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# S T #

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Zusicherung von Bundesbeiträgen an den Kanton "Wallis für die Vervollständigung der Rhonekorrektion zwischen Brig und dem Genfersee.

(Vom 9. Juni 1906.)

Tit.

Als im Jahre 1895 die gemäss Bundesbeschluss vom 13. Dezember 1884 subventionierten Korrektionsarbeiten an der Rhone im Kanton Wallis zu Ende geführt waren, und man den Schwerpunkt der weiteren Bestrebungen zur Verbesserung des Flussregimes auf die Verbauung der Zuflüsse verlegen zu können glaubte, traten Umstände ein, die eine wesentliche Änderung dieses Vorhabens herbeiführten.

Im November 1895 schwollen die Wildbäche im Mittelund Unterwallis infolge anhaltenden Regens plötzlich ausserordentlich an und warfen, nachdem sie vielerorts grosse Verheerungen angerichtet hatten, beträchtliche Massen von Geschieben in die Rhone.

In der Gegend zwischen Sitten und Martigny bildeten die von der Prinze, der Morge, der Lizerne, der Lozence, der Farraz und der Drance herrührenden Schuttansammlungen im Rhonebett ebensoviele Querschwellen, an denen sich der vom Fluss talabwärts geschwemmte Kies staute, festlagerte und dadurch eine Erhöhung der Flusssohle veranlasste.

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Die übeln Wirkungen dieser Erscheinung blieben leider nicht lange aus, da die Sommerwasserstände der folgenden Jahre, mit Ausnahme von 1899, eine Höhe erreichten, die den damals bekannten Höchstwasserstand von 1883 (6,25 m. am SittenerPegel) überschritt. Das Maximum, mit 7,u m., also 0,89 m. höher als im Jahre 1883, fiel ins Jahr 1903, nur war die Dauer der Anschwellung eine kurze.

Infolge dieser Wassergrössen kamen in den Jahren 1896, 1897 und 1902 verschiedene Dammbrilcbe vor, die jedes Mal grosse Kosten und, was noch schlimmer war, neue Sohlerhühungen verursachten, ganz abgesehen von dem Schaden an den Kulturen, von Verkehrsunterbrechungen und ändern Missständen.

Im Jahre 1902, wo der Pegelstand in Sitten längere Zeit über 7 m. anhielt, entstanden zwei Dammbrüche im Mittelwallis, bei Aproz und Chamoson und ein dritter.im Unterwallis bei Illarsaz, durch den die ganze Gegend am linken Ufer, zwischen Vouvry und dem See, bis zum Bergf'uss unter Wasser gesetzt wurde, was unter anderem auch eine längere Unterbrechung der Eisenbahn St. Maurice-Bouveret zur Folge hatte.

Unter diesen Umständen war es dringend geboten, ausser den Wiederherstellungsarbeiten, die Erhöhung und Verstärkung der Rhonedämme an den am meist bedrohten Stellen in Aussicht zu nehmen, und in der Tat sind seit einer Reihe von Jahren, hauptsächlich von 1898 an, solche Arbeiten mit ßundeshülfe ausgeführt worden.

Schon im Jahre 1896 begann das eidg. Oberbauinspektorat Messungen vorzunehmen, um die Höhe der Dämme und der Hochwasserspiegel, sowie das Verhalten der Flusssohle im Vergleich zu früheren Aufnahmen genau zu bestimmen. Aus diesen Nivellements, welche die Grundlage für die im Jahre 1898 angefangenen Dammarbeiten bildeten, ging hervor, dass die Sohle auf der Strecke zwischen Sitten und Martigny eine Tendenz zu allmählicher Aufhühung zeigte; oberhalb Riddes ist diese Erscheinung durch den Umbau der das Flussbett verengenden steinernen Strassenbrücke und durch forlgesetzte Baggerungen und Ausräumungen mit Erfolg bekämpft und einstweilen zum Stillstand gebracht worden.

Inzwischen hat sich aber auf der Strecke Saillon-Brancon die Sohle noch mehr gehoben und erreicht heute mit 0,os m.

das Maximum der Überhöhung bei der Brücke von Solvorsaz.

