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#ST#

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den am 1 September 1906 zwischen der Schweiz und Spanien abgeschlossenen Handelsvertrag.

(Vom 2. November 1906.)

Tit.

Wir haben die Ehre, Ihnen hiermit einen neuen Handelsvertrag mit Spanien vorzulegen.

Mit Botschaft vom 14. Juni d. J. verlangten wir von Ihnen Vollmacht, das erstmalig am 10. Februar verlängerte und am 1. Juli ablaufende Provisorium nochmals zu verlängern oder ein neues zu vereinbaren, weil es unmöglich war, die im Mai auf schriftlichem Wege begonnenen Unterhandlungen zum Abschlüsse eines definitiven Handelsvertrages bis zum genannten Termin zu Ende zu führen.

Die Vollmacht wurde von Ihnen erteilt. Leider kam es aber zunächst zu keiner Verständigung, sondern zum Bruche.

Das alte Provisorium hatte darin bestanden, dass auf unsere Waren in Spanien noch die'früheren Vertragszölle, auf die spanischen Erzeugnisse in der Schweiz hingegen die Ansätze unseres neuen, teilweise erhöhten Gebrauchstarifes angewendet wurden. Die spanische Regierung erklärte, den neuen Zolltarif vom 1. Juli an anwenden zu müssen und uns, mangels einer Ermächtigung der Cortes zur Verlängerung des Provisoriums, bis zur Inkraftsetzung eines neuen Vertrages nur die zweite Kolonne des neuen Tarifes, d. h. die Meistbegünstigung offerieren zu können.

Bundesblatt. 58. Jahrg. Bd. V.

8

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Diese Offerte bot für uns keineKonvenienz. Die neuen spanischen Mini mal ansätze sind für einen grossen Teil unserer Exportartikel, namentlich für Uhren, Maschinen, emaillierte Eisenwaren, Stickereien, kondensierte Milch und Milchkühe, ausserordentlich hoch. Unser Export hätte erheblich abgenommen, während die spanischen Erzeugnisse nach wie vor bei uns eingeführt worden wären. Dazu waren die Aussichten auf den baldigen Abschluss eines definitiven Vertrages gering. Die Antworten auf die von uns gestellten Begehren betreffend Zollermässigungen waren sehr unbefriedigend, und wir umssten befürchten, dass wir am Ende des von Spanien offerierten Provisoriums noch immer ohne Vertrag sein würden. Wir konnten daher auf die vorgeschlagene, provisorische Meistbegünstigung nicht eintreten und entschlossen uns, vom 1. Juli an auf spanische Waren unsern Generaltarif mit einigen Verschärfungen (Wein, Mandeln, konservierte Fische und Korkwaren) anzuwenden. Die spanische Regierung setzte dagegen für unsere Erzeugnisse zunächst nur ihren Maximaltarif (I. Kolonne des neuen Doppeltarifes) ohne Zuschläge in Kraft und machte durch Abordnung eines Spezialdelegierten den Versuch, uns zur Zurücknahme unserer Massregel zu bewegen. Da uns jedoch mit bezug auf den definitiven Vertrag keine Garantien geboten ·werden konnten, mussten wir auf unserm Beschlüsse beharren.

Infolgedessen wurde der spanische Maximaltarif für · die Mehrzahl der schweizerischen Exportartikel vom l. August an um 50 °/o erhöht.

Der so entstandene Zollkrieg dauerte nur kurze Zeit. Schon um Mitte August kam es in Bern zu unverbindlichen vertraulichen Besprechungen, bei welchen spanischerseits Geneigtheit zu grösseren Konzessionen zutage trat und auch von unserer Seite ein möglichstes Entgegenkommen in Aussicht gestellt wurde. Dadurch wurden reguläre, mündliche Unterhandlungen ermöglicht, die verhältnismässig rasch zum Ziele führten. Am 1. September konnte der neue Vertrag in Bern unterzeichnet werden. Nachdem so unsere künftigen Handelsbeziehungen mit Spanien bis Ende 1917 wieder in annehmbarer Weise geregelt waren, zögerten wir auch nicht, für die Zeit bis zur Inkraftsetzung des Vertrages, die durch Art. 8 auf den .20. November dieses Jahres festgesetzt ist, die gegenseitige Behandlung auf dem Fusse der meistbegünstigten Nation zu vereinbaren.

