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Schweizerisches Bundesblatt.

58. Jahrgang. I.

Nr. 12.

# S T #

21. März 1906,

Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung über

seine Geschäftsführung im Jahre

1905

Handels-, industrie- und landwirtschaftsdepartement.

I. Abteilung.

Handel.

I. Handelsverträge und auswärtige Zollverhältnisse.

Der am 13. Juli 1904 mit I t a l i e n abgeschlossene Handelsvertra ist mit Bezug auf den Text und die Tarifbestimmungen über die Einfuhr in Italien am 1. Juli in Kraft getreten. Für die Inkraftsetzung der für die Einfuhr in die Schweiz vereinbarten Zölle ist im Vertrag der 1. Januar 1906 bestimmt.

Der von uns gekündete Handelsvertrag mit Ö s t e r r e i c h U n g a r n , der am 19. September abgelaufen wäre, wurde bis zum 31. Dezember verlängert, um Zeit zu Unterhandlungen über einen neuen Vertrag zu gewinnen. Diese begannen am 12. Oktober in Wien, konnten aber innerhalb der Verlängerungsfrist nicht beendigt werden. Es wurde deshalb am 18. Dezember durch Notenaustausch (A. S. n. P. XXII, 17) ein ProviBundeblatt 58. Jahrg. Bd. I.

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sorîum für die Zeit vom 1. Januar bis 28. Februar 1906 vereinbart. Während dieser Zeit soll für schweizerische Waren in Österreich-Ungarn der alte Vertragstarif Anwendung finden, wogegen österreichisch-ungarische Waren in der Schweiz dem neuen Gebrauchstarif unterliegen, mit Ausnahme einiger Ansätze, die provisorisch ermässigt werden. Wir erstatteten Ihnen darüber Bericht mit unserer Botschaft vom 18. Dezember (Bundesbl. 1905, VI, 499 ff.). Das Provisorium wurde von Ihnen genehmigt.

Unser Handelsvertrag mit S p a n i e n , der am 31. August 1904 von uns gekündet wurde, lief am gleichen Tage des Berichtsjahres ab. Da die spanische Regierung nicht in der Lage war, vorher über den Abschluss eines neuen Vertrages mit uns in Unterhandlungen zu treten, wurde am 29. August durch Notenaustausch ein provisorisches Abkommen getroffen, durch welches sich beide Staaten bis zum 1. März 1906 gegenseitig die Behandlung auf dem Fusse der meistbegünstigten Nation gewähren : ausserdem verpflichtete sich Spanien, die Begünstigungen, die der Schweiz im Tarif B und in den bezüglichen Schlussprotokollbestimmungen des alten Vertrages zugesichert waren, fortdauern zu lassen.

Wir setzten Sie durch unsern Bericht vom 25. September (Bundesbl. 1905, V, 210) von dem Abkommen in Kenntnis.

Im Dezember erteilten Sie uns Vollmacht zu einer allfällig nötig werdenden Verlängerung oder zur Vereinbarung eines neuen Provisoriums, gültig bis zum 1. Juli 1906. Die Unterhandlungen über einen definitiven Vertrag konnten bis jetzt nicht aufgenommen werden, weil man in Spanien vorher einen neuen Generaltarif aufzustellen beabsichtigt.

Der am 22. März 1894 mit N o r w e g e n abgeschlossene Handels- und Niederlassungsvertrag ist von diesem Staate am 27. Mai gekündet worden und erlischt daher am gleichen Tage des Jahres 1806. Unterhandlungen zum Abschluss eines neuen Vertrages konnten bis jetzt nicht eröffnet werden.

Mit P o r t u g a l ist am 20. Dezember ein neuer Handelsvertrag zu stände gekommen, der im wesentlichen auf der Meistbegünstigung beruht und speziell die Zusicherung enthält, dass die portugiesischen Spezialweine mit normalem Alkoholgehalt von der Alkoholgebühr und dem darauf bezüglichen Zollzuschlage befreit sind, wie dies auch im Handelsvertrag mit Italien hinsichtlich einiger Weinspezialitäten dieses Landes vereinbart ist. Bis Ende Januar 1892 hatten wir mit Portugal einen

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Meistbegünstigtmgsvertrag. Seither wendete jedes der beiden Länder auf die Erzeugnisse des ändern den Gebrauchstarif an. Der neue Vertrag ist von Ihnen, nach Einsicht unserer Botschaft vom 20. Dezember (Bundesbl. 1905, VI, 553 ff.), angenommen worden, immerhin mit der Einladung, uns noch die Zusicherung geben zu lassen, dass schweizerische Erzeugnisse in den Kolonien Portugals wie diejenigen der meistbegünstigten dritten Nation behandelt werden. Bezügliche Schritte sind sofort eingeleitet worden. In Portugal ist der Vertrag noch nicht ratifiziert.

Der am 25. Juni 1895 mit F r a n k r e i c h vereinbarte Modus vivendi ist am Ende des Berichtsjahres dahingefallen.

Derselbe bestand darin, dass Frankreich seinen Minimaltarif für eine Anzahl schweizerischer Exportartikel ermässigte, die Schweiz dagegen ihren, seit dem 1. Januar 1893 angewendeten Differentialtarif aufhob und die französischen Erzeugnisse wieder nach dem Gebrauchstarif, d. h. wie diejenigen der meistbegünstigsten Nation, behandelte. Dieses Abkommen war an keine Frist gebunden, jeder Teil konnte davon zurücktreten, wann es ihm beliebte.

Der französische Botschafter in Bern teilte uns am 29. Juli mit, dass die auf 1. Januar 1906 bevorstehende Inkraftsetzung des teilweise erhöhten neuen schweizerischen Gebrauchstarifes nach Ansicht seiner Regierung mit dem Modus vivendi von 1895 unvereinbar wäre, dass aber Geneigtheit bestünde, mit der Schweiz sofort in Unterhandlungen einzutreten, um einen Handelsvertrag abzuschliessen. Wir erklärten uns hierzu ebenfalls bereit. Aus den in unserer Botschaft vom 20. Dezember (Bundesbl. 1905, VI, 566 ff.) angegebenen Gründen verzögerte sich jedoch der Beginn der Unterhandlungen bis in die zweite Woche Dezember. Da die Zeit bis zum Jahresschlüsse nicht ausreichte, um einen Handelsvertrag zu stände zu bringen, anerbot sich die französische Regierung, den Minimaltarif von 1895 provisorisch aufrecht zu erhalten, wenn die Schweiz während den Monaten Januar und Februar 1906 auf die Anwendung ihres neuen Gebrauchstarifes verzichte, oder, sofern dies nicht möglich sei, Frankreich diejenigen Zollermässigungen einräume, die in der uns übergebenen Liste der französischen Begehren betreffend den abzuschliessenden Handelsvertrag formuliert sind. Weder die eine noch die andere dieser Bedingungen war für uns annehmbar. Infolge unserer Ablehnung liess sich die französische Regierung durch ein Gesetz ermächtigen, die

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1895 vorgenommenen Ermässigungen des Minimaltarifs von 1892 für die Zeit vom 1. Januar bis 31. März 1906 aufzuheben, immerhin aber auf schweizerische Waren nicht den Généraltarif, sondern den in der genannten Weise abgeänderten und für Waren aus allen Vertragsländern gültigen Minimaltarif anzuwenden. Wir verlangten und erhielten darauf von Ihnen die Ermächtigung, französische Erzeugnisse während der gleichen Periode nach dem Gebrauchstarif zu verzollen. Dieser neue Modus vivendi beruht demnach formell, wie der alte, auf der gegenseitigen Meistbegünstigung.

Die Unterhandlungen über den abzuschliessenden Handelsvertrag wurden am 12. Dezember in Paris begonnen und am 19. Dezember unterbrochen, um nach den französischen Parlamentsferien wieder aufgenommen zu werden.

I n t e r n a t i o n a l e Z u c k e r k o n v e n t i o n . In unserer Botschaft vom 24. Februar 1905 betreffend den mit dem Deutschen Reiche abgeschlossenen Zusatzvertrag zu unserm Handels- und Zollvertrage haben wir bemerkt, die uns von Deutschland eingeräumten Zollermässigungen für Schokolade und Zuckerwerk seien zum Teil an die Bedingung geknüpft, dass die Schweiz der internationalen Zuckerkonvention beitrete.

Wir fügten bei, dass wir über unsern Beitritt zu dieser Konvention mit dem Präsidialstaate Belgien in Unterhandlung stehen.

Die Frage hat seither verschiedene Stadien durchlaufen, und die Aufnahme der Schweiz ist schliesslich von gewissen Bedingungen abhängig gemacht worden, die wir unter einigen Vorbehalten für annehmbar erachtet haben. Die Angelegenheit wird gegenwärtig von den Regierungen der beteiligten Staaten geprüft und geht nach den uns vorliegenden Mitteilungen einer baldigen Erledigung entgegen.

Der gegenwärtige Stand unserer H a n d e l s v e r t r ä g e , sowie unser H a n d e l s v e r k e h r mit den verschiedenen Ländern geht summarisch aus den nachfolgenden Übersichten hervor :

Schweizerische Handelsverträge.

In dieser Tabelle sind alle am 1. Januar 1906 in Kraft stehenden, ganz oder teilweise den Handel betreifenden Verträge und Abkommen enthalten.

Staaten

Abschlags

Inkraftsetzung

Dauer

Publikation

3. Juli 1889 29. Dezember 1889 1 Jahr nach Rundung A. S. n. F.

. . . .

Durch Notenausl ausch vom 28. Fehl uar 1897 haben sie] i beide Staaten die Meistb sgünstigung an{Gelegenheiten zugesicl lert.

1 Jahr nach Kündung Chile .

. . . 31. Oktober 1897 31. Januar 1899 A. S. n. F.

1 Jahr nach Kündung Conoostaät 16. November 1889 14. April 1890 1 Jahr nach Kündung Dänemark 10. Februar 1875 10. Juli 1875 Deutschland, Handels- und 31. Dezember 1917 1. Februar 1892 10. Dezember 1891 Zollvertrag Zusatzvertrag . . . . 12. November 1904 l.Jan./l. März 1906 31. Dezember 1917 Übereinkunft betreffend die badische Gemeinde 1 Jahr nach Kündung 21. September 1895 1. Januar 1896 BUsingen 1 Jahr nach Kündung 22. Juni 1888 Ecuador 21. Oktober 1889 Frankreich : Grenznachbarliche Ver1 Jahr nach Kündung 23. Februar 1882 16. Mai 1882 hältnisse 29. August 1895 Ohne bestimmte Dauer -- Zusatzartikel . . . 25. Juni 1895 Zollverhältnisse zwischen Genf und der freien Zone 30 Jahre von Hoch-Savoyen . . . 14. Juni 1881 1. Januar 1883 Regelung der Beziehungen Ohne bestimmte Dauer mit Tunis . .

14. Oktober 1896 25. Januar 1897 1 Jahr nach Rundung Griechenland 10. Juni 1887 10. Juni 1887 Belgien Bulgarien.

XI, 341 in Zoll-

XVII, 70 XI, 427 I, 668 XH, 505 XXI, 451 XV, 345 XI, 210 VI, 468 XV, 218 VI, 515

XVI, 12 XI, 357

Staaten

Abschluss

Großbritannien

Inkraftsetzung

6. März 1856 l 1. Juli 1905 13. Juli 1904 \ I.Januar 1906 10. November 1896 17. Juli Ï899 6. September 1855

Italien Japan Liechtenstein (Vertrag 1 mit Österreich-Ungarn) . .

1 Jahr nach Kündung Ì 31. Dezember 1917 J 12 Jahre

10. Dezember 1891

1. Februar 1892

Bis 28. Februar 1906

Niederlande Norwegen 2

19. August 1875 22. März 1894

1. Oktober 1878 1. August 1894

1 Jahr nach Kündung Bis 27. Mai 1906

Österreich-Ungarn ' . . . .

10. Dezember 1891

1. Februar 1892

Bis 28. Februar 1906

Perslen Rumänien Rußland Salvador Serbien

23. Juli 1873 S.März 1893 26. Dezember 1872 30. Oktober 1883 10. Juni 1880

27. Oktober 1874 13. Mai 1893 30. Oktober 1873 7. Februar 1885 10. Juni 1880 / 1. Januar 1894 1 \ 1. September 1905/

Spanien, Provisorium

. .

29. August 1905

Publikation

Dauer

1 Jahr nach Kündung Bis 31. Dezember 1917 3 1 Jahr nach Kündung 1 Jahr nach Kündung 1 Jahr nach Kündung Bis 30. Juni 1906

A. S. V, 271 A. S. n. F. XXI, 189

XVI, 520 XII, 564 XXII, 15 III, 522 ,, XIV, 326 | ,, XII, 564 i ,, XXII, 15 I, 196 ,, Xin, 422 A. S. XI, 376 A. S. n. F. VII, 744 V, 172 ( ,, XXI, 443 l » XXII, 24 | t

,, ,,

Der Vertrag vom 29. April 1861 nebst K onventionaltarif ist am 18. März 1890 erloschen, An Stelle desselben ist einstweilen dureh Notenaustausch die gegenseitige Benandi ung auf dem Fuße der raeiïftbegünstigten Nation vereinbart worden.

f A. S. V, 201 25. November 1850 Ver. Staaten von Amerika 4 8. November 1855 1 Jahr nach Kündung JB.-B. 1899, III, 284 Türkei.

1 Der Vortrag, der von der Schweiz auf den 19. Sept ember 1905 gekündet ws r, ist erstmals bis 31. Dezember gl. Ja. und sodann durch Notenaustausch vom 18. Dezeml er 1905 bis zum 28. Febr lar 190C verlängert worc en, diesmal jedoch unter Aussch uss der Anlage A (Zölle bei der Einfuhr in die Schweiz * Der Vertrag ist von Noraregen auf den 27. Mai 19 6 gekündet worden.

a Durch Zusatzkonvention '?om 29. Dezember 1904 fiIr 18 Jahro unkündbar f estgelegt.

0 Die Artikel 8--12 (Meistl egünatignng) sind von der Regierung der Vere nigten Staaten gekündet worde: und am 24. Mürz 1900 erloschen.

Schweiz. Handelsverkehr nach den Vertragsverhältnissen (ohne unverarbeitete und gemünzte Edelmetalle).

Eiiiiuln-.

A. u »fuhr.

1895 1896 1S97 1898 1899 1900 1901 1902 1903 1904 Millionen Franken.

317 188 176 70 13 764

348 200 178 78 13 817

368 219 167 82 13 849

1895 189B 1897 1898 1S99 1900 1901 1902 1903 1904 Millionen Franken.

Tarifverträge. *

269 122 154 68 15 628

295 155 133 71 15 669

298 165 147 66 16 692

308 177 152 66 16 719

339 183 188 76 16 802

341 177 159 69 13 759

309 172 155 63 11 710

Deutschland Frankreich Italien Österreich-Dugam Spanien

163 72 39 . . . 39 12 325

172 82 39 41 12 346

191 82 39 42 8 362

195 95 42 45 15 392

199 107 44 46 15 411

188 106 46 45 15 400

za. 57 39 62 24 za. 9 8 za. 10 za. 209

62 39 6^ ?3 11 24 H 238

60 52 67 25 11 29 15 259

64 73 61 26 12 14 13 263

75 62 57 29 11 9 16 259

79 -- 48 28 10 16 12 193

Meistbegünstigungsverträge.

za. 144 163 160 61 72 79 78 Großbritannien u. Kolonien Vereinigte Staaten 2 . . . 91 71 71 22 24 24 58 63 69 81 Rußland .

. .

26 25 25 26 Belgien . .

. . .

11 11 13 IO 10 11 14 Niederlande u. Kolonien sä.

7 8 8 11 20 27 29 Balkanstaaten 16 16 18 U 11 9 10 Übrige Staaten . . . . 11 20 21 177 201 220 238 za. 302 313 315

168 74 31 12 8 17 20 330

187 92 32 13 8 14 20 366

197 -- 27 15 9 12 21 281

212 209 204 203

Staaten ohne Verträge.

-- 57 61 62 57 54 Vereinigte Staaten 2 . . .

za. 53 50 42 44 60 59 58 61 65 65 Übrige Staaten . . za.

za. 53 50 42 44 60 116 119 123 122 119 za.

168 80 39 40 11 338

25 15 9 14 18 293

198 110 51 47 16 422

27 14 8 16 18 292

197 114 52 48 lö 426

205 108 54 52 15 434

30 22 14 15 10 10 16 19 17 16 291 285

-- 96 88 109 117 106 32 31 27 26 31 41 48 45 48 58 32 31 27 26 31 137 136 154 165 164

1 Norwegen, mit welchem Staate einige Tarifvereinbarungen bestehen, ist in der schweizerischen Handelsstatistik nicht getrennt aufgeführt und figuriert in dieser Uebersicht nnter den Staaten mit UeistbegUnstigungsvertrUgen.

1 Mit Rücksicht auf die Ansserkraftsetzung der MeistbegUnstigungaklausel sind die Vereinigten Staaten vom Jahre 1900 »n unter der Rubrik ,,Staaten ohne Vertrage" aufgeführt.

Rekapitulation.

·O) <£>

bs

Ausfuhr*.

Einfuhr-.

1895 18W 1867 1808 1899 1900 1901 1908 1808 1904

1865 1896

Millionen Franken.

Staaten mit Tarifverträgen . . .

Staaten mit Meistbegünstigungsver209 238 259 263 259 193 177 201 220 238 trägen . . . .

837 907 951 982 1061 952 887 965 1037 1087 Vertragsstaaten 53 50 42 44 60 116 119 123 122 119 Staaten ohne Verträge Total 890957 993 1026 1121 1068 1006 1088 1159 1206 Total

828 669 692 719 802 759 710 764 817 849

1887 1898 189» 1900 1801 1908 1803 1904 Millionen Franken.

325 338 346 362 392 411 400 422 426 434 302 627 32 659

313 315 330 366 281 651 661 692 758 692 31 27 26 31 137 682 688 718 789 829

293 693 136 829

292 714 154 868

291 717 165 882

285 719 164 883

Schweizerischer Handelsverkehr nach Erdteilen (ohne unverarbeitete und gemünzte Edelmetalle).

.A-u s fu. In-.

Einfuhi-.

ma 1896 1897 1898 1899 1900 1901 Millionen Franken.

1895 1896

1902 1903 1904

771 839 860 873 957 916 857 927 995 1046 15 16 13 13 18 20 16 19 21 19 36 32 38 37 42 32 33 40 37 42 63 65 77 97 93 93 93 94 98 89 5 5 5 6 10 7 7 7 8 10 -- -- -- --. -- -- -- -- -- -- 89095799310261121 1068 1006 1088 1159 1206

Europa . . .

Afrika . . . .

Asien . . . .

Amerika .

Australien . .

Unbestimmbar*) Total Total

Einfuhr 1905 (provisorische Ziffer): 1359 Millionen Franken, *) Sçhiffsproyitmt eft,

1897 1898 1899 1900 1901 1902 1903 1904 Millionen Franken.

512 545,5 565,0 581 631 653 660 679 677 675 5 6 6 6 6 8 10 12 10 12 24 31 30 32 31 37 37 33 37 40 113 93 90,5 93 114 123 114 136 149 146 2 2,5 3 3 3 4 4 4 4 5 3 4 3 3 4 4 4 4 5 6 659 682 688 718 789 829 829 868 882 883 Ausfuhr 1905:

969 Millionen Franken.

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II. Internationale Ausstellungen.

1. Llittich 1905.

Ausser der Subvention von Fr. 20,000, die den berneroberländischen Holzschnitzlern auf dem Budgetwege bewilligt worden ist, um ihnen die Beschickung dieser Ausstellung zu erleichtern, haben Sie Beiträge zu dem nämlichen Zwecke noch der landwirtschaftlichen Gesellschaft Sitten (Fr. 1050), ferner einer Gruppe bernischer Uhrenaussteller (Fr. 3000) und einer Gruppe neuenburgischer Aussteller der Uhrenindustrie und des Weinbaues (Fr. 11,000) gewährt. Ihr diesbezüglicher Beschluss (Bundesbl. 1905, IV, 601) basiert auf unserem Kreditgesuch in der Botschaft vom 10. Juni 1905, betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten (Bundesbl. 1905, IV, 289), das wiederum durch Ihr Postulat Nr. 642 vom 22. Dezember 1904 veranlasst worden ist.

Über die Verwendung der erwähnten Beiträge werden wir Ihnen in unserem Bericht zur Staatsrechnung für das Jahr 1905 Aufschluss geben.

Über den Verlauf der Ausstellung und die von den Ausstellern erzielten Resultate ist es uns dagegen nicht möglich, irgendwelche Auskunft zu erteilen. Wir bringen nur in Erinnerung, dass die wenig erfreulichen Vorkommnisse in der sogenannten schweizerischen Abteilung zu zahlreichen Beschwerden Anlass gegeben haben, die ihren Wiederhall in der Presse und auch in der Bundesversammlung fanden. Es wird sich, empfehlen, in Zukunft nicht mehr solche Opfer zu bringen, um die Beschickung von Ausstellungen zu fördern, an denen die Schweiz nicht durch einen offiziellen Kommissär vertreten ist.

2. Mailand 1906.

Gestützt auf unsere Botschaft vom 14. Dezember abbin (Bundesbl. 1905, VI, 441) haben Sie uns für die offizielle Beteiligung der Schweiz an der internationalen Ausstellung, die im Jahre 1906 zur Einweihung der Simplonlinie in Mailand stattfindet, im Budget einen provisorischen Kredit von 500,000 Franken eröffnet. Für das Nähere erlauben wir uns auf diese Botschaft aufmerksam zu machen. Wir werden binnen kurzem in der Lage sein, in einer Nachtragsbotschaft diejenigen Angaben zu machen, die uns Ende 1905 noch nicht zur Verfügung standen und darin das definitive Budget der zu lasten des Bundes fallenden Ausgaben aufzustellen.

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III. Kommerzielles Bildungswesen.

Die Entwicklung der Handelsschulen, sowie des kaufmännischen Fortbildungswesens nahm im Berichtsjahre einen erfreulichen Verlauf.

Handelshochschulen (Bundessubvention 1905: Fr. 29,644).

Der Bund subventioniert zwei Handelshochschulen : die Handelsakademie in St. Gallen und die handelswissenschaftliche Abteilung an der Universität Zürich. Die Studierenden dieser letzteren können folgende Grade erlangen : Diplom in den Handelswissenschaften, Diplom für das höhere Lehramt in den Handelsfächern und den im Jahre 1905 neu eingeführten Doktortitel der Volkswirtschaft (Dr oeconomise publiées).

Höhere Handelsschulen (ßundesbeiträge im Jahre 1905 : Fr. 287,563). Der Handelsabteilung an der Mädchensekundarschule in Biel, die auf 3 Jahreskurse erweitert wurde, und der neugegründeten Töchterhandelsschule in Freiburg, welche beide die an die Verabreichung einer Bundessubvention geknüpften Bedingungen erfüllen, wurde für das Jahr 1905 ein Bundesbeitrag zugesichert. Die Zahl der vom Bunde subventionierten höheren Handelsschulen wird also 22 betragen (1904: 20). Von diesen haben sechs den ausschliesslichen Zweck, Mädchen für den kaufmännischen Beruf auszubilden ; in sechs sind beide Geschlechter durchgängig oder in einzelnen Fächern gemischt, und in die übrigen 10 Anstalten werden nur Knaben aufgenommen. Die Errichtung zweier neuen Handelsschulen in Lugano und Sitten steht bevor.

Die Zahl der Schüler ist fast überall im Zunehmen begriffen, besonders in den unteren Klassen, was das Departement mehrmals veranlaßt hat, die Schulbehörden zu ersuchen, sie möchten im Interesse eines befriedigenden Lehrerfolges die nötigen Vorkehrungen treffen, um diese Klassen zu parallelisieren. Anderseits gewährt der Bund, um einen besseren Besuch der oberen Klassen zu erzielen und das Niveau der kommerziellen Bildung zu heben, den bedürftigen Schülern dieser Klassen Stipendien.

Die folgenden Handelsschulen haben A n n e x a b t e i l u n g e n , die vom Bund ebenfalls subventioniert werden: B e l l i n z o u a . Vorbereitungsabteilung für beamte. -- 2 Jahre.

Verwaltungs-

695

L a u s a n n e . Vorbereitungsabteilung für die öffentlichen Dienstzweige (Zoll, Telegraph, Telephon u. a.). -- 2 Jahre.

Id. Eisenbahnschule (Vorbereitung für die Eisenbahnverwaltung). -- 2 Jahre.

N e u e n b u r g . Vorbereitungsabteilung für die Postlehrlingsprüfung. -- l Jahr.

Id. Abteilung für moderne Sprachen. -- l Jahr.

Id. Abteilung für Drogistenlehrlinge. -- l Jahr.

Kaufmännische Fortbildungsschulen (Bundesbeiträge 1905: Fr. 178,608). Im Berichtsjahr sind 66 Fortbildungsschulen der Sektionen des S c h w e i z e r i s c h e n K a u f m ä n n i s c h e n Vereins (1904: 64) und 20 von vereinzelten V e r e i n e n und Gem e i n d e n (1904: 18) subventioniert worden.

In befriedigender Weise nehmen die T a g e s k u r s e zu, sei es, wie in der deutschen Schweiz, durch das Entgegenkommen der Prinzipalschaft oder infolge der kantonalen Lehrlingsgesetze.

Die Abendkurse wiegen aber, besonders in der Westschweiz, Freiburg ausgenommen, immer noch vor, und doch muß die Fortbildungsschule, um ihre Aufgabe erfüllen zu können, von ihren Schülern ein um so grösseres Maß geistiger Frische und ernster Arbeit verlangen, als die verfügbare Unterrichtszeit sehr beschränkt ist. Diesen Ansprüchen zu genügen, sind junge Leute im Entwicklungsalter, die meist vom frühen Morgen an in Tätigkeit stehen, am Abend kaum noch imstande. Bei der Ansetzung des Unterrichts auf die Abendstunden ist daher der Erfolg des kaufmännischen Fortbildungsunterrichts und damit auch die Nützlichkeit der dafür aufgewandten Geldmittel geradezu in Frage gestellt.

L e h r l i n g s p r ü f u n g e n (Bundesbeitrag 1905: Fr. 5310).

Die vom Schweizerischen Kaufmännischen Verein organisierten kaufmännischen Lehrlingsprüfungen fanden in 19 Kreisen statt; von den 341 Kandidaten wurden 330 diplomiert. Auf Grund neuer Lehrlingsgesetze sind diese Prüfungen jetzt obligatorisch geworden in den .Kantonen Freiburg, Wallis, Zug und Bern ; andere, wie Zürich und Luzern, werden wahrscheinlich bald folgen, was im Interesse der kommerziellen Bildung zu begrüßen ist. Bei den meisten Lehrlingsprüfungen, wie bei den Abiturientenprüfungen der Handelsschulen, war das Departement vertreten.

696

Dem vom Zentralkomitee des Schweizerischen Kaufmännischen Vereins ernannten P r e i s g e r i c h t sind 11 Arbeiten eingereicht worden, von denen 10 mit Preisen bedacht werden konnten (Bundesbeitrag 1905: Fr. 615).

Fortbildungskurs der Handelslehrer (Bundesbeitrag 1905 : Fr. 1500). Vom 1.--14. Oktober wurde in Basel der dritte vom schweizerischen H a n d eis le h r er v e r ei n veranstaltete Fortbildungskurs für Handelslehrer abgehalten. Unter den 43 Kursteilnehmern waren 40 Lehrer, 2 Kaufleute und l Postbeamter.

Um den Kurs namentlich nach der praktischen Seile recht gedeihlich zu gestalten, hatte man darauf Bedacht genommen, außer hervorragenden Handelslehrern auch Männer aus der Praxis als Referenten zu gewinnen. Zur selben Zeit fanden in Basel die Jahresversammlungen des obgenannten Vereins und der s c h w e i zerischen Gesellschaft für kaufmännisches Bild u n g s w e s e n statt.

Stipendien (Bundesbeiträge 1905: Fr. 12,575). Es wurden im ganzen 81 Bundesstipendien bewilligt (1904: 71). Von den Stipendiaten widmeten sich 11 höhern kaufmännischen Studien, 50 besuchten die obern Klassen verschiedener vom Bunde subventionierter Handelsmittelschulen, 16 waren Teilnehmer am Fortbildungskurs in Basel und 4 Lehrer und Lehrerinnen erhielten Beiträge an ihre Studienreisen nach Deutschland, England und Frankreich.

Das Nähere über die f i n a n z i e l l e n Leistungen des Bundes für das kaufmännische Unterrichtswesen und die F r e q u e n z der e i n z e l n e n A n s t a l t e n ergeben sich aus folgenden Zusammenstellungen :

697 A. Handelsschulen.

1. Hochschulen.

Gesamtausgaben Fr.

79,613

St. Gallen (Akademie) .

Zürich (Universität) . .

26,915 2. HOhere Schulen.

Aarau 23,847 53,374 Basel .

Basel (Töchterschule) 21,538 *Bellinzona . .

62,220 Bern . .

. . .

34,971 34,778 Bern (Töchterschule) . .

38,064 Chaux-de-Fonds . . .

Chur 20,138 Freiburg 17,806 Genf 99,041 Genf (Töchterschule) . .

28,868 80,823 *Lausanne JLocle 17,980 Luzern . .

. . .

19,100 î?

281,914 Neuenburg St Gallen .

59,543 Solothurn .

19,065 Winterthur 32,623 Zürich .

. . .

97,601 Zürich (Töchterschule) .

47,513 Total 1905 1,197,335 ,, 1904 910,364 983,687 ,, 1903

Beitrage von Kanton, Gemeinde . Schulgelder a. a.

Fr.

Fr.

48,532 9,075 4,000 15,277

Beguläre Bandes- Studierende snb- im Wintervention Semester Fr.

22,006 7,638

87 68

Sobillar im Dezember 19B5

15,977 35,583 14,358 40,060 20,734 19,323 26,171 12,065 11,422 53,906 16,418 43,817 11,987 12,619 110,967 42,429 12,558 18,475 56,666 31,970 671,314 633,590 549,327

120

2,130 3,870 5,792 3,550 2,040 674 18,183 2,970 14,425 171 115,905 2,945 229 4,911 12,603

203,593 177,872 159,735

7,750 17,791 7,180 20,030 10,367 9,662 11,156 5,914 5,710 26,953 8,633 21 ,908 5,684 6,300 49,536 14,170 6,250 9,237 28,332 15,000 317,207 297,782 274,664

52 147 64 87 79 115 66 60 42 169 79 161 40 55 613 128 65 58 205 140 2580 2485 2412

B. Die kaufmännischen Fortbildungsschulen.

1. Schweizerischer Kaufmännischer Verein.

a. Sektionen.

