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Schweizerisches Bundesblatt.

58. Jahrgang. IY.

Nr. 34.

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22. August 1906.

Botschaft des

Bundesrates au die Bundesversammlung betreffend Zusicherung eines Bundesbeitrages an den Kanton Bern für

Korrektionsarbeiten

und Verbauung an der

Grossen Emme vom Kemmeriboden bis zur Kantonsgrenze Bern-Solothurn.

(Vom 20. August 1906.)

Tit.

Unterm 16. Juni 1906 hat der Regierungsrat des Kantons Bern an den schweizerischen Bundesrat folgendes Schreiben gerichtet : ,,Wir beehren uns, Ihnen in der Anlage, die im Einverständnis mit Ihrem Oberbauinspektorate aufgestellte generelle Vorlage für die an der Emme vom Kemmeriboden bis zur Kantonsgrenze Solothurn in den nächsten 10 Jahren auszuführenden Korrektionsarbeiten und Verbauungen zur gefälligen Genehmigung und Subventionierung einzureichen.

Bundesblatt. 58. Jahrg. Bd. IV.

29

406

.,Die Vorlage umfasst: I. Die 34,2 km. lange Strecke von der Kantonsgrenze BernSolothurn bis Emmenmatt.

Vorgesehen sind Ergänzungen der bereits ausgeführten Korrektionen und der Ausbau zur Erlangung eines befriedigenden flussbaulichen Zustandes. Ausgenommen bleiben die dem gewöhnlichen Unterhalt auffallenden Arbeiten.

Der Kostenvoranschlag beträgt

.

.

. Fr. 890,000

II. Die 29,16 7cm. lange Sirecke Emmenmatt-Kemmeriboden Gänzliche Durchführung der bisher stückweise vorgenommenen Uferbauten und weitere Verbauungen ; nämlich : a. Emmenmatt-Hintergraben b. Hintergraben-Kemmeriboden . . . .

Fr.

,,

565,000 375,000

Total

Fr.

940,000

Gesamtvoranschlagssumme

Fr. 1,830,000

Da Ihr Oberbauinspektorat in der Angelegenheit bestens orientiert ist, so glauben wir, uns weiterer Ausführungen enthalten zu dürfen.

Indem wir Ihnen die Vorlage als notwendige Weiterführung des vor zwei Jahren begonnenen Werkes empfehlen etc."

Hierzu ist nun folgendes zu bemerken : Veranlassung zur Aufstellung dieser generellen Bauvorlage für weitere Arbeiten an der G r o s s e n E m m e im Kanton Bern bildete, wie für den R h e i n im Kanton Graubünden, für dio K l e i n e E m m e im Kanton Luzern, für die A a r e von oberhalb Aarau bis Stilli, für die R e u s s, von der Kantonsgrenze Luzern an bis zur Einmündung in die Aare, der Wunsch der eidgenössischen Finanzkommission, es möchte für Bauten an ein und demselben Gewässer in Zukunft nicht mehr eine grössere Anzahl von Bundesratsbeschlüssen aneinandergereiht, sondern ein Gesamtprojekt den eidgenössischen Räten zur Subventionierung vorgelegt werden.

Demgemäss hat das eidgenössische Oberbauinspektorat sich mit den kantonalen Baubehörden ins Benehmen gesetzt und die gegenwärtige Bauvorlage in den grossen Zügen gemeinsam ausgearbeitet.

407

In dem Schreibe» des Kantons Bern ist missverständlich gesagt worden, dass diese gegenwärtige Vorlage die Weiterführung des vor zwei Jahren begonnenen Werkes sei. Demgegenüber ist festzustellen, dass schon im Jahre 1883 die Regierung des Kantons Bern dem Bundesrat für die Arbeiten auf der Strecke Burgdorf-Kirchberg bis Kantonsgrenze Bern-Solothurn und 1884 auch für die flussaufwärts anschliessende Strecke bis Emmenmatt Subventionsgesuche eingereicht hat.

Seither ist nun ununterbrochen an der Emme gearbeitet worden, und man kann sagen, dass von Emmenmatt, dem Zusammenflusse der Emme und Ilfis, auf dem ganzen Gebiete des Kantons Bern eine zusammenhängende Korrektion, bestehend aus Leitwerken, Traversen und Hochwasserdämmen, vorhanden ist.

Auf der Strecke Emmenmatt-Hintergraben wurde im Jahre 1898 mit den Bauten begonnen und es sind auch hier grössere zusammenhängende Leitwerklinien mit Rückanbindungen ausgeführt worden.

Auf der obersten Partie Hintergraben-Kemmeriboden ist noch nichts gemacht worden.

Wie aus dem vorgenannten Schreiben der Regierung von Bern uud besonders dem Kostenvoranschlage zu entnehmen ist, sollen auf der untersten 12,25 km. langen Strecke KirchbergKantonsgrenze-Solothurn Erhöhungen von Leitwerken, Senkwalzen oder sonstige Vorbauten an denselben, sowie Ergänzungen an den Hochwasserdämmen ausgeführt werden.

Der Kostenbetrag ist hier zu Fr. 260,000 angenommen.