115 Nach unserer Statistik gleicht sich unser Handelsverkehr mit Spanien in normalen Jahren (von welchen das Jahr 1905 auszunehmen ist) in Ein- und Ausfuhr mit zirka 13 gegen 15 Millionen Franken annähernd aus. Unsere Einfuhr aus Spanien besteht zu zirka 80% aus Wein (1904: rund 10 Mili. Fr.), daneben hauptsächlich aus Tafeltrauben (frisch 0,1 getrocknet 0,4 Mill. Fr.), Südfrüchten (l Mili. Fr.), konservierten Fischen (0,5 Mill. Fr.), Korkwaren 0,5 Mili. Fr.), Blei (0,3 Mill. Fr.), Terpentinöl (0,3 Mill. Fr.)

Wir exportieren dagegen nach Spanien vornehmlich Uhren (3,1 Mili. Fr.), Maschinen (3,1 Mill. Fr.), emaillierte Eisenwaren (0,6 Mill. Fr.), Stickereien (3.3 Mill. Fr.), Teerfarben (0,4 Mill. Fr.), kondensierte Milch (l Mili. Fr.), Käse (0,4 Mill. Fr.), Kühe (0,5 Mill. Fr.), etc. Der Export von gefärbten und bedruckten Baumwollgeweben, der im Jahre 1886 noch über 2 Millionen Franken betrug, ist infolge der hohen Zölle und der grossen Entwicklung der Industrie in Katalonien schon seit längerer Zeit auf ein weniges zusammengeschmolzen. An eine Wiederbelebung desselben ist nicht mehr zu denken. Jede Herabsetzung der Zölle für diese Gewebe war in den neuen Unterhandlungen von vorneherein ausgeschlossen. Hingegen trägt der vorliegende Vertrag unseren übrigen Interessen mit wenig Ausnahmen Rechnung, wenn es auch nicht möglich war, durchwegs wieder die Ansätze des alten Vertrages oder eine Ermässigung derselben zu erlangen.

Dass wir an unserm erhöhten Weinzoll festhalten mussten, war selbstverständlich der Erreichung von grösseren Zugeständnissen für unsern Export äusserst hinderlich.

In den wichtigeren Punkten fasst sich das Ergebnis der Unterhandlungen zusammen wie folgt: 1. E i n f u h r in die S c h w e i z . Spanien akzeptiert unsere erhöhten Gebrauchszölle für Wein (alt Fr. 3. 50, neu Fr. 8), Keltertrauben (alt 3.--, neu 25.--), Traubentrester und flüssige Weinhefe (alt --.20, neu --.50), Aprikosen (alt frei, neu 1.--), gedörrtes Steinobst (alt 2.50, neu 3.--), etc. Es erhält dagegen besondere Zollermässigungen für Datteln (alt 3.--, neu frei), eingesalzene Kapern und Oliven in Fässern (alt 25.--, neuer Gebrauchstarif 5.--, neuer Vertrag 2.--), konservierte Fische in Gefässen bis zu 3 kg. (alt 16.--, neu 10.--), Olivenöl in Gefässen bis zu 10 kg.

(alt 20.--, neu 10.--). Für die übrigen Artikel sind von uns

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teils die alten, vertragsmässigen Begünstigungen erneuert (frische und getrocknete Tafeltrauben, Gemüsekonserven, Korkstöpsel), teils die neuen Gebrauchszölle oder autonomen Zollbefreiungen gebunden worden, namentlich die, mit Ausnahme der Datteln, schon Italien zugestandene Zollfreiheit für Südfrüchte, ferner die Zollfreiheit für Olivenöl in Gefässen von mehr als 10 kg., für Terpentinöl, Kolophonium, rohe Wolle, Kupfer, Blei, Zink, Quecksilber und die teils autonom, teils durch die übrigen Verträge reduzierten, neuen Gebrauchszölle für rohes Korkholz, Süssholzsaft, Mineralwasser, denaturiertes Olivenöl, Kupfervitriol, etc.

