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Schweizerisches Bundesblatt.

58. Jahrgang. I.

Nr. 7.

14. Februar 1906.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Bewilligung von Bundesbeiträgen an den Kanton Aargau für Korrektionsarbeiten an der Reuß, von der Kantonsgrenze Luzern an bis zur Einmündung in die Aare.

(Vom 13. Februar 1906.)

Tit.

Mit Schreiben vom 19. Oktober 1905 teilte die Baudirektion des Kantons Aargau unserm Departement des Innern mit, daß schon seit langen Jahren an der R e u ß bei F i s c h b a c h - G ö s likon unterhalb Bremgarten, starke Uferabbrüche vorgekommen wären und daß seitens der interessierten Landesgegend, wie auch vom aargauischen Großen Rate, mehrmals eine gründliche Korrektion jener Flußstrecke verlangt worden sei. Die aargauischen technischen Organe hätten dann in der Folge zunächst die Frage geprüft, ob den tatsächlich bestehenden schweren Übelständen nicht am zweckmäßigsten und gründlichsten durch eine möglichst weitgehende Geradelegung des Flußlaufes abgeholfen werden könne, und es sei daher das Projekt eines Reußdurchstiches an der genannten Stelle ausgearbeitet worden. Eine nähere Prüfung dieses Projektes durch verschiedene Fachmänner habe dann aber zu dem Resultate geführt, daß ein derartiger Durchstich ganz unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen (zirka Fr. 1,200,000) un auch in technischer Beziehung verschiedene Nachteile aufweisen würde.

Die vorberatenden technischen Organe seien daher zu folgenden Schlüssen gelangt: Bundesblatt. 58. Jahrg. Bd. I.

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1. Von einem Durchstich sei Umgang zu nehmen, da desse» Kosten in keinem Verhältnis zu dem zu erwartenden Nutzen stehen und auch in technischer Beziehung gegen diese Lösung Bedenken vorhanden seien.

2. Es solle eine Verbauung der Reußufer unter Beibehaltung des jetzigen Flußufers mit tunlichster Vermeidung der hohen Borde und Abflachung der bestehenden Kurven nach und nach durchgeführt und dabei das Hauptgewicht auf die Erzielung einesgleichmäßigen Flußprofils gelegt werden.

3. Der Ausführung des sub 2 genannten Projektes vorgängig solle ein angemessener Streifen des gefährdeten Uferlandes angekauft weiden, damit der Staat in der Durchführung der Vorarbeiten freie Hand habe und eine weitere Schädigung der Uferanstößer vermieden werde.

Diese Schlüsse seien vom Regierungsrate und vom Großen Rate gutgeheißen worden, und es habe der letztere den Regierungsrat beauftragt, für die Ausarbeitung eines Verbauungsprojektes.

im angegebenen Sinne besorgt zu sein.

Das Projekt sei gegenwärtig in Vorbereitung. Nun bestehe aber die Befürchtung, daß die Reuß an einer Stelle des in Frage stehenden Flußlaufes durchbreche und wieder in das Bett, welches vor einer schon in früheren Jahren durchgeführten Korrektion bestanden habe, zurückkehren könnte, wenn nicht an jener Stelle sofort Verbauungsarbeiten zur Ausführung gelangen. Ein solcher Durchbruch würde ganz erheblichen Schaden verursachen, und es sei daher Pflicht der aargauischen Behörde, die nötigen Vorkehrungen zur Verhütung einer solchen Eventualität zu treffen, auch wenn das vorgesehene Verbauungsprojekt noch nicht ausgearbeitet sei. Da nun 'auch der Bund seinerzeit um Beiträge an die Kosten der in Aussicht stehenden Arbeiten angegangen werden würde, erlaube sich die Baudirektion schon heute von dem Sachverhalte Kenntnis zu geben.

Die Baudirektion des Kantons Aargau hat dann noch den Vorschlag gemach t, daß ein gemeinsamer Augenschein der technischen Organe des Bundes und des Kantons Aargau stattfinden möchte, damit sie in die Lage gesetzt würden die ihnen erforderlich scheinenden Weisungen rechtzeitig zu erteilen.

Dieser Augenschein hat alsdann stattgefunden, und es wurde dabei konstatiert, daß zu unterst der Korrektionsstrecke ein neuerlicher starker Abbruch des Reußufers vorhanden ist, welcher unverzüglich provisorisch gesichert werden sollte. An zwei weitern Stellen wäre ebenfalls ein provisorischer Uferschutz sehr wünsch-

291 bar, so daß mit diesen Arbeiten sobald als möglich begonnen werden sollte.

