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Bekanntmachungen von

Departementen rot andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Einnahmen der

Zollverwaltung in den Jahren 1905 und 1906.

1906.

Monate.

1905.

Fr.

1906.

Fr.

Januar . . .

3,117,303.04 3,762,637. 03

Februar

. .

4,303,850. 87 3,681,428. 06

März

. . .

4,930,564. 63 4,677,986. 73

April

. . .

4,747,341. 83

Mai . . . .

Juni . . . .

4,977,498. 46

Juli . . . .

4,714,727. 97

August . . .

4,735,679. 76

September . .

5,108,843. 77

Oktober

. .

5,604,017. 57

November . .

5,770,588. 61

Mehreinnahme.

Mindereinnahme,

Fr.

Fr.

645,333. 99

-- --

--

622,422. 81 252,577. 90

4,504,138. 76

Dezember . . 11,031,159. 94 Total 63,545,715. 21 Auf Ende März 12,351,718.54 12,122,051. 82

--

229,666. 72

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Vollziehungsverordnung zum Zollgesetz.

Angesichts der stetsfort zahlreich eingehenden Reklamationen in Zollsachen, welche auf mangelhafte Kenntnis der Zollvorschriften zurückzuführen sind, sehen wir uns veranlaßt, dem Publikum, welches mit dem Zolldienst in Berührung kommt, dringend zu empfehlen, sich mit den Vorschriften des Zollgesetzes vom 28. Juni 1893 und insbesondere der Vollziehungsverordnung zu demselben, vom 12. Februar 1895, einläßlich vertraut zu machen.

Letztere enthält alle Vorschriften, welche in bezug auf die schweizerische Zollbehandlung zu befolgen sind, und zerfällt in folgende Teile: I. Abschnitt: Allgemeine Vorschriften.

II.

,, Verfahren bei der Zollabfertigung: A. Zolldeklaration und Berechnung der Gebühren.

B. Zollabfertigung und Zollscheine.

C. Zollamtliche Kontrolle und Warenrevision.

III.

,, Die Abfertigung mit Geleitschein.

IV.

,, Eidgenössische Niederlagshäuser.

V.

,, Die Abfertigung mit Freipaß.

VI.

,, Ausnahmen von der Zollpflicht, Retourwaren.

Vii.

,, Landwirtschaftlicher Grenzverkehr.

VIII.

,, Allgemeine Schlußbestimmungen.

Anhang : Formulare.

Für jedermann, der mit dem Zolldienst zu verkehren hat und dem daran gelegen ist, Anstände wegen Nichtbeachtung der Zollvorschriften zu vermeiden, empfiehlt sich daher die Anschaffung gedachter Verordnung, welche zum Preise von 50 Cts. bei den Zollgebietsdirektionen in Basel, Schaffhausen, Chur, Lugano, Lausanne und Genf bezogen werden kann.

B e r n , den 18. Januar 1899.

Schweiz.

Oberzolldirektion.

Ankauf von dreijährigen inländischen Pferden fUr die eidg. Pferderegieanstait im April 1906.

Im Auftrage des schweizerischen Militärdepartements werden an nachbezeichneten Plätzen und Tagen dreijährige inlän-

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dische Remonten, die für die eidgenössische Pferderegieanstalt geeignet sind, angekauft.

Thun (alte Regieanstalt), den 17. April, vormittags 9% Uhr ; Bern (Tierarzneischule), den 17. April, nachmittags 2 Uhr ; Luzern (Platz bei der Pferdekaserne), den 18. April, vormittags 11 Uhr ; Schwyz (beim neuen Schulhaus), den 19. April, vormittags 9^ Uhr; Einsiedeln (Klosterhof), den 19. April, nachmittags 3% Uhr ; Buchs (bei der Traube), den 20. April, vormittags 11 Uhr ; Sargans (beim Schwefelbad), den 20. April, nachmittags 4 Uhr; Saignelégier (Place de foire), den 24. April, mittags 12 Uhr ; Les Ponts-de-Martel (Place de foire), den 25. April, vormittags 9 Uhr; Lausanne (Place du Tunnel), den 26. April, vormittags 9 Uhr; Aigle (Champ de foire), den 26. April, nachmittags l Uhr.

Für den Ankauf gelten folgende Vorschriften : 1. Die Pferde müssen die Formen eines Reitpferdes haben, mit korrektem Gang und Stand, von edeln Bundeshengsten abstammen und sowohl von Vater- als Mutterseite der Veredlungszucht angehören.

2. Das Stockmass der Pferde soll im Minimum 153 Centimeter betragen.

3. Die Abstammung muss durch Abgabe der Geburtsscheine ausgewiesen werden.

4. Falls bei der Kontrollierung der Geburtsscheine durch das schweizerische Landwirtschaftsdepartement Unregelmässigkeiten sich zeigen sollten, so ist der Verkäufer verpflichtet, das Pferd sofort gegen Rückerstattung des Kaufpreises an seinem Unterkunftsort an die Hand zu nehmen. Ebenso wenn ein Pferd innert 8 Tagen sich als Beisser oder Schläger zeigt, oder demselben sonst von den im Artikel 71 des Verwaltungsreglements erwähnten Krankheiten oder Schäden anhaften sollten.

T h u n , den 28. März 1906.

Direktion der eidg. Pferderegieanstalt: Yigier, Oberst.

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Jahr

1906

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

15

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

11.04.1906

Date Data Seite

829-831

Page Pagina Ref. No

10 021 906

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