Was speziell die W e i n t r a u b e n betrifft, so können frische Trauben zum Tafelgenuss, wie bisanhin, in frankierton Poststücken bis zu 5 kg. Bruttogewicht zollfrei, in Paketen, Kistchen oder Körben bis zur gleichen Gewichtsgrenze per Eisenbahnfracht zu Fr. 2. 50 eingeführt werden. Der letztere Zollansatz wird durch den neuen Vertrag auf frische Tafeltrauben in eichenen Fässchen von höchstens 18 kg. Bruttogewicht ausgedehnt, jedoch mit der in einem besondern Protokoll (s. S. 168 des Vertrages) vereinbarten Einschränkung, dass der genannte reduzierte Zoll auf solche Trauben in den Monaten September und Oktober, d. h. während der Zeit des Verkaufes unserer einheimischen Tafeltrauben, nicht anwendbar ist. Für getrocknete Malagatrauben ist der Zoll, wie im früheren Vertrage, auf Fr. 3 normiert ; ausserdem dürfen von nun an auch getrocknete D e n i a t r a u b e n , aber nur solche mit der Grappe, zu diesem Zollansatz eingeführt werden.

Hinsichtlich der S p e z i a i w e i n e Xeres und Malaga ist wieder, wie im alten Vertrag, vereinbart worden, dass sie, wenn nicht über 18 Grad Alkohol enthaltend, nur dem für Naturweine bis zu 15 Grad festgesetzten Zoll unterliegen. Diese Behandlung ist nun auch für susse Prioratoweine und ausserdem ausdrücklich für die Malvasierweine zugesichert, für die sie bereits im Vertrag mit Italien vereinbart wurde.

2. E i n f u h r in S p a n i e n. Durch eigentliche Tarif konzessionen sind uns unter anderem für folgende Artikel Ermässigungen unter die Ansätze des alten spanischen Tarifes zugestanden worden : Käse (von P. 25. -- auf P. 20. -- p. q.), Milch und Rahm, sterilisiert, Milch in Pulver oder in Blöcken, auch mit Zucker, konzentrierte Suppen
(Maggiartikel) ; Seidenbänder bis zu 5 cm.

Breite ; Phantasiegeflechte zu Hüten, Seidenbeuteltuch, Salubratapeten ; Bijouterie und Musikdosen ; Röhrenverbindungsstücke, Gas-

117 apparate und Gasheizöfen, Feilen, Küchengeschirr und Haushaltungsgegenstände aus Blech (ausgenommen emaillierte, verzinnte, etc.), Rohaluminium ; Dampfkessel, elektrische Apparate (ausgenommen Telegraphen-, Telephon- und Zählapparate) ; Holzschnitzereien. -- Ferner treten durch Bindung der neuen autonomen Zölle Reduktionen unter die Ansätze des alten Tarifes ein für Zuchtstiere, Rinder und Kälber, Teerfarben in Pulver oder Kristallen, seidene und baumwollene Wirkwareri, Seidenzwirn, ungezwirnte Florettseide, rohe einfache Baumwollgarne in den Nummern 16--50, landwirtschaftliche Maschinen, Schwungräder und Akkumulatoren.

Die bisherigen Zölle werden uns wieder zugestanden : Durch eigentliche Tarifkonzessionen für kondensierte Milch mit oder ohne Zucker (P. 50.-- p. q.), T a s c h e n u h r e n (für goldene P. 1. --, für andere P. --. 50 per Stück), hydraulische Motoren, Maschinen für die Textilindustrie, Papier-, Müllerei-, Eisund Ziegeleimaschinen, baumwollene Wirkwaren, Schuhelastiken, Bücher in spanischer Sprache, Stanniol, Tannin und nicht genannte pharmazeutische Produkte ; ferner, durch Bindung der Ansätee des neuen autonomen Tarifes für Farbstoffextrakte, zubereitete Mineralfarben, Florettseidenzwirn, Bilder, etc.

Für den grössten Teil der S t i c k e r e i e n wird der bisherige Zoll von P. 3. 30 auf P. 4. 50 per kg. erhöht. Die entsprechenden Ansätze des neuen Generaltarifes, II. Kolonne, betragen je nach der Qualität des Grundgewebes P. 7. 50 und P. 9.50.