Wir haben dann nach Antrag unseres Departements des Innern beschlossen, es sei die Regierung des Kantons Aargau zu ermächtigen, die dringendsten Arbeiten an der Korrektion der Reuß bei Fischbach-Göslikon sofort beginnen zu lassen, wobei ihr die Zusicherung erteilt wurde, daß diese Arbeiten als integrierender Bestandteil der Gesamtkorrektion der Reuß angesehen und einer eventuellen Subvention teilhaftig erklärt werden sollen, insofern dieselben solid und kunstgerecht erstellt werden.

Unterm 2. Dezember 1905 hat uns dann die Regierung des Kantons Aargau noch folgendes Schreiben übermittelt: ,,Seitens der Gemeinde Merenschwand und der Korporationen Hagenau und Rickenbach wurde wiederholt darauf hingewiesen, daß eine Verbauung der Reuß bei Merenschwand im Anschlüsse an die vom Kanton Zürich gegenwärtig durchgeführten Korrektionsarbeiten als dringendes Bedürfnis anerkannt werden müsse und daß daher die nötigen Vorarbeiten für diese Verbauung möglichst bald durchgeführt werden sollten. Bekanntlich war schon früher von den Behörden des Bundes und des Kantons eine Verbauung jener Flußstrecke in Verbindung mit den Korrektionsarbeiten des Kantons Zürich angeregt worden. Damals wurde aber seitens der Gemeinde und der interessierten Privaten entschieden Opposition gemacht, und es mußte daher das Projekt fallen gelassen werden.

Nachdem nun seitens der Gemeinde und der Uferanstößer selbst das Gesuch gestellt worden war, es möchten die betreffenden Verbauungsarbeiteh zur Ausführung gebracht werden, sah sich die Baudirektion veranlaßt der Prüfung dieser Frage wieder näher zu treten, und es wurde zunächst eine Besichtigung jener Reußstrecke durch die Baukommission angeordnet. Die Baukommission gelangte dabei zu dem Resultate, daß tatsächlich eine Verbauung der Reuß an zwei Stellen bei Merenschwand wünschenswert sei und daß namentlich die Verbauung des Ufers unmittelbar an der Reußbrücke bei Obfelden als sehr dringlich erscheine, indem hier eine starke Vertiefung des Reußbettes stattfinde, welche mit der Zeit das linke Widerlager der Brücke gefährden könnte. Es wurde daher zunächst ein Projekt für die Verbauung dieser Uferstrecke ausgearbeitet, in der Meinung, daß die Ausführung dieses Projektes, wenn immer möglich, noch im Winter
1905/1906 an die Hand genommen werden sollte.

· Bei Anlaß der Vorlage dieses Projektes zur Verbauung der Reuß bei Rickenbach äußerte sich nun aber der eidgenössisch« e*Oberbauinspektor dahin, daß es wünschbar wäre, anstatt der

292 Korrektion einzelner Strecken gleich eine Korrektion größeren Stils ins Auge zu nehmen. Eine ausgearbeitete Planvorlage sei erst dann notwendig, wenn eine kleinere Strecke, das Bauprogramm eines Jahres, in Angriff genommen werde.

Unter dieser Korrektion größeren Stils versteht der eidgenössische Oberbauinspektor gleich die Korrektion der ganzen Reuß auf dem gesamten Kantonsgebiet, d. h. von Gumpelfahr, Gemeinde Klein-Dietwil, bis zur Einmündung in die Aare. Auf dieser Jangen Strecke sind zwar nur kurze Abschnitte zur Verbauung in Aussicht genommen, darunter aber einer mit intensiver Verbauung, bei Fischbach-Göslikon.

Einzelne Abschnitte sind in den letzten Jahren bereits verbaut worden, wie die Risi bei ßremgarten und das Werderhölzli.

Es verbleiben in erster Linie noch zu verbauen : a. die bereits erwähnte schwierige Strecke unterhalb Bremgarten bei Fischbach-Göslikon; b. die Strecke bei der Brücke in Rickenbach; c. die Strecke bei der Hagenau, wo infolge der zürcherischen Korrektion eine Überbreite entsteht; d. einzelne lokale Stellen, wie z. B. der Beuggenrank bei Sins und andere.

