 10. April 1891 betreffend die Anlage eidgenössischer Staatsgelder und der Spezialfonds hat der Bundesrat im Berichtsjahre die bisherigen akkreditierten 29 schweizerischen und die beiden Pariser Bank-

897 Institute um je eines vermehrt -- Gesamtkredit von Fr. 15,400,000 -- unter Belassung der bisherigen Bedingungen.

Wir haben leider neuerdings einen erheblichen Rückgang unserer Bankguthaben aufzuweisen, die sich bloß noch auf Fr. 4,864,867.65 belaufen, gegen Fr. 8,661,668.35 am Beginn des Jahres. Derselbe wurde hauptsächlich bedingt durch die Ausgaben für das Feldartilleriematerial.

Auch das Guthaben bei den für den Dienst der eidgenössischen Anleihen speziell akkreditierten 3 Pariser Banken ist aus den nämlichen Gründen ganz erheblich gesunken. Ende 1904 schuldeten die zwei bisherigen Fr. 1,072,553.40, Ende 1905 alle 3 zusammen nur Fr. 198,332. 55.

Prüfung der Anlagewerte.

Das Finanzdepartement hat gemäß Art. 8 des Bundesgesetzes vom 10. April 1891 allmonatlich dem Bundesrate über die stattgehabten Mutationen in den Wertschriftenbeständen, den Bankdepositen, dem Wechselportefeuille und der Kasse Bericht erstattet.

An Hand der uns von jenem vorgelegten Inventare haben wir die vorgeschriebene alljährliche Prüfung der Anlagewerte und deren Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften in bisheriger Weise vorgenommen.

Kautionen und Depots.

Die der Wertschriftenverwaltung gemäß Art. 11 des Reglements vom 25. Januar 1895 obliegende Überwachung dieser Hinterlagen zwecks Wahrung der fiskalischen Interessen des Bundes gab auch in diesem Jahre zu keinen besondern Vorkehren gegenüber den Deponenten Veranlassung.

Die daherigen Bestände auf Jahresschluß sind folgende : Kautionen 295 Fr. 13,841,750. 80 Depots 12 ,, 16,029,834. -- gegenüber dem Vorjahre

Fr. 29,871,584. 80 ,, 24,569,574. 15

Die bedeutende Vermehrung von . . Fr. 5,302,010. 65 rührt hauptsächlich her von einer Nachkaution von nominell Fr. 5,260,000, die wir einer amerikanischen Versicherungsgesellschaft auferlegt haben.

898 Nationalbahngarantieschuld.

Die eidgenössischen Räte haben am 7./21. Dezember 1904 beschlossen : Das Gesuch des Kantons Aargau um Erlaß der sog.

Nationalbahngarantieschuld wird abgewiesen und dasjenige des Kantons Zürich als dahingefallen erklärt. Dagegen wird der Bundesrat ermächtigt, den Zinsfuß vom 1. Mai 1904 an von 2l/2°/o auf lV2°/o herabzusetzen, u n t e r A u f r e c h t h a l t u n g des im Jahre 1884 festgesetzten R ü c k z a h l u n g s t e r m i n e s (1. Mai 1935).

In Ausführung dieses Beschlusses unterbreitete das Finanzdepartement am 21. Januar 1905 den Regierungen von Aargau und Zürich zwei neue Amortisationspläne, laut welchen es ihnen freistund, mit der bisherigen Annuität die Schuld schon Anfang 1930 zu tilgen oder aber bis 1. Mai 1935 mit einer für Aargau von Fr. 56,000 auf Fr. 48,400 und für Zürich von Fr. 28,000 auf Fr. 24,200 reduzierten Annuität fortzufahren.

Bereits am 18. Februar schrieb uns die Regierung von Zürich, daß sie letzterem Verfahren den Vorzug gebe. Diejenige von Aarau aber, nachdem wir ihr vom Entscheide Zürichs Kenntnis gegeben, ersuchte wiederholt um Geduld, da die Vorlagen des eidgenössischen Finanzdepartementes einem Experten zur Überprüfung unterbreitet worden seien.

Für sich und namens der aargauischen Garantiestädte stellte sie sodann Anfangs Juni unter Einreichung des fraglichen Expertengutachtens das Gesuch, es möchten der ursprüngliche Amortisationsplan von 1884 sowohl als die zwei neuen Pläne von 1905 im Sinne der daselbst enthaltenen Darlegungen korrigiert und ihnen sodann zur Auswahl unterbreitet werden.

Um zu bezüglichen Vorlagen an den Bundesrat eine Richtschnur zu erhalten, wandte sich das Finanzdepartement unter Beischluß jener Eingabe an die Referenten beider Räte mit der Anfrage, welches ihre bezügliche Auffassung in der Angelegenheit überhaupt sei und ob sie wirklich der Meinung waren, daß dem Bunde außer dem durch den Zinsausfall nachgewiesenen erheblichen Opfer noch ein beträchtlicher Kapitalnachlaß aufzuerlegen sei.

Letzteres wird nun von den Herren Nationalräten Speiser und Heller, sowie von Herrn Ständerat Munzinger zugegeben.

Sie bemerken im fernem:

899 ,,Was jedoch den angeblichen Fehler im Amortisations,,plan von 1884 und den heute von Aargau beanspruchten ,,Amortisationsmodus anbetrifft, so halten wir es für höchst ,,unwahrscheinlich, daß die Bundesversammlung denselben im ,,Jahre 1884 akzeptiert haben würde; es hätte damals wie ,,heute eines besonderen Zusatzes bedurft. Man hätte es ohne ,,Zweifel als zu weit gehend empfunden, für das dargeliehene ,,Geld einen niederem Zinsfuß zu empfangen und auf dem ,,zurückerhaltenen dem Schuldner einen höheren Zins zu vergüten. Die Annahme des heutigen Begehrens von Aargau ,,wäre mithin nicht die Rektifikation eines bei der Amorti,,sationsberechnung begangenen Fehlers, sondern ein Zurück,,kommen auf den Bundesbeschluß vom 21. Dezember 1883 ,,(A. S. n. F. VII, 322 u. 427) zum Zwecke einer nach,,träglichen noch günstigeren Behandlung der Garantiestädte."

Gestützt auf vorstehende Interpretation haben wir, nach nochmaliger genauer Berechnung durch das Finanzdepartement, welches die erforderlichen gemeinsamen Annuitäten pro 1. Mai 1905 bis und mit 1935 von ursprünglich Fr. 84,000 festgesetzt hatte auf Fr. 72,500. -- die den Schuldnern auffallende Jahrcsquote -- vorbehaltlich der Genehmigung durch die Bundesversammlung -- unterm 18. August noch weiter reduziert wie folgt : für Aargau von Fr. 56,000 auf Fr. 44,088 ,, Zürich ,, ,, 28,000 ,, ,, 22,044 zusammen von Fr. 84,000 auf

,,

66,132. --

so daß die Bundesverwaltung außer der Zinseinbuße von mindestens 2 °/o jährlich einen Amortisationszuschuß von Fr.

6,368. -- zu übernehmen hat, ausmachend auf 31 Annuitäten Fr. 197,408. -- "Wie bereits hiervor im Abschnitt ,,Wertschriften" erwähnt wurde, hat das Finanzdepartement in unserm Einverständnis die Nationalbahnschuldpartialen wieder dem allgemeinen Wertschriftenbestand einverleibt, womit allerdings die jährliche Zinsvergütung an den Invalidenfonds wohl dahinfällt, aber der Ertrag des ersteren um dieses Betreffnis verkürzt wird.

900 Eisenbahnfonds.

Dem bezüglichen Postulate Folge gebend, haben wir mittelst Botschaft vom 19. Juni 1905 (Bundesblatt IV, 446) der Bundesversammlung einen Bundesbeschlußentwurf unterbreitet betreffend die Liquidation, bezw. Übertragung dieses Fonds an die Verwaltung der schweizerischen Bundesbahnen.

Wir gingen darin von der positiven Voraussetzung aus, daß diese Übertragung unter allen Umständen mit Rechnungsschluß 1905 werde erfolgen können, nämlich rückwirkend auf 31. Dezember 1904 in dem Sinne, daß alle Einnahmen und Ausgaben von diesem Tage an auf Rechnung der schweizerischen Bundesbahnen durch die eidgenössische Staatskasse vollzogen würden.

Wider Erwarten konnte jedoch dieses Traktandum bloß im Ständerat, im Nationalrat aber noch nicht behandelt werden.

Um in der Staatsrechnung die Bilanz des Eisenbahnfonds, den tatsächlichen Ertragsverhältnissen entsprechend darzustellen, haben wir die Bundesbahnverwaltung für den von der Liquidationskommission festgesetzten Zins pro 1904/05 von Fr. 35. 95 per J.-S. - Prioritätsaktie -- vorbehaltlich definitiver Regelung dieser Angelegenheit durch die eidgenössischen Räte -- Wert 31. Dezember 1905 belastet, was für 77,151 Stück ausmacht Fr. 2,773,578. 45.

Verschiedenes.

Nach Antrag des Finanzdepartementes haben wir die Vollziehungsverordnung vom 25. Januar 1895 dahin modifiziert, daß.

für die Titel des allgemeinen Wertschriftenportefeuilles und derjenigen Spezialfonds, deren Zinse in die allgemeine Verwaltungsrechnung fallen, das Abtrennen der Coupons jeweilen vor Beginn des Quartales (statt bisher des Jahres) vorzunehmen ist, in welchem deren Fälligkeit eintritt (A. S. XXI, 730). Diese Modifikation hat sich seither als höchst zweckmäßig erwiesen.

Wie bereits im Geschäftsberichte der Finanzkontrolle aufgeführt, fanden gemeinsam mit ihr und im Beisein eines Vertreters des Departementsvorstehers 35 Schrankverhandlungen im Wertschriftengewölbe statt, womit 358 Geschäfte erledigt wurden.

Hiervon entfallen auf Wertschriften und Spezialfonds 162, auf Kautionen und Depots 196, wie letztes Jahr.

Die bezüglichen Protokolle verwahrt die Finanzkontrolle.

901 Inventar.

a. Wertschriften, deren Aufbewahrung und Verwaltung der Wertschriftenverwaltung obliegt : Eigenes Portefeuille Fr. 23,109,400.-- Münzreservefonds ,, 10,698,486.60 Anleihensamortisationsfonds ,, 8,786,457. -- Anleihensamortisationsfonds f. Feldartillerie ,, 2,295,000. -- Übrige Spezialfonds ,, 43,419,267.97 Eisenbahnfonds ,, 53,463,409.65 Fr. 141,772,021.22 b. Nur zur Aufbewahrung: Kautionen und Depots Total der Wertschriftenbestände: auf Ende 1905 gegenüber d e m Vorjahre . . . . .

V e r m e h r u n g in 1905

,,

29,871,584. 80

Fr. 171,643,606. 02 ,, 161,697,354.39 Fr.

9,946,251.63

VI. MünzTerwaltung.

Allgemeines.

Das Jahr 1905 ist das letzte, in welchem die Münzverwaltung ihre Fabrikation noch im alten Münzgebäude arn Münzgraben betrieb. Entgegen der Erwartung, dass das neue Münzgebäude an der Bernastrasse auf Ende des Jahres beziehbar werde, verzögerte sich dessen Fertigstellung infolge eines im Frühjahr ausgebrochenen und mehrere Monate andauernden Schreinerausstandcs derart, dass die Betriebseröffnung erst auf Frühjahr 1906 möglich wird. Die neu zu beschaffenden Maschinen und Einrichtungen kamen im Laufe des Sommers auf eine allgemeine Ausschreibung hin für Herbstlieferung zur Vergebung. Es wurden dabei, wo immer möglich, einheimische Fabrikanten bevorzugt; nur bei einzelnen Spezialmaschinen, die in der Schweiz überhaupt gar nicht gebaut werden, mussten ausländische Lieferanten herangezogen werden. Bei einem grossen Teil der Lieferungen hielten die Fabriken die versprochenen Liefertermine nicht ein, Geschäftsüberhäufung vorschützend, und so entstund auch hier eine Verzögerung des Betriebsanfangs im Neubau.

Im alten Münzgebäude beschäftigte die Ausführung der vorgesehenen Arbeiten bei der Münzfabrikation 13 Arbeiter, bei der Wertzeichenfabrikation 5 Arbeiter und 3 Arbeiterinnen, im ganzen 21 Personen.

·O

902

Münzprägungen.

Es zeigte sich, bald nach Beginn der Prägungen, dass mit den ursprünglich im Voranschlag aufgenommenen 400,000 Stück Halbfranken der Bedarf an Silberscheidemünzen lange nicht genügend gedeckt und die durch den Rückschub abgeschliffener Münzen entstehenden Lücken ausgefüllt werden konnten. Die Staatskasse verlangte die Einstellung eines Nachtrages von Fr.

1,400,000 in Silbermünzen, so dass die Jahresprägungen sich wie folgt gestalteten : 100,000 Zwanzigfrankenstücke. . Fr. 2,000,000 300,000 Zweifrankenstücke . . ,, 600,000 700,000 Einfrankenstücke . . . ,, 700,000 600,000 Halbfrankenstücke 300,000 1,000,000 Fünfrappenstücke . . . ^ 50,000 2,000,000 Einrappenstücke . . . ,, 20,000 4,700,000 Stücke im Nennwert von

Fr. 3,670,000

Mit den im Berichtsjahre geprägten Silberscheidemünzen sind von der, der Schweiz durch Abkommen vom 15. November 1902 gestatteten Ausmünzung von 12,000,000 Franken im ganzen 4,o Millionen geprägt, so dass uns für die kommenden Jahre noch 7,4 Millionen zur Ausmünzung verfügbar bleiben.

Die Totalzirkulation, bezw. Emission an eigenen Münzen beträgt auf Ende 1905 : Fr.

4,750,000 Zwanzigfrankenstücke 95,000,000 2,126,000 Fünffrankenstücke 10,630,000 Fr.

6,550,000 Zweifrankenstücke . . 13,100,000 13,900,000 Einfrankenstücke . . 13,900,000 11,200,000 Halbfrankenstücke . .

5,600,000 32,600,000 20,500,000 Zwanzigrappenstücke .

4,100,000 27,500,000 Zehnrappenstücke . .

2,750,000 42,000,000 Fünfrappenstücke . .

2,100,000 8,950,000 24,500,000 Zweirappenstücke . .

490,000 46,500,000 Einrappenstücke. . .

465,000 955,000 199,526,000 Stücke i m Nennwert v o n . . . .

148,135,000

903 Für die diesjährigen Prägungen wurden die Fünfrappen- und die Hälfte der Einrappenplättchen in vorgearbeitetem Zustande bezogen, wogegen die Plättchen für alle ändern Münzen die Münzstätte selbst herstellte. Silber behielt von Mitte des Jahres an einen bedeutend höhern Preis, als zu Anfang, was zur Massnahme führte, dass eine Partie alter, zur Umschmelzung auf der Staatskasse vorderhand unbenutzt bereit liegender, schweizerischer Fünffrankentaler mit sitzender Helvetia zur Verarbeitung in Silberscheidemünzen herbeigezogen wurde, in der Meinung, dass bei günstiger Gelegenheit die gleiche Anzahl Fünffrankenstücke aus Barrensilber wieder zu ersetzen sei. Dadurch konnte die Anlegung eines relativ hohen Silberpreises für unsere diesjährigen Prägungen umgangen werden.