Dies hatte natürlich auch eine Hebung der Hochwasser zur

925 Folge, welche irà Juli letzten Jahres die auf lange Strecken nur mit,'.schwachen Anschüttungen provisorisch erhöhten Dämme von Saillon, Saxon und Fully zu überfluten drohten.

Man sieht sich daher genötigt, die seit acht Jahren ununterbrochen fortgesetzte Verstärkung und Erhöhung der Rhonedämme mit möglichster Beschleunigung zu vervollständigen, und zugleich durch Baggerungen, Ausräumungen und stellenweise durch den Umbau der Sporren zur Einschränkung des Mittelprofiles der weiteren Aufhebung der Flusssohle energisch entgegenzutreten.

Die Verwendung von ausgebaggertem Flusskies zur Abdeckung der Hochwasserdämme und zur Anlage von ßermen hat bis jetzt so guten Erfolg gehabt, dass die Anschaffung eines dritten Baggers mit Motorenbetrieb beschlossen worden ist.

Auch oberhalb Sitten auf Gebiet der Gemeinden Sierre, Granges, Grône und Bramois sind noch Stellen vorhanden, wo solche Dammarbeiten nötig sind, und ebenso im Unterwallis, zwischen Massongex und Illarsaz. Dort wird am rechten Ufer, auf der Waadtländerseite, ebenfalls mit einem Motorenbagger gearbeitet.

Stellt man nun die seit 1895 ergangenen Kosten, mit Ausschluss der Rhonekorrektion im Weissensand bei Brig und der mit Bundesbesehlnss vom 13. Dezember 1884 subventionierten Rhonekorrektionsarbeiten, zusammen, so ergiebt sich auf Ende des Rechnungsjahres 1905 folgendes :

I. Wiederherstellungsarbeiten infolge von DammbrücJien im Mittelund Unterwallis.

Kosten im Jahre 1896/97 ,, ,, ,, 1897/98 ,, ,, ,, 1902/03

Fr. 46,400. -- ,, 125,000.-- ,, 146,699.23 Total

Fr. 318,099. 23

an welche Summe die Eidgenossenschaft Fr. 126,399. 70 aus der Bundeskasse und Fr. 62,119.15 aus dem allgemeinen Sehutzbautenfonds beigesteuert hat.

926 II. Arbeiten zur Erhöliung und Verstärkung der Hocliwasserdämme und sur Vertiefung der Flusssohle ziviscJien Siders und dem G-enfer-See.

a. Dammbauten, einschliesslich Ba»gerung von Flusskies " . . . . Fr. 718,655. 39 b. Uferschutz gegenüber der Grande-Eau und Schliessung einer Dammlücke bei ßaltschieder ,, 24,390.40 c. Umbau der Brücke von Riddes und Flussbettausräumungen ,, 73.904.70 Gesamtkosten Fr. 816,950. 49 Die entsprechenden Bundesbeiträge belaufen sich auf Fr. 317,003.44 aus der Bundeskasse und Fr. 26,500 aus dem allgemeinen Schutzbautenfonds ; sie verteilen sich auf die einzelnen Baujahre wie folgt: Jahr

1896 . . .

1897 . . .

1898 . . .

1899 . . .

1900 . . .

1901 . . .

1902 . . .

1903 . . .

1904 . . .

1905 . . .

Bundeskasse

. . . .

.

.

.

.

,.

,.

,.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Fr.

3,294. 28

Allg. Schutzbautenfonds

Fr.

.

9,880.-- .

3,000.-- . 25,400.-- . 31,710.80 . 34,994.40 . 51.770.-- . 8<647. 20 . 72,306. 76

14,450 9,650 2,400

317,003.44

26,500

Total

Seit 1899, wo die Erhöhung und Verstärkung der Rhonedämme nach einem einheitlichen Plane und auf allgemeiner Grundlage begonnen worden ist, beträgt das Mittel der jährlichen Kosten fìftO 99^ ftQ ?

= rund Fr. 97,000 und das der jährlichen Beiträge aus der Bundeskasse

9^4. ^99 7fì i

----

= tund Fr. 44,000.