Gleiche Arbeiten sollen auch auf der unmittelbar flussaufwärts nachfolgenden 22 km. langen Partie zur Erstellung gelangen, wozu noch die Ausführung von Sohlversicherungen zur Bekämpfung allzustarker Vertiefung, und eine Wasserzuleitung im Grundbach, welche infolge zu tiefen Absinkens des Grundwassers notwendig geworden ist, sowie Ausräumungen und Kolmatierungsanlagen hinzukommen.

Die sämtlichen Arbeiten sind zu Fr. 630,000 devisiert.

Auf der 16,35 km. langen Strecke Emmenmatt-Hintergraben ist die Durchführung einer zusammenhängenden beidseitigen Leitwerklinie mit den erforderlichen Rückanbindungen vorgesehen, wozu noch Erhöhungen an den bestehenden Leitwerken, Erstellung von Hochwasserdämmen und zwei Sohlversicherungen hinzukommen.

408

Die daherigen Kosten werden zu Fr. 565,000 veranschlagt.

Was endlich die oberste Strecke Hintergraben-Kemmeriboden (Länge 13,s km.) anbelangt, so wird in dem Kostenvoranschlage ganz richtig bemerkt, dass das Hauptgewicht hier auf die Zurückhaltung der Geschiebe gelegt werden muss. Es wird also die Erstellung einer grossen Talsperre in der Schlucht beim Rebloch und Verbauungen im Quellgebiet in Aussicht genommen, allfällige Schwellenbauten, wie in den übrigen Sektionen, kommen erst in zweiter Linie in Betracht.

Der Kostenvoranschlag weist hierfür eine Summe von Fr. 375,000 auf.

Mit diesen Bauten ist das eidgenössische Oberbauinspektorat im allgemeinen einverstanden, es weist nur darauf hin, dass ein weiteres, sorgfältiges Studium aller Verhältnisse dringend geboten ist, besonders auf der obersten Strecke, bevor mit den Sperrbauten begonnen wird.

Gleich sorgfältiges Studium erheischt auch die Frage der Ausführung grosser Sohlversicherungen auf der Strecke Emmenmatt-Kirchberg, wo eine starke Vertiefung besonders in dem obersten Teile zu Tage tritt.

Ein ausführlicheres Bild der ganzen Korrektion der Emme wird in dem beigelegten Bericht des eidgenössischen Oberbauinspektorates und der Zusammenstellung der bisher ergangenen Kosten, Beilagen I und II, gegeben.

Was dann die Anhandnahme ausgedehnter Aufforstungen und allfälliger Lawinenverbauungen im Quellgebiete der Grossen Finirne anbelangt, so ist der Kanton Bern gewillt, verschiedene Projekte sukzessive zur Ausführung zu bringen.

Wir verweisen diesbezüglich auf das bei den Akten liegende Schreiben der Regierung des Kantons Bern vom 18. Juli 1906.

Zur Bestimmung des Beitragverhältnisses übergehend, ist hier zu bemerken, dass unser Oberbauinspektorat ermächtigt worden ist, mit der Baudirektion des Kantons Bern sowohl die subventionsberechtigten Arbeiten, als auch die Prozentsätze für die einzelnen Sektionen festzusetzen. Mit Schreiben vom 23. Mai 1906 hat sich diese Direktion mit den hierseitigen Vorschlägen einverstanden erklärt und nur gewünscht, dass für die Sohlversicherungen in der I. und II. Sektion der Prozentsatz von 33*/3 % auf 40 °/o erhöht werde, mit welchem Gesuche wir uns einverstanden erklärt haben.

409

Demgemäss gestaltet sich das Subventionsgesuch folgendermassen : I. Sektion. Gemeindegrenze Burgdorf Kirchberg ins Kantonsgrenze Bern/Solothurn.

Vorschlagssumme Fr. 260,000. Beitragsverhältnis 33 YB % somit Subvention rund Fr.

87,000

IL Sektion. Gemeindegrenze Burgdorf l Kirchberg bis Emmenmatt.

Voranschlagsumme Fr. 630,000. Hiervon entfallen : für Leitwerke und Hochwasserdämme Fr.370,000 zu 33 1/3% Fr. 124,000 für Sohlversicherungen Fr. 260,000 zu 40-% ,, 104,000 ,, 228,000 III. Sektion. Emmenmatt-Hintergraben.

Voranschlagssumme

Fr. 565,000 zu 40%

" 226,000

IV. Sektion. Hintergraben-Kemmeriboden.

Voranschlagssumme Fr. 375,000 zu 50%

,, 187,500

Gesamtsubvention

Fr. 728,500

welcher Betrag sich auf 10 Jahre verteilen würde, so dass das Mittel der jährlichen Auszahlungen auf rund Fr. 73,000 anzusetzen wäre.

Wir bemerken hier nur noch, dass wir im Beschlussentwurf keine forstlichen Bedingungen aufgenommen haben, indem solche jeweils bei der Verbauung der einmündenden Wildbäche Aufnahme finden werden.