Für D y n a m o m a s c h i n e n ist der alte spanische Zoll von P. 20 auf P. 37. 50 (über 400 kg.) und P. 75 (bis 400 kg.), für D a m p f m a s c h i n e n auf P. 35 erhöht worden. Es ist uns gelungen, diese zürn Teil prohibitiven Zölle für schwerere Dynamound Dampfmaschinen, die uns vorwiegend interessieren, teils auf P. 30, teils auf P. 20, d. h. annähernd auf den bisherigen Vertragsansatz von P. 17 herunterzubringen. Dabei fallt wesentlich in Betracht, dass künftighin die in der Position der Dynamomaschinen und ini Schlussprotokoll aufgeführten elektrischen Apparate zum gleichen Zoll wie die Maschinen selbst eingeführt werden können, während sie bisher zu P. 200 per 100 kg. verzollt werden mussten.

Für M i l c h k ü h e betrug der bisherige Vertragszoll Fr. 25 per Stück, der alte Minimalzoll dagegen Fr. 35. Der letztere ist
nun auf Fr. 80 erhöht worden, und wir haben nur mit Mühe erreicht, dass uns der bisherige Minimalansatz von P. 35 zugestanden wurde. Hingegen werden, wie oben erwähnt, die Vieh-

118

zolle im übrigen herabgesetzt, nämlich für andere als Milchkühe, sowie für Ochsen und Stiere von P. 40 auf P. 35, für Rinder und Kälber von P. 25 auf P. 11.

Für H a u s h a l t u n g s g e g e n s t ä n d e aus emailliertem Eisenblech wurde der spanische Minimaltarif durch den alten Vertrag von Pes. 36. -- auf Pes. 20. -- per 100 kg. reduziert. Der neue Tarif erhöhte den Zoll auf Pes. 80. --. Wir konnten leider nur eine Reduktion dieses Ansatzes auf Pes. 30. -- erlangen.

Indem wir uns hinsichtlich der Tarife auf diese summarischen Andeutungen beschränken, verweisen wir noch auf die genauen, vergleichenden Angaben zu jeder Position in den Vertragstarifen selbst. Auch machen wir auf die statistische Beilage aufmerksam.

Die T e x t b e s t i m m u n g e n sind, mit wenigen Ausnahmen, dem Inhalte nach die gleichen wie im alten Vertrag.

Art. l enthält den üblichen Grundsatz der gegenseitigen M e i s t b e g ü n s t i g u n g hinsichtlich der Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr.

Art. 2 bezieht sich auf die beiden Vertragstarife. Neu ist darin der Vorbehalt, die Zölle in G o l d zu erheben. Seit dem 1. Juli dieses Jahres, d. h. seit der Inkraftsetzung des neuen Zolltarifs, ist in Spanien dio Zollzahlung in Gold faktisch eingeführt. In den letzten Jahren ist das Goldagio in Spanien von 30--40 % auf zirka 10 % zurückgegangen, und es ist kaum daran zu zweifeln, dass die spanische Valuta in wenigen Jahren, und zwar wesentlich mit Hülfe der in Frage stehenden Massregel, auf einen völlig normalen Stand gelangen wird. Unter diesen Umständen erblicken wir in der genannten Stipulation keine wesentliche Gefahr, wenn wir auch selbstverständlich mit grossem Widerstreben, und nur durch die Umstände gezwungen, darauf eingetreten sind. Wir erinnern daran, dass die Zahlung der Zölle in Gold auch in unserm Vertrag mit Italien (Art. 3) ausdrücklich ausbedungen ist und dass Österreich-Ungarn und Russland seit langer Zeit die Zölle in Gold erheben.

A r t . 3 nimmt von der im Art. l stipulierten Meistbegünstiguugsklausel die Begünstigungen aus, die Spanien Portugal

119

oder M a r o k k o zugestanden hat oder allenfalls noch zugestehen wird. Dieselben waren hinsichtlich Portugals schon im alten Vertrag vorbehalten, der ausserdem auch die spanisch-amerikanischen Republiken von der Meistbegünstigung ausnahm. Diese letztern sind nun fallen gelassen ; hingegen ist Marokko neu in die Klausel hineinbezogen worden.