Im Jahre 1906 sind für ergangene Kosten noch Beiträge von zusammen rund Fr. 12,700 nachzuzahlen; ferner sind für die Arbeiten der Baucampagne 1905/06 und Anschaffung eines

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dritten Baggers Voranschläge im Gesamtbetrage von Fr. 161,600 genehmigt und subventioniert worden, was für das Jahr 1906/07 ähnliche Ausgaben- und Beitragsmittel ergiebt.

Da nun, wie schon erwähnt, die Ergänzungsarbeiten an der Rhonekorrektion noch viele Jahre fortgesetzt werden müssen, um im Verein mit der Verbauung der Zuflüsse und den nötigen Aufforstungen die Sicherung des Rhonetales und seiner durch die Eröffnung des Simplontunnels von allgemeiner Bedeutung gewordenen Verkekrslinien gegen Hochwasserschaden herbeizuführen, so haben wir, im Einverständnisse mit den Behörden des Kantons Wallis beschlossen, eine generelle Vorlage aufstellen zu lassen und dieselbe, wie es für den Rhein in Graubünden, die Kl. Emme, die Aare, die Reuss u. s. w. geschehen ist, den eidgenössischen Räten zu unterbreiten.

Das von unserem Oberbauinspektorate auf Grund seiner Aufnahmen und Messungen ausgearbeitete Projekt, das während seines Entstehens mit dem kantonalen Bauamt beraten und festgestellt worden ist, umfasst alle nach dem heutigen Stand zu beurteilenden Ergänzungsarbeiten, von welchen aber ein Teil, nach beiliegender Zusammenstellung, nicht zur heutigen Vorlage gegehört, und als weniger dringlich, einer spätem Bauperiode überlassen werden kann.

Auch aus finanziellen Gründen scheint es angezeigt, diese Ausscheidung zu treffen, da eine Verteilung der Gesamtsumme von Fr. 2.294,752 auf etwa 10 bis 15 Jahre Kanton und Gemeinde zu sehr belasten würde. In Anbetracht, dass die jährlichen Ausgaben, mit Ausnahme des Jahres 1903, das auf die grossen Dammbrüche bei Sitten, Riddes und Vouvry folgte, immer unter Fr. 100,000 geblieben sind, und dass den Interessenten eine grössere Leistung in gewöhnlichen Zeiten kaum zugemutet werden darf, hat man für den jetzt in Frage kommenden Voranschlag die Ausgabensumme ganz erheblich verringern, und sie dann, um ungefähr in demselben Rahmen zu bleiben, auf 16 Jahre verteilen müssen.

In diesem r e d u z i e r t e n Projekt kommen nun in Betracht : I. Erhöhung und Verstärkung der Hochwasserdämme. Höhe der Dammkrone über Hochwasser l m., Breite 3 m., mit Ausweichestellen alle 250m., und Bermen von l,50 m. Stärke:

928 Oberwallis, rechtes Ufer, Kosten . . .

Mittelwallis, linkes ,, ,, . . .

Mittelwallis, rechtes ,, ,, . . .

Unterwallis, linkes ,, ,, . . ·.

Zusammen II. Sicherung der Sporren und der Vorländer im Unterwallis mit Decklagen aus Stein und Strauchholz, Kosten

Fr.

,, ,, ,,

23,500 390,100 317,000 296,450

Fr. 1,027,050

,,

210,100

Verengerung des Mittelprofiles von 48 auf 44 m., nebst Umbau und Vervollständigung der Sporren, auf der Strecke Saillon-Drance, zur Vertiefung des Flussbettes, Kosten . . .

,,

90,000

IV. Aiisräumtmg des Flussbettes ,,aux Follaten-es", um diese Vertiefung zu beschleunigen und wirksamer zu machen, Kosten . . . .

,,

50,000

V. Erstellung von Brücken über die Ausmündungen der Seitenbäche zur Erleichterung des Unterhaltes und des Hochwasserdienstes, Kosten

,,

65,400

VI. Unvorhergesehenes und Bauaufsicht, ungefähr 11% der Baukosten

,,

157,450

III.