Gestützt auf vorstehende Ausführungen erlauben wir uns, den hohen eidgenössischen Räten den folgenden Beschlussentwurf zu unterbreiten und zur Genehmigung zu empfehlen.

410 Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 20. August 1906.

Im Namen des Schweiz, Bundesrates Der B u n d e s p r ä s i d e n t : L. Forrer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

411 (Entwurf.)

Bimdesfoeschluf» betreffend

Zusicherung von Bundesbeiträgen an den Kanton Bern für Korrektionsarbeiten und Verbauungen an der Grossen Emme vom Kemmeriboden bis zur Kantonsgrenze Bern-Solothurn.

Die B u n d e sv e r S a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft nach Einsicht eines Schreibens der Regierung des Kantons Bern vom 16. Juni 1906 ; einer Botschaft des Bundesrates vom 20. August 1906 ; auf Grund des Bundesgesetzes betreffend die Wasserbaupolizei im Hochgebirge, vom 22. Juni 1877, beschliesst: Art. 1. Dem Kanton Bern wird für die allmähliche Ausführung von Korrektions- und Verbauungsarbeiten an der Grossen Emme während 10 Jahren eine Subvention im Höchstbetrage von Fr. 728,500 zugesichert; die jährlichen Abschlagszahlungen dürfen die Summe von Fr. 73,000 nicht überschreiten.

412

Art. 2. Das Beitragsverhältnis für die effektiven Kosten wird wie folgt festgesetzt : I. für Arbeiten auf der Strecke Kantonsgrenze BernSolothurn -- Gemeindegrenze Kirchberg-Burgdorf 33 1/3 %) jährliches absolutes Maximum . . .Fr. 9,000 II. für Arbeiten auf der StreckeGemeinde-grenze Kirchberg-Burgdorf bis Emmenmatt 331/3 %, jährliches absolutes Maximum . . . ,, 23,000 An die Ausführung von Sohlversicherungen auf beiden Strecken wird eine Subvention von 40% zugesichert.

III. für Arbeiten auf der Strecke Emmenmatt-Hintergraben 40%, jährliches absolutes Maximum ,, 23,000 IV. für Korrektions- und Yerbauungsarbeiten auf der Strecke Hintergraben - Kemmeriboden 50% jährliches absolutes Maximum. . . . ,, 18,000 Total Fr. 73,000 Art. 3. Auf den Strecken I und II, Kantonsgrenze BernSolothurn bis Emmenmatt sind nur folgende Arbeiten subventionsberechtigt : a. Erhöhung oder Wiederherstellung von Leitwerken und Traversen von über 100 m. Länge ; b. Erstellung, Erhöhung und Verstärkung von Hochwasserdämmen ; c. Anlegen von Senkfaschinen, [Schwellensätzen, Pflasterungen und Betonsätzen am FUSS der Leitwerke; d. Ausführung von Sohlversicherungen; e. Kolmatierungsarbeiten ; f. Ausräumungen.

Alle ändern Arbeiten werden als zum Unterhalt gehörend nicht berücksichtigt.

413

Art. 4. Auf den Strecken III Emmenmatt-Hintergraben und IV Hintergraben-Kemmeriboden sind alle vom eidg.

Departement des Innern und vom Kanton Bern gemeinsam genehmigten Bauten subventionsberechtigt.

Art. 5. Der Kanton Bern hat jährlich bis Mitte des Monats Juli dem eidg. Departement des Innern Projekte samt Kostenvoranschlägen über sämtliche im folgenden Jahre an der Grossen Emme auszuführenden Korrektions- und Verbauungsarbeiten einzureichen.

Nach Prüfung dieser Vorlagen wird die Gesamtsumme der für das folgende Jahr ausgesetzten Subventionsbeträge ins eidg. Budget aufgenommen, jedoch nur bis zu dem in den Art. l und 2 angegebenen absoluten Jahresmaximum von Fr. 73,000.

Art. 6. Die Ausbezahlung dieser Subvention erfolgt im Verhältnis des Fortschreitens der Arbeiten gemäss den von der Kantonsregierung eingesandten und vom eidg. Departement des Innern geprüften Ausweisen über die effektiven Kosten; die erste Anzahlung findet im Jahre 1907 statt.

Bei Berechnung des Bundesbeitrages werden berücksichtigt die eigentlichen Baukosten, einschliesslich Expropriationen und unmittelbare Bauaufsicht, ^ferner die Kosten .der Anfertigung des Ausführungsprojektes und des speziellen Kostenvoranschlages, sowie die Kosten der Aufnahme des Perimeters. Dagegen sind nicht in Anschlag zu bringen, irgendwelche Präliminarsien, die Funktionen von Behörden, Kommissionen und Beamtungen (von den Kantonen laut Art. 7a des "Wasserbaupolizeigesetzes zu bestellende Organe), auch nicht die Kosten der Geldbeschaffung und Verzinsung.

Art. 7. Der Bundesrat lässt die planmässige Bauausführung und die Richtigkeit der Arbeits- und Kostenaus-

414

weise kontrollieren. Die Kantonsregierung wird zu obigem Zwecke dem Beauftragten des Bundesrates die nötige Auskunft und Hülfeleistung zukommen lassen.