Art. 4 behält, wie im alten Vertrag, die Forderung von U r s p r u n g s z e u g n i s s e n vor. Im 2. Alinea wird als Maximum der für die Ausstellung oder für die amtliche Beglaubigung dieser Zeugnisse der Betrag von Fr. 2 festgesetzt. Im alten Vertrag (Schlussprotokoll I, ad Art. 4) war eine Limite von Fr. 5 vereinbart, mit der Bestimmung, dass die Gebühr in keinem Falle mehr als 25 °/o des Zolles für die betreffenden Waren betragen dürfe.

Postpakete bedürfen, wie bisher, bei der Einfuhr in Spanien keines Ursprungszeugnisses ; im übrigen sind die Positionen des spanischen Tarifes für die solche verlangt werden, mit dem Buchstaben u bezeichnet.

Art. 5 stipuliert die Meistbegünstigung betreffend die Produktions-, F a b r i k a t i o n s - oder V e r b r a u c h s s t e u e r n und entspricht dem Art. 6 des alten Vertrages.

Art. 6 behandelt, gleich dem Art. 7 des alten Vertrages, die S t a a t s m o n o p o l e .

Art. 7 betrifft die H a n d e l s r e i s e n d e n und die von denselben eingeführten Warenmuster. Derselbe stimmt mit dem Art. 8 des alten Vertrages überein.

Art. 8 setzt den 20. N o v e m b e r d. J. als Termin für die Inkraftsetzung des Vertrages fest und bestimmt, dass dieser bis E n d e 1917, d. h. gleich lange wie unsere Handelsverträge mit Italien, Deutschland und Österreich-Ungarn dauern soll. Auch enthält der Artikel die übliche Bestimmung über die Kündungsfrist.

Art. 9 betrifft die Auswechslung der R a t i f i k a t i o n s u r k u n d e n und die üblichen Schlussformeln.

120

Indem wir im übrigen auf den Vertrag selbst verweisen, empfehlen wir Ihnen denselben zur Genehmigung und fügen einen in diesem Sinne lautenden Beschlussesentwurf bei.

Mit der erneuten Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.

B e r n , den 2. November 1906.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

L. Forrer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

121

Statistische Beilage zur Botschaft.

Inhalt.

Seite I.--IV. Summarische Übersichten des Gesamthandels der Schweiz und Spaniens .

°. . . . 122--124 V. Ausfuhr nach Spanien in den Jahren 1892, 1895, 1900, 1904 und 1905, nach Artikeln

125

VI. Einfuhr aus Spanien in den Jahren 1892, 1895, 1900, 1904 und 1905, nach Artikeln

127

122

Statistische Beilage zur Botschaft.

I.

Schweizerische Ein- und Ausfuhr 1892--1905.

(Ohne rohes und gemünztes Edelmetall.)

Total

Einfuhr aus Spanien

Millionen Franken

852 808 800 890 857 993 ,026 ,121 ,068 ,006 ,088 ,159 1,206 1,340

7,1 8,» 11,2 15,3 15,e 16,3 15,5 16,o 12,7 10,9 13,1 12,6 12,7 19,1

Total Jahr

Ausfuhr nach Spanien

Millionen Franken

1892 1893 1894 1895 1896 1897 1898 1899 1900 1901 1902 1903 1904 1905

654 642 617 659 682 688 718 789 830 829 868 882 883 960

11,3

9,2 11,7 11,8 11,0 11,.

8,0 15,o 14,5 16,5 15,8

15,3 15,4

14,7

II.

Anteil der einzelnen Länder am schweizerischen .Warenverkehr im Jahre 1905.

(Ohne rohes und gemünztes Edelmetall.)

Einfuhr aus Deutschland . .

Frankreich . .

Italien . . . .

Österreich-Ungarn Rußland . . .

Großbritannien .

Vereinigte Staaten Belgien . . . .

Donauländer . .

Spanien . . . .

La Piata . . .

Agypten . . .

Millionen Franken

428 251 174 91 77 69 57 32 22 19

18 17

Ausfuhr nach Deutschland . .

Großbritannien .

Vereinigte Staaten Frankreich. . .

Italien . . . .

Österreich-Ungarn Russland . . .

Belgien . . . .

Britisch Indien .

La Piata . . .

Spanien . . . .

Kanada . . . .

Millionen Franken

225 175 125 116 57 54 28 18 17 16 15

11

123

III.