GelimiinijBta lär in

13IUnnjsiesen Fr.

Aarau Arbon Baden Basel

. . . . .

. . '. . .

. .

. .

Übertrag

Bd!rä|» TOD iBltr- Santon, gemeinde, ilihtiTurtln nnd Seniliinerart fltnielsitaid geldu Fr.

Fr Fr.

8,514 6,785 3,044 2,449 2,097 504 5,062 3,691 1,646 36,734 28,664 11,590 52,749 41,237 16,784

* Mit den Annexabteilungen.

1,438 672 1,402 11,167 14,679

Inndii- Schulerzahl Delirai Sommer fini« Fr.

4,170 84 108 1,050 60 52 1,845 60 77 11,465 447 528 18,530 651 765

698 Ituiluifibei »r üs BilJinjsffgen Fr.

Übertrag Bellinzona . . . .

Bern Biel Bremgarten . . .

Brig Bulle Burgdorf . . . .

Chaux-de-Fonds . .

Chiasso Chur Davos Delsberg . . . .

Flawil Frauenfeld . . . .

Freiburg . . . .

Glarus Grenchen . . . .

Herisau Herzogenbuchsee . .

Borgen Huttwil Langenthal . . . .

Langnau . . . .

Lausanne . . . .

Lenzburg . . . .

Liestal Locamo London Lugano Luzern Marseille . . . .

Münster Neuenburg . . . .

Nyon Ölten Peterlingen . . . .

Pruntrut . . . .

Rapperswil . . . .

Rheineck . . . .

Rheinfei den . . .

Romanshorn . . .

Rorschach . . . .

Ritti S t . Gallen . . . .

S t . Immer . . . .

Itllrlp in «ilei- luln, Cueilli, StilirittoTtrtli «i kiiiim unitissimi ItUtr Fr.

Fr.

Fr.

52,749

41,237

16,784

14,679

5,300 29,450 9,352

3,577 21,136 7,099

600 9,665 2,063

1,086 8,315 2,875

415 224 274

248 132 203

40 10 108

6,754 2,754 2,928 3,489 1,845 2,009 1,693 2,574

4,733 1,798 1,948 2,349 1,857 1,465 1,109 1,845

80 -- --

875

470

3,304

2,012

874

372

245

2,755 1,358 2,589 1,276 6,464 2,565 2,808 3,562 2,845 3,984 1,072 5,039 25,502 2,843

1,895 1,040 2,083

2,149

2,714 16,495 2,216

864

548

4,802 2,138 3,996 1,439 3,351 2,094 1,211 2,871 1,689 2,747 1,670 27,910 2,609

3,873 1,359 3,310 1,130 2,092 1,657

833 5,015 2,084 1,766 2,639 1,777 3,303

550

921 1,639 1,224 1,894 1,155 18,964 1,534

Übertrag 251,916 178,800

1,500

2,212

800 100

614 350

1,804

1,028

500 475 612

759 178 352 635 127 551 208 499 170

1,340

--

1,845

650 550 450 2,080

600 675 652 975 525 -- 400 5,750

200 300 500 830 1,738

225 1,250

979 537 685 556 1,303

380 9,210

1,029

119 2,217 1,106

422 955 471 354 198 1,715 7,885

443 345 -- 675 688 364 485 548 193 670 318 512 384 6,773

500

476

73,053

64,141

BlBill-

ttltrif Fr.

18,530 2,680 10,000 3,550 124 94 90 2,600 810 1,560 470 452 880 400 455 350 400 95 480 520 850 500 2,000 830 1,230 1,200 1.066 2,475 550 2,035 10,000 1,662 200 2,520 475 1,655 565 1,200 400 370 490 610 630 580 9,500 550

Schalerzahl Somir Unter

651 31 414 138 -- -- -- 76 33 -- -- -- 22 25 49 -- -- -- 29 13 37 7 77 44 82 26 27 25 3 51 -- -- -- 51 .--

43 8 30 22 26 39 37 25 24 340 15

765 135 469 150 24 21 26 92 137 51 97 88 51 26 56 37 33 30 33' 15 50 9 87 48 171 59 28 176 21 173 456 13& 40 342 108 67 50 87 40 26 80 37 79 35 357 132

88,683 2437 4998

699 ItUlllBlutige m liiltr- Kanton, Benuindf, mptti lör du fililiVtrtm md RililiüjmstB ktntrire Uinltlsslind Fr.

Fr.

Fr.

Übertrag 251;916 178,800 73,053 Schaffhau seu 8,868 6,995 2,625 Schönenwerd 1,402 457 1,180 Sitten . .

1,396 882 400 Solothurn .

5,107 4,192 1,950 Thun . .

2,952 1,100 3,481 1,986 Tramlingen 3,484 2,451 Uster. . .

1,512 1,054 350 Uzwil . .

1,660 896 249 Vivis . . .

5,115 3,303 1,760 Wädenswil .

2,680 310 1,670 Wattwil . .

1,330 976 410 Wil . . .

2,246 1,637 706 9,451 Winterthur 13,477 4,334 905 Wohlen . .

1,309 888 Zofingen 5,559 4,488 1,085 Zug ...

1,546 1,002 750 Zürich . .

93,714 67,842 36,788

Sthtlitldtr

Fr.

64,141

3,164

336 203 432 1,001

-- 366 476 837

Bui»leilns

Schmerzahl

Btuntr Silnltr

Fr.

88,683 2437 4998 2,650 90 101

590 450 2,100 1,470 1,500

525 450 * 500

1,072

420 587

835 390 655

3,006

4,280

324

200

1,629

2,250

539

200

23,552

30,000

36 -- 56 -- 136 36 26 -- 51 16 30 154 36 55 33 785

34 44 89 79 128 38 39 316 55 36 34 166 44 53 40 765

405,802 290,659 129,218 102,085 137,728 3977 7119 b. Zentralkomitee.

Sekretariat....

Bibliothek und Vorträge Lehrlingsprüfungen .

Preisaufgaben. . .

Spezialbeitrag an eine Sektion . . . .

11,815

--

8,000 --

--

6,242 --

--

--

--

18,158 7,080 820

--

615 --

--

--

100 -

5,310

-

--

443,675 290,659 129,218 102,085 157,995 3977 7119

2. Vereinzelte Vereine und Fortbildungsschulen der Gemeinden.

Aigle (gemeinnützige Gesellschaft) . .

Altstätten (Gemeinde) .

Amriswil (Gemeinde) Bern (Bureaulistenverein) Bex (Handelsverein) Freiburg (Gemeinde) Genf (Commisgesellschaft)

1,486 731 826 4,400 275 5,464 5,025

970 602 812 3,298 190 4,988 3,705

730 190 626 650 160 3,534 1,000

455 249 -- 2,269 26 164 2,165

310 -- 149 160 22 40 200 16 15 1,150 116 132 80 12 1,766 -- 43 97 1,668 -- 413

Übertrag

18,307

14,565

6,890

5,328

5,334

* Vivis hat die Fr. 500 zurückbezahlt.

197 858

700 dtssial»g!2ibfD »r das Biliinjsgtseu Fr.

Übertrag Lausanne (Junge Kaufleute)1 Lausanne (Stenographen verein) . .

Lichtensteig(Gemeinde) Montreux (Handelsverein) Paris (Schweiz,Kaufm,Klub) Ste. Croix (Gemeinde) St. Gallen (Töchter) Schaffhausen (Töchter) Sentier (Handelsverein) .

Stein a. Rh. (Gemeinde) Vallorbe (Gemeinde) Vivis (Handelsverein) Yverdon (Gewerbekurse)

Beiträgt tea ll«l«r- Kanton, {uuiidt, tiililsVerein und bourirt Welulaad Fi.

Fr.

18,307 14,565 5,680 3,469

Fr.

6.890 2,075

5,328

5,334 197 858

1,140

1,762

229 -- 200

200 195 1,452

1,112 856

568 818

250 661

4,555 8,270

3,766 7,436

2,903

648 9,721 1,319 96 480 1,723 4,712 4,127

216

-- 432

7,605

5,679

1,135 72 480 1,422

560 64 320 400 1,760

3,303 2,905

SchUlerzahl Siaaer l'iüler

Binde!Mira; Fr.

2,229

Sitaijeu«

2,400

-- 1,207 480 -- -- 158 837 779

5,577 216

2,835 280 32 160 500 950 1,120

60 396 42 14 89 124 -- 386 41 -- -- -- -- --

114 15 500 190 27 319 41 9 37 65 316 187

61,506 47,760 24,223 12,758 20,613 953 3074 Total 1904/1905 505,181 338,419 153,441 114,843 178,608 4930 10,193 1903/1904 302,491 450,899 155,823 98,714 157,115 -- 9435 1902/1903 273,934 378,243 136,418 94,569 136,855 -- 7927

IY. Handelsamtsblatt.

Die Entwicklung des Blattes hat ihren Fortgang genommen ; dasselbe findet in immer weitern Kreisen Eingang. Die A u f l a g e betrug durchschnittlich 6250 Exemplare und es wurden 511 vierseitige Nummern ausgegeben gegen 482, 460, 435 und 422 in den 4 vorangegangenen Jahren.

Die Zahl der A b o n n e n t e n ist von 4110 auf 4261 gestiegen und hat seit 1900 um rund 500 zugenommen.

F r e i e x e m p l a r e wurden abgegeben an die Betreibungs- und Konkursbehörden 1206, die Handelsregisterbureaux 124, die Mitglieder der Bundesversammlung 209, die Bureaux der Bundesverwaltung 112, die Gesandtschaften und Konsulate 116, die Handelsschulen und Vereine junger Kaufleute 80, die öffentlichen Bibliotheken 27 und sonstige 126, im ganzen 2000.

Die befriedigenden Verhältnisse des Blattes kommen auch im finanziellen Ergebnis zum Ausdruck. Die E i n n a h m e n haben sich von Fr. 114,604. 03 auf Fr. 121,343.09, die A u s g a b e n von

701

Fr. 98,092. 03 (inklusive Besoldungen) auf Fr. 104,895. 03 erhöht, wobei indessen zu beachten ist, daß in letztgenannter Summe der Besoldungsnachbezug der Witwe des verstorbenen Abteilungssekretärs, Herrn Dr. G. H. Schmidt, enthalten ist.

Erheblich beeinträchtigt wird die Rendite durch den niedern Abonnementspreis, der seit 1885 unverändert Fr. 6 beträgt und mit dem heutigen Umfang des Blattes durchaus nicht mehr im Einklang steht.

Die während des Jahres publizierten Konsulatsberichte sind in Separatausgabe wie früher wieder den Gesandtschaften, Konsulaten, Handelsschulen, kaufmännischen Vereinen und ändern Interessenten unentgeltlich zugestellt worden.

Y. Handelsreisende.

Finanzielles. Die Einnahmen an Patenttaxen belaufen sich auf Fr. 428,205 oder Fr. 9705 mehr als im Vorjahre. Daran haben s c h w e i z e r i s c h e Reisende bezahlt Fr. 399,520 (1904: Fr. 392,800), Inbegriffen Fr. 1900 (1904: Fr. 1600) umgangene Patenttaxen, ausländische Fr. 28,685 (1904: Fr. 25,700).

Die Gesamtabrechnung stellt sich wie folgt: Bruttoeinnahme · . . . Fr. 428,205.-- Kantonale Bezugsgebühr (4 %) ,, 17,128.20 Fr. 411,076.80 1. Kosten der Formulare und Porti Fr. 1108.-- 2. Verzeichnisse der taxpflichtigen Handelsreisenden, der Bestrafungen u. s. w ,, 2062. -- 3 . Inspektionskosten . . . . ,, 255.80 ,, Unter die Kantone nach der Bevölkerungszahl zu verteilende Summe

3,425. 80

Fr. 407,651. --

Die Abrechnung mit den Kantonen gestaltet sich wie folgt:

Bundfesblatt. 58. Jahrg. Bd. I.

50

Betreffnis nach Taxkarten. Taxen. der Bevölkerung.

Fr.

Zürich Bern Luzern Uri Schwyz Obwalden Nidwaiden Glarus Zug Freiburg Solothurn Basel-Stadt Basel-Land Schaffhausen Appenzell A.-Rh Appenzell I.-Eh St. Gallen Graubünden Aargau Thurgau Tessin Waadt Wallis Neuenburg Genf

' . . . .

584 507 139 5 27 l 9 34 17 60 86 222 40 37 22 -- 291 98 167 101 32 168 9 233 94

82,920 72,900 20,250 750 4,000 150 1,300 5,050 2,400 8,900 12,350 31,850 5,750 5,250 3,000 -- 41,750 14,150 24,335 .15,200 4,250 '24,350 1,250 33,500 12,600

BezugsgebUhr.

1905.

Total 1904.

-a

o

1908.

Fr.

Fr.

Fr

Fr.

Fr.

52,999. -- 72,473. 70 18,015. 25 2,422. 20 6,809. 85 1,876. 30 1,607. -- 3,977. 45 3,085. 30 15,732. 20 12,389. 20 13,798. 85 8,422. -- 5,104. 35 6,797.10 1,659. 75 30,773. 80 12,851. 25 25,389. 95 13,921. 10 17,046.20 34,596. 95 14,070. 70 15,526.65 16,304. 90

3,316. 80 2,916. -- 810.-- 30.-- 160.-- 6.-- 52.-- 202.-- 96.-- 356.-- 494.-- 1,274. -- 230.-- 210.-- 120.--

56,315. 80 75,389. 70 18,825. 25 2,452. 20 6,969. 85 1,882. 30 1,659. -- 4,179. 45 3,181. 30 16,088. 20 12,883. 20 15,072. 85 8,652. -- 5,314. 36 6,917. 10 1,659. 75

54,833. 40 73,453. 95 18,536. 30 2,391. 45 6,862. 70 1,840. -- 1,632. -- 4,071.-- 3,136. 50 16,686. 65 12,574. 70 14,823. -- 8,439; 75 5,172. 55 6,712. 20 1,623. 55 31,697. 40 13,071. 55 25,787. 35 14,169. 45 16,768. --

51,301. 50 68,776. 05 17,308. 75 2,252. 10 6,409. 20 1,719. 55 1,531. 60 3,798. 50 2,913. 70 14,645. 70 11,818. 65 13,790. 05 7,889. 50 4,827. 60 6,321. 55 1,527. 80 29,584. 75 12,216. 65 24,129. 85 13,277. 65 15.683. 80 32.684. 36 12,898. 35 15,328. -- 15,362. 80 387,998.--

1,670. -- 566.-- 973. 40 608.-- 170.-- 974.-- 50.-- 1,340. -- 504.--

32,443. 80

13,417. 25 26,363. 35 14,526. 10 17,219. 20 35,570. 95 14,120. 70 16,866. 65 16,808. 90

34,763. 80

13,781. 45 16,358. 80 16,315. 50

Total 2983 428,205 407,651.-- 17,128.20 424,779.20 414,503.-- Kosten der Ausweiskarten, Abrechnungsforiuulare, der l_i!

Verzeichnisse der Namen der i a:,,V.i!

T)-: J J T. ° n ....

4 taxpflichtigen Reisenden, der Bestrafungen, Inspektionen u. s. w.

3,425.80 3,997. -- Total 428,205.-- 418,600.--

4,602. -- 392,600.--

703

Statistik. Ausgestellt wurden 30,153 Ausweiskarten (1904: 30,050); davon sind 27,170 Gratiskarten und 2983 Taxkarten (1904: 2921). Von den Taxkarten lauten 1775 auf den Namen eines einzelnen Reisenden, 1208 sind kollektiv (eine Karte für mehrere Reisende). Auf schweizerische Reisende entfallen 20,372 Gratis- und 2767 Taxkarten (1615 einzelne, 1152 kollektiv), auf ausländische 6798 Gratis- und 216 Taxkarten (160 einzelne, 56 kollektiv).

Die Z a h l der R e i s e n d e n beläuft sich auf 31,748 (1904: 31,417); 24,670 Reisende (1904: 24,510) vertraten schweizerische, 7078 (1904: 6907) ausländische Firmen. Die ausländischen Reisenden verteilen sich auf die verschiedenen Länder wie folgt: Deutschland 4838 (im Vorjahr 4786), Frankreich 1386 (1319), Italien 461 (415), Österreich-Ungarn 231 (249), Belgien 80 (65), England 53 (41), Holland 19 (17), Spanien 6 (6), Vereinigte Staaten von Amerika l (2), Niederlande 2, Ägypten l (1).

Bezüglich der B r a n c h e n gibt die nachfolgende Zusammenstellung Auskunft. Die Nahrungs- und Genußmittel sind mit 9601 (1904: 9438) schweizerischen Reisenden (Wein 3375), dann die Textilwaren mit 4301 (1904: 4347) am stärksten vertreten.

Die Bewilligung zum M i t f ü h r e n von W a r e n wurde 188 Handelsfirmen (1904: 167) erteilt. Unter den mitgeführten Waren sind vertreten : Uhren und Uhrenbestandteile (73 Bewilligungen), Gold- und Silberwaren (30), Diamanten und Edelsteine (28), Mode- und Putzwaren (51), Furnituren für Zahnärzte (4), Waren aus echtem Schildpatt (1), Artikel für Raucher (1).

Übertretungen. Wie in unserem Geschäftsbericht über das Jahr 1899 (Bundesbl. 1900, I, 882) erwähnt worden ist, haben wir zur Herbeiführung einer einheitlichen Praxis in der Rechtsprechung bei Übertretungen des Patenttaxengesetzes, gestützt auf den Art. 155 des Bundesgesetzes vom 22. März 1893 über die Organisation der Bundesrechtspflege, beschlossen, daß vom 1. Januar 1900 bis 31. Dezember 1904 sämtliche im Gebiete der Eidgenossenschaft ergehenden Gerichtsurteile, Strafbescheide vou Verwaltungsbehörden und Entscheide von Überweisungsbehörden durch die Kantonsregierungen sofort nach deren Erlaß unserem Handelsdepartemente unentgeltlich einzusenden seien.

Im Sinne von Absatz 2 dieses Artikels haben wir die Aufrechterhaltung der Maßnahme bis 31. Dezember 1909 verfügt.

Zahl der Reisenden: Ausländische.

Geschäftszweige.

g

Total.

iiiiaiiuidi/ne.

1905.

1904.

1903.

4,301 967 1,245 530 519 9,601 480 170 1,386 332

1,902 159 738 292 292 869 339 118 638 101

1,345 135 606 180 210 301 236 83 493 70

6,203 1,126 1,983 822 811 10,470 819 288 2,024 433

6,243 1,125 1,958 805 841 10,818 890 204 2,366 662

6,097 954 2,181 792 752 9,922 879 173 2,261 693

902 498 293 93 76 83 847

351 224 99 2 106 41 49

244 166 35 2 96 35 20

1,253 722 392 95 182 124 896

1,179 777 444 139 175 127 788

1,275 713 346 160 176 130 859

2,347 758 24,670 7,078 1904 24,510 6,907 f 160 -|- 171

581 4,838 4,786 -f 52

3,105 31,748 31,417

2,476 31,417

2,115 30,478

Total. Deutschland.

Textilindustrie . . .

Masehinenindustrie Metallindustrie Bijouterie, Uhren und Uhrenfurnituren Kurzwaren Nahrungs- und Genußmittel Leder, Leder- u n d Schuhwaren . . . .

Glasindustrie Literarische u. Kunstgegenstände, Papier etc.

Ton-, Zement- und Steinindustrie . . .

Chemikalien, Drogen, Parfümerien, Farbwaren Holz und Holzwaren Fettwaren Abfälle und Düngstoffe Kautschukwaren Stroh-, Rohr- und Bastwaren . . . .

Agenturen Verschiedenes (z. B. Roßhaare, Bürsten, Pinsel, Schwämme u. s. w.) .

+ 331

C

705

Im Berichtsjahr sind uns 216 (1904: 230) Urteile und Bußenerkenntnisse übermittelt worden, und zwar von den Kantonen Baselstadt 80, Aargau 26, Graubünden 17, Solothurn 16, Thurgau 14, St. Gallen 11, Tessin und Zürich je 9, Schaffhausen 8, Waadt 7, Neuenburg 4, Glarus, Luzern und Zug je 3, Bern 2, Appenzell A.-Rh., Baselland, Freiburg und Schwyz je 1.

Verurteilt wurden 216 Personen (1904: 230) zu Geldbußen im Betrage von Fr. 4415 (1904: Fr. 5440). In 57 Fällen (1904: 90) wurden die Gebüßten und, wo dies unterlassen worden war, von den Administrativbehörden zur Nachzahlung der umgangenen Patenttaxen im Gesamtbetrage von Fr. 6050 (1904 : Fr. 9450) angehalten.

Ausweiskarten. Um den Verkehr der Handelsreisenden mit der Post zu erleichtern, sind, dem Wunsche des Vereins schweizerischer Geschäftsreisender entsprechend, die Gratisausweiskarten zur Aufnahme des Signalements des Inhabers eingerichtet worden.

Doch verlangten, obwohl im Berichtsjahre für schweizerische Handelsreisende 20,372 Gratiskarten ausgestellt wurden, nur 698 Reisende die Eintragung ihres Signalements.

II. Abteilung.

Industrie.

I. Allgemeines.

a. In Vollziehung des Bundesbeschlusses betreffend Mitwirkung des Bundes bei Institutionen für A r b e i t s n a c h w e i s und für Schutz gegen A r b e i t s l o s i g k e i t , vom 6. Juni 1905 (Bundesbl. IV, 407), übertrug das Departement am 15. Juli, unter Mitgabe einer jeweiligen besondern WegleitTing, Herrn Nationalrat Dr. E. Hofmann in Frauenfeld die Ausarbeitung eines Berichts über Ziffer 2 (Arbeitslosenfürsorge), Herrn Nationalrat J. Vogelsanger in Zürich die Ausarbeitung eines solchen über Ziffer 3 (Arbeitsnachweis) des genannten Beschlusses.

706

Mit Kollektiveingabe vom 12., 14. und 17. September stellten die Präsidenten der Arbeiterheime D i e t i s b e r g und T a n n e n h o f und der Arbeiterkolonie H e r d e r n an uns das Gesuch, wir möchten ihr Begehren um Bewilligung eines fortdauernden jährlichen Bundesbeitrages, vom Jahre 1906 an, den eidgenössischen Finanzkommissionen in empfehlendem Sinne unterbreiten. Wir stellten diesen die Akten zu mit der Meinungsäusserung, dass bis zur Erledigung des oben erwähnten Bundesbeschlusses dem Gesuche nicht zu entsprechen sei. Das Gleiche geschah hinsichtlich eines Gesuches von Dietisberg um Bewilligung eines Bundesbeitrages an die Kosten der Einrichtung dieser Anstalt. Die eidgenössischen Räte stimmten unserer Auffassung bei.

&. Wir verweisen auf unsere Botschaft betreffend Einführung d e s Rechts d e r G e s e t z g e b u n g ü b e r d a s G e w e r b e w i . e s e n , vom S.November 1905 (Bundesbl. V, 538).

Die Landesverwaltung Schweiz des Internationalen Verbands der Köche petitionierte am 1. Mai dahin, es möchten die Köche in das Handwerk eingereiht werden, ,,um eine gesetzliche Vorschrift für Lehrlings- und Arbeiterprüfungen zu erhalten". Das Departement teilte ihr mit, dass die Gewerbegesetzgebung und somit auch die Einrichtung der Lehrlingsprüfungen zurzeit noch den Kantonen zustehe ; es gehe hieraus hervor, dass der Bund nicht befugt sei, gesetzliche Vorschriften über F ä h i g k e i t s a u s w e i s e des Berufs der K ö c h e aufzustellen; der Erfolg der unternommenen Bemühung betreffend Schaffung der verfassungsmässigen Grundlage für eine Gewerbegesetzgebung des Bundes bleibe abzuwarten. (5. Mai.)

c. Unser Kreisschreiben an diejenigen Staaten, die an der vom 8.--17. Mai in Bern abgehaltenen i n t e r n a t i o n a l e n K o n f e r e n z f ü r A r b e i t e r s c h u t z vertreten waren, nämlich: Deutschland, Österreich, Ungarn, Belgien, Dänemark, Spanien, Frankreich, Grossbritannien, Italien, Luxemburg, Norwegen, Niederlande, Portugal und Schweden, vom 26. Juni (Bundesbl. IV, 625), sowie die Protokolle (inbegriffen Kommissionsberichte) und Schlussakte der Konferenz (Bundesbl. IV, 628) geben eingehenden Aufschluss über diese Angelegenheit.

Wir konstatieren, dass die Verhandlungen im Plenum und in den Kommissionen mit ausserordentlichem Eifer geführt wurden, und grosses Interesse boten, dank der Mitwirkung einer

707

Anzahl hervorragender Mariner. Ihre Zustimmung zur Mitwirkung bei diplomatischen Verhandlungen behufs Umwandlung der Konferenzbeschlüsse in Verträge erklärten bis Jahresschluss 10 Regierungen; von 4 standen in diesem Zeitpunkt die Antworten noch aus.

d. Das Bureau der internationalen Vereinigung für gesetzlichen Arbeiterschutz legte in einer Eingabe vom 26. Juni die ungünstige, die weitere Entwicklung hemmende finanzielle Situation d e s i n t e r n a t i o n a l e n Arbeitsamtes, hauptsächlich verursacht durch die zahlreichen von diesem herausgegebenen Druckschriften, dar, mit dem Gesuche, es möchte dem Amte seitens! der beteiligten Staaten tatkräftige Hülfe zugewandt werden. Da die Schweiz bisher den höchsten Beitrag leistete, wollten wir zunächst das Ergebnis der Bemühungen bei den ändern Staaten abwarten; nach vorläufigen Berichten wird es ein günstiges sein.

II. Bundesgesetz betreffend die Arbeit in den Fabriken.

1. Unterstellung unter das Gesetz.

Im Jahre 1905 wurden dem Gesetze neu u n t e r s t e l l t und in das Verzeichnis der Fabriken eingetragen: 377 Etablissemente mit 4815 Arbeitern.

Vom genannten Verzeichnis wurden g e s t r i c h e n : 269 Etablissemente mit ursprünglich 4618 Arbeitern.

Der Bestand der am 31. Dezember 1905 dem Gesetze unterstellten Etablissemente beläuft sich auf 6638 mit etwa 277,000 Arbeitern.

F i r m a ä n d e r u n g e n wurden eingetragen: 430.

Indem wir auf die unter Ziffer V enthaltenen Mitteilungen verweisen, erwähnen wir hier folgende Verfügungen: a. Das Departement richtete an das schweizerische Arbeitersekretariat folgendes Schreiben:

708

,,Mit Eingabe vom 3. August 1904 haben Sie sich bei uns über die Behandlung von weiblichen Personen im A r b e i t e r i n n e n h e i m der Spinnerei Murg A.-G. beschwert, und das Einschreiten der Bundesbehörde gegen die von Ihnen kritisierten Einrichtungen in solchen Heimen befürwortet.

Am 6. August haben wir den Regierungsrat des Kantons St. Gallen eingeladen, eine Untersuchung über die geschilderten Verhältnisse vorzunehmen und uns Bericht zu erstatten.

Der Regierungsrat teilt uns mit Schreiben vom 4. Juli 1905 mit, dass er eine Untersuchung aller im Kanton bestehenden Arbeiterinnenheime angeordnet habe, und er fügt bei: a. die Untersuchungsprotokolle, &. den Bericht der Experten über die Fabrikarbeiterinnenheime im Kanton St. Gallen, vom 13. Februar 1905, c. den Bericht der Kommission über das Asyl für schutzbedürftige Mädchen in St. Gallen und die Anstalt zum ,,Guten Hirten" in Altstätten, vom 5./9. Mai 1905.

Ferner bemerkt der Regierungsrat, dass der Grosse Rat des Kantons St. Gallen am 26. Mai 1905 folgende Motion zum Beschluss erhoben habe : ,,Der Regierungsrat ist eingeladen, beförderlich Bericht und Antrag darüber einzubringen, ob nicht Fabrikarbeiterinnenheime und private Anstalten, welche eine Mehrzahl von weiblichen Personen regelmässig beschäftigen, dem Arbeiterinnenschutzgesetze, eventuell besondern noch zu erlassenden gesetzlichen Bestimmungen zu unterstellen seien."

Die unter lit. b und c genannten Druckschriften werden auch in Ihrem Besitze sein.

Die eidgenössischen Fabrikinspektoren haben wir am 8. Juli 1905 mit der gemeinsamen Begutachtung der Angelegenheit beauftragt. Ihr Bericht, vom 17. November, wird Ihnen in mitfolgender Abschrift zur Kenntnis gebracht.

Die Ausführungen der Fabrikinspektoren erachten wir als zutreffend; wir können uns daher darauf beschränken, auf deren Inhalt zu verweisen. In der Tat fehlt einerseits, ebensogut, wie bei den Arbeiterwohnungen, jede verfassungsmässige und gesetzliche Grundlage, um die Arbeiterinnenheime in bezug auf die Anwendbarkeit fabrikpolizeilicher Bestimmungen den Fabriken gleichzustellen. Andrerseits handelt es sich, in der

709

Hauptsache, um Verhältnisse zwischen Fabrikinhaber und Arbeiterin, über die, auch nach Massgabe des Fabrikgesetzes, im Streitfalle nicht die Verwaltungsbehörde, sondern nur der Richter zu entscheiden hat.

Wir sind daher weder veranlagst, noch befugt, der Angelegenheit weitere Folge zu geben. Vorbehalten bleibt der Entscheid des Bundesrates im Falle der Beschwerde seitens eines Beteiligten."1 (24. November.)

b. Eine Eingabe des ,,Comité du Syndicat des allumeurs de gaza in Genf wurde durch folgendes Departementalschreiben erledigt : ,,Mit Eingabe vom 3. Dezember 1904 stellen Sie an uns das Gesuch, zu entscheiden, ob die L a t e r n e n a n z ü n d e r nicht auch, gleich wie die übrigen Arbeiter des Gaswerks, als Fabrikarbeiter zu betrachten seien und also unter das Bundesgesetz betreffend die Arbeit in den Fabriken fallen.