Die Ankäufe von Barrengold stellten sich dieses Jahr im Durchschnitt billiger als je zuvor, nämlich per kg. Feingold auf Fr. 3439. 87, oder Fr. 7. 24 per kg. weniger als letztes Jahr, und immer noch Fr. 3. 25 billiger als der bisher niedrigste Durchschnittspreis vom Jahre 1903. Für das Feinsilber mussten wir einen Durchschnittspreis von Fr. 98. 06 per kg. anlegen, gegen Fr. 90. 06 im Vorjahre. Für die Fünfrappenplättchen bezahlten wir per kg. Fr. 4. 40, für das Kupfer Fr. 186. 29 per % kgDie durchschnittlichen Herstellungskosten der diesjährigen Gold- und Silbermünzen kommen zu stehen wie folgt : l Zwanzigfrankenstück . auf Fr. 20,047 (1904 Fr. 20,002) l Zweifrankenstück . . -n -n 0,826 ( ,, ,, 0,75-0 l Einfrankenstück . . . ,, ,, 0,4is ( ,, ,, 0,977) l Halbfrankenstück . . ,, ,, 0,2oc C ,, ,, 0,i8s) Laboratorium.

Im Berichtsjahre kamen im Laboratorium der Münzstätte 92 Analysen auf Gold und 205 auf Silber von Barren, Tiegelgüssen und fertigen Münzen zur Ausführung; ausserdcm wurden zahlreiche verdächtige und falsche Münzen auf ihre Zusammensetzung untersucht.

Die durchschnittlich gefundenen Feingehalte der fertigen Münzen betragen bei den Zwanzigfrankenstücken . . 899,970 Tausendstel ,, ,, Zweifrankenstücken . . . 835,2 ,, ,, ,, Einfrankenstücken . . . . 835,3 n ,, ,, Halbfrankenstücken . . . 834,3 ,,

904

Wertzeichenfabrikation.

Die Ablieferungen fertiger Postmarken an die Oberpostdirektion erreichen im Jahre 1905 den Betrag von 330 Millionen Stück, oder 16,4, Millionen mehr als im Vorjahre. Davon entfallen auf die Frankomarken 324,2 Millionen und auf die Taxmarken 5,8 Millionen.

Auf die einzelnen Taxwerte verteilt, ergibt sich folgender Vergleich mit dem Vorjahre: Taxwert 2 Cts.

3 Cts. 5 Cts.

10 Cts.

12 Cts. 15 Cts.

in Millionen StUcfc

1905° 1904

46,2 43,o

Differenz 1905 .

0,6 127,7 0,4 121,9

86,3 82,9

4,0 3,e

6,8 6,0

. -f 8,2 + 0,2 -f 5,8 -f 3,4 + 0,4 + 0,8

Taxwert 20 Cts. 25 Cts. 30 Cts. 40 Cts. 50 Cts. 1 Fr.

3 Fr.

in Millionen Sttlck

1905 . . . .

1904 . . . .

5,8 6,8

Differenz 1905 . --1,0

28,o 28,2

5,o 4,2

6,8 6,2

-- 0,a +0,s +0,0

3,6 4,4

3,0 3,i

0,* 0,»

-- 0,8 -- 0,8 + 0,2

Zu bemerken ist, dass für die Kupferdruckmarken (Taxe 20 Rp. und aufwärts) im Berichtsjahre ein neues Papier mit abgeändertem Wasserzeichen durch die Oberpostdirektion geliefert wurde.

Nebenarbeiten.

Nebenarbeiten kamen im Berichtsjahre keine belangreichen zur Ausführung ; zu erwähnen sind einzig die Auffrischung von Stempeln zum Drucke von Frankomarken und die Prägung einer grossen, goldenen Medaille für das Inselspital in Bern.

Falsche Münzen.

Nachgemachte Münzen wurden uns im Jahre 1905 zahlreicher, als sonst, zur Begutachtung vorgelegt, und zwar mehrmals in grössern Posten gleichartiger Stücke, die bei Verhaftung

905 ·von Falschmünzern sich vorfanden. Alle diese aus minderwertigen Metalllegierungen hergestellten Stücke waren aber durchwegs von :so unvollkommener und auffälliger Beschaffenheit, dass sie niemals ·ernstlich gefährlich hätten werden können. Es lag deshalb auch kein Grund zu besondern Massnahmen vor.

TIT. Bureau für Gold- und Silberwaren.

Allgemeines. Durch Bundesratsbeschluss vom 7. Februar 1905 wurde das eidgenössische Bureau für Gold- und Silberwaren, welches bis dahin eine Abteilung des Handelsdepartements gebildet hatte, bis auf weiteres dem Finanz- und Zolldepartement zugeteilt.

a. Kontrolle der Gold- und Silberwaren.

Kontrollämter und Vollziehung des Gesetzes. Die Zahl der im Berichtsjahre mit dem amtlichen Feingehaltsgarantiestempel versehenen Gold- und Silberwaren beläuft sich auf 3,717,132 Stück. Darunter figurieren die auf Grund der Bestimmungen
Das Mittel der in den letzten 10 Jahren gestempelten Uhrgehäuse, verglichen mit den Stempelungsziffera des Jahres 1905, ergibt für letzteres in runder Zahl einen Mehrbetrag von 57,600 goldenen und 27,700 silbernen, zusammen also 85,300 Uhrgehäusen. Da nun das vergangene Jahrzehnt, wie allgemein anerkannt wird, für die Uhrenindustrie einen besonders erfreulichen Aufschwung gebracht hat, so ergibt sich aus dieser Vergleichung, dass das Jahr 1905 zu den für die Uhrenindustrie günstigsten gezählt werden muss. Dies zeigt sich schon darin, dass, was die goldenen Uhrgehäuse anbetrifft, nur das Jahr 1900 eine höhere Zahl aufweist. Aber auch die Zahl der silbernen Gehäuse, obgleich dieselbe den hohen Ziffern des Zeitraums von 1899 bis 1901 etwas nachsteht, legt Zeugnis ab vom gedeihlichen Gang der Geschäfte.

Die Rangordnung, welche das Berichtsjahr in betreff der laut der nachstehenden vergleichenden Zusammenstellung gestem9

ßundesblatt. 58. Jahrg. Bd. II.

58

-906 pelten goldenen und silbernen Schmucksachen und Geräte einnimmt, zeigt, dass die Garantie, mit welcher man den Handel mit dieser Art von Waren zu umgeben wünscht, immer mehr geschätzt wird, und dass man in stets höherem Masse die Notwendigkeit einsieht, sich über die Richtigkeit des Feingehalts der Gegenstände und die Einhaltung der diesfalls in Kraft bestehenden Vorschriften zu vergewissern.

Vergleichende Übersicht der seit Inkrafttreten des Gesetzes, d. h. von 1882 bis 1905, von den Kontrollämtern für Gold- und Silbenvaren vorgenommenen Stempelungen und Proben.

Jahr.

1882

. . . .

1883 1884 1885 1886 1887 1888 1889 1890

.

.

.

.

.

.

."

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Gestempelte goldene u. silberne Uhrgehäuse.

Gestempelte Bijouterie- und Silberwaren.

Proben von Gold- und Silberbarren.

(Lingots.)

*) Stück.

Stück.

Anzahl.

' 911,307 1,101,055 1,174,726 1,021,831 1,289,631 1,547,942 1,941,274 2,502,619 2,617,414

48,549 45,653 52,994 42,553 35,472 36,891 40,912 41,917 37,725

11,435 10,738 13,052 14,259 14,616 15,156 14,369 14,605 15,142

*) Im Durchschnitt entfallen 20% dieser Ziffern auf [die goldenen und 60 °/o auf diu silbernen Uhrgehäuse.

V erbleichende tJtoer sie] tit der

während der Jahre 1904- und 1905 von den Kontrollämtern fUr Gold- und Silberwa ren vorgenommenen Stempelungen und Proben.

Doppelte Taxe bezahlende und vom

Gestempelte Uhrgehäuse Kontrollamter

1.

2 3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

10.

11.

12.

13.

Biel Chaux-de-Fonds Delsberg Fleurier Genf Grenchen (Solothurn) .

Locle Neuenburg Noirrnont .

Pruntrut St. Immer Schaff hausen Tramlingen Total Vermehrung 1905 Verminderung 1905

Goldene

1904

1905

1904

1905

Stuck

Stück

Stück

Stück

29,202 447,504 2 7,073 15,227 2,408 76,027

34,591 482,863

12,529 288 8,748

17,974

7,044 14,954 3,033 91,247

72 9,809

158 599,008 -- --

404,063 45,485 67,586 103,697 155,685 355,002 92,076 17,943 467,063 245,312 205,168 80,781 448,568

661,745 2,688,429 62,737 -- -- --

411,201 56,165 104,993 128,099 206,564 441,611 100,906 56,764 526,955 225,256 237,478 61,853 419,349

gewiesene Uhrgehäuse

Total

Silberne

1904 Stück

433,265 492,989 67,588 110,770 170,912 357,410 168,103 17,943 479,592 245,600 213,916 80,781 448,568

2,977,194 3,287,437 -- 288,765 -- --

1905 %

13,2 15,0 2,0 3,4 5,2 10,9 5,1 0,5 14,6 7,5 6.5 2,4 13,7 100 --

Gestempelte Bijouterie- und Silberwaren

Stück

445,792 539,028 104,993 135,143 221,518 444.644 192,153 56,764 544,929 225,328 247,287 61,853 419,507 3,638,939 351,502

% 12,3 14,9 2,9 3,7 6,1 12,3 5,2 1,5 14,9 6,2 6,8 1,7 11,5 100 10,7 --

1904

1905

Stück

Stück

1697 2658 '179 179 9 360 ?,94

1759 9,208 1,410 2217 72 43 480 57 23,085 -- 609 362 242 105 16 324 1 253 15 1098

150 196 6?,fi

1904 Stück

42,197 1117

540

7465 --

7667 202

.

76,426 --

Proben von Gold- und Silberbarren

1904

1905 % 12,1 1,8 0,0 30,2 -- 0,5 0,1 0,0 0,0 55,3 __

100 --

Stück

o/ /o

9,393 1,474

12,0 1,9

6

0,0 37,2 0,0 0,2 0,4

29,112

2 158 294 3 369 37,382 ,,

78,193 1,767

--

0,0 0,4 47,9 =

100 2,3

Anzahl

3,283 9,807 288 509 16 691 984 445 476 495 498 474 424 18,390 -- --

1905 01 10

17,8 53,3 1,6 2 -OO 0,0 3,8 5,4 2,4 2,6 2,7 2,7 2,6 2,3 100 -- --

Anzahl

3,491 8,387

379 434 3 550 902 381 515 435 661 361 372 16,871

--

1,519

"1lo

20,7 49,9 2,2 2,6 0,0 3,3 5,3 22 3 °)v0 2,6 39 2,1 2,2 100 -- 8,2

907

Jahr

1891

. . . .

1892 1893 1894 1895 1896 1897 1898 1899 1900 1901 1902 1903 1904 1905

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Gestempelte goldene u. silberne Uhrgehäuse.

Gestempelte Bijouterie- und Silberwaren.

Proben von Gold- und Silberbarren.

(Lingots.)

*) Stück.

Stück.

Anzahl.

2,283,130 2,148,529 2,364,068 2,439,947 2,564,000 3,274,743 3,372,702 3,570,229 3,684,557 4,035,521 4,383,828 3,283,172 3,012,988 3,287,437 3,638,939

36,851 40,639 35,752 38,772 32,505 36,887 36,795 40,866 71,427 80,119 71,971 72,766 76,054 76,426 78,193

14,261 15,249 14,930 14,146 15,978 15,957 17,787 18,761 19,207 20,514 19,164 18,451 18,390 16,871

15,043

*) Im Durchschnitt entfallen 20 °/o dieser Ziffern auf die goldenen und 80% auf die silbernen Uhrgehäuse.

Was im besonderen die Ergebnisse des Jahres 1905 im Vergleich zu denjenigen des Vorjahres anbetrifft, so erzeigen alle Rubriken, wie aus der beigefalteten Jahresübersicht hervorgeht, namhafte Vermehrungen zu gunsten des Berichtsjahres.

Dieselben betragen für die goldenen Uhrgehäuse 62,737 Stück, für die silbernen Uhrgehäuse 288,765 Stück, somit insgesamt 351,502 Uhrgehäuse oder 10,7 % mehr als im Jahre 1904.

Der Edelmetallwert der probierten und gestempelten Gegenstände kann auf Grund von Sehätzungen zu ungefähr 35 Millionen Franken für das Gold und zirka 6 1/2 Millionen Franken für das Silber veranschlagt werden.

908 Übersicht der Einnahmen und Ausgaben der Kontrollämter im Jahre 1905.

Ämter.

Einnahmen.

Fr.

1 . Biel . . . .

42,977. 80 2. Chaux-de-Fonds . 105,215. 50 3. Delsberg .

7,800. 45 4. Fleurier . . .

10,968. 10 5 . Genf . . . .

20,436. 35 6. Grenchen .

35,612.95 7 . Locle . . . .

26,767. 35 8. Neuenburg 5,189. 80 9. Noirmont .

32,326. 80 10. Pruntrut . . .

12,885. 30 11. St. Immer . .

20,485. 90 12. Schaffhausen . .

6,898. 30 13. Tramlingen .

24,360. 05 Total

Ausgaben.

EinnahmenÜberschüsse.

Fr.

Fr.

30,117. 80 12,860. -- 59,500. 10 45,715. 40 5,449. 80 2,350. 65 2,591. 75 8,376. 35 6,137. 15 14,299. 20 16,490. 65 19,122. 30 12,433. 94 14,333. 41 3,707. 70 1,482. 10 20,279. 11 12,047. 69 11,248.51 1,636. 79 14,924. 57 5,561. 33 8,217. 75 *) 1,319. 45 15,546. 40 8,813. 65

351,924. 65 220,591. 88 132,652.22 -- -- 1,319. 4.5

--

--

131,332. 77

*) Defizit.

Der Gesamtbetrag der von den Kontrollämtern vereinnahmten Stempelungs- und Probegebühren beläuft sich demnach auf Fr. 351,924.65; die Ausgaben betragen Fr. 220,591.88; es verbleiben somit an Einnahmenüberschüssen zusammen Fr. 131,332. 77.

Aus obiger Zusammenstellung ist zu ersehen, dass nur bei einem Kontrollamt die Ausgaben die Einnahmen übersteigen, während alle ändern Bureaux Einnahmenüberschüsse aufweisen, deren Verwendung und Verteilung an öffentliche Anstalten und zu ändern gemeinnützigen Zwecken von den Kantonen, Gemeinden und Interessentenvereinigungen der Genehmigung des Departements unterbreitet wurden.

Die Jahresbudgets der Kontrollämter wurden gleichfalls dem Departement zur Genehmigung vorgelegt.