Trotzdem die zu verbauenden Strecken hierseits selbst noch nicht bis in alle Details bekannt und noch weitere Untersuchungen nötig sind, so melden wir hiermit auf Veranlassung des eidgenössischen Oberbauinspektors doch gleich die ganze Reuß in zwei Sektionen oberhalb und unterhalb Bremgarten zur Verbauung und Bundessubvention an.

Daß die Verbauung der Reuß im Kanton Aargau an verschiedenen Stellen notwendig, ja sogar dringend ist, kann keinem Zweifel unterliegen. In der Gegend von Fischbach-Göslikon sind schon seit mehr als hundert Jahren Anstrengungen gemacht worden den fortwährenden starken Uferanbrüchen der Reuß zu wehren, leider mit negativem Erfolg. Die in jener Gegend vorhandene Lehmschicht wird in stets zunehmendem Maße vom Wasser aufgeweicht und verursacht dann das Nachstürzen ganzer Uferpartien.

Eine Besichtigung an Ort und Stelle wird auch dem Laien die dringende Notwendigkeit baldiger Abhülfe dartun. Eine baldige Anhandnahme der Verbauung einzelner Reußstrecken in der Gegend von Fischbach-Göslikon ist auch deswegen angezeigt, weil der jetzige Reußlauf infolge der fortwährenden Uferanbrüche sich an einer Stelle sehr stark einem früher vorhandenen und seiner-

293 zeit mit großen Kosten teilweise trocken gelegten Reußarme genähert hat und die Gefahr eines Durchbruches an jener Stelle in stets zunehmendem Maße vorhanden ist.

Daß auch eine Reußverbauung bei Merenschwand teilweise dringend nötig ist, wurde bereits eingangs gezeigt. Eine Bestätigung dieser Ansicht bieten übrigens schon die umfassenden Korrektionsbauten, welche auf zürcherischer Seite in jener Gegend zurzeit ausgeführt werden.

Finanziell stellt sich die Sache ungefähr wie folgt: In der oberen Sektion Dietwil-Bremgarten sind gegenwärtig nur etwa 4 Kilometer Flußlinie in Aussicht zu nehmen, zu Fr. 85,000 per Kilometer würde diese Arbeit zirka Fr. 340,000 erfordern.

Die Verteilung würde nach dem gebräuchlichen Modus folgende sein: Bund 40 bis 45 °/o oder Fyr. 136,000 bis Fr. 153,000, Kanton 45 °/o oder Fr. 153,000, Gemeinden 10 bis 15 °/o oder Fr. 34,000 bis Fr. 51,000.

Auf zehn Jahre verteilt hätte der Kanton jährlich an diese Korrektionen zirka Fr. 15,000 zu leisten, der Bund Fr. 14,000 bis Fr. 15,000j auf 15 Jahre verteilt je Fr. 10,000.

In der zweiten Sektion beträgt die eigentliche Verbauungs-.

strecke nur 5 Kilometer Fluß, dafür ist dann diese intensiv zu verbauen und ist ein Einheitspreis von Fr. 140,000 per Kilometer in Aussicht zu nehmen.

Die erforderliche Summe beträgt daher Fr. 700,000 und wird verteilt : °Bund 45 °/o Fr. 315,000 Kanton 45% ,, 315,000 Gemeinden 10% ,, 70,000 Total

Fr. 700,000

Bei zehnjähriger Bauzeit müßte jährlich ein Posten von zirka Fr. 35,000 sowohl vom Bund als vom Kanton ins Budget aufgenommen werden, bei fünfzehnjähriger Bauzeit Fr. 21,000, im gesamten für beide Sektionen der Reuß zirka Fr. 31,000.

Was die Höhe der Bundessubvention anbetrifft, so halten wir es für gerechtfertigt, daß sie, wie für die Aarekorrektion, a»f 45 % angesetzt wird. Mit Rücksicht auf die außerordentlich schwierigen Terrainverhältnisse, mit welchen man bei der Reußkorrektiion namentlich in der Gegend von Fischbach-Göslikon zu

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rechnen hat, ist dieser erhöhte Bundesbeitrag hier durchaus angezeigt. Kanton, Gemeinden und Private werden infolge dieser außergewöhnlichen Verhältnisse ganz bedeutend stärker belastet, als dies bei normalen Verhältnissen der Fall wäre, und es macht sich diese Belastung noch mehr fühlbar, weil sie eine finanziell nicht günstig gestellte Gegend betrifft. Hier sollte daher eine vermehrte Hülfe des Bundes eintreten.