In Übereinstimmung mit dem Bericht des Handels- und Industriedepartements des Kantons Genf, vom 10. Februar 1905, und dem Kollektivgutachten der eidgenössischen Fabrikinspektoren, vom 20. März, beehren wir uns, Ihnen mitzuteilen, dass die gestellte Frage in verneinendem Sinne beantwortet werden muss, und zwar aus folgenden Gründen: In ihrer Eingabe legen die Arbeiter Gewicht darauf, dass ihre Funktionen sie durchschnittlich im Tag länger beschäftigen, als die Direktion des Gaswerks zugeben will. Dies hat aber auf die Unterstellungsfrage keinen Einfluss. Auch der Umstand, dass in Genf, wie an manchen ändern Orten, die Gaslaternenanzünder unter der gleichen Leitung stehen, wie die Arbeiter in der Gasfabrik, macht die erstem noch nicht zu Fabrikarbeitern. Gelegentlich stehen unter dieser nämlichen Leitung auch Installateure, Gasleitungsmonteure, Erdarbeiter, die man deswegen noch nie und nirgends als zum Betrieb der Gasfabrik gehörig angesehen hat. Man muss eben unterscheiden zwischen der Gasfabrik (usine) und dem Gaswerk (service du gaz) ; erstere ist nur ein Teil des letztern und kann ganz gut für sich allein dem Fabrikgesetz unterstellt sein, ohne dass daraus folgt, dass andere Teile des ganzen Gaswerkbetriebes unter dasselbe Gesetz einbezogen werden müssen.

Mit Ausnahme vielleicht der allerkleinsten, dem Fabrikgesetz nicht unterstellten Gaswerke, haben die Laternenanzünder

710

nirgends etwas in der Gasfabrik zu tun. Sie sind in keiner Weise, weder unmittelbar, noch mittelbar, am Gasproduktionsprozess beteiligt, sie arbeiten nie im ,,geschlossenen Raum" der Fabrik, wie weit immer man diesen Begriff fassen möchte.

Die in Art. l des Fabrikgesetzes aufgestellten Bedingungen sind im allgemeinen in keiner Weise auf sie anwendbar: Die Laternenanzünder sind demnach keine Fabrikarbeiter und können ihnen nicht assimiliert werden.

Die- Genfer Laternenanzünder wollen mit dem Gesuche einen dienstfreien Tag in der Woche erreichen. Das kantonale Departement zeigt ihnen ein anderes Mittel, um zu diesem Zwecke zu gelangen, das zu ergreifen wir den Petenteu nur empfehlen können, nämlich, sich direkt an den Conseil administratif zu wenden.'1 (27. März.)

c. In Sachen einer neuen Prüfung der Grundsätze betreffend Unterstellung von S t i c k e r e i e n (s. Geschäftsbericht für 1903, II, l, d) berichtete das Polizeidepartement des Kantons St. Gallen am 28. August, dass es, im Hinblick auf die Revision des Fabrikgesetzes und die in Aussicht stehende Arbeiterinnenschutzgesetzgebung des Kantons Appenzell A.-Rh., zur Ansicht gelangt sei, es solle die Angelegenheit zurzeit nicht weiter verfolgt werden. Das berichterstattende Departement erklärte sich damit einverstanden. (12. September.)

d. Am 7. Januar richtete die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich an das Industriedepartement eine Eingabe, worin sie, in Übereinstimmung mit einer ihr zugekommenen Petition des Eisenbahnarbeitervereins des Kreises Zürich, beantragte, d i e D e p o t w e r k s t ä t t e n d e r E i s e n b a h n e n von der Fabrikliste zu streichen, beziehungsweise einen Entscheid des Bundesrates in diesem Sinne herbeizuführen. Dies geschah in der Meinung, dass die betreffenden Betriebe dem Bundesgesetze betreffend die Arbeitszeit beim Betriebe der Eisenbahnen und anderer Verkehrsanstalten, vom 19. Dezember 1902, unterstellt würden.

Das Departement ersuchte die Arbeiterunion schweizerischer Transportanstalten um ihre Vernehmlassung. Ihr Generalsekretär, Herr Nationalrat Paul Brandt, sprach sich in einem ersten Bericht vom 14. Januar dahin aus, die Arbeiterschaft wünsche einstimmig, dass die Arbeiter der Depotwerkstätten nicht dem Fabrikgesetze, sondern dem Bundesgesete vom 19. Dezember 1902 zu unterstellen seien, somit als zum Betriebe gehörend betrachtet werden; nur die Hauptwerkstätten

711 sollen unter dem Fabrikgesetze verbleiben. Anlässlich eines ändern Geschäftes stellte die Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen am 17. Januar das Gesuch, es möchte das Verhältnis für alle Depotwerkstätten im Sinne von Ziffer 2 des Bundesratsbeschlusses vom 1. März 1901 (Bundesbl. 1902, I, 975) einheitlich geordnet werden. Am 19. Januar lud das Industriedepartement das Generalsekretariat der A. U. S. T.

ein, an Hand des ihm übermittelten Verzeichnisses der dem Fabrikgesetz unterstellten Eisenbahn- und Dampfschiffwerkstätten (41) diejenigen zu bezeichnen, die nach seiner Ansicht dem Geltungsbereiche dieses Gesetzes zu entziehen wären. Die Antwort, vom 18. Februar, sagte, dass es wohl unmöglich sei, diese Frage zu beantworten, insofern, als es sich um eine Reihe von Werkstätten handle, wo die Verhältnisse nicht stabil, sondern wechselnd seien, und wo der Grundsatz der Arbeitsteilung (zwischen Eisenbahnbetrieb und Fabrik) nicht durchgeführt werden könne; aus den Ausführungen des Generalsekretärs schien hervorzugehen, dass er die Frage von Fall zu Fall, beziehungsweise je nach der Betriebsart der einzelnen Werkstättengruppen entscheiden möchte. Seine weitere Eingabe vom 19. März brachte noch ergänzende Erörterungen, die sich mit gewissen Schwierigkeiten näher befassten, und bestätigten, dass die Grenze zwischen Werkstätten und Depots nicht leicht gezogen werden könne; immerhin ging die Schlussfolgerung dahin, ,,die Unterstellung der Depotwerkstätten S. B. B.

und G. B., d. h. derjenigen Werkstätten S. B. B. und G. B., deren Arbeiter in ihrer Grosszahl, wenn nicht ausschliesslich, nicht alle Tage den gleichen Beginn und Schluss der Arbeitszeit und nicht alle Sonntage frei haben, sondern vielmehr einen ähnlichen unregelmässigen Dienst haben, wie das gesamte Betriebspersonal, unter das Arbeitsgesetz sei durch die Verhältnisse gegeben". Eine Konferenz, die zwischen den eidgenössischen Fabrikinspektoren und einer Vertretung der Generaldirektion der S. B. B. am 15. März stattfand, befasste sich auf Veranlassung des Departements auch mit dieser Angelegenheit.

Die Generaldirektion liess erklären, dass sie sich dem von der Zürcher Volkswirtschaftsdirektion, eingebrachten Antrag vollständig anschliesse. Gegen diesen sprachen sich sowohl in der mündlichen Verhandlung, als in einem schriftlichen
Bericht vom 20. März die Fabrikinspektoren aus. Diese Sachlage veranlasste das Industriedepartement, noch das Justiz- und Polizeidepartement zu konsultieren. Das einlässliche Gutachten dieses Departements

712 kam zu dem Schlüsse, dass unter Zugrundelegung des nämlichen Grundsatzes, wie er schon im Bundesratsbeschlusse vom 1. März 1901 angewendet wurde, diejenigen Depotwerkstätten bezeichnet werden, für deren Arbeiter, unter Aufrechterhaltung der Unterstellung unter das Fabrikgesetz, die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1902 betreffend die Arbeitszeit beim Betriebe der Bisenbahnen und anderer Transportanstalten Anwendung finden sollen.

Industriedepartement wie Bundesrat schlössen sich den Ansichten des Justizdepartements und deren Begründung in allen Teilen an, und es fasste daher der Bundesrat nachfolgenden Beschluss : 1. Das Gesuch der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich um Streichung der Depotwerkstätten der Eisenbahnen vom Verzeichnis der dem Fabrikgesetze unterstellten Betriebe wird abgelehnt.

2. Die Generaldirektion der S. B. B. wird beauftragt, dem Industriedepartement diejenigen dem. Fabrikgesetze unterstellten Werkstätten zu bezeichnen, für deren Arbeiter in bezug auf die Regelung der Arbeits- und Buhezeit die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1902 Anwendung finden sollen.

3. Das Eisenbahndepartement wird beauftragt, die in Ziffer 2 genannte Festsetzung für die dem Fabrikgesetz unterstellten Werkstätten der Eisenbahn- und Dampfschiffgesellschaften vorzunehmen.

4. Die Departemente der Eisenbahnen und der Industrie werden angewiesen, nach Massgabe des Bundesratsbeschlusses vom 1. März 1901 sich über die Liste der Werkstätten, auf die für die Regelung der Arbeits- und Ruhezeit das Bundesgesetz vom 19. Dezember 1902 Anwendung findet, zu verständigen. (2. Juni.)

2. Nacht-, Sonntags-, Hülfsarbeit; Änderung der Normalarbeitszeit.

Unter den durch das Gesetz und die Verhältnisse jedes einzelnen Falles gebotenen Bedingungen wurde, nach jeweiliger Begutachtung durch Kantonsregierung und Fabrikinspektorat, bewilligt die Vornahme von

713 a. Nachtarbeit (Art. 13): 3 Giessereien, 3 Zeitungsdruckereien, 2 Schokoladefabriken, 2 chemischen Fabriken, l Dextrintabrik, l Akkumulatorenfabrik (für die Bleireduktionsöfen), l Verzinkerei, l Kohlensäurewerk, l polygraphischen Institut (2 Stunden), l Glashütte, 1 Linoleumfabrik, l Kalksandsteinfabrik, l Waschanstalt (an 2 Tagen je 2% Stunden l Arbeiter); b. Nacht- und Sonntagsarbeit (Art. 13 und 14): l chemischen Fabrik, l Osmonwerk, l Xylolithfabrik ; c. Sonntagsarbeit (Art. 14) : l Sprit- und Presshefefabrik, l Metallwerk (für Reparatur der Giessöfen); d. Hülfsarbeit (Art. 12): l Seidenfärberei; a. scMchtenweiser Arbeit über Mittag :

l Färberei, l Weberei (für das Schlichten), l Dextrinfabrik, l polygraphischen Institut.

Im besondern erwähnen wir folgende Vorkommnisse: a. Die Sektion Basel des schweizerischen Textilarbeiterverbandes beschwerte sich am 22. Dezember 1904 über Unregelmässigkeiten, die hinsichtlich der vorgeschriebenen Arbeitszeit in S e i d e n f ä r b e r e i e n zu Tage getreten seien.

Das Departement veranlasste zunächst eine eingehende Prüfung der Angelegenheit durch den Regierungsrat des Kantons Baselstadt und durch die eidgenössischen Fabrikinspektoren, und betraute sodann Herrn Prof. Dr. R. Gnehm in Zürich mit der Vornahme einer Expertise, mit dem Auftrage, die Untersuchung auf sämtliche Seidenfärbereien der Schweiz auszudehnen.

Die Klage hatte zwei ganz verschiedene Punkte berührt: einerseits die Übertretung erteilter Bewilligungen, andrerseits die vom Industriedepartement erteilten Bewilligungen selbst.

Sie erwies sich im ersten Punkt teilweise als begründet, so dass der Regierungsrat das Strafverfahren einleitete. In bezug auf den zweiten Punkt gelangte der Experte (Bericht vom 30. März)

714 zum Schluss, dass für die Schwarzfärberei Bewilligung von Nachtarbeit, für das Chargieren der Couleurseide Bewilligung schichtenweiser Arbeit von morgens früh bis abends ohne Unterbrechung über Mittag unter gewissen Verhältnissen aus technischen Gründen unerlässlich sei.

6. Die Arbeitskammer des Kantons Tessin richtete am 21. Dezember 1904 an das Industriedepartement eine Eingabe gegen die vom Staatsrat erteilte Genehmigung des Stundenplanes einer Papierfabrik. Das genannte Institut beschwerte sich über die von der kantonalen Behörde gebilligte V e r t e i l u n g der R u h e z e i t w ä h r e n d d e r N a c h t a r b e i t i n jenem Etablissemente. In Übereinstimmung mit dem Bericht des tessinischen Staatsrates vom 29. Dezember 1904 und dem Kollektivgutachten der eidgenössischen Fabrikinspektoren vom 24. März 1905 erledigte das Departement die Eingabe, wie folgt : ,,Die einstündige Ruhepause, die das Fabrikgesetz den Arbeitern um die Mitte der Arbeitszeit sichert, bezieht sich nur auf die Tagesarbeit (Art. 11). Für Etablissemente, die im Besitze einer Bewilligung zur Nachtarbeit sind, schreibt das Gesetz vor, dass die Dauer der wirklich geleisteten Arbeit nur 11 Stunden während einer Schicht von 12 Stunden betragen dürfe. Die freie Zeit kann nun in einer ganzen Stunde bestehen, oder aber, je nach den Bedürfnissen des Betriebes, in einzelnen kleinern Zeitabschnitten. Indem der Staatsrat die fragliche Firma ermächtigt hat, die Freistunde in drei Pausen von je 20 Minuten abzuteilen, hat er dem Gesetze nicht zuwidergehandelt. Bei durchgehendem Betriebe ist die Arbeit oder der Aufsichtsdienst oft derart, dass es aus technischen Gründen nicht möglich ist, die Fabrik zu verlassen; so haben wir auch in einem ähnlichen Falle (Beschwerde gegen die Gasfabrik Winterthur, Entscheid vom 19. November 1903, Bundesbl. 1904, II, 227 ff.) dahin entschieden, dass kein Grund vorliege, einer Anordnung der Fabrikleitung entgegenzutreten, wonach Heizer und Motorenwärter während der Mittagspause das Fabrikareal nicht verlassen sollen. Was die Nachtarbeit betrifft, so ist für den Arbeiter durchaus keine Notwendigkeit vorhanden, das Etablissement zu verlassen, so dass also die drei Ruhepausen von je 20 Minuten für ihn keinen Nachteil bedeuten.

Der Entscheid des Bundesrates vom 27. Februar 1885 (Kommentar S. 190) kann im vorliegenden Falle nicht angerufen werden, weil es sich dort nur um Tagesarbeit handelte, und nicht von kontinuierlichem Betriebe die Rede war. Nach

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der gegenwärtigen Fabrikgesetzgebung lässt sich bei letzterem Betriebe die Forderung einer 12stündigen Anwesenheit nicht vermeiden." (30. März.)

c. Eine Firma war wegen Überschreitung der ihr vom Industriedepartement erteilten Bewilligung für teilweise Sonntagsarbeit verzeigt, vom Bezirksgericht aber freigesprochen worden. In Gutheissung der vom Bundesanwalt auf Veranlassung des Departements eingereichten K a s s a t i o n s b e s c h w e r d e hob das Bundesgericht mit Entscheid vom 15. März das angefochtene Urteil auf und es wies die Sache zu neuer Entscheidung an das Bezirksgericht zurück.

d. Das Zentralkomitee des Verbandes der Lebens- und Genussmittelarbeiter der Schweiz erhob am 15. Dezember Beschwerde über die vom Regierungsrate eines Kantons einer M ü h l e erteilte Bewilligung, an 11 nacheinanderfolgenden S o n n t a g e n (19. November bis 28. Januar) arbeiten zu lassen. Wir trafen nachstehende Verfügung: Gemäss Art. 14 des Gesetzes ist die Arbeit an den Sonntagen -- Notfälle vorbehalten -- untersagt, ausgenommen in solchen Etablissementen, die ihrer Natur nach ununterbrochenen Betrieb erfordern und hierfür die in Art. 13 vorgesehene Bewilligung des Bundesrates erlangt haben. Zu dieser letztern Kategorie von Betrieben gehören die Mühlen nicht; es war ihnen allerdings durch Bundesratsbeschluss betreffend Nacht- und Sonntagsarbeit in Fabriken, vom 14. Januar 1893 (Kommentar S. 224), Sonntagsarbeit von 3 Stunden für das Reinigen und Instandstellen von Maschinen und Böden generell gestattet worden. Diese Bewilligung ist jedoch laut Bundesratsbeschluss vom 12. November 1895 (Kommentar S. 238) wieder aufgehoben.

Aus dem Berichte der kantonalen Behörde, wie auch aus dem Gutachten des Fabrikinspektors geht hervor, dass bei dem Gesuche der fraglichen Mühle um Bewilligung der Sonntagsarbeit es sich nicht um eine Notlage, sondern lediglich um Vermehrung der Produktion handelte. Auch bildete die Erteilung solcher Bewilligungen an Müller im betreffenden Kanton schon früher mehrmals den Grund zu Klagen seitens der eidgenössischen Fabrikinspektion. Das Industriedepartement war bereits einmal in der Lage (11. Juni 1895; Kommentar S. 234), dem Regierungsrate Aufklärung zu erteilen, was unter Notfällen, von denen das Gesetz spricht, zu verstehen sei. Man kann daher nicht im Zweifel sein, dass zum Zwecke der Vermehrung der Produktion Sonntagsarbeit nicht bewilligt werden durfte.

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Der Regierungsrat wird demnach eingeladen, die von ihm der Mühle am 15. November erteilte Bewilligung zur Sonntagsarbeit für den Best ihrer Dauer aufzuheben. (29. Dezember.)

e. Eine Anzahl dem Fabrikgesetze unterstellter a a r g a u i s c h e r S t r o h f a b r i k a n t e n richtete an uns am 16. Januar das Gesuch, es möchte ihnen mit Bücksicht auf die ungünstigen Bahnfahrtgelegenheiten gestattet werden, während der Wintermonate ohne Überschreitung der llstündigen Arbeitszeit deren Schluss auf 9 Uhr a b e n d s hinauszuschieben. Wir entschieden in folgender Weise: Es muss zugegeben werden, dass der Eisenbahnfahrplan für die von den Fabriken entfernt wohnenden Arbeiter ein ungünstiger ist. Doch kann dieser Umstand für die Behandlung des vorliegenden Gesuches nicht massgebend sein. Die Interessenten mögen sich an die betreffenden Bahnverwaltungen behufs Beseitigung des erwähnten Missstandes wenden. Das Gutachten des eidgenössischen Fabrikinspektors weist im fernem darauf hin, dass bei richtiger Ausnützung der Tagesarbeit und bei entsprechender Reduktion der verschiedenen Esspausen der Zeitraum zwischen morgens 6 Uhr und abend 8 Uhr zur vollen Inanspruchnahme der gesetzlichen Maximalarbeitszeit von 11 Stunden hinreicht. Dazu kommt, dass die in der Strohwarenindustrie beschäftigten Personen zu zwei Dritteilen aus Frauen und jugendlichen Personen bestehen. Nach Massgabe von Art. 15 und 16 des Gesetzes ist aber Nachtarbeit von weiblichen und jugendlichen Personen untersagt, die Stunde von 8--9 abends fällt nach Art. 13 unter den Begriff Nachtarbeit, der Bundesrat ist also gar nicht befugt, für jene Personen die Inanspruchnahme dieser Zeit zu gestatten. Abgesehen hiervon, bietet der von der Bewilligung der Nachtarbeit handelnde Art. 13 dem Bundesrat keinen Anhaltspunkt, derartigen Geschäften überhaupt den Betrieb nach 8 Uhr abends zu gestatten. Das Gesuch wird demnach abgelehnt. (3. Februar.)

f. Eine Anfrage des Arbeitersekretariats Winterthur gab dem Departemente Veranlassung, nachstehende Antwort zu erteilen : A r b e i t s z e i t d e r M o n t e u r e . D i e Arbeit dieser Leute vollzieht sich unter so außerordentlich verschiedenartigen Verhältnissen, dass man eigentlich die Frage aufwerfen könnte, ob sie nicht unter Art. 12 des Fabrikgesetzes fallen. In der Tat arbeiten viele bald in der Fabrik ihres Prinzipals, bald bei

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Kunden am gleichen Ort, an ändern Orten des Kantons, in ändern Kantonen, auch in fremden Staaten. Dabei ist nicht nur an die Aufstellung von Maschinen aller Art und die Anlage von Transmissionen zu denken, sondern auch an die Erstellung von Brücken und von ändern Eisenkonstruktionen, an den Bau von Leitungen, das ,,Aufrichten" von Häusern, die Arbeit von Anschlägern, Bodenlegern, und an ähnliche Verrichtungen. Ausserdem haben Monteure jeder Art an bestehenden Anlagen, wo immer sie seien, Reparaturen vorzunehmen, was die Beurteilung ihrer Stellung zu den gesetzlichen Bestimmungen über die Arbeitszeit noch kompliziert. Ausnahmen von diesen Bestimmungen, wie längere tägliche Arbeitsdauer, Nacht- und Sonntagsarbeit, sind durch mannigfaltige Verhältnisse bedingt und unvermeidlich. In den einen Fällen qualifizieren sich die Verrichtungen der Monteure als reguläre Fabrikarbeit, in ändern als Hülfs- und Notarbeit, wieder in ändern als solche, auf die die einheimischen Gesetzesbestimmungen überhaupt nicht anwendbar sind. Daraus folgt, dass die Frage nicht in allgemein gültiger Weise, sondern bloss von Fall zu Fall entschieden werden kann.

Da es sich übrigens um einen Fall im Betriebe der Firma N. N. handelt, so sei darauf hingewiesen, dass nach § 4 ihrer Fabrikordnung auswärts Arbeitende (Monteure) genau die vorgeschriebene Arbeitszeit einzuhalten haben, sofern nicht besondere Hindernisse entgegenstehen.

P r ü f u n g s a r b e i t e n v o n Lehrlingen ausserhalb d e r g e s e t z l i c h e n A r b e i t s z e i t . Analog i s t d e r Fall, wo ein Arbeiter nach Schluss der letztern noch Arbeiten nicht auf Rechnung des Betriebsinhabers ausführt. In Betracht .fällt auch, dass jene Prüfungsarbeiten oft nicht in den Werkstätten des Prinzipals, sondern in denjenigen anderer Unternehmer ausgeführt werden.

Das Fabrikgesetz spricht sich über diese Punkte nicht aus.

Wir haben bereits darauf Bedacht genommen, dass ihnen im Entwurf zu einem neuen Fabrikgesetz die nötige Aufmerksamkeit zu teil werde. Zurzeit wäre die Grundlage für eine zu erlassende administrative Verfügung zum mindesten eine sehr unsichere, auch sind häufige oder schwere Missstände nach dem eingeholten gemeinsamen Bericht der Fabrikinspektoren, vom 20. März, nicht zu verzeichnen. (27. März.)

Bundesblatt. 58. Jahrg. Bd. I.

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3. Fabrikinspektorat.

Die Zahl der von den 9 inspizierenden Beamten vorgenommenen F a b r i k b e s u c h e war : im I. Kreise 2372 ,, IL ,, 2440 ,, III.

,, 2670 Zusammen 7482 (1904: 7465).

Das Departement hatte Veranlassung, den Inspektoren hinsichtlich d e r U n t e r l a s s u n g v o n U n f a l l a n z e i g e n , beziehungsweise hinsichtlich eines gleichmässigen Vorgehens in den Kreisen, folgende Weisung zu geben: 1. Ergibt sich bei einer Inspektion, dass ein erheblicher Unfall der zuständigen Behörde nicht angezeigt worden ist, sä ist der Betriebsinhaber aufzufordern, innert einer ihm zu stellenden Frist das Versäumte nachzuholen.

2. Erfolgt trotzdem die Unfallmeldung nicht innert der angesetzten Frist, so ist hiervon der Kantonsregierung zu weiterer Amtshandlung Kenntnis zu geben.

3. In Fällen von wiederholter Missachtung der Anzeigepflicht hat die Mitteilung an die Kantonsregierung sofort zu erfolgen, und zwar verbunden mit dem Antrag auf Bestrafung des Fehlbaren. (20. März.)

4. Verschiedenes.

a. Mit Schreiben vom 17. Januar übermittelte die Generaldirektion der schweizerischen B u n d e s b a h n e n dem Industriedepartement die von ihr nach Massgabe früherer Verhandlungen (s. Geschäftsbericht für 1903, II, 4, e) bearbeitete F a b r i k o r d n u n g für die Werkstätten, mit dem Gesuch, die noch vorhandenen Differenzen mit dem Departement und dem eidgenössischen Fabrikinspektorat mündlich zu erörtern.

Das Departement veranstaltete eine solche Konferenz, und es wurde auf ihr eine vollständige Einigung herbeigeführt ; das weitere Vorgehen war Sache der Bundesbahnverwaltung.

b. In bezug auf die im letzten Geschäftsbericht unter II, 4, c, erwähnte K a s s a t i o n s b e s c h w e r d e verweisen \vir auf das Urteil des schweizerischen Bundesgerichts vom 5. März (Entscheidungen, Bd. XXXI, 1. Teil, S. 127).

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c. Wir verweisen auf unser Kreisschreiben an die Kantonsregierungen betreffend D u r c h f ü h r u n g von A r t. 19 des Fabrikgesetzes, vom 2. Juni (Bundesbl. IV, 273).

d. Die Holzbearbeitungswerkstätte von R. und F. war im Sommer 1904 abgebrannt. Beim Wiederaufbau des Etablissements stellte der eidgenössische Fabrikinspektor, dem der Bauplan vorschriftsgemäss zur Begutachtung unterbreitet worden war, u. a. die Forderung betreffend Einrichtung einer auf die einzelnen Maschinen wirkenden S t a u b - und S p ä n e a b s a u g u n g . Bei der vom Regierungsrate am 7. Oktober 1904 erteilten Baubewilligung wurde das Postulat des Fabrikinspektors zur Bedingung gemacht. Obschon die Firma anfänglich sich bereit erklärt hatte, die Installation für die Staubund Späneabsaugung einzurichten, führte sie dieselbe innerhalb der vorgeschriebenen Frist nicht aus, und rekurrierte nach deren Ablauf gegen die erwähnte kantonale Verfügung.

Die Zuständigkeit des Bundesrates, im Rekursfalle endgültig zu entscheiden, war in Art. 3, Absatz l und 4, des Fabrikgesetzes gegeben.

Der Bundesrat entschied folgendermassen : Es ist in vorliegender Angelegenheit nicht erforderlich, auf deren materielle Seite einzutreten. Wie aus den Akten zu ersehen ist, hat die Regierung des Kantons gegenüber der Firma weitgehende Rücksichten geübt, und es ist ihr anheimgestellt, der Sachlage fernerhin Rechnung zu tragen, soweit Billigkeitsgründe dafür sprechen. Es ist hervorzuheben, dass die Rekurrenten es unterlassen haben, rechtzeitig den Entscheid der obern Instanz anzurufen. Die Verfügung des Regierungsrates, um die es sich handelt, datiert vom 7. Oktober 1904 (zugestellt am 11. Oktober) ; sie wird vom zuständigen kantonalen Departement mit Schreiben vom 7. April und 26. August 1905 bestätigt. Nachdem die am 7. April 1905 bewilligte Frist (,,spätestens Anfang Oktober") abgelaufen ist, erfolgt die Einreichung der Rekursschrift mit Datum vom 31. Oktober dieses Jahres. Das gleichgültige Verhalten der Fabrikinhaber verdient nicht, geschützt zu werden. Die in Art. 190 des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege, vom 22. März 1893, vorgesehene F r i s t für Einreichung der Beschwerde ist nicht eingehalten worden, und der Bundesrat tritt daher auf diese nicht ein.

Dem vom Regierungsrate in seiner Vernehmlassung vom 7. November geäusserten Wunsche, über die Frage der Er-

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Stellung- von mechanischen Staub- und Späneabsaugungsvorrichtungen in Hol/bearbeitungswerkstätten ,,einen grundsätzlichen, allgemein gültigen Entscheid zur Wegleitung für die kantonalen Instanzen" zu fällen, kann nicht entsprochen werden. Die Verhältnisse der einzelnen Etablissemente sind zu verschieden, als dass sie durch einen allgemein verbindlichen Beschluss geregelt werden könnten. Die Bundesbehörde wird daher auch fernerhin in ähnlicher Angelegenheit, wie die vorliegende, von Fall zu Fall entscheiden. (23. Dezember.)

e. In bezug auf eine Anfrage des Regierungsrates von Baselstadt, vom 24. Dezember 1904, sprach sich das Industriedepartement in seinem Bericht an den Bundesrat folgendermassen aus: Dem Departement scheint die Beantwortung der Anfrage im Bundesratebeschluss vom 23. Dezember 1890 (Kommentar S. 294) gegeben zu sein. Nach seiner Auffassung wäre also die Z u l ä s s i g k e i t k a n t o n a l e r Bestimm xingen über die Arbeit von L e h r l i n g e n , die unter dem Fabrikgesetz stehen, zu verneinen. Verfassungsgemäss stehe dem Bund allein die Kompetenz zu, die Arbeitsverhältnisse aller in den Fabriken beschäftigten Personen, die Lehrlinge inbegriffen, zu ordnen, und die Kantone dürfen auf diesem Gebiete weder Vorschriften aufstellen, die dem Fabrikgesetze widersprechen, noch Bestimmungen erlassen, die es erweitern. Insbesondere sei daran zu erinnern, dass Art. 34 der Bundesverfassung ,,einheitliche Bestimmungen" vorsehe, und dass diese für die schweizerische Industrie zu stände gebrachte Einheitlichkeit der Gesetzgebung eine Haupterrungenschaft gegenüber den frühern Zuständen bedeute.

Was die von der Regierung zu Art. 16, Absatz 2, des Fabrikgesetzes aufgeworfene Frage, ob dem Schulunterricht im Sinne des Gesetzes auch der U n t e r r i c h t in b e r u f l i c h e n F a c h k u r s e n zugezählt werden dürfe, betreffe, so könne deren Beantwortung nur eine verneinende sein. Es sei auf die Botschaft zum Gesetzesentwurf, vom 6. Dezember 1875 (Bundesbl. IV, 954--956) hinzuweisen, aus der unzweifelhaft hervorgehe, dass nur der Volksschulunterricht gemeint sei.

Es gelte denn auch überall die vorkommende Freigabe gewisser Tagesstunden für den Besuch beruflicher Schulen als eine freiwillige Leistung des Fabrikanten.

Wir entschieden im Sinne des antragstellenden Departements. (6. Januar.)