909 Die zur Stempelung vorgewiesenen Gegenstände sind jeweilen auf die Richtigkeit ihres Feingehaltes genau geprüft worden. Die Zahl der an den Gegenständen vorgenommenen Kupellierungsproben und Proben auf nassem Wege betragen im ganzen 9008. Dazu kommen noch 16,871 Proben an Goldund Silberbarren (Lingots), womit die Gesamtzahl der von den 13 Kontrollämtern auf chemischem Wege ausgeführten Proben auf 25,879 ansteigt.

Die auf eine Lösung der Frage betreffend Lotmaterial an goldenen Uhrgehäusen hinzielenden Studien sind im Jahre 1905 weiter gefördert worden. Zu diesem Behufe ist auf den 17. Mai abhin eine aus Vertretern der verschiedenen Uhrgehäuse-FabrLkationszweige und der Technik zusammengesetzte Konferenz nach Bern einberufen worden. Obgleich die Arbeiten dieser Konferenz dargetan haben, dass die Ansichten der Interessenten in verschiedenen Punkten noch sehr auseinander gehen, so lässt sich dennoch die Möglichkeit einer Einigung voraussehen, welche den guten Ruf, den der eidgenössische Garantiestempel geniesst, noch befestigen wird.

Technische und administrative Inspektionen wurden vom eidgenössischen Bureau für Gold- und Silberwaren periodisch auf den Kontrollbureaux, den Grenzzollämtern und in den Uhren- und Bijouteriewarenhandlungen vorgenommen, um die Ausführung des Gesetzes zu überwachen. Dabei wurde konstatiert, dass die Gesetzesbestimmung, wonach alle eine Feingehaltsbezeichnung tragenden, nicht amtlich kontrollierten Goldund Silberwaren die Marke oder das Zeichen des Fabrikanten tragen müssen, noch nicht überall strikt beobachtet wird. Aus verschiedenen Gründen wird diese Bestimmung, welche die Grundlage für das Bestehen der bloss fakultativen Kontrollierung der Bijouteriewaren bildet, vielfach ausser acht gelassen. Wir beschränken uns auf den Hinweis, dass das Vorhandensein der Fabrikmarke auf einem goldenen oder silbernen Gegenstand als die auf dem Metall angebrachte Unterschrift aufzufassen ist, mittelst welcher die durch das Gesetz den Fabrikanten und Verkäufern solcher Waren auferlegte Verantwortlichkeit ermittelt und als zutreffend erklärt; werden kann. Es leuchtet ein, dass diejenigen, welche sich dieser Verpflichtung zu entziehen suchen, es sich selbst zuzuschreiben haben, wenn sie speziell überwacht werden, besonders hinsichtlich der Richtigkeit der aufgedrückten Feiugehaltsbezeichnung und des Fehlens der Verantwortlichkeitsmarke.

910 Die Einrichtung eines ständigen Überwachungsdienstes bei den Zollstätten in Basel, sowie die Mitwirkung der Grenzzollämter bei der Inspektion der zur Ein- und Ausfuhr gelangenden Sendungen ermöglichen die gleichmässige Anwendung der Massnahmen, durch welche die Ausführung des Gesetzes gesichert werden kann.

Überwachungsdienst an der Grenze und Verfolgung von Gesetzesübertretungen. Ein Blick auf die Statistik des Überwachungsdienstes bei den Grenzzollstätten in Basel zeigt, dass von demselben 6748 Kolli, enthaltend 365,007 Gegenstände (Schmucksachen, Geräte und Uhren) im Werte von Fr. 3,142,324, verifiziert worden sind. Hierbei wurden 299 Gesetzesübertretungen konstatiert. Von dieser Zahl wurden 159 durch Zurückweisung der nicht in Ordnung befundenen Sendungen an der Grenze erledigt, während 140 Fälle durch die Kontrollämter auf administrativem Wege geahndet wurden.

Das Zollamt in La Chaux-de-Fonds hat dem Spezialkommissär für die Verfolgung von Gesetzesübertretungen 334 Fälle von Zuwiderhandlungen namhaft gemacht, welche durch das dortige Kontrollamt auf administrativem Wege ihre Erledigung fanden.

Nur in zwei Fällen haben wir die Intervention der zuständigen Gerichte in Anspruch genommen.

Einer von der deutschen Gesandtschaft in Bern im Namen einer Handelsfirma in Köln vorgebrachten Beschwerde gegen die wegen teilweiser Untertitrigkeit von Gegenständen verfügte Geldbusse haben wir Folge gegeben und die Aufhebung der Busse angeordnet, da die Absender der Ware den Beweis erbringen konnten, dass es sich um Privatbesitz und in Reparatur befindliche Gegenstände handle.

Beziehungen zum Auslande. Infolge einer Klage, welche die Korporation der Goldschmiede der Stadt London (Goldsmith's Company) in der Absicht gerichtlich anhängig gemacht hat, einen prinzipiellen Entscheid über die Frage herbeizuführen, ob die in Grossbritannien eingeführten Gold- und Silberwaren der obligatorischen Kontrolle in diesem Land unterliegen oder nicht, hat sich der in England niedergelassenen schweizerischen Kaufleute, welche den Handel mit Uhren schweizerischer Herkunft betreiben, etwelche Unsicherheit bemächtigt. Um aus derselben herauszukommen, haben sich diese Kaufleute an die schweizerische Gesandtschaft in London gewendet, welche wir beauftragt haben, sich mit dieser Angelegenheit zu befassen und mit der Regierung von Grossbritannien

911

Unterhandlungen anzuknüpfen zum Zwecke des Abschlusses einer Übereinkunft, derzufolge der amtliche eidgenössische Kontrollstempel für Gold- und Silberwaren in England anerkannt und von der englischen Kontrollierung entheben würde. Diese Angelegenheit ist am Schlüsse des Berichtsjahres noch nicht zur Erledigung gekommen. -- Das gleiche trifft zu für den Fall einer Nachahmung des amtlichen eidgenössischen Kontrollstempels ,,Auerhahn", welche auf den Deckeln silberner Uhrgehäuse aufgedrückt gefunden wurde. Da die administrative Untersuchung erwiesen hat, dass der Urheber dieser rechtswidrigen Handlung in Deutschland domiziliert ist, so haben wir unsere Gesandtschaft in Berlin mit Anhandnahme der nötigen Vorkehren in dieser Angelegenheit betraut.

Beeidigte Probierer und Personal der Kontrollämter. Personalveränderungen auf den Kontrollämtern sind im Berichtsjahr nur wenige zu verzeichnen. Infolge Hinschiedes des Essayeur-Chef des Kontrollamtes Genf musste für diese Stelle eine Neuwahl stattfinden, welche vom Regierungsrat des Kantons Genf mit Zustimmung des eidgenössischen Bureaus vorgenommen wurde.

Für diesen Kandidaten waren vorher auf Ansuchen und auf Kosten des Kantons Genf Prüfungen zur Erlangung des eidgenössischen Diploms eines beeidigten Probierers veranstaltet worden.

Eidgenössische Kontrollstempel. Im Jahre 1905 hat das,, eidgenössische Bureau den Kontrollämtern 87 Stempel verabfolgt, als Ersatz für die unbrauchbar gewordenen, von den Kontrollämtern zurückgesandten Stempel. Im ganzen waren Ende 1905 auf sämtlichen Kontrollämtern 546 Stempel in Gebrauch. Die Reserve in Kontrollstempeln auf dem eidgenössischen Bureau betrug Ende des Jahres 334 Stück.

b. Aufsicht über den Handel mit Gold- und Silberabfällen.

Industrielle, welche berechtigt sind, Gold- und Silberabfälle anzukaufen, zu schmelzen oder zu probieren. Am 31. Dezember 1904 betrug die Zahl der gesetzlich autorisierten Käufer, Schmelzer und Probierer 73. Im Laufe des Jahres 1905 wurde das durch Art. l des Gesetzes vorgeschriebene Souchenregister 3 neuen Gesuchstellern abgeliefert, so dass sich die Zahl der Industriellen, welche im Besitz des Registers sind, auf 76 beläuft.

Von dieser Zahl müssen die während des Jahres wegen Verzicht zurückgezogenen Ermächtigungen, nämlich 2, abgezogen

912

werden, so dass auf Ende 1905 74 Industrielle verbleiben, die dem Gesetze unterstellt sind.

Dieselben verteilen sich in folgender Weise auf die einzelnen Kantone : Neuenburg 45, Bern 15, Genf 7, Solothurn 2, Schaffhausen 2, Zürich l, Basel l, Waadt 1.

Es sind im Jahre 1905 186 Souchenregister und 14,300 Legitimationskarten abgegeben worden.

Übersicht der Operationen. Die Zahl der im Jahre 1905 vollzogenen Käufe, Einschmelzungen und Proben (ein- und ausgegangene Bordereaux) beläuft sich auf 18,335. Die von den Käufern für die Abfälle b e z a h l t e S u m m e erreicht ein Total von Fr. 3,919,394. 70, was gegenüber dem Vorjahre eine Vermehrung von Fr. 128,811. 95 ausmacht.

Die Zahl der den Verkäufern von Abfällen e r ö f f n e t e n K o n t i betrug auf Ende Dezember 1904 4255. Im Laufe des Jahres stieg die Zahl derselben auf 4993, also um 738.

Der S i l b e r k u r s , welcher als Basis für die Berechnung der Handelsbarren (Lingots) dient, betrug im Mittel Fr. 102 per Kilogramm 1000/iooo fein und erhob sich um Fr. 5 über den durchschnittlichen Kurs des Vorjahres. Am niedrigsten stand f r mit Fr. 93 (am 7. April 1905), am höchsten mit Fr. 111 (am 2. Dezember). Der Wert des Goldes wird auf den Kontrollämtern zu Fr. 3437. 46 per Kilogramm 100° 1000 fein berechnet.

Wegen der im Verlaufe des Berichtsjahres eingereichten Demissionen der in B u r e n a. A., La F e r r i è r e , R e n a n und Waldenburg mit der Verabfolgung von Legitim a t i o n s k a r t e n b e t r a u t e n P e r s o n e n mussten für diese Funktion Ersatzwahlen getroffen werden.

Übersicht der im Jahre 1905 kontrollierten Käufe, Einschmelzungen und Proben von Gold- und Silberabfällen.

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Abfälle (bezahlter Wert).

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Vermehrung 1905 Verminderung 1905

Rp.

5 22

2,786 573,675 25 14,7 9,396 1,725 2,177,458 80 55,6 106 65 55,873 45 U 240 107 31,835 45 0,8 862 415 231,383 50 6,0 284 140 22,163 95 0,6 475 470,023 60 12,o 1,457 89 280 42,470 65 l,i 334 200 25,305 85 0,6 793 347 56,595 50 1,4 819 333 128,345 80 3,o 112 99 64,025 90 1,6 866 325 40,237 -- 1,8

74

18,335 4,993 3,919,394 70 100

73

18,866 4,255 3,790,582 75 --

l.Biel . . . .

2. Chaux-de-Fonds 2 3. Delsberg 7 4. Fleurier . . .

7 5 . Genf . . . .

2 6. Grenchen 7.Locle. . . . 11 6 8. Neuenburg .

2 9. Noirmont 2 10. Pruntrut . . .

4 11. St. Immer . .

3 12. Schaffhausen .

1 13. Tramüngen .

Dezember . . . .

Dezember . . . .

1 O^"

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Fr.

Am 31.

1905 Am 31.

1904

JG ·g è

1 --

673

--

531

738' --

128,811 95 -- -- -- --

Wir lassen nachstehend eine vergleichende Übersicht der seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes vom 17. Juni 1886 bezüglich des Handels mit Gold- und Silberabfällen vollzogenen Operationen folgen.

914

Jahr.

1887 1888 1889 1890 1891 1892 1893 1894 1895 1896 1897 1898 1899 1900 1901 1902 1903 1904 1905

.

.

.

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Käufer, Schmelzer und Probierer.

Bordereaux.

Anzahl.

Anzahl.

Fr.

Rp.

79

26,514 28,077 28,075 29,352 28,707 26,816 25,622 24,244 23,052 23,421 22,788 22,850 22,384 21,887 21,660 20,236 19,798 18,866 18,335

2,729,322 3,302,417 3,757,130 4,225,485 3,867,443 3,089,306 3,130,044 2,969,256 3,052,933 3,669,629 3,638,506 3,701,118 3,991,255 4,182,064 4,442,665 3,524,029 3,719,804 3,790,582 3,919,394

20 60 50 55 60 20 15 80 50 65 20 -- 15 70 05 05 45 75 70

87 88 89 91 91 94 94 96 91 92 87 80 80 80 76 76 73 74

Abfälle

(bezahlter Wert).

Während des Berichtsjahres hat die strikte Ausführung des Gesetzes die Entdeckung mehrerer Diebstähle und Unterschlagungen von Gold- und Silberabfällen ermöglicht, deren Urheber den kompetenten Gerichten überwiesen wurden.

B. Zollverwaltung.

I. Gesamtergebnisse der Rechnung.

Im Jahre 1905 erreichten die G e s a m t r o h e i n n a h m e n der Zollverwaltung die Summe von . . . Fr. 63,545,715. 21 im Vorjahre 1904 hatten dieselben betragen ,, 53,850,624. 26 somit M e h r e i n n a h m e n pro 1905 . . Fr. 9,695,090.95 Für nähere Angaben über die Ursachen der Mehreinnahmen pro 1905 verweisen wir auf unseren Bericht zur Staatsrechnung, Abteilung Zollverwaltung.

915 Diesen Einnahmen steht eine G-esamtausgabe der Zollverwaltung pro 1905 im Betrage von . . Fr. 5,576,913. 81 gegenüber.

Budgetiert waren ,, 5,836,600. -- Ausgabenersparnis Addiert man hierzu noch den Ertrag der Gesamtroheinnahmen der Zollverwaltung pro 1905 mit

Fr.

259,686.19

so ergibt sich ein Gesamtbetrag von . .

Im Voranschlag für das Jahr 1905 war als G-esamteinnahme der Zollverwaltung ein Betrag von vorgesehen.

Mit Einschluss der Ausgabenersparnis stellt sich daher das e n d g ü l t i g e R e c h n u n g s r e s u l t a t der Zollverwaltung um .

günstiger als der Voranschlag.

Fr. 63,805,401. 40

,, 63,545,715. 21

,, 53,000,000.--

Fr. 10,805,401.40

II. Gesetze, Yerordnungen, Verträge.

A. Zollwesen.

1. A n w e n d u n g des f r ü h e r n Z o l l t a r i f s . Die Anwendung des frühern Zolltarifs gab im Berichtsjahre zu nennenswerten prinzipiellen Entscheidungen nicht Anlass.