Art. 8. Die vorstehende Zusicherung des Bundesbeitrages tritt erst in Kraft, nachdem vom Kanton Bern die allmähliche Ausführung der Korrektions- und Verbauungsarbeiten gesichert sein wird.

Für die Vorlegung des bezüglichen Ausweises wird der Regierung von Bern eine Frist von einem Jahr, vom Datum dieses Beschlussses an gerechnet, eingeräumt. Der Bundesbeitrag fällt dahin, wenn der geforderte Ausweis nicht rechtzeitig geleistet wird.

Art. 9. Der Unterhalt der subventionierten Arbeiten ist gemäss dem eidg. Wasserbaupolizeigesetz vom Kanton Bern zu besorgen und vom Bundesrate zu überwachen.

Art. 10. Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Art. 11. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung desselben beauftragt.

415 Beilage 1.

Grï«osse Emme im. Kanton. Bez'xi.

Bericht des eidgenössischen Ooeroauinspektorates.

Ä. Kurze Beschreibung des Flusslaufes.

Die Grosse Emme nimmt ihren Ursprung in dem weiten Bergkessel, gebildet von Hohgant (2199 m. über Meer)' im Norden, von Bohl (1799 m. über Meer) im Westen und vom Riedergrat (Riederhorn 2140 rn. über Meer, Blasenhubel 1966 m.

über Meer, Gummhorn 2040 m. über Meer und Thierwanghorn 2120 m. über Meer) im Süden.

Die beiden Quellbäche der Grossen Emme, der Tiefenbach und der Leimbach, haben ihr Bett im untern Flysch eingegraben, weisen aber keine bedeutenden Erosionen auf, die Bachsohle ist bis Harzersboden mit grossen Blöcken übersäet, und an manchen' Stellen tritt der Fels zu Tage. Der Wald erstreckt sich bis zum Bach hinunter, so dass hier keine schlimmen Verhältnisse obwalten.

Den gleichen Charakter behält die Emme auch bei bis über das Kemmeribodenbad hinaus, wo zwar zahlreiche Wasserrinnen vom Schibegütsch und der Rothenfluh herabkornmen und sich in den Fluss ergiessen, aber keinen besonderen Einfluss auf das Regime desselben ausüben; dies ist bezüglich der Nebenbäche erst der Fall, nachdem der Sedelbach und der Grosse Bumbach der Emme bedeutendere Geschiebsmassen zugeführt haben.

Auf der nächstfolgenden Strecke münden von der linken Seite her der Bütschlibach und der Büttlerschwandgraben ein, der Flusslauf serpentiniert hier, bald das eine, bald das andere Ufer angreifend ; dann folgt eine enge ca. 2 km. lange Schlucht, an deren untern Ende die Brücke bei Bodenmätteli sich befindet.

Nun kommt wieder eine Partie mit schwächerem Gefalle, der Lauf schlängelt sich von einem Ufer zum ändern, bis zum Beginn der Hauptschlucht zwischen Schangnau und Heidbühl, an deren Anfang noch der Hombach von der linken Seite her einmündet.

416

In dieser ca. 4 km. langen Schlucht befindet sich beinahe zu oberst die bekannte Naturbrücke ,,das Rebloch", an welcher Stelle die sehr nahe aneinandergerückten Felswände durch einen grossen Block miteinander verbunden sind. Von diesem Punkte aus fliesst die Emme tief unten am FUSS von hohen Molasse- und Nagelfluhwänden ; die Flussbreite variiert hier bis oberhalb der Einmündung des Sorbaches zwischen 6 m. bis 35 m.

Nachher erweitert sich die Schlucht noch mehr. Kleinere Heimwesen finden sich hart am Flusse vor, nur durch Wuhrungen gegen die Hochwasser geschützt; bei Heidbühl tritt die Emme dann in das eigentliche Tal ein.

Von der linken Seite her kommt der Röthenbach, der grüsste Zufluss der Emme nach der Ilfis und Grünen, übt aber auf das Regime des Flusses keinen wesentlichen Einfluss aus.

Von der Heidbühlbrücke bis Emmenmatt, dem Punkte, wo Emme und Ilfis zusammenkommen, fliesst die Emme auf ihrem Alluvion. Die Talwände sind auf dieser ca. 23 km. langen Strecke 350 bis 500 m. voneinander entfernt. Die Ortschaften befinden sich meist in der Ebene selbst ; Eggiwil an der Einmündung des Röthenbaches und Schüpbach an derjenigen des gleichnamigen Wasserlaufes, sind die bedeutendsten.

Auf dieser Strecke ist die Emme teilweise mittelst jHolzwuhren korrigiert, Traversen, Hochwasserdämme fehjen noch mancherorts.

Das ganze Gebiet liegt ausschliesslich in der Molasse- und Nagelfluh-Formation, das rechte Ufer ist waldreicher als das linke.

Von Emmenmatt gegen die Grenze von Solothurn hin erweitert sich das Tal immer mehr. Bei Burgdorf und an der Limpach-Mündung kommen zwei Verengungen vor, indem an der einen Stelle vom rechten und an der ändern vom linken Ufer her, Molassefelsen dicht an den Fluss herantreten.