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f. R e v i s i o n des F a b r i k g e s e t z e s . Mit Eingabe vom 14. Februar stellte das Komitee des schweizerischen Gewerkschaftsbundes beim Industriedepartemente das Begehren, ,,es möchte zur- Beratung des Vorentwurfes (Fabrikgesetz) eine E x p e r t e n k o m m i s s i o n einberufen werden, in der die Vertreter der Arbeiter in gleicher Zahl Sitz haben, wie die Vertreter der Betriebsinhaber". Das Departement antwortete in folgender Weise: ,,Es ist unsere Absicht, zur Beratung des Entwurfes zu einem neuen Fabrikgesetze eine Expertenkommission einzuberufen. Wir betrachten es als selbstverständlich, dass sowohl Vertreter der Arbeiter, als Vertreter der Betriebsinhaber beigezogen werden. Dagegen können wir hinsichtlich des Begehrens, dass die beidseitigen Vertreter in gleicher Zahl auszuwählen seien, keine Verpflichtung übernehmen, sondern wir müssen beanspruchen, dass uns vollständig freie Hand gelassen werde. Auch dürfte die Arbeiterschaft uns einiges Vertrauen entgegenbringen, denn wir haben es uns stets zur Pflicht gemacht, sie in den sie näher berührenden Angelegenheiten einzuvernehmen. Das gewünschte Stimmenverhältnis in der Kommission hätte übrigens kaum die erwartete Bedeutung, indem noch andere Personen, ausser Arbeitern und Betriebsinhabern, in die Kommission berufen werden, und diese nur konsultativen, nicht entscheidenden Charakter hat." (17. Februar.)

Von der Absicht, im Herbst eine Expertenkommission einzuberufen, gab das Departement am 16. Juni den Vorständen der schweizerischen Vereinigungen: Handels- und Industrieverein, Gewerbeverein, Arbeiterbund Kenntnis, mit dem Beifügen, dass es grossen Wert darauf lege, . V e r t r a u e n s p e r s o n e n der beteiligten Kreise zu gewinnen, und mit der Einladung, eine gewisse Anzahl solcher in Vorschlag zu bringen; das Departement würde aus diesen seine Auswahl treffen, und die Kommission durch Fachmänner der Verwaltung, Hygiene u. s. w. ergänzen. Ferner erklärte es, dass es ihm im Interesse der Sache zu liegen scheine, auch dem Stande der Arbeiterinnen eine Vertretung zu gewähren, weshalb auch solche Nominationen gemacht werden möchten. Die gewünschten Vorschläge sind eingegangen.

Nachdem die französische Übersetzung der Vorlagen d3<5 Fabrikinspektorats (Gesetzesentwurf und Bericht, vom 31. Dezember 1904) erstellt war, wurde den K a n t o n s r e g i e r u n g e n mit Kreisschreiben des Departements vom 9. September Gelegenheit geboten, sich über dieselben bis zum 14. Ok-

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tober zu äussern. Auf vorgebrachte Wünsche hin erfolgte eine Verlängerung der Frist bis Ende November; damit war auch eine Verschiebung der Expertenkonferenz bedingt. Bis Ende des Jahres sprachen sich 17 Kantonsregierungen aus.

Von einer allgemeinen Enquete bei den Interessenvertretungen glaubte das Departement einstweilen Umgang nehmen zu sollen, da diese in der Kommission zum Worte kommen werden, und es ihnen ausserdem anheimgestellt ist, von sich aus die ihnen gutscheinenden Schritte zu unternehmen, wie denn auch die Vorlagen auf Ansuchen hin jedermann zur Verfügung gestellt werden.

III. Bandesgesetz betreffend die Samstagsarbeit in den Fabriken.

Hinsichtlich unserer Massnahmen betreffend den V o l l z u g dieses am 1. April 1905 erlassenen Gesetzes (A. S. n. F. XXI, 386) verweisen wir 1. auf unser Kreisschreiben an die Kantonsregierungen, vom 14. Juli (Bundesbl. IV, 748), 2. auf unser Kreisschreiben an die Kantonsregierungen, vom 20. Dezember, sowie auf den beigegebenen Bericht der eidgenössischen Fabrikinspektoren, vom 15. Dezember (Bundesbl. VI, 572 und 577).

Unser Industriedepartement ermächtigten wir am 20. Dezember, bei eventuell noch eingehenden Einzelgesuchen über die Anwendung von Art. 3 des Gesetzes erstinstanzlich zu entscheiden.

Eine Anfrage des Typographenbundes der romanischen Schweiz, Sektion Neuenburg, beantwortete das Departement, wie folgt: In seinem Gesetzesentwurf hatte der Bundesrat eine Bestimmung vorgeschlagen, wonach an den Vorabenden von Sounund Festtagen der Beginn der Arbeitszeit nicht früher angesetzt werden dürfe, als an den übrigen Tagen. Die gesetzgebenden Räte nahmen diesen Vorschlag nicht an. Demnach kann an Vorabenden von Sonn- und Festtagen eine andere E i n t e i l u n g d e r A r b e i t s z e i t stattfinden, als an den übrigen Tagen. Gemäss Art. 11, Absatz 2, des Fabrikgesetzes sind die Arbeitsstunden der Ortsbehörde anzuzeigen. (23. Dezember.)

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IV. Bandesgesetz betreffend die Fabrikation und den Vertrieb von Zündhölzchen.

Die Zahl der Firmen, die im Besitze der B e w i l l i g u n g zur Fabrikation von überall entzündbaren Hölzchen sind, betrug 17, indem zwei Betriebe (Ant. Aellig & Cie. in Frutigen, Anton Strüby in Brunnen) eingingen, und ein früher betriebenes Geschäft (Mathias Gehring in Frutigen) die Bewilligung erlangte.

Ein Zündhölzchenfabrikant vertrat die Ansicht, dass die Herstellung von Hölzchen mit Phosphorsesquisulfid g e s u n d h e i t s s c h ä d l i c h sei, und verlangte die Beseitigung dieser Fabrikationsmethode. Da der Bundesrat den Kantonsregierungen die Verpflichtung auferlegt hatte, eine zeitweilige ärztliche Kontrolle des bei der Zündhölzchenindustrie beschäftigten Personals vornehmen zu lassen, ersuchte das Industriedepartement die betreffende kantonale Behörde (Bern), über die bisherigen Ergebnisse dieser Kontrolle Bericht zu erstatten. Aus dem Rapport des Aufsichtsarztes ging hervor, dass die bezeichnete Fabrikationsweise für die Gesundheit des damit beschäftigten Personals keineswegs schädlich sei, und dass sowohl das allgemeine Befinden, wie besonders auch der Zustand der Mundhöhlen der Arbeiter ein vollständig normaler sei. Der Aufsichtsarzt kam somit zum Schlüsse, dass die behauptete Schädigung jeder Begründung entbehre; die Arbeiter sollen auch erklärt haben, dass sie sich bei der neuen Methode bedeutend wohler fühlen, und nicht zur alten zurückzukehren wünschen. Das Departement gab daher dem Gesuch keine weitere Folge. (10. August.)

Wir verweisen auf den Bundesbeschluss betreffend R e v i s i o n von A r t . 9 des Gesetzes, vom 1. Juli 1905 (A. S.

n. F. XXI, 659).

Wegen Ü b e r t r e t u n g des Verbotes der Einfuhr von Zündhölzchen mit gelbem Phosphor gingen seitens der Zollverwaltung 8 (1904: 15) Anzeigen ein, die dem Bundesanwalt behufs Einleitung des Strafverfahrens zugestellt wurden.

V. Bundesgesetze betreffend die Haftpflicht aus Fabrikbetrieb und betreffend deren Ausdehnung.

Nach Massgabe von Art. 14 des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1881 und von Art. 10 desjenigen vom 26. April 1887

724 wurde von uns die U n t e r s t e l l u n g unter die Haftpflicht bejaht für 16, verneint für 22 Betriebe.

Im einzelnen erwähnen wir folgende Entscheide : a. Advokat F. Hoser in Bern stellte das Gesuch, zu entscheiden, dass die W ä s c h e r e i des H o t e l s T hu n e r h o f in Thun zur Zeit des der Elisabeth Klossner daselbst zugestossenen Unfalles der Fabrik- und Haftpflichtgesetzgebung unterstellt gewesen sei.

Das Hotel Thunerhof besitzt eine Waschanstalt, die für den eigenen Bedarf arbeitet, sowie auch die Lieferung frischer Wäsche an die im Hotel wohnenden Fremden übernimmt. Die hierbei beschäftigte Arbeiterzahl beträgt bei Motorbetrieb ,,gleichzeitig und regelmässig" mehr als 5.

Dass die Hotels nicht als industrielle Anstalten im Sinne von Art. l des Fabrikgesetzes angesehen und demnach auch nicht als haftpflichtig erklärt werden können, hat der Bundesrat mit Beschluss vom 23. November 1900 (Bundesbl. 1901, I, 816--818) auf ein bezügliches Begehren der Generaldirektion der Union Helvetia in Luzern entschieden.

Was die Teil- oder Hülfsbetriebe nicht industrieller Anstalten betrifft, zu denen auch die Waschanstalten der Hotels zu rechnen sind, so hat die bisherige bundesräüiche Praxis von einer Unterstellung unter das Fabrikgesetz abgesehen. Es war dabei hauptsächlich die Erwägung massgebend, dass, solange das Gesetz auf die Hauptbetriebe nicht anwendbar sei, auch die Nebenbetriebe nicht unterstellt werden können, wenn sie nur für eigenen, nicht für fremden Bedarf arbeiten. Demzufolge sind eine Anzahl von Hotelwäschereien, die von kantonalen Behörden in die Fabrikliste eingetragen worden waren, auf gestelltes Ansuchen hin wieder gestrichen worden. Man konnte sich auch der Überzeugung nicht verschliessen, dass bei den durch den grössern oder geringern Fremdenandrang bedingten Schwankungen im Arbeitspensum dieser Anstalten es unmöglich sei, die Arbeit an eine bestimmte Zeit zu binden, und dass namentlich das absolute Verbot der Verwendung von Frauen zur Nachtarbeit (Art. 15) undurchführbar sei. Man hat die Nichtunterstellung einem sich notwendig ergebenden gesetzwidrigen Zustande vorgezogen.

Wenn der Petent in seiner Eingabe betont, dass die genannte Wäscherei auch die Wäsche der Hotelgäste besorge und

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demnach für fremden Bedarf arbeite, so ist hier zu bemerken, dass der Hotelgast während seines Aufenthaltes als ein Glied des Hauses zu betrachten ist, und aus ihm bezieht, was er zum Leben nötig hat. Vom Arbeiten für fremden Bedarf könnte nur dann die Rede sein, wenn auch die Wäsche dritter, nicht im Hotel wohnender Personen in der Anstalt besorgt würde.

Wir gelangten somit dazu, das Gesuch abzulehnen. (5. Mai.)

&. Das Sekretariat der Arbeitskammer der Arbeiterunion Zürich stellte das Gesuch, zu entscheiden, ob die Firma Gebrüder Renold, Händler und Spediteure in Frauenfeld, zur Zeit des in ihrem Dienste dem Heinrich Sterk beim Verladen von Heu in' Birmensdorf zugestossenen Unfalles der Fabrik- und Haftpflichtgesetzgebung unterstellt gewesen sei.

Das Geschäft besteht in einer F o u r a g e - G r o s s h a n d l u n g m i t H e u p r e s s e n b e t r i e b . Wenn d i e Gebrüder Renold auch 18 und mehr Arbeiter an den auf einem weiten Umkreis verteilten Heupressen beschäftigen, so geschieht dies nicht ,,gleichzeitig und regelmässig", und es sind auch die Arbeiter gewöhnlich nicht in geschlossenen Räumen tätig. Der Standort der 6 Heupressen wechselt mit den gemachten Einkäufen, und es sind an einem Orte höchstens 3 Arbeiter beschäftigt. Ebensowenig kann von einem fabrikmässigen Betriebe die Rede sein, da das Material nicht verändert, sondern nur auf ein kleineres Volumen gepresst wird.

Zur Anwendung des Fabrikgesetzes fehlen demnach sowohl die Voraussetzungen von Art. l des Gesetzes selbst, als auch diejenigen des Bundesratsbeschlusses vom 3. Juni 1891 (Kommentar S. '35).

Der Betrieb kann aber auch nicht dem erweiterten Haftpflichtgesetze unterstellt werden, indem er unter den daselbst genannten Kategorien von Gewerben und Betrieben nicht aufgeführt ist. Das Gesetz könnte nur dann Anwendung finden, wenn mit dem Heuhandel auch Fuhrhalterei verbunden wäre, was jedoch nicht der Fall ist. Die Firma lässt sich das gekaufte Heu immer auf eine Bahnstation liefern, von wo sie es mit der Bahn an die Abnehmer befördert ; sie bedarf daher keines eigenen Fuhrwerkbetriebs.

Was ejidlich das Auf- und Abladen der Ware betrifft, so haben wir in unserm Entscheide vom 11. November 1904 (Bundesbl. 1905, H, 698) festgestellt, dass ,,Auf- und Ablad und die Einlagerung von Frachtgütern" nur dann unter Art. 4

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der Haftpflichtnovelle falle, wenn die Unternehmungen, die diese Arbeiten ausführen lassen, an und für sich schon unter der Haftpflichtgesetzgebung stehen, was in vorliegendem Falle nicht zutrifft.

Die Frage der Haftpflicht wurde von uns verneint. (26. Dezember.)

Das Gleiche geschah aus analogen Gründen hinsichtlich d e r e i d g e n ö s s i s c h e n A r m e e m a g a z i n e i n Ostermundigen. (22. April.)

c. Eduard Spinnler-Kiefer in Frenkendorf stellte das Gesuch, zu entscheiden, ob das A u s l a d e g e s c h ä f t F.-KneierPfister in Basel der Haftpflichtgesetzgebung unterstellt sei.

Dieses Geschäft besorgt auf dem dortigen Güterbahnhof St. Johann das Auf- und Abladen von Waren, die in Kohlen, Steinen, Holz u. s. w. bestehen, und die von den Fuhrhaltereien der Stadt Basel ab- und zugeführt werden. Mit dem Transport der Waren selbst befasst sich das Geschäft nicht. Die Zahl der von F. Kneier-Pfister beschäftigten Arbeiter richtet sich nach der Menge der Waren ; bald arbeitet er allein, bald helfen ihm einige Taglöhner, deren Zahl bis auf 10, ja sogar bis auf 20 anwächst. Die Leute werden da geholt, wo sie gerade zu finden sind.

Der Inhaber des genannten Geschäftes kann nicht als selbständiger Unternehmer betrachtet werden ; er verrichtet mit seinen Nebenarbeitern nur diejenigen Arbeiten, die ihm von seinen Akkordgebern, den Fuhrhaltern, momentan Überbunden werden. Er steht mit seinen Leuten zu den Fuhrhaltereien in demselben Verhältnis, wie der Erdarbeiter, der beim Neubau eines Hauses vom Unternehmer das Ausgraben des Fundaments mit einigen Mitarbeitern in Akkord übernimmt. Von einem eigentlichen Anstellungsverhältnis ist bei Kneier und seinen Leuten nicht die Rede.

Wenn demnach Kneier seinen Mitarbeitern gegenüber nicht als haftpflichtig erklärt werden kann, so fragt es sich hinwiederum, ob die von ihm ausgeführten Arbeiten nicht unter den Sammelbegriff der Fuhrhalterei fallen, da sie einen Teil derjenigen Funktionen bilden, die der Fuhrhalter auszuüben hat, wenn er die Zu- und Abfuhr von Waren übernimmt. Es wird oft im geschäftlichen Interesse des Fuhrhalters liegen, das Aufund Abladen der Güter einer Handlangergruppe zu übertragen.

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Art. l, Ziff. 2, lit. &, des erweiterten Haftpflichtgesetzes rechnet die Fuhrhalterei zu denjenigen Gewerben, die den Bestimmungen dieses Gesetzes unterstellt sind. Dass das Auf- und Abladen der Waren als zum Begriff ,,Fuhrhalterei" gehörend erachtet werden muss, ergibt sich aus der ratio legis, sowie aus der bisherigen Praxis des Bundesrates in ähnlichen Fällen (vgl. Bundesbl. 1896, I, 795/796). Art. 2 des nämlichen Gesetzes sagt : ,,Haftbar ist, in den Fällen von Art. l, Ziff. 1 und 2, der Inhaber des betreffenden Gewerbes auch dann, wenn er die Arbeiten einem Dritten zur Ausführung übertragen hat." Es fällt also im vorliegenden Falle die Haftpflicht auf die jeweilige Fuhrhalterei, für die F. Kneier-Pfister mit seinen Leuten arbeitet, sofern sie ,,während der Betriebszeit durchschnittlich mehr als 5 Arbeiter beschäftigt".

Unser Beschluss ging dahin : · 1. Es sei dem Eduard Spinnler-Kiefer im Sinne der vorstehenden Ausführungen mitzuteilen, dass das von F. KneierPfister im Güterbahnhof St. Johann ausgeführte Auf- und Abladen der Waren der Haftpflichtgesetzgebung als selbständiger Betrieb nicht unterstellt sei.

2. Die Beantwortung der Frage hingegen, ob die betreffende Fuhrhalterei, für die das Auf- und Abladen der Waren besorgt werde, für vorgekommene Unfälle haftbar sei, bleibe dem Entscheide im einzelnen Falle vorbehalten. (22. Juni.)

d. In der Haftpflichtsache B. Zemp contra P. Mayer stellten wir fest, dass bei Ermittlung der Arbeiterzahl bei Bauarbeiten den hier ausschliesslich beschäftigten Arbeitern auch Handlanger und Taglöhner beizuzählen seien, soweit sie das für die baulichen Verrichtungen nötige M a t e r i a l h e r b e i s c h a f f e n und an ihnen zeitweise sich b e t e i l i g e n . (11. September.)

e. In der Haftpflichtsache P. Marchiano contra B. Tronchet stellten wir fest : Die Unternehmung B. Tronchet besteht aus zwei Teilen, nämlich aus einem landwirtschaftlichen Betrieb und der Ausbeutung von Gruben behufs Gewinnung von .Sand und Kies. Letztere befinden sich auf französischem Boden, und es kommen daselbst etwa 5--10 Arbeiter zur Verwendung. Der landwirtschaftliche Teil fällt bei der Beantwortung der Frage betreffend die Haftpflicht ausser Betracht. Daneben werden vom genannten Unternehmer auf schweizerischem Gebiete nur 2 Personen (beim Zerkleinern von Steinen) beschäftigt. Diese

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Arbeiterzahl genügt nicht zur Unterstellung dieses Zweigbetriebes unter die Haftpflicht. Ausschlaggebend ist die Frage, ob der Unternehmer im Hinblick auf den auf f r e m d e m T e r r i t o r i u m b e f i n d l i c h e n H a u p t b e t r i e b haftpflichtig erklärt werden könne. Diese Frage ist zu verneinen. Denn wie die französische Gesetzgebung auf einen auf Schweizergebiet befindlichen Betrieb nicht anwendbar ist, so kann auch die schweizerische Haftpflichtgesetzgebung gegenüber einem auf französischem Territorium ausgeführten Unternehmen keine Anwendung finden. Das Fabrikhaftpflichtgesetz erfassli die auf Schweizergebiet bestehenden Fabriken, und das Ausdehnungsgesetz stellt für die in ihm erwähnten Betriebe keinen ändern Grundsatz auf. (20. März.)

Dagegen beantwortete das Departement die Anfrage der kantonalen Behörde, ob die in L y o n niedergelassene Unternehmung Paufique frères für einen in G e n f a u s z u f ü h r e n d e n B a u , bei dem die Voraussetzungen von Art. l des erweiterten Haftpflichtgesetzes zutreffen, für die Dauer der betreffenden Arbeiten diesem Gesetze unterstellt sei, in bejahendem Sinne. (17. März.)

VI. Kranken- und Unfallversicherung.

Die von uns für diese Angelegenheit bestellte Delegation behandelte im März und Juli in 6 Sitzungen den Vorentwurf des Departements für die K r a n k e n v e r s i c h e r u n g .

Dieser wurde provisorisch -- soweit es ohne Kenntnis der Ergebnisse der Hülfskassenstatistik möglich war -- festgestellt, und dann dem Verfasser zur Bereinigung übergeben. Inzwischen war auch ein Vorentwurf für die U n f a l l v e r s i c h e r u n g ausgearbeitet worden, dessen Beratung seitens der Delegation im Berichtjahre nicht mehr erfolgen konnte.

Die Ausarbeitung der S t a t i s t i k der g e g e n s e i t i g e n H ü l f s g e s e 11 s c h a f t e n in der S c h w e i z nahm den gewünschten Verlauf. Es wurden die erhobenen Daten mit den beim Studium der Statuten zu Tage tretenden, verwendbaren Punkten in Beziehung gebracht, und sämtliche auf diese Weise ermittelten Ergebnisse einer Hülfskasse nach bestimmten Gesichtspunkten tabellarisch zusammengestellt. Da sich die Angaben auf den eingesandten Fragebogen sehr häufig als unverständlich oder unvollständig erwiesen, musste bei vie-

729

len Gesellschaften nachgefragt werden. Mit Ende des Jahres waren von den 2230 Hülfskassen 1200 nach der angegebenen Art behandelt. Im Zusammenhang mit dei\ Durchsicht der einzelnen Kassenstatuten wurden die Verhältnisse der zahlreichen Krankenkassenverbände, sowie die vorhandenen Freizügigkeits-, Gegenseitigkeits- und Rückversicherungsverträge untersucht.

Über den Stand der L o h n s t a t i s t i k (s. letztjährigen Geschäftsbericht) gab der Leitende Ausschuss des schweizerischen Arbeiterbundes im Dezember die Auskunft, es befinden sich über 12,000 Zählpapiere (2275 Individualkarten von Arbeitern in Winterthur, 8800 Auszüge aus den dortigen Lohnlisten, 1000 Zählblätter von appenzellischen Heimarbeitern) in Händen des Arbeitersekretariate ; diese Zählpapiere seien vollständig aufbereitet und ein grösserer Teil der Gruppen in Tabellenform bearbeitet ; die Arbeit werde im Laufe des Sommers 1906 fertiggestellt sein.

Vom eidgenössischen Finanzdepartement zur Ansichtsäusserung über den Beschluss des Nationalrates vom 22. Dezember 1904 ( M o t i o n B u c h e r) eingeladen, formulierte das Industriedepartement folgende Vorschläge : a. Über die Äufnung des Versicherungsfonds ist ein Bundesbeschluss zu erlassen.

b. Die Frage der Finanzierung des Versicherungswerkes überhaupt soll, in Verbindung mit der Motion Bucher, baldmöglichst geprüft werden ; es ist zu untersuchen, welchen Betrag der Bund jährlich für die soziale Versicherung zu verwenden im stände sein wird.

In dem durch die Motion Bucher hervorgerufenen Bundesbeschlusse ist eine jährliche, vom Rechnungsresultate unabhängige, Äufnung des Versicherungsfonds mit ungefähr demselben Betrag vorzusehen.

c. Die Zweckbestimmung und Verwendung des Versicherungsfonds, nach Inkrafttreten der neuen Versicherungsgesetzgebung, ist ebenfalls zu prüfen ; bezügliche Bestimmungen sind in einem besondern, spätem Bundesbeschlusse und in der neuen Versicherungsvorlage zu treffen. (25. Februar.)

Die Arbeit von Rechtsanwalt A. Pfleghart, in Zürich, über das Verhältnis der H a u s i n d u s t r i e zur Kranken- und Unfallversicherung, umfassend die Stickerei, gelangte im Berichtjahre zur Veröffentlichung. Der Verfasser erhielt den Auf-

730

trag, in einem II. Teil die hausindustriell betriebene Uhrenindustrie zu behandeln.

A n d e n VII. i n t e r n a t i o n a l e n A r b e i t e r v e r s i c h e r u n g s k o n g r e s s in Wien (17.--23. September) delegierten wir die Herren Nationalrat E. von Steiger und Dr. E. Ceresole, Jurist des Industriedepartements.

VII. ßnndesbeschluss betreifend die gewerbliche und industrielle Berufsbildung.

1. Berufsbildungsanstalten.

Die im Berichtjahre auf Grund des Bundesbeschlusses vom 27. Juni 1884 ausgerichteten B u n d e s b e i t r ä g e an die ständigen Anstalten für gewerbliche und industrielle Berufsbildung sind aus folgender tabellarischer Zusammenstellung, die gleichzeitig eine Übersicht über die Verbreitung dieser Anstalten bietet, ersichtlich.

731 Bundesbeitrag.

Ort.

Anstalt.

Fr.

Kanton Zürich.

Adliswil . .

Affoltern a/A.

Gewerbeschulen des Bezirks Affollerò . . Mettmenstetten Hausen Gewerbliche Fortbildungsschule . . . . Bassersdorf .

Bülach Dielsdorf . .

. . . . Dietikon . .

Dübendorf. .

Elgsr Hombrechtikon Handwerkerschule .

. . . .

Horgen . . .

Gewerbliche Fortbildungsschule . .

Illnau Küänacht . .

Gewerbliche Fortbildungsschule . . . . Männedorf . .

»

. .

. .

. .

. .

. .

. .

. .

. .

. .

. .

Nänikon-Werrikon .

Oerlikon-Schwamendingen . . . .

Pfäfflkon . . . .

Eichterswil . . .

Rüti Kykon-Lindau . .

Fortbildungsschule . . . . Seebaeh . . . .

Stäfa Thalwil Töß Uster Wädenswil Wald Fortbildungsschule . . . . Weißlingen . . .

Wetzikon . . . .

Fortbildungsschule . . . , Winterthur .

f ü r Metallarbeiter . . . .

.

.

.

475 j. 1,100

250 430 420 125 250 257 310 300 475 405 884 500 450 270

.

1,600 500 450 1,000

250

700 500 250 620 1,050 550 722 400 Gewerbliche 750 4,100 Gewerbliche 9,500 Berufsschule 5,450 Zentralkommission der Gewerbemuseen . Zürich-Winterthur .

6,000 Zürich 87,000 Gewerbeschule der Stadt 11,000 900 Winterthnr . . . 58,113 Kantonales Technikum 198,306 Kanton Bern.

Handwerkerschule 185 Aarberg . . . .

200 Belo Gewerbliche Fortbildungsschule . . . . Biel 2,050

Gewerbliche

732

Anstalt.

Bundesbertrag.

Ort.

/

Fr.

Burgdorf . . .

Gewerbliche Fortbildungsschule . . . . Choindez . . .

Delsberg . . .

Herzogenbachsee Huttwil . . .

Interlaken . . .

Kirchberg . . .

Langentbal . .

Langnau . . .

Gewerbliche Fortbildungsschule .

Laupen MUnsingen . . .

Neuveville . . .

Oberdießbach .

Oberhofen . . .

Porrentrny . .

,, ,, d e dessin . . . . St-Imier . . .

Stefflsburg. . .

Handwerkerschule Sumiswald . . .

Tarannes . . .

Thun Wort Brienz Brienzwiler Lehrwerkstätte für Holzschnitzerei. . . Meiringen .

Porrentrny ,, ,, et de mécanique . . St-Imier .

Bern Handwerker- u Kunstgewerbeschule . .

" Kantonales Technikum

Biel Bnrgdorf

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Snrsee Luzern

Kanton Uri.

Gewerbliche Fortbildungsschule . . . . Altdorf

540 250 1,476

335 1,060

625 600 210 310 525 175 220 460 3,800 625

300 600 1,140

.

.

.

.

400 300 5,000 195 2,587 6,600 12,132 20,639 21,800

967 12,718 5,000 .

. . 47,778 . . . . 33,400 188,163

Kanton Luz»rn.

Gewerbliche Fortbildungsschule . . . . Hocbdorf . . . .

Kriens Kunstgewerbeschule

1,900 560 732

325 660 2,800

698 9,735 14,218 1,000

733

Anstalt.

Bundesbeitrag.

Ort.

Fr.

Kanton Schwyz.

Gewerbliche Fortbildungsschule . . . . Arth * n . . . . ßrunnen-Ingenbohl .

f n . . . . Einsiedeln . . . .

;

n

r

.

.

.

.

i

n

n

.

.

.

.

830 336 869 263

Küßnacht . . . .

Lachen

218 545 800 178

Wollerau . . . .

4,039

Kanton Obwalden.

Gewerbliche Portbildungsschule . . . . Alp n a c h . . . .

n n . . . . Engelberg . . . .

175 92 265 207 924

. . . .

y n . . . . Lungern Sachseln-Samen .

Gewerbliche Zeichenschule i Gewerbliche Fortbildungsschule . . . . Samen Kanton Nidwaiden.

Beckenried .

Gewerbliche Zeichenschnle Gewerbl. Zeichen- und Fortbildungsschule Stans-Buochs .

Kanton Glarus.

i Gewerbliche Fortbildungsschule . . . . Engi Glarus-Hiedern M » . . . .

Mollis Näfels Netstal n n . . . . Niederurnen .

Schwanden .

Glarus .

Kantonale Zentralstelle für gewerbliches Bildungswesen .

.

.

Kanton Zug.

Gewerbliche Fortbildungsschule .

Baar Chara Handwerkerschnle Menzingen Gewerbliche Fortbildungsschule . . . . Unterägeri. .

Gewerbeschule Zug Kanton Freiburg.

Ecole secondaire professionnelle des garçons Fribourg Cours professionnels d'adultes . . . .

» Fortbildungsschule für gewerbl. Zeichnen Murten Fribourg i Musée industriel cantonal Technicum ï Bundesblatt. 58. Jahrg. Bd. I.

284 17947"

. .

. .

150

1,085 1,235 583 1,840 600 855 551 426 988 1 900

. .

. .

. .

450 8,193 400 500 450 227 1,400 2,977

. .

'

. . . .

. . . .

.

5,120 6,250 230 1 929 4 653 31 418 49,600 52

734

Bundesbeitrag.

Ort.

Anstalt.

Kanton Solothurn.

Gewerbliche Fortbildungsschule . . . . Balsthal-Klu» . .

Biberist Breitenbach . .

Derendingen . .

Dornach . . .

Erlinsbach ,, . . . . Grenchen . . .

. .

n n . . . . Hägendorf.

. .

n n . . . . Hessigkofen Kleinlützel. . .

n >J . . . . Kriegstetten . .

Nieder-Gerlafingen Ölten n n . . . . Schönenwerd . .

Solothurn . . .

Uhrenmaeherschule

Fr.

.

788 625

.

.

.

300 600 277

.

.

.

.

.

.

1,130 582 440 200 607 600 2 562 i '745 2,958 ' 2,475 !

.

.

Basel *

Kanton Baselland.

Ariesheim .

Gewerbliche Zeichenschule ,, Fortbildungsschule . . . . Gelterkinden Liestal Oberwil Pratteln .

Sissach Fortbildungsschule . . . . Waldenburg K Liestal Lehrmittelsammlung

53 060 7,850 11,705

72,615

. . .