2. N e u e r Z o l l t a r i f vom 10. O k t o b e r 1902. Mit Beschluss vom 4. April 1905 erklärten wir den neuen Zolltarif auf 1. Januar 1906 in Kraft. Der uns vom Zolldepartement unterbreitete, auf diesem Tarif beruhende Gebrauchszolltarif mit den durch die Handelsverträge bedingten Abänderungen und den vom Bundesrate bezw. vom Zolldepartement getroffenen Erläuterungen und Spezialentscheiden wurde am 17. Oktober von uns genehmigt. Wenn die Genehmigung nicht früher erfolgte, so liegt dies daran, dass von den verschiedenen Interessengruppen, denen der Entwurf des Gebrauchstarifs zur Begutachtung mitgeteilt worden war, bis in letzter Stunde stets aufs neue wieder Abänderungsanträge gestellt wurden, deren Prüfung die Zollverwaltung sich nicht glaubte entziehen zu dürfen.

Die deutsche und die französische Ausgabe des Gebrauchstarifs gelangte einige Wochen vor Ablauf des Jahres zur Abgabe an das Publikum, die italienische Ausgabe dagegen, deren Druck

916 sich infolge verschiedener Umstände verzögert hatte, erst AnfangFebruar 1906. Das kurz vor Jahresschluss abgeschlossene provisorische Handelsabkommen mit Österreich-Ungarn machte eine Anzahl Abänderungen des Gebrauchstarifs notwendig, von denen das Publikum mittelst amtlicher Publikation in Kenntnis gesetzt wurde.

Zur Orientierung für die Zollpflichtigen und das Zollpersonal wurden von der Oberzolldirektion die nötigen SpezialVorschriften für die Vollziehung des neuen Tarifs erlassen und unterm 4. Dezember amtlieh bekannt gemacht.

Um der Anwendung des neuen Tarifs von vornherein die Wege möglichst zu ebnen, wurden im Laufe des Berichtsjahres unter Leitung des Oberzolldirektors und im Beisein verschiedener Beamter der Oberzolldirektion mit dem höhern Personal der Gebietsdirektionen, sowie der wichtigern Zollämter wiederholte Konferenzen abgehalten, an welchen der neue Gebrauchstarif zum Teil unter gleichzeitiger Vorweisung von typischen Warenmustern auf das einlässlichste durchgenommen und erläutert wurde. Es konnte dabei mit Genugtuung konstatiert werden, dass das zugezogene Personal der Zollgebiete den Tarif gründlich studiert hatte und den gebotenen Belehrungen mit lebhaftem Interesse und grossein Verständnis folgte. Im Hinblick hierauf, sowie auf den Umstand, dass das gesamte Zollpersonal angewiesen worden ist, den Zollpflichtigen bei der Deklaration ihrer Waren mit entsprechender Belehrung an die Hand zu gehen, darf erwartet werden, dass der neue Tarif sich verhältnismässig rasch einleben werde. Dagegen ist es unseres Erachtens wohl unausbleiblich, dass die Anwendung des neuen, komplizierten und auf ganz anderer Grundlage als der alte aufgebauten Tarifs, wenigstens für die erste Zeit, zu zahlreichen Anständen zwischen der Zollverwaltung und den Zollpflichtigen führen wird, und zwar namentlich einerseits infolge der bei einzelnen Kategorien ausserordentlich weit getriebenen Spezialisierung, anderseits infolge der nicht genügend präzisen Fassung der Definitionen für gewisse Warengattungen.

Was die Übergangsvorschriften anbelangt, so wurde für den Eisenbahnverkehr, wie bei frühern Tarifänderungen, angeordnet, dass alle am 31. Dezember 1905 eingeführten Waren, welche bis nachts 12 Uhr, schweizerische Zeit, zollamtlich abgenommen, resp. unter zollamtliche Kontrolle gestellt wurden, noch nach
den Ansätzen des alten Tarifs zu verzollen seien.

Obschon der Handelsstand auf das Inkrafttreten des neuen Zolltarifs rechtzeitig hätte vorbereitet sein können, so trat dennoch gegen Jahresschluss ein so gewaltiger, nie dagewesener Güter-

917 andrang ein, dass die Bahnverwaltungen Mühe hatten, denselben zu bewältigen. Einzelne deutsche Eisenbahnverwaltungen hatten angeordnet, dass die Spedition von Waren mit Bestimmung nach der Schweiz vor allen ändern Waren stattzufinden habe, um dieselben noch rechtzeitig einzubringen. Die französischen Bahnen brachten so gewaltige Gütermengen, dass der Bahnhof in Genf zur Aufnahme des Materials nicht mehr ausreichend und die offene Strecke bis Meyrin auf mehrere Kilometer mit beladenen Wagen angestaut werden musste. Der gleiche grosso Verkehr zeigte sich an den übrigen wichtigern Grenzstationen. Gemäss den getroffenen Anordnungen wurden alle diese Waren, die noch mit den letzten Zügen vor Mitternacht des 31. Dezember über die Grenze gelangt waren, zum alten Zolle zugelassen.

Im Hinblick aul die von den Bahnen angeordnete beschleunigte Beförderung von Waren nach der Schweiz liess sich freilich nicht vermeiden, dass auch solche Waren, die seit 1. Januar zu einem niedrigeren Ansätze verzollbar oder zollfrei sind, noch im alten Jahre eingingen, so dass der Warenempfänger vor der unliebsamen Überraschung stand, den Zoll nach dem frühern höhern Ansätze entrichten zu müssen, während er erwartet hatte, dass die Ware erst nach Neujahr eintreffen und somit zum niedrigeren Ansätze, bezw. zollfrei eingehen würde.

Wie der Bahndienst, so hatte auch die Zollverwaltung zur Bewältigung des Verkehrs ausserordentliche Massnahmen zu treffen, indem die Arbeitszeit des Personals auf das Zulässige ausgedehnt und Hülfspersonal, wo solches nur immer entbehrlich war, beordert wurde. Dank diesen Anordnungen konnten alle zur Zollbehandlung angemeldeten Waren ohne Aufschub abgefertigt werden, so dass Verzögerungen in der Weiterexpedition, wenn solche vorgekommen sind, nicht dem Zolldienst zur Last fallen.

Bei diesem Anlasse verdient auch als Kuriosum erwähnt zu werden, dass selbst grössere Fabrikationsgeschäfte am Anfang des neuen Jahres keine Ahnung hatten, dass ein neuer Zolltarif in Kraft getreten sei und dass die Zolldeklarationen nun auf Grund des neuen Tarifs ausgestellt werden müssen.

Die Talschaften Puschlav und Bergell haben durch Vermittlung des Kleinen Rates des Kantons Graubünden das Gesuch gestellt, es möchte der dortigen Bewohnerschaft für die Einfuhr des für ihre Landwirtschaft benötigten Gross- und
Kleinviehes aus Italien auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Zolltarifgesetzes vom 10. Oktober 1902 Zollbefreiung gewährt oder wenigstens eine erhebliehe Reduktion der neuen Zollansätze be-

918 willigt werden, im Hinblick darauf, dass in Art. 16 des erwähnten Gesetzes solche Ausnahmen für einzelne schweizerische Landesgegenden bei ausserordentlichen topographischen Verhältnissen vorgesehen seien. Auf Grund einlässlicher Berichte des Zollund des Landwirtschaftsdepartomentes haben wir jedoch finden müssen, dass die Lage der beiden Talschaften eine solche ausnahmsweise Massnahme nicht rechtfertige, weshalb das Gesuch ablehnend beschieden wurde.

3. Umgehung der V e r z o l l u n g nach dem B r u t t o g e w i c h t . Infolge des bevorstehenden Inkrafttretens des neuen Tarifs erwies es sich als notwendig, die bundesrätliche Verordnung vom 23. Oktober 1894 betreffend Berechnung eines.

Tarazuschlages auf den ihrer äussern Verpackung entledigten Warensendungen einer durchgreifenden Umgestaltung zu unterstellen. Wir haben diesen Anlass benützt, um die bezüglichen Vorschriften teilweise durch strengere zu ersetzen, im Hinblick darauf, dass die Versuche zur Umgehung der Brutto Verzollung nach wie vor andauern und dass der neue Tarif mit seinen hohen Ansätzen die Zollpflichtigen in dieser Tendenz voraussichtlich bestärken dürfte.

4. U n t e r s c h e i d u n g zwischen N a t u r w e i n und K u n s t w e i n . Da durch die Zollverwaltung konstatiert worden war, dass fortwährend grosse Mengen von Wein, namentlich griechischer Herkunft, welche unzweifelhaft sich als Kunstwein qualifizierten, unter der Bezeichnung Naturwein zur Einfuhr gelangten, ohne dass es an Hand der bestehenden Bestimmungen möglich gewesen wäre, gegen diesen Missbrauch mit Erfolg einzuschreiten, sahen wir uns veranlasst, gestützt auf das Resultat einer sehr umfassenden Untersuchung, Vorschriften aufzustellen, welche für die Unterscheidung dieser beiden Produkte detaillierte und verhältnismässig leicht kontrollierbare Kennzeichen angeben.

An Hand dieser Vorschriften (Bundesratsbeschluss betreffend die Weineinfuhr vom 18. Dezember 1905, A. S. n. F., XX, 741), sowie der zudienenden Vollziehungsverordnung vom gleichen Datum, wird unseres Erachtens dem Einbringen von Kunstwein unter der unrichtigen Berzeichnung als Naturwein in Zukunft in wirksamer Weise begegnet werden können.

5. V e r e d l u n g s v e r k e h r . Von der Vergünstigung, dea zollfreien Veredlungsverkehrs (Art. 5 des Zollgesetzes) ist im Berichtsjahre ungefähr in gleichem Masse Gebrauch gemacht

919

worden wie im Vorjahre. Am aktiven und Transit-Veredlungsverkehr beteiligten sich 602 Firmen (Vorjahr 571) und am passiven Veredlungsverkehr 481 Firmen (Vorjahr 496).

Einzelnen Gesuchen um Bewilligung der admission temporaire für kleinere Posten roher englischer Baumwolltücher zum Bedrucken ist im Berichtsjahre, gestützt auf das Gutachten des Vororts des schweizerischen Handels- und Industrievereins, neuerdings entsprochen worden.

Anlässlich der Revision des schweizerischen Zolltarifes im Jahre 1902 haben die eidgenössischen Räte folgendes Postulat angenommen : ,,Der Bundesrat wird eingeladen, das Regulativ über den.

,,Veredlungsverkehr vom 6. Dezember 1894 in der Weise zu ,,ergänzen, dass der schweizerischen Baumwolldruckerei ge,,stattet wird, rohe Baumwollgewebe im Transitveredlungs,,verkehr (admissission temporaire) jährlich in einer Quantität ,,von höchstens 70,000 Stück von zirka 80 m. Länge zum ,,Bedrucken zollfrei einzuführen.11 Nachdem der Beginn der Wirksamkeit' des neuen Zolltarifes durch Schlussnahme des Bundesrates vom 4. April 1905 auf den 1. Januar 1906 festgesetzt worden war, so hatte auch das vorstehende im Zusammenhang mit dem neuen Zolltarif angenommene Postulat auf den nämlichen Zeitpunkt zur Vollziehung zu gelangen.

Gegen die Aufnahme entsprechender Bestimmungen in das Regulativ über den allgemeinen Veredlungsverkehr vom 6. Dezember 1894 sprachen indessen verschiedene Gründe.

Einmal haben die im genannten Regulativ aufgezählten Warengattungen ohne weiteres Anspruch auf generelle Freipassbewilligung, d. h. es wird die Zollbefreiung weder zeitlich noch quantitativ beschränkt. Im Gegensatze hierzu handelt es sich bei dem Postulate um eine auf 70,000 Stück jährlich limitierte Menge, sowie um eine SpezialVergünstigung, die ausschliesslich einem gewissen Industriezweige, nämlich der Baumwolldruckerei, zugestanden ist.

Sodann erscheint zurzeit eine Revision des Regulativs vom 6. Dezember 1894 überhaupt verfrüht, weil die Handelsvertragsunterhandlungen, durch welche die vertraglichen Bestimmungen über den Veredlungsverkehr neu geordnet werden, und welche eine Neuauflage des Regulativs bedingen, noch nicht allseitig abgeschlossen sind.

920

Nebstdem sind mit bezug auf die Durchführung der neuen Vertragsbestimmungen noch Erfahrungen zu sammeln, die einige Zeit in Anspruch nehmen dürften und bei der Aufstellung eines neuen Regulativs berücksichtigt werden sollten, so namentlich über die Vollziehung der neuen Zusätze zu Ziffer V des Schlussprotokolls zum Handelsvertrage mit Deutschland.

Gestützt auf diese Erwägungen haben wir finden müssen, dass zurzeit von einer Ergänzung des allgemeinen Regulativs über den Vercdlungsverkehr vom 6. Dezember 1894 abzusehen, dagegen ein besonderes Regulativ für den fraglichen Transitveredlungsverkehr aufzustellen sei, in welchem die über den Verteilungsmodus und über das Kontrollverfahren zu erlassenden nähern Bestimmungen Aufnahme zu finden hätten.

Indem wir daher den Beginn der Wirksamkeit des Postulates auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Zolltarifs, d. h.

auf \. Januar 1906 festsetzten, beauftragten wir unser Zolldepartement mit dem Erlass der als geeignet befundenen Vollziehungsvorschriften. Ein bezügliches Regulativ wurde dann nach mündlicher Verhandlung mit dem Verein schweizerischer Druckereiindustrieller vereinbart und ist auf 1. Januar 1906 in Kraft getreten.

Zu besondern Verhandlungen mit den Interessenten hat auch die Vollziehung der oben erwähnten neuen Zusätze zu Ziffer V des Schlussprotokolls zum Handelsvertrage mit Deutschland (Veredlungsverkehr mit Geweben zum Färben und Bedrucken), über deren Auffassung vielfach Unklarheit bestand, Veranlassung gegeben. Auf Grund dieser Verhandlungen wurde von der Oberzolldirektion mit Genehmigung des Zolldepartements eine besondere Anleitung sowohl zu Händen des Zollpersonals als der Interessenten erlassen.

6. L a n d w i r t s c h a f t l i c h e r G r e n z v e r k e h r . Wie wir im letztjährigen Geschäftsbericht erwähnt haben, ist die Zollbefreiung für Wein im landwirtschaftlichen Grenzverkehr auf das Produkt derjenigen innerhalb der Grenzzone von 10 km. gelegenen Grundstücke beschränkt worden, welche Bewohner der Schweiz als Eigentümer oder Nutzniesser (also mit Ausschluss der Pächter) selbst bebauen oder auf eigene Rechnung durch Drittpersonen bebauen lassen. Die Massnahme des Ausschlusses der Pächter hat nicht verfehlt, die früher vorgekommenen Unregelmässigkeiten zum Teil zu beseitigen. Im Veltlin, wo sich die Missbräuche besonders fühlbar gemacht hatten, ist eine Ab-

921 Schätzung des voraussichtlichen Weinertrages kurz vor der Weinlese durch zuverlässige Experten vorgenommen worden, wobei sich ein ganz bedeutend geringeres Wein- und Traubenquantum ergab, als von den betreffenden Eigentümern angemeldet worden war. Auch wurde bei diesen Erhebungen festgestellt, dass ·einzelne schweizerische Bewohner fingierte Kaufverträge abgeschlossen hatten, um ein grösseres Weinquantum zollfrei einführen zu können. Die Betreffenden hatten von den angeordneten Nachforschungen offenbar Kenntnis erhalten und erklärten nachträglich, auf die zollfreie Einfuhr verzichten zu wollen.