Auch hier fliesst die Emme überall auf ihrem Alluvion, schweift aber nicht mehr wie früher hin und her, sondern ist bis zur Einmündung in die Aare durch beidseitige Leitwerke eingeengt. Das umliegende Land ist durch Hochwasserdämme vor Überschwemmungen geschützt.

Das Einzugsgebiet der Emme bis zur Einmündung in die Aare beträgt 955 km 2 .

417

Von den vorerwähnten Unterabteilungen können folgende Einzugsgebiete als die wichtigsten bezeichnet werden : 1. Ursprung bis Einmündung des Färzbaches bei Schangnau 84,7 km 2 2. Einmündung des Röthenbaches bei Eggiwil . 181,2 km 2 3. Zusammenfluss der Emme und Uns bei Emmenmatt 438,3 km 2 Die grössten bis jetzt gemessenen Regenmengen sind : Eggiwil 61 mm., Marbach 53 mm., Langnau 82 mm., in 24 Stunden. Die maximale Regenhöhe muss aber viel bedeutender sein, denn die bei Emmenmatt abfliessenden Wassermengen wurden schätzungsweise bestimmt zu 320 m8 in der Sekunde, davon ca. 100 m s für die Ilfis und ca. 220 m8 für die Emme.

4. Emme bei Kirchberg, E i n z u g s g e b i e t . . . . 673,5 km:!

Grösste gemessene "Wassermenge 265 m8 mittleres Gefalle 4,2 °/oo ; berechnete grösste Wassermenge 362 m 3 oder ca. 0,5 m 3 pro km2, grösste mittlere Geschwindigkeit 3.S7 m.

Die Gefalle verteilen sich folgendermassen : I. Kantonsgrenze Solothurn-Bern bis Gemeindegrenze Kirchberg-Burgdorf 2,3 °/oo bis 6 °/oo ; u. Gemeindegrenze Kirchberg-Burgdorf bis Emmenmatt 6 °/oo bis 7 %o ; III. Emmenmatt-Hintergraben 7,s °/oo bis 10 °/oo ; IV. Hintergraben-Kemmeriboden 10 %o bis 14,s °/oo.

B. Gegenwärtiger Zustand der Korrektionsarbeiten und die auszuführenden Arbeiten.

Im obersten Gebiet der Emme ist bis jetzt nichts gemacht worden. Die Verbauung der geschiebreichsten Zuflüsse (Wildbäche) und die Aufforstung der kahlen, unproduktiven Einhänge, sowie die Verbesserung der bestehenden Waldungen sind hier die notwendigsten Arbeiten.

An der Emme selbst werden Sohleinbauten zum Zurückhalten der Geschiebe von gutem Nutzen sein, ebenso Seitenwuhre zum Schütze gegen seitliche Unterspülungen. Ob grössere Talsperren mit Vorteil in der Schlucht z. B. erstellt werden können, wird ein genaueres Studium der dortigen Verhältnisse erzeigen.

Auf der Partie zwischen Hintergraben und Emmenmatt sind bis jetzt auf grösseren Strecken Parallelwerke mit Rückanbindungen an das höhere Gelände (Traversen) erstellt worden. Diese Bauten sind so zu vervollständigen, dass eine zusammenhängende Korrektion

418 entsteht. Hochwassordämme müssen nur auf ganz wenigen Punkten ausgeführt worden, hingegen wird die bessere Ausbildung des inneren Flussgerinnes mittelst rationell durchgeführte, periodisch wiederholte Ausräumungen herbeigeführt werden müssen. Auf der Teilstrecke Bubeneybrücke-Emmenmatt ist mit der Ausführung einer zusammenhängenden Bewuhrung einstweilen noch zuzuwarten. Auf der Strecke Emmenmatt-G-emeindegrenze Burgdorf-Kirchberg ist die durchgehende Korrektion beendigt, ebenso sind die erforderlichen Hochwasserdämnie zum grössten Teile erstellt worden. Was hier fehlt, ist die gute Ausbildung und bessere Befestigung der beiden Ufer des inneren Flussgerinnes. Ein teilweiser Umbau der Seitenwuhre, das Vorlegen von Senkfaschinen und die Erstellung von Sohleinbauten, da wo die Vertiefung der Flusssohle allzustark ist, bilden die Hauptbestandteile des neuen Projektes. Auch hier werden periodisch richtig ausgeführte Bäumungen nicht zu umgehen sein.

Endlich ist auch dem Vorlande eine entsprechende Aufmerksamkeit zu widmen. Das Entfernen von hohen Bäumen auf einem Streifen von 8 m. Breite längs der Parallelwuhre, das sorgfältige Auflanden auf der ganzen Fläche zwischen Leitwerklinie und Hochwasserdamm muss ganz systematisch betrieben werden, wenn man zu einem befriedigenden Zustande kommen will.