. . .

. . .

. . .

Kanton Schaffhausen.

Gewerbliche Fortbildungsschule . . . . Neunkirch . . . .

n n . . . . Schaffhansen . . .

Stein

,,

»

1,100 1,440 1 307 1

850 750 1 1,250 721 500

7,918 480 3,310 486

~~4,276j

Kanton Appenzell A.-Rh.

»

:-'.05

15,194l

Kanton Baselstadt.

Gewerbemuseum

!

Bühler Gais Heiden

ßehetobel . . . .

Zeichenschule Fortbildungsschule . . . . Speicher . . . .

200l 300 j 898| 842

300 430

735

Ort.

Anstalt.

Bundesbeitrag.

Fr.

Gewerbliche Fortbildungsschule . . . . Stein-Hnndwil . .

.· n . . . . Teufen n v n ji r>

n »

Zeichenschule

Weblehransl alt

n

. . . .

. . . .

Urnäsch . . : .

. . . . Waldstatt . . . .

. .

. . . . Walzenhausen Teufen

Ka uton Appenzell l.-Rh.

Gewerbliche Fortbildungsschule . . . . Appenzell . . . .

290 406 415 465 200 448 3,000 8,194 280

Kanton St. Gallen.

Gewerbliche Fortbildungsschule . . . . Altatätten . . . .

800 Berneck . . . .

H . . . .

420 n » . . . .

Buchs .

.

381 n n « . . . Bütschwil . . . .

250 n 298 n Ebnat-Kappel . .

n . . . . Flawil 266 n n . . . . Flums 250 « n . . . . Gams 250 .

. . .

» . . . . Goßau .

400 . .

» . . . . Grabs 295 .

. . .

n n 95 n « . . . Grub n n . . . . Kirchberg . . . .

197 » 263 « - . . . Lichtensteig .

» n . . . . Mels 130 » 200 Mörschwil . . . .

» . . . . Neßlau -Krummenau 154 » n . . . . Niederuzwil . . .

800 ·r?

77 n . . . . Oberriet . . . .

n 275 n « . . . Oberuzwil . . . .

n n . . . . ßagaz 850 n n . . . . Kapperswil-Jona 500 ·n 250 n . . . . Rheineck . . . .

» n . . . . Korschach . . . .

1,090 * B . . . .

250 Schanis n » » . . . . S t . Gallen . . . . 12,900 1,050 n . . . . Thal Uznach 400 « 1T .

.

.

.

275 n n . . . . Waldkirch . . . .

272 » » . . . . Wallenstadt . . .

200 n . . . . Wartau . . .

N Wattwil . . . .

445 » 816 » » . . . . Wil Lehrmittelsainjmlung St. Gallen . . (177)

736

Anstalt.

Ort.

Bundesbeitrag.

Fr.

Anstalten des ostschweizerischen StickS t . Gallen . . . . 22,357 fachfonds Wattwil . . . .

5,000 Webschule Verkehrsschnle .

. . . S t . Gallen . . . . 18,252 Industrie- a n d Gewerbemuseum . . . .

33,901 104,609 Kanton GraubUnden.

Gewerbliche Fortbildungsschule . . . . Arosa 290 Chur 2,700 Davos .

1,675 Ems 300 Ilanz 300 ,, . . . . Landquart . . . .

1,150 Rhäzüns . . . .

325 Samaden . . . .

600 Schuls .

400 665 . . . . S t . Moritz . . . .

Thusis 300 Muster- und Modellsammlung Chur 750 9,455 Kanton Aargau.

Handwerkerschnle . . . .

485 Baden .

. . .

1,550 " Bremgarten 325 1 650 Frick 390 Gebenstorf .

150 Kulm .

. . .

275 Lenzburg . . . .

475 Menziken .

775 350 325 Reinach . . . .

300 Kheinfelden 600 Schottland . .

330 Wohlen . . .

400 Zoflogen . . . .

700 Zurzach 350 Kantonales Gewerbemnseum .

.

18 600 28,030 Kanton Thurgau.

Gewerbliche Fortbildungsschule . . . . Amriswil . . . .

150 590 n » . . . . Bischofszell . . .

550 Dießenhofen . . .

165 n n . . . .

. . .

342 » »» . . . . Ermatingen

737

Anstalt.

Bundesbeitrag.

Ort.

Fr.

Gewerbliche Fortbildungsschule . . . . Franenfeld. . . .

Kreuzlingen . . .

Müllheim . . . .

Oberhofen-Münchwilen Zeich enschule . . . . Romanshorn . .

Fortbildungsschule . . . . Schönenberg-Kradolf .

Steckborn . . . .

. . .

n . . . . Weinfelden Kanton Tessin.

Scuola dì disegno B

Asno Arzo Barbeugo . . . .

Bellinzona . . . .

Biasca

Brissago . . .

Cevio Chiasso Crosciano . . .

Curio Intragna . . .

Locamo . . .

Lugano . . .

Mendrisio . . .

Morcote . . .

" Ponte-Tresa . .

" Rivera Russo " Sessa ** Sonvico Stabio Tesserete . . .

" Vira-Gambarogno Bellinzona . . .

Scuole serali professionali Scuola serale professionale Antonio Vanoni Lugano

.

"

Kanton Waadt.

Cours professionnels .

.

.'

.

.

.

.

.

.

.

Aigle Bex . . .

La Sarraz . .

Cours professionnels pour jeunes gens . Lausanne . . . .

,, ,, des ouvriers charpentiers Cours professionnels des ouvriers charrons et maréchaux

1,551 956 285 350 160 285 373 900 6,647 1,655 1 505 525 2,565 850 785 400 300 850 460 800 500 3,525 7,055 2,290 400 525 675 500 980 850 910 800 600 1,313 935 32,553 132 160 199 2,424 575 700

738

Bundesbeitrag.

Ort.

Anstalt.

Cours professionnels des ouvriers coiffeurs Lausanne . . . .

,, des patrons confiseurs n . . . .

,, des ouvriers ébénistes n . . . .

,, des ouvriers ferblantiers ît . . . .

,, des ouvriers menuisiers n . . . .

,, des ouvriers relieurs n . . . .

,, des ouvriers serruriers n . . . .

,, ,, des ouvriers tailleurs Cours professionnels des ouvriers tapissiers

n

.

.

.

.

Montreux ,,

des ouvriers coiffeurs

n

. . . .

Morges .

Nyon Ollon-St-Triphon Ste-Croix Vallorbe

"

Yverdon Ecole professionnelle .

Ecole d'horlogerie Musée industriel

. . . . . .

Lausanne . . . .

Kanton Wallls.

Ecole professionnelle .

.

. . . Bagnes .

Gewerbeschule .

Brie .

Gewerbliche Fortbildungsschule . . . . Kippel Martigny Gewerbliche Fortbildungsschule . . . . Mörel Ecole professionnelle Sierre . . .

Sion .

Ecole des apprentis-artisans Ecole professionnelle . . .

. . . . St-Maurice Gewerbliche Fortbildungsschule . . . . Visp Kanton Neuenburg.

Ecole de dessin professionnel . . . . Cernier Ecole professionnelle pour adultes . . . Fleurier L e Locle n » ft » Ecole de dessin professionnel et de modelage Neuchâtel Ecole de dessin professionnel . . . . S t . Aubin Ecole d'art . .

Ecole d'horlogerie et de mécanique . . n

Fr.

327 250 400 677 850 175 1,203 425 1,130 1,207 131 475

215 185 100 136 511 100 1 046 1,364 9,770 5,683 925| 31,465 715 140 140 525 161 200

5,430 860 300 400

8,871

. . . .

. . . .

. . . .

. . . .

n

400 436 7,900 4,370 307 20833 44,530

739

Anstalt.

Bundesbeitrag.

Ort.

Fr.

Ecole de mécanique Couvet Ecole d'horlogerie et de mécanique . . Fleurier . . . .

Ecole d'horlogerie, d'électrotechnique et de petite mécanique Neuchâtel . . .

Technicnm Le Lode .

4900 7,775 10 513

ofc O£fi

137,919 Kanton Genf.

Cours facultatifs du aoir Genève 1 Académie professionnelle Ecole d'horlogerie " Ecole d e mécanique . . . .

. . .

Ecole cantonale de métiers Technicum Musée des arts décoratifs Ecoles des beaux-arts Ecole cantonale des arts industriels . .

n

4 700

9 959 17 833 15 160

13819

1 7 Qfin 7 975 40 333 34,750 162,429

Zusammen 327 Anstalten

. .

1,100,133

740

Die W i r k u n g e n des Bundesbeschlusses s e i t s e i n e n u I n k r a f t t r e t e n (die Angaben für das Jahr 1905 sind nock unvollständig und folgen im nächsten Bericht) werden durch folgende Zahlen veranschaulicht:.

Jahr.

1884 1885 1886 1887 1888 1889 1890 1891 1892 1893 1894 1895 1896 1897 1898 1899 1900 1901 1902 1903 1904

Zahl der subventionierten Bildungsanstalten.

43

86 98 110 118 125 132 139 156 177 185 203 216 212 226 242 250 270 298 301 318

Gesamtausgaben.

Beiträge von Kantonen, Gemeinden, Korporationen und Privaten.

Bundesbeiträge.

Fr.

Fr.

Fr.

438,234. 65 304,674. 65 42,609. 88 517,895. 38 151,940. 22 811,872.16 200.375. 25 958,569. 70 594,045. 64 1,024,462. 84 219^044. 68 636,751. 62 1,202,512. 29 724,824. 01 284,257. 75 321,364. -- 1,390.702. 29 814,696. 77 341,542. 25 773,614. 30 1,399J986. 67 363,757.-- 1,522,431.10 851,567. 67 403,771. -- 954,299. 70 1,750,021. 99 981,137.12 447,476. -- 1,764,069. 52 1,994,389. 68 1,118,392. 43 470,399. -- 567,752.-- 2,203,133.29 1,265,635. 66 2,696,197. 79 1,472,707.42 632,957. -- 673,902. -- 2,608,270. 06 1,511,166. 47 712,285. -- 2,759,366. 11 1,599,127. 47 786,229. -- 2,838,717. 99 1,634,315. 43 2,884,874. 42 1,694,654. 54 831,999. -- 3,198,143. 80 1,925,422. 57 912,167. -- 980,077. -- 3,547,241. 30 2,097,690. 20 3,889,845. 13 2,261,239. 22 1,079,974. 20 3,943,327. 73 2,253,536. 18 1,083,496. -- 44,826,370. 51 25,987,394. 45 11,507,375.23

Zur Deckung der Ausgaben dienen außer den angegebenen Beiträgen noch andere, in der Tabelle nicht angeführte Einnahmen (Schulgelder, Erlös für Arbeiten u. s. w.).

2. Stipendien.

Nachstehende Tabelle weist Bestimmung, Anzahl und Betrag der bewilligten Bundesstipendien aus.

FUr Besuch von Schulen.

Kanton.

XIX. InstrukX. FortFachkurse tionskurs bildungskurs am GewerbeFUr Studienam am Gewerbemuseum reisen.

museum Technikum Winierthur.

Winterthur.

Aarau.

Stipen- Betrag. Stiptn- Betrag. Stipendiale».

diaten.

dialtn.

Fr.

Fr.

Zürich Bern . . .

Luzern Uri Schwyz Glarus Freiburg Solothurn Baselstadt Baselland . . .

Schaffhausen Appenzell A.-Bh St. Gallen Graubündeu Aargau . . .

Thurgau . .

Tessin Waadt Wallis Neuenburg

1 7 1 1 1

100 1,800 250 500 200

4

3.650

J.

200

diata.

800

z

1 1 n

500 2

770

_ 2

70 SO

380 7,300

1

100

9

1,500

1

70

1 2 3

1

^

. .

Zusammen

2 2 6

4

195 160

130 40 225 225 -- 190 40

1

50

1 1

100 40

4

200

700 600 3,200

63 20,380

7 1470

4

1270

19

1290

17

745

Betrag.

15 4 2

Fr.

1,125 320 160

1

90

4 1 1

400 100 100

3 9 5 2 5 1 6

162 700 450 180 500 150 600

13

1,040

72

6,077

Fr.

150 140

. .

1 27

Stipen- Betrag, Stipendiaten.

diaten.

6

500

f)

1

Betrag,

Fr.

Fr.

2 4

Betrag, Stipen-

XX. Lehrerbildungskurs fUr Handfertigkeit in St. Gallen.

Rekapitulation.

Stipendiaten.

24 20 4 1 3 3 5 9 2 2 2 6 40 5 20 6 1 8 2 19

Betrag, Fr.

1,920 3,150 490 500 350 230 4,150 1,350 300 200 80 767 8,325 450 2,140 540 150 1,300 600 4,240

182 31,232

742

3. Besondere Unternehmungen.

Bundesbeiträge erhielten : fl.der F a c h k u r s des Konditorenverbandes Zürich . . . . F r . 1 0 0 der Schuhmachergewerkschaft Winterthur .

,, 162 der Vereinigung der Coiffeurgehülfen Bern .

,, 100 d e s Buchbinderfachvereins Bern . . . .

,, 205 des Konditorenvereins Bern ,, 103 des Malerfachvereins Bern ,, 350 des Schlosserfachvereins Bern ,, 225 d e r Schneidergewerkschaft Bern . . . .

,, 100 des Schreinerfachvereins Bern ,, 195 des Spenglerfachvereins Bern ,, 130 der Kommission der Uhrenmacherschule in Biel ,, 100 des kantonalen Gewerbemuseums in Brienz und Meiringen ,, 120 des Schuhmachermeistervereins Interlaken .

,, 50 des Spenglerfachvereins Luzern ,, 69 des Coiffeurgehülfenvereins St. Gallen . .

,, 67 der Gewerkschaft der christlichen Bekleidungsbranche in St. Gallen . . . ' . .

,, 22 des Konditorenvereins St. Gallen . . . .

,, 120 des Malerfachvereins St. Gallen . . . .

,, 207 des Maschinenmeisterklubs St. Gallen . .

,, 291 des Schneiderfachvereins St. Gallen . . .

,, 110 des Schuhmacherfachvereins St. Gallen . .

,, 104 des Spenglerfachvereins St. Gallen . . .

,, 106 des Tapeziererfachvereins St. Gallen . . .

,, 123 des Typographischen Klubs St. Gallen . .

,, 383 für Buchdrucker i n Aarau . . . . . .

,, 30 des Schneiderfachvereins in Aarau ,, 50 b. der Verband s c h w e i z e r i s c h e r H e i z e r und M a s c h i n i s t e n für Kurse und Wandervorträge in den Sektionen ,, 1,640 c. der X. F o r t b i l d u n g s k u r s für Handwerkerschullehrer am Gewerbemuseum in Aarau ,, 370 d. der Kanton St. Gallen für sein -W a n d e r lehrerinstitut ,, 2,294 Übertrag

Fr. 7,926

743

e.

f.

g.

h.

Übertrag Fr. 7,926 der schweizerische Gewerbeverein für die Lehrlingsprüfungen ,, 18,000 der schweizerische Verband zur Förderung des Zeichen- und gewerblichen Berufsunterrichts für seine Z e i t s c h r i f t . . . . ,, 2,300 der Handfertigkeitsunterricht an den L e h r e r s e m i n a r i e n Hofwil (Fr. 500), Pruntrut (Fr. 400), Lausanne (Fr. 500) ,, 1,400 der schweizerische Verein zur Förderung des H a n d a r b e i t s u n t e r r i c h t s für Knaben ,, 1,000 Fr. 30,626 4. Verschiedenes.

Im E x p e r t e n k o l l e g i u m wurde der wegen Arbeitsüberhäufung zurückgetretene Herr M. Camoletti ersetzt durch Herrn Gédéon Dériaz, Architekt in Genf.

Anlässlich der Behandlung eines Rekurses Waadt betreffend d i e S u b v e n t i o n i e r u n g d e r L e h r l i n g s p r ü f u n g e n beschlossen wir am 1. November 1904 unter anderm: ,,Das Industriedepartement wird eingeladen, die Frage zu prüfen, ob der schweizerische Gewerbeverein den Kredit, den er für die Subventionierung der Lehrlingsprüfungen verwendet, nicht unter Berücksichtigung der in mehreren Kantonen bestehenden Gesetze über das Lehrlingswesen und so verteilen sollte, dass diese Kantone ebensoleicht und in gleichem Masse wie andere der Wohltat der betreffenden Beiträge teilhaftig werden könnten.'1 In der darauffolgenden Dezembersession nahm der Vorsteher des waadtländischen Landwirtschafts- und Handelsdepartements, Herr Nationalrat Oyex-Ponnaz, Veranlassung, sich auf dem Industriedepartement mit einer Abordnung des schweizerischen Gewerbevereins über die streitigen Punkte zu besprechen (20. Dezember). Am 22. Februar 1905 teilte das waadtländische Departement, dem Gewerbeverein seine Postulate schriftlich mit, und erklärte sich für den Fall ihrer Annahme zur Konzession bereit, den Bundesbeitrag an die Lehrlingsprü-

744

,

fungen durch Vermittlung des Vereins entgegenzunehmen. Das Departement fügte bei, dass es, wie bisher, so auch in Zukunft die vom Verein aufgestellten Normen über die Dauer der Lehrzeit als wegleitend betrachten werde.

Der schweizerische Gewerbeverein teilte dem Industriedépartement am 17. April mit, dass er den Vorschlägen des waadtländischen Departements zustimme. Dieses bestätigte die eingetretene Verständigung am 5. Juni.

Einem Schreiben des Genfer Handels- und Industriedepartements, vom 9. Juni 1904, war zu entnehmen, dass seine Wünsche die nämlichen seien, wie diejenigen von Waadt. Der vereinbarte Modus vivendi würde also auch dort befriedigen.

Es ergab sich folgende Sachlage : 1. Für die Subventionierung der Lehrlingsprüfungen in den Kantonen Waadt und Genf aus Bundesmitteln gelten bis auf weiteres nachstehende Regeln : a. die gewerblichen Lehrlinge jeden Alters und Geschlechts-- die kaufmännischen fallen nicht in Betracht ·--, die von der zuständigen kantonalen Behörde nach Massgabe der kantonalen Vorschriften zur Lehrlingsprüfung zugelassen worden sind, werden für die Zuteilung des Bundesbeitrages in Berechnung gezogen ; b. der Quotient dieser Zuteilung ist der nämliche für alle Lehrlinge der Kantone, beziehungsweise Prüfungskreise, in der Meinung, dass der zur selbständigen Verfügung des schweizerischen Gewerbevereins verbleibende Teil nach dessen Bestimmungen zur Verwendung gelange ; c. der Gewerbeverein legt den Plan betreffend die Zuteilung des Bundesbeitrages den Kantonen alljährlich zur Einsichtnahme vor. Über allfällige Differenzen zwischen den beiden Teilen entscheidet das eidgenössische Industriedepartement, beziehungsweise der Bundesrat ; d. für seine alljährliche Berichterstattung stellen die Kantone dem Gewerbeverein das erforderliche Material (inbegriffen statistische Angaben) zu.

Den kantonalen Prüfungen können Delegierte des Gewerberereins ad audiendum beiwohnen.

2. Für andere Kantone mit staatlicher Organisation der Lehrlingsprüfungen wird das nämliche Verfahren stattfinden, sobald sie ein entsprechendes Begehren gestellt haben werden.

745

Zu Ziffer 2 war zu bemerken, dass verschiedene Kantone mit staatlicher Organisation die Bestimmungen des schweizerischen Gewerbevereins anerkannt haben, so dass kein Grund bestand, ihnen ohne ihr Zutun ein anderes Verfahren aufzuerlegen.

Auf den Antrag des Industriedepartements nahmen wir von.

seinem vorstehenden Bericht in zustimmendem Sinne Kenntnis.

(26. Juni.)

TIII. Bnndesbeschluss betreffend die hanswirtschai'tliche und berufliche Bildung des weiblichen Geschlechts.

Die im Berichtjahre auf Grund des Bundesbeschlusses vom 20. Dezember 1895 ausgerichteten B u n d e s b e i t r ä g e an die ständigen Anstalten für hauswirtschaftliche und berufliche Bildung des weiblichen Geschlechts sind aus folgender tabellarischer Zusammenstellung, die gleichzeitig eine Übersicht über die Verbreitung dieser Anstalten bietet, ersichtlich.

746

Ort.

Anstalt.

Bundesbeitrag.

Fr.

Kanton Zlirich.

Töchter-Fortbildungsschule

Haushaltungsschule Töchter-Fortbildungsschule . . . .

Adliswil . . .

Altikon-Thalheini Andelfingen . . . .

Bäretswil . . .

Bassersdorf Bocken . . .

Bülach .

Dägerlen Dinhard-Eschlikon Dübendorf

" " Koch- u n d Haushaltnogskurs . . . .

Töchter-Fortbildungsschule .

E?er Eglisau n 11 n

n

"

"

Glattfei deo-Zweidlen Hntzikon-Turbenthal .

Iberg-Seen Illnau Küsiiacht Meilen Neftenbach . . .

Oberwinterthur .

" Haushaltungsschule Töchter-Fortbildungsschule . .

Koch- und Haushaltungskurse des Bezirks Pfäffikon . . .

.

Töchter-Fortbildungsschule .

1 Hanshaltungsschnle Kochschule der Mädchenerziehungsanstalt Töchter-Fortbildungsschule

Haushaltungsschule . . . .

Töchter-Fortbildungsschule . .

" "

i fift 200

ion i f^fi

325 191 !

inn 100

Sii '

400 110 260 i 650 i 100 ;

Koch- und Haushaltungskurs .

Töchter-Fortbildungsschule

n n

OHA 1

(lllnau i { Russikon , (Wildberg . . . .

Pfäffikon Pfungen Richterswil

Rorbas-Freieastein Rüti . . .

Schlatt-Waltenstein Seen-Sennhof Stäfa . .

. . Stammheim .

Thalwil . . .

Töß Untereinbrach Veitheim Volketswil Wädenswil

111 187 50 55 '

150 i 350 ·200 80 130 ·~-)5 ' i 314 ' 200 150 250 i 215 250 475 90 172 225 450 350 450 350 120 120 400

i | !

1 1 1 ' i

747

Töchter-Fortbildungsschule .

Haushaltungsschule Töchter-Fortbildungsschule . . . .

Hauswirtschaftlicher Unterricht an der VIII. Primarschulklasse Haushaltuugaschule Schweizerische Fachschule für Damenschneiderei und Lingerie

Bundesbeitrag.

Ort.

Anstalt.

Fr.

250 110 2,514 7,781

Wald Wiesendangen Winterthur Zürich

2,400 4,200 11,575 38,369

Kanton Bern.

Mädchen-Fortbildungsschule Koch- und Haushaltungskurse der Primarschulen Hauswirtschaftliche Kurse der Sekundärschule . . .

Dienstbotenschule und Haushaltungsseminar .

Frauenarbeitsschnle . . .

Haushaltungskurse der Primarschule Hauswirtschaftliche Kurse Mädchen-Fortbildungsschule Haushaltungsschule . .

. .

Mädchen-Fortbildungsschule . . . .

Haushaltnngsschnle Hauswirtschaftl. Kurs der Primarschule Kochkurse .

Mädchen-Fortbildungsschule . . . .

Ecole ménagère . . .

Mädchen-Fortbildungsschule Bernische Haushaltungsschule . . . .

Kanton Luzern.

Frauenarbeits- und Töehterfortbildungsschule Koch- und Haushaltungsschule . . .

Belp Bern

80 '<

. .

2,600 j 1,000 6,912 4,250

" Biel Buren .

Choindez .

. . .

Duggingen . . . .

Herzogenbuchsee

935 440 500

446 215 1,633 75 n 640 Langenthal 157 Münchenbuchsee 110 Oberburg 290 Schwarzenburg . . .

500 St-Imier 473 Thun 160 Wohlen-Meikirch-KircMindach 3,250 Worb 24,666

Luzern Weggis

Kanton Schwyz.

Arbeitsschule . .

Töchter-Fortbildungsschule . . . .

Haushaltungsschule

. . .

Einsiedeln Lachen Wollerau

. .

: ,

· 1

;

4 200 i 1^500 j 5,700 ; 190 213 l 144 !

547 !

748

Bundesbeitrag.

Ort.

Anstalt.

Fr.

Kanton Obwalden.

Samen

185

Betsehwanden . . .

Dießbach Ennenda

62 168

Kanton Glarus.

Hanswirtschaftliche Fortbildungsschule .

" "

" " n n

·

n

·

n

»

Kanton Zug.

Haushaltungsschule . . .

.

Töchter-Fortbildungsschule . . .

Kanton Freiburg.

Ecole ménagère » » " "

Hätzingen Leuggelbach Linthal Luchsingen Matt Mitlödi Mollis Mühlehorn Näfels Netstal Nidfurn Niederurnen Obstalden Küti . .

Schwanden

. . . .

· . ·

Gruyères Guin Orsonnens

112 380 184 136 89 300 91 291 255

85 . . . .

329 206

. . .

. . . .

155 550 3.893

Bulle Chatel-St-Denis . . .

Cours professionnel de lingerie .

Cours professionnel de coupe et conn

. . . .

Unterägeri

Cours professionnel de cuisine

Ecole ménagère

. . . .

226 92 202

222 300 522 563 700 725 676 853 2 9H3 9 100 1 815 2 370 700 739 965 525

749

Anstalt.

Bundesbeitrag.

Ort.

Schmitten Tavel . . .

Kanton Solothurn.

Fr.

374 716 23,784

Haushaltungsschule

297

Balsthal

" "

QQJ.

RR7

355 QF.fi

634 425 505 275 f^ft

Ölten

Kanton Baselstadt.

Kochkurse der Mädchenseknndarschule Kochschulen der Kommission für Fabrik-

5,382 Basel

3266 i finn 38 300 43,366

Fraueuarbeitsschule Kanton Baselland.

Koch- und Haushaltungsschule Haushaltungsschule

. . .

Koch- und Haushaltungsschule

. . .

190 325

n

n

. . .

«

n

'

Birsfelden Gelterkinden . . . .

Liestal Müncnenstein . . .

n

n

. . .

Rothenfiuh

Schulküche Koch- und Haushaltungsschule n

n

n

1,445 200

. . . .

185 200

Waldenburg . . . .

250 5,190

. . .

. . .

Kanton Schaffhausen.

Töchter-Fortbildungsschule

" .

Kochschule

Beggingen .

Dörflingen Neunkirch Schaff hausen

1 fi7 9OA QJf.

t

m '

Schleitheim Stein

2,932 Bundesblatt. 58. Jahrg. Bd. I.

53

750

Bundesbeitrag.

Ort.

Anstalt*

Kanton Appenzell A.-Rh.

Töchter-Fortbildungsschule

* Voikskochschule Töchter-Fortbildungsschule . ; . . .

w

Volkskochschule Töchter-Fortbildungsschule . .

"

Fr.

Bühler . . .

Gais .

Grub . . .

Heiden . . . . .

Herisau Hundwil Lntzenberg . . .

Rehetobel . .

Reute Schönengrund . .

Schwellbrunn . .

Speicher Stein Teufen-Bühler-Gais Teufen . . . .

Trogen

.

.

.

.

105 100 148 107 1,166 637 224

.

123 170

.

.

.

Wald Waldstatt Walzenhausen . . .

Wolfhalden . . . .

"

32 31 66 175 113 1.283 222 128 56 118 85 140 53 5,282

Kanton St. Gallen.

Hauswirtschaftliche Fortbildungsschule n

n

Kochschule Haushaltungsschule Frauenarbeitsschule Hauswirtschaftliche Fortbildungsschule

Altstätten 500 Rapperswil . . . .

300 St. Gallen 250 2 050 " " 10 548 Thal. .

. .

200 13,848

Kanton Graubllnden.

Freiwillige M ädchen- Fortbildungsschule Brusio Koch- und Haushaltungsschule . . . Chur Krauenarbeitsschule Freiwillige Mädchen-Fortbildungsschule Cumbels

Fuldera Grusen Maienfeld Malaus

40 1 850 800 40 20 20 20 40 40 l 40 20

751

Anstalt.

Ort.

Freiwillige Mädchen-Fortbildungsschule

Obersaxen . . . .

PoSchiavo-Annunziata Posi'hiavo-Borgo Poschiavo-San Carlo .

Ruschein Samnaun Sur . .

. .

Thusis Tinzen . . . .

Tschappina . . . .

Bundesbeitrag.

Fr.

n

n

40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 3,330

Kanton Aargau.

1 Densbüren . . . .

1 Entfeldfn . . . .

{ (iränichen . . . .

Bezirks Aarau

249 248 249 249 Af\

Koch- u n d Dienstbotenschule . . . . Bonisvvil .

Haushaltungsschule Brittnau

n

" Hanshaltungs- und Dienstbotenschule .

Töchter- Fortbildungsschule Koch- und Uaushaltungsschule . . .

p

n

.

.

.

Töchter-Fortbildungsschule Koch- u n d Haushaltnngsschule " . . .

Kölliken LeniJnau Lenzburg .

Menziken Mnrgenthal . . . .

Reinach

. . . .

Seon Staufen Koch- und Haushaltungsschule

. . .

Kanton Thurgau.

Freiw. Töchter-Fortbildungsschule . .

n

QO

125 45 ftn Af\

"

n

86°

»

·

·

Uorkhi'im .

Zofingen

Aadorf Affeltrangen . . . .

207 32 85 1,460 45 262 160 55 42 275 140 50 55 45 118 150 350 5,813 85 110

752

·

1

Anstalt.

Ort.

Freiw. Töchter-Fortbildungsschule . .

Alterswilen . . . .

Altnau Amriswil Arbon Au Bichelsee . . . .

Bischofszcll . . . .

Bürglen Dießenhofen . . . .

Dozwil Dußnang- Oberwangen (62) Erlen-Riedt-Ennetaach Ermatingen . . . .

Frauenfeld . . . .

Qachiiaag Götighofen . . . .

Gnntershausen . . .

Güttingen Hatswil . .

. .

n

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n

Thurgauische Haushaltuugsschule . .

Freiw. Töchter-Fortbildungsschule . .

.

.

.

7l

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n TJ

n n

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n

·

*

Kcnzenau Keßwil-Uttwil . . .

Langdorf . .

. .

Härstetten . . . .

Matzingeu Mettlen .

. .

Müllbeim .

Neukircb Neukirch-Egnach . .

Oberhofen-Münchwilen Oberneunforn . . .

Pfyn Roggwil Koraanshorn . . . .

Schönholzerswilen . .

Sirnach Steckborn .

St. Margrethen . . .