Indem wir im übrigen auf die mitfolgenden Akten (^Karte, Pläne und Kostenvoranschlag) verweisen, möchten wir Sie ersuchen, dem Kanton Aargau für die nach und nach durchzuführende Korrektion der Reuß von der Kantonsgrenze bei KleinDietwil bis nach Bremgarten während 15 Jahren eine Subvention von 45 °/o mit einem jährlichen Maximum von Fr. 10,000 und für die Reuß zwischen Bremgarten und dem Ausfluß in die Aare während der gleichen Zeit eine Subvention von ebenfalls 45 °/o mit einem jährlichen Maximum von Fr. 21,000 zu gewähren." -- Hierzu ist nun folgendes zu bemerken: Die Reuß hat nahe beim Eintritt in den Kanton Aargau, bei der Brücke von Gisikon, ein Einzugsgebiet von 2845,8 km 2 .

Davon sind 19,6% Wälder, 4,6 °/o Seen, 4,7. °/o Gletscher, 19 °/o Felsen und Schutthalden und 52,8% fruchtbares Land. Oberhalb der Einmündung der Lorze ist das Einzugsgebiet 2904,7 km 2 5 dieser bedeutende Zufluß hat 296,e km 2 , so daß das Einzugsgebiet unterhalb derselben also 3201,8 km 2 beträgt. Bei der Fähre von Mühlau, also oberhalb der LorzeeinmUndung, ist das Hochwasser vom Jahre 1881 zu 981,5 m8 berechnet worden, was zirka 9,s* m 8 pro km 8 und Sekunde ausmacht. Das Gesamteinzugsgebiet der Reuß bei der Einmündung in die Aare ist 3425,2 km2.

o Das angenommene Normalprofil der Reuß auf der zürcherischen Korrektionsstrecke ist ein Doppelprofil von 59,* m., anderthalbmaligen Böschungen von 2,o m. vertikaler Höhe, Bermen von 19,76 m. Breite -und Hoehwasserdämme 5,o m. über der ideellen Sohle. Dasselbe gibt bis jetzt zu Abänderungen keinen Anlaß, so daß es für weitere Korrektionsarbeiten nützliche Anhaltspunkte bietet.

Was das Bedürfnis für Korrektionsarbeiten an der Reuß anbelangt, so können die Angaben der Regierung von Aargau nur bestätigt werden. Es ist unzweifelhaft, daß oberhalb Bremgarten an verschiedenen Stellen Uferversicherungen dringend notwendig sind, so z. B. bei der Straßenbrücke von Obfelden etc. Auch die Erhöhung von Hochwasserdämmen auf einzelnen Strecken ist ins Auge zu fassen.

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Die gefährlichste Partie an der ganzen Reuß ist aber unzweifelhaft die Strecke Fischbach-Göslikon. Dort ist die allmähliche Ausführung einer zusammenhängenden Flußkorrektion unumgänglich notwendig. Daß hierbei das gegenwärtige Flußbett soviel als möglich beibehalten und von einem großen Durchstiche Umgang genommen wird, ist technisch vollkommen gerechtfertigt und auch mit geringeren Kosten verbunden. Die Arbeit wird dadurch sehr erleichtert und Schäden, welche durch plötzlich eintretende Hochwasser erfolgen könnten, tunlichst vermieden.

Auch unterhalb Fischbach-Göslikon werden wohl im Verlauf ·der Jahre da und dort Uferversicherungen und Bettausräumungen vorgenommen werden müssen, wofür schon jetzt ein gewisser Beitag anzusetzen ist.

Zum ferneren Gang der Angelegenheit übergehend ist zu bemerken, daß nun vorerst ein Generalprojekt für die Strecke Fisehbach-Göslikon auszuarbeiten sein wird, bei welchem die Korrektionslinien, die Normalprofile und die Bautypen festzustellen sind.

Ist dies geschehen, so hat man sich schlüssig zu machen, wo zuerst gebaut werden soll, nachdem gegenwärtig die schlimmsten Stellen nur provisorisch versichert worden sind. Die zuerst gewählte Baustelle ist dann als erstes Bauprogramm zur Ausführung zu bringen, und der betreffende Ansatz wird als erste Quote in dem jährlichen Budget aufzunehmen sein. So wird Jahr für Jahr verfahren und gemäß dem Generalprojekt einzelne Strecken fertig erstellt, bis der bewilligte Kredit erschöpft oder die ganze Korrektion beendigt ist.