Total des reduzierten Projektes

Fr. 1,600,000

Durch diese Arbeiten hofft man sich einem Gleichgewichtszustand des Flussregimes zu nähern und die Erhöhung der Sohle nach Möglichkeit zu bekämpfen.

Der Grund dieser Sohlerhöhung ist zum Teil in der Korrektion selbst zu suchen, mit der ein ganz neuer, noch längere Zeit nicht abgeschlossener Zustand geschaffen worden ist, besonders aber in der Geschiebszuführung der Wildbäche.

Um zu einem dauernden Erfolg zu gelangen, das heisst, um die Rhonsebene gegen Überschwemmungen «u sichern, um die sumpfigen, der Bepflanzung noch schwer zugänglichen Flächen zu verbessern und trocken zu legen, und um das Schöne, von Wassernot und Grundwasserschwankungen so oft heimgesuchte Tal zu neuer Blüte zu bringen, ist es durchaus notwendig, die Verbauung der Wildbäche und die Aufforstung ihrer Einzugsgebiete ununter-

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brochen fortzusetzen, und diese Bestrebungen durch Kolmationsanlagen und den Ausbau der Entsumpfungskanäle zu unterstützen.

Wie bereits erwähnt, nehmen wir für die Ausführung des Ihnen vorgelegten reduzierten Projektes eine Bauzeit von 16 Jahren an.

Es entspricht dies einer jährlichen Bauausgabe von Fr. 100,000 und unter Annahme eines Bundesbeitrages von 50°/0, einer jährlichen Subvention von höchstens Fr. 50,000.

Die allgemeinen Bedingungen wären annähernd die gleichen wie für die Rheinkorrektion im Kanton G-raubünden, die Korrektion der Kleinen Emme im Kanton Luzern und noch für andere Flusskorrektionen.

Der Staatsrat des Kantons Wallis hat uns, nach Prüfung des ausgearbeiteten Projektes, mit Schreiben vom 18. Mai abbin mitgeteilt, dass er mit den allgemeinen Angaben der Vorlage grundsätzlich einverstanden sei; unter dem Vorbehalt, dass durch die Ausführung der darin vorgesehenen Arbeiten andere, durch die Umstände gebotene Massnahmen nicht verhindert werden.

Genannte Behörde ersucht uns, das reduzierte Projekt den eidgenössischen Räten zur Bewilligung eines Bundesbeitrages von 50% zu übermitteln, indem sie sich darauf stützt, dass dieses Beitrags Verhältnis anderen Kantonen für allgemeine, nach ähnlichen Gesichtspunkten aufgestellte Korrektionsprojekte zugestanden worden ist, und dass die früher durch Bundesbeschlüsse für die Rhonekorrektion bewilligten Subventionen den maximalen Ansatz bei weitem nicht erreicht haben.

Die Regierung von Wallis hat noch den Wunsch geäussert, die mit dem Studium dieser Frage beauftragten Kommissionen möchten die erforderliche Lokalbesichtigung im Laufe dieses Sommers vornehmen, damit die Bewilligung des Bundesbeitrages in der Dezembersession dieses Jahres erfolgen, und dadurch die ungestörte Fortsetzung der Bauten während der Niederwasserzeit 1906/1907 gesichert werden könne.

Was nun das Beitragsverhältnis für die Rhonekorrektion anbelangt, so erlauben wir uns, darauf aufmerksam zu machen, dass, mit Ausnahme der Strecke im Weissensand bei Brig, für welche gemäss Bundesbeschluss vom 28. Juni 1898 ein Bundesbeitrag von 40°/0 ausgerichtet worden ist, alle früheren Korrektionsarbeiten zwischen Brig und dem Genfersee mit Beiträgen Bundesblatt. 68. Jahrg. Bd. III.

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930

von nur 27 bis 331/3% bedacht worden sind (Bundesbeschlüsse vom 28. Juli 1863, vom 16. August 1878 und vom 13. Dezember 1884).

Mit Rücksicht hierauf erscheint es angezeigt, dieses Mal den maximalen Ansatz von 50% zu bewilligen, um die drückende Last, welche die beteiligten Gemeinden seit mehr als 40 Jahren für die Sicherung ihres Tales tragen mussten, zu erleichtern.