Sulgen Tägerwilen . . . .

Ueßlingen .

Wängi Weerswilen . . . .

Weinfelden . . . .

Wigoltingen . . . .

Bundesbeitrag.

Fr.

88 70 340 60 80 80 355 120 95 60 60 99 1,050 80 68 120 76 70 60 60 75 90 279 55 108 70 725 110 110 100 65 100 290 96 90 170 75 75 81 73 165 60 414 100 6,862

753

Kanton Tessin.

Corso di economia domestica . . . .

Corsi

,,

,,

,,

. . . .

Kanton Waadt.

Cours professionnels pour jeunes filles "

" "

» n

i u

n n

Ecole ménagère et professionnelle . .

Cours professionnels pour jeunes filles n

n

-n

Bundesbeitrag.

Ort.

Anstalt.

r

,,

Cours d'enseignement ménager

. . .

Kanton Wallis.

Ecole ménagère et de couture

. . .

Ecole ménagère n et de couture . .

n Gewerbliche Mädchenschule . . . .

Ecole de couture Ecole professionnelle pour jeunes filles Ecole ménagère et de couture . . .

Kanton Neuenburg.

Ecole professionnelle de jeunes filles .

Ecole ménagère Ecole professionnelle de jeunes filles .

Kanton Genf.

Ecole professionnelle et ménagère . .

Ecole privée d'apprentissage . . . .

Zusammen

Fr.

227 267 485 979

Baierna Gordola Lugano

. .

·215 105 185 3,150 6,776 1,482 i 728 175

.

272 1 840 937 1,576

Aigle Baulmes Bex Lausanne . . .

Montreux .

Morges »Ollon-St-Triphon Sentier Ste-Croix Vallorbe Vevey Yverdon .

150 '

666 17,257 Bagnes 1 250 Collonges .

850 Loèchc . . .

.

1 000 Monthey 800 Mörel 149 Sierre . . . . . . 1,000 Sion 750 S t . Maurice . . . .

900 6,699 La Chaux-de-Fonds .

Neuchâtel Carouge Genève

. . . .

300 Anstalten

1,614 852 5367 7,833

4894 35321 1 150 41,365

. . . 263,804

754 Die W i r k u n g e n des Bundesbeschlusses s e i t s e i n e m I n k r a f t t r e t e n (die Angaben für das Jahr 1905 sind noch unvollständig und folgen im nächsten Bericht) werden durch folgende Zahlen veranschaulicht:

Jahr.

1896) 1897J

1898 1899 1900 1901 1902 1903 1904

Zahl der subventionierten Sildungsanstalten.

114 124

153 180 188 214 240 275

Gesamtausgaben.

Fr.

479,216. 35

Beiträge von Kantonen, Gemeinden, Korporationen und Privaten.

Bundesbeiträge.

Fr.

196,457. 72

Fr.

84,087. --

108,766.-- 524,155. 91 236,615. 35 158,157.-- 336,927. 76 723,450. 74 164,306. -- 355,425. 72 732,431. 58 181,762.-- 415,926.89 836,515. 06 200,747. -- 968,795. 30 435,897. 25 211,550. 65 975,262. 10 451,621. 10 236,674. -- 495,524. 18 1,057,230. 23 6,297,057. 27 2,924,395. 97 1,346,049. 65 1

Zur Deckung der Ausgaben dienen außer den angegebenen Beiträgen noch andere, in der Tabelle nicht angeführte Einnahmen (Schulgelder, Erlös für Arbeiten u. s. w.).

Im Interesse der Ausbildung von Lehrkräften erfolgte die Auszahlung von 35 Stipendien im Gesamtbeträge von Fr. 14,985.

Folgende b e s o n d e r e U n t e r n e h m u n g e n erhielten die nachstehend verzeichneten Bundesbeiträge: a. der Bildungskurs für Haushaltungslehrerinnen der Stadt Zu ich Fr.

300 b. der hauswirtschaftliche Bildungskurs für zürcherische Primarlehrerinnen ,, 580 c. die Kochkurse der Kochschulkommission in Meiringen ,, 823 d. der kantonale Haushaltungslehrerinnenkurs in Freiburg .

,, 5,990 e. der Bildungskurs für Haushaltungslehrerinnen in Liestal ,, 630 f. der Fachkurs für Handstickerei in Appenzell ,, 786 Übertrag

Fr.

9,109

755

Übertrag Fr.

g. die Koch- und Haushaltungskurse für Lehrerinnen in Aarau ,, h. der Koch- und Haushaltungskurs für Lehrerinnen in Entfelden ,, i. die kantonalen waadtländischen Fachkurse für Schneiderinnen und Weißnäherinnen . . . ,,

9,109 659 320 5,894

Fr. 15,982

IX. Ausstellungen im Inlande.

Die Sektion Bern des bernischen Vereins für Handel und Industrie meldete am 21. November, dass der Gedanke erwogen werde, die nächste L a n d e s a u s s t e l l u n g anlässlich der Eröffnung der Berner Alpenbahn in der Bundesstadt zu veranstalten; der Verein bezweckte vorläufig, sich ,,in jeder Beziehung ·die Priorität zu sichern, für den Fall, dass von irgend einer Seite eine Bewerbung um Subventionen einlaufen würde". Das Departement verwies auf die Antwort, die der Bundesrat am 6. September 1895 in Sachen des schon damals beanspruchten Vorranges der Stadt Bern für die nächste Landesausstellung beschlossen hatte (Bundesbl. 1895, III, 873).

III. Abteilung.

Landwirtschaft.

1. Landwirtschaftliches Unterrichtswesen und Versuchsanstalten.

1. Stipendien.

An Schüler der landwirtschaftlichen Abteilung des eidgenössischen Polytechnikums, die sich zu Landwirtschaftslehrern oder Kulturtechnikern ausbilden wollen, gelangten im Berichtsjahre neben ebenso hohen kantonalen Beiträgen folgende Stipendien zur Auszahlung:

756 Schaler Stipendien.

Anzahl.

Betrag.

Fr.

1 400

Kanton.

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

Zürich Bern Luzern .

Grlarus .

Solothurn St. Gallen Waadt .

3 2 1 2

. . .

. . .

. . .

. . .

. . . . . .

4

1

(1904:

750 650 450 1200 525 250

14

4225

10

3725)

Außerdem wurden Reisestipendien in folgenden Betragens verabfolgt : Reisestipendien.

Kanton.

Anzahl.

l l _1

1. Zürich 2. Bern .

3. Freiburg

3

(1904:

Betrag.

Fr.

75 50 150 275 --)

2. Theoretisch-praktische Ackerbauschulen.

Die diesen Schulen verabfolgten ßundesbeiträge, entsprechend, der Hälfte der Unterrichtskosten, beliefen sich im Berichtsjahre auf folgende Beträge: Anstalten.

1.

Zürich, Schule Strickhof .

2. Bern, Schule Rutti . . .

3. Wallis, Schule Econe, . .

4. Neuenburg, Schule Cernier

Kantonale Auslagen.

Lehrkräfte. Lehrmittel.

Total.

Fr.

Fr.

Fr.

1649. 62 23,202. 70 6569. 16 16,730.-- 1000.

31,434.40 381. -- 20 18,589. 70

Bundesbeitrag.

Fr.

20,239. 32 10,11 9. 6& 29,771.86 14,885. 93 17,730. -- 8,865.-- 31,815.60 15,907.8099,556.78 49,778. 3»

(1904: 96,942.43 48,471.21)

Die Anstalten zählten im Berichtsjahre 157 Schüler (Strickhof 40, Rutti 61, Ecône 24, Cernier 32). :

757

3. Kantonale Gartenbauschule in Genf.

Die Anstalt verausgabte pro 1905 für Lehrkräfte Fr. 26,080, für Lehrmittel Fr. 500, total für theoretischen Unterricht Fr. 26,580, an welche Auslagen der von Ihnen bewilligte Kredit von Fr. 12,930 als Bundesbeitrag ausgerichtet wurde.

Sie zählte in drei Klassen 47 Schüler.

4. Landwirtschaftliche Winterschulen.

Auch diesen Schulen sind die Unterrichtskosten zur Hälfte und zwar in folgenden Beträgen vergütet worden : Anstalten.

1. Strickhof

(Zürich) . . .

2. Rutti (Beni) 3. Langenthal (Bern) . .

4. Pruntrut (Bern) 5. Sursee (Luzern) . . .

6. Freiburg 7. Custerhof (St. Gallen) .

8. Plantahof (Graubündeu) 9. Brugg (Aargau) 10. Frauenfeld (Thurgau) .

11. Lausanne .

12. Genf .

»Cantonale Auslagian.

Total.

Lehrkräf te. Lehrmittel.

Fr.

Fr.

Fr.

. 9,294. 85 824.81 10,119.66

. 12959 30 . . 1,206. -- . 5 215-- . . 15,950. -- 15685 -- . . 15,730. 30 . . 17,489. 70 . 18050. -- . . 8,319. -- 15 131 4l) . 7,740

3062. 45 437.77 2197.32 3832. 40 1434. 64 3176.96 2519.20 4159. 87 6427. 11 1897. 52

Bundesbeitrag.

Fr.

5',059. 83 16,021.75 8,010. 88 1,643.77 · 821.88' 7,412.32 3,706. 16 19,782. 40 9,891.20 17,119.64 8,559. 82 18,547.26 9,273.63 20,008.90 10,004. 45 22,209.87 11,104.93 14,746.11 7,373.05 17,028.92 8,514.46 7,740.-- 3,870.--

Gesamttotal 172,380.60 86,190.29 (1904: 147,259.53 73,629.74)

Die Anstalten zählten im Berichtsjahre 636 Schüler (Strickhof 33, Rutti 94, Langenthal 35, Pruntrut 27, Sursee 90, Freiburg 45, Custerhof 51,Plantahof 46,Bruggg 112, Frauenfeld 44, Lausanne 50, Genf 9).

5. Landwirtschaftliche Wandervorträge und Spezialkurse, von den Kantonen veranstaltet.

Wie dies schon 1904 der Fall war, erwies sich der ins Budget eingesetzte Kreditposten auch pro 1905 ungenügend. Eine vermehrte Inanspruchnahme desselben wurde besonders auch durch die Wisendüngungsversuche bedingt, die in mehreren Kantonen von Versuchsleitern ausgeführt worden sind, welche an

758

den durch die agrikulturchemischen Anstalten in Zürich, Bern und Lausanne abgehaltenen Instruktionskursen teilgenommen haben.

Neben ebenso hohen kantonalen Auslagen wurden folgende Bundesbeiträge verausgabt : Anzahl der

Kanton.

Kantonale Auslagen Vorträge. Kurse. Käserei- A p- Wiesen(Lehrkräfte und insppk- düogungs;uod Stallimtrfir-tiunen. versuche . Lehrmittel).

Buchungen.

Fr.

Zürich . .

78 Bern . . . 107 Luzern . . -- 3 Schwyz . .

Glarus . . . -- Zug. . . .

-- Freiburg . . 88 ?

Solothurn . .

Baselland . . -- Schaffhausen -- St. Gallen . . -- Graubünden .

8 Aargau . . 94 Thurgau . . 46 ?

Tessin . .

Waadt . . .

Wallis . . 94 -- Neuenburg Genf . . . 396

53 66 10 1

2 -- 24

-- -- -- y

1

--

--

3 ?

-- 5 91 23 32 22 ?

2 7 31 13

?

-- -- -- ?

-- 16 ?

-- ?

-- -- _ -- -- -- -- -- ?

--

--

13 11 -- -- ?

1 ?

Bnndesbeiträge.

Fr.

6,453. 85 14,106. 85 2,116. 90 70.-- 535. 60 108. 65 5,716. 65 4,455. 25 461. 50 670. 10 11,758.40 1,359. 55 8,116. 70 2,328. 75 7,968. 55 1,593. 80 3,542. 10 1,956. 15 8,056. 80

267. 80 54.32 2,858. 32 2,227. 62 230. 75 335. 05 5,879. 20 679. 77 4,058. 35 1,164. 37 3,984. 27 796. 89 1,771.05 978. 07 4,028. 40

Total 81,376. 15

40,688.02

13 ?

?

?

?

?

?

?

16 9

3,226. 92 7,053. 42 1,058. 45 gg

(1904: 69,870. 70 34,935. 32)

6. Weinbauschulen und Weinbauversuchsanstalten.

Die Auslagen dieser Anstalten, sowie die an dieselben nach den nämlichen Grundsätzen wie bisher verabfolgten Bundesbeiträge ergeben sich aus nachstehender Zusammenstellung, der wir einige summarische Angaben aus den eingereichten Berichten folgen lassen.

759 Anstalten.

1.

2.

3.

4.

6.

6.

Kantonale Auslagen.

Lehrkräfte. ~ Lehrmittel. Versachswesen.

Fr.

Fr.

Fr.

Wädenswil . . 16,427.-- Lausanne-Vevey 4,340. 75 Auvernier . . 16,400.-- Lenzburg . .

-- Zürich . . .

Twann-Bern .

--

Total.

Fr.

Bundesbeitrag.

Fr.

559.34 16,986. 34 8,493. 17 62.62 35,117.80 39,521.17 19,760.58 898. 31 17,704.50 35,002.81 17,501.40 187. 75 187.75 93.87 -- 495. 29 495.27 247. 64 3,866. 75 3,866. 75 1,933.37 -- Gesamttotal 96,060.09 48,030.03 (1904: 91,041.85 48,520.92)

Ad 1. Der Obst- und Weinbaukurs zählte im Berichtsjahre 7, der Gartenbaukurs 6 Schüler.

Ad 2. Von den im Kanton Waadt pro 1905 zur Pfropfung verwendeten 782,710 m. amerikanischen Rebholzes hat die Anstalt zirka 100,000 m. geliefert. Davon entfallen auf Riparia X Rupestri s 3309 217,315m.

Riparia X Rupestris 101/14 . . . . 176,360 ,, Mourvèdre X Rupestris 1202. . . .

84,920 ,, In Rances, Mathod und La Tour de Peilz wurden Pfropfwerkstätten eingerichtet, außerdem drei Kurse für Rebschulenbesitzer abgehalten, nach deren Beendigung 65 Teilnehmern gestattet wurde, den Verkauf amerikanischer Reben und den Handel mit solchen unter staatlicher Aufsicht zu betreiben.

In Mies bei Coppet und in Mont sur Rolle sind direkte der Versuchsstation unterstellte Versuchsparzellen eingerichtet worden.

Die Zahl der untersuchten Bodenproben belief sich auf 1125.

Die Versuche zur Bekämpfung der tierischen und pflanzlichen Rebenschädlinge wurden fortgesetzt.

Die Weinbauschule in Praz sur Vevey zählte nur drei Schüler; die Anstalt wird künftig durch Kurse ersetzt werden.

Ad 3. Die einheimischen Reben werden nunmehr rasch durch amerikanische Unterlagen ersetzt. Die Versuche der Anstalt haben sehr befriedigende Ergebnisse geliefert. Die Qualität des Ertrages der neuen Reben zeigte sich derjenigen des Produkts der alten Reben überlegen. Die Anstalt liefert fortwährend den zahlreichen Rebschulbesitzern echte amerikanische Unterlagen, wodurch sie im stände ist, die Abgabe von Pfropfreben einzuschränken. Immerhin sind im Berichtsjahre an der Anstalt noch über 400,000 Pfropfungen ausgeführt worden.

760 Die Weinbauschule zählte 7 Schüler im ersten und 3 Schüler im zweiten Jahreskurse, meist Angehörige der deutschsprechenden Kantone.

Ad 4. Eine Veränderung im Bestände der Versuchsparzellen ist nicht eingetreten.

Ad 5. Die Auslagen beziehen sich auf neue Versuchsparzellen in den Gemeinden Regensberg, Dielsdorf, Höngg, Winkel, Buchs, Humlikon und Oberembrach.

Ad 6. Im Berichtsjahre sind 155 Versuchsparzellen mit 33,177 Stöcken neu angelegt worden; im ganzen bestehen demnach zurzeit in 11 Gemeinden 349 Versuchsparzellen mit 70,534 Stöcken.

Die Pflanzschulen lieferten von 71,815 Veredlungen 32,767 Pflänzlinge (45%). Das Holzfeld ergab etwa 3000 m. Nutzholz, für Unterlagen.

7. Schweiz, landwirtschaftliche Versuchs- und Untersuchungsanstalten.

Die Tätigkeit der verschiedenen Anstalten nahm in gleicher Weise ihren Fortgang wie in den vorhergehenden Jahren. Die agrikulturchemischen Anstalten gaben indessen den Feldversuchen größere Ausdehnung, indem eine Anzahl neuer Versuchsfelder eingerichtet wurden, welche gegenwärtig 2826 auf die verschiedenen Gegenden der Schweiz verteilte Parzellen zählen. Außerdem wurden 475 Vegetationsversuche in Töpfen, sowie zahlreiche Versuche über die Konservierung von Mist und Gülle und über die Vertilgung der Unkräuter vorgenommen.

Die Samenuntersuchungsanstalten sind -ebenfalls in einer erfreulichen, von Jahr zu Jahr zunehmenden Entwicklung begriffen.

Das gleiche ist von der milchwirtschaftlichen Versuchsanstalt, sowie vom bakteriologischen Laboratorium zu sagen.

Nachstehende Zusammenstellung, deren Zahlen den Monatsberichten und -rechnungen entstammen, gibt über die Tätigkeit der verschiedenen Anstalten Auskunft.

761 Versuche.

f

Anstalten.

^

Felfn,

a. Zentralverwalliwg und Gutsbetriebe Liebe feld u. Mont-Calme b. Agrikulturchemisehe Anstalten : 1. Zürich 1078 801 2. Bern 975 S. Lausanne c. Samemmtersuchimgsanstalten: 1. Zürich 251 2. Lausanne 904 d. Milchwirtschaftliche Versuchs-- anstalt e. Bakteriologisches Laboratorium --

im

suÄn.

in

ÄUS aben

9

-

Ei

< »-

Oarten

- T»Pf6n- duZ'n.)

Fr.

36,031. 24 -- 475 --

5210 6860 2646

66,035.49 67,486.13 23,251. --

9913 526 1712 53

9558 598

52,972.68 20,115.89

-- --

-- --

342 24,023.58 19 19,074.88 Total 308,990.89 1904: 297,446.98

Ad a. Um die Käsefabrikation in größerem Umfange als wie bisher betreiben zu können, wurden ein Elektromotor aufgestellt und verschiedene Umänderungsarbeiten vorgenommen.

Ad b, 1. Die Versuchsfelder sind auf die Kantone Zürich, Schaffhausen, Thurgau, St. Gallen, Appenzell, Graubünden, Schwyz, Zug und Unterwaiden verteilt. Die auf Grund von Kontrollverträgen untersuchten Produkte umfassen Lieferungen von 15,400,600 kg. und zwar: Düngemittel 14,025,000 kg., Futtermittel 1,368,000 kg., Verschiedenes 7600 kg.

Ad b, 2. Die Versuchsfelder befinden sich in den Kantonen Bern, Aargau, Solothurn, Baselstadt und Baselland. Die Kontrolluntersuchungen erstrecken sich über 19,747,625 kg. Düngemittel und 8,225,000 kg. Futtermittel.

Ad b, 3. Die Versuchsfelder liegen in den Kantonen Waadt, Genf, Wallis. Freiburg und Neuenburg. Die Kontroll·untersuchungen umfassen 2,441,125 kg. Düngemittel.

Ad c, 1. Die Anstalt verfügt über vier ständige Versuchsfelder und zwar in Oberstraß und Wollishofen (Zürich), Einsiedeln (Schwyz) und Fürstenalp (Graubünden). Vorübergehend werden Versuche im Friedlisberg, im Hardt, auf dem Rickgut

762 und in Kaltbrunn gemacht. Die Abteilung für Pflanzenschutz nimmt immer größere Ausdehnung an; im Laufe des Jahres erteilte sie auf 92 Anfragen Auskunft. Es wurden an landwirtschaftliche Schulen und Institute 888 Samen proben abgegeben und 81 Pflanzensammlungen, sowie 61 Samensammlungen verkauft.

Ad c, 2. In Mont-Calme, Chalet à Gobet und Bullet sind drei ständige Versuchsfelder eingerichtet. Die Anstalt entfaltet eine rege Tätigkeit in der Samenzucht für Getreide, Klee, Luzerne und Kartoffeln, sowie in Versuchen mit Tabakkreuzung.

Die Samenzucht wird gegenwärtig auf 29 Landwirtschaftsbetrieben vorgenommen. Die Zahl der Versuche und Untersuchungen auf diesem Gebiete belief sich auf 18,131.

Ad d. Die Anstalt hat ihre Untersuchungen über den Einfluß der Verwendung von Kunstdünger auf die Qualität desFutters und der Milch in bezug auf die Käsefabrikation fortgesetzt. Sie hat auch verschiedene andere Fragen betreffend diechemische Zusammensetzung^ und Beschaffenheit der Milch, die flüchtigen Fettsäuren der Butter u. s. w. studiert. Außerdem wurden 2337 Milchproben aus 21 Ställen untersucht, deren Besitzer den Viehzuchtgenossenschaften angehören. Von diesen 21 Ställen entfallen 16 auf die Braunvieh- und 5 auf die Fleckviehrasse.

Ad e. Die Arbeiten betreffend die Milchwirtschaft haben sich hauptsächlich auf die Milch- und Käsebakterien, sowie die Pasteurisierung der für die Kindermilchernährung bestimmten Milch erstreckt. Die Arbeiten der Agrikulturbakteriologie hatten das Studium der Gärung des Sauerkrautes und der Anwendung von Reinkulturen für dessen Herstellung zum Zweck. Auf Verlangen des Oberkriegskommissariates wurden vergleichende Versuche vorgenommen, um festzustellen, welches Packmaterial die Konservierung des für die Armee bestimmten Zwiebacks am besten sichert.

Die wissenschaftlichen Arbeiten, sowie die Jahresberichte der verschiedenen Anstalten werden im landwirtschaftlichen Jahrbuch der Schweiz veröffentlicht.

1.

2.

3.

4.

5.

Die Ausgaben der Anstalten setzen sich aus folgenden Beträgen zusammen: SamenuntersuchungsZentralAgrikulturchemische verwaltung Anstalten anstalten Zürich Bern Lausanne Zürich Lausanne Liebefeld Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Besoldungen 12,420. -- 40,315.-- 26,747. 50 14,300.-- 34,105. -- 8,460. -- Bureaukosten .

783. 60 1,768. 74 641. 95 1,715.76 626. 26 3,893. 37 Mobiliar . . .

3,733. 16 6,360. 98 6,937. -- 2,237. 48 773. 82 1,507. 26 Betriebskosten . 16,686. 15 18,312. 96 31,941. 29 5,987. 06 14,198. 09 9,323. 08 262. 95 2. 40 Verschiedenes .

100. 20 183. 60 1,476. 17 91. 60 Total 36,031. 24 66,035. 49 67,486. 13 23,251.-- 52,972. 68 20,115. 89

MilchwirtBakterioschaftliche Ver- logisches Total suchsanstalt Laboratorium Fr.

Fr.

. Fr.

10,280.-- 14,140.-- 160,767. 50 276. 47 322. 74 10,028. 89 1,633. 20 1,836. 80 25,019. 70 11,828. 91 2,770. 34 111,047.88 2,126. 92 5. -- 5. -- 24,023.58 19,074.88 308,990. 89

Diesen Ausgaben stehen folgende Einnahmen gegenüber :

1. Gebühren v. Einzelunt ersuchungen laut

--

2. Gebühren

18,262. 60 laut Spezialverträgen 116.60 4. Verschiedenes .

38.70 5. Giitsbetrieb Liehet'eld . . . 8,796. 60 6. Gutsbetrieb Mout-Calme . .

695.-- Total 27,909. 50 Konirollverträgen .

3,166. 25

1,117. --

--

3. Gebüliren

404. 40 276.15

2,585. 88

132. 75

-- 27. --

-- -- 3,846. 80

342. 50

1,144. --

·

82. 80 21,004. 26 251.25 1,738. 45

--

--

--

--

676. 55 25,328. 59

Untersuchungsgebühren und VersP.liipHp.rpR Gutshtttrieh hifihfifeld Mont-Calme n

415. --

43. 50

591. 25

10. --

8. --

7,362. 38

--

--

18,262. 60

-- --

-- 62. 10

22,023. 06 2,437. 15

--

--

8,796. 60

-- 10. --

-- 70. 10

695.-- 59,576. 79

Fr. 50,085.

8,796, ,, 695 vi/w.

ToUil Fr. 59,576.

1904:

19 60 -- 79

Fr. 62,214. 73

6

w

764

8. Schweizerische Versuchsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau in Wädenswil.

1.

2.

3.

4.

5.

Pro 1905 hatte die Anstalt folgende Ausgaben: Besoldungen Fr. 32,600. -- Bureaukosten und Drucksachen . . . ,, 971. 03 Mobiliar, Apparate, Bibliothek . . . . ,, 9,473. 51 Betriebskosten ,, 35,891. 75 Verschiedenes ,, 1,055. 73 Fr. 79,992. 02 (1904: Fr. 71,636. 89)

Diesen Ausgaben stehen folgende Einnahmen gegenüber : 1. Untersuchungsgebühren, Hefeabgabe . . Fr. 1,866. 50 2. Betrieb des Anstaltsgutes ,, 11,193. 29 3. Kurzzeitige Kurse ,, 1,630. -- 4. Mietzinse für Dienstwohnungen . . . . ,, 1,890. -- 5. Rückvergütung der Konkordatskantone . ,, 1,500. -- 6. Verschiedenes ,, 78. 50 Fr. 18,158. 29 (1904: Fr. 18,670. 46) In der pflanzenphysiologischen und -pathologischen Abteilung wurde der Vorgang der Fruchtbildung bei Obstbäumen und Reben weiter untersucht ; ebenso wurde die Erzeugung von Rebenhybriden fortgesetzt.

Das intensive und frühe Auftreten der Peronospora an den Rebenblüten und jungen Trauben veranlaßte eine nochmalige Untersuchung der ersten Infektionsvorgänge. Im Berichtsjahre trat die durch Coniothyrium verursachte Weißfäule, die ebenfalls in Untersuchung genommen wurde, zum ersten Male verheerend in den ostschweizerischen Weinbergen auf.

Die bakteriologische und gärungstechnische Abteilung legte das Hauptgewicht ihrer Tätigkeit darauf, die wissenschaftlichen Grundlagen für eine rationelle Herstellung der Obstweine zu beschaffen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sind nun zur Veröffentlichung bereit.

Zur ^Verbesserung der Gärung wurden an die Praktiker 604 Originalflaschen mit reingezüchteter Hefe abgegeben.

765 Die chemische Abteilung setzte ihre Versuche über die Haftfestigkeit von Rebenspritzmitteln fort. Sie untersuchte die Verteilung von Zucker, Säure und Gerbstoff in Früchten, verschiedene Kellereigeheimmittel und Pflanzenschutzmittel, sowie Traubenweine.

Die technische Abteilung für Weinbau und Weinbehandlung verzeichnet von abgeschlossenen Versuchen solche über die Größe des Verlusts durch Schwund in Fässern verschiedenen Inhalts, sowie solche über den Einfluß der schwefligen Säure auf die Gärung und weitere Entwicklung von Frühbirnmosten in Fässern.

Die technische Abteilung für Obstbau und Obstverwertung vermittelte unter anderm den Verkauf von 30,486 q. Obst und bestimmte in 104 Sendungen 437 Obstsorten.

An der Versuchsanstalt wurden im Berichtsjahre 7 gut besuchte Kurse abgehalten.

° Ein einläßlicher Tätigkeitsbericht der Anstalt über die Jahre 1903 und 1904 ist im landwirtschaftlichen Jahrbuch pro 1905 veröffentlicht worden.

9. Molkereischulen.

Aus den Krediten, die Sie diesen Schulen bewilligt haben, sind ihnen die Unterrichtskosten zur Hälfte vergütet worden. Es bezogen : Kantonale Ausladen.

Anstalten;

Bundes-

Lehrkräfte.

Lehrmittel.

Total.

beitrag.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

1. Bern, Schule Ratti . . 21,728.60 3,355.44 25,284.04 12,642.02 2. Freiburg, Schule Perolles 15,495.-- 1,235.51 16,730.51 8,000.-- 3. Waadt, Schule Moudon . 9,101.-- 296.15 9,397.15 4,698.57 Gesamttotal 51,411.70 25,340.59 (1904 : 49,014. 62 24,380. 29)

Die Anstalten zählten 65 Schüler (Bern 30, Freiburg 17, Moudon 18).

II. Förderung der Tierzucht.

A. Hebung der Pferdezucht.

1. Ankauf, Anerkennung und Abgabe von Zuchthengsten; Zuchtresultate.

Die im Februar 1905 an die Hengstenausstellungen in London gesandte, bereits im Geschäftsbericht über das Jahr 1904 erwähnte Bundesblatt. 58. Jahrg. Bd. I.

54

766

Kommission konnte nur einen Hengst der Hackneyrasse für das Hengstendepot erwerben. Der Ankaufspreis desselben betrug Fr. 21,875; die gesamten Ankaufskosten mit Inbegriff der Kommissions-, Transport- und Versicherungskosten und der Kursverluste beliefen sich auf Fr. 27,140. 05.

Im Juni 1905 fand in Paris eine große Hengstenausstellung statt, an die wir eine Kommission abordneten mit dem Auftrag, dort, wenn möglich, für uns passendes Hengstenmaterial anzukaufen. Diese Kommission brachte zwei Hengste der Norfolkbretonischen Rasse zurück. Diese Hengste kosteten zusammen Fr. 13,500, die Kommissions-, Transport- und anderweitigen Unkosten betrugen Fr. 1991. 35, die gesamten Ankaufskosten beziffern sich somit auf Fr. 15,491. 35.

Ein c Versuch, an einem im Oktober 1905 in Landernau in der Bretagne abgehaltenen Hengstenmarkt Hengste für das Depot anzukaufen, hatte keinen Erfolg, weil die dorthin gesandte Kommission kein für uns passendes Zuchtmaterial fand.

Gemäß Art. 27 der Vollziehungsverordnung zum Bundesgeset« betreffend die Förderung der Landwirtschaft durch den Bund wurden im Dezember 1905 zwei in Privatbesitz befindliche Hengste anerkannt und auf zusammen Fr. 5300 eingeschätzt. An diese Schatzungssumme leistete der Bund einen Beitrag von 50 °/o gleich Fr. 2650. Der eine der beiden Hengste ist im Inland geboren, der andere wurde durch eine Pferdezuchtgenossenschaft aus Belgien importiert.