Da, wo nur Uferversicherungen auszuführen sind, wie z. B.

bei der Obfelder Brücke, wird das definitive Projekt eingereicht; ·der Ansatz figuriert ebenfalls auf dem Jahresbudget, bis zu dem im Beschluß angegebeneu absoluten Maximum.

Die Regierung des Kantons Aargau gibt die Kosten der einzelnen Strecken wie folgt an: 1. Obere Sektion Dietwil-Bremgarten : 4 km. à Fr. 85,000 Fr. 340,000 2. Untere Sektion Fischbach-Göslikon : 5 km. à Fr. 140,000 ,, 700,000 Hierzu käme unseres Erachtens noch: 3. Unterste Sektion Göslikon-Aare : l km. mit Fr. 85,000 .

,, 85,000 Total Fr. 1,125,000

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Hierfür wird nun eine Bauzeit von 15 Jahren vorgeschlagen,, wobei folglich das jährliche Betreffnis auf Fr. 75,000 zu stehen» käme.

Nun aber erscheint die Bauzeit von 15 Jahren sehr langbemessen, besonders für einzelne Strecken, wie z. B. für die Korrektion Fischbach-Göslikon ; auch dürfte sich bald die Notwendigkeit erzeigen, wenigstens in den ersten Jahren rascher zu bauen,, bis ein etwelcher Schutz des umliegenden Landes erzielt worden ist. Ebenso werden die ersten Bauten, weil in tieferem Wasser eingelegt, teuer zu stehen kommen. Diese Gründe bewegen uns, die Subvention auf 10 statt auf 15 Jahre zu verteilen, so daß dasjährliche Kostenbetreffnis dann Fr. 112,500 ausmacht statt Fr. 75,000, wobei jedoch nicht gesagt ist, daß alle Jahre die gleiche Summeverbaut werden muß.

Die Regierung des Kantons Aargau stellt das Gesuch, der* Prozentsatz der zu bewilligenden Subvention möchte z u 4 5 ° / o > angesetzt werden in Anbetracht der außergewöhnlichen Verhältnisse, wie dieselben an der Reuß vorhanden seien.

Wir anerkennen diese außergewöhnlichen Verhältnisse nua für den Hauptteil der Arbeiten, nämlich für die Strecke Fischbach-Göslikon, wie wir uns auch für einen tunlichst intensiven Bau daselbst aussprechen; wir finden daher das Beitragsverhältnismit 45 °/o ganz gerechtfertigt. Auf den übrigen Strecken aber sind keine außergewöhnlichen Verhältnisse vorhanden, es findet dort auch nur ein allmählicher Ausbau der vorhandenen mehr oder weniger defekten Uferversicherungen in Stein statt. Wenn sehr teure Partien vorkommen, so ist dies meist nur in der Nähe vonBrücken etc., wo der Staat Aargau ein bedeutendes Interesse hat und die Uferanstößer selber entlasten kann. Zudem ist zu bemerken, daß sowohl bei Zürich als bei Zug, bei gleichen allgemeinen Verhältnissen wie im Kanton Aargau, die Beitragsquotezu 40 % angenommen worden ist.

Die Verteilung würde somit folgende sein : 1. für die Strecke Klein-Dietwil-Bremgarten : 40 »/o von Fr. 340,000 = Fr. 136,000* 2. für die Strecke Fischbach-Göslikon: 45 % von Fr. 700,000 = ,, 315,000 3. für die Strecke Göslikon-Aare : 40 % von Fr. 85,000 = . . . . . . . ,, 34,000 Total

Fr. 485,000

297 Auf zehn Jahre verteilt wäre das jährliche Betreffnis der Subvention irn Maximum für l Fr. 13,600 für 2 ,, 31,500 für 3 ,, 3,400 Gesamtbetrag Total

Fr. 48,500

Gestützt auf vorstehende Ausführungen erlauben wir uns, den eidgenössischen Räten den folgenden Beschlußentwurf zu unterbreiten und zur Genehmigung zu empfehlen.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 13. Februar 1906.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

L. Forrer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

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Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