Von der Partie zwischen der Gemeindegrenze BurgdorfKirchberg bis zur Kantonsgrenze Solothurn ist ganz Ähnliches zu sagen : Die Korrektion ist auf der ganzen Länge durchgeführt, mancherorts sind Senkfaschinen bereits vorgelegt worden, dio Hoehwasserdämme befinden sich auf genügender Höhe, soweit mau dies beobachten konnte. Hier ist nun auch wieder der Ausbildung des innern Flussbettes die grüsste Aufmerksamkeit zu schenken. Eine Vertiefung ist von unten herauf im Gange, dieselbe ist nach flussaufwärts zu erleichtern, sei es durch Vorlegen von Senkwalzen vor die Wuhre, sei es durch periodische Ausräumungen.

Dann müssen auch die Vorländer ausgebildet werden : Seitenrinnen sind zuzuschütten oder zu verbauen, allzuhohe Auflandungen abzutragen und das Material in die tiefsten Stellen zu führen. Längs der Leitwerke sind hohe Bäume auf 8 m. Breite zu entfernen, gegen die Hochwasserdämme zu das Wachstum von dichtem Unterholz zu begünstigen ; eine gleichmässige Auflandung ist mit allen Mitteln zu fördern, und zwar so, dass der Wasserabfluss im Qnerprofil gegen das innere Flussbett zu sich vollzieht.

419

C. Technische Untersuchungen.

Im vorstehenden sind die zur Verbesserung der Abflussverhältnisse der Emme, zur Verhütung der schädlichen Überschwemmungen und zum wirksameren Schütze der umliegenden Gelände notwendigen Arbeiten angegeben worden.

Zu einer richtigen Projektierung und Ausführung derselben bedarf es aber noch einer Reihe sorgfältiger Untersuchungen und Beobachtungen.

Es hat das hydrometrische Bureau des eidgenössischen Oberbauinspektorates die Grosse der einzelnen Einzugsgebiete, samt Wäldern, Felspartien etc. bestimmt, an einzelnen Stellen auch Niederwassermessungen vorgenommen, ebenso eine Hochwassermessung bei Kirchberg, welche interessante Resultate ergeben hat. Im obern Gebiet der Grünen bestehen auch zwei forstliche Versuchsstationen, bei welchen der Einfluss der Bewaldung auf die Abflussverhältnisse und das Verhältnis von Niederschlag und Abfluss beobachtet wird. Auch das Längenprofil von der Aare bis zum Kemmeribodenbad ist vom eidgenössischen Oberbauinspektorate aufgenommen worden, nebst zahlreichen Querprofilen, besonders zwischen Emmenmatt und der Kantonsgrenze Solothurn, an welchen Profilen schon seit einer Reihe von Jahren Beobachtungen über Veränderungen in der Flusssohle vorgenommen wurden.

Es erübrigt aber, diese Beobachtungen und Messungen noch weiter fortzusetzen und zu vervollständigen, damit man einen immer bessern Einblick in das ganze Regime der Emme gewinne und die neuen Bauten immer mehr ihrem Zwecke entsprechend anleeen könne.

°öc

D. Kosten der bisher mit Bundessubvention ausgeführten Arbeiten.

Was die Kosten der bisher mit Bundessubvention ausgeführten Arbeiten anbelangt, so betragen dieselben an der Emme allein Fr. 4,243,682. 86.

Diese Kosten verteilen sich auf die verschiedenen Sektionen folgendermassen : I. Sektion. Kantonsgrenze Bern-Solothurn bis Gemeindegrenze Kirchberg-Burgdorf Fr. 1,301,323.13 II. Sektion. Gemeindegrenze KirchbergBurgdorf bis Emmenmatt ,, 2,596,405.63

420

III. Sektion. Emmenmatt-Hintergraben. . Fr. 345,954. 10 IV. Sektion. Hintergraben-Kemmeriboden : Nichts.

Die grössten jährlichen Ausgaben für Bauten an der Grossen Emme betragen Fr. 282,000, die kleinsten Fr. 102,000, im Mittel rund Fr. 192,000.

Nimmt man nun an, dass jährlich ungefähr in gleicher Weise fortgefahren wird, d. h. auf den untern Sektionen etwas weniger, auf den obern dafür mehr, so würde man mit Fr. 180,000 Bauten oder zum mittleren Prozentsatz von 40 % gerechnet, mit Fr. 73,000 Subvention auskommen.

E. Kostenvoranschlag des vom Kanton Bern eingereichten generellen Projektes.

I.

Sektion Kantonsgrenze Bern-Solothurn bis Gemeindegrenze Kirchberg. Länge 12,26 7cm.

1.

2.

3.

4.

5.

6.

Burgdorf-

Arbeiten : Erhöhung des Leitwerkes an verschiedenen über 100 m. langen Stellen. 8000 m. zu Fr. 8 Fr. 64,000 Sicherung des Leitwerkes durch Vorbauten.

(Senkwalzen, Schwellensätze, Pflasterungen, Betonsätze je nach Notwendigkeit und Erfahrung). 12,000 m. zu Fr. 1.0 . . . . ,, 120,000 Erhöhung und Ergänzung der bestehenden Hochwasserdämme. Aversalsumme ,, 20,000 Verschiedenes, Ausräumungen ,, 21,000 Projekte und Bauleitung ca. 5 % . . . .