Spezialhandel mit den verschiedenen Ländern im Jahre 1905.

(Ohne rohes und gemünztes Edelmetall.)

Einfuhr Millionen Franken

aus

1.

1

V« )

Deutschland . . 428,4 32,o Frankreich . . . 250,7 18,7 Italien . . . . 174,5 13,o Österreich - Ungarn 91,27* 6,8 J° Rußland . . . . 77,i 5,8 Großbritanuien 68,8 5,1 Belgien . . . . 31,8 2,4 Donauländer . . 22,5 1,7 Spanien . . . . 19,, >,* Niederlande . .

8,0 0,6 Griechenland . .

2,,, 0,15 Europ. Türkei . .

1,8 0,13 Skandinavien .

0,13 1,'

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

10.

11.

12.

13.

14. Dänemark . . .

15. Portugal . . . .

Europa .

Amerika 3) Asien5) .

Afrika 7 ) .

Australien

.

.

.

.

.

0,5

0,04

0,1

0,oi

. 1f78, 2 .

94,8 .

37,7 .

19,i .

10,2

87,9

7,i 2,8 1,4 0,8

Total 1340 100

*) B ) 6 ) ')

1.

Angfahr Millionen nach Franken V) Deutschland . . . 225,z 23,5 Großbritannien . . 175,2 18,3 Frankreich . . .

12,1 116,5 Italien . . . .

57,o 5,9 Österreich-Ungarn . 54,i 5,7 Rußland . . . . 27,, 2,9 Spanien . . . . 14,7 1,6 Belgien . . . .

17,7 1,8 Donauländer .

7,6 0,8 Niederlande . .

0,7 6,6 Skandinavien .

0,6 5,6 Europ. Türkei .

5,5 0,6 Dänemark . .

3,6 0,4

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

10.

11.

12.

13.

14. Portugal . . .

15. Griechenland Europa . .

Amerika4) Asien 6) .

Afrika 8 ) .

Australien Unbestimmt

.

.

.

.

.

VfO

.

.

.

.

8,0

0.3

1,6

0,2

721,5 75,3 170,4 17,8 44,2 4,6

.

11,0

l,i

.

5,1

0,5

.

6,8

0,7

Total 959

100

') Prozente der Gesamteinfuhr. *) Prozente der Gesamtausfuhr.

Vereinigte Staaten 56,9 (4,2%). 4) Vereinigte Staaten 125,o (13,0 %).

Britisch Indien 8,2; Niederländisch Indien 6,4; Japan 8,5; China 11,2.

Britisch Indien 16,8; Niederländisch Indien 8,7; Japan 10,9; China 8,8.

Ägypten 17,8. 8) Ägypten 5,8.

124

IV.

Anteil der einzelnen Länder am Warenverkehr Spaniens im Jahre 1904.

(Nach der spanischen Statistik.)

Ausfuhr Einfuhr Millionen nach aus Pesetas Großbritannien .

Großbritannien .

. . 173 Fr&nkreich Frankreich . .

143 Vereinigte Staaten . . 102 Cuba Deutschland .

Holland 94 Rußland Deutschland . .

53 Portugal .

Italien 43 Belgien Portugal 36 Argentinien .

Vereinigte Staaten 28 Italien 25 Belgien Schweiz 19 Argentinien Norwegen . . . . . .

Mexiko 14 Holland . .

12 Schweiz

Millionen Pesetas

. 310 . 212 . 81 . 48 . 45 .

. 42 40 . . .· 28 27 · 24 14 0,95*)

.

.

*) Die spanische Statistik setzt die nach der Schweiz gehenden Waren fast ganz auf Rechnung der Transitländer Frankreich und Italien; daher die kleine Ausfuhrziffer betreffend die Schweiz.

125

V.

Ausfuhr nach Spanien 1892--1905.

Wert in Tausend Franken.

Nr. dar Schweiz, Statistik 14 20/21 89 103 208 213

215 223 229 230 231 232 233 238 239 240 243 245 247 248 249 250 292 294 327 372 428 431 438 482 494

Schweiz.

1905 Gesamtausfulir

1892

1895

1900

1904

Alkaloïde 3 Pharmazeutische Produkte .