Wir erlauben uns daher, den hohen eidgenössischen Räten folgenden Beschlussentwurf zu unterbreiten und zur Genehmigung zu empfehlen.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 9. Juni 1906.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

L. Forrer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

931 (Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

Zusicherung von Bundesbeiträgen an den Kanton Waliis für die Vervollständigung der Rhonekorrektion zwischen Brig und dem Genfersee.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht eines Schreibens der Regierung des Kantons Wallis vom 18. Mai 1906; einer Botschaft des Bundesrates vom 9. Juni 1906 ; auf Grund des Bundesgesetzes betreffend die Wasserbaupolizei im Hochgebirge, vom 22. Juni 1877, beschliesst: Art. 1. Dem Kanton Wallis wird für die allmähliche Vervollständigung der Rhonekorrektion, zwischen Brig und dem Genfersee, während 16 Jahren ein Bundesbeitrag mit einem jährlichen Höchstbetrag von Fr. 50,000 zugesichert.

Art. 2. Das BeitragsVerhältnis wird auf 50 % festgesetzt.

Art. 3. Der Kanton Wallis hat jährlich, bis Ende des Monats Juli, dem eidgenössischen Departement des Innern ein eingehendes Bauprogramm (ordonnances) für sämtliche

932 an der Rhone während der Niederwasserzeit auszuführenden Korrektionsarbeiten einzureichen. Nach Prüfung dieser Vorlagen -wird die Gesamtsumme der für das folgende Jahr ausgesetzten Sub yentionsbeträge ins eidgenössische Budget aufgenommen, jedoch nur bis zu dem in Art. l angegebenen Höchstbetrage von Fr. 50,000.

Die Korrektionsarbeiten an der Khone sollen durch Bauunternehmer ausgeführt werden, die von der Kantonsregierung auf Grund einer öffentlichen Ausschreibung zu bezeichnen sind.

Ausnahmsweise können gewisse Arbeiten auch in B,egie, unter der Aufsicht des kantonalen Baudepartements, ausgeführt werden.

Die Ausführung der Arbeiten durch die Gemeinden (Gemeindewerk u. dgl.) auf Grund der im Voranschlag angegebenen Preisansätze wird nicht mehr gestattet.

Art. 4. Die Auszahlung dieser Beiträge erfolgt im Verhältnis des Fortschreitens der Arbeiten gemäss den von der Kantonsregierung eingesandten und vom eidgenössischen Departement des Innern geprüften Baurechnungen.

Diesen Rechnungen sind sämtliche Belege (Empfangsbescheinigungen, Zahltagslisten u. s. w.) für den genauen Nachweis der wirklichen Kosten beizulegen.

Die erste Anzahlung findet im Jahr 1907 statt.

Art. 5. Bei Berechnung des Bundesbeitrages werden berücksichtigt die eigentlichen Baukosten, einschliesslich Expropriationen und unmittelbare Bauaufsicht, ferner die Kosten der Anfertigung der Ausführurigsprojekte und der speziellen Kostenvoranschläge, sowie die Kosten der Perimeter-Aufnahme. Dagegen sind nicht in Anschlag zu bringen irgendwelche Präliminarien, die Funktionen von Behörden, Kommissionen und Beamtungen (von den Kantonen laut Art. 7 a des Wasserbaupolizeigesetzes zu bestellende Organe), auch nicht die Kosten von Geldbeschaffung und Verzinsung.

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Art. 6. Der Bundesrat lassi die planmässige Bauausführung und die Richtigkeit der Arbeits- und Kostenausweise kontrollieren. Die Kantonsregierung wird zu obigem Zwecke den Beauftragten des Bundesrates die nötige Auskunft und Hülfeleistung zukommen lassen und dafür sorgen, dass ihr für die richtige Ausführung der Bauten das erforderliche Aufsichtspersonal zur Verfügung steht.

Art. 7. Der Kanton Wallis ist verpflichtet, die nötigen Verbauungs- und Aufforstungsarbeiten im Gebiete derjenigen Wildbäche, welche vorzugsweise einen nachteiligen Einfluss auf die korrigierten Gewässer im Rhonetal ausüben, mit möglichster Beschleunigung auszuführen.