-,, 11,000 Unvorhergesehenes ca. 10% ,, 24,000 Fr. 260,000 II.

Sektion Gemeindegrenze Burgdorf-Kirchberg Länge 21,$$ km.

bis Emmenmatt.

Arbeiten : 1. Erhöhung des Leitwerkes an verschiedenen über 100 m.

langen Stellen. 7000 m. zu Fr. 6 Fr. 42,000

421

Übertrag Fr. 42,000 2. Sicherung des Leitwerkes durch Vorbauten. (Senkwalzen, Schwellensätze, Betonsätze, Pflasterungen etc. je nach Notwendigkeit und praktischer Anwendbarkeit. 16,000 m. zu Fr. 10 ,, 160,000 3.Fertigstellung der Hochwasserdämme beim Eiflühli und oberhalb der Lochbachbrücke . . ,, 10,000 4. Erhöhung und Ergänzung an den bestehenden Hochwasserdämmen. Aversalsumme . . ,, 15,000 5. Sohlenversicherungen oberhalb Zollbrück und unterhalb der Haslebrücke infolge iibergrossen Ausziehens der Flusssohle. 4 Stuck zu Fr. 65,000 . . . ,, 260,000 6. Wasserzuleitung in den Grundbach im Mungnauschache infolge Zurückbleibens des Grundwassers durch die Korrektion ,, 15,500 7. Verschiedenes, Ausräumungen, eventuell Kolmatierungen . . ,, 45,000 8. Projekt und Bauleitung ca. 5 % ,, 27,500 9. Unvorhergesehenes ca. 10 % . ,, 55,000 Fr. 630,000 III.

Sektion Emmenmatt-Hintergraben. Länge 15,36 km.

Arbeiten : 1. Fortsetzung der begonnenen Korrektionsarbeiten, Eindämmung mit einem Leitwerk von 3 Lagen und 4 Etter, gewöhnlich 3 Holz und 2 Belag, dazu die notwendigen Binder mit Aushub und Transport. 14,000 m. zu Fr. 20 . . . . . . Fr. 280,000 Bundesblatt. 58. Jahrg. Bd. IV.

30

422

Übertrag 2. Erhöhungen an den ausgeführten Schwellenbauten, gewöhnlich mit einem Holz und 2 Belag.

7000 m. zu Fr. 6 . . . .

3. Erstellung von Hochwasserdämmen. 6000 m. zu Fr. 15 4. Sohlen Versicherungen. 2 Stück zu Fr. 40,000 5. Projekt und Bauleitung ca. 5% 6. Unvorhergesehenes ca. 10%

Fr. 280,000

,,

42,000

"

90,000

,, ,, ,,

80,000 24,000 49,000 Fr. 565,000

IV.

Sektion Hintergraben-Kemmeriboden Länge 13,800 km.

In dieser Sektion sind Schwellenbauten zurzeit noch nicht das notwendigste; dagegen Bauten zur Zurückhaltung des Geschiebes. Die bezüglichen Studien sind noch nicht beendigt und müssen je nach Notwendigkeit von Fall zu Fall entschieden werden.

Arbeiten : 1. Allfällige Schwellenbauten wie in der II. Sektion. 4000 m.

zu Fr. 20 Fr. 80,000 2. Grosse Talsperre im sog.Rebloch ., 93,000 3. Kleine Sperren und Schutzbauten im Quellgebiete . . ,, 150,000 4. Projekte und Bauleitung ca. 5% ,, 17,000 5. Unvorhergesehenes ca. 10 % ,, 35,000 Fr. 375,000 Gesamtbetrag der Arbeiten von der Kantonsgrenze Bern-Solothurn bis zum Kemmeribodenba Fr. 1,830,000

Beilage II.

Gebiet der Gri-ossen Emme.

Ausgaben für Korrektionen und Terbauungen bis Ende Mai 1906.

A. Korrektion der Grossen Emme.

Voranschlag Fr.

I. Sektion : Kantonsgrenze Bern-Solothurn bis Gremeindegrenze Burgdorf-Kirchberg.

Ausgaben Fr.

615,000. -- Bundesbeschluss vom 21. März 1884 685,000. -- ,, ,, 6. Juni 1896 1,300,000.--

Total Fr.

614,999. 38 686,323.75 1,301,323.13

II. Sektion : Qemeindegrenze Burydorf-Kirchbery bis Emmenmatt.

1,649,023. -- Bundesbeschluss vom 26. März 1885 . . . . . . .

664,000. -- ., ,, 15. Oktober 1897 150,000. -- Bundesratsbeschluss vom 2. Dezember 1904 67,000. -- ., ,, 29. Mai 1896 10,100.85 v ., 9. Juni 1900 90,000. -- ,, ',, 20. September 1901 . . . .

2,630,123. 85

1,649,023.-- 664,000. -- 119,307. 63 67,000: -- 10,100.85 86,974.15 2,596,405.63 *· to 05

rf*

///. Sektion : Emmenmatt-Hinteryraben.