Einem Antrage der eidgenössischen Pferdezuchtkommission Folge gebend, wurden im Berichtsjahr zehn Hengste des Zugschlages an Pferdezuchtgenossenschaften und Privathengsthalter abgegeben. Die Abgabe erfolgte auf dem Wege der Versteigerung.

Die Preise variierten von Fr. 1500 bis Fr. 5100, der Durchschnittspreis betrug Fr. 2630. An die gesamte Steigerungssumme von Fr. 26,300 leistete der Bund einen Beitrag von 50 °/o gleich Fr. 13,150, so daß der Reinerlös für die zehn Hengste sich für das Hengstendepot auf Fr. 13,150 bezifferte. Für die Abgabe waren die Art. 30, 31 und 32 der Vollziehungsverordnung zürn Bundesgesetz betreffend die Förderung der Landwirtschaft durch den Bund maßgebend, und die Übernehmer mußten sich verpflichten, sich den durch diese Artikel festgesetzten Bedingungen zu unterziehen.

Von den sämtlichen vom Bunde importierten oder anerkannten Zuchthengsten wurden im Jahre 1905 laut den eingelangten Belegscheintalons gedeckt 6327 Stuten, und zwar

767 von den im Besitz von Privaten befindlichen . . 27 Hengsten . . . 1873 Stuten oder per Hengst 2 Vollbluthengsten 39 ,, ,, ,, ,, 97 Halbbluthengsten von den Hengsten und Hengsten des des eidg. Depots Zugschlages . . 4375 ,, ,, ,, ,, 4 Eselhengsten . . 40 ,, ,, ,, ,,

69 Stuten 19 ,, 45 10

1905: zusam. von 130 Hengsten . . . 6327 Stuten oder per Hengst 49 Stuten 1904: ,, ,, 133 ,, . . .6619 ,, ,, ,, ,, 50 ,,

Die Statistik über die Zuchtresultate der vom Bunde importierten und anerkannten Hengste weist folgende Ergebnisse auf: Auf 6619 an die Besitzer von im Jahre 1904 belegten Stuten abgesandte Anfragen sind 6251 Antworten eingegangen.

Von den Eigentümern der übrigen Stuten waren trotz wiederholter Anfragen keine Nachrichten erhältlich.

Die eingegangenen Antworten ergeben folgendes Bild : Von den belegten Stuten

haben verworfen

( {

Hengstfohlen (inkl. Mehrgeburten) .

Stutfohlen (inkl. Mehrgeburten) . .

Geschlecht nicht angegeben . . .

als trächtig als nicht trächtig ohne Angabe sind nicht trächtig geworden ist keine Nachricht eingelangt

1430 1625 76 223 74 60 20 2755 368

Es sind somit von den 6243 Stuten, über deren Zuchtresultate die eingegangenen Berichte Aufschluß geben, 3428 oder 55% trächtig geworden, 2815 oder 45% unträchtig geblieben ; 22,9% haben Hengstfohlen, 26% Stutfohlen geworfen.

2. Eidgenössisches Hengsten- und Fohlendepot.

a. Zuchthengste.

Das Hengstendepot enthielt zu Anfang des Jahres :

768 Vollblut- Halbblut- Hengste des Eselhengste, hengste. Zugschlages, hengste.

2 Im Berichtsjahre wurden : aus England und Frankreich importiert -- aus dem Hengstfohlendepot übernommen

55

42

l

Zusammen 2 56 48 4 Davon gingen ab : durch Verkauf an Pferdezuchtgenossenschaften und Private . -- -- 10 -- durch Kastration -- 6 12 -- durch Abschlachten wegen hohem Alter l -- -- -- durch Tod -- 2 l -- so daß das Depot auf Ende des Berichtsjahres enthält l 48 25 4 total 78 Hengste mit einer Schatzungssumme von Fr. 299,000.

Die Hengste waren während der Deckperiode 1905 auf folgende Deckstationen verteilt: Turbenthal, Biglen, Delsberg, Glovelier, Langnau, Les Bois, Malleray, Meiringen, Montfaucon, Pruntrut, Riggisberg, Schönbühl, 'Sumiswald, Tavannes, Tramelan-dessus, Wimmis, Luzern, Schüpfheim, Willisau, Einsiedeln, Galgenen, Schwyz, Samen, Bulle, Freiburg, Kerzers, Taiers, Fehren, Lüßlingen, Önsingen, Liestal, Senken, Buchs, Ebnat, Goßau, Marbach, Oberriet, Landquart, ïlanz, Bremgarten, Weinfelden, Aigle, Avenches, Bière, Chäteauxd'Oex, Cossonay, Moudon, Nyon, Orbe, Ormont-dessus, Oron, Yverdon, Martigny, Sitten, Turtmann, Areuse und La Chaux-duMilieu.

Gemäß Antrag der eidgenössischen Pferdezuchtkommission wurde das Deckgeld für die Depothengste von Fr. 6 auf Fr. 10 erhöht.

b. Drei- bis fünfjährige Fohlen.

Bestand bei Beginn des Jahres 80 Fohlen mit einem Schatzungswerte von Zuwachs : Übernahme kastrierter Fohlen aus dem Hengstfohlendepot 37 ,, Total Abgang: An d i e Pferderegieanstalt abgegeben . . . .

An Private abgegeben Umgestanden

117 Fohlen

Total Abgang

61 Fohlen

Fr. 58,700

3 Fohlen 57 .,, l n

Bestand auf 31. Dezember 1905 = 56 Fohlen und 6 kastrierte Zuchthengste mit einem Inventarwerte von Fr. 52,500.

Für die verkauften dreijährigen Fohlen wurde ein Durchschnittspreis von Fr. 985, für die vier- und mehrjährigen ein Durchschnittspreis von Fr. 1171 erzielt.

c. Hengstfohlen.

Bestand bei Beginn des Jahres . . . . 79 Fohlen mit einem Schatzungswerte von Zuwachs während des Jahres : Ankauf an den Pferdemärkten im Herbst 1905 58 ,, zum Preise von oder per Fohlen Fr. 319.

Total 137 Fohlen im Werte von

.

Fr. 43,000 ,, 18,500 Fr. 61,500

S CD

~a

Abgang während des Jahres: Durch Abgabe an das Hengstendepot . .

Durch Kastration und Abgabe an das Fohlendepot Total

4 Fohlen 37

,,

41 Fohlen

Bestand auf Ende des Berichtsjahres 96 Hengstfohlen mit einem Inventarwerte von Fr. 49,410.

d. Betriébsrechnung.

Ausgaben : Verwaltungskosten Betriebskosten Pferdeankauf Inventaranschaffungen Unvorhergesehenes

Fr. 16,983. 10 ,, 253,081. 98 ,, 38,931. 62 ,, 7,561. 90 ,, 8,852. 20 Total

Hierzu Inventarverminderung : Bestand Ende 1904 ,, ,, 1905

Fr. 325,410. 80 Fr. 558,724. 10 ,, 517,361. 10 ,, Zusammen

41,363. --

Fr. 366,773. 80

Einnahmen: Sprunggelder Pferdeverkauf Weidezins Verschiedenes

Übertrag Fr.

,, ,, ,,

'.

45,326.

86,795.

7,240.

3,217.

Fr. 366,773. 80

-- -- -- 75

Total Betriebsdefizit pro 1905

,, 142,578. 75 Fr, 224,195. 05

Der Gesundheitszustand der Pferde war im Berichtsjahre ein befriedigender; die im Vorjahre sehr heftig auftretende Druse verschonte dieses Jahr das Depot ganz.

Um den Ankauf dreijähriger Landespferde durch die Militärverwaltung zu ermöglichen, wurde ihr vom Landwirtschaftsdepartement die Zusicherung erteilt, daß die angekauften Pferde auf den Weiden des Fohlendepots unentgeltlich gesommert werden. Es wurden demzufolge 31 im Frühjahr 1905 durch die Militärverwaltung im Inlande angekaufte Pferde vom 10. April bis 6. Oktober in Avenches auf Rechnung des Fohlendepots gefüttert und gepflegt. Infolgedessen konnten statt 200 wie in frühern Jahren bloß 157 Rinder zur Sommerung angenommen werden.

Außer der Weide für die sämtlichen Fohlen und Rinder lieferten die Grundstücke noch einen Heuertrag von 6450 Kilozentnern.

=o -j

772 3. Prämiierung von Stutfohlen und Zuchtstaten.

An den im Frühjahr 1905 an 37 verschiedenen Orten abgehaltenen Schauen wurden von 1467 vorgeführten Pferden 577 prämiiert. Dieselben verteilen sich auf die verschiedenen Kantone und Prämienklassen wie folgt: Prämiierte Stntfohlen and Snditstuteu.

2 -- Sjährig.

3-- Sjährig.

Total.

Kantone.

Zürich . .

Bern . . .

Luzern .

Schwyz .

Obwalden .

Nidwaiden .

Grlarus Zug . . .

Freiburg .

Solothurn ßaselland St. Gallen .

Graubünden Aargau .

Thurgau . .

Waadt . .

Wallis . .

Neuenburg .

Anzahl. Prämien- Anzahl. Prämien- Anzahl. Prämienbetrag.

betrag.

betrag.

Fr.

Fr.

Fr.

2 120 1 220 .

3 340

.

.

.

.

.

146 19 14 7 -- 1 -- 17 5 4 19 6 0

.

.

.

1905: 1904:

1 42 8 4 300 405

124 27,280 19 4,180 17 3,740 3 660 1 220 2 440 1 220 13 2,860 2 440 3 660 25 5,500 2 440 7 1,540 4 880

270 36,040 38 5,320 31 4,580 10 1,080 1 220 3 500 1 220 3,880 30 740 7 · 7 900

8,360

480 240

38 8 7

10,880 2,240

18,000 24,300

277 414

60,940 91,080

8,760

1,140 840 420 ._ 60 -- 1,020 300 240 1,140 360 300 60 2,520

1,760 1,540

44 8 12 5 80 16 11

6,640

800 1,840 940

1,780

577 78,940 819 115,380

Differenz: -105 -6,300 -137 -30,140 -222 -36,440 Die bedeutende Reduktion der Anzahl der prämiierten Fohlen und Stuten ist darauf zurückzuführen, daß in der ganzen Schweiz die nämliche Prämiierungskomission funktionierte, so daß eine

773

gleichmäßigere Beurteilung der Pferde erzielt wurde, als dies bei der Tätigkeit mehrerer Kommissionen möglich ist, und daß an die Qualität der zu prämiierenden Pferde etwas höhere Anforderungen gestellt · wurden, als im Vorjahre.

Infolge der eingetretenen Verminderung der Anzahl der prämiierten Pferde ließ sich voraussehen, daß der in den Voranschlag für das Jahr 1906 eingestellte Kredit für die Prämiierung von Stuten, Stutfohlen und Fohlenweiden nicht ganz zur Verwendung gelange. Damit aber dieser Kredit vollständig den einheimischen Pferdezüchtern zukomme, ermächtigten wir unser Landwirtschaftsdepartement, die voraussichtlich verbleibende Restanz von ungefähr Fr. 25,000 zur Prämiierung der Zuchtbestände der Pferdezuchtgenossenschaften zu verwenden. Diese Prämiierungen fanden im November und Dezember 1905, statt und es beteiligten sich an denselben 15 Genossenschaften, deren Statuten vorher vom Landwirtschaftsdepartement genehmigt waren. Von diesen Genossenschaften haben sich 4 die Zucht des Bragonerund Artilleriereitpferdes und 11 die Zucht des Zugpferdes zum Ziele gesetzt.

An den Genossenschaftsprämiierungen wurden prämiiert beziehungsweise zur Aufnahme in das genossenschaftliche Zuchtregister anerkannt 221 Zuchtstuten und 67 Stutfohlen. Da indessen die Stuten, welche noch auf eine an den Frühjahrsschauen 1903, 1904 oder 1905 zugesicherte eidgenössische Prämie Anspruch haben, keine neue Prämie erhalten, bis jene zuerst zuerkannte ausgerichtet ist, so wurden effektiv nur für 183 Zuchtstuten und 67 Stutfohlen neue Prämien zugesichert. Die Beurteilung der Stuten und Fohlen erfolgte an Hand einer Punktiertabelle, und es wurde der verfügbare Kredit auf die über die vorgeschriebene Minimalpunktzahl hinaus erreichten Punkte verteilt, mit der Einschränkung jedoch, daß keine Stute und kein Fohlen eine höhere Prämie erhalten kann, als in Art. 39 der Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz betreffend die Förderung der Landwirtschaft durch den Bund vorgesehen ist.

Wir beabsichtigen, die Prämiierung der Zuchtbestände der Pferdezuchtgenossenschaften auch in den folgenden Jahren fortzusetzen, da die Genossenschaften unserer Ansicht nach eines der wirksamsten Mittel zur Förderung unserer einheimischen Pferdezucht bilden.

Von den in frühern Jahren zuerkannten Prämien für Stutfohlen und Zuchtstuten wurden im Berichtsjahre ausbezahlt:

774 Stutfohlen und Zuchtstuten.

Kantone.

2-- Sjährig 3-- Bjährig zu Fr. 60. zu Fr. 220.

Anzahl.

Anzahl.

Total ausbezahlt

pro 1905.

Anzahl.

Betrag.

Fr.

Zürich . . . .

Bern . . . .

Luzern . . . .

Schwyz . . . .

Obwalden .

Nidwaiden .

Glarus . . . .

Zug Freiburg . . .

Solothurn .

Baselland .

Appenzell A.-Rh.

St. Gallen . . .

Graubünden . .

Aargau . . . .

Thurgau .

Waadt . . . .

Wallis . . . .

Neuenburg

Davon wurden zugesichert : im Jahre 1901 .

,, ,, 1902 .

,, ,, 1903 .

,, 1904 .

r * ,, «OS .

.

.

.

.

.

.

.

28 8 1 1 1 13 7 6 -- 32 4 9 3 51 8 11

108 22 18 12 -- -- 1 19 5 2 1 31 10 3 3 51 14 4

4 297 55 46 20 1 1 2 32 12 8 1 63 14 12 6 102 22 15

560 35,100 6,820 5,640 3,120 60 60 280 4,960 1,520 800 220 8,740 2,440 1,200 840 14,280 3,560 1,540

Total

407

306

713

91,740

. .

. .

. .

. .

. .

2 2 6 397 --

-- 36 103 166 1

2 38 109 563 1

120 8,040 23,020 60,340 220

Total

407

306

713

91,740

.

.

.

.

.

.

.

.

.

2 189 33

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

2

Von den im Jahre 1902 zuerkannten Prämien für 3--5jährige Stuten können nun keine mehr ausbezahlt werden. Von 442 prämiierten Stuten haben im Alter von 4--6 Jahren abgefohlt 329 oder 74,4 %; davon haben 175 Hengstfohlen und 154 Stutfohlen geworfen.

775

4. Beiträge flir Pferdeausstellungen und Rennen.

Der Gesellschaft für Verbesserung der Pferdezucht in der romanischen Schweiz wurde auch im Berichtsjahre wieder ein Beitrag von Fr. 1000 für die Erhöhung der Preise in den von ihr Veranstalteten Zuchtrennen mit inländischen, von anerkannten Hengsten abstammenden Pferden verabfolgt.

5. Prämiierung von Fohlenweiden.

Für Fohlenweideprämien wurden ausbezahlt: Zahl der Weiden.

Kantone.

Bern Luzern Schwyz Obwalden Zug Freiburg Solothurn Baselland St. Gallen Aargau Thurgau Waadt


Neuenburg

1905 : 1904:

Fohlen mit nachgewiesener Abstammung.

Höhe des Bundesbeitrages.

Fr.

29 1

489 20

8 1 1 2 4 1 3 1 1 14 3

105 9 11 59 45 10 69 25 16 192 34

18,915. 75 783.-- 3,509. 75 342.-- 385. -- 2,191. 50 1,327. 50 320. -- 2,341. 75 1,150.-- 792.-- 5,973. -- 1,379.95

69 69

1084

965

39,411. 20 34,515. 25

B. Kind Viehzucht. ° 1. Auszahlung der im Jahre 1904 zuerkannten Beiprämien für Zuchtstiere.

Von den im Jahre 1904 zuerkannten eidgenössischen Prämien für Zuchtstiere wurden im Berichtsjahre ausbezahlt :

776

Kantone.

Zürich . . . .

Bern . . . .

Luzern Uri . . . .

Schwj'z Obwalden Nidwaiden Glarus . . .

Zug . . . .

Freiburg . . .

Solothurn .

Baselland .

Schaff hausen .

Appenzell A.-Rh.

Appenzell I.-Rh. .

St. Gallen . .

Graubünden .

Aargau Thurgau .

Tessin . . . .

Waadt . . . .

Wallis . . . .

Neuenburg Genf . . . .

1904:

Zugesicherte Beiprämien.

Anzahl.

Betrag.

Fr.

214 19,511. -- 49,535. -- 633 224 18,598. -- 35 2,480. -- 74 9,810. -- 2,467. 55 30 2,410. -- 30 34 3,808. -- 34 3,800. -- 258 18,470. -- 12,560. -- 225 72 3,950. -- 2,875. -- 38 3,930. -- 50 1,265. -- 18 36,750. -- 346 *14,568. -- *248 152 12,000. -- 145 9,636. 50 112 8,055. -- 485 31,625. -- 10,342. 50 181 .8,730. -- 146 1,325. -- 23 3807

288,501. 55

Ausbezahlte Beiprämien.

Anzahl.

Betrag.

Fr.

18,393. -- 200 576 46,145. -- 1 7,724. _ 216 35 2,480. -- 71 9,540. -- 30 2,467. 50 30 2,410. -- 34 3,808. -- 3,689. 50 33 251 17,915. -- 225 12,560. -- 66 3,625. -- 37 2,770. -- 49 3,880. -- 1,265. -- 18 34,836. -- 329 244 14,348. -- 10,838. -- 136 8,983. 50 136 7,760. -- 108 457 29,825. -- 9,865. -- 173 8,427. 50 141

15

860. --

3610

274,415. -- (95,, %) 257,171. 75

(94,8 °/o)

1903:

3594

274,432. --

3353 (93,3

0/,,)

(93,7

%)

Dem Verbände schweizerischer Braunviehzuchtgenossenschaften und demjenigen schweizerischer Fleckviehzuchtgenossenschaften wurden wieder Beiträge in der Höhe von je Fr. 2500 ausgerichtet für die Prämiierung von Zuchtstieren an den in Zug und Bern abgehaltenen Zuchtstiermärkten mit Ausstellungscharakter. Den nämlichen Verbänden wurde überdies ein Teil der von ihnen zum Nutzen der Rindviehzucht gemachten Auslagen aus dem Kredite für die Förderung der Rindviehzucht rückvergütet.

* Zugesichert im Frühjahr 1905.

777

2. Prämiierung von Zuchtstieren im Jahre 1905.

Im Berichtsjahre wurden für eidgenössische Beiprämien für Zuchtstiere folgende, den zuerkannten kantonalen Zuchtstierprämien gleichwertige Beträge zugesichert: Eidgenössische Zucbtstierbeiprämien.

Kantone Anzahl.

Betrag.

Fr.

Zürich .

210 19,723.-- Bern 577 46,945. -- Luzern .

220 18,647. -- Uri ' .

35 2,480.-- Schwyz 85 11,360. -- Obwalden 33 2,451.30 Nidwaiden 30 2,410. -- Glarus 28 3,325.-- Zug 35 4,000.-- Freiburg 183 16,947.-- Solothurn '.

220 12,750.-- Baselland 58 3,300.-- Schaffhausen 47 2,915.-- Appenzell A.-Rh 47 4,030.-- Appenzell I.-Rh 17 1,385.-- St. Gallen 374 40,040. -- Graubiinden *248 *14,568.-- Aargau 142 13,500.-- Thurgau 141 9,603. 50 Tessin 116 8,050.-- Waadt 568 39,250.-- Wallis 165 9,430.-- Neuenburg 154 9,230. -- Genf 21 1,195.-- 1905: 1904:

3754 3808

297,534.80 288,560.55

Differenz: -- 5 4

+8,974.35

* Ausbezahlt im Herbst 1905.

778

3. Prämiierung weiblicher Zuchttiere.

Die nachstehende Tabelle gibt Aufschluß über die Zusicherung sowohl wie über die Auszahlung von eidgenössischen Prämien für Kühe und Rinder im Jahre 1905 :

Kantone.

Iin Berichtsjahre zugesicherte eidgenössische Prämien.

Anzahl.

Zürich . . . .

Bern . . . .

Luzern Uri Schwyz

Obwalden Nidwalden . .

Glarus . . . .

Zug . . . .

Baselland .

Schaffhausen .

Appenzell A.-Rh.

Appenzell I-Rh. .

St. Gallen . .

Graubünden .

Aargau Thurgau .

Tessin . . . .

Waadt. . . .

Neuenburg Genf . . . .

Betrag.

Fr.

Im Berichtsjahre ausbezahlte eidgenössische Prämien.

Anzahl.

Betrag.

Fr.

4,060. --

455 5,360. -- 2911 » 43,090. -- 3,330. -- 166 42 1,050. -- 162 2,440. -- 670. 15 43 40 1,260. -- 153 3,010. -- 184 1,004. 50 97' 1,050. -- 61 800. -- 182 2,280. -- 92 992. 50 16,672. 50 1200 532 5,889. -- 144 2,000. -- 212 3,230. -- OwOOD.

553 9,160. -- 1363 308 3,869. -- 90 2,070. --

105 23 50 28 36 102 27 54 41 58 34 535 450 95 122 231 1,007 242 41

34,800.

2,170.

620.

780.

434.

1,175.

2,130.

212.

590.

580.

880.

422.

7,281.

5,060.

1,548.

1,675.

1,510.

6,390.

3,091.

1,045.

112,582. 65 114,657. 25

5819 6996

76,454. 60 93,783. 13

1905: 1904:

8990 9039

Differenz :

49

343 2195

-- -- -- -- 30 -- -- 30 -- --- 50 -- -- 50 -- -- -- -- --

-- 2,074. 60 --1177 --17,328. 53

4. Prämiierung von Zuchtbeständen und Zuchtfamilien.

Von den im Jahre 1904 zugesicherten Prämien wurden im Berichtsjahre ausbezahlt:

eidgenössischen

779 Zugesicherte eidgenössische Prämien.

Anzahl.

Betrag.

Kantone.

Ausbezahlte eidgenössische Prämien.

Anzahl.

Betrag.

Fr.

Zürich . . .

Bern . . . .

Luzern .

uri . . . .

Obwalden . .

Zug . . . .

Freiburg Solothurn .

Baselland . .

Schaffhausen .

Appenzell A.-Rh.

Appenzell I.-Rh.

Graubünden .

Aargau .

Thurgau Tessin .

Wallis . . .

.

.

.

.

64 37 18 10

4 2 .

66 .

48 7 4 9 2 . 133 .

17 .

31 .

26 . 112

10,863.

12,666.

18,681.

964.

1,367.

1,125.

14,376.

1,484.

2,630.

124.

2,200.

1,193.

7,769.

13,428.

7,370.

5,444.

17,944.

Fr.

-- -- --

02 -- 50 50 50 --

63 -- -- 74 10

590

119,630. 99

1903 : 535

122,418. 81

1904 :

64 37 18 10 4 2 66 41 7 4 9 2 123 17 29 26 96

-- -- -- -- 02 -- -- 65 50 50 -- -- 56 50 -- -- 30

555 119,036. 03 (99,6 » (94,i °/o) 500 121,495. 82 (93,5 %)

,,

10,853.

12,666.

18,681.

964.

1,367.

1,125.

14,376.

1,398.

2,630.

119.

2,200.

1,193.

7,718.

13,365.

7,340.

5,444.

17,594.

(99;2 °/o)

Im Berichtsjahre wurden für Zuchtbestände und Zuchtfamilien zugesichert : K ant o uo.

Zürich . .

Bern . . .

Luzern .

U r i . . .

Obwalden .

Zug . . .

Freiburg

Öesamtstlickzahl der prämiierten Bestände nnd Familien.

Betrag der zugesicherten eidgenössischen Prämien.

Fr.

65 49 18 12 4 2 71

5,440 5,010 1,998 73 489 99 6,641

10,371. -- 19,219.-- 19,017.-- 964.-- 1,330. 63 325.-- 15,899. --

20,086. --

221

19,750

67,125.63

26,545.63-

Zahl der prämiierten Z neh tbpsfcîtude.

.

.

.

.

Übertrag

Betrag der

zugesicherten kantonnlen Prämien.

Fr.

5,129. --

1,330. 63

--

780

Kantone.

Zahl der prämiierten Zuehtbestände.

Gesamtstückzahl

Betrag

Betrag

der prämiierten Bestände und Familien.

zugesicherten eidgenössischen Prämien.

zugesicherten kautonalen Prämien.

der

d»r

Fr.

Fr.

Übertrag Solothurn .

Baselland .

Appenzell A.-Rh. .

Appenzell l.-Rh.

Graubünden Aargau .

Thurgau Tessin . . .

Wallis . . .

221 52 7 9 3 141 17 32 31 117

19,750 786 193 621 163 4,679 1,088 1,043 1,874 2,534

67,125.63 1,294. -- 3,318. -- 1,800. -- 1,195. 50 7,418. 79 11,928.-- 7,018.-- 5,346. 98 18,792. 48

26,545. 63 2,000. -- 1,080. -- 970.-- -- 12,814. 45 1,500.-- --· -- 5,177. 52

1905: 1904:

630 590

32,731 27,592

125,237. 38 119,630. 99

50,087. 60 35,932. 17

5,139

+5,606.39

14,155. 43

Differenz: +40

Die Gesamtsumme der im Jahre 1905 zugesicherten eidgenössischen Prämien für Rindvieh beläuft sich somit auf Fr. 535,354. 83 gegenüber Fr. 522,848. 79 im Vorjahre.

5. Beiträge zur Gründung von Zuchtgenossenschaften.

Im Berichtsjahre werdenan 22 Viehzuchtgenossenschaften Bundesbeiträge an die Gründungskosten im Gesamtbetrage von Fr. 5950 ausgerichtet. Die subventionierten Genossenschaften verteilen sich auf folgende Kantone: Zürich 2, Bern l, Schwyz l, Nidwaiden l, Glarus 2, Freiburg 3, Solothurn l, Appenzell I.-Kh. 2, Graubünden 3, Aargau l, Thurgau 2, Tessin 3.

0. Kleinviehzucht.

Die nachstehenden Tabellen geben Aufschluß über die Auszahlung der im Jahre 1904 zuerkannten eidgenössischen Kleinviehprämien, sowie über die Anzahl und den Betrag der im Jahre 1905 zugesicherten Prämien für Zuchteber, Ziegenböcke und Widder.

I. Auszahlung der im Jahre 1904 zugesicherten eidgenössischen Prämieli.

50

a £3

o-

Kantone.

co

o-

I Zürich

. . . .

Bern Luzern . . . .

Uri . .

Schwyz . . . .

Obwalden . . .

W Nidwaiden . . .

^ Glarus . . . .

"Zug . . .

Freiburg . . .

Solothurn . . .

Baselland . . .

Schaffhausen . .

Appenzell A.-Rh.

Appenzell I.-Eh. .

St. Gallen . . .

Graubünden . .

Aargau . . . .

Thurgau . . .

Tessin . . . .

Waadt . . . .

Wallis . . . .

Neuenburg . .

g 1904:

po SH S
1903:

Beiprämien für Widder.

Beiprämien fllr Zuchteber.

Beiprämien für Ziegenböcke.

Ausbezahlt.

Zugesichert.

Ausbezahlt.

Zugesichert.

Ausbezahlt.

Zugesichert.

Anzahl. Betrag. Anzahl. Betrag. Anzahl. Betrag. Anzahl. Betrag. Anzahl. Betrag. Anzahl. Betrag.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

82 1060. -- 60 54 1,740. -- 32 1,080. -- 765. -- 109 2,430. -- 96 2,160. -- 160 1781. -- 143 1598. -- -- -- -- 84 2,200. -- 72 1,970. -- 17 140. -- 9 75. -- -- 7 2 2 10 137. 50 30. -- 30. -- 87. 50 ' 7 87. 50 10 137. 50 20 10 540. -- 250. -- 52 5 122. -- 16 13 23 17 520. -- 410. -- 183. -- 15 159. -- -- -- 6 6 6 90. -- 7 240. -- 220. -- 90. -- -- -- -- -- 167. 50 6 122. 50 21 116. -- 8 131. -- 18 -- -- 1 5 5 3 50. -- 27. 50 17. 50 17. 50 56 1,025. -- 830.

74 1215. -- 74 1,260. -- 75 1025.

61 86 1410. -- 7 70. -- 34 630. -- 29 94 863. -- 75 695. -- 16 550. -- 150. -- -- 537. 50 51 10 150. -- 9 66 415. -- 125. -- -- -- -- -- · -- -- 25 250. -- 19 190. -- 36 760. -- 25 530. -- -- -- -- -- -- -- -- -- 10 13 440. -- 345. -- -- -- 13 450. -- 11 385. 19 147. -- 14 108. -- -- -- 52 1,362. 50 52 610. -- 40 1,060. -- 94 1092. 50 78 910. -- 62 740.-- -- 22 86 360. -- 19 330. -- 480. -- 75 417. _ 50 163 872. 50 153 820. -- -- 8 8 72 660. -- 58 534.

325. -- 325. -- _ -- -- -- -- -- 11 15 28 172. 50 180. -- 140. -- 220. -- 22 -- -- -- -- -- -- 34 1,000. -- 3l 910. -- -- -- -- 78 1,597. 50 71 1,460. -- 740. -- 84 72 522. 50 96 645. -- 81 580. -- 42 1,060. -- 807. 50 120 28 780. -- 141 660. -- 182 1187. 50 151 987. 50 66. -- 9 85. -- 6 27 745. -- 20 570. -- 7 65. -- 8 85. -- 763 18,237. 50 606 14,795. -- 1126 10,407. 50 925 8513. -- 626 5321. 50 530 4479. 50 (84j8 V») (84-, °/o) (79,4 »/o) (81,2 »/o) (82,i°/o) (81,8 »/o) 719 18,788. -- 575 14,963. -- 1091 9872. 50 876 8076. 50 409 3737. -- 352 3204. 50 (86,1 °/o) (85,8 » (80°/o) (79,e °/o) (80,8 o/o) (81,8 »/o)

-a 00

782 II. Zusicherung eidgenössischer Beiprämien im Jahre 1905» Eidgenössische Prämien für Zuchteber.

Anzahl . Betrag.