Die Erhebungen über die zur zollfreien Einfuhr berechtigte Weinproduktion in der Grenzzone werden auch fernerhin fortgesetzt werden, so dass der missbräuchlichen Ausnutzung der Zollbefreiung soweit möglich der Riegel geschoben ist.

7. R u h e t a g e und U r l a u b des Z o l l p e r s o n a l s . In unserm Berichte an die Bundesversammlung vom 11. November 1904 über einen Rekurs betreffend Unterstellung des Zollpersonals unter das Ruhetagsgesetz der Verkehrsanstalten (Bundesblatt 1904, VI, 392) haben wir Antrag auf Nichteintreten gestellt, und es ist dieser Antrag vom Nationalrat unterm 23. März 1905 zum Beschluss erhoben worden, jedoch unter gleichzeitiger Annahme eines Postulates, lautend: ,,Der Bundesrat wird eingeladen, die Frage zu prüfen, ,,ob nicht im Interesse einer möglichst gerechten und gleich,,mässigen Handhabung des Art. 47 des Zollgesetzes vom ,,28. Juni 1893 ein Regulativ zu erlassen sei.a Ohne vorerst die Sehlussnahme des Ständerates abzuwarten, 20g das Zolldepartement diese Angelegenheit in sofortige Beratung und unterbreitete uns bereits mit Vorlage vom 5. Juni einen an das Ruhetagsgesetz für die Transportanstalten sich anlehnenden Entwurf, den wir in der Sitzung vom 15. gleichen Monats zum Beschluss erhoben.

Der Ständerat hatte inzwischen in seiner Sitzung vom 9. Juni von dem Entwui-fe des Departements Kenntnis erhalten und auf die Erklärung seiner Kommission hin, dass dieser Entwurf die Ansprüche des Zollpersonals auf Ruhetage und Urlaub in sehr wohlwollender und für das Personal vollkommen befriedigender Weise zu regeln bestimmt sei, die Angelegenheit somit als materiell erledigt betrachtet werden könne, den Antrag der Kommission, es sei der Petition des Zollpersonals keine weitere Folge zu geben, angenommen.

Bundesblatt. 58. Jahrg. Bd. U.

59

922

Der bezügliche Bundesratsbeschluss (A. S. n. F. XX, ist mit 1. Januar 1906 in Kraft getreten.

353)

8. E r s t e l l u n g von B a u o b j e k t e n an der G r e n z e .

Nach Art. 54, drittletzter Absatz, des Zollgesetzes vom 28. Juni 1893 (A. S. n. F. XIII, 692) ist die Erstellung von Gebäulichkeiten und Einfriedungen mit weniger als zwei Meter Abstand von der Grenze verboten, kantonale Bestimmungen im Sinne noch weiter gehender Einschränkungen vorbehalten. Sodann wird in Art. 9 der Vollziehungsverordnung zum Zollgesetz vom 12. Februar 1895 (A. S. n. F. XV, 22) des fernem bestimmt, dass, wo die politische Grenze durch Seen oder Flüsse gebildet werde, das schweizerische Ufer als Zollgrenze zu gelten habe.

Es ergibt sich hieraus, dass es an Grenzgewässern nicht statthaft ist, Bauten oder Umfriedungen direkt über dem Ufer zu errichten, ohne für die Grenzbewachung einen Durchgang, der auch bei hohem Wasserstand benützt werden kann, frei zu lassen.

Wir waren im Falle, gegenüber einer kantonalen Behörde das Ansuchen zu stellen, bei Erteilung von Baubewilligungen jeweilen auf die oben erwähnten Bestimmungen Rücksicht nehmen zu wollen.

Ebenso waren wir genötigt, eine andere Kantonsregierungum ihre Intervention anzurufen, um eine bauliche Einrichtung; auf die gesetzliche Distanz von zwei Meter zurückversetzen zu lassen.

9. U r s p r u n g s z e u g n i s s e . In Art. 3, 4. Alinea, des neuen Handelsvertrages mit Italien ist vorgesehen, dass Ursprungszeugnisse für Waren, welche je nach Provenienz verschiedenen Zöllen unterliegen, auch von den beiderseitigen A u s f u h r z o l l ä m t e r n ausgestellt werden können. Gestützt hierauf hat eine schweizerische Speditionsfirma verlangt, dass die schweizerischen Zollämter ermächtigt werden, für nach Italien ausgeführte Waren Ursprungszeugnisse zu verabfolgen, soweit solche benötigt werden.

Die Bahnzollämter in Chiasso und Luino wurden hierauf ermächtigt, solche Atteste in der Weise auszufertigen, dass auf den Begleitpapieren zutreffendenfalls die Erklärung beigefügt wird : ,,Die Ware stammt aus dem freien Verkehr der Schweiz.""

Die italienische Douane verlangt ' aber, dass in den Ursprungszeugnissen ausdrücklich erklärt werde, die Ware sei schweizeri-

923 sehen Ursprungs (è d'origine e di produzione svizzera), mit Rücksicht darauf, dass für gewisse als schweizerisches Erzeugnis ausgewiesene Waren, insbesondere Seidengewebe, ein niedrigerer Zollansatz zur Anwendung gelangt als für französische Erzeugnisse.

Nun ist aber der schweizerische Zolldienst nicht in der Lage, feststellen zu können, ob eine aus dem freien Verkehr stammende Ware auch schweizerischer Herkunft, beziehungsweise schweizerisches Fabrikat ist, indem sich dies seiner amtlichen Wahrnehmung entzieht. Die Zollverwaltung hat es daher ablehnen müssen, Ursprungszeugnisse in anderer Form auszustellen, als wie sie es anerboten hatte. Eine Benachteiligung berechtigter schweizerischer Interessen liegt dabei nicht vor, indem nach dem Handelsvertrage zur Ausstellung von Ursprungszeugnissen auch die Lokalbehörden des Versendungsortes, die Handelskammern und die konsularischen Vertreter befugt sind und dem Handel somit anderweitige Gelegenheit genug gegeben ist, sich solche zu beschaffen.

10. D e u t s c h e Z o l l a b f e r t i g u n g s s t e l l e n auf den l i n k s r h e i n i s c h e n B a h n h ö f e n in Basel. Wie in unserer Botschaft vom 29. August v. J. ausgeführt wurde, ist unterm 16. August 1905 ein neuer Vertrag mit dem Deutschen Reiche betreffend die Errichtung deutscher Zollabfertigungsstellen auf den linksrheinischen Bahnhöfen in Basel abgeschlossen worden, welcher die frühere Übereinkunft vom 23. August 1873 nebst Nachtrag vom 23. Oktober 1876 ersetzt. Der Austausch der Ratifikationsurkunden hat bis Ende des Jahres nicht stattfinden können, da die Genehmigung durch den deutschen Reichstag, die nun inzwischen erfolgt ist, noch ausstand.

11. Z o l l f r e i h e i t für B r ü c k e n b a u m a t e r i a l bei G r e n z g e w ä s s e r n . Auf Grund einer Verständigung mit der deutschen Regierung ist die im neuen Handelsvertrage vom 12. November 1904 vorgesehene gegenseitige Zollbefreiung für Material zum Bau von Brücken über Grenzgewässer noch vor Inkrafttreten des Handelsvertrages für die in Erstellung begriffene Rheinbrücke zwischen Zurzach und Rheinheim bewilligt worden. Zum Zwecke der Kontrolle über die Verwendung des zollfrei zugelassenen Materials für den Brückenbau hat die kantonale Baudirektion die Mitwirkung der technischen Aufsichtsorgane für den Brückenbau zugesichert.

924 Eine ähnliehe Vereinbarung wie mit Deutschland ist aus Anlass der Erstellung einer neuen Rhonebriicke bei Chancy durch Notenaustausch auch mit der französischen Regierung getroffen worden, so dass zunächst für jene neue Rhonebrücke und im weitern auch für allfällige andere in Zukunft zu erstellende Brücken über Grenzgewässer zwischen der Schweiz und Frankreich gegenseitig Zollbefreiung für das zur Verwendung gelangende ausländische Material einzuräumen ist.

B. Alkoholgesetz.

An Monopolgebühren auf eingeführten Spirituosen, alkoholhaltigen Fabrikaten und Rohstoffen zur Erzeugung gebrannter Wasser sind durch den Zolldienst Fr. 975,624 erhoben worden gegenüber Fr. 702,031.15 im Vorjahre.

C. Ausübung der Bundespolizei durch die Zollorgane mit bezug auf Sanitätswesen und Viehseuchen, Reblaus, Mass und Gewicht, Jagd und Vogelschutz, Fischerei, Zündhölzchen, Regale.

An tierärztlichen Untersuchungsgebühren haben die Zollämter Fr. 276,851. 90 erhoben gegenüber Fr. 290,182. 88 im Vorjahre.

Durch die Zollorgane verzeigt wurden 20 Übertretungen der viehseuchenpolizeilichen Vorschriften, 9 Fälle von Widerhandlung gegen das Zündhölzchengesetz, 2 Fälle von Verletzung des Pulverregals, 4 Fälle wegen Verletzung des Postregals und 3 Fälle wegen Verletzung kantonaler Salzregale.

Wegen ungesetzlicher Eichzeichen wurden 20 Sendungen von Glaswaren bei den Eintrittszollämtern beschlagnahmt und den zuständigen Kantonsbehörden überwiesen.

Von den eidgenössischen Grenzwächtern im Kanton Tessin sind 77 Übertretungen des Bundesgesetzes über Jagd und Vogelschutz und 11 Übertretungen des Bundesgesetzes über Fischerei verzeigt worden. Ebenso haben dieselben auf ihren Streiftouren in den Berggegenden zirka 24,000 Fangvorrichtungen für kleine Vögel zerstört.

925 III.

Zolleinnahmen.

A. Verteilung der Zolleinnahmen nach Budgetrubriken.

Ausfuhrzölle Statistische Gebühren . .

Mederlags- und Waggebilhren Bußenanteile und Ordnungsbußen . . . .

Untermieten Verschiedenes : 1. Erlös aus dem Verkauf von statistischen Publikationen , Zolltarifen , Foramlarien . . . .

2. Beitrag der Alkoholverwaltung an die Kosten des Zolldienstes . . .

1905.

1904.

Differenz.

Fr.

Fr.

Fr.

146,290. 27 197,547. 34

139,187. 35 184,291. 76

+ +

7,102. 92 13,255. 58

24,001. 21

22,807. 30

+

1,993. 91

22,588. 43 63,037. 24

24,856. 57 -- 62,115. 93 +

2,268. 14 921. 31

139,848. 08

113,933. 80

+

25,914. 28

61,020. 25

44,623. 45

+

16,396. 80

Gesamttotal 63,545,715. 21 53,850,624. 26

+ 9,695,090. 95

B. Verteilung der Zolleinnahmen nach den einzelnen Zollgebieten.

I. Zollgebiet II.

,, III.

,, IV.

,, V.

,, VI.

,,

Basel . .

Schaffhausen Chur . .

Lugano. .

Lausanne .

Genf . .

Differenz.

1905.

1904.

Fr.

Fr.

Fr.

21 28 19,140,353.

07 3,160,653.

22,301,006.

+ 14,033,775. 34 12,923,507. 25 + 1,110,268. 09 6,818,624. 19 5,510,407. 04 + 1,308,217. 15 5,046,206. 83 4,726,037. 57 + 320,169. 26 4,449,194. 95 3,788,847. 10 + 660,347. 85 10,638,340. 03 7,532,557. 02 + 3,105,783. 01

Total 63,287,147. 62 53,621,709. 05 + 9,665,438. 57 Hierzu kommen noch die bei der Oberzolldirektion verrechneten Einnahmen für statistische Gebühren und der Seitrag der Alkoholvenvaltung . .

258,567. 59 228,915. 21 + 29,652. 38 Gesamttotal

63,545,715. 21 53,850,624. 26

+ 9,695,090. 95

926

IT. Personalbestand der Zollverwaltung.

Auf 31. Dezember 1905 folgenden Personalbestand :

verfügte die Zollverwaltung über Beamte. Angestellte.

Oberzolldirektion mit drei Abteilungen (Verwaltung, Inspektorat, Handelsstatistik) . . .

6 Gebietsdirektionen 57 Hauptzollämter i 217 Nebenzollämter /

43 90 ~.q °*y

2 11 ,,-d °°

--

17

11 --

-- 911

693 646

1296 1221

Anmerkung. Von den Nebenzollämtern sind 115 durch Zivilpersonen besetzt, während 102 durch Grenzwächter besorgt werden, welche hiernach beim Bestand des Grenzwachtkorps mitgezählt sind.

53 Zollbezugsposten Anmerkimg. Von diesen werden 15 durch Zivilpersonen, 2 durch kantonale Landjäger und 36 durch eidgenössische Grenzwächter besorgt ; letztere sind hiernach mitgezählt.

Grenzwachtkorps : Grenzwaehtchefs und Grenzwachtoffiziere Unteroffiziere und Grenzwächter Zusammen Bestand auf 31. Dezember 1904

Vermehrung im Jahre 1905 47 75 (worunter 53 Grenzwächter).

Während des Berichtsjahres sind 77 Mann ausgetreten und zwar: 22 infolge Todesfall (14 Beamte, 5 Aufseher, l Zollbezüger und 2 Grenzwächter) ; 26 infolge Demission (6 Beamte, 2 Aufseher und 18 Grenzwächter) ; 5 infolge Krankheit (Grenzwächter) ; 23 infolge Entlassung (2 Beamte und 21 Grenzwächter) ; l infolge Aufhebung der Stelle (Zollbezüger).

Außer den 18 treten sind, wurden verwaltung ernannt, nehmer und 25 als

Mann, die aus dem Grenzwachtkorps ausge30 Mann zu ändern Funktionen bei der Zollnämlich : 2 als Zollgehülfen, 3 als ZivileinAufseher.

927 Die Absenzliaten ergeben folgende Ziffern : Zollgebietsdirektionen und Zollämter 1905

Urlaub . . . .

Krankheit . . .

Militärdienst . .

Total

1904

Tage 5,368 5,264 7,377 6,313 5,153 4,822 17,898

16,399

,, .

Grenzwache

r

1905

1904

Tage 856 853 4,923 5,286 -- -- 5,779

6,139

Von 27 Zollgehülfen IL Klasse, welche an den üblichen Herbstprilfungen für Beförderung in die I. Klasse teilgenommen, konnten 15 auf 1. Januar 1906 befördert werden.

Auf Ende April 1905 ist Herrn Oberzolldirektor MeyerBrunner die aus Altersrücksichten erbetene Entlassung von seiner Stelle unter Verdankung der geleisteten Dienste bewilligt worden.

Herr Meyer, geb. 1830, ist am 27. November 1848 als Registraturgehülfe in die Bundeskanzlei eingetreten, wurde Ende April 1851 als II. Sekretär auf das damalige Handels- und Zolldepartement versetzt und, nachdem er noch die weitern Rangstufen des I. Sekretärs und des Oberzollrevisors durchlaufen, als Oberzolldirektor gewählt, welche Stelle er seit dem 16. April 1875 bekleidet hat.

