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Bekanntmachungen von

Departement und andern Verwaltungsstellen des Blies.

Eröffnung neuer Zollämter in Brig und Domodossola.

Mit Inbetriebsetzung der Simplonbahn auf 1. Juni nächsthin werden in Brig und Domodossola schweizerische Hauptzollämter eröffnet. Das Zollamt in Domodossola ist zur Abfertigung des Reisendenverkehrs und der zollpflichtigen Postsendungen bestimmt ; auch die sanitarische Untersuchung des zur Einfuhr gelangenden Viehes und der Fleischsendungen findet in Domodossola statt, wogegen die zollamtliche Abfertigung dieser Sendungen, ferner die Abfertigung des gesamten übrigen Ein- und Ausfuhrverkehrs dem Zollamt in Brig obliegt.

Beide Zollämter erhalten die ihnen als Hauptzollämter zukommenden Befugnisse nach den bestehenden Zollvorschriften ; ausserdem ist das Zollamt Brig auch für die Einfuhr von PflanzenSendungen gemäss Art. 61 der Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz betreffend Förderung der Landwirtschaft durch den Bund, vom 10. Juli 1894, geöffnet und zur Ausfuhrbehandlung von rückvergütungsberechtigten Alkoholfabrikaten, sowie zur Einfuhr von Speiseessig und Essigsäure ermächtigt.

Frische Tafeltrauben und Erzeugnisse des Gemüsebaues, die zwischen infizierten Rebenpflanzungen gewachsen sind, dürfen, da deren Einfuhr in den Kanton Wallis verboten ist (Art. 63, Ziffer 2 und 3, der zitierten Verordnung vom 10. Juli 1894),.

über Brig nur dann zur Einfuhr zugelassen werden, wenn ein direkter, nicht nach einer Station des Kantons Wallis lautender Frachtbrief vorliegt.

B e r n , den 25. Mai 1906.

Schweiz. Oberzolldirektion.

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Öffnung des Zollamtes Brig für den Pflanzenverkehr.

Das Zollamt Brig wird auf den Zeitpunkt der Eröffnung des Simplons für den Pflanzenverkehr im Sinne von Art. 61° der Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz betreffend die Förderung der Landwirtschaft durch den Bund,-vom 10. Juli 1894 (A. S.

n. F. XIV, 287), geöffnet. Dagegen ist die Einfuhr von Tafeltrauben, sowie von Erzeugnissen des Gemüsebaues, die zwischen infizierten Rebpflanzungen gewachsen sind, nach Ortschaften des Kantons Wallis verboten.

B e r n , den 18. Mai 1906.

Schweiz. Landwirtschaftsdepartement.

Zentralausstellung von Zuchttieren.

Vom 13. bis 17. Juni 1906 findet in Paris eine Zentralausstellung von Zuchttieren des Pferde- und Eselgeschlechts statt, worauf Interessenten besonders aufmerksam gemacht werden.

Vom betreffenden Programme kann auf der Kanzlei des unterzeichneten Departements Einsicht genommen werden.

B e r n , den 14. Mai 1906.

Schweiz. Landwirtschaftsdepartement.

Falsche Münzen.

Warnung an das Publikum.

Spanischen Polizeiagenten ist es gelungen, in Barcelona in Spanien eine ganze Falschmünzerbande mit fabrikmässigem Betriebe aufzuheben. Diese Falschmünzer haben unter anderm auch schweizerische Zweifrankenstücke mit der Jahrzahl 1894 angefertigt und suchen sie durch Zwischenpersonen in den Ver-

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kehr zu bringen. Die Falsifikate sind aus Zinn gegossen. Von den echten Stücken unterscheiden sie sich durch ihre auffallende, von der des Silbers abweichenden, milchweissen Farbe, durch zu leichtes Gewicht (nur zirka 7 Gramm statt 10 Gramm), durch stellenweise sichtbare Gussporen an der Grundfläche und einige unvollkommene Bändkerben bei der Eingussstelle oberhalb des Kopfes der Helvetia. Da die Nachahmung aber im ganzen sonst recht gut und auch der Klang gut ist, so wird das Publikum zur Vorsicht beim Auftreten derart beschaffener Zweifrankenstücke gemahnt.

B e r n , im Mai 1906.

Eidg. Finanzdepartement.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Bundesblatt

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1906

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3

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22

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30.05.1906

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858-860

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