4 Gelatine, Fischleim . . .

26 Teerfarben . . . . . .

236 Gemälde, Stiche, Photographien 65 Wissenschaftliche Instrumente u n d Apparate . . . .

18 Elektrische Apparate . . .

41

13 5 19 736 39

15

34

22

21 16 469 28

42 17 342 57

47 14 400 42

3,310 3,248 732 20,014 2,256

18 60

23 46

45 161

42 185

1,371 3,144

Artikel

1905

Vorgearbeitete Teile von Taschenuhren Musikwerke Nickeluhren Silberuhren Golduhren Chronographen, Repetieruhren Fertige Teile von Taschenuhren

4 2 712 601 405 8

1 22 18 9 2,430 14 7 10 17 1,453 966 2,013 1,892 1,431 28,495 344 33,987 368 297 364 400 798 729 48,644 725 19 26 1,629 32 29

16

22

19

18

Dampfkessel Dynamo- elektrische Maschinen Müllereimaschinen . . . .

Spinn- und Zwirnmaschinen Strick- und Wirkmaschinen Webstähle und Webereimaschinen Werkzeugmaschinen . . .

Nicht genannte Maschinen .

Gemeine Schmiedewaren, abgeschliffen, etc Emailwaren Echte Bijouterie . . . .

9 214 142 6 2

4 491 236 2 9

103 766 373 8 11

92 891 382 16 16

23 760 891 12,090 801 5,919 24 2,785 874 13

123

114 3 427

102 143 22 18 761 1,450

75 4,519 812 10 813 24,142

15 8 209 283 9 · 3

24 640 48

20 584 238

Schokolade Hartkäse Kondensierte Milch . . .

Kindermehl Etiketten, Formulare, etc. : bedruckt, etc. . . . . . .

59 379 16 18ß

6 17 19 30,395 404 413 491 45,874 329 1,044 1,099 28,580 22 2,256 229 112

Baumwollgarn, gebleicht, einfach oder dubliert . . .

4

367

--

'14 390 115 190

25

30 595 96

12

5,032

2,531 795 8,700

11

40

39

1,522

17

45

56

913

126 Nr, der

Schweiz.

Statistik 502 503 50G 507 508/9 514 516 623 525 527 550 560 561 562 563 564 568 6 569 570 572 575 576 579 616 621 625 632 634 635 658 683 714

Artikel

1892

1895

1900

1904

Schweiz.

1905 Gesamtausfuhr 1005

Baumwollgewebe : -- gebleicht: über 7 kg. per 100 m' 21 4 7 16 17 1,397 bis 7 kg. per 100 m2 16 15 22 29 28 3,924 -- gefärbt: über 7 kg. per 1ÜO ms 73 59 31 44 3,492 39 11 bis 7 kg. per 100 m2 18 38 107 5,728 55 -- bedruckt ".

7 4 7,255 208 205 5 -- gemustert, gebleicht und 54 farbig 41 1,067 131 '. 251 '40 Plattstich- und Spitzengewebe, gebleicht und farbig . .

11 10 62 36 51 7,072 Kettenstichstickereien : Vorhänge 76 28 56 31 45 7,932 Plattstichstickereien : -- Besatzartikel . . . . 2,358 '2,102 3,521 3,110 3,089 88,418 -- Spezialitäten, Roben, etc.

48 43' 155 132 148 25,914 Leinene Stickereien u. Spitzen 15 21 8 16 15 1,727 Grège 11 .6 148 28 26 8,016 Ungezwirnte Florettseide. .

3 83 65 101 2,790 --8 134 160 138 Organsin und Trame . . .

73 30,676 Gezwirnte Florettseide . .

32 24 69 190 198 25,271 4 1 Gefärbte Seide 46 80 42 11,839 Seide und Florettseide auf Spulen, etc 66 55 311 144 133 1,517 Seidenbeuteltuch . . . .

67 75 6,6 84 106 4,543 634 678 432 Gewebe aus reiner Seide 418 384 100,782 Gewebe aus Halbseide . .

53 7,563 327 357 106 134 Bänder aus reiner Seide . .

107 141 62 112 29,173 79 383 ·327 158 126 9,398 Bänder aus Halbseide . .