In allen diesen Stellungen, namentlich aber in der letztgenannten, hat Herr Meyer der Eidgenossenschaft vortreffliche Dienste geleistet und sich stets durch Treue, Pflichtgefühl und Takt ausgezeichnet. Möge ihm nach so langen Jahren treuer Pflicht·erfüllung ein sonniger Lebensabend beschieden sein.

Als Oberzolldirektor wurde unterm 5. Mai 1905 Herr Ariste Kollier von Nods, geb. 1846, bisheriger Oberzollinspektor und Stellvertreter des Oberzolldirektors, gewählt und hierauf als Stellvertreter des Oberzolldirektors der Chef der I. Abteilung, Herr Oberzollsekretär Suter, bezeichnet.

Die Wiederbesetzung der Stelle des Oberzollinspektors und ·Chefs der II. Abteilung erfolgte unterm 22. Juni 1905 durch ·die Wahl des Herrn Theophil Linder, bisherigen I. Sekretärs der II. Abteilung.

An Stelle des im Dezember 1904 verstorbenen Herrn Hipp.

Monnier (s. letztjährigen Geschäftsbericht) wurde unterm 24. Januar 1905 als Direktor des VI. Zollgebiets (Genf) gewählt : Herr Emil Trabold von Zollikofen und Genf, bisher Vorstand des Hauptzollamtes Genf Bahnhof Eilgut.

928 Mit Bezug auf die Anstellung von Zollgehülfen hat unser Zolldepartement die grundsätzliche Verfügung getroffen, dass Anmeldungen von Beamten und Angestellten der eidgenössischen!

Post- und Telegraphenverwaltung, sowie der schweizerischen, Bundesbahnen nicht berücksichtigt werden sollen.

T. Oberzolldirektion.

Das Berichtsjahr war für die leitende Stelle der Zollverwaltung ein ausserordentlich arbeitsreiches. Neben den Vorbereitungen für die Vollziehung des neuen Zolltarifs und der neuen Handelsverträge mit Deutschland und Italien war die Oberzoll^ direktion, namentlich in den letzten Monaten, mit Anfragen und Auskunftsbegehren aus dem In- und Auslande geradezu überflutet, so dass es der äussersten Anspannung aller Kräfte bedurfte, um sich auf dem Laufenden halten zu können. Die Schwierigkeiten, welche der neue Tarif mit sich bringt, werden sich noch auf längere Zeit hinaus geltend machen, und es wird für unser Zollpersonal nicht leicht sein, in Anbetracht der zum Teil sehr subtilen Unterscheidungen sich zu einer unbeanstandeten Tarifanwendung hindurchzuarbeiten.

Der Oberzolldirektion wird · die Gesehäftsleitung überdies dadurch erschwert, dass die ihr angewiesenen Amtslokalitäten absolut ungenügend und unpraktisch eingerichtet sind. Durch den Ankauf der alten Kantonalbankliegenschaft an der Bundesgasse und den Umbau dieser Gebäulichkeit, sowie der daranstossenden Häuser Nr. 10 und 12 wollte für zweckmässigereUnterkunft dieser Verwaltungsabteilung gesorgt werden. Inzwischen ist aber die Notwendigkeit eingetreten, die Nationalbank unterzubringen, wofür nun vorerst das alte Kantonalbankgebäude in Aussicht genommen ist.

Die handelsstatistische Abteilung der Oberzolldirektion bleibt nun einstweilen in der obersten Etage des neuen Postgebäudes, untergebracht.

YI. Zollgebietsdirektionen nnd Zollämter.

Wie die Oberzolldirektion, so waren auch die Gebietsdirektionen durch die Vorbereitungen für Inkraftsetzung des neuen Zolltarifs, sowie durch die zahllosen Auskunftsbegehren über die Anwendung dieses Tarifs in ganz ausserordentlicher Weise in.

929

Anspruch genommen, und auch die Zollämter waren vollauf beschäftigt, um sich mit den neuen Tarifvorschriften vertraut zu machen.

In bezug auf die Dienstverhältnisse in den einzelnen Zollgebieten ist folgendes zu erwähnen.

Nach den bestehenden Zollvorschriften sind zur Transitabfertigung von zollpflichtigen Waren, welche schweizerisches Gebiet transi ti eren, im allgemeinen nur Hauptzollämter befugt.

Da im bernischen Jura nur die beiden Hauptzollämter in Pruntrut und Boncourt bestehen, so war bei den bestehenden Grenzverhältnissen der Durchgangsverkehr vielfach erschwert, indem der Transport über ausländisches Gebiet stattzufinden hatte, auch wenn die Route über schweizerisches Gebiet die kürzere gewesen wäre. Zur Erleichterung dieses Verkehrs hat nun die Zollverwaltung auch die Nebenzollämter im bernischen Jura zur Transitabfertigung unter sich ermächtigt, so daß dem Durchgang über schweizerisches Gebiet nichts mehr im Wege steht.

Infolge einer neuen Strassenverbindung von Montancy (Frankreich) nach Pruntrut wurde auf I.Januar 1906 in Villars sous Fontenais, Amtsbezirk Pruntrut, ein neues Nebenzollamt er?

richtet und dagegen das bisherige Nebenzollamt in Bressaucourt in einen Zollbezugsposten umgewandelt.

Im Laufe des Spätjahres konnte der neue badische Güterbahnhof in Basel in Betrieb gesetzt werden. Die sehr zweckdienlichen Einrichtungen enthalten auch schöne, geräumige Bureaulokale für das schweizerische Zollamt, welche gemäß Staatsvertrag unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden müssen. Auch zu der nötigen Erweiterung der Zolllokale in den Stationen Waldshut, Singen und Konstanz hat sich die großherzoglich badische Bahnverwaltung in sehr entgegenkommender Weise bereit finden lassen. Ebenso hat die Vergrösserung der Zollabfertigungslokale im Güterbahnhof in Schaffhausen eine befriedigende Lösung gefunden, indem am östlichen Ende des Güterschuppens für den Zolldienst ein Anbau erstellt wurde.

Infolge der gänzlichen Umgestaltung der Bahnhofanlagen der badischen Bahn in Basel werden im Personen- und Güterverkehr daselbst durchgreifende Änderungen eintreten, welche in hohem Masse auch den schweizerischen Zolldienst berühren.

Die neue im Bau begriffene Bahnhofanlage wird nach» ihrer Vollendung aus drei vollständig getrennten Teilen bestehen, dem hoch-gelegenen Personenbahnhof, dem Güterbahnhof, welcher, wie oben

930 «rwähnt, bereits in Betrieb gesetzt worden ist, und dem Verschubbahnhof, welcher sich von der Wiese bis Leopoldshöhe erstreckt. Die beiden erstgenannten Teile der Bahnhofanlagen liegen vollständig .auf schweizerischem Gebiet, während der Verschubbahnhof ungefähr in seiner Mitte von der Landesgrenze quer durchschnitten wird.

Der beiderseitigen Zollsicherheit wegen musste dieser Verschubbahnhof wieder in zwei Teile, einen schweizerischen und einen deutschen, getrennt werden, von denen jeder ein Stück des ausländischen Gebietes in Anspruch nimmt. Die auf ausländisches Gebiet hinübergreifenden Teile beider Verschubbahnhöfe gelten beiderseits als Zollinland und sollen zu besserer Wahrung der Zollsicherheit mit einer hohen Einfriedigung versehen werden. Eine andere, für beide Länder zolldienstlich befriedigendere Lösung für die Anlage des Verschubbahnhofes in der Weise, dass der deutsche Teil ganz auf deutsches, der schweizerische ganz auf schweizerisches Gebiet zu liegen gekommen wäre, war angesichts der technischen und finanziellen Schwierigkeiten ausgeschlossen. Von einer vertraglichen Regelung des Verhältnisses glaubte der Bundesrat Umgang nehmen zu können, da die Ausübung des badischen Zolldienstes im badischen Bahnhof in Basel sich auf den Staatsvertrag vom 12. November 1853 (A. S. V, 77) stützt, ·welcher es in sich schliesst, dass der badische Zolldienst auch die nötigen, dem jederzeitigen Bedürfnis entsprechenden Einrichtungen auf schweizerischem Gebiet treffen und dieselben als badisches Zollinland behandeln kann. Die Inanspruchnahme schweizerischen Gebietes als deutsches Zollinland wird übrigens dadurch kompensiert, dass der für den schweizerischen Verschubbahnhof benötigte Teil deutschen Zollgebietes schweizerisches Zollinland wird.

In der 'Absicht, für den Transitverkehr mit Schnittwaren {Laub- und Nadelholzbretter etc.) Erleichterungen zu schaffen, hat der Bundesrat in den Jahren 1877 und 1884 die Errichtung von sogenannten Holztransitlagern in Romanshorn und Buchs bewilligt, welche in der Folge starken Verkehr aufwiesen. Später aber ging infolge der geänderten Zollverhältnisse der ursprüngliche Zweck dieserNiederlagen, der Förderung desTransithandels zu dienen, verloren ; die daselbst gelagerten Schnittwaren blieben zum weitaus grössten Teil in der Schweiz, und durch die Lagerung
wurde einzig bezweckt, das Holz austrocknen zu lassen, um ein niedrigeres Gewicht verzollen zu müssen und sich dadurch gegenüber der Konkurrent, welche das Holz in halbtrockenem Zustand einführt, einen Vorteil zu verschaffen. Infolge dieser Wahrnehmung erfolgte im Jahre 1899 die Aufhebung dieser Niederlagen.

931 Die Verwaltung der schweizerischen Bundesbahnen hat sich nun für deren Wiederherstellung angelegentlich verwendet, indem sie darlegte, dass infolge der Aufhebung derselben die betreffenden Holzlager auf ausländisches Gebiet verlegt worden seien, was die Ablenkung des Verkehrs von den schweizerischen Bahnen zur Folge gehabt habe. Da die Wiedererrichtung der Niederlagen in Verbindung mit den in beiden Stationen bestehenden Zollämtern ohne besondere Kosten für die Zollverwaltung geschehen kann und anderseits durch Beschränkung der Lagerfrist auf l Jahr die oben angedeuteten Nachteile in Wegfall kommen, so hat der Bundesrat das Zolldepartement zur Wiederherstellung der Transitlager unter gewissen Bedingungen ermächtigt. Im Hinblick auf die noch Ungewissen Zollverhältnisse mit ·den in Betracht kommenden Nachbarstaaten konnten die Niederlagen im Berichtsjahre noch nicht eröffnet werden.

Schon in den Geschäftsberichten von 1895, 1901 und 1902 ist auf Verhandlungen hingewiesen worden, welche die Errichtung eines Warenzollamtes im Balmhof Bern zum Zwecke hatten, nachdem bereits 1894 eine Zollabfertigungsstelle für Reisendengepäck daselbst eröffnet worden war. Diese Verhandlungen hatten bis jetzt nicht zum Abschlüsse gebracht werden können, einerseits wegen der Schwierigkeit der Beschaffung der erforderlichen Lokalitäten, andererseits weil von Seiten der Zollverwaltung bestimmte Garantien für nachherige dauernde Benützung des Zollamts durch den bernischen Handelsstand verlangt wurden. Die Verhandlungen sind nun im Berichtsjahre -wieder aufgenommen und so weit zu Ende geführt worden, dass auf 1. Januar 1906 im Güterbahnhof Bern ein Zollamt für Abfertigung von gewöhnlichem Frachtgut, ausgenommen Vieh, Fleischwaren und lebende Pflanzen, welche an der Grenze verzollt werden müssen, errichtet werden konnte. Zollpflichtige Warensendungen, welche im Eilgut-, Gepäck- und Postverkehr eingehen, müssen bis auf weiteres noch der Zollbehandlung an der Grenze unterstellt werden, indem die hierfür nötigen Einrichtungen im Personenbahnhof von der Bundesbahnverwaltung noch nicht getroffen werden konnten.

Behufs Erweiterung der Zolllokale im Güterbahnhof Romanshorn hat die Bundesbahnvervvaltung das sogenannte alte Kornhaus am Hafen daselbst vom thurgauischen Staate erworben, das nun für Bahn- und Zollzwecke umgebaut
wird und möglicherweise noch im Laufe des Jahres 1906 bezogen werden kann.

Wie die Bahnzolllokale, so waren auch die zur Abfertigung der zollpflichtigen Postsendungen dienenden Lokale in Romans-

932 hörn bei dem stets wachsenden Verkehr ungenügend geworden^ so dass auch hier eine Erweiterung stattfinden musste.

Die im letztjährigen Geschäftsbericht erwähnten Unterhandlungen mit der Zürcher Handelskammer betreffend die Wiederherstellung der im Jahre 1897 eingegangenen eidgenössischen, Zollniederlage sind im Berichtsjahre nicht wesentlich vorgerückt.

Die Hauptschwierigkeit besteht namentlich in der Beschaffung der nötigen Lokalitäten in geeigneter Lage.

An der neuerstellten Strasse zwischen der badischen Ortschaft Schlatt a. R. und Thayngen ist ein neues Nebenzollamt unter der Bezeichnung Thayngen-Schlatt errichtet- und auf MitteOktober eröffnet worden.

Die Zolldirektion in Chur hat in den für sie eingerichteten neuen Lokalitäten im neuen Postgebäude, wo sie Anfang Februar installiert werden konnte, ein hoffentlich bleibendes Unterkommen gefunden, nachdem sie sich jahrelang mit ungenügenden Privatlokalen, die öfters wechselten, hatte behelfen müssen. Die neuen Lokale sind hell, geräumig und zweckmässig eingerichtet, so dass dieselben auf absehbare Zeit genügen werden.

In der Nacht vom 4./5. Dezember ist das der Eidgenossenschaft gehörende kleine Zollgebäude in Schmitter im st. gallischen Rheintal gänzlich abgebrannt. Das Feuer scheint infolge eines Schadens am Kamin entstanden zu sein. Die Zollbücher und die Kasse konnten gerettet werden, wogegen das Bureaumobiliar und ein Teil des Mobiliars der Bewohner zu Grunde ging. Der Kassabestand, der an Hand des geretteten Kassabuches und der Hinterlagenkontrolle ermittelt werden konnte, war intakt. Zur provisorischen Unterbringung des Zolldienstes konnten in der Nähe die nötigen Lokalitäten gemietet werden, woselbst der Zollbezug sofort eingerichtet wurde. Der Brandschaden ist auf Fr. 2980 abgeschätzt worden. Selbstverständlich muss auf den baldigen Wiederaufbau des Zollhauses Bedacht genommen werden.

Im Kanton Genf sind einige am linken Foronufer gelegene Liegenschaften zwischen Moillesulaz und Thônex, seit 1872 CA. S. X, 769 und A. S. n. F. VII, 47) aus der Zolllinie ausgeschlossen, die geistigen Getränke ausgenommen, welche die betreffenden Liegenschaftsbesitzer zu verzollen haben.