Zusicherung von Bundesbeiträgen an den Kanton Aargau für Korrektionsarbeiten an der Reuss, von der Kantonsgrenze Luzern an bis zur Einmündung in die Aare.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1. eines Schreibens der Regierung des Kantons Aargau vom 2. Dezember 1905; 2. einer Botschaft des Bundesrates vom 13. Februar 1906 ; auf Grund des Bundesgesetzes betreffend die Wasserbaupolizei im Hochgebirge vom 22. Juni 1877, beschließt : Art. 1. Dem Kanton Aargau werden für die allmähliche Ausführung von Korrektionsarbeiten an der Reuß von der Kantonsgrenze Luzern an bis zur Einmündung in die Aare während 10 Jahren im Maximum folgende jährliche Subventionen bewilligt:

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a. für die Strecke Kleindietwil-Bremgarten b. für die Strecke Fischbach-Göslikon . .

c. für die Strecke Göslikon-Aare . . .

Fr. 13,600 ,, 31,500 3,400 r

Total

Fr. 48,500

Art. 2. Das Beitrags Verhältnis für die effektiven Kosten wird wie folgt festgesetzt: a. für die Strecken Kleindietwil-Bremgarten und GöslikonAare 40°/o; b. für die Strecke Fischbach-Göslikon 45°/o.

Art. 3. Der Kanton Aargau hat jährlich bis Mitte des Monats Juli dem eidgenössischen Departement des Innern Projekte samt Kostenvoranschlägen über sämtliche im folgenden Jahre an der Reuß auszuführenden Korrektionsarbeiten ·einzureichen.

Nach Prüfung der Vorlagen wird die Gesamtsumme ·der für das folgende Jahr ausgesetzten Subventionsbeträge ins eidgenössische Budget aufgenommen, jedoch nur bis zu dem Betrage des in Art. l angegebenen absoluten Jahres·maximums von Fr. 48.500.

Art. 4. Die Ausbezahlung dieser Subventionen erfolgt im Verhältnis des Fortschreitens der Arbeiten gemäß den von der Kantonsregierung eingesandten und vom eidgenössischen Departement des Innern geprüften Ausweisen über ·die effektiven Kosten; die erste Anzahlung findet im Jahre 1907 statt.

Bei Berechnung des Bundesbeitrages" werden berücksichtigt die eigentlichen Baukosten, einschließlich Expropriation und die unmittelbare Bauaufsicht, ferner die Kosten ·der Anfertigung der Ausführungsprojekte und des speziellen Kosten Voranschlages, sowie die Kosten der Aufnahme des Perimeters. Dagegen sind nicht in Anschlag zu bringen irgend welche andere Präliminarien, die Funktionen von Be-

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hörden, Kommissionen und Beamtungen (von den Kantonen laut Art. 7 a des Wasserbaupolizeigesetzes zu bestellende Organe), auch nicht die Kosten der Geldbeschaffung und die Verzinsung.

Art. 5. Der Bundesrat läßt die plangemäße Bauausführung und die Richtigkeit der Arbeits- und Kostenausweise kontrollieren. Die Kantonsregierung wird zu obigem Zwecke dem Beauftragten des Bundesrates die nötige Auskunft und Hülfeleistung zukommen lassen.

Art. 6. Die Zusicherung des Bundesbeitrages tritt erst in Kraft, nachdem vom Kanton Aargau die allmähliche Ausführung der Korrektionsarbeiten gesichert sein wird.

Für die Vorlegung des bezüglichen Ausweises wird der Regierung eine Frist von einem Jahre, vom Datum diese» Beschlusses an gerechnet, angesetzt.

Der Bundesbeitrag fällt dahin, wenn 'der geforderte Ausweis nicht rechtzeitig gesichert wird.

Art. 7. Der Unterhalt der subventionierten Arbeiter» ist gemäß dem eidgenössischen Wasserbaupolizeigesetz vom.

Kanton Aargau zu besorgen und vom Buadesrate zu überwachen.

Art. 8. Dieser Beschluß tritt, als nicht allgemeiner Natur, sofort in Kraft.

Art. 9. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung desselben beauftragt.

--ÎH-OSÎ--

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Bewilligung von Bundesbeiträgen an den Kanton Aargau für Korrektionsarbeiten an der Reuß, von der Kantonsgrenze Luzern an bis zur Einmündung in die Aare. (Vom 13. Februar 1906.)

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1906

Année Anno Band

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Volume Volume Heft

07

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

14.02.1906

Date Data Seite

289-300

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