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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Nichtleistung von Militärpflichtersatz bestraften Jules Borgeaud, rue Mercerie 17, in Lausanne.

(Vom 18. September 1906.)

Tit.

Borgeaud wurde von der Militärbehörde dem Strafrichter überwiesen, weil er die Militärtaxe pro 1905 im Betrage von Fr. 10. 50 nicht innerhalb der angesetzten Fristen bezahlt hatte.

Auf den 24. November 1905 zur gerichtlichen Verhandlung vorgeladen, blieb Borgeaud ohne Entschuldigung aus, worauf ihn der Richer zu zwei Tagen Gefängnis und Tragung der Kosten verurteilte.

Später ersuchte der Bestrafte um Aufhebung des Urteils durch den Richter, indem er geltend machte und durch Vorlegung des Dienstbüchleins nachwies, dass er bereits am 22. November die Steuer samt Kosten an die Militärbehörde bezahlt hatte. Das Ausbleiben von der Gerichtsverhandlung versuchte er damit zu entschuldigen, dass er die Vorladung vergessen habe und der Meinung gewesen sei, die Militärbehörde werde von der geschehenen Zahlung von sich aus dem Richter Anzeige machen.

Da die kantonale Gerichtsbehörde es ablehnte, auf das Gesuch einzutreten, wendet sich nun Borgeaud an die Bundesversammlung mit dem Gesuche um Strafnachlass durch Begnadigung unter

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Wiederholung der früher geltend gemachten Gründe. Der Präsident des Distriktsgerichtes von Lausanne beantragt Abweisung dieses Gesuches, da Borgeaud durch sein unentschuldigtes Ausbleiben seine in Rechtskraft erwachsene Verurteilung selbst herbeigeführt habe. -- So richtig aber auch diese Argumentation ist, so entspricht doch der Strafnachlass durch Begnadigung in allen Fällen, wo Militärpflichtersatz noch vor dem gerichtlichen Urteil bezahlt wurde, einer so konstanten Praxis der Bundesversammlung, dass sie auch hier gewährt werden muss. Für das unentschuldigte Ausbleiben vom Termin und die übrigen Versäumnisse ist Potent wenigstens dadurch bestraft, dass er verpflichtet bleibt, die Gerichtskosten zu bezahlen.

Wir stellen daher bei Ihrer hohen Versammlung den Antrag: Es sei dem Jules Borgeaud die Strafe von zwei Tagen Gefängnis zu erlassen.

B e r n , den 18. September

1906.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

L. Forrer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Eingier.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Nichtleistung von Militärpflichtersatz bestraften Jules Borgeaud, rue Mercerie 17, in Lausanne. (Vom 18. September 1906.)

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Jahr

1906

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4

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38

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19.09.1906

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554-555

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