695

# S T #

Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Übertretung des Fischereigesetzes bestraften Gottfried Häfliger, im ^Ochsen" bei Murten.

(Vom 20. November 1906.)

Tit.

Petent wurde vom Bezirksgericht Murten mit Fr. 50 Busse bestraft, weil er im September laufenden Jahres durch Wasserentzug aus dem ,,Löwenbach" bei Murten, diesen Wasserlauf trockenlegte und dadurch das Absterben der darin lebenden Fische verursachte. Er behauptete vor der Polizeibehörde und vor dem Gerichte, dass er wegen der herrschenden Trockenheit genötigt gewesen sei, Wasser aus dem Bache zu schöpfen und dass der Schaden am Fischbestand nicht durch ihn allein herbeigeführt worden .sei. Nichtsdestoweniger erklärte er, dass er sich dem Entscheide des Richters unterziehe.

Gegenwärtig stellt er das Gesuch, es möchte ihm die Busse ganz oder zum Teil erlassen werden. Er bringt zur Begründung vor, er sei ein armer mittelloser Mann, der nur aus Unkenntnis des Gesetzes gefehlt habe und dem die Bezahlung von Busse und Kosten sehr schwer falle.

Das Bezirksgericht Murten empfiehlt den Gesuchsteller dem Wohlwollen der Begnadigungsbehörde, indem es hervorhebt, dass ihn tatsächlich die Trockenheit zum Wässern genötigt habe und dass er in bescheidenen ökonomischen Verhältnissen lebend sich bisanhin mit seiner Familie ehrlich durchgebracht habe.

·696 Das Bundesgesetz bedroht das unberechtigte Trockenlegen von Wasserläufen dann mit der Minimalbusse von Fr. 50, wenn es vorgenommen wird zum Zwecke des Fischfanges. (Art. 5, Ziff. 7, und Art. 31, Ziff. 2, des B. G. vom 21. Dezember 1888.)

Im vorliegenden Falle war dieser Zweck nach den Akten nicht vorhanden, sondern wollte der durch die Trockenheit in seinem Hausstand und Gewerbe bedrohte Landwirt lediglich Wasser für seine Bedürfnisse gewinnen. Er kannte zwar unzweifelhaft die damit verbundene Gefahr für den Fisch bestand des Baches, da er laut Polizeirapport darauf aufmerksam gemacht worden war.

Immerhin befand er sich in einer Notlage, die seinen Fehler · teilweise entschuldigt und in Verbindung mit seiner bedrängten ökonomischen Lage eine etwelche Ermässigung der Busse rechtfertigt.

Wir stellen daher bei Ihrer hohen Versammlung den Antrag: Es sei die dem Gottfried Häfliger auferlegte Busse auf Fr. 20 zu ermassigen.

B e r n , den 20. November 1906.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

L. Forrer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Eingier.

->-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Übertretung des Fischereigesetzes bestraften Gottfried Häfliger, im "Ochsen" bei Murten.

(Vom 20. November 1906.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1906

Année Anno Band

5

Volume Volume Heft

47

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

21.11.1906

Date Data Seite

695-696

Page Pagina Ref. No

10 022 165

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.