Voranschlag

Ausgaben

Fr.

Fr.

33,300. -- Bundesratsbeschluss vom 18. Januar 1898 . . . .

60,000. -- ,.

,, 14. Juli 1898 . . . .

,,' ,, 28. März 1899 . . . .

46,500. -- ,, ,, 17./27. Mai/Januar 1901/02 120,470. -- 125,000. -- , , 2 3 . Januar 1903 . . . .

Total Fr.

33,496. 85 60,233. 70 47,703. 80 100,205. 45 104,314. 30 345,954. 10

385,270. -- IV. Sektion : Hintergraben-Eemmeriboden.

--

Nichts

4,315,393. 85 Voranschlag

Total B. Zuflüsse.

Verbauungen und Korrektionen

Fr.

52,125. 35 Verbauung des G-rtuidbaches bei Eggiioil. ßundesratsbeschliisse vom 18. November 1890, 13. Januar 1893 und 27. Juli 1898 27,800. -- Verbauung des Aeschangrabens beiEggiwyl. Bundesratsbeschluss vom 2. April 1901 Ausgaben Fr.

786,319. 25 Korrektionen und Verbauungen an der ttfis.

Bundesratsbeschluss vom 22. Dezember 1883 111,322. 05 13. August 1889 .

124,000. -- 866,244. 60 Übertrag 235,322.05

4,243,682.8ü Total Fr.

52,125. 35 26,284.l3

78,409.48

tvS *-

Voranschlag Fr.

866,244.60

15,600. -- 30,000. -- 4,049. 85 37,400. -- 78,000. -- 375,000. -- 67,000.-- 249,000. -- 125,000. -- 1,847,294. 45

Ausgaben Fr.

Total Fr.

Übertrag 235,322.05 78,409.48 Bundesbeschluss vom 21. Dezember 1892 . . . .

476,720. 65 Bundesratsbeschluss vom 16. Oktober 1891 . . . .

26,068. 75 ,, .,, 16. Oktober 1891 . . . .

23,000. -- ., ., 19. September 1893 . . .

4,295.25 ,, 29. Mai 1896 10,232.55 775,639.25 Verbauung des Rütigrabens bei Kröscheribrunnen. Bundesratsbeschluss vom 9. Februar 1906 -- Verbauung des Brandösch- und Goldbachgrabens bei Irub. Bundesratsbeschluss vom 1. November 1900 - . 30,000. -- Korrektion des Habbaches bei Langnau. Bundesratsbeschlüsse vom 2. Juni 1902 und 26. Oktober 1903 . '.

4,049.85 Verbauung des Hülinerbaches bei Lancjnau. Bundesratsbeschluss vom 8. April 1890 37,400.-- Korrektion und Verbauung des Frittenbaches bei Zollbrück. Bundesratsbeschluss vom 22. Oktober 1895 52,404. 20 Verbauung des Hornbaches bei 'Wasen. Bundesbeschluss vom 24. Juni 1895 249,184. 75 Verbauung des Kurzeneygrabens bei Wasen und Kalclihofen. Bundesratsbeschlüsse vom 6. Dezember 1897 und 31. Oktober 1899 31,672. 05 Korrektion und Verbauung der Grünen bei Wasen und Sumiswald. Bundesratsbeschlüsse vom 6. Dezember 1897 und 29. September 1905 . . . 126,321. 40 Korrektion des Biembaches bei Hasli. Bundesratsbeschluss vom 25. Kovember 1902 105,606.45 Total 1,490,687. 43

£>>

to W

Voranschlag

Fr.

Total

C. Brücken.

Fr.

Umbau im Interesse des besseren Wasserabflusses.

30,033. 20 25,500. -- 17,900. -- 42,500. --

Emmenbrückc bei Äffligen. Bundesratsbeschluss vom 21. Dezember 1894 .

Aeschaubrücke bei Bggiwil. Bundesratsbeschluss vom 9. Mai 1899 . .

Jlfisbrücke bei Odermatt. Bundesratsbeschluss vom 7. Mai 1901 . . .

Emmenbrücke bei Kirchberg. Bundesratsbeschluss vom 28, Februar 1905

115,933.20

.

.

.

.

Total Zusammenstellung :

A. Korrektionen an der Grossen Emme B. Verbauungen und Korrektionen an den Zuflüssen C. Umbau von Brücken Total

-rS-O-s^-

28,899.54 25,496. 20 16,857. 45 -- 71,253.19

Voranschlag: Fr.

Effektive Kosten: Fr.

4,315,393. 85 1,847,294. 45 115,933. 20 6,278,621. 50

4,243,682. 86 1,490,687. 43 71,253.19 5,805,623.48

*tsS

<*

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Zusicherung eines Bundesbeitrages an den Kanton Bern für Korrektionsarbeiten und Verbauung an der Grossen Emme vom Kemmeriboden bis zur Kantonsgrenze Bern-Solothurn. (Vom 20.

August 1906.)

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Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

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Foglio federale

Jahr

1906

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

34

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

22.08.1906

Date Data Seite

405-426

Page Pagina Ref. No

10 022 058

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