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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Nichtbezahlung von Militärpflichtersatz bestraften Johann Sträub, Bäcker, in Biel.

(Vom 8. Dezember 1906.)

Tit.

Petent wurde Ende Oktober 1905 vom Kreiskommando Biel dein Strafrichter überwiesen, weil er die Militärpflichtersatzsteuer pro 1905 im Betrage von Pr. 5. 10 nicht bezahlt hatte. Die Militärbehörde bezeugte dabei, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Mahnungen erfolglos geblieben seien und dass angenommen werden müsse, der Schuldner wäre bei gutem Willen wohl im stände gewesen, die Steuer zu bezahlen.

Im Vorstand vor Polizeirichter vom 20. November ersuchte Sträub um eine Frist von 14 Tagen, um die Taxe zu erlegen, mit dem Bemerken, er sei durch Verdienstlosigkeit verhindert gewesen, solches vorher zu tun. Der Richter verschob hierauf den Termin der Hauptverhandlung auf den 4. Dezember; bei diesem aber erschien Sträub nicht, er liess sich auch nicht entschuldigen, und wurde wegen schuldhafter Nichtleistung der Steuer zu 4 Tagen Gefängnis, 6 Monaten Wirtshausverbot und Tragung der Kosten verurteilt.

Am 25. Juli 1906 hat Sträub laut Dienstbüchlein die Steuer bezahlt. Er ersucht mit Eingabe vom 30. Oktober um Nachlass der ihm auferlegten Freiheitsstrafe, indem er geltend macht, er Bundesblatt. 58. Jahrg. Bd. VI.

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sei letzten Winter lange Zeit krank und verdienstlos gewesen und habe darum ohne eigenes Verschulden seiner Verpflichtung nicht nachkommen können.

Sowohl die Militärbehörde als der Richter haben dem Gesuchsteller gegenüber durch Gewährung von ausreichenden Fristen alle Schonung walten lassen, auf welche er auch in bedrängter Vermögenslage Anspruch machen konnte. Die Bestrafung war unter solchen Umständen die notwendige Folge des eigenen Verhaltens des Sträub, der niemals durch irgendwelche Beweismittel glaubhaft machte, dass es ihm wirklich unmöglich sei, die geringfügige Taxe zu erlegen. Gegenwärtig aber kann auf seine diesfälligen Behauptungen überall nicht mehr Rücksicht genommen werden.

Wir stellen daher bei Ihrer hohen Versammlung den Antrag: Es sei das Begnadigungsgesuch des Johann Sträub abzuweisen.

B e r n , den 8. Dezember 1906.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: L. Forrer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft r Ringier.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Nichtbezahlung von Militärpflichtersatz bestraften Johann Sträub, Bäcker, in Biel. (Vom 8.

Dezember 1906.)

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Jahr

1906

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6

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50

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12.12.1906

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209-210

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