Art. 8. Die Zusicherung des Bundesbeitrages tritt erst in Kraft, nachdem vom Kanton Wallis die allmähliche Ausführung der Korrektionsarbeiten gesichert sein wird.

Für die Vorlegung des bezüglichen Ausweises wird der Regierung von Wallis eine Frist von einem Jahr, vom Datum dieses Beschlusses an gerechnet, eingeräumt.

Der Bundesbeitrag fällt dahin, wenn der geforderte Ausweis nicht rechtzeitig geleistet wird.

Art. 9. Der Unterhalt der subventionierten Arbeiten ist gemäss dem eidgenössischen Wasserbaupolizeigesetze vom Kanton Wallis zu besorgen und vom Bundesrate zu überwachen.

Art. 10. Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Art. 11. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung desselben beauftragt.

-0®C9-

Zusammenstellung.

Bezeichnung der Baustrecken

Allgemeines Projekt

a Oberwallis Mittelwallis.

a, Chippis-St. Maurice: Liûk6B Ufer . . .

Rechtes Ufer 6. Saillon-Drance : Verengung des Mittelprofiles und Vervollständigung in Umbau der Sporren .

Ausräumung des Rhonebettes ,,aux Follaterres" Unterwaüis.

St. Maurice-Genfersee.

Linkes Ufer : Hochwasserdämme .

,, ,, Sicherung der Vorländer und der Sporren Brücken Über die Seitenbäche.

Chippis-Genfersee Zusammen Unvorhergesehenes u n d Bauaufsicht . . . .

Total der Projektvorlage

Auf épater zu Projekt- verschiebende oder schon Vorlage subventionierte Arbeiten b

Bemerkungen

c -- a--6

FI.

Fr.

53,500 · 23,600

606,850 552,550

«o co **

390 100 317,000

Fr.

30000

Der Abzug von fr. 30,000 betrifft den Uferachutz bei Salgesch, der schon mit Btmdesratebeschlu's vom 27. Februar 1894 subventioniert ist.

216 750 235 550 Fr. 20,000 für Sitten und Fr. 14,000 für Fnlly zusammen Fr. 34,000 in dem schon subventionierten Bauprogramm von 19U5J06 enthalten.

90000 · 90 000 50,000 50,000

402,650

296 450

106 200

473,802

210 100

263 702

65,400 65,400 2,284,752 1,442,550

852,202

157,450 1,600,000

935

# S T #

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Konzession einer elektrischen Strassenbahn von Niederbipp (Station der S. B. B.) nach Alt-Solothurn (Station der S. B. B.).

(Vom 9. Juni 1906.)

Tit.

Mittelst Eingabe vom 10. Oktober 1905 unterbreitete Herr Notar L a n z in Niederbipp als Präsident eines Initiativkomitees dem Eisenbahndepartement zu Händen der Bundesbehörden das Gesuch, es möchte demselben die Konzession für den Bau und den Betrieb einer elektrischen Strassenbahn von N i e d e r b i p p (Station der S. B. B.) nach A l t - S o l o t h u r n (Station der S. B. B.) erteilt werden.

Der allgemeine Bericht geht davon aus, dass die am linken Aareufer zwischen Solothurn und Niederbipp gelegenen solothurnischen und bernischen Ortschaften den Mangel einer guten Verkehrsverbindung immer mehr empfinden. Seit der Erstellung der Gäubahn, die von Solothurn bis Wangen sich auf dem rechten Aareufer hinziehe, sei die einst so belebte Hauptstrasse Olten-Solothurn verödet und der Verkehr der an dieser Strassenstrecke gelegenen Ortschaften mehr und mehr zurückgegangen.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Zusicherung von Bundesbeiträgen an den Kanton Wallis für die Vervollständigung der Rhonekorrektion zwischen Brig und dem Genfersee. (Vom 9. Juni 1906.)

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Bundesblatt

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Jahr

1906

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

24

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

13.06.1906

Date Data Seite

923-935

Page Pagina Ref. No

10 021 977

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