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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Beschaffung von Gebirgsausrüstung für Infanterie.

(Vom 23. Februar 1906.)

Tit.

Die Militärorganisation von 1874 nahm bei Formierung der Einheiten der Infanterie und ihrer Ausrüstung mit Material einzig auf die Bedürfnisse des grossen Krieges Rücksicht. Man stand dazumal so sehr unter dem Eindruck der Entscheidungen, welche in den Feldschlachten des deutsch-französischen Krieges fielen, dass den besondern Verhältnissen unseres Gebirgslandes für die Operationen im Gebirge organisatorisch keine Rechnung getragen wurde.

Die Notwendigkeit der Vorbereitung und Ausrüstung von Infanterietruppen für den Gebirgskrieg mag auch deshalb weniger in die Erscheinung getreten sein, als die uns umgebenden Staaten, deren Gebiete teilweise gebirgigen Charakter haben, ebensowenig Vorkehrungen für den Gebirgskrieg geschaffen hatten.

Allein schon bald nach der Annahme unserer Militärorganisation machte sich in einigen unserer Nachbarheere ein Wandel in den Anschauungen bezüglich der Vorbereitung zum Gebirgskrieg geltend. Im Jahre 1877 begann Italien mit der Aufstellung von Alpentruppen in der Absicht, damit die Sicherung der Alpengrenzen zu gewährleisten. Gegenwärtig bestehen 7 Alpiniregimenter. Sie sind für den Gebirgskrieg besonders ausgebildet und ausgerüstet und beziehen im Sommer und in den Herbstmonaten ihre Standorte in den Grenzgebirgen der französischschweizerisch-österreichen Grenze.

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Frankreich ist im Jahre 1888 dem Beispiel Italiens gefolgt und besitzt jetât in 12 Bataillonen ,,Chasseurs alpins" im Gebiete der Alpenzone eine besondere Gebirgstruppe.

Österreich organisierte nach dem Feldzuge 1878 im Okkupationsgebiete 12 Gebirgsbrigaden und verfügt nebstdem in seinem 14. Korpsbeärk, Innsbruck, über Truppen, die zum Gebirgskrieg vorbereitet sind.

Unsere eigenen Friedenserfahrungen bei Übungen in kleinern und grössern Verbänden im Gebirge, wie 1900 an der Furka, 1901 bei St. Maurice und 1904 am Lukmanier, haben gezeigt, dass die Ausbildung von Truppen, die der Feldarmee angehören, auch im Gebirge zu einer allseitigen Kriegsbereitschaft notwendig ist. Mit der Ausbildung allein ist es aber nicht getan ; es gehört dazu auch eine den besondern Verhältnissen angepasste Ausrüstung für die Bewegung und die Ruhe.

Der Mangel einer solchen Gebirgsausrüstung machte sich bei den nur wenige Tage dauernden Übungen recht fühlbar. Er wird aber noch viel empfindlicher und kann geradezu verhängnisvoll werden, weim einmal eine Aufstellung der Armee im Alpengebiet oder auch nur eine Grenzbesetzung nötig sein würde.

Die demnächst Ihnen zugehende Vorlage einer neuen Militärorganisation sieht die Schaffung von besondern Gebirgstruppen vor. Aber auch wenn besondere Gebirgstruppen nicht belieben sollten, halten wir die Beschaffung einer Gebirgsausrüstung für eine gewisse Truppenstärke für dringlich. Diese Truppen würden, wie bisher, im Verbände der Feldarmee eingereiht bleiben, und es soll nur für ihre Verwendung im Gebirge das nötige Material angeschafft und bereit gehalten werden. Wenn dann in der neuen Organisation die Aufstellung einer Gebirgstruppe gutgeheissen wird, so würde die bereits vorhandene Gebirgsansrüstung an die> Neuformationen übergehen.

Wir beschränken die Anschaffung von Gebirgsausrüstung auf den Bedarf von 3 Infanteriebrigaden, in der Voraussetzung, dass diese Truppenzahl für b e s o n d e r e Aufgaben im Gebirge in den drei in Betracht fallenden Gebieten Wallis, Tessin und Graubünden ausreichen wird.