Kantone.

Eidgenössische Eidgenössische1 Prämien Prämien lUr Widder.

für Ziegenböcke.

Anzahl. Betrag. Anzahl . Betrag.

Fr.

Zürich . . .

Bern . . . .

Luzern . . .

Uri . . . .

Schwyz . . .

Obwalden . .

Nidwaiden . .

Glarus . . .

Zug . . . .

Freiburg. . .

Solothurn . .

Baselland . .

Schaffhausen .

Appenzell A.-Rh.

Appenzell I.-Rh.

St. Gallen . .

Graubünden Aargau . . .

Thurgau . . .

Tessin . . .

Waadt . . .

Wallis . . .

Neuenburg . .

1905 : 1904:

49 121 115 1 22 15 7 8 2 60 34 18 36 13 18 61 27 10 17 28 64 27 22

1,780. --

2,565. -- 2,820. -- 17.50 485.-- 460.-- 240.-- 195.-- 30.-- 890. 625.-- 275. -- 780. -- .

440.-- 475.-- 1,600. -- 430.-- 340.-- 240.-- 815.-- 1,435. -- 810.-- 670.--

18,417. 50 763 18,237. 50

775

Fr.

90 164 14 7 27 24 6 15 7 47 103 70 21 -- 17 113 105 64 38 -- 92 144 5

1,105. --

1,871.-- 95.-- 87.50 122.-- 186. -- 90.-- 104. 50 50.-- 405.-- 915.-- 580.-- 210.-- -- 133. 50 1,325. -- 597. 50 660.-- 300.-- -- 790. -- 727. 50 15.--

1173 10,369. 50 1126 10,407. 50

Differenz : + 12 + 180. -- + 47

Fr.

-- -- -- ' -- -- -- 12 150. - 14 58.-- 13 101.-- -- -- -- _ -- -- 66 795.-- 12 115.-- -- -- -- -- -- -- -- -- 76 895.-- 210 1237. 50 -- -- -- -- -- -- 85 445.-- 228 1240. -- 8 85.-- 724 625

5121.50 5321. 50

-- 38. -- + 99 --200. --

An die von den Verbänden schweizerischer Braunviehzuchtgenossenschaften und schweizerischer Fleckviehzuchtgenossen schaften in Verbindung mit den Zuchtstiermärkten in Zug und Bern abgehaltenen interkantonalen Zuchtebermärkte wurden Bundesbeiträge in der Höhe von je Fr. 1000 ausgerichtet.

D, Förderung der Schlachtviehproduktion.

Der für die Förderung der Schlachtviehproduktion bewilligte Kredit von Fr. 10,000 wurde auf die nachbezeichneten Mastviehausstellungen nach Maßgabe des Lebendgewichts der aufgeführten und prämiierten Tiere verteilt:

783

.

Lebendgewicht der aufgeführten Tiere kg.

247,558

.

.

Ausstellungsort Winterthur .

Langenthal .

Sursee .

Lausanne

. .

Total

141,420 102,391 206,155 697,524

Bundesbeitrag Fr.

3,549 2,026

1,465 2,960 10,000

III. Bodenverbesserung g Bundesbeiträge für Boden Verbesserungsunternehmen, inklusive Nachsubventionen und Nachträge für alte Projekte, wurden zugesichert : Zahl Zugesicherte Kantone.

der Projekte.

Bundesbeiträge.

Fr.

16,242. 50 Zürich. . . . . . . . 1 8 79,050. -- Bern . . . . . . . . 5 4 Luzern . . . .

3 45,111. -- Uri .

1,616. 55 4 17,102. 50 Schwvz . . . . 23 410.-- Obwalden .

. . . .

2 Nidwaiden 3,470. -- . . . .

6 15,657. 50 Glarus . . . . . . . . 2 3 Zug . . . . . . . .

45008. -- 4 39,982. 99 Freiburg .

. . . . 1 2 71,804. -- . . . .

7 Baselland .

1,760. -- Schaffhausen .

. . . .

1 2,800. -- Appenzell I.-Rh. . . . . .

1 St. Gallen . . . . . . . 4 4 195,193. -- Graubünden .

. . . . 2 7 28,073. 50 Aargau . . . . 1 1 135,449. -- Thurgau .

1,908. 15 . . . .

2 Tessin . . . . . . . . 1 9 36,815. -- 122,620. -- Waadt. . . . . . . . 2 0 Wallis . . . . . . . . 2 6 46,329. -- Neuenburg 4,629. 30 . . . .

1 Zusammen 308 870,031. 99

1904 1903

214 276

424,231. 01 461,939. 42

784

Von den seinerzeit zugesicherten Bundesbeiträgen konnten im Laufe des Berichtsjahres ausgerichtet werden: Kantone.

Bundesbeitrag.

Fr.

21,902.-- 22,711.60 211. 75 508.45 .

14,909.74 2,541.64 3,662.69 5,358.29 14,319.78 18,380.45 9,600.-- 5,561. 93 1,600.-- 147,070. 89 33,793.14 62,927. 73 5,644.40 18,939.54 32,176.93 48,739.03 8,376.09

Zürich Bern Luzern Uri Schwyz Obwalden Nidwaiden Glarus Zug . , Freiburg Solothurn Baselland Schaffhausen St. Gallen .'Graubünden Aargau --Thurgau " Tessin Waadt Wallis Neuenburg Zusammen

478,936.07

In dieser Summe sind auch Abschlagszahlungen an die Kosten von noch nicht vollständig ausgeführten Unternehmen Inbegriffen.

An die Kantone Zürich, Bern, Zug, Freiburg, St. Gallen, Graubünden, Aargau und Wallis wurden an die Besoldungen ihrer Kulturtechniker, resp. für kulturtechnische Arbeiten, gestützt auf Art. 11 des Landwirtschaftsgesetzes vom 22. Dezember 1893 (A. S. n. F. XIV, 209), Bundesbeiträge von Fr. 18,875. 93 ausgerichtet. Für die Besichtigung und Begutachtung von Projekten und für Verschiedenes wurden Fr. 2188 verausgabt. Die Gesamtausgaben auf dem Kredit ,,Bodenverbesserungen1-1 betragen Fr. 500,000.

Übersicht über den

Stand der ansteckenden Krankheiten der Haustiere in der Schweiz im Jahre 1906.

Unterwaiden o. d. Wald .

Unterwaiden n. d. Wald .

Grlarus

--

u fr 7,11 ^ g

Freiburg Basel-Stadt Basel-Landschaft Schaffhausen Appenzell A.-Rh Appenzell I.-Rh St.Gallen Graubünden Aargau Thurgau Tessin Waadt Wallis Neuenburg Genf

293 20 15 1 36 2 68 4 68 6

Verseucht und verdächtig.

Tiere.

Tiere.

19 137 22

6 1 1

31 1

bo

_D

.2

TM

2 2

--

192 211 5

,,569 292 2

--

--

5

5

--

4 5 18 58 62

164 8 5

Total

843

2

_

11

16 --

1 1 2 19 6

--

--

--

--

--

--

--

--

--

--

--

--

--

4

2

--

. . . .

777 1506 10

M w S -3

2

15

14 127

11

·1 S

Urngeäteiea cui abgeta.

!!


>

a5 1 co

Herden.

1

03

·j?

11

Tiere.

Tiere.

Verdächtig.

(U

Umgestanden und abgetan,

1 1 jg ·s -ow>

Kleinvieh.

Tiere.

Seliai'riimlc.

Verseucht imd verdsbhttg,

Wut.

Umgestanden und abgetan,

Mani- und Klauenseuche.

vin.

vir.

Stäbchcnrotltinf und Schwolncsoncho.

Verseucht und ventäihlig.

Zürich Bern Luzern Uri

VI.

Rotz und Hautwurm.

Grossvieh.

1

Tiere.

Umgestanden und abgetan.


Verdächtig.

·

Umgestanden und abgetan.

Tiere.

Kanton.

v.

IV.

Weiden.

r.

in.

u.

Ansteckende Rausch- MilzLnugenseuche. brand. brand.

7 1 1 17 1 7 5 1 8 1 3 1' 276

2 1 6

2

240

5

156 4 192

18

1021 41 1133

914

1140

7

2

2614

2080

12

1

367

33

--

1

1

4694

10

1 1

2

--

--

--

--

177

223

904

1 8 39 23 7 22 70 4 21 1 77 71 5 2

40 9 39 49 9 78 55 5 59 1 11.4 97 1,0 6

52 47

941

1662

415 135 79 132 3 823

-- -- 1

__

-- -- 9

--

854

73 --

347 1.8 35 10

8

5293

84

6955

--

7(j

__

950 950

Tabelle II.

über deh

Stand der ansteckenden Krankheiten der Haustiere in der Schweiz im Jahre 1905.

Maul- und Klauenseuche.

Wut.

Schafräude.

Verseucht und verdächtig.

Tiere.

Tiere.

20

151

663

237

13

31

41

168

69

15

21

7

19

3

15

33

6

25

3

34

12

25

1

149

649

64

21

68

3

390

532

Juli

210

21

54

9

465

August

164

24

1

13

227

36

1

7

48

18

30

23

2

--

9

16

11

--

843

276

367

=jr-?= O

rt

Januar Februar

. . . . . . . .

März

--

April Mai

--

September

--

Oktober November Dezember

-- ·--

--

Total

--

Stand im Jahre 1904 . . .

--

Vermehrung gegenüber 1904

--

Verminderung

--

,,

1904

-- -- -- --

--

&

--

-- --

33

1

M

e <5 £ bO w oj -o n

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-g= bo.

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s -s =g -o§

li

26

65

517

24

297

36

73.

110

35

114

493

59

102

275

2

68

98

400

410

2

175

228

500

550

116

1

158

169

537

124

59

171

215

85

--

ll o> bO

bO

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1

--

--

1

--

--

--

1

6

55

2

2614

2080

--

--

1

--

Oj

-O

1'

522

P l -1 = §

Verseucht und verdächtig,

14

s

Weiden.

· S

Herden.

li

jl Sa o ·« J -o§

'S

Tiere.

Tiere.

Verdächtig.

3|

VIII.

Kleinvieh.

Tiere.

VII.

Stäbchenrotlauf und Schweineseuche.

Grossvieh.

Tiere.

VI.

Rotz und Hiintwurm.

Umgestanden und abgetan,

o5

Verdächtig.

Tiere.

Monat.

v.

IV.

Umgestanden und abgetan,

i.

II.

in.

Ansteckende Raiisch- MilzLnngensenche. brand. brand.

66

o

2

1

72

454

--

1

9

707

4

410

182

361

--

66

145

473

1

1

38

161

211

1

10

2

941

1662

5293

84

--

--

9 950

--

4694

1

1484

17

23

19

1179

7235

20

470

6955

950

--

670

264

179

--

173

12

188

32

3210

--

--

--

--

--

64

480

--

--

--

--

--

--

16

13

17

238

280

--

--

785

IY. Tiehseuchenpolizei.

A. Seuchenverhältnisse im Innern.

1. Über den Stand und die Verbreitung der verschiedenen Viehseuchen während des abgelaufenen Jahres geben die Übersichtstabellen I und n Auskunft. Die Vermehrung der Fälle von Maul- und Klauenseuche gegenüber dem Vorjahr ist in der Hauptsache auf mehrmalige Einschleppung der Seuche aus Italien, unter anderm durch Sömmerungsvieh nach dem Kanton Tessin, zurückzuführen.

2. Der Ausfall an Zinsen zu lasten der durch die Mailänder Übereinkunft benachteiligten Besitzer von Alpen im Einzugsgebiet des Rheins wurde für das Jahr 1905 auf Fr. 3955 berechnet.

Der eidgenössische Viehseuchenfonds leistete hieran gleich dem Kanton Graubünden mit Fr. 988. 75 einen Beitrag von 25 °/o.

Gemäß Beschluß des Großen Rates von Graubünden soll mit diesem Jahre jede derartige Entschädigung aufhören.

3. Laut den kantonalen Berichten sind folgende Seucheneinschleppungen aus dem Ausland zur Anzeige gelangt: Frank- Deutsch- Österreichreich land Ungarn

T. ,.

italien

Total Fälle

8 --

8 l

Maul-und Klauenseuche Rotz und Hautwurm .

Stäbchenrotlauf und Schweineseuche . .

-- l

-- --

-- --

--

--

.2

100

102

Total

l

--

2

108

111

4. Über die im Jahr 1905 wegen viehseuchenpolizeilicher Vergehen verhängten Bußen gibt die nachstehende Zusammenstellung Aufschluß:

786

Kantone.

Anzahl der ausgesprochenen Bussen im Betrage von .

ö ö o ö ö o §
>o

r*-1

m

Zürich Bern . . . .

Luzern Uri . . . .

Schwyz .

Unterwaiden o. d.W.

Unterwaiden n. d.W.

Glarus Zug ...

.

Freiburg .

Solothurn Basel-Stadt . .

Basel -Landschaft Schaffhausen Appenzell A.-Rh.

Appenzell I.-Rh.

St. Gallen . .

Graubünden Aargau . . . .

Thurgau .

Tessin Waadt . . .

Wallis . . .

Neuenburg .

Genf . . . .

s

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I--1 (N

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4 5 29 4 4 4 -- -- -- -- --1 -- -- -- -- --- -- 26 -- 39 1 -- 5 -- 30 6 8 -- -- --

40 7 22 35 134 120 37 8 13 Total 1905 562 gegen 1904 827

2 14 9 4 10 15 22 1 3 96 71

.

.

-- -- -- -- --

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1 6 -- -- -- ' -- ; 26 40 i 33 ' 40 -- .--. -- -- ' -- 1 1 -- ! 'i 5 .-- 1 -- -- 2 5 1 -- _ ] _ 1!· 44 ! 26 2 1 -- -- -- -- -- -- -- -- 29 1 -- -- 1 -- ! -- !1 44 49 8 2 6 4 2 I 1 44 1 2 -- - -!' 34 23 ; 42 61 1-- -- 2 -- _-- -- -- 147 64 3 3 -- -- 4 1 2 -- !| 145 |l 162 4 1'l9 57 3 ; -- '143l' 90 --- --

-- j -- ;_ : --

-- I-! 9 ',

r

l -- -- -- 1-- i. 9: 8 -- - 1 -- -- ì -- !' 17 i 361 28 9! 58 83 9 2 !847!j -- ;1067 24 5 Î 27 103 6 4 ' i il 1

5. Alle weitere wünschenswerte Auskunft über die Seuchenverhältnisse im Innern findet sich in den ,,Mitteilungen des schweizerischen Landwirtschaftsdepartement (Jahrgang VI}.

787

B. Grenzverkehr.

1. Die Einfuhr frischen und geräucherten Fleisches hat gegenüber dem Vorjahr nur eine unwesentliche Vermehrung erfahren.

Es wurden nach erfolgter grenztierärztlieher Untersuchung als vorschriftsgemäß zur Einfuhr zugelassen :

1905 1904

6,258,534 kg.

6,240,115 ,,

·somit Mehreinfuhr 1905

18,419 kg.

2. Seitens der Grenztierärzte mußte die Zurückweisung folgender Transporte verfügt werden: Herkunft Ursache.

Frank- Deutsch- Österreich- Italien.

reich.

land.

Rotz und Hautwurm und Verdacht 2 mangelnde od. ungenügende Ursprung8scheine für Viehtransporte....

17 'Ungenießbarkeit oder Verdacht auf Schädlichkeit des Fleisches, kranke Eingeweide 715 -mangelnde od. ungenügende Drsprnngsscheine für Fleisch 14 .zu schmale oder ungereinigte und nicht desinfizierte Viehtransportwagen . .

3 Beseitigung resp. Rückweisung von an der Grenze umgestanden vorgefundenen oder für den Weitertransport unfähigen Tieren 7 Total der Rückweisungsresp. Beanstandungsfälle 758

--

--

51

37

Total.

3 Transporte

113

15

4

528

1262 Sendungen

76

10

87

--

--

433

3

11

13

34

145

34

1098

2035

187 436 Wagen

Tiere

3. Für die Viehseuchenpolizei an der Grenze wurden ausgegeben Fr. 149,481. 82, die erzielten Einnahmen belaufen sich Auf Fr. 276,853.15, so daß Fr. 127,371. 33 dem eidgenössischen Viehseuchenfonds zufallen, der damit auf Jahresschluß eine Höhe von Fr. 2,015,948. 22 erreicht.

788

V. Massnahmen gegen Schäden, welche die landwirtschaftliche Produktion bedrohen.

A. Phylloxéra.

1. Allgemeines.

a. Nachdem im Berichtsjahre die Reblaus im Kanton Aargan, konstatiert worden ist, sind nunmehr für den Grenzverkehr mit Erzeugnissen und Gerätschaften des Weinbaues aus dem genannten; Kanton nach badischem Gebiete lediglich die Bestimmungen der internationalen Reblauskonvention maßgebend.

ö. Das Zollamt Crassier ist für den Pflanzenverkehr im Sinne von Art. 61 der Vollziehungsverordnung vom 10. Juli 1894 betreffend die Förderung der Landwirtschaft geöffnet worden.

2. Beiträge an die pro 1904 zur Bekämpfung der Reblaus gemachten Auslagen.

Die von der Reblaus betroffenen Kantone haben pro 1904zu deren Bekämpfung folgende Ausgaben gemacht: 1.

2.

3.

4.

5.

6.

Zürich . .

Thurgau .

Tessin . .

Waadt . .

Neuenburg Genf . .

Total

Fr.

n ·n !>

·n ·n

81,018. 90 (pro 1903 Fr. 78,397. 25) 14,602. 60) 24,578. 23 ( ·i V) ·n 13,347. 15 C ·n 14,907. 25) n VI 227 ,757. 91 n 7l ·n 174,114. 30) 67 ,265. 04 ·n 53,016. 81) 11 11 6,972. 35 V) 9,428. 75) n n

(

( (

Fr. 420,939.58 (pro 1903 Fr. 344,466.96)

Bin Bundesbeitrag von 50 °/o ist an folgende Ausgabeposten gewährt worden : Kantone

1. Zürich . .

2. Thurgau .

3. Tessin . .

4. Waadt 5. Neuenburg 6. Genf . .

Total (1903:

UntersuchungsVerund Vertilgungstilgungsarbeiten mittel Fr.

Fr.

28,429. 25 3,747. -- 12,635. 65 2,462. 55 10,691. 75 159. 90 60,916. 25 37,523. 95 57,517. 75 5,939. 05 4,051. -- 2,813. 95

Entschädigung für Zerstörung der Ernten Fr.

Total Fr.

4,919. 10 37,095. 35 8,178. 18 23,276. 38 2,495. 50 13,347. 15 5,236. 85 103,677. 05 2,040. 10 65,496. 90 6,864. 95 --

Buiulcsbcitrag Fr.

18,547. 68 11,638. 19 6,673. 57 51,838. 53 32,748. 45 3,432. 47

174,241.65 52,646.40 22,869.73 249,757.78 124,878.89 133,927.20 49,983.36

14,240.99

198,151.55 99,075.77)

789

3. Das Auftreten der Reblaus im Jahre 1905.

Den Berichten der Kantone sind über das Auftreten der Reblaus folgende Angaben zu entnehmen: Anzahl der Kantone.

infizierten InfektionsGemeinden, punkte.

Umgegrabene, bezw. mit infizierten Schwefelkohlenstoff Stöcke, behandelte Fläche.

m2 6,400 22,133 1,444 9,374

1. Zürich 1905

22

351

1904

15

247

7

104

5,044

12,759

2. Thurgau 1905

8

1904

5

211 188

7,705 1,700

28,000 16,000

Zunahme

3

23

6,005

12,000

3. Tessin'1905(ZoneB) ,, 1904 ,,

7 8

33 28

847 231

10,160 4,000

Zunahme --

5

616

6,160

2,168

134,085

358,895

981

29,277

144,643

1,187

104,808

214,252

16 14

7,905 2,018

161,190 78,630

231,613 164,782

2

5,287

82,560

66,831

,,

Zunahme ,,

4. Waadtl905(exkl.

CoppetundArnex) 92 Waadtl904(exkl.

CoppetundArnex) 74 Zunahme 18 5. Neuenburg 1905 ,, 1904 Zunahme

Erstmals konstatiert wurde im Berichtsjahre das Vorhandensein der Reblaus in den Kantonen Bern und Aargau.

Im Kanton B e r n führten die Untersuchungen zur Auffindung eines Infektionsherdes von insgesamt acht Rebstöcken in der Einwohnergemeinde Neuenstadt.

Im Kanton A a r g a u wurde eine Fläche von 2,04 ha. in der Beugehalde, Beugeacker, Etzelbach und Hörn zu Kernigen als von

790 der Reblaus infiziert befunden. Das Alter dieser Infektion wird auf zirka 10 Jahre geschätzt ; über deren Ursprung fehlen bis jetzt sichere Anhaltspunkte.

An beiden Orten gelangte das Bxtinkti v verfahren zur Anwendung.

B. Hagelversicherung.

Die von den Kantonen pro 1905 für die Förderung der Hagelversicherung gemachten Auslagen, sowie die an die letztem gewährten Bundesbeiträge sind in nachstehender Tabelle zusammengestellt:

Policen. » ci BILUCI uugasumme.

Kantone.

Fr.

1.

2.

3.

4 5.

6.

7.

8.

9.

10.

11.

12.

13.

14.

15.

16.

17.

18.

19.

Zürich . . . 6,513 5,296,680 Bern . . . 10,059 12,472,005 Luzern .

. 4,014 6,852,440 Schwyz .

319 575,170 Obwalden .

259 143,260 Nidwaiden .

262 206,530 Zug . . .

363 817,720 Freiburg . . 1,461 2,044,586 Solothurn . .

3,527 2,578,470 Baselstadt .

48 89,460 Baselland .

2,551 1,486,430 Schaffhausen ,.

2,057 1,850,000 Appenzell A.-Rh 208 233,270 St. Gallen . .. 2,924 2,993,940 Aargau .

. 10,057 5,377,050 Thurgau . .

4,527 3,252,690 Waadt . . .. 1,396 1,713,010 Neuenburg . 1,200 1,346,014 Genf . . .

478 1,078,700 Total 1905::

52,223 50,407,425

1904:

49,84947,375,742

Prämien.

Fr.

a. Policekosten.

Fr.

164,868. 60 12,696. 40 165,892. 70 20,975. 15 88,055. 60 9,149. 70 9,158. 90 592. 60 2,231. 20 487. 60 3,421. 20 490. 30 9,245. 10 792. 90 26,717. 30 2,715. 90 6,470. 30 29,800. 40 2,039. 80 95. 40 24,704. 80 4,942. 90 38,421. 80 4,059. 10 3,506. 10 392. 20 50,060. 40 6,791. 10 95,825. 50 17,558. 30 49,859. 40 7,818. 30 42,997. 40 2,792. 10 540. 12 61,323. 05 52,399. 60 1,111. 20

b. an Prämien.

Fr.

32,973. 72

37,337. 91 13,208. 29 2,747. 67 446. 24 684. 24 2,773. 53 4,007. 55 5,960. 08 815. 92 6,176. 17 9,605. 41 1,051. 83 12,682. 92 28,747. 65 12,464. 77 8,599. 48 30,661. 56 21,299. 65

c. Total.

Bundesbeitrag.

Fr.

Fr.

45,670. 12 58,313. 06 22,357. 99 3,340. 27 933. 84 1,174. 54 3,566. 43 6,723. 45 12,430. 38 911. 32 11,119. 07 13,664. 51 1,444. 03 19,474. 02 46,305. 95 20,283. 07 11,391. 58 31,201. 68 22,410. 85

22,835..06 29,156. ,53 11,179. -- 1,670. 13 466. 92 587. 27 1,783. 22 3,361. 72 6,215. 19 455. 66 5,559. 54 6,832. 25 722. 02 9,737. 01 23,152. 97 10,141. 54 5,695. 79 15,600. 84 11,205. 42

920,528. 85 100,471. 57 232,244. 59 332,716. 16 166,358. 08 882,894.75 96,189.34223,346.37319,535.71159,767.85

»

C. Viehversicherung.


Im Berichtsjahre sind für die Förderung der Viehversicherung neben ebenso hohen kantonalen Beiträgen folgende Bundesbeiträge an die Versicherungskassen ausgerichtet worden : Versicherungssumme.

Kautone.

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

10.

11.

12.

Zürich . .

Bern . . .

Grlarus .

Freiburg Baselstadt .

Baselland Graubünden Aargau .

Thurgau . .

Tessin Waadt . .

Neuenburg .

1905 1904 1904 1904 1905 1904 1904 1904 1904 1905 1904 1905

Fr.

44,331,400 ?

Schadenvergütung Leistungen in °/o der der absolut Versicherungs- Viehbesitzer summe.

(Prämien).

°/o Fr.

Fr.

623,147.

129,892.

4,900,312. 58,299.

90,358.

21,584,674 ?

12,119.

?

9,758.

17,996,553 243,984.

802.

131,740 ?

173,397.

9,246.

727,539 18,212,048 116,542.

?

20,933.

40 65 18 20 75 94 61 -- 18 25 70 65

1,42

y 1,19 0,42

9 ?

1,36 0,61 9

1,2.7

0,64 ?

?

89,066.

40,700.

45,506.

4,902.

7,963.

193,674.

658.

?

8,882.

108,344.

13,074.

37 74 17 -- 50 89 70 44 58 80

Kantonaler Beitrag.

Bundesbeitrag.

Fr.

150,565. 46

Fr.

150,565. 46

91,443.

20,000.

38,769.

4,902.

4,166.

58,101.

142.

51,938.

1,352.

35,264.

6,537.

-- -- -- -- 60 92 95 -- -- -- 37

Total (1903:

91,443.

20,000.

38,769.

4,902.

4,166.

58,101.

142.

51,938.

1,352.

35,264.

6,537.

-- -- -- -- 60 92 95 -- -- 37

463,182. 30 400,107. 24)

793

TI. Landwirtschaftliche Vereine und Genossenschaften.

Die landwirtschaftlichen Vereine haben die ihnen pro 1905 bewilligten Kredite an folgende Auslagen bezogen: a. Schweizerischer landwirtschaftlicher 1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

Wandervorträge und Spezialkurse Verbreitung landwirtschaftlicher Fachschriften Samenmärkte Förderung des Obstbaues ^ der Geflügelzucht Bienenzucht fl fl ,, ,, Milchwirtschaft ., Kaninchenzucht fl

Verein.

Fr. 13,480.

11 6,279.

3,651.

vi ^ 1,590.

7)

40 75 75 69

870. 05

V)

1,551. 20 1,863. 40

T)

510. --

T)

Fr. 29,797. 24 (Kredit Fr. 29,500.)

b. Verband der landwirtschaftlichen Vereine der romanischen Schwein.

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

10.

11.

12.

13.

Wandervorträge und Spezialkurse .

Verbreitung landwirtschaftl. Fachschriften .

Förderung der Bienenzucht Förderung d e r Milchwirtschaft . . . .

Ausstellung Moutier Dienstbotenprämiierung Samenmarkt Payerne Förderung des Weinbaues Prämiierung von Gutswirtschai'ten ,, ,, Obstgärten ,, ,, Weiden ., ,, Rebbergen Druckkosten, Inspektionen, Verwaltungskosten

Fr.

·n

2,449. 25 2,667. 55

11 n f>

3,275. 90 1,000. --

Ti

n V)

393. 55

200. -- 201. -- 770. --

·n 11 11 11

2,000. -- 1,155. -- 1,003. 05

11

1,234. 70

650. --

Fr. 17,000. -- (Kredit Fr. 17,000.)

794 e. Landwirtscliaftlicher 1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

Verein des Kantons Tessiti.

Wandervorträge und Spezialkurse . . . Fr.

Prämiierimg von Düngerstätten , ,, ,, Reben ,, ,, landwirtschaftlicher Maschinen ,, Förderung landwirtschaftlicher Buchführung ., Prämiierung von Alphütten .n Käsereikurse ,, Verbreitung landwirtschaftlicher Fachschriften .n Verwaltungskosten und Verschiedenes . .

,, Fr.

656.

854.

865.

81.

333.

310.

339.

636.

423.

55 65 70 -- -- -- 40 67 03

4,500. --

(Kredit Fr. 4500.)

cl. Schweizerischer alpwirtschaftUcher Verein.

1. Kurse und Vorträge Fr. 2,703. 45 2 . Alpinspektionen u n d Alpstatistik . . . . · ,, 6,302. 50 Fr. 9,005. 95 (Kredit Fr. 9000.)

e. Schweizerischer Gartenbauverein.

1. Kurse und Vorträge 2. Bibliotheken und Sammlungen 3. Mustergärten und Prämien

Fr.

,, ,,

2,678. 70 2,459. 14 4,994. 29

Fr. 10,132. 13 [Kredit Fr. 8000.)

Dem s c h w e i z e r i s c h e n ß a u e r n v e r b a n d e ist an die Kosten seines Sekretariats und der von diesem fortgeführten Erhebungen über die Rentabilität der Landwirtschaft der von Ihnen hierfür bewilligte Bundesbeitrag von Fr. 30,000 ausgerichtet worden, über dessen Verwendung eine Rechnung bei den Akten liegt.

795

# S T #

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Entwurf einer neuen Militärorganisation.

den

(Vom 10. März 1906.)

Tit.

1. Einleitung.

Die Grenzbesetzungen von 1870/71 hatten die Mangelhaftig keit unseres Wehrwesens allgemein zur Erkenntnis gebracht, und wenn auch in den Verfassungsrevisionen von 1872 und 1874 der Gedanke des Übergangs des ganzen Heerwesens an den Bund nicht durchzudringen vermochte, so haben doch jene Ereignisse zum guten Teil mit dazu beigetragen, daß in der Organisation von 1874 die Grundlage geschaffen wurde, die es möglich machte, aus den ungleichartigen und nur lose zusammenhängenden Kontingenten der Kantone ein einheitliches Heer zu bilden. Dieses Ziel ist heute erreicht.

Eine Armee ist jedoch ein lebendiger Organismus, der in steter Entwicklung begriffen ist. Nachdem die Militärorganisation von 1874 in ihren Hauptzügen durchgeführt war und sich, wenn auch unter manchen Schwierigkeiten, eingelebt hatte, machten sich neue Bedürfnisse geltend, die nach Revision und Ergänzung des bestehenden Gesetzes riefen. Mehrfache Anläufe scheiterten, zuletzt am 3. November 1895. Da eine durcagreifende Reform

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1905.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1906

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

12

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

21.03.1906

Date Data Seite

685-795

Page Pagina Ref. No

10 021 847

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