248 Seidene Stickereien . . .

32 16 29 54 35 7,476 Elastische Gewebe . . . .

464 546 87 207 87 978 112 Strohtressen 30 128 159 163 9,272 Baumwollene Konfektion. .

13 · 12 20 1,141 -- -- -- Wirkwaren 16 15 18 13 10 2,260 Seidene Wirkwaren . . .

61 44 58 53 47 2,754 Wollene Wirkwaren . . .

16 15 12 3,627 40 13

62 156 Kühe 73 244 140 6,597 Blasen, Därme, Käselab . .

92 72 822 85 128 123 Gemeine Quincaillerie. . .

92 14 29 16 13 1,294 Übrige Artikel 1,998')- 1,155- .795 . 450 5B1 Total in Millionen Franken 14,o 15+ 14,7 960 11,3 ' 11,8

*) Davon: Baumwollgarne, einfach, roh, grobe 281; Bunte Baumwol lge webe 654 , Rinder 333

127

VI.

Einfuhr aus Spanien 1892--1905.

Wert in Tausend Franken.

Nr. der Schweiz.

Artikel 1892 1895 1900 1901 1906 Statistik 11 Pharmazeutische Rohstoffe, unzerkleinert 89 51 95 42 69 44 Eisen-, Kupfer- und Zinkvitriol 97 137 81 66 Terpentinöl . .

39 329 384 3 9 148 Korkholz, roh 19 48 23 149 Korkwaren 217 150 248 278 374 186 Ölsamen und Ölfrüchte . .

1 9 3 25 29 208 Gemälde, Stiche, Photo7 1 6 graphien 13 272 Weichblei in Barren . . . 169 41 266 212 268 4 273 Blei, gewalzt; Hartblei . .

23 47 64 301 Kupfer undMessing in Barren 58 16 3 26 Fische, getrocknet, etc.: 381 in Gefäßen über 5 kg. .

1 6 12' ' 34 23 312 382 in Gefäßen bis zu 5 kg. .

7 230 421 970 391 Frische Tafeltrauben . . .

7 7 19 31 56 3 2 392 Keltertrauben 50 32 100 3 9 7 Orangen, Zitronen . . . . 311 506 540 246 556 398« Malagatrauben, etc. . . .

318 232 365 1118 398& Datteln, Feigen, Mandeln, Haselnüsse 139 428 413 337 2 4 28 398c Andere Südfrüchte . . .

15.

2 18.

4 0 0 Frische Gemüse . . . .

7 13 413 Keis in Hülsen 36 18 56 62 33 420 Gewürze 97 12 455 Wein i n Fässern . . . . 5,827 13,573 10,080 9,563 15,036 17 457 -- i n Flaschen . . . .

9 27 18 15 1 1 13 23 463 Liköre 42 465 Olivenöl in Fässern . . .

1 8 14 8 · 18 54 48 557 Kokons 7 54 558 Déchets 166 4321) 93 113 Übrige Artikel 227 12,, 19,!

Total in Millionen Franken 15,3 7,i 12,»

H

*) D«TOD : Ochsen für Fr. 242,000, Schweine Über 60 kg. Fr. 53,000, Rohwolle Fr. 35,000.

Schweiz.

Gesamteinfuhr 1905

418

1,252 1 233 120 911 601

2,927 1,343 594 2,823 756 3,215 1,03V 1 487 1,446 684

1,869 425 4,775 1,836 995 51,542 767 392 1,526 1,526 6,513 1,340

128

(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

den am 1. September 1906 abgeschlossenen Handelsvertrag zwischen der Schweiz und Spanien.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1. des am 1. September 1906 mit Spanien abgeschlossenen Handelsvertrages, nebst Protokoll; 2. der betreffenden Botschaft des Bundesrates vom 2. November 1906, beschliesst: Art. 1. Dem genannten Vertrage wird die vorbehaltene Genehmigung erteilt.

Art. 2. Der Bundesrat wird mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den am 1 September 1906 zwischen der Schweiz und Spanien abgeschlossenen Handelsvertrag. (Vom 2.

November 1906.)

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Jahr

1906

Année Anno Band

5

Volume Volume Heft

45

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

07.11.1906

Date Data Seite

113-128

Page Pagina Ref. No

10 022 142

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