Für die Festungsbesatzungen sollen die Kredite für die noch nötigen Anschaffungen im nächsten Materialbudget verlangt werden, und es fallen also diese hier nicht weiter in Betracht.

Das zu beschaffende Material besteht aus Gegenständen,,

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die für den Transport von Munition, Lebensmitteln und Gerätschaften im Gebirge nötig sind, wie Bastsättel, Tragreffe, Transportsäcke, Körbe u. s. w., ferner aus leicht transportablem Sanitätsmaterial, und endlich aus Gegenständen der persönlichen Ausrüstung, wie Bergstöcke, Schneebrillen, Handschuhe, Ohrenkappen, Taschenlaternen u. s. w.

Durch eine Kommission von Offizieren, die im Gebirgsdienste Erfahrung haben, sind der Bedarf an Material und die Modelle für dasselbe begutachtet und festgestellt worden. .Nach deren Vorschlägen wurden auch die mutmasslichen Kosten der Anschaffung berechnet. Wir verweisen für die Einzelheiten auf die Akten, aus denen auch ersichtlich ist, wie die Verteilung des Materials auf die Truppeneinheiten gedacht ist. Eine gewisse Freiheit in der Ausführung muss vorbehalten werden, weil auf diesem Gebiete verhältnismässig wenig Erfahrungen zu Gebote stehen.

Wir benötigen zur Beschaffung der Gebirgsausrüstung von 3 Infanteriebrigaden eines Gesamtkredites von Fr. 677,000, der auf zwei Jahre zu verteilen wäre.

Wir betonen nochmals, dass die Bereitschaft unserer Armee für den Gebirgskrieg ungenügend ist, und dieser Zustand nicht länger fortdauern darf. Die Ausrüstung für 3 Brigaden mit zweckdienlichem Material für Operationen im eigentlichen Hochgebirge ist der erste und unumgänglich nötige Schritt, um hierin Wandel zu schaffen. Diese Massregel muss als dringlich bezeichnet werden.

Wir empfehlen Ihnen unsere Vorlage angelegentlichst und benützen den Anlass, Sie unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 23. Februar 1906.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

L. Forrer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

die Anschaffung von Gebirgsausrüstung für Infanterie.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 23. Februar 1906, beschließt: 1. Zur Anschaffung von Gebirgsausrüstung für Infanterie ist dem Bundesrate eia Kredit von Fr. 677,000 bewilligt, welcher auf zwei Jahre verteilt werden soll.

2. Dieser Beschluß tritt als dringlich sofort in Kraft..

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Bewilligung des Kredites für Erstellung eines Post- und Telegraphengebäudes in La Chaux-de-Fonds.

(Vom 27. Februar 1906.)

Tit.

Am 4. Oktober 1902 haben Sie behufs Ankaufes des Bauplatzes für ein neues Post-, Telegraphen- und Telephongebäude in La Chaux-de-Fonds einen Kredit von Fr, 190,000 bewilligt.

Zur Beschaffung von Plänen für das Gebäude wurde sodann im Jahre 1904 eine Plankonkurrenz veranstaltet, deren Termin am 31. Januar 1905 ablief und aus welcher ein mit dem ersten Preise bedachtes Projekt hervorgegangen ist. Dasselbe wurde in den Hauptzügen als Grundlage eines definitiven Entwurfes genommen, den wir Ihnen, begleitet von einer detaillierten Kostenberechnung, nunmehr vorzulegen im Falle sind. Aus den Plänen ist ersichtlich, daß nicht bloß auf die ungünstigen klimatischen Verhältnisse in den Dachausbildungen und äußern Profilierungen möglichst Rücksicht genommen worden ist, sondern daß auch das Bestreben, eine möglichste Einfachheit der Fassaden zu erreichen, zur Richtschnur gedient hat. In der Tat ergibt sich aus den Entwürfen eine durchwegs fast glatte Behandlung der Außenseiten, währenddem gleichzeitig durch ausgiebige Verwendung

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Beschaffung von Gebirgsausrüstung für Infanterie. (Vom 23. Februar 1906.)

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Jahr

1906

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

09

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

28.02.1906

Date Data Seite

483-487

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