343

# S T #

Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Uebertretung des Bundesgesetzes betreffend Jagd und Vogelschutz bestraften Joseph Voisard, Graveurs, in Fontenais, Kanton Bern.

(Vom 16. März 1906.)

Tit.

Am 10. November 1905 wurde Voisard von einem bernischen Polizeiangestellten bei verbotenem Vogelfang beobachtet.

Er hatte in der Nähe seines Hauses einen Käfig mit einem Distelfink als Lockvogel aufgestellt und daneben einen dürren Zweig placiert, von welchem 2 Ruten mit Vogelleim bestrichen waren.

Vor dem Polizeirichter gab der Verzeigte zu, auf diese Weise den Vogelfang betrieben zu haben, und er wurde gestützt auf Art. 17 und 21 des ßundesgesetzes vom 24. Juni 1904 betreffend Jagd und Vogelschutz verurteilt zu Fr. 40 Geldbuße und Bezahlung der Fr. 5. 40 betragenden Gerichtskosten.

Voisard hat die Kosten bezahlt, ersucht aber um Nachlaß der Buße durch Begnadigung, indem er zur Begründung vorbringt, er habe die angelockten Vögel nicht töten, sondern sie nur zur Paarung mit ändern Singvögeln verwenden wollen.

Der Gemeinderat von Fontenais bezeugt, daß Petent vermögenslos sei, und empfiehlt mit Rücksicht darauf das Gesuch zur Berücksichtigung; im gleichen Sinne äußert sich der Regierungsstatthalter von Pruntrut.

344

In dem Bundesgesetz, welches der Polizeirichter gegen Voisard zur Anwendung brachte, ist nicht nur das Töten, sondern auch das Einfangen geschützter Vogelarten mit Strafe bedroht, und zwar geschieht dies hauptsächlich in der Absicht, den Fangmittelst Lockvögeln und Leimruten zu unterdrücken. Petent ist also mit allem Grund bestraft worden, und es liegt keine Veranlassung vor, ihm die ausgesprochene Buße zu erlassen.

Wir stellen daher bei Ihrer hohen Versammlung den A nt r ag:

Es sei das von Joseph Voisard gestellte Strafnachlaßgesuchj abzuweisen.

B e r n , den 16. März 1906.

Im Namen des Schweiz, Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

L. Forrer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft i Biugier.

-*-$&-*--

345

# S T #

Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuche des wegen Nichtbezahlung von Militärpflichtersatz bestraften Friedrich Ziörjen, Maler in Bern.

(Vom 19. März 1906.)

Tit.

Friedrich Ziörjen hat die Militärsteuer pro 1905 im Betrage von Fr. 3 trotz Mahnungen des Kreiskommando innert der angesetzten Fristen nicht bezahlt und wurde deswegen dem Polizeirichter überwiesen und von ihm am 16. Dezember 1905 mit einem Tage Gefängnis bestraft.

Die Taxation des Ziörjen durch die Militärbehörden beruhte darauf, dass die Zivilsteuerkommission ihn mit einem Einkommen von Fr. 1000 eingeschätzt hatte unter Abzug von Fr. 600 ala Subsistenzminimum. Wie es scheint ist diese Einschätzung nicht, oder nicht mit Erfolg angefochten worden. Dagegen reklamierte der Pflichtige bei der Taxationskommission für Militärpflichtersatz, behauptend, sein Verdienst betrage nur Fr. 862 und er sollte nicht belastet werden mit Rücksicht auf geleistete Dienste und den Umstand, dass ihm der letzte Dienst im Gotthardgebiet die Gesundheit gekostet habe. Diese Einreden wurden als unbegründet zurückgewiesen und insbesondere erklärt, die Militärdienste, welche Ziörjen gemacht, seien bereits in der Taxation berücksichtigt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Uebertretung des Bundesgesetzes betreffend Jagd und Vogelschutz bestraften Joseph Voisard, Graveurs, in Fontenais, Kanton Bern. (Vom 16. März 1906.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1906

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

13

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

28.03.1906

Date Data Seite

343-345

Page Pagina Ref. No

10 021 876

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.