Im Laufe des Berichtsjahres ist nun auf Anregung der Alkoholverwaltung die Frage zur Erörterung gelangt, ob nicht vor Inkrafttreten des neuen Zolltarifs die Ausschliessung eine voll-

933 ständige sein sollte, also die geistigen Getränke inbegriffen. Mit ·dieser Frage trat auch das vor Jahren schon erwogene, in der Folge jedoch fallen gelassene Projekt einer Weganlage für Begehung der Grenze längs des Foron wieder auf die Bildfläche.

Nach einlässlicher Prüfung der Sachlage hat sich das Finanzund Zolldepartement für Belassung des status quo entschieden, nachdem erlangt worden, dass der fragliche Liegenschaftsbesitz, soweit er bisher abgeschlossen war, durch die Grenzbewachungsorgane jederzeit betreten werden kann.

Der schweizerische Zollabfertigungsdienst für den Reisendenverkehr an den Grenzstationen wird immer mehr durch den Umstand erschwert, dass die Umschlagszeiten der internationalen Anschlüsse zu knapp bemessen werden. Es wird schliesslich nichts anderes übrig bleiben, als die Züge so lange aufzuhalten, bis die Zollabfertigung, bei aller tunlichen Beschleunigung, jedoch ·ohne Überstürzung, ordnungsmässig beendigt ist, auch wenn dadurch Zugsverspätungen unvermeidlich sein sollten.

Bei einzelnen Expresszügen, namentlich der Gotthardbahnwird die Zollrevision in den Wagen während der Fahrt vorge nommen. Eine weitere Ausdehnung dieses Verfahrens ist aber nicht möglich, da die Zugsbegleitung zur Folge hat, dass das betreffende Zollpersonal dem Zollamt während mehrerer Stunden ·entzogen wird, da sofortige Retourfahrt in der Regel nicht möglich ist.

Bei Anlass der Vorlage von Plänen für ein neues Bahn·dienstgebäude im Bahnhof Chur hat die Zollverwaltung dem Wunsche nach einer zweckmässigeren Unterbringung des in ungünstiger Lage befindlichen Zollabfertigungslokales Ausdruck gegeben, da die neuen Pläne diesfalls keine Verbesserung gebracht haben. Leider konnte diesen Wünschen aus betriebstechnischen 'Gründen nicht Rechnung getragen werden, wobei aber bei Genehmigung der Pläne vorbehalten wurde, auf diese Frage später .zurückzukommen, falls die vorgesehenen Anordnungen mit der Zeit unhaltbare Zustände mit sich bringen sollten.

Wie an allen ändern wichtigern Eingangspunkten, so hat auch in Rorschach der Verkehr so stark zugenommen, dass die Zollbureaux und Revisionsräumlichkeiten ungenügend geworden sind.

Hier stehen einer Erweiterung dieser Lokale besondere Schwierig.keiten entgegen, weil die Bahnverwaltung aus begreiflichen

934 Gründen zu grössern baulichen Änderungen nicht schreiten will, solange das bestehende Projekt einer gänzlichen Verlegung der Hafenanlage nach dem Bahnhof nicht zur Abklärung gelangt ist.

Inzwischen hat sich die Zollverwaltung in der Weise beholfen^ dass die Postverzollung in ein Privathaus, in welchem sich auch das Postbureau befindet, verlegt wurde, und da gleichzeitig die Bahn eine kleine Erweiterung der Zolllokale vorgenommen hat,, so können letztere für einige Zeit wieder zur Not genügen.

Immerhin muss es über kurz oder lang zu einer bessern Installation des Zolldienstes in Rorschach kommen.

Neue Zollhäuser sind erstellt und bezogen worden in Thayngen an der Strasse nach Schlatt am Randen, in Arbon, Altenrheinj, Prella, Muggio, Bredot, Certoux und Malvai.

TU. Grenzschutz.

Das eidgenössische Grenzwachtkorps hatte am Schlüsse des Berichtsjahres folgenden Bestand : GrenzwachtZahl Zahl GrenzUnterchefs und der der offiziere.

wächter.

Offiziere.

Sektionen. Posten.

2 1. Zollgebiet .

169 64 16 10 II.

,, 1 95 56 7 5 1 68 4 38 in.

,, 6 IV.

,, 2 11 106 7 50 V.

2 200 10 59 19 VI.

,, 3 16 198 55 9 Zusammen

11

75

836

45

322

9ÏÏ Bestand am Schlüsse des Vorjahres: Grenzwachtchefs und Offiziere Unteroffiziere und Grenzwächter somit eine Vermehrung um l Offizier und 53 Mann.

10 85S

Wie dies im Budget pro 1905 vorgesehen war, hat im abgelaufenen Jahre eine Verstärkung des Grenzwachtpersonals stattgefunden, die im Hinblick auf das Inkrafttreten des neuen Zolltarifgesetzes geboten war. Auch mit diesem Zuwachs an Per-

935 sonai, welcher sich auf alle Zollgebiete verteilt, ist der Bestand an Grenzwachtmannschaft noch ein verhältnismäßig schwacher, und die weiteren Erfahrungen werden dartun, ob nicht eine nochmalige Verstärkung wird stattfinden müssen.

Bei Anlass dieser Personalvermehrung erzeigte es sich nötig,, dem Grenzwachtchef des IV. Zollgebietes einen Grenzwachtoffizier zuzuteilen, da für das Grenzvvachtkorps dieses Gebietes,, welches auf 122 Mann angewachsen ist, ein einziger Offizier nicht mehr genügen kann.

In Verbindung mit der Neuregelung der Bestimmungen über Arbeitszeit, Ruhetage und Urlaube der Beamten und Angestellten der Zollgebietsdirektionen und Zollämter hat die Zollverwaltung auch für das Grenzwachtpersonal die Gewährung von periodischen Erholungsurlauben befürwortet.

Infolgedessen haben wir das Zolldepartement ermächtigt, vom Jahre 1906 hinweg jedem Grenzwächter, vom 5. Dienstjahre an und mit.

demselben beginnend, je das zweite Jahr einen, Erholungsurlaub in der Dauer von einer Woche zu bewilligen. Ausserdem ist den Grenzwächtern gestattet, von den ihnen zukommenden 32 Ruhetagen in denjenigen Jahren, in welchen sie auf den Urlaub nicht Anspruch haben, 4 Tage als zusammenhängenden Urlaub' zu benützen.

Aus dem für die Neubewaffnung des Grenzwachtkorps bewilligten Jahreskredit pro 1905 sind weitere 390 Kurzgewehre Modell 1889/1900 beschafft worden, so dass mit den noch im Jahre 1906 zu bestellenden 200 Stück die Neubewaffnung durchgeführt sein wird. Die bisher in Händen des Grenz wachtpersonals befindlichen Repetierkarabiner, System Vetterli (Grenzwächter- und Kavallerie-Ordonnanz, letztere für Tragriemen umgeändert), wurden zurückgezogen, wobei dem Grenzwachtpersonaf Gelegenheit gegeben wurde, sich eine Waffe zu einem reduzierten Preise als Eigentum zu erwerben. Der übriggebliebene Teil ist zum Verkauf ausgeschrieben und bis auf einen Restbestand,, der sich bei der schweizerischen Waffenfabrik befindet, an schweizerische Käufer zum Preise von Fr. 15 für Grenzwächterund von Fr. 10 für umgeänderte Kavallerie-Karabiner veräussert worden.

Mit dem Verband schweizerischer Eisenbahnverwaltungen ist im Jahre 1891 eine Vereinbarung getroffen worden, zufolge welcher dem Grenzwachtpersonal, welches zu dienstlichen Zwecken dieBahn zu benützen in die Lage kommt, gegen einen Ausweis Fahrkarten zum halben Fahrpreis verabfolgt werden. Diese

936 Taxbegünstigung, welche bisher nur zu gunsten der Grenzwachtmannschaft bestand, ist nun auch auf die Offiziere des Grenzwachtkorps für dienstliche Reisen ausgedehnt worden.

Ausser der Grenzbeaufsichtigung zur Verhinderung des Schmuggels liegt den Grenzwachtorganen die Mitwirkung bei der Ausübung der Bundespolizei auf verschiedenen Gebieten ob, so namentlich in bezug auf die Gesetze über Viehseuchenpolizei, über Jagd und Vogelschutz, Fischerei, Zündhölzchen etc. Auf den Wunsch des eidgenössischen Departements des Innern wurde diese Mitwirkung im Berichtsjahre auch auf die Betätigung bei der Wildhut in den an die Landesgrenze anstossenden Jagdbannbezirken des Kantons Wallis ausgedehnt, in dem Sinne, dass das Personal Weisung erhalten hat, die in den Bannbezirken betroffenen Individuen, welche Träger von Waffen oder gejagtem Wild sind, zu verzeigen.

Auch zur Durchführung der Fremdenpolizei an einzelnen ·Grenzpunkten, deren Überwachung durch die kantonalen Polizeiorgane mit besonderen Schwierigkeiten verbunden ist, namentlich aber bei Rückweisung von Zigeunerbanden, wird von den Grenzwachtorganen Beihülfe geleistet, insoweit es unbeschadet den Verrichtungen für den Zolldienst geschehen kann. Diesfalls mag erwähnt werden, dass im abgelaufenen Jahre einzig im bernischen Jura 32 Zigeunerbanden, bestehend aus 404 Personen, zurückgewiesen wurden ; es mögen dabei freilich einzelne Banden doppelt oder mehrfach figurieren, da sowohl die deutsche als auch die französische Polizei der unerwünschten Gesellschaft den Eintritt verweigern und die Banden infolgedessen von einem Lande ins andere hinübergeschoben werden, bis sie endlich unbemerkt irgendwo ins Innere entschlüpfen können. Auch an den Rheinbrücken im st. gallischen Rheintal, an welchen gemäss einem vertraglichen Verhältnis mit dem Kanton St. Gallen die Handhabung der Fremdenpolizei durch die Grenzwachtorgane stattzufinden hat, sind von letztern im Laufe des Jahres über 300 Vaganten und subsistenzlose Reisende zurückgewiesen worden.

Im Hinblick auf diese dem Kanton St. Gallen gewährte Unterstützung bei der Fremdenpolizei, die aber, wie erwähnt, auf einem besonderen Vertragsverhältnis beruht, hat auch das thurgauische Polizeidepartement um die Mitwirkung der Grenzwachtorgane bei Ausübung der Fremdenpolizei an der auch zolldienstlich schwer zu überwachenden Grenzstrecke von Konstanz bis Diessenhofen nachgesucht. In diesem Falle musste diese Mitwirkung versagt werden, da es sich um Eingangspunkte handelt,

937 ·wo der Grenzwachtdienst ohnehin schon vollauf in Anspruch genommen ist und wo eine solche Mitbetätigung des Grenzwachtdienstes nur zum Schaden des Zolldienstes stattfinden könnte.

Auf den Zeitpunkt des Durchbruchs des Simplontunnels trat auch an die Zollverwaltung die Notwendigkeit heran, zu diesem neuen Schienenweg in nähere Beziehung zu treten, indem der Verkehr mit Maschinen und Materialien für den Tunnelbau unter zollamtliche Kontrolle zu stellen und darüber zu wachen war, dass nicht zollpflichtige Waren durch den Tunnel unverzollt eingebracht werden konnten. Die Zollverwaltung hat daher am schweizerischen Tunnelausgang einen Grenzwachtposten errichtet, welcher bis zur Inbetriebsetzung des Bahnverkehrs bestehen bleibt und dannzumal durch das neu zu kreierende Zollamt ersetzt wird.

Der Grenzwachtdienst wickelte sich im übrigen ohne besondere Vorkommnisse ab. Wie fast jedes Jahr kamen Fälle von Tätlichkeiten und Injurien seitens Zollpflichtiger gegenüber dem Grenzwachtpersonal vor, die, soweit es sich um schwerere Fälle handelte, an die kantonalen Gerichte zur Aburteilung überwiesen wurden. Ein Grenzwächter-Rekrut des I. Zollgebietes, welcher erst zwei Monate im Dienst stand, war beim Baden im Rhein mit einem Fischer aus Hüningen in Streit geraten und wurde von demselben mit dem Messer bedroht, welchen Angriff er mit einem Steinwurf abwehrte. Der Stein traf den Gegner unglücklicherweise so, dass ein inneres Organ verletzt wurde und der Getroffene nach wenigen Tagen an innerlicher Verblutung im Spital zu Lörrach starb. Da das eidgenössische Grenzwachtkorps dem Militärstrafgesetze unterstellt ist, so hatte das Militärgericht der V. Division sich mit dem Falle zu befassen, welches den Grenzwäehter freisprach, indem es zu der Ansicht gelangte, dass derselbe in berechtigter Notwehr gehandelt habe.

Laut Grenzwachtreglement, Art. 57, kann die Oberzolldirektion den Unteroffizieren und Mannschaften des eidgenössischen Grenzwachtkorps eine Alterszulage bewilligen, und zwar: nach vier Dienstjahren 50 Rappen, nach sechs Dienstjahren 80 Rappen und nach acht Dienstjahren Fr. l per Tag. Der reglementarische Tagessold beträgt gegenwärtig: für Wachtmeister (Sektionschefs) Fr. 5. 20, für Korporale Fr. 4. 50, für Gefreite Fr. 4. 20, und für Grenzwächter Fr. 4. -- neben kostenfreier Unterkunft für den Mann. Es wäre erwünscht, wenn den altern Grenzwächtern, für welche sich noch keine Gelegenheit zum ÜberBundesblatt. 58. Jahrg. Bd. II.

60

938 tritt in die den Witterungseinflüssen weniger ausgesetzte Zivilstellung eines Zollaufsehers geboten hat, eine weitere Alterszulage, z. B. nach zwölf Dienstjahren, zugewendet werden könnte. Wir gedenken, bei Anlass der Budgetvorlage für das Jahr 1907 auf diese Frage zurückzukommen.

YIII. Straffâlle.

A. Zollübertretungen.

Auf Ende 1904 waren unerledigt geblieben 38 Straffälle neu hinzugekommen sind 1724 v> Total 1905 1762 Straffälle im Vorjahre 1904 1611 ,, Vermehrung pro 1905

151 Straffälle

Diese Zollübertretungen fanden ihre Erledigung wie folgt: a. durch Verzicht auf die Verfolgung 58 b. durch freiwillige und unbedingte Unterziehung . . 1638 c. durch gerichtlichen Spruch: zu gunsten der Verwaltung 6 zu ungunsten der Verwaltung l Total 1703 Am Schlüsse des Jahres waren unerledigt: vor Gericht anhängig 5 bei der Verwaltung pendent 54 \ Gesamttotal 1762 1905

1904

Es betragen: Fr.

Fr.

1. die umgangenen Zollgebühren . . 17,614.85 15,651.13 2. die eingezogenen Zollbußen . . . 46,310.63 42,243.86 3 der Anteil der Zollverwaltung . 15,466.28 17,327.37

Dlfferenr

Fr.

+1963.72 -f- 4066.77 --1861.09

Beilage zwm, Berte '·te über die Zollverwaltimg, Abschnitt X. Handelsstatistik.

Spezialhandel der Schweiz nach Kategorien.

Einheit

Nummern

Menge Kategorien

I

Einfuhr

q-

Abfälle und Düngstoffe

7)

B Chemikalien C Farbwaren Glas Holz Landwirtschaftliche Erzeugnisse

II III IV V VI VII

·n n ·n ·n ·n n ·n

Stück

VIII ·

1904

1905

190

1905 (proY.)

