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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Nichtbezahlung von Militärpflichtersatz bestraften Fr. Bieler, Bahnangestellter, Weißensteinstraße 16, in Bern.

(Vom 9. März 1906.)

Tit.

B i e l e r wurde vom Kreiskommando Bern nach erfolglos gebliebenen Mahnungen wegen Nichtbezahlung des Militärpflichtersatzes pro 1905 der Strafbehörde überwiesen, und der Polizeirichter verfügte übungsgemäß den Erlaß einer Vorladung und zwar auf den 20. Dezember 1905 mit der Mitteilung, daß bis zu diesem Termin noch gültig bezahlt werden könne. Als dann Bieler innert dieser Frist nicht, bezahlte, erhielt er eine weitere Vorladung auf den 5. Januar 1906 und der Richter verurteilte ihn in dieser Verhandlung zu l Tag Gefängnis.

Bieler ersucht um Begnadigung, indem er sich darüber ausweist, daß er am 20. Dezember 1905 die schuldige Taxe an das Kreiskommando bezahlt hat und mit der Behauptung, die Vorladung auf den 15. Dezember nicht erhalten zu haben. Daß dies geschehen, kann nicht nachgewiesen werden ; es ist daher davon auszugehen, die Vorladung mit der Fristansetzung sei dem Potenten unbekannt geblieben und er habe vor Empfang einer richterlichen Verfügung seine Zahlungspflicht erfüllt. Damit ist

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aber die Grundlage zur Aufhebung der Strafe im Wege der Begnadigung gegeben.

Wir stellen daher bei Ihrer hohen Versammlung den Antrag: Es sei dem Fr. Bieler die Strafe durch Begnadigung zu erlassen.

B e r n , den 9. März 1906.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

L. Forrer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ring! er.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Nichtbezahlung von Militärpflichtersatz bestraften Fr. Bieler, Bahnangestellter, Weißensteinstraße 16, in Bern. (Vom 9. März 1906.)

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Bundesblatt

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Jahr

1906

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

11

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

14.03.1906

Date Data Seite

655-656

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