1904

1905 (pror.)

q. netto

q. netto

q. netto

q. netto

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

1,397,809 62,294 899,042 125,575 118,103 3,656,839 768,935 48,033 43,341

1,458,796 66,860 990,916 139,104 141,079 4,205,747 1,023,983 62,041 46,901 Stück

B . Maschinen u n d Fahrzeuge

IX ·

X

x

'i

XII XIII

XIV

·

. . . .

B Blei G Eisen D Kupfer E. Nickel . . . . ' F Zink G Zinn H . Edle Metalle, nicht gemünzt . . . .

J. Erze und Metalle, verschiedene .

Mineralische Stoffe

Bier, Wein, Branntwein, Sprit: in Fässern

·n ·n ·n T> "n ·n ·n ·n ·n ·n ·n

H'liter

q·/>

Öle und Fette Papier .

A Baumwolle B Leinen etc C. Seide D Wolle E. Kautschuk F Stroh G Konfektion

n ·n 71

TI 7)

7!

XV

Verschiedene Waren Total Hierzu · Gemünztes Edelmetall

;

8,942,162

10,468,100

q. netto

q. netto

5,024,743 7,929,904 8,756,006 18,419,278 372,642 6,202,004 655,113 8,424,728 10,877,661

5,085,810 9,108,824 10,342,472 20,531,725 303,513 5,783,404 784,876 9,121,946 11,953,101

8: 3,157

1,059,041

114,034,001

123,466,101

2,8! 6,121

3,047,187

8,582,381

9,277,413

297,674 681 58,472 3,238,334 91,880 2,922 29,387 17,185 1,544 11,010 30,827,672 10,760,741

406,610 777 56,058 3,554,422 89,336 3,271 29,835 16,512 1,760 1,603 32,152,659 10,898,852

348,763 7,059 4,052 235,140 16,295 764 6,250 983 233 1,003 1,383,128 1,296,424

379,353 6,698 3,693 259,455 17,415 892 6,400 804 275 3,406 1,403,677 1,105,302

33,7!>2,172 3l >7,800 2,4' 9,998 65,3 9,610 18,2' 1,480 1,3 6,250 2,1 >7,740 6,0 »6,270 43,0< 13,854 21 0,059 87,4r 6,953 299,81 0,057

45,372,199 442,380 2,474,524 79,285,279 18,359,530 1,559,950 2,238,835 5,846,470 51,356,251 128,197 90,065,059 306,658,105

52,646,675 2,267,252 308,220 10,287,253 2,700,522 138,558 305,488 434,954 18,460,273 15,392 6,007,924 119,706,326

61,201,625 2,233,685 343,340 11,039,388 3,562,849 159,132 391,081 365,644 21,053,010 35,145 5,961,552 128,145,551

Hektol.

Hektol.

Hektol.

Hektol.

1,353,504

2,240,201

36,3£»6,400

60,185,258

887,875

981,393

q. netto

q. netto

27,650

23,971 q. netto

q. netto

211,778 167,372 364,445 73,930 56,323 113.003 5,324 50,809 25,998

212,874 210,971 379,900 71,306 55,419 115,093 6,868 51,067 33,166

5,056 81,732 180,633 2,556 62,178 31,544 968 8,611 5,924

4,024 78,030 186,259 2,635 62,604 32,439 979 8,051 6,618

Stück

Stück

Stück

Stück

279,520 q. netto

57.078.250 '593Ì843 2.240,201

;

Stück

13,448,150 8,124,441 31,290,566 8,052,761 6,082,199 39,099,268 7,857,997 37,003,791 25,479,124

3,789

54.116.449 q.

552J444 . . . j Stück i 1.353.504 Hüter

q-

Stück

13,3( 13,724 7,8: .9,461 27,7: >9,947 7,3: 6,437 5,3i 5,629 32,4i 2,761 7,5< 5,003 28,91 7,233 23,51 2,862

3,616

48.388 514.020 29^692

·n

590,869 16,779 370,211 59,618 1,922 642,071 66,404 8,520 19,858

2,364

48,411 512.591 26Ì727

q-

571,030 16,581 330,231 51,799 1,695 769,224 52,321 8,293 16,388

2,265

q. netto

B Tierische Stoffe XVI XVII

q. netto

312,121

Stück

A Tiere

i

314,323

q. netto

qn

Ausfuhr

1905

240,323

A.

Einfuhr

Ausfuhr

1904

Stück

Uhren

Wert

2,219

.

45,084

37,981 " ;

13,6S 3,370 11,9J 7,554 91,1C 7,959 15,82 8,860 156.2Ê 3,918 62.44 1,645 3^83 0,535 3^ 6,293 33JS 1,943

415,634 13,400,964 13,754,405 4,825,395 103,352,416 167,477,959 18,788,954 2,423,366 153,957,277 235,671,522 66,815,035 : 21,801,108 4,761,267 ' 1,096,032 3,910,685 ' 11,522,226 43,010,097 12,463,159 i

343,218 4,451,627 | 185,840,814 i 2,690,137 250,719,057 23,297,448 1,133,534 11,697,398 13,518,441 '

i

63.56 7,780

60,046.194

12,451,909

14,995,115

12.73 2,659 6,81 8,854 10,28 8,796

13,396,418 7,721,040 11.792,729 [

14,617,137 818.562 2,450,116

15,459,096 1,012,289 2,929,210

} ?

1.240.071,144 i 1,359,224.043 | 891,479,298

969,319,964

q. netto

q. netto

83.999 245^271 ' 2.465 5.832.209 8^980,"l43 23.971

88,244 351,305 2,801 5,791,400 10,513.184 27.650

2,298 ',

735 |

i

l

554

83,239,280 |

78,539,177 ,

:

i;

43,086,349 \ 38,375,783

;

l

939 B. Durch das Zollpersonal verzeigte und von der Zollverwaltung liquidierte Übertretungen des Alkoholgesetzes.

Auf Ende 1904 unerledigt geblieben . . .

3 Straffälle neu hinzugekommen 26 ,, Total 1905 29 Straffälle im Vorjahre 1904 33 ,, Verminderung pro 1905

4 Strafiälle

Ihre Erledigung fanden: a. durch Verzicht auf die Verfolgung . . . -- Straffälle b.

freiwillige und unbedingte Unterziehung 26 ·n gerichtlichen Spruch: c.

n zu gunsten der Verwaltung , Am Schluß des Jahres waren unerledigt: a. vor Gericht anhängig b. bei der Verwaltung pendent Total Es betragen : 1. die umgangenen Monopolgebühren . .

2. die eingegangenen Bußen

l Straffall 29 Straffälle

1905

1904

Differenz

Fr.

Fr.

Fr.

1964.86

230.17

-f-1734. 69

8948.16

828. 76

-j- 8119. 40

IX. Handelsstatistik.

Die in den letzten Jahren übliche Frist konnte sowohl für die provisorische Publikation (15. Februar) als auch für den Jahresband mit Bericht in deutscher Ausgabe (25. August) eingehalten werden. Der Bericht in französischer Ausgabe wurde am 28. September veröffentlicht.

Die handelsstatistischen Resultate (für die Einfuhr provisorische Wertungen) für das Jahr 1905 sind folgende: E i n f u h r : 1359,2 Millionen Franken gegen 1240 Millionen im Jahre 1904 »nd 1196 Millionen im Jahre 1903.

A u s f u h r : 969,3 Millionen Franken gegen 891,5 Millionen im Jahre 1904 und 888,5 Millionen im Jahre 1903.

940

Der Import übersteigt den Export um 389,9 Millionen oder 28,69 %; ein Verhältnis, das um so weniger als ungünstig bezeichnet werden kann, als über die Hälfte der ausserordentlichen Einfuhrzunahme auf das vierte Quartal entfällt und zum grosscn Teil als vorzeitige Versorgung für das Jahr 1906 angesehen werden muss. Zudem war der Überschuss der Totaleinfuhr über die Totalausfuhr in den Jahren 1896/1899 noch erheblich stärker (30,8% bis 32,5%).

Die einzelnen Quartale haben folgenden Anteil an der Wertzunahme (Millionen Franken"): I

Einfuhr . -f-12 Ausfuhr . + 7

II

III

IV

Jahr

-f 21 +18

+18 + 29

+68 +24

+ 119 +78

Die wichtigsten M e h r e i n f u h r e n folgende (Tausende von Franken): Geistige Getränke in Fässern . . . Maschinen und Fahrzeuge Leder, Lederwaren, Schuhwaren . .

Apothekerwaren, Drogen Farbwaren Chemikalien Holz Landwirtschaftliche Erzeugnisse . . .

Bücher, Bilder, Instrumente . . . .

Uhren und Uhrenteile Eisen Kupfer Edle Metalle und Waren daraus . .

Öle und Fette Papier Baumwolle Flachs, Hanf, etc Kautschuk Konfektion Kurzwaren, etc

Nahrungs- und Genussmittel

im IV. Q u a r t a l waren ) - 16,186 oder 165 °/o -j- 6,539 ,, 93 ,, -)- 4,927 ,, 61 ,, -)826 ,, 55 ,, + 790 ,, 49 ,, -j- 1,635 ,, 24 ,, + 3,288 ,, 37 ,, -j773 ,, 35 ,, -j956 ,, 15 ,, -j264 ,, 27 ,, -j- 7,014 ,, 48 ,, -f 503 ,, 11 ,, 21 -j- 2i809 -n 11 -j484 ,, 18 fl + 969 ,, 26 ,, -f- 5,627 ,, 21 n -j- 1,644 ,, 32 ^ 22 4? ,, 25 ,, 4 064 -j- > n 39 -n 5:1L9 -j-n ^n

-j- 8,188 ,,

8n

Für das g a n z e J a h r kommen als M e h r e i n f u h r e n in Betracht (Tausende von Franken) :

941

Fasswein Maschinen und Fahrzeuge Leder, Lederwaren, Schuhwaren Holz Eisen (einschliesslich B1/!! Millionen Geschützmaterial) Edle Metalle und Waren daraus . . .

Drogen, Chemikalien, Farben . . . .

Glas Bücher, Bilder, Instrumente . . . . Uhren und Uhrenteile Papier Baumwolle Flachs, Hanf, etc Wolle Kautschuk Stroh, sortiert, etc Konfektion Tonwaren Kurzwaren, etc Mineralische Stoffe Nahrungs- und Genussmittel . . . . -

+ 22,272 oder 69 % -j- 11,620 ,, 34 ,, -j- 8,097 .n 28 ,, -j- 6>616 r, 20 ··, + 13,965 -j- 8,312 -j- 4,573 4726 ) - 1,916 -j455 + 1,806 -j- 12,244 + 2,960 + 4,273 -j930 -j615 -j- 9;258 + 873 -j- 1,504 -j- 2,588 ( - 6,788

,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ^ ,, ,, ,, -n ., ,, ,, ,,

21 ,, 19 ,, 11 ,, 14 ,, 8,, 12 ,, 15 ,, 13 ,, 19 ,, 7,, 24 ,, 19 fl 27 -n 13 ,., 15 ,, 3,, 2,,

In letzterem Posten ist eingerechnet die Mindereinfuhr von Weizen (-- 5,7 Millionen) und von Kaffee (-- 0,9 Millionen).

Die Kategorie ,,Tierea verzeichnet eine Mindereinfuhr von 3,5 Millionen oder 6 °/o und die Kategorie ,,Seide" eine Mindereinfuhr von 2,s Millionen oder l*/2 %· Die Spinnstoffe beanspruchen den grössten Anteil an der Mehrausfuhr, nämlich 36.4 Millionen von 77,s Millionen. Für die einzelnen Kategorien ergeben sich folgende Mehrausfuhren (Tausende von Franken) : Baumwolle + 18,363 oder 11 % davon : glatte Gewebe . .

Plattstichstickereien Kettenstichstickereien Garne aller Art .

Flachs, Hanf, etc Seide

.

.

.

.

.

.

.

.

-f- 3,973 -j- 15,915 -- 1,027 -- 940 + 267 ,, 11 ,, -j- 15,046 ,, 6,4 ,,

942

davon : gezwirnte Florettseide . -f- 1,378 seidene Stückware . . -f- 3,169 halbseidene Stückware . -- 1,813 seidene und halbseidene Bänder -)- 6,770 seidene Stickereien . . -j- 1,191 Strohwaren Konfektion Drogen, Chemikalien, Farbwaren .

Landwirtschaftliche Erzeugnisse .

Leder, Lederwaren, Schuhwaren .

Bücher, Bilder, Instrumente . . . .

Uhren und Uhrenteile Maschinen und Fahrzeuge Eisen Kupfer . . . .

Edle Metalle und Waren daraus .

Nahrungs- u n d Genussmittel . . . .

+

175 oder

+ 1,055

4,878

1,5

°/o

8,, T)

130 + 697 -f 1,075 + 4- 10,127

11

2,593 + 8,440

Tl

T)

1"!

4- 8,556 4- 752 4- 862 11

13,9

T)

20 T) 8 ·n 10 ·n 8 16 7 33 14 T) 7 f)

davon : Hartkäse + 5,011 Kondensierte Milch . . -- 627 Kakaopulver u. Chocolade -f- 2,620 Tiere -f 2,543 Tierische Stoffe -j842 Tonwaren -j193 Kurzwaren etc + 479

,, 20 ,, ,, 5,8 ,, ,, 24 ,, » 20 n

Die Ausfuhr hat abgenommen bei folgenden Kategorien: Glas Holz Aluminium Mineralische Stoffe Öle und Fette Papier

-- -- -- -- -- --

69 oder 419 ,, 33 ,, 46 ,, 73 ,, 373 ,,

18,B 7 l l 18 7,7

% ,, ,, ,, ,, ,,

Für weitere Details muss auf den im Laufe des Jahres er scheinenden statistischen Band nebst Bericht verwiesen werden

943

Im abgelaufenen Jahre wurde eine neue Verordnung betreffend die Statistik des "Warenverkehrs der Schweiz mit dem Auslando erlassen (Publikationsdatum 17. November) und ebenso eine Instruktion zu dieser Verordnung (23. Dezember). Beide Erlasse sind gleichzeitig mit dem neuen Gebrauchstarif am 1. Januar 1906 in Kraft getreten.

Das der Instruktion beigegebene neue Länderverzeichnis für ·die Statistik wurde im Einverständnis mit dem Handelsstande erweitert und auf 39 Länder und Ländergruppen gebracht statt der bisherigen 31.

Die statistischen Positionen des neuen Gebrauchstarifs erreichen die Zahl von 1286 anstatt 769 nach dem alten Tarif, und die Anzahl derjenigen Positionen, für welche bei der Einfuhr der Wert zu deklarieren ist, beträgt nunmehr 247 gegen 54 im alten Tarif.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 10. April 1906.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

L. Forrer.

Der Kanzler der EidgenossenschaftRingier.

--&-OSS-

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1905.

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Bundesblatt

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Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1906

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

16

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

18.04.1906

Date Data Seite

841-943

Page Pagina Ref. No